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    Deutscher Bundestag 195. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1965 Inhalt: Begrüßung französischer Abgeordneter . . 9952 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gossel und Tobaben 9919 A Abg. Rösing tritt in den Bundestag ein . 9919 A Fragestunde (Drucksachen IV/3636, IV/3701) Fragen der Abg. Erler und Wienand: Geplante Zeitung des Bundesverteidigungsministeriums für die Soldaten Gumbel, Staatssekretär 9919 B, 9919 D Erler (SPD) 9919 C, 9920 B Berkhan (SPD) 9921 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 9921 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9922 A Kreitmeyer (FDP) . . . 9922 B, 9925 D Börner (SPD) 9922 C Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 9922 D Wienand (SPD) . . . . . . . 9923 A Dr. Kohut (FDP) 9923 D Dr. Mommer (SPD) 9924 A Sänger (SPD) 9924 C Dr. Morgenstern (SPD) 9924 D Felder (SPD) 9925 C Ritzel (SPD) 9926 A Fragen des Abg. Stooß: Manöverschäden durch Stationierungsstreitkräfte Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9926 C Stooß (CDU/CSU) 9926 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9927 B Berkhan (SPD) 9927 C Killat (SPD) 9927 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Besuche von Rentnern aus Mitteldeutschland Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9927 D Dr. Kohut (FDP) 9927 D Fritsch (SPD) 9928 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9928 D Dr. Mommer (SPD) 9929 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9929 A Mischnick (FDP) 9929 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Mangelhafte Ausstattung von Schulen im Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9929 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Steigerung des Interzonenhandels Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9930 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Aufklärung über das „isolierte Berlin" Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9930 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Vorbereitung wirksamerer Maßnahmen zur Abwehr von Störmanövern gegen die Freiheit Berlins Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9930 D Kreitmeyer .(FDP) 9931 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9931 C Matzner (SPD) 9931 D Dorn (FDP) 9932 A Hirsch (SPD) 9932 C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9934 D Spitzmüller (FDP) 9936 A Entwurf eines Schlußgesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen (Drucksache IV/ 1840) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3681, — Ausschußantrag Nr. 1 —) - Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen (Abg. Dorn, Andersen, Dr. Miessner, Kreitmeyer, Dr. Danz, Schultz, Opitz, Ollesch und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1863) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3681 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 9936 C Brück (CDU/CSU) 9937 D Matzner (SPD) 9938 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9938 B Wilhelm (SPD) 9938 D Dr. Miessner (FDP) 9939 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9939 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kliesing [Honnef], Wienand, Schultz u. Gen.) (Drucksache IV/3462) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3661); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3578) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9940 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/ 2174) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3711); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3632 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung damit Antrag betr. Anpassung der Versorgungsbezüge an die strukturellen Änderungen des Besoldungsgesetzes (SPD) (Druck- sache IV/145); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3632 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache IV/3306) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3710); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3686) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9941 D Anders (SPD) . . . . . . . . 9942 C Dr. Miessner (FDP) 9943 C Josten (CDU/CSU) 9944 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/ 3520) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3712); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3674) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) 9944 D Wagner (CDU/CSU) 9945 B, 9945 C, 9949 D Dr. Miessner (FDP) . . . 