Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Deutsche Bundesbahn hat im einzelnen folgende Beträge zur Kontennormalisierung angefordert: Als Ersatz für das Kindergeld, soweit es nach dem Bundeskindergeldgesetz vom Bund gewährt wird, 68 Millionen DM; für überhöhte Versorgungslasten im Rahmen der sogenannten 30 %-Lösung 526 Millionen DM; als hälftige Teilung der Kosten für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen mit Straßen 157 Millionen DM; als Zinsendienst für das in den Fahrweg der Deutschen Bundesbahn investierte Fremdkapital 230 Millionen DM; als Ausgleich für die Kosten der zivilen Verteidigung 7 Millionen DM; als Ausgleich für Kosten der Steuerharmonisierung 64 Millionen DM; als Wegekostenbeitrag 760 Millionen DM; als Ausgleich für die Kostenunterdeckung des Personennahverkehrs 1081 Millionen DM; als Ausgleich für die Kosten des Rentnerverkehrs mit Mitteldeutschland 58 Millionen DM; zusammen 2951 Millionen DM.
Nicht berücksichtigt sind dabei seitens der Deutschen Bundesbahn zwei echte, vom Bund bereits seit 1957 durchgeführte Normalisierungsvorgänge, nämlich die Abnahme betriebsfremder Versorgungslasten nach dem Kabinettsbeschluß vom 30. Januar 1957 mit 340 Millionen DM und die Übernahme der Verzinsung der Ausgleichsforderung der Deutschen Bundesbahn mit 33 Millionen DM, also über 370 Millionen DM jährlich.
Von diesem Gesamtbetrag hat die Deutsche Bundesbahn selbst die bereits aus dem Bundeshaushalt 1965 gewährten erfolgswirksamen Leistungen in Höhe von 765 Millionen DM abgesetzt, so daß auf das Jahr 1965 bezogen die Deutsche Bundesbahn eine Normalisierungsforderung von insgesamt 2159 Millionen DM errechnet hat. Die Absetzungen setzten sich zusammen aus der 30 %-Lösung mit 526 Millionen DM, dem Betrag für höhengleiche Kreuzungen mit Bundesstraßen in Höhe von 13 Millionen DM, dem Betrag für den Zinsendienst für Bundesbahnanleihen mit 106 Millionen DM und dem Beitrag zum Personennahverkehr in Höhe von 120 Millionen DM.
Die äußerst komplexe Materie der Normalisierung der Eisenbahnkonten läßt es nicht zu, in einer Fragebeantwortung im einzelnen zu jedem der vielfältig umstrittenen Tatbestände Stellung zu nehmen. Nur die beiden Hauptpunkte des Normalisierungskatalogs der Deutschen Bundesbahn kann ich kurz streifen.
1. Die Bundesregierung hat in ihrem Beschluß vom 5. Mai 1965 über Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn in Aussicht genommen, fest bezifferte Zuschüsse zur Aufrechterhaltung des defizitären Personennahverkehrs zu leisten. Sie wird hierbei die Ergebnisse des Gutachtens der Deutschen Revisions- und Treuhand AG für die Kostenrechnung der Deutschen Bundesbahn berücksichtigen, das Anfang 1966 vorliegen wird. Dann wird über diesen Normalisierungstatbestand von besonderer finanzieller Bedeutung zu entscheiden sein.
2. Wegen des Wegekostenbeitrages darf ich auf meine Ausführungen zu Ihrer Frage über die Entlastung der Deutschen Bundesbahn von ihren Fahrwegaufwendungen verweisen.