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Ich kann nur generell dazu antworten, Herr Abgeordneter. Im allgemeinen werden der Bundeswehr in diesen Bädern 12 bis 14 Wochenstunden zur Verfügung gestellt. Diese Zahl von Wochenstunden reicht nicht aus, einen ordnungsgemäßen Schwimmunterricht durchzuführen. Es kommt die Schwierigkeit hinzu, diese von den Kommunalbehörden zur Verfügung gestellten Stunden mit dem allgemeinen Dienstplan der Truppe in Einklang zu bringen. Die Truppe kann diese Stunden zum Teil wegen ihres anderweitigen Dienstes nicht ausnutzen.