Rede von
Paul
Lücke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nach § 1 seiner Satzung führt der Verein den Namen „Haus am Lützowplatz" Fördererkreis Kulturzentrum Berlin e. V. Der Verein bezweckt nach § 2 der Satzung die Förderung des kulturellen und wissenschaftlichen Lebens im Lande Berlin, insbesondere durch Erfüllung folgender Aufgaben:
1. Veranstaltung von Vorträgen durch Persönlichkeiten der Wissenschaft, Kunst und Politik des In- und Auslands,
2. Durchführung von Kunstausstellungen,
3. Förderung der Bildung der Erwachsenen und der staatsbürgerlichen Erziehung der Jugendlichen,
4. Förderung von Studenten aus den Entwicklungsländern,
5. Veranstaltung von Berlin-Begegnungen für Besucher aus der Bundesrepublik,
6. Zusammenkunft von Personen, die am Berliner Kulturleben beteiligt sind,
7. Einrichtung und Pflege eines Archivs für die Berliner Geschichte.
Mitglied des Vereins kann nach § 3 der Satzung jeder werden, der bereit ist, an der Erfüllung der genannten Aufgaben des Vereins mitzuwirken.
Dem Gesamtvorstand des Vereins, der nach § 4 der Satzung aus insgesamt 5 Vereinsmitgliedern besteht, gehören z. Z. folgende Persönlichkeiten an:
Konrad Hammer, Vorsitzender
Joseph Braun, Stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer
Dr. Werner Bloch Prof. Horst Strempel.
Das Vorstandsmitglied Maria Reuber hat die Mitgliedschaft im Sommer d. J. niedergelegt. Eine Neuwahl ist bisher nicht erfolgt.
Der Fördererkreis Kulturzentrum Berlin e. V. hat aus dem Bundeshaushalt keine Mittel erhalten. Auch wurde ein Bundeszuschuß über den Haushalt des Landes Berlin im Rahmen der Bundeshilfe gem. § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 i. d. F. vom 11. Mai 1956 nicht gewährt.
Ob der Fördererkreis Kulturzentrum Berlin e. V. aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin Zuwendungen erhält, ist mit nicht bekannt.
Ich rufe die Frage V/7 — des Herrn Abgeordneten Tönjes — auf:
Wie hoch sind heute die jährlichen Aufwendungen für die Straßenverkehrssicherheit und insbesondere für die Verkehrspolizei?