9946 C, 9950 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9947 A Dr. Schäfer, Staatssekretär 9947 C, 9950 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 9948 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 9949 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 III Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Maucher, Bausch, Frau Jacobi (Marl), Dr. Miessner, Sänger u. Gen. betr. Versorgung der Angehörigen des ehemaligen reichseigenen Deutschen Nachrichtenbüros (Drucksachen IV/3279 [neu], IV/3581) Bausch (CDU/CSU) 9951 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 9951 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Zimmer, Dr. Kempfler und Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle und Fraktion der SPD, des Abg. Dr. Miessner und Fraktion der FDP betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen IV/3434, IV3560) . . . 9952 A Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/3383, IV/3346) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3709) ; Schriftlicher Bericht des Lastenausgleichsausschusses (Drucksache IV/3645) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) 9952 B Leukert (CDU/CSU) 9952 D Rehs (SPD) 9953 D Dr. Rutschke (FDP) 9955 D Dr. h. c. Dr.-Ing E. h. Müller (SPD) 9958 A Frau Korspeter (SPD) 9958 D Mischnick (FDP) 9959 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 9959 D Lemmer, Bundesminister 9960 B Erklärung gemäß § 36 GO Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9962 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Wehner, Dr. Gradl, Mischnick, Hösl u. Gen. betr. Förderung des Zonenrandgebietes und über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für das Gebiet entlang der Zonengrenze (Drucksachen IV/ 3016, IV/2868) Wehner (SPD) . . . . . . . . . 9962 D Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 9964 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 9965 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 9966 C Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9967 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3561 [neu]) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3690) — Zweite und dritte Beratung — 9967 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/562, IV/3125 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3651) ; Schriftlicher Bericht des Arbeitsausschusses (Drucksachen IV/ 3652, zu IV/3652) — Zweite Beratung — Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . . 9968 B Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 9968 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 9969 B Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 9970 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 9970 D Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 9972 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . . 9972 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 9976 B Nächste Sitzung 9977 D Anlagen 9979 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9919 195. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Adorno 2. 7. Dr. Aigner 15.7. Frau Albertz 10.7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Burgemeister 1. 7. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 3. 7. Eisenmann 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 1. 7. Günther 3.7. Hörmann (Freiburg) 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 3. 7. Dr. Kempfler 3. 7. Klinker 1. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 3. 7. Dr. Löbe 3. 7. Dr. Lohmar 3. 7. Dr. Löhr 3. 7. Maier (Mannheim) 3. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 2. 7. Michels 3. 7. Dr. Müller-Hermann 1. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Dr. Pflaumbaum 3. 7. Pöhler 2. 7. Porten 1. 7. Rademacher 2. 7. Schultz 1. 7. Dr. Starke 2. 7. Stiller 3. 7. Strauß 3. 7. Tobaben 2. 7. Wegener 31.8. Wolf 15. 7. Zühlke 3. 7. Anlage 2 Berichtigung zu dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache IV/3271) *). *) Siehe 194. Sitzung Seite 9852 C Anlagen zum Stenographischen Bericht In dem Schriftlichen Bericht ist ein Druckfehler enthalten. Es muß auf Seite 2 rechte Spalte Zeile 18 statt „§ 182 RKG" § 128 RKG heißen. Fritz Büttner Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 713 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksachen IV/3393, IV/3592) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VII Abs. 1 wird a) in Nummer 7 „Nr. 11 b" gestrichen, b) in Nummer 8 „Artikel III Abs. 2" gestrichen. c) wird folgende neue Nummer 9 angefügt: „9. Artikel I Nr. 11 b Artikel III Abs. 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1966." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 720 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, 'FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs 'eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen IV/1840, IV/1863, IV/3681). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 24 werden in Satz 2 des § 68 die Worte „und des § 35 Abs. 4" gestrichen. 2. In Artikel I Nr. 25 wird Buchstabe a (Änderung des § 70 Abs. 1) wie folgt gefaßt: ,a) Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§ 35 Abs. 3 und § 52 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 igelten entsprechend." 3. Es werden ersetzt: ,a) In Artikel II § 4 die Worte „30. September 1966" durch .die Worte „31. Dezember 1966", b) in Artikel II § 5 die Worte „31. März 1966" durch die Worte „30. Juni 1966", c) in Artikel II § 6 Abs. 1 die Worte „30. September 1967" durch ,die Worte „31. Dezember 1967", d) in Artikel VI Abs. 1 die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966", e) in Artikel VI Abs. 2 ,die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. Dezember 1966" und die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 710 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/2174, IV/3632). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 3, 5, 17 und 22, Artikel VI a § 5 a Abs. 5 und Artikel IX § 1 Nr. 5 werden jeweils die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt; 2. in Artikel VIII werden a) in den Nummern 1 und 2 a Abs. 2 die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. Dezember 1966" und b) in Nummer 2 a Abs. 1 die Worte „30. September 1967" durch die Worte „31. Dezember 1967" ersetzt; 3. in Artikel IX § 2 Nr. 4, Artikel X und Artikel XII Abs. 1 werden die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksachen IV/3306, IV/3686). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 werden die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 3 Buchstabe b werden die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt. 3. In Artikel I Nr. 8 werden die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt. 4. a) In Artikel II Nr. 2 Satz 1 werden die Worte „1. Oktober 1967" durch die Worte „1. Januar 1968" ersetzt. b) In Artikel II Nr. 2 Satz 2 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. Dezember 1966" und die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. 5. In Artikel IV Nr. 6 werden die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 715 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9981 Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/2174, IV/3632). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Nach Artikel IX wird folgender Artikel IX a eingefügt: ,Artikel IX a Im Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen vom 17. März 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 79) wird nach § 23 folgender § 23 a eingefügt: „§ 23 a Nachversicherung in Sonderfällen (1) Personen, die nach Maßgabe des § 1242 b der Reichsversicherungsordnung, des § 18 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der bis zum 8. Mai 1945 geltenden Fassung in Verbindung mit § 20 der Verordnung über die Nachversicherung von freiwillig länger dienenden Soldaten der Wehrmacht und Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes vom 21. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1314) bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ohne Versorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern gewesen wären, gelten für die zwei Jahre übersteigende Dienstzeit vor dem 1. Januar 1940 in der Rentenversicherung der Angestellten als nachversichert, es sei denn, daß die Nachversicherung für diese Zeit bereits erfolgt ist oder diese Zeit bei der Bemessung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen berücksichtigt wird. Dies gilt auch für den Fall des Todes, wenn rentenberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind. Änderungen des § 20 der in Satz 1 bezeichneten Verordnung bleiben unberücksichtigt. (2) Soweit eine Nachversicherung als durchgeführt gilt, gelten die daraus erworbenen Anwartschaften sowie Anwartschaften aus Beiträgen, die für Zeiten entrichtet sind, die vor den in Absatz 1 genannten Zeiten liegen, als bis zum 31. Dezember 1956 erhalten. (3) Die Gewährung von Leistungen richtet sich nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Angestellten. (4) § 20 Abs. 4 und §§ 21 bis 23 gelten entsprechend."' 2. In Artikel XII Abs. 1 werden nach den Worten „Artikels IX § 1 Nr. 8" die Worte „und des Artikels IX a" eingefügt. In Artikel XII Abs. 2 werden nach den Worten „1. Januar 1964" ein Komma gesetzt und die Worte „und Artikel IX a mit Wirkung vom 1. April 1965" eingefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Brand und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 723 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Hauser, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/3520, IV/3674). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird a) nach Nummer 1 folgende neue Nummer 1 a eingefügt: ,1 a. In § 53 Abs. 2 wird das Wort • „neunten" durch das Wort „siebenten" ersetzt.' b) folgende Nummer 4 angefügt: ,4. Die Besoldungsordnung A wird wie folgt geändert: a) In der Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe 13 wird das Wort „achten" durch das Wort „sechsten" ersetzt. b) In der Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe 14 wird das Wort „neunten" durch das Wort „siebenten" ersetzt. Bonn, den 1. Juli 1965 Dr. h. c. Güde Dr. Hauser Dr. Kanka Anlage 9 Umdruck 711 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/3520, IV/3674). 9982 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VII Satz 2 werden die Worte „1. Oktober 1965" durch .die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Umdruck 724 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Leukert, Gräfin vom Hagen, Dr. Rutschke, Lemper, Krüger, Dr. Hesberg und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/3383, IV/3346, IV/3645, Nachtrag zu IV/3645). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. März 1966 den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, in dem in Anlehnung an die Grundsätze des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener eine Regelung zur Abgeltung von Verlusten an vor dem 8. Mai 1945 begründeten Sparguthaben bei Geldinstituten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin getroffen wird. Bonn, den 1. Juli 1965 Kuntscher Leukert Gräfin vom Hagen Krüger Dr. Hesberg Dr. Czaja Härzschel Müller (Berlin) Dr. Dr. Oberländer Stingl Storm Lemper Dr. Rutschke Mischnick und Fraktion Anlage 11 Ergänzung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (24. Ausschuß) (Drucksache IV/3690) durch den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Reitz. Zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts möchte ich für den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung die Erklärung abgeben, daß er in seiner Schlußsitzung einmütig der Auffassung war, daß die Durchführung der Novelle zum Bergarbeiterwohnungsbaugesetz nicht zur Beeinträchtigung des Neubaus von Bergarbeiterwohnungen führen darf. Im übrigen wird erwartet, daß der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über die etwaige Inanspruchnahme des Treuhandvermögens für den Bergarbeiterwohnungsbau durch dieses Gesetz jährlich, erstmalig im zweiten Vierteljahr 1966, berichtet. Anlage 12 Umdruck 722 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/562, IV/3125 [neu], IV/3652). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 3 Abs. 2 das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt und die Worte „es sei denn, daß sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden" gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 4 werden in § 4 Abs. 3 die Sätze 2 und 3 gestrichen. 3. In Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b wird in § 6 Abs. 1 das Wort „acht" durch das Wort „zehn" ersetzt. 4. In Artikel 1 Nr. 8 (§ 8) erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) werden in Absatz 2 Buchstabe a die Worte „rund dien in der Landwirtschaft Beschäftigten" gestrichen und die Worte „über 91/2 Stunden täglich und 108 Stunden in der Doppelwoche" durch die Worte „über 9 Stunden täglich oder 102 Stunden in der Doppelwoche" ersetzt; Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9983 5. In Artikel 1 .Nr. 8 wird folgender Buchstabe ci eingefügt: „ci) wird in Absatz 3 der Buchstabe b gestrichen;" 6. In Artikel i Nr. 10 Buchstabe c werden in § 9 Abs. 1 Satz 2 die Worte „'erzieherischen oder pflegerischen" gestrichen. 7. In Artikel 2 wird vor die Nummer 1 die Nummer 01 mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,01. In § 165 Abs. 1 Nr. 2 und § 166 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „10 800 Deutsche Mark" ersetzt.' B. In Artikel 2 wind vor die Nummer 1 eine Nummer 02 mit folgendem Wortlaut leingefügt: ,02. In i§ 176 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „10 800 Deutsche Mark" ersetzt.' 9. In Artikel 2 wird vor die Nummer 1 eine Nummer 03 mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,03. In § 180 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „22 Deutsche Mark" durch die Worte „30 Deutsche Mark" ersetzt. 