Eidesleistung der Bundesminister.
Ich bitte die Bundesminister, einzeln zu mir heranzutreten und den nach Art. 64 in Verbindung mit Art. 56 des Grundgesetzes bei der Übernahme ihres Amtes vorgeschriebenen Eid zu leisten.
Ich werde den Eid vorsprechen und bitte die Mitglieder der Bundesregierung, ihn mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu bekräftigen.
Der Eid lautet:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Herr Bundesminister des Auswärtigen, wollen Sie diesen Eid schwören?