Rede:
ID0500509300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5005

  • date_rangeDatum: 24. November 1965

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 5. Sitzung Bonn, den 24. November 1965 Inhalt: Festsetzung des nächsten Sitzungstermins 37 A Fragestunde (Drucksache V/38) Frage des Abg. Matthöfer: Unterstützung der Zeitung „La voz de los espáñoles en centro europa von Hase, Staatssekretär . . . . . 37 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 37 C Erler (SPD) . . . . . . . . . . 38 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 38 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Einheitliches europäisches Farbfernsehsystem von Hase, Staatssekretär . . . . . 38 C Dr. Mommer (SPD) 38 D Sänger (SPD) 39 A Dr. Rinderspacher ,(SPD) . . . . 39 C Fragen der Abg. Lemper und Dr. Huys: Triebverbrechen Dr. Jaeger, Bundesminister. . 40 A Lemper (SPD) . . . . . . . . . 40 D Dr. Huys (CDU/CSU) 41 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Einladung falangistischer Jugendführer in die Bundesrepublik Dr. Heck, Bundesminister 41 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 41 B Liehr (SPD) 41 C Westphal (SPD) 42 A Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) 42 C Matthöfer (SPD) 42 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 42 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Amerika-Häuser Dr. Schröder, Bundesminister . . . 43 B Kahn-Ackermann (SPD) 43 C Jahn (Marburg) (SPD) 43 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kulturarbeit im Ausland Dr. Schröder, Bundesminister . . . 43 D Kahn-Ackermann (SPD) 44 A Frage des Abg. Biechele: Verträge betr. Gemeinde Büsingen und Grenzabschnitt Konstanz/ Neuhausen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 44 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kulturabkommen mit Portugal — Erweiterung des Kulturetats des AA Dr. Schröder, Bundesminister . . . 44 D Kahn-Ackermann (SPD) 44 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausscheiden von Legationsrat Graf Huyn aus dem AA Dr. Schröder, Bundesminister . . . 45 A Dr. Mommer (SPD) 46 A Dr. Hein (SPD) 46 C Erler (SPD) 47 A Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 47 A Wehner (SPD) 47 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Informationsquelle des „Rheinischen Merkur betr. Berlin-Klausel Dr. Schröder, Bundesminister . . . 47 D Dr. Mommer (SPD) 48 A Mattick (SPD) 48 B Fragen des Abg. Dr. Hein: Bruch der Amtsverschwiegenheit gem. § 61 BBG, — Dienstvergehen — Antrag des Grafen Huyn auf Entlassung aus dem Bundesdienst — Konsultationen mit Großbritannien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 48 C Dr. Hein (SPD) . . . . . . . . 48 D Dr. Schäfer (SPD) 48 D Erklärung nach § 36 GO Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 49 C Nächste Sitzung 49 D Anlage 51 Deutscher Bundestag -5. Wahlperiode —5. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1965 37 5. Sitzung Bonn, den 24. November 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 26. 11. Dr. Adenauer 30. 11. Dr. Aigner * 26. 11. Arendt (Wattenscheid) * 26. 11. Bading * 26. 11. Bartsch 24. 11. Bergmann * 25. 11. Blachstein 30. 11. Frau Brauksiepe 25. 11. Brünen 26. 11. Damm 24. 11. Deringer * 26. 11. Dr. Dichgans * 26. 11. Dr. Dittrich 25. 11. Frau Dr. Elsner * 26. 11. Faller * 26. 11. Dr. Furler * 26. 11. Geldner 25. 11. Glombig 24. 11. Dr. h. c. Güde 26. 11. Hahn (Bielefeld) * 26. 11. Hirsch 26. 11. Illerhaus * 26. 11. Klinker * 25. 11. Köppler 25. 11. Kriedemann * 26. 11. Kulawig * 26. 11. Leber 25. 11. Lemmer 25. 11. Dr. Lenz (Bergstraße) 25. 11. Lenz (Brühl) * 26.11. Lenz (Trossingen) 26. 11. Lücker (München) * 26. 11. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Mauk * 26. 11. Dr. Meinecke 24. 11. Merten * 26. 11. Metzger * 26. 11. Missbach 25. 11. Dr.-Ing. Philipp * 26. 11. Pöhler 24. 11. Frau Dr. Probst * 26. 11. Regling 25. 11. Frau Renger 26. 11. Richarts * 26. 11. Rohde * 26. 11. Sander 25. 11. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 24. 11. Frau Schimschok 31. 12. Frau Schroeder (Detmold) 24. 11. Dr. Serres ** 26. 11. Seuffert * 26. 11. Dr. Siemer 30. 11. Spitzmüller 24. 11. Dr. Starke * 26. 11. Frau Strobel 26. 11. Wienand 26. 11. Wieninger 24. 11. Winkelheide 24. 11. b) Urlaubsanträge Frau Berger-Heise 7. 12. Koenen (Lippstadt) 31. 12. Rawe 8. 12. Frau Schanzenbach 31. 12. Dr. Wörner 3. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europarats
