Rede:
ID0500806900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 8. Sitzung Bonn, den 30. November 1965 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 139 A Abwicklung der Fragestunde 174 B Fragestunde (Drucksache V/38) Fragen des Abg. Logemann: Trinkmilch für Schulkinder Höcherl, Bundesminister . . . . . 174 C Frage des Abg. Prochazka: Preisentwicklung bei Grundnahrungsmitteln Höcherl, Bundesminister . . . . . 174 D Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Arbeiterrentenversicherung Katzer, Bundesminister . 175 B, 175 C Schmidt (Kempten) (FDP) . 175 B, 175 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Vermeidung von Nachteilen für Bezieher von Ausgleichs- und Elternrenten nach dem BVG Katzer, Bundesminister . . . . . 176 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 176 B Frage des Abg. Genscher: Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung 176 C Frage des Abg. Prochazka: Höhe der derzeitigen versicherungsrechtlichen Ansprüche der Gastarbeiter Katzer, Bundesminister 176 D Frage des Abg. Prochazka: Vorlage eines dritten Änderungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung Katzer, Bundesminister . . . . . 176 D Fragen des Abg. Geiger: Maßnahmen auf dem ehemaligen Flugplatzgelände Malmsheim . . . . . . 177 A Frage des Abg. Felder: Dienstvorschriften der Bundeswehr für die Teilnahme an Gottesdiensten Gumbel, Staatssekretär . . . . . 177 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Finanzierungshilfen zum Bau von Hallenbädern Gumbel, Staatssekretär 177 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 177 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 178 A Dröscher (SPD) 178 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 17.8 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 178 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 179 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 179 B Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 179 B Moersch (FDP) 179 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 179 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 179 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. November 1965 Frage des Abg. Ollesch: Einstellung aller Flüge mit Maschinen vom Typ „Starfighter" Gumbel, Staatssekretär 180 A Ollesch (FDP) 180 B Cramer (SPD) . . . . . . . . 180 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 180 D Moersch (FDP) 181 A Wächter (FDP) . . . . . . . 181 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Schaffung einer zentralen Kantinenorganisation Gumbel, Staatssekretär 181 C Mertes (FDP) 181 D Dr. Huys (CDU/CSU) 182 A Opitz (FDP) 182 B Frage des Abg. Felder: Einbau von Abgasfiltern in Pkw und Lkw Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 182 D Felder (SPD) 183 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 183 C Frage des Abg. Lemper: Ausbau des Reststückes B 55, Ortsdurchfahrt Bergheim (Erft) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 183 D Frage des Abg. Lemper: Einrichtung einer Haltestelle in Kaster (Bahnstrecke Düren–Neuß) Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 184 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhte Belastung des Straßenverkehrs der B 12 und der B 20 durch die Großraffinerie „Marathon" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 184 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 184 C Fragen des Abg. Wiefel: Erhöhung von Verkehrstarifen im Güter- und Personenverkehr und deren Folgen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 184 D Wiefel (SPD) 185 A Fragen des Abg. Wiefel: Attraktivere Gestaltung der öffentlichen Massenverkehrsmittel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 185 B Wiefel (SPD) . . . . . . . . 185 C Seibert (SPD) 185 D Frage des Abg. Schonhofen: Fahrwegaufwendungen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 186 A Schonhofen (SPD) 186 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 186 C Frage des Abg. Schonhofen: Höhe des Regierungszuschusses an die französischen Staatsbahnen zu ihren Wegekosten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 186 D Frage des Abg. Schonhofen: Mittelanforderung der DB im Rahmen ihrer Forderung nach „Normalisierung der Konten" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 187 A Schonhofen (SPD) 187 C Seibert (SPD) . . . . . . . . 