Rede:
ID0419511500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 1
    1. \n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 195. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1965 Inhalt: Begrüßung französischer Abgeordneter . . 9952 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gossel und Tobaben 9919 A Abg. Rösing tritt in den Bundestag ein . 9919 A Fragestunde (Drucksachen IV/3636, IV/3701) Fragen der Abg. Erler und Wienand: Geplante Zeitung des Bundesverteidigungsministeriums für die Soldaten Gumbel, Staatssekretär 9919 B, 9919 D Erler (SPD) 9919 C, 9920 B Berkhan (SPD) 9921 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 9921 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9922 A Kreitmeyer (FDP) . . . 9922 B, 9925 D Börner (SPD) 9922 C Bausch (CDU/CSU) . . . . . . 9922 D Wienand (SPD) . . . . . . . 9923 A Dr. Kohut (FDP) 9923 D Dr. Mommer (SPD) 9924 A Sänger (SPD) 9924 C Dr. Morgenstern (SPD) 9924 D Felder (SPD) 9925 C Ritzel (SPD) 9926 A Fragen des Abg. Stooß: Manöverschäden durch Stationierungsstreitkräfte Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9926 C Stooß (CDU/CSU) 9926 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9927 B Berkhan (SPD) 9927 C Killat (SPD) 9927 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Besuche von Rentnern aus Mitteldeutschland Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9927 D Dr. Kohut (FDP) 9927 D Fritsch (SPD) 9928 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9928 D Dr. Mommer (SPD) 9929 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9929 A Mischnick (FDP) 9929 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Mangelhafte Ausstattung von Schulen im Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9929 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Steigerung des Interzonenhandels Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9930 A Frage des Abg. Kreitmeyer: Aufklärung über das „isolierte Berlin" Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9930 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Vorbereitung wirksamerer Maßnahmen zur Abwehr von Störmanövern gegen die Freiheit Berlins Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9930 D Kreitmeyer .(FDP) 9931 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3393); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3671); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3592) — Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9931 C Matzner (SPD) 9931 D Dorn (FDP) 9932 A Hirsch (SPD) 9932 C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 9934 D Spitzmüller (FDP) 9936 A Entwurf eines Schlußgesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen (Drucksache IV/ 1840) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3681, — Ausschußantrag Nr. 1 —) - Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen (Abg. Dorn, Andersen, Dr. Miessner, Kreitmeyer, Dr. Danz, Schultz, Opitz, Ollesch und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1863) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3681 — Ausschußantrag Nr. 2 —) — Zweite und dritte Beratung Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 9936 C Brück (CDU/CSU) 9937 D Matzner (SPD) 9938 A Hübner (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9938 B Wilhelm (SPD) 9938 D Dr. Miessner (FDP) 9939 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9939 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kliesing [Honnef], Wienand, Schultz u. Gen.) (Drucksache IV/3462) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3661); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3578) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9940 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/ 2174) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3711); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3632 — Ausschußantrag Nr. 1 —) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung damit Antrag betr. Anpassung der Versorgungsbezüge an die strukturellen Änderungen des Besoldungsgesetzes (SPD) (Druck- sache IV/145); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3632 — Ausschußantrag Nr. 2 —) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache IV/3306) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3710); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3686) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 9941 D Anders (SPD) . . . . . . . . 9942 C Dr. Miessner (FDP) 9943 C Josten (CDU/CSU) 9944 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/ 3520) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3712); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3674) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) 9944 D Wagner (CDU/CSU) 9945 B, 9945 C, 9949 D Dr. Miessner (FDP) . . . 9946 C, 9950 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9947 A Dr. Schäfer, Staatssekretär 9947 C, 9950 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 9948 C Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 9949 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 III Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Maucher, Bausch, Frau Jacobi (Marl), Dr. Miessner, Sänger u. Gen. betr. Versorgung der Angehörigen des ehemaligen reichseigenen Deutschen Nachrichtenbüros (Drucksachen IV/3279 [neu], IV/3581) Bausch (CDU/CSU) 9951 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 9951 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Zimmer, Dr. Kempfler und Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle und Fraktion der SPD, des Abg. Dr. Miessner und Fraktion der FDP betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Drucksachen IV/3434, IV3560) . . . 9952 A Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen IV/3383, IV/3346) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3709) ; Schriftlicher Bericht des Lastenausgleichsausschusses (Drucksache IV/3645) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) 9952 B Leukert (CDU/CSU) 9952 D Rehs (SPD) 9953 D Dr. Rutschke (FDP) 9955 D Dr. h. c. Dr.-Ing E. h. Müller (SPD) 9958 A Frau Korspeter (SPD) 9958 D Mischnick (FDP) 9959 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 9959 D Lemmer, Bundesminister 9960 B Erklärung gemäß § 36 GO Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . . 9962 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg. Wehner, Dr. Gradl, Mischnick, Hösl u. Gen. betr. Förderung des Zonenrandgebietes und über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für das Gebiet entlang der Zonengrenze (Drucksachen IV/ 3016, IV/2868) Wehner (SPD) . . . . . . . . . 