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Die technische Überwachung der Maschinen findet, wie ich schon sagte, laufend statt. Wenn sich Mängel herausstellen — das habe ich eingangs ausgeführt —, werden die Maschinen gesperrt, d. h. es wird Startverbot erteilt, bis nachgeprüft ist, worin der Mangel besteht und wie ihm abgeholfen werden kann. Erst dann wird wieder eine Freigabe zum Start erteilt, wenn der Mangel behoben ist. So ist auch hier in diesen Fällen verfahren worden.