Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, meine Damen und Herren! Der Präsident kann sich nicht von den Vorschriften der Geschäftsordnung freistellen. In § 39 heißt es: Der einzelne Redner soll nicht länger als eine Stunde sprechen.
Nun leidet diese ganze Diskussion seit gestern schon daran, daß zu lange Reden gehalten werden. Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, darf man vom Präsidenten nicht verlangen, daß er einen wichtigen Beitrag zur Sache irgendwie stört, d. h. daß er die Freiheit des Sprechers manipuliert. Das würde ich nicht tun, gleichgültig, ob nun die Fernseher laufen oder nicht. Aber ich muß im Blick auf § 39 jeden Redner bitten — das gilt auch für Sie, Herr Abgeordneter Strauß —, sich mindestens an den Satz zu halten, daß nicht länger als eine Stunde gesprochen wird.