9962 D Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 9964 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 9965 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 9966 C Dr. Mende, Bundesminister . . . . 9967 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3561 [neu]) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/3690) — Zweite und dritte Beratung — 9967 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/562, IV/3125 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3651) ; Schriftlicher Bericht des Arbeitsausschusses (Drucksachen IV/ 3652, zu IV/3652) — Zweite Beratung — Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . . 9968 B Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 9968 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 9969 B Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 9970 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 9970 D Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . . . 9972 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . . 9972 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 9976 B Nächste Sitzung 9977 D Anlagen 9979 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9919 195. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 7. Adorno 2. 7. Dr. Aigner 15.7. Frau Albertz 10.7. Arendt (Wattenscheid) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin) 1. 7. Dr. Aschoff 2. 7. Bazille 14. 7. Frau Berger-Heise 3. 7. Burgemeister 1. 7. Cramer 2. 7. Dr. Dr. h. c. Dresbach 3. 7. Eisenmann 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 1. 7. Günther 3.7. Hörmann (Freiburg) 2. 7. Frhr. zu Guttenberg 3. 7. Dr. Kempfler 3. 7. Klinker 1. 7. Leber 1. 7. Lenz (Bremerhaven) 3. 7. Dr. Löbe 3. 7. Dr. Lohmar 3. 7. Dr. Löhr 3. 7. Maier (Mannheim) 3. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 2. 7. Michels 3. 7. Dr. Müller-Hermann 1. 7. Neumann (Allensbach) 15.7. Dr. Pflaumbaum 3. 7. Pöhler 2. 7. Porten 1. 7. Rademacher 2. 7. Schultz 1. 7. Dr. Starke 2. 7. Stiller 3. 7. Strauß 3. 7. Tobaben 2. 7. Wegener 31.8. Wolf 15. 7. Zühlke 3. 7. Anlage 2 Berichtigung zu dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache IV/3271) *). *) Siehe 194. Sitzung Seite 9852 C Anlagen zum Stenographischen Bericht In dem Schriftlichen Bericht ist ein Druckfehler enthalten. Es muß auf Seite 2 rechte Spalte Zeile 18 statt „§ 182 RKG" § 128 RKG heißen. Fritz Büttner Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 713 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksachen IV/3393, IV/3592) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VII Abs. 1 wird a) in Nummer 7 „Nr. 11 b" gestrichen, b) in Nummer 8 „Artikel III Abs. 2" gestrichen. c) wird folgende neue Nummer 9 angefügt: „9. Artikel I Nr. 11 b Artikel III Abs. 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1966." Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 720 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, 'FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs 'eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen IV/1840, IV/1863, IV/3681). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 24 werden in Satz 2 des § 68 die Worte „und des § 35 Abs. 4" gestrichen. 2. In Artikel I Nr. 25 wird Buchstabe a (Änderung des § 70 Abs. 1) wie folgt gefaßt: ,a) Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§ 35 Abs. 3 und § 52 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 igelten entsprechend." 3. Es werden ersetzt: ,a) In Artikel II § 4 die Worte „30. September 1966" durch .die Worte „31. Dezember 1966", b) in Artikel II § 5 die Worte „31. März 1966" durch die Worte „30. Juni 1966", c) in Artikel II § 6 Abs. 1 die Worte „30. September 1967" durch ,die Worte „31. Dezember 1967", d) in Artikel VI Abs. 1 die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966", e) in Artikel VI Abs. 2 ,die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. Dezember 1966" und die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966". Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 710 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/2174, IV/3632). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 3, 5, 17 und 22, Artikel VI a § 5 a Abs. 5 und Artikel IX § 1 Nr. 5 werden jeweils die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt; 2. in Artikel VIII werden a) in den Nummern 1 und 2 a Abs. 2 die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. Dezember 1966" und b) in Nummer 2 a Abs. 1 die Worte „30. September 1967" durch die Worte „31. Dezember 1967" ersetzt; 3. in Artikel IX § 2 Nr. 4, Artikel X und Artikel XII Abs. 1 werden die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksachen IV/3306, IV/3686). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 werden die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 3 Buchstabe b werden die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt. 3. In Artikel I Nr. 8 werden die Worte „30. September 1965" durch die Worte „31. Dezember 1965" ersetzt. 4. a) In Artikel II Nr. 2 Satz 1 werden die Worte „1. Oktober 1967" durch die Worte „1. Januar 1968" ersetzt. b) In Artikel II Nr. 2 Satz 2 werden die Worte „30. September 1966" durch die Worte „31. Dezember 1966" und die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. 5. In Artikel IV Nr. 6 werden die Worte „1. Oktober 1965" durch die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 715 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9981 Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/2174, IV/3632). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Nach Artikel IX wird folgender Artikel IX a eingefügt: ,Artikel IX a Im Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen vom 17. März 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 79) wird nach § 23 folgender § 23 a eingefügt: „§ 23 a Nachversicherung in Sonderfällen (1) Personen, die nach Maßgabe des § 1242 b der Reichsversicherungsordnung, des § 18 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der bis zum 8. Mai 1945 geltenden Fassung in Verbindung mit § 20 der Verordnung über die Nachversicherung von freiwillig länger dienenden Soldaten der Wehrmacht und Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes vom 21. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1314) bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ohne Versorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern gewesen wären, gelten für die zwei Jahre übersteigende Dienstzeit vor dem 1. Januar 1940 in der Rentenversicherung der Angestellten als nachversichert, es sei denn, daß die Nachversicherung für diese Zeit bereits erfolgt ist oder diese Zeit bei der Bemessung einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen berücksichtigt wird. Dies gilt auch für den Fall des Todes, wenn rentenberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind. Änderungen des § 20 der in Satz 1 bezeichneten Verordnung bleiben unberücksichtigt. (2) Soweit eine Nachversicherung als durchgeführt gilt, gelten die daraus erworbenen Anwartschaften sowie Anwartschaften aus Beiträgen, die für Zeiten entrichtet sind, die vor den in Absatz 1 genannten Zeiten liegen, als bis zum 31. Dezember 1956 erhalten. (3) Die Gewährung von Leistungen richtet sich nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Angestellten. (4) § 20 Abs. 4 und §§ 21 bis 23 gelten entsprechend."' 2. In Artikel XII Abs. 1 werden nach den Worten „Artikels IX § 1 Nr. 8" die Worte „und des Artikels IX a" eingefügt. In Artikel XII Abs. 2 werden nach den Worten „1. Januar 1964" ein Komma gesetzt und die Worte „und Artikel IX a mit Wirkung vom 1. April 1965" eingefügt. Bonn, den 30. Juni 1965 Brand und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 723 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. h. c. Güde, Dr. Hauser, Dr. Kanka zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/3520, IV/3674). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I wird a) nach Nummer 1 folgende neue Nummer 1 a eingefügt: ,1 a. In § 53 Abs. 2 wird das Wort • „neunten" durch das Wort „siebenten" ersetzt.' b) folgende Nummer 4 angefügt: ,4. Die Besoldungsordnung A wird wie folgt geändert: a) In der Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe 13 wird das Wort „achten" durch das Wort „sechsten" ersetzt. b) In der Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe 14 wird das Wort „neunten" durch das Wort „siebenten" ersetzt. Bonn, den 1. Juli 1965 Dr. h. c. Güde Dr. Hauser Dr. Kanka Anlage 9 Umdruck 711 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen IV/3520, IV/3674). 9982 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VII Satz 2 werden die Worte „1. Oktober 1965" durch .die Worte „1. Januar 1966" ersetzt. Bonn, den 30. Juni 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Umdruck 724 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Leukert, Gräfin vom Hagen, Dr. Rutschke, Lemper, Krüger, Dr. Hesberg und Genossen und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG) (Drucksachen IV/3383, IV/3346, IV/3645, Nachtrag zu IV/3645). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. März 1966 den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, in dem in Anlehnung an die Grundsätze des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener eine Regelung zur Abgeltung von Verlusten an vor dem 8. Mai 1945 begründeten Sparguthaben bei Geldinstituten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin getroffen wird. Bonn, den 1. Juli 1965 Kuntscher Leukert Gräfin vom Hagen Krüger Dr. Hesberg Dr. Czaja Härzschel Müller (Berlin) Dr. Dr. Oberländer Stingl Storm Lemper Dr. Rutschke Mischnick und Fraktion Anlage 11 Ergänzung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (24. Ausschuß) (Drucksache IV/3690) durch den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Reitz. Zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts möchte ich für den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung die Erklärung abgeben, daß er in seiner Schlußsitzung einmütig der Auffassung war, daß die Durchführung der Novelle zum Bergarbeiterwohnungsbaugesetz nicht zur Beeinträchtigung des Neubaus von Bergarbeiterwohnungen führen darf. Im übrigen wird erwartet, daß der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung über die etwaige Inanspruchnahme des Treuhandvermögens für den Bergarbeiterwohnungsbau durch dieses Gesetz jährlich, erstmalig im zweiten Vierteljahr 1966, berichtet. Anlage 12 Umdruck 722 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen IV/562, IV/3125 [neu], IV/3652). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 werden in § 3 Abs. 2 das Wort „sechs" durch das Wort „acht" ersetzt und die Worte „es sei denn, daß sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden" gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 4 werden in § 4 Abs. 3 die Sätze 2 und 3 gestrichen. 3. In Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b wird in § 6 Abs. 1 das Wort „acht" durch das Wort „zehn" ersetzt. 4. In Artikel 1 Nr. 8 (§ 8) erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) werden in Absatz 2 Buchstabe a die Worte „rund dien in der Landwirtschaft Beschäftigten" gestrichen und die Worte „über 91/2 Stunden täglich und 108 Stunden in der Doppelwoche" durch die Worte „über 9 Stunden täglich oder 102 Stunden in der Doppelwoche" ersetzt; Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9983 5. In Artikel 1 .Nr. 8 wird folgender Buchstabe ci eingefügt: „ci) wird in Absatz 3 der Buchstabe b gestrichen;" 6. In Artikel i Nr. 10 Buchstabe c werden in § 9 Abs. 1 Satz 2 die Worte „'erzieherischen oder pflegerischen" gestrichen. 7. In Artikel 2 wird vor die Nummer 1 die Nummer 01 mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,01. In § 165 Abs. 1 Nr. 2 und § 166 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „10 800 Deutsche Mark" ersetzt.' B. In Artikel 2 wind vor die Nummer 1 eine Nummer 02 mit folgendem Wortlaut leingefügt: ,02. In i§ 176 Abs. 1 werden die Worte „7920 Deutsche Mark" durch die Worte „10 800 Deutsche Mark" ersetzt.' 9. In Artikel 2 wird vor die Nummer 1 eine Nummer 03 mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,03. In § 180 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „22 Deutsche Mark" durch die Worte „30 Deutsche Mark" ersetzt. 10. In Artikel 2 wird vor die Nummer 1 eine Nummer 04 mit folgendem Wortlauteingefügt: ,04. § 182 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Es wird ein Absatz 4 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „ (4 aa) Das Krankengeld beträgt vom Beginn der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an 75 v. H. des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts (Regellohn). Für einen Versicherten mit einem Angehörigen, den er bisher ganz oder überwiegend unterhalten hat, erhöht es sich um 4 v. H. und für jeden weiteren solchen Angehörigen um je weitere 3 v. H. des Regellohns. Das Krankengeld darf 85 v. H. des Regellohns und 100 v. H. des Nettolohns nicht übersteigen." b) Es wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „ (7) Bei Versicherten, deren Riegellohn nach Absatz 5 berechnet wird, tritt an die Stelle des Höchstbetrages des Regellohnes für den Werktag der Betrag von 35 Deutsche Mark, des Höchstbetrages für den Arbeitstag der Betrag von 42 Deutsche Mark, wenn der Versicherte keinen Anspruch nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle auf einen Zuschuß des Arbeitgebers hat." 11. In Artikel 2 Nr. 1 werden in i§ 196 Abs. i hinter den Worten „Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft," die Worte „mindestens 5" eingefügt. 