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe die Frage IV /3 — des Herrn Abgeordneten Biechele — auf :
    Wie ist der Stand der abschließenden parlamentarischen Behandlung der am 23. November 1964 unterzeichneten Verträge über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet und über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz—Neuhausen am Rheinfall in den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort auf diese Frage lautet wie folgt. Nachdem alle beteiligten Bundesressorts sowie das Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg ihre Stellungnahmen abgegeben haben, wird die Denkschrift zu den Verträgen nunmehr fertiggestellt. Der Entwurf des Zustimmungsgesetzes kann etwa Mitte Januar 1966 den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Der schweizerische Bundesrat hat das Genehmigungsverfahren bereits eingeleitet. Das Verfahren wird jedoch voraussichtlich nicht vor Frühjahr 1966 abgeschlossen sein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage IV /4 — des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann — auf:

    (dem Wortlaut nach eine Erweiterung des Kulturetats des Auswärtigen Amts mit sich bringen? Die Antwort auf die Frage 4 lautet: Die Bundesregierung hat keine zusätzlichen Mittel für die Durchführung des deutsch-portugiesischen Kulturabkommens in den Kulturetat des Auswärtigen Amts eingeplant. Für die im Kulturabkommen genannten Arten kulturellen Austauschs sind entsprechende Haushaltspositionen im Kulturfonds des Auswärtigen Amts vorhanden. Zusatzfrage! Herr Minister, sind Sie sich, wenn Sie solche Abkommen schließen, in denen beispielsweise wie unter den Punkten 3 und 6 steht, daß Lehrer, Professoren und ähnliche Persönlichkeiten ausgetauscht werden sollen, darüber im klaren, daß das nur entweder durch den Einsatz zusätzlicher Mittel oder auf Kosten anderer bestehender Verpflichtungen, deren Erfüllung dadurch geschmälert wird, geschehen kann. Dazu möchte ich folgendes sagen. Die bereits be Bundesminister Dr. Schröder stehenden kulturellen Beziehungen zu Portugal erfahren durch das Abkommen keine plötzliche Ausweitung. Sie werden nur auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Ein sofortiger finanzieller Mehrbedarf tritt nicht auf. Allmähliche Ausweitungen werden in finanzieller Hinsicht in den alljährlichen Haushaltsanforderungen des Auswärtigen Amts berücksichtigt. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage IV /5 — des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer — auf: Welche Darstellung kann die Bundesregierung dem Bundestag von den Vorgängen geben, die zum Ausscheiden von Legations-rat Graf Huyn aus der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts und zu seinem Wechsel zu der Stellung eines persönlichen Referenten des Vorsitzenden der CSU geführt haben? Die Antwort auf diese Frage lautet wie folgt. Am 21. und 22 Oktober 1965 wandten sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages an das Bundeskanzleramt und an das Auswärtige Amt und erklärten, ihnen sei mitgeteilt worden, daß im Auswärtigen Amt soeben ein Konsultationspakt mit Großbritannien abgeschlossen worden sei. In den Anfragen kam eine starke Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß ein solcher Schritt ohne Fühlungnahme mit dem Bundestag unternommen worden sei. Auf die Frage, woher die Information stamme, wurde gesagt, Herr Ministerialdirigent Dr. Frank 1 habe dies auf einer Referentenbesprechung mitgeteilt. Der wirkliche Vorgang war folgender: Botschafter Blankenhorn war mit Erlaß vom 4. Oktober 1965 in Anknüpfung an vorangegangene Gespräche zwischen der deutschen und der britischen Regierung angewiesen worden, den Briten eine Intensivierung der seit Jahren durchgeführten deutschenglischen Konsultation vorzuschlagen. Dabei solle er betonen, daß wir pragmatisch vorgehen wollten und nicht an den Abschluß eines Vertrages oder an die Schaffung neuer Institutionen dächten. Auf einer Referentenbesprechung am 21. Oktober 1965, wenige Stunden bevor die Abgeordneten des