187 D Frage des Abg. Tönjes: Höhe der jährlich durch Straßenverkehrsunfälle entstehenden Kosten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 187 D Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Haushaltsausgleichs (Haushaltssicherungsgesetz) (Drucksache V/58) — Erste Beratung — Schmücker, Bundesminister . . . . 139 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 150 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . . 159 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 167 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 188 A Strauß (CDU/CSU) 195 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 210 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 210 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 221 C Erler (SPD) 222 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 222 D Horten (CDU/CSU) 227 C Nächste Sitzung 228 C Anlage 229 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 30. November 1965 139 8. Sitzung Bonn, den 30. November 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner 30. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 12. Bading * 30. 11. Dr. Birrenbach 2. 12. Blachstein 30. 11. Dr. h. c. Güde 2. 12. Baron zu Guttenberg 30. 11. Hilbert 2. 12. Hörmann (Freiburg) 30. 11. Jaschke 2. ,12. Dr. Kliesing (Honnef) 30. 11. Klinker * 30. 11. Koenen (Lippstadt) 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kubitza 2. 12. Lücker (München) * 30. 11. Marquardt 2. 12. Mauk * 30. 11. Memmel 30. 11. * Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Michels 30. 11. Dr. Müthling 30. 11. Neumann (Stelle) 30. 11. Rawe 8. 12. Richarts * 30. 11. Röhner 30. 11. Frau Schanzenbach 31. 12. Frau Schimschock 31. 12. Schmidt (Würgendorf) 2. 12. Schultz 2. 12. Schwabe 30. 11. Seuffert * 30. 11. Dr. Siemer 30. 11. Spillecke 2.12. Spitzmüller 2. 12. Wahl ** 3. 12. Dr. Wilhelmi 30. 11. Dr. Wörner 3. 12. Zerbe 2. 12. b) Urlaubsanträge Frau Berger-Heise 18. 2. 1966 ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europarats
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe auf die die Frage IX/6 — des Herrn Abgeordneten Prochazka —:
    Kann gemäß dem am 12. Mai 1965 gefaßten Beschluß der Bundesregierung im Laufe des nächsten Jahres mit der fristgerechten Vorlage eines dritten Änderungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung, das eine jeweilige zweijährige Anpassung der Rentenleistungen zum Gegenstand hat, gerechnet werden?


Rede von Hans Katzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Bundesregierung ist bestrebt, im Jahre 1966 ein Drittes Neuordnungsgesetz vorzulegen. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung zu ihrer früheren Zusage stehe, die Kriegsopferrenten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft periodisch zu überprüfen. Selbstverständlich bedarf ein Drittes Neuordnungsgesetz einer sehr sorgfältigen Vorbereitung. Auf Grund der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers und der Aussprache habe ich in meinem Hause bereits Anweisung gegeben, entsprechende Vorarbeiten für ein Drittes Neuordnungsgesetz zu treffen,




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Fragen sind beantwortet.
    Ich rufe auf aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung die Fragen X/1, X/2 und X/3 — des Herrn Abgeordneten Geiger —:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Oberbürgermeister der Stadt Leonberg der Wehrbereichsverwaltung V wegen der getroffenen Maßnahmen auf dem ehemaligen Flugplatzgelände Malmsheim vorgeworfen hat, „außerhalb der Legalität" gehandelt zu haben, weil die Verwaltung die im Bundesbaugesetz und in der Landesbauordnung verankerte Planungshoheit der Gemeinden „einfach ignorierte"?
    Trifft es zu, daß die auf dem ehemaligen Flugplatzgelände Malmsheim erstellten Bauten von den Gemeinden, vom Landratsamt und vom Regierungspräsidium nicht genehmigt worden sind?
    Steht die Bundesregierung auch heute noch zu der mir vom Bundesverteidigungsminister in der 105. Sitzung des 4. Bundestages gegebenen Erklärung, „daß mit der jetzt geplanten militärischen Nutzung keinerlei Aufbauten oder sonstige wesentliche Veränderungen des Grund und Bodens verbunden sind, so daß eine anderweitige militärische oder auch zivile Verwendung des Geländes durchaus möglich bleibt"?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers von Hassel vom 3. November 1965 lautet:
    Zu Frage X/1 :
    Die Vorwürfe des Oberbürgermeisters der Stadt Leonberg gegen die Wehrbereichsverwaltung V wegen der getroffenen Baumaßnahmen auf dem ehemaligen Flugplatzgelände Malmsheim sind mir erst durch die Presse bekannt geworden. Sie sind unbegründet.