10. In Artikel 2 wird vor die Nummer 1 eine Nummer 04 mit folgendem Wortlauteingefügt: ,04. § 182 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Es wird ein Absatz 4 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „ (4 aa) Das Krankengeld beträgt vom Beginn der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an 75 v. H. des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts (Regellohn). Für einen Versicherten mit einem Angehörigen, den er bisher ganz oder überwiegend unterhalten hat, erhöht es sich um 4 v. H. und für jeden weiteren solchen Angehörigen um je weitere 3 v. H. des Regellohns. Das Krankengeld darf 85 v. H. des Regellohns und 100 v. H. des Nettolohns nicht übersteigen." b) Es wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „ (7) Bei Versicherten, deren Riegellohn nach Absatz 5 berechnet wird, tritt an die Stelle des Höchstbetrages des Regellohnes für den Werktag der Betrag von 35 Deutsche Mark, des Höchstbetrages für den Arbeitstag der Betrag von 42 Deutsche Mark, wenn der Versicherte keinen Anspruch nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle auf einen Zuschuß des Arbeitgebers hat." 11. In Artikel 2 Nr. 1 werden in i§ 196 Abs. i hinter den Worten „Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft," die Worte „mindestens 5" eingefügt. 12. In Artikel 2 Nr. 1 wird in § 200 a Abs. 3 das Wort „sechs" durch „acht" und das Wort „acht" durch „zehn" ersetzt. 13. In Artikel 2 Nr. 1 werden in § 200 d Abs. 1 die Worte „soweit es den Betrag von 150 Deutsche Mark für den Entbindungsfall übersteigt" gestrichen. 14. In Artikel 2 erhält Nummer 3 folgende Fassung: ,3. § 205 d erhält folgende Fassung: „§ 205 d (1) Zu den Aufwendungen nach § 205 a Abs. 2 erhalten die Krankenkassen einen Bundeszuschuß von 100,— Deutsche Mark für jeden Entbindungsfall. (2) Das Nähere über den Nachweis sowie über die Abrechnungszeiträume und die Gewährung von Vorschüssen bestimmt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesmister der Finanzen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates." 15. In Artikel 2 erhält Nummer 6 folgende Fassung: ,6. § 381 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „65 Deutsche Mark monatlich" durch die Worte „150 Deutsche Mark monatlich" und die Worte „15 Deutsche Mark wöchentlich" durch die Worte „35 Deutsche Mark wöchentlich" ersetzt. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5)" (unverändert nach Drucksache IV/3652 Seite 9) 16. In Artikel 3 erhält der bisherige Wortlaut des § 1 die Bezeichnung „Absatz 1"; folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt: „ (2) Wenn der Erwerb eines Rechts aus der Krankenversicherung davon abhängt, daß eine Versicherung von bestimmter Dauer innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestanden hat, bleiben bei Versicherten, die nach dem 1. Juli 1963 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze aus der Versicherung ausgeschieden sind und nach § 1 Nr. 1 wieder versiche- 9984 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 rungspflichtig werden, die Zeiten zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherung und dem Wiedereintritt in die Versicherungspflicht unberücksichtigt. (3) Wer bei einer Krankenversicherungsunternehmung versichert ist und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 1 Nr. i versicherungspflichtig wird, kann den Versicherungsvertrag zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Beginn der Versicherung nach § 1 Nr. 1 nachweist." 17. In Artikel 3 erhält § 4 Abs 1 folgende Fassung: „(1) Artikel 2 Nr. 01 (§ 165 Abs. 1 Nr. 2, § 166 Abs. 1), Nr. 02 (§ 176 Abs. 1), Nr. 03 (§ 180 Abs. 1 Satz 3), Nr. 04 (§ 182 Abs. 4 a, § 182 Abs. 7), Nr. 6 (§ 381 Abs. 1), Artikel 3 § 1 Abs. 2 und 3 treten mit Wirkung vom 1. September 1965, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1966, in Kraft." Bonn, den 1. Juli 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3101 Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung zu den ihr bereits gehörenden 26 % der Anteile der Deutschen Wochenschau GmbH in Hamburg weitere 48 % zum Preise von 1,6 Millionen Deutsche Mark erworben hat? Aus welchem Grunde machte die Bundesregierung die von ihr einst vorgenommene Reprivatisierung der Deutschen Wochenschau GmbH rückgängig und übernahm dieses Medium der Berichterstattung und Meinungsbildung in eigene Hände? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kaufpreis von 1,6 Millionen Deutsche Mark für die Anteile an der Deutschen Wochenschau GmbH den Wert des Objektes beträchtlich überstieg? Als deutsches Gegengewicht gegen die Besatzungswochenschauen der ersten Nachkriegszeit wurde im Jahre 1949 in Hamburg die „Neue Deutsche Wochenschau GmbH" gegründet, deren Anteile der Bund bald nach der Gründung zu 100 % übernahm. Mit dem ehemaligen reichseigenen Filmvermögen hat diese Gesellschaft nichts zu tun. Das Unternehmen erhielt in den ersten Jahren seiner Tätigkeit namhafte Zuschüsse des Bundes. Später besserten sich die Ertragsverhältnisse so, daß die Gesellschaft die Zuschüsse zurückzahlen und Gewinne ausschütten konnte. Nach der 1957 vollzogenen Ausgründung der Universum Film AG, der sog. „neuen Ufa" aus dem ehemaligen reichseigenen Filmvermögen, drohte der mitten im wirtschaftlichen Aufschwung stehenden, inzwischen in „Deutsche Wochenschau" umbenannten Gesellschaft eine sehr ernste Gefahr durch die Absicht der neuen Ufa, ein eigenes Wochenschauunternehmen zu gründen. Um dem zuvorzukommen, entschloß sich die Bundesregierung im Jahre 1959, durch Mitbeteiligung sowohl der neuen Ufa als auch ihrer beiden Hauptaktionäre, der Deutschen Bank AG und der Dresdner Bank AG insgesamt 74 % der Anteile an der Deutschen Wochenschau GmbH abzugeben. Ich verweise insoweit auf die Drucksache III/1039 des Deutschen Bundestages. Nunmehr verteilten sich die Anteile wie folgt: Bund 26 % Ufa 48 % Deutsche Bank 13 % Dresdner Bank 13 % Das Stammkapital wurde auf 950 000 DM erhöht. Die Gesellschaft schüttete folgende Dividenden aus: für das Geschäftsjahr 1959 750 000 DM 1960 700 000 DM 1961 900 000 DM 1962 700 000 DM. Die neue Ufa war im Januar 1964 in das Eigentum des Bertelsmann-Verlages übergegangen. Sie verkaufte im Dezember 1964 40% der Anteile an der Deutschen Wochenschau GmbH zum Kurs von 350 % an die Union Treuhand GmbH., eine Tochter der Bank für Gemeinwirtschaft. Auf Grund der vertraglichen Situation kann der Bund diesen Verkauf nur dadurch verhindern, daß er selbst in den Vertrag eintritt. Hierzu hat die Bundesregierung sich entschlossen. Die Verhandlungen über den Kaufvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Entschluß von zwei Erwägungen leiten lassen. 1. Die allgemeine Krise der deutschen Filmwirtschaft hat durch den starken Rückgang des Wochenschau-Geschäfts auch auf die Deutsche Wochenschau GmbH übergegriffen. Dies geht daraus hervor, daß nun auch bei diesem Unternehmen mit Verlusten gerechnet werden muß. Die Bundesregierung hält es für notwendig, die Deutsche Wochenschau GmbH zu erhalten, um sie über die gegenwärtige Krise hinwegzubringen, was auch im Interesse der Lichtspieltheaterbesitzer und der Kinobesucher liegt. 2. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Deutsche Wochenschau GmbH bei ihrem Informationswert nicht unter dem Einfluß von ständischen oder politischen Gruppeninteressen — ganz gleich, welcher Richtung — gelangen darf. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9985 Mit der Beteiligung des Bundes an dieser Gesellschaft unterliegt die Beteiligung der Kontrolle durch das Parlament. Bei der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist der Kaufpreis von 1,33 Mio DM für 40 %, der einem Kurs von 350 % entspricht, zweifellos sehr hoch. Es handelt sich wohl um einen „Liebhaberpreis" oder — wenn Sie so wollen — um einen politischen Preis, der von der Bank für Gemeinwirtschaft bzw. von deren Tochter geboten worden ist. Daher ist die Bundesregierung gezwungen, bei Eintritt in den bereits abgeschlossenen Vertrag diesen Preis zu zahlen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß auf zwei Druckfehler aufmerksam machen. Auf Seite 3 der Drucksache IV/3578 muß in § 47 a in der dritten Zeile hinter dem Wort „erstmals" ein Komma gesetzt werden. Dieses Komma hat eine enorme Be- e deutung; es wird damit klargestellt, daß es Ertmals-Verpflichtete, Wiederverpflichtete und Weiterverpflichtete gibt.
    Ferner muß es in § 47 a Abs. 2 Ziffer 2 Buchst. g heißen: „von 7 oder 8 auf 12 Jahre ...", nicht, wie hier steht: „von 7 auf 8 oder 12 Jahre ...".
    Ich möchte Sie sodann nur noch bitten, dem vorliegenden Entwurf Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe in zweiter Beratung auf: Art. 1, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. — Änderungsanträge sind hierzu nicht angekündigt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen sowie Einleitung und Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich schließe die zweite Beratung und rufe zur
dritten Beratung
auf. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir haben noch über die Ziffern 2 und 3 des Ausschußantrages abzustimmen. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 60 der gedruckten Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/2174);
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3711);
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksache IV/3632 — [Ausschußantrag Nr. 1]);