12. In Artikel 2 Nr. 1 wird in § 200 a Abs. 3 das Wort „sechs" durch „acht" und das Wort „acht" durch „zehn" ersetzt. 13. In Artikel 2 Nr. 1 werden in § 200 d Abs. 1 die Worte „soweit es den Betrag von 150 Deutsche Mark für den Entbindungsfall übersteigt" gestrichen. 14. In Artikel 2 erhält Nummer 3 folgende Fassung: ,3. § 205 d erhält folgende Fassung: „§ 205 d (1) Zu den Aufwendungen nach § 205 a Abs. 2 erhalten die Krankenkassen einen Bundeszuschuß von 100,— Deutsche Mark für jeden Entbindungsfall. (2) Das Nähere über den Nachweis sowie über die Abrechnungszeiträume und die Gewährung von Vorschüssen bestimmt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesmister der Finanzen durch allgemeine Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates." 15. In Artikel 2 erhält Nummer 6 folgende Fassung: ,6. § 381 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „65 Deutsche Mark monatlich" durch die Worte „150 Deutsche Mark monatlich" und die Worte „15 Deutsche Mark wöchentlich" durch die Worte „35 Deutsche Mark wöchentlich" ersetzt. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5)" (unverändert nach Drucksache IV/3652 Seite 9) 16. In Artikel 3 erhält der bisherige Wortlaut des § 1 die Bezeichnung „Absatz 1"; folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt: „ (2) Wenn der Erwerb eines Rechts aus der Krankenversicherung davon abhängt, daß eine Versicherung von bestimmter Dauer innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestanden hat, bleiben bei Versicherten, die nach dem 1. Juli 1963 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze aus der Versicherung ausgeschieden sind und nach § 1 Nr. 1 wieder versiche- 9984 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 rungspflichtig werden, die Zeiten zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherung und dem Wiedereintritt in die Versicherungspflicht unberücksichtigt. (3) Wer bei einer Krankenversicherungsunternehmung versichert ist und mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 1 Nr. i versicherungspflichtig wird, kann den Versicherungsvertrag zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Beginn der Versicherung nach § 1 Nr. 1 nachweist." 17. In Artikel 3 erhält § 4 Abs 1 folgende Fassung: „(1) Artikel 2 Nr. 01 (§ 165 Abs. 1 Nr. 2, § 166 Abs. 1), Nr. 02 (§ 176 Abs. 1), Nr. 03 (§ 180 Abs. 1 Satz 3), Nr. 04 (§ 182 Abs. 4 a, § 182 Abs. 7), Nr. 6 (§ 381 Abs. 1), Artikel 3 § 1 Abs. 2 und 3 treten mit Wirkung vom 1. September 1965, die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1966, in Kraft." Bonn, den 1. Juli 1965 Erler und Fraktion Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3101 Fragen XIII/1, XIII/2 und XIII/3) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung zu den ihr bereits gehörenden 26 % der Anteile der Deutschen Wochenschau GmbH in Hamburg weitere 48 % zum Preise von 1,6 Millionen Deutsche Mark erworben hat? Aus welchem Grunde machte die Bundesregierung die von ihr einst vorgenommene Reprivatisierung der Deutschen Wochenschau GmbH rückgängig und übernahm dieses Medium der Berichterstattung und Meinungsbildung in eigene Hände? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kaufpreis von 1,6 Millionen Deutsche Mark für die Anteile an der Deutschen Wochenschau GmbH den Wert des Objektes beträchtlich überstieg? Als deutsches Gegengewicht gegen die Besatzungswochenschauen der ersten Nachkriegszeit wurde im Jahre 1949 in Hamburg die „Neue Deutsche Wochenschau GmbH" gegründet, deren Anteile der Bund bald nach der Gründung zu 100 % übernahm. Mit dem ehemaligen reichseigenen Filmvermögen hat diese Gesellschaft nichts zu tun. Das Unternehmen erhielt in den ersten Jahren seiner Tätigkeit namhafte Zuschüsse des Bundes. Später besserten sich die Ertragsverhältnisse so, daß die Gesellschaft die Zuschüsse zurückzahlen und Gewinne ausschütten konnte. Nach der 1957 vollzogenen Ausgründung der Universum Film AG, der sog. „neuen Ufa" aus dem ehemaligen reichseigenen Filmvermögen, drohte der mitten im wirtschaftlichen Aufschwung stehenden, inzwischen in „Deutsche Wochenschau" umbenannten Gesellschaft eine sehr ernste Gefahr durch die Absicht der neuen Ufa, ein eigenes Wochenschauunternehmen zu gründen. Um dem zuvorzukommen, entschloß sich die Bundesregierung im Jahre 1959, durch Mitbeteiligung sowohl der neuen Ufa als auch ihrer beiden Hauptaktionäre, der Deutschen Bank AG und der Dresdner Bank AG insgesamt 74 % der Anteile an der Deutschen Wochenschau GmbH abzugeben. Ich verweise insoweit auf die Drucksache III/1039 des Deutschen Bundestages. Nunmehr verteilten sich die Anteile wie folgt: Bund 26 % Ufa 48 % Deutsche Bank 13 % Dresdner Bank 13 % Das Stammkapital wurde auf 950 000 DM erhöht. Die Gesellschaft schüttete folgende Dividenden aus: für das Geschäftsjahr 1959 750 000 DM 1960 700 000 DM 1961 900 000 DM 1962 700 000 DM. Die neue Ufa war im Januar 1964 in das Eigentum des Bertelsmann-Verlages übergegangen. Sie verkaufte im Dezember 1964 40% der Anteile an der Deutschen Wochenschau GmbH zum Kurs von 350 % an die Union Treuhand GmbH., eine Tochter der Bank für Gemeinwirtschaft. Auf Grund der vertraglichen Situation kann der Bund diesen Verkauf nur dadurch verhindern, daß er selbst in den Vertrag eintritt. Hierzu hat die Bundesregierung sich entschlossen. Die Verhandlungen über den Kaufvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Entschluß von zwei Erwägungen leiten lassen. 1. Die allgemeine Krise der deutschen Filmwirtschaft hat durch den starken Rückgang des Wochenschau-Geschäfts auch auf die Deutsche Wochenschau GmbH übergegriffen. Dies geht daraus hervor, daß nun auch bei diesem Unternehmen mit Verlusten gerechnet werden muß. Die Bundesregierung hält es für notwendig, die Deutsche Wochenschau GmbH zu erhalten, um sie über die gegenwärtige Krise hinwegzubringen, was auch im Interesse der Lichtspieltheaterbesitzer und der Kinobesucher liegt. 2. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Deutsche Wochenschau GmbH bei ihrem Informationswert nicht unter dem Einfluß von ständischen oder politischen Gruppeninteressen — ganz gleich, welcher Richtung — gelangen darf. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1965 9985 Mit der Beteiligung des Bundes an dieser Gesellschaft unterliegt die Beteiligung der Kontrolle durch das Parlament. Bei der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist der Kaufpreis von 1,33 Mio DM für 40 %, der einem Kurs von 350 % entspricht, zweifellos sehr hoch. Es handelt sich wohl um einen „Liebhaberpreis" oder — wenn Sie so wollen — um einen politischen Preis, der von der Bank für Gemeinwirtschaft bzw. von deren Tochter geboten worden ist. Daher ist die Bundesregierung gezwungen, bei Eintritt in den bereits abgeschlossenen Vertrag diesen Preis zu zahlen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Frage, Herr Abgeordneter Ritzel.