    Die Wehrbereichsverwaltung V hat bereits im Sommer 1964 bei der Landesregierung Baden-Würtemberg ein Raumordnungsverfahren nach § 1 Abs. 2 Landbeschaffungsgesetz beantragt, obwohl es sich lediglich um die Randbebauung bundeseigenen Geländes handelte. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden auch die betroffenen Gemeinden zu der Absicht der Bundeswehr gehört, für die Unterbringung von Geräteeinheiten Bauten auf der Randparzelle des Flugplatzes zu errichten. Nach Abschluß des Verfahrens ist der Wehrbereichsverwaltung am 13. Oktober 1964 mitgeteilt worden, daß der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhebe. Weder im Rahmen dieses Verfahrens noch sonst hat die Bundeswehrverwaltung oder die für die Ausführung der Bauten zuständige Landesbauverwaltung Hinweise darauf erhalten, daß dem Vorhaben planerische Absichten der Gemeinden Malmsheim und Renningen, die insoweit allein in Betracht kommen, entgegegenstünden. Erst am 9. September 1965 haben die beiden genannten Gemeinden unter Außerachtlassung ihrer Verpflichtung, den Eigentümer zu hören, einen Flächennutzungsplan für das bundeseigene Gelände aufgestellt. Diesem Vorhaben werde ich allerdings sowohl aus formellen als auch aus sachlichen Gründen widersprechen.
    Zu Frage X/2:
    Die für die Bauplanung und Bauausführung zuständige Landesbauverwaltung (Oberfinanzdirektion Stuttgart) hat am 11. Februar 1965 mit Dringlichkeitshinweis die Zustimmung des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg als der oberen Bauaufsihtsbehörde erbeten. Dabei konnte sie davon ausgehen, daß der formellen Zustimmung, die gemäß § 37 Abs. 2 Bundesbaugesetz und § 107 Landesbauordnung für Baden-Württemberg nur aus baufachlichen oder baupolizeilichen Gründen versagt werden kann, kein Hindernis entgegensteht. Sie hat daher im Juni 1965 mit dem Bau beginnen lassen. Einer Genehmigung durch die Gemeinde oder des Landratsamtes bedurfte es nicht.
    Erst durch das Schreiben des Regierungspräsidenten Nordwürttemberg vom 5. Oktober 1965 — also 8 Monate nach Antragstellung — ist die Landesbauverwaltung davon unterrichtet worden, daß die Angelegenheit wegen eines „Einspruchs" der Gemeinden dem Innenministerium vorgelegt würde. Sie hat daher die Bauarbeiten einstellen lassen.
    Zu Frage X/3:
    Meine Ausführungen in der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Januar 1965 betrafen, wie aus dem Protokoll ersichtlich, die Fragen einer militärischen Wiederverwendung des eigentlichen Flugplatzgeländes Malmsheim (über 100 ha). Ich stehe auch weiterhin zu meiner Erklärung, daß mit der Nutzung als Sprungübungsplatz für Fallschirmeinheiten „keinerlei Aufbauten oder sonstige wesentliche Veränderungen des Grund und Bodens verbunden sind, so daß eine anderweitige militärische oder auch zivile Verwendung des Geländes möglich bleibt",
    Die Nutzung der ca. 4 ha großen Randfläche (Zubauten von demontablen Hallen in Leichtbauweise zu einem seit Jahren von der Bundeswehr genutzten Gehöft), der die Landesregierung bereits im Oktober 1964 zugestimmt hatte, stand und steht mit den am 7. Januar 1965 im Bundestag erörterten Fragen meines Erachtens nicht in Zusammenhang.
    Ich rufe die Frage X/4 — des Herrn Abgeordneten Felder — auf:
    Hat das Bundesverteidigungsministerium nach dem Vorgang in der Münchener Theatinerkirche eine Ergänzung der Standort-Dienstvorschriften der Bundeswehr dahin gehend veranlaßt, daß bei Gottesdiensten innerhalb des kirchlichen Raumes Soldaten nicht mehr bewaffnet auftreten dürfen?