Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Seibert, die Vorfahrtsregelung, die jetzt besteht, begünstigt ja immer noch die öffentlichen Verkehrsmittel. Bei der Eisenbahn ist diese Vorfahrtsregelung ganz selbstverständlich; das zeigen das Niederlassen von Schranken und die Tatsache, daß der übrige Verkehr auf die durchfahrenden Züge warten muß. Auch die Straßenbahnen haben vielfach Vorfahrt. Dagegen ist für Omnibusse eine besondere Vorfahrtsregelung nicht gegeben, weil diese sich als Gummifahrzeuge dem übrigen Verkehr normal einpassen können.