Rede von Heinrich Georg Ritzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(in den Augen Ihrer Mitarbeiter und Ihres Ministers um eine Es handelt sich um eine Angelegenheit, die (irgendwann einmal befriedigend gelöst werden muß, Herr Abgeordneter. Darf ich Sie weiter fragen, ob die Notwendigkeit nach monatelanger Beschäftigung mit dieser ,geistig offensichtlich sehr schwierigen und anstrengenden Frage als so dringlich betrachtet werden mußte, daß Sie sich dem Verdacht aussetzen, seitens des Ministeriums eine einseitig ausgerichtete Wahlpropaganda zu treiben? Ich kann nicht immer gegen den Verdacht angehen. Ich habe das nun wiederholt getan, und ich bin nicht bereit, zuzugestehen, daß nun der Erscheinungstermin verlegt wird. Das ist eine ganz normale Angelegenheit, die — ich weiß nicht, aus welchen Gründen — nun verdächtigt wird, und das weise ich ganz entschieden zurück. Keine weiteren Fragen mehr. Die Fragen sind erledigt. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf Drucksache IV/3636. — Nein, nein. Entschuldigen Sie, ich verfahre in der Reihenfolge, in der mir die Fragen vorgelegt worden sind. Ich rufe auf die Fragen I/1 und I/2 — des Abgeordneten Stooß —: Ist die Bundesregierung bereit, dahin zu wirken, daß die großen Schäden auf Straßen und Wirtschaftswegen, wie sie seit Jahr und Tag von Panzertruppen der Stationierungsstreitkräfte auf der Gemeindegemarkung Onolzheim Kr. Crailsheim angerichtet werden, künftighin unterbleiben? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die großen Manöverschäden, wie sie neuerdings von Stationierungsstreitkräften auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Raum Niederstetten Kr. Bad Mergentheim angerichtet wurden, einmal voll entschädigt, zum anderen für die Zukunft abgewendet werden? Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten die beiden Fragen des Herrn Kollegen Stooß zusammen beantworten. Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung lautet die Antwort wie folgt. Die Bundesregierung ist bereit, sich bei den ausländischen Streitkräften dafür einzusetzen, daß Schäden an Straßen und Wirtschaftswegen sowie an landwirtschaftlichen Grundstücken bei der Durchführung von Manövern und anderen Übungen in den von Ihnen genannten Räumen möglichst vermieden werden. Soweit Schäden von den ausländischen Streitkräften verursacht worden sind oder verursacht werden, wird den Geschädigten von den zuständigen Behörden in dem dafür gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Entschädigungsbestimmungen volle Entschädigung geleistet. Herr Minister, ich habe zu der Frage 1 eine Zusatzfrage zu stellen: Ist Ihnen bekannt, daß wohl die Hauptursache für das Ausweiweichen der Panzertruppen auf Wirtschaftswege und Nachbarschaftsstraßen darin liegt, daß die Panzerstraße zum Übungsgelände bei Onolzheim noch nicht ausgebaut ist? Herr Kollege Stooß, ich habe bei der Bearbeitung der Antwort auf Ihre Frage 1 gesehen, daß die Hauptmißhelligkeiten darin liegen, daß die Panzer auf dem Wege ins Übungsgelände über nicht panzerfest ausgebaute Straßen fahren mußten. Wir haben insgesamt 1,8 Millionen DM für das Panzer-festmachen der Zufahrtswege bereits zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrage ist — das konnte ich allerdings in der Kürze der Zeit nicht ganz aufklären — ein Zufahrtsweg panzerfest ausgebaut; für den anderen Zufahrtsweg ist das Geld vorhanden, aber nach meinen Akten offenbar noch nicht ausgegeben. Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Stooß. Herr Minister, soweit mir bekannt ist, ist die Panzerstraße erst auf einer Länge von 600 m ausgebaut; 1500 m sind noch nicht ausgebaut. Meine Frage: Ist die Regierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die restliche Panzerstraße beschleunigt ausgebaut wird? Dann erst werden die großen Schäden auf den Wirtschaftswegen und Nachbarschaftsstraßen vermieden werden. Ihre Frage gibt mir so oder so Veranlassung, darüber den örtlichen Instanzen Mitteilung zu machen, also insbesondere der zuständigen Landesbehörde. Sie wissen, daß der Bund diese Straße nicht baut, sondern lediglich das Geld zur Verfügung stellt. Das Geld ist zur Verfügung gestellt, aber noch nicht verbaut. Ich empfehle Ihnen, auch selbst an der örtlichen Stelle für Beschleunigung des panzerfesten Ausbaus einzutreten. Soweit ich das nach meinen Bundesminister Dr. Dahlgrün Unterlagen hier übersehen konnte, war das Geld da und ist zum Teil verbaut, zum Teil noch nicht. Woran das liegt, kann ich von hier aus nicht ohne weiteres beurteilen. Da muß ich erst Nachfrage halten. Wollen Sie noch eine Frage stellen? Ich habe zu der Frage 2 noch eine Zusatzfrage, denn hier geht es um ganz andere Schäden ,als etwa bei der Frage 1. Herr Minister, sind Sie nicht auch der Meinung, daß, so wie die Bundeswehr sich bemüht, Manöverschäden auf ein Mindestmaß zu beschränken, dies auch bei den Stationierungskräften möglich sein sollte und damit die berechtigte Empörung der landwirtschaftlichen Bevölkerung vermieden werden könnte? Wir können, Herr Kollege Stooß, nichts weiter tun, als den Truppenführern sowohl der ausländischen Streitkräfte als auch der deutschen Bundeswehr immer wieder zu sagen: Wir wissen, daß ihr solche Übungen durchführen müßt, aber tut alles, um den Umfang der Schäden möglichst einzugrenzen, und setzt euch bitte bei euren Soldaten — z. B. den Panzerführern — dafür ein, daß die Schäden nach Möglichkeit vermieden oder klein gehalten werden! Mehr können wir nicht tun. Wir tun das ununterbrochen, und ich muß Ihnen sagen, daß unsere Bitten und Vorstellungen bei den ausländischen Streitkräften und bei der Bundeswehr im großen und ganzen durchaus ernst genommen und befolgt werden. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesminister, darf ich Ihre Antwort auf den ersten Teil der Frage dahin verstehen, daß wir damit rechnen können, daß Sie sich mit den zuständigen Landesbehörden ins Benehmen setzen, damit Verzögerungen vermieden werden und Fristen, wie sie mir in einem speziellen Fall aus Niedersachsen bekannt sind, wo die Entschädigungsregelung jetzt vier Jahre aussteht, verkürzt werden? Wenn mir im Bundestag in der Fragestunde derartige Fragen gestellt werden, pflege ich immer die zuständigen Landesbehörden davon zu unterrichten, die sich dann mit der Sache beschäftigen. Ich weiß nicht, welche Ursachen in dem von Ihnen genannten Falle zu einer vierjährigen Verzögerung geführt haben. Anfänglich waren die Verfahren sehr langwierig. Wir haben dann aber, auch nach der gesetzlichen Fundierung, dafür gesorgt, daß heute die Entschädigungsverfahren — wie ich immer wieder, auch in meinem eigenen Heimatgebiet, wo es sehr viele Schäden gibt, höre — im allgemeinen recht zügig und ordentlich abgewickelt werden. Herr Abgeordneter Berkhan zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, kann es sein, daß die erheblichen Schäden deshalb entstanden sind, weil unsere Verbündeten mit schwereren Panzern üben müssen als unsere eigenen Streitkräfte, daß also in keiner Weise eine Fahrlässigkeit oder gar eine Böswilligkeit vorliegt? Herr Kollege Berkhan, ich habe in meiner Antwort inhaltlich schon gesagt, daß von Böswilligkeit oder Fahrlässigkeit im allgemeinen nicht die Rede sein kann, daß man durchaus ,auf unsere Wünsche eingeht und versucht, die Schäden möglichst klein zu halten, Ob die einen Panzer schwerer und die anderen leichter sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Davon verstehe ich nichts, Herr Berkhan. Herr Abgeordneter Killat zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, sind wir technisch noch nicht so weit, daß wir die Panzer als Luftkissen-Fahrzeuge entwickeln, damit solche Schäden nicht mehr auftreten? Auch zur Beantwortung dieser Frage bin ich nicht sachverständig genug. Das ist dem Herrn Finanzminister wohl aufs Wort zu glauben. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen. Ich rufe auf die Frage IV/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Besuche von Rentnern aus Mitteldeutschland das Zusammengehörigkeitsgefühl des deutschen Volkes fördern? Bitte, Herr Bundesminister! Auf diese Frage des Kollegen Dr. Kohut anworte ich wie folgt: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jede Begegnung von Menschen aus den getrennten Teilen Deutschlands das Zusammengehörigkeitsgefühl des deutschen Volkes stärkt. Das gilt in besonderem Maße auch für die Besuche der alten Menschen aus Mitteldeutschland im Bundesgebiet. Die Unteilbarkeit des deutschen Volkes ist die Voraussetzung für die Erreichung der Einheit des deutschen Staates im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, wie ist nach Ihrer Auffassung eigentlich die geringe Anzahl derjenigen zu erklären, die in der Bundesrepublik Deutschland die Notaufnahme beantragt haben? Warum ist die Zahl so gering? Der Anteil der Rentnerinnen und Rentner, die im Rahmen der Familienzusammenführung hier in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wollen, ist sehr gering. Er beträgt nicht einmal 0,5 pro mille. Ursprüngliche Schätzungen, daß diese Zahl höher sein werde, haben sich als absolut falsch erwiesen. Die Gründe für die geringe Zahl dürften einmal in einem gewissen Heimatgefühl der alten Menschen liegen, die in ihrem Lebensbereich auch den Lebensabend verbringen wollen. Zum zweiten offenbart sich hier ein großes staatspolitisches Bewußtsein der alten Menschen, die eben doch nach Mitteldeutschland zurückgehen, um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen zu pflegen und dem Auseinanderleben vorzubeugen, also aus den Gründen, die ich bei der Beantwortung Ihrer Frage eingangs schon genannt habe. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut. Herr Minister, haben sich Mängel in der Betreuung gezeigt? Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Feststellungen getroffen, oder ist Ihnen etwas zu Ohren gekommen, daß die Betreuung nicht richtig geklappt hat? Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen hat noch vor den ersten Rentnerbesuchen das Deutsche Rote Kreuz, die katholische und evangelischen Bahnhofsmission und die Wohlfahrtsverbände gebeten, ein Höchstmaß an sozialer Betreuung der alten Leute zu gewährleisten. Das ist auch geschehen. Von den 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die seit dem 1. November vorigen Jahres in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, sind bisher keine hundert Klagen vorgebracht worden. In der Betreuung der Rentnerinnen und Rentner sind von Anfang an tätig: 2700 Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und der Wohlfahrtsverbände, die ich eben nannte, 750 Mitarbeiter der Bahnhofsmission; 3450 Menschen sind also ständig in der Betreuung der Rentnerbesuche eingesetzt. 54 Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes fahren jede Woche von der Zonengrenze bis zu den Endstationen in den Zügen mit, und zwar je zwei Helferinnen und Helfer. Einige Klagen sind lediglich bei den Osterund Pfingstbesuchen aufgetreten, wo die Überfüllung der Züge hie und da eine ordentliche Versorgung nicht gewährleistete. Auch die vor einigen Tagen in einer Zeitung aufgestellte Behauptung, die Rentnerinnen und Rentner hätten kein Westgeld bei sich, ist falsch. Nach einer Verordnung Ostberlins können die Rentnerinnen und Rentner 5 DM-Ost in 5 DM-West im Verhältnis 1 : ,1 an der Zonengrenze umtauschen. Das geschieht. Alle Einreisenden sind also im Besitz von 5 DM-West. Aber auch das wäre nicht einmal nötig; denn die Bahnhofsmissionen und die Wohlfahrtsorganisationen geben kostenlos Speisen und Getränke ab. Allein im November und Dezember 1964 sind 254 103 Personen kostenlos von den Bahnhofsmissionen verpflegt worden. Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, würden Sie nicht auch in den Kreis Ihrer Überlegungen den Tatbestand mit einbeziehen, daß die Zahl derer, die hierbleiben wollen, deshalb sehr gering ist, weil bekanntgeworden ist, daß die Rente, die bei uns gezahlt wird, zum Teil unter den Renten liegt, die in der Ostzone gezahlt werden? Da sind z. B. folgende Fälle möglich. — Jawohl! Ich kann eine solchen Fall aus meinem Bezirk zur Illustration anführen. Ich darf das anfügen. Ein Rentenbescheid der Ostzone weist 131 Ostmark aus, während bei uns ein erteilter Rentenbescheid eine Rente von etwa 30 DM ausweist. Herr Abgeordneter Fritsch, Sie dürfen keine Vorträge halten; Sie müssen Fragen stellen! Herr Kollege, ich glaube, ein solches Einzelbeispiel darf unter keinen Umständen verallgemeinert werden. Im Gegenteil! Die Kaufkraft der DM-West bietet hier den Rentnerinnen und Rentnern in jedem Fall einen viel größeren Anreiz als etwaige höhere DMOst-Renten, für die sie sich nicht all das kaufen können, was sie hier für DM-West auch mit einem geringeren Betrag erstehen können. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kühn. Herr Bundesminister, muß dabei nicht auch berücksichtigt werden, daß zu dieser Rente, wenn es nottut, bei uns ja noch die Sozialhilfe hinzukommt, so daß in aller Regel die Leistung auch nominal in der gleichen Höhe erfolgt wie die Leistung in der Zone, ja, daß sie meist weit darüber liegt? Herr Kollege, es ist ganz allgemein festzustellen, daß die alten Leute, wenn sie hier blieben, materiell wesentlich besser gestellt sein würden, sei es durch die gleiche Behandlung im Rentenwesen, wenn auch mit unterschiedlichen Beträgen, sei es durch eine zusätzliche soziale Betreuung, die hier weit größer ist, als sie jemals in Mitteldeutschland möglich sein kann bei der Einstellung des kommunistischen Zwangsstaates zu den „unproduktiven" alten Leuten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mommer. Herr Minister, ist es nicht richtig, daß im Gegensatz zu dem Einzelbeispiel, das mein Kollege Fritsch gebracht hat, die Renten hier bei uns, besonders wenn man die Kaufkraft meint, mindestens doppelt so hoch sind wie in der Zone? Herr Kollege Mommer, ich glaube, das kann ich absolut bestätigen. Ich verweise auch auf einen Bericht, den ich von Ihnen selbst in dieser Frage einmal bekommen habe. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hübner. Herr Minister, halten Sie es nicht für richtig, daß man in diesem Zusammenhang wie auch in anderen Zusammenhängen nicht von der „Ostzone", sondern von Mitteldeutschland sprechen sollte, im Gegensatz zu der Bezeichnung, die vorhin von dem Kollegen bei Erwähnung des Einzelbeispiels gebraucht worden ist? Herr Kollege Hübner, es steht mir nicht zu, über Abgeordnete hier Urteile abzugeben; das ist nicht meines Amtes. Aber ich bestätige, daß wir die Regionalbezeichnung „Mitteldeutschland" oder „sowjetisch besetzte Zone" wählen sollten. „Ostzone" entspricht weder der geographischen noch der politisch-sachlichen Wertung. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Mischnick. Herr Minister, teilen Sie meine Überzeugung, daß in dem Augenblick, wo die Zone erkennen läßt, daß Besuchsreisen von Rentnern eingeschränkt werden, die Quote derjenigen, die hier bleiben wollen, sofort steigen würde? Das ist eine hypothetische Frage. Ich hoffe, daß Ostberlin diese Rentnerreisen nicht einstellt oder erschwert. Befürchtungen einer Verschärfung des Kurses sind hier und da in letzter Zeit lautgeworden. Wenn mit einer solchen Einstellung oder Verminderung der Reisegenehmigungen gerechnet werden muß, dann dürfte die Zahl derer steigen, die hier um Notaufnahme ersuchen. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mischnick. Sind Sie mit mir der Überzeugung, daß es deshalb richtig ist, Betreuungsmaßnahmen, die wir für richtig und notwendig halten, möglichst nicht öffentlich zu diskutieren? Wir haben uns, Herr Kollege Mischnick, daher in der Bundesregierung größter Zurückhaltung befleißigt, um der anderen Seite keine Vorwände zu liefern — wie sie es zum Teil im „neuen Deutschland" schon behauptet hat —, wir mißbrauchten die Rentner zu Agentenwerbung. Damit das nicht auch nur annähernd von der anderen Seite behauptet werden kann, hat das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen sogar darauf verzichtet, ein Merkblatt für Rentner herauszugeben, und die soziale und humanitäre Betreuung ausschließlich den dafür zuständigen Wohlfahrtsorganisationen überlassen, speziell dem Deutschen Roten Kreuz und dem Katholischen und dem Evangelischen Hilfswerk bzw. den Bahnhofsmissionen der beiden Kirchen. Keine weitere Zusatzfrage mehr. Ich rufe die Frage IV/2 — des Abgeordneten Dr. Kohut — auf: Trifft es zu, daß im Zonenrandgebiet, beispielsweise in Obersuhl, eine Volksschule so mangelhaft ausgestattet ist, daß zwei Klassen in einem Feuerwehrgebäude unterrichtet werden und die Realschule in Lüchow-Dannenberg in einer ehemaligen Reichsarbeitsdienstbaracke untergebracht ist? Bei einem Besuch in Obersuhl in Hessen im Juli 1964 wurde ich darüber unterrichtet, daß das in den Jahren 1951 bis 1953 errichtete Volksschulgebäude in Obersuhl in der Zwischenzeit zu klein geworden ist. Aus diesem Grunde sind zwei Klassen der Volksschule in behelfsmäßigen Räumen eines ehemaligen Jugendheims untergebracht. In einem Feuerwehrgerätehaus wird eine Klasse des Privaten Gymnasiums in Obersuhl unterrichtet. Da ich aus politischen Gründen an einer zufriedenstellenden Regelung der Angelegenheit in der durch die nahe Demarkationslinie so sehr exponierten Gemeinde Obersuhl besonders interessiert bin, habe ich seinerzeit unverzüglich den Herrn Hessischen Kultusminister gebeten, die unzumutbaren Schulverhältnisse in Obersuhl so bald wie möglich zu sanieren. Ich habe auch wiederholt finanzielle Hilfe des Bundes für einen Volksschulneubau angeboten, so z. B. zuletzt bei einem Besuch des Gesamtdeutschen Ausschusses des Bundestages in Obersuhl am 8. Oktober 1964. Der Betrag, den ich angeboten habe, nämlich die gesamte Hausreserve dieses Titels aus dem Jahre 1965, beträgt 600 000 DM. Sie ersehen schon hieraus die Dringlichkeit einer Hilfe. Leider hat die hessische Regierung bis heute noch keinen entsprechenden Antrag gestellt. Soweit zu erfahren war, sind aber wenigstens die Vorarbeiten inzwischen so weit gediehen, daß ein Schulneubau noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Zur zweiten Frage: Es trifft zu, daß in Gartow im Kreis Lüchow-Dannenberg, also nicht im Ort selbst, sondern im Kreis, eine Mittelschule zur Zeit noch in einer ehemaligen Reichsarbeitsdienst-Baracke untergebracht ist, Herstellungszeit etwa 1936. Ein modernen Erfordernissen entsprechender Neubau ist aber bereits soweit gediehen, daß er etwa im Herbst 1965 fertiggestellt sein wird. Die letzten Klassen Bundesminister Dr. Mende dieser Schule dürften voraussichtlich Ostern 1966 in den Neubau einziehen. Auch hier hat sich das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen an den Kosten beteiligt aus den entsprechenden Fonds für kulturelle Hilfe im Zonenrandgebiet, und zwar erhält die Mittelschule Gartow in zwei Jahren insgesamt 280 000 DM Zuschüsse aus Mitteln des Gesamtdeutschen Ministeriums. Ich rufe auf die Frage IV/3 — des Abgeordneten Dr. Kohut —: Liegt nach Auffassung der Bundesregierung die Steigerung des Interzonenhandels im gesamtdeutschen Interesse? Bitte, Herr Minister! Die Frage bezieht sich auf die Steigerung des Interzonenhandels. Die Bundesregierung sieht im innerdeutschen Handel ein wesentliches Bindeglied zwischen den getrennten Teilen unseres Vaterlandes, das sie zu erhalten und zu festigen bestrebt ist. Wir begrüßen daher die Ausweitung des innerdeutschen Handels von 1963 auf 1964 von einem Volumen von 1,8 Milliarden DM auf 2,3 Milliarden DM und hoffen, daß sich das, wenn keine Störungen eintreten, für 1965 noch steigern läßt. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß es sich beim innerdeutschen Handel nicht um einen Osthandel handelt und daß wir auch nicht aus wirtschaftspolitischen Gründen an diesem innerdeutschen Handel so sehr interessiert sind, sondern aus vorwiegend politischen Gründen, aus gesamtdeutschen Gründen. Denn gemessen am Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland beträgt der innerdeutsche Handel nur 2 %. Aber jede Maschine, die wir aus dem Gebiet der Bundesrepublik nach Mitteldeutschland liefern, ist ein Stück gesamtdeutscher technischer Verklammerung. Jede Maschine, die aus Frankreich, Großbritannien, Amerika oder anderen Staaten nach Mitteldeutschland geliefert wird, ist ein Stück Zweistaatentheorie sowjetischer Vorstellung. Darum haben wir auch immer wieder unsere Partner gebeten, einen Unterschied zu machen zwischen dem innerdeutschen Handel, den man aus gesamtdeutschen Aspekten uns überlassen sollte, und dem Osthandel, in dem das „free trade" und „free enterprise" ungeschmälert in Wirksamkeit treten sollten. Keine weitere Frage. Ich rufe auf die Frage IV/4 — des Abgeordneten Kreitmeyer —: Ist die Bundesregierung bereit, nach innen und außen eine intensive Aufklärung über das „isolierte Berlin" im Sinne einer gleichlautenden Schrift des Professors Theodor Eschenburg durchzuführen? Bitte, Herr Minister! Der Abgeordnete Kreitmeyer hat eine Frage zu der Aufklärung durch die Bundesregierung über die Berlin-Lage gestellt. Ich darf diese Frage wie folgt beantworten. Die Bundesregierung hat besonders nach den Ereignissen im August 1961 alles in ihren Kräften stehende unternommen, um die inund ausländische Öffentlichkeit intensiv über die Belange Berlins zu informieren. Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen hat allein in den letzten Jahren rund 20 Bücher und Broschüren mit einer Auflage von mehr als 2 Millionen Exemplaren über Berlin veröffentlicht. Die inländische Öffentlichkeit und ausländische Kreise wurden ferner durch besonders geeignete Filme, auch Fernsehfilme, über Problematik und Situation der geteilten deutschen Hauptstadt unterrichtet. Im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen stehen gegenwärtig mehr als zwölf verschiedene Filme mit einigen hundert Kopien zu diesem Thema auf Abruf zur Verfügung. Eine Reihe von Filmen liegt auch in fremdsprachigen Fassungen vor. In Zusammenarbeit mit dem Presseund Informationsamt der Bundesregierung wurden Fernsehstationen in 30 Staaten mit Kurzfilmdokumentationen über die Situation in Berlin versorgt. Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, das in Berlin eine vollständige Abteilung hat, betreute allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 88 000 inund ausländische Besucher, die zu Seminaren oder Informationsbesuchen nach Berlin gekommen waren. Darüber hinaus haben der Bundeskanzler, der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen bei verschiedenen Auslandsbesuchen, insbesondere auch vor kurzer Zeit in den Vereinigten Staaten, die Berlin-Problematik den Gesprächspartnern nachdrücklich zur Kenntnis bringen können. Keine Zusatzfrage? — Dann kommt Frage IV/5 — des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer —: Sind nach Errichtung der Mauer in Berlin jetzt wirksamere Maßnahmen vorbereitet, als dies vor Errichtung derselben der Fall war, um denjenigen Absichten angemessen und wirkungsvoll begegnen zu können, die darauf abzielen, die Freiheit Berlins durch Verwaltungsakte und Störmanöver weiterhin langsam und sicher zu strangulieren? Bitte, Herr Minister. Ich darf Herrn Kollegen Kreitmeyer wie folgt antworten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung in Berlin mit großer Aufmerksamkeit und Sorge. Sie steht darüber in enger Verbindung mit den für die Sicherheit und Freiheit Berlins verantwortlichen alliierten Schutzmächten. Der Bundeskanzler hat in Anwesenheit des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen den drei Botschaftern vor kurzem die Beurteilung der Berlin-Lage durch die Bundesregierung nachdrücklich vermittelt. Für den Fall einer ernstlichen Bedrohung der Lage Berlins sind Maßnahmen festgelegt, durch die in geeigneter Weise dem kommunistischen Druck begegnet werden kann. Ich darf mich auf diese Fesstellung beschränken, da Einzelheiten der entsprechenden Planung sich nicht für eine öffentliche Erörterung eignen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer. Herr Bundesminister, darf ich fragen — und dabei blicke ich besonders auf die Ereignisse, die am 12. und 13. August 1961 eintraten —, ob die Koordinierung der Abwehrmaßnahmen heute besser gewährleistet ist als damals? Herr Kollege Kreitmeyer, der Bundeskanzler hat bei seinem letzten Besuch in den Vereinigten Staaten Präsident Johnson und der Außenminister Dr. Schröder hat den amerikanischen Außenminister Dean Rusk über die Problematik Berlins und mögliche Sorgen in der Wahlkampfzeit 1965 informiert. Dasselbe hat auch der Regierende Bürgermeister Brandt getan, der vorher in den Vereinigten Staaten war. Ich selbst habe den Außenminister Dean Rusk und Vertreter des State Department ebenso wie Vizepräsident Humphrey und Senatoren und Abgeordnete des Kongresses über Befürchtungen möglicher Erschwerungen informiert, von denen einige bezüglich des Berlin-Verkehrs inzwischen eingetreten sind. Ich hoffe daher, daß wir auf mögliche Erschwerungen im Jahre 1965 besser vorbereitet sind als im Jahre 1961 und daß die Koordinierung mit den Garantiemächten besser funktioniert, als es damals offensichtlich der Fall war. Damit ist die Fragestunde beendet. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes a)