(Erste Beratung: 128. Sitzung) in Verbindung damit

Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Anpassung der Versorgungsbezüge an die strukturellen Änderungen des Besoldungsgesetzes (Drucksachen IV/145, IV/3632 — [Ausschußantrag Nr. 2]);
b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache IV/3306);
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3710),



Vizepräsident Dr. Schmid
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) (Drucksache IV/3686) .

(Erste Beratung: 181. Sitzung)

Es wird sich empfehlen, über 60 a und 60 b getrennt zu beraten. — Wir beraten zunächst über Punkt 60 a. Wird zur mündlichen Berichterstattung das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Brück und Herr Abgeordneter Gscheidle verzichten als Berichterstatter auf mündliche Ergänzung ihres Schriftlichen Berichts.
Ich rufe Art. I auf. Hierzu sind Änderungsanträge angekündigt, die sich auf Umdruck 710 *) unter Ziff. 1 befinden; sie beziehen sich auf die Nrn. 3, 5, 17 und 22 des Art. I. Werden sie gemeinsam begründet?

(Abg. Brück: Wir haben sie schon früher im Zusammenhang begründet!)

— Sie wollen also keine besondere Begründung.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wir werden auch unsere ablehnende Haltung nicht mehr gesondert begründen!)

Dann stimmen wir über den Änderungsantrag auf Umdruck 710 Ziffer 1 ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Dann stimmen wir über Art. I in der nunmehr festgestellten Fassung .ab. Wer dem zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Zu Art. II liegen keine Änderungsanträge vor, ebenfalls nicht zu Art. III, — Art. IV, — Art. V und Art. VI. — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
Über den Antrag zu Art. VI a haben wir schon abgestimmt. Art. VI a in der geänderten Fassung, — Art. VI b, — Art. VI c, — Art. VII. — Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer zustimmen will, gehe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Zu Art. VIII liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 710 unter Ziffer 2 vor. Ohne Begründung? —

(Abg. Brück: Ja!)

Auch Sie ohne Begründung?

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ja!)

Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dias erste war the Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Wir stimmen nunmehr über Art. VIII in der geänderten Fassung iab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Art. IX! — .Änderungsantrag auf Umdruck 710 unter den Ziffern 1 und 3. Über den Änderungsantrag unter Ziffer 1 haben wir schon abgestimmt. Wird der Antrag unter Ziffer 3 begründet? — Der
*) Siehe Anlage 5
Antrag wird nicht begründet. Dann stimmen wir ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen zahlreiche Stimmen angenommen.
Art. IX in der jetzigen Fassung! Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Art. IX a! Hierzu liegt auf Umdruck 715 *) unter Ziffer 1 ein interfraktioneller Antrag vor. Ohne Begründung? — Auch hier ohne Begründung! Dann stimmen wir über dien Antrag auf Umdruck 715 unter Ziffer 1 ab. Wer zustimmen will, gebe das Zeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen angenommen!
Art. X! — Über den Änderungsantrag auf Umdruck 710 unter Ziffer 3 ist schon entschieden. Wir brauchen darüber nicht mehr abzustimmen. Wir stimmen nunmehr über Art. X in der jetzigen Fassung und über Art. XI ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen?
Einstimmige Annahme!
Nunmehr Art. XII! — Über dien Änderungsantrag auf Umdruck 710 unter Ziffer 3 ist schon entschieden. Nunmehr der Änderungsantrag auf Umdruck 715 unter Ziffer 2, ein interfraktioneller Antrag.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das sind die Konsequenzen aus der Annahme des interfraktionellen Antrages zu Art. IX a!)

Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Nunmehr Art. XII in der geänderten Fassung, — Einleitung und Überschrift! — Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Die zweite Beratung ist abgeschlossen. Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Brück!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU gebe ich vor der Schlußabstimmung folgende Erklärung ab:
    Das Dritte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften ist nach jahrelangen Erörterungen, die bereits im 3. Bundestag stattgefunden haben, nunmehr am heutigen Tage so weit, daß es in wenigen Minuten verabschiedet wird. Nur derjenige, der sich mit den gesamten Zusammenhängen und Auswirkungen durch intensive Arbeit vertraut gemacht hat, kann ermessen, welche Genugtung und Freude darüber aufkommt, daß nunmehr diese schwierigen Fragen einer Lösung zugeführt worden sind. Nach sehr sorgfältigen wie aber auch sehr zeitraubenden Beratungen nicht nur in den eigenen Reihen, sondern
    *) Siehe Anlage 7



    Brück
    auch mit Fachleuten aus den verschiedensten Bereichen, haben wir uns dazu entschlossen, daß bei dem Zusammentreffen von Pension und Rente erstens den vorhandenen Pensionären der volle Besitzstand ohne jede Aufzehrklausel gewahrt wird, zweitens den Beamten, die eine Rentenanwartschaft haben, das bisherige Recht ohne jede Einschränkung erhalten bleibt, drittens zukünftigen Beamten, die aus dem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis übernommen werden, allerdings nur die für Beamte höchstzulässige Pension von 75% gewährt wird, viertens Rentenanteile, die auf freiwilliger Weiteroder Höherversicherung beruhen, weder bei den vorhandenen Pensionären noch in der Zukunft der Anrechnung unterliegen.
    Die Verbesserungen beim vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und die Verbesserung beim Gewahrsamsunfall sowie eine eingeschränkte Erweiterung des Versorgungsrechtes für die sogenannte nachgeheiratete Witwe werden von uns sehr begrüßt. Wir glauben, daß hier in ganz besonderer Weise einem sozialen Anliegen Rechnung getragen wird.
    Die strukturelle Überleitung der Versorgungsempfänger des Bundes wird nun — wenn vielleicht auch in den Augen der Betroffenen mit einer ,gewissen Verspätung — nach vielen 'Überlegungen, Diskussionen und Beratungen Gesetz. Die Beratungen haben erneut bewiesen, daß eine strukturelle Überleitung, die von allen Betroffenen ohne Kritik hingenommen wird, einfach nicht möglich ist. Andererseits sind wir der Auffassung, daß die über die Regierungsvorlage hinaus vorgenommenen Verbesserungen, die teils durch unsere Initiative, teils durch unsere Zustimmung vorgenommen wurden, von den in Frage kommenden Versorgungsempfängern oder Hinterbliebenen sehr begrüßt werden.
    Die Neuregelung der Ruhensvorschriften wird, so hoffen wir, mit dazu beitragen, daß manche wertvolle Kraft, die noch leistungsfähig ist, auch über das gesetzliche Pensionsalter dem öffentlichen Dienst erhalten bleibt, wenn die Personallage das erfordert.
    Zusammenfassend darf ich nochmals feststellen: Wir sind froh, daß das Gesetz nunmehr verabschiedet wird. Wir können nur hoffen, daß der Bundesrat mit unseren Beschlüssen einverstanden ist und daß unser höchstes Gericht auch feststellen kann, daß sein Urteil vom vorigen Jahr vom Bundesgesetzgeber streng beachtet worden ist, indem er für die Zukunft neues Recht gesetzt hat.
    Allen, die von diesem Gesetz betroffen sind, aber auch allen, die heute noch im öffentlichen Dienst — ob als Arbeiter, Angestellte oder Beamte — tätig sind, möchte ich in dieser Stunde ein Wort unseres unvergeßlichen Bundestagspräsidenten Hermann Ehlers zurufen: „Wir überschreiten das Erreichte, um das weiter Erreichbare in die Tat umzusetzen."

    (Beifall bei der CDU/CSU.)