Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe auf die Fragen IV /7, IV /8 und IV /9 — des Herrn Abgeordneten Dr. Hein —:
Ist die Bundesregierung der Auflassung, daß ein Bundesbeamter sich des Bruchs der Amtsverschwiegenheit gemäß § 61 BBG und damit eines Dienstvergehens schuldig macht, wenn er Angelegenheiten, die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind, an Mitglieder des zuständigen Fachausschusses des Deutschen Bundestages weitergibt?
Trifft es zu, daß Graf Huyn seinen mit einem „Gewissensnotstand" motivierten Antrag auf Entlassung aus dem Bundesdienst erst vorlegte, als er auf Grund von Vorermittlungen oder auf Grund einer Mitteilung des Leiters der Personalabteilung
damit rechnen mußte, daß gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden würde?
War der Bundeskanzler über die Erwägungen im Auswärtigen Amt, „das Instrument der Konsultationen mit Großbritannien zu nutzen, unterrichtet?