Deutschen Bundestages davon hörten, hatte Herr Frank allgemeine Ausführungen über die Notwendigkeit enger bilateraler Konsultationen zwischen den europäischen Staaten gemacht. Er hatte betont, daß es sich insoweit um seine persönlichen Gedanhen handele. In diesem Zusammenhang hatte Herr Frank erwähnt, daß wir England einen Vorschlag für verstärkte Konsultationen unterbreitet hätten. Herr Frank hatte besonders darum gebeten, seine Darlegungen vertraulich zu behandeln. Angesichts der Tatsache, daß offenbar eine flagrante Verletzung der Verschwiegenheitspflicht vorlag, daß zudem anscheinend eine völlig entstellte Information weitergegeben worden war, und schließlich angesichts des Umstandes, daß sich in den letzten Monaten mehrere schwere Fälle von Indiskretionen ereignet hatten, wurden alle 16 Teilnehmer der Frankschen Besprechung befragt. 15 von ihnen erklärten mündlich und schriftlich, daß sie keine Informationen weitergegeben hätten. Nur Graf Huyn weigerte sich, eine Erklärung abzugeben, und zwar mit der offensichtlich abwegigen Begründung, er sei vor einigen Monaten schon einmal wegen einer Indiskretion befragt worden. Er habe den Eindruck, daß man ihn besonders verdächtige. Darauf wurde Graf Huyn eröffnet, daß er durch sein Verhalten seine Amtspflicht verletze, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und daß er außerdem den Verdacht auf sich lenke, selber Informationen weitergeleitet zu haben. Wenige Tage später, am 28. Oktober 1965, teilte der Leiter der Personalabteilung ihm mit, daß erwogen werde, ihm gemäß § 60 des Bundesbeamtengesetzes aus zwingenden dienstlichen Gründen die Fortführung seiner Dienstgeschäfte zu verbieten. Der Wortlaut des § 60 wurde Graf Huyn dabei zur Kenntnis gebracht. Ich zitiere § 60 — Verbot der Führung der Dienstgeschäfte —: Daraufhin übereichte Graf Huyn Ministerialdirektor Dr. Raab einen schon vorbereiteten schriftlichen Antrag auf sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Dem Antrag wurde gemäß § 30 des Bundesbeamtengesetzes stattgegeben. Die Durchführung eines Disziplinarverfahrens wurde damit unmöglich. Nach seinem Ausscheiden hat Graf Huyn dem Auswärtigen Amt schriftlich mitgeteilt, daß er einen Abgeordneten ,des Deutschen Bundestages von dem Inhalt der Dienstbesprechung unterrichtet habe, damit dieser den Herrn Bundeskanzler unterrichte; er habe gegen die Ausführungen von Ministerialdirigent Dr. Frank so schwere Bedenken gehabt, daß er sich zu dieser Mitteilung verpflichtet gefühlt habe. Graf Huyn hat in der von Ministerialdirigent Dr. Frank abgehaltenen Referentenbesprechung nicht das Wort ergriffen und etwaige Bedenken gegen die Ausführungen Dr. Franks erhoben. Er hat solche Bedenken auch nicht seinem Abteilungsleiter, Herrn Ministerialdirigent Prof. Dr. Meyer -Lindenberg, dem Leiter der Personalabteilung, Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Carstens oder mir vorgetragen. In einem langen Gespräch, welches Staatssekretär Carstens am 25. Oktober 1965 mit ihm führte, hat er mit keinem Wort von einem Gewissenskonflikt gesprochen, sondern sich ausschließlich damit verteidigt, daß er zum zweitenmal verdächtigt werde. Für mich stellt sich das Verhalten des Grafen Huyn so dar, daß er sich unter idem dringenden Ver Bundesminister Dr. Schröder dacht einer schweren dienstlichen Verfehlung dem ihm drohenden Disziplinarverfahren durch den Antrag auf Entlassung aus dem Dienst entzog und jetzt nachträglich, um sich zu rechtfertigen, Schutzbehauptungen aufstellt, die jedoch einer Prüfung nicht standhalten. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer. Herr Minister, wie wirkt sich diese Indiskretion — und mehrere andere, von denen Sie sprachen — auf die Arbeitsfähigkeit, auf die Regierungsfähigkeit ,des Auswärtigen Amts aus? Herr Kollege Mommer, Arbeitsfähigkeit und Regierungsfähigkeit sind natürlich zweigetrennte Kapitel. Ich möchte sagen: solche Vorkommnisse sind natürlich eine bedeutende Erschwerung unserer Arbeit. Für mich ist diese Sache so: wenn wir mit einem Schiff auf hohe See gehen wollen, müssen wir sicher sein, daß das Schiff kein Leck hat, sonst werden wir alle mit ihm absaufen. Das ist meine Meinung. (Beifall bei der SPD. — Abg. Wehner: Wenn der Topf aber nun ein Loch hat? — Heiterkeit.)