Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, die Bundesregierung teilt grundsätzlich diese Auffassung. Sie hatdeshalb schon bisher bei den von der Bundesbahn durchgeführten Erhöhungen der Berufsverkehrstarife jeweils auf, eine angemessene Begrenzung hingewirkt. Sie wissen, daß wir seit Mai 1960 schon Ausgleichszahlungen geleistet haben und daß also auch in Zukunft zum Ausgleich für die auf diese Weise verursachten Mindereinnahmen der Bundesbahn in Gestalt der sogenannten Anpassungshilfe laufend Entschädigungen gewährt werden und gewährt werden sollen. Allerdings sind, wie sich gezeigt hat, niedrige Fahrpreise kein unfehlbares Mittel, um den Berufsverkehr auf die Schiene oder auf den Omnibusverkehr zu lenken, wie dies aus vielen Gründen erwünscht erscheint. Wegen seiner oft tatsächlich vorhandenen und seiner vermeintlichen Vorzüge wird der private Personenkraftwagen
häufig auch in solchen Fällen benutzt, in denen wesentlich höhere Mittel aufzuwenden sind als bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrseinrichtungen. Ihre Benutzung dient dem Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz; der private Personenkraftwagen dagegen kann darüber hinaus noch zahlreiche andere Bedürfnisse befriedigen. Außerdem müssen ja auch die öffentlichen Massenverkehrsmittel eigenwirtschaftlich betrieben werden, oder sie müssen einen verbrieften Anspruch .auf Ausgleichszahlungen an die öffentlichen Hände haben.