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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 190. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9511 A Fragestunde (Drucksachen IV/3525, IV/3538) Frage des Abg. Dr. Mommer: Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9511 C Dr. Mommer (SPD) 9511 C Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Humboldt-Schule in San José Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9511 D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 9512 A Fragen des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Resolution des amerikanischen Kongresses und Proklamationen der US- Präsidenten betr. unterjochte Völker Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9512 A Dr. Dr. Oberländer (CDU/CSU) . . . 9512 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Bezüge der Auslandslehrer in Argentinien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9512 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 9513 A Frage des Abg. Jacobs: Deutscher Festspielbeitrag in Cannes Dr. Schröder, Bundesminister . . 9513 C Jacobs (SPD) 9513 C Frage des Abg. Biechele: Deutsche als Opfer der Aufständischen im nördlichen Kongo Dr. Schröder, Bundesminister . . 9514 A Biechele (CDU/CSU) 9514 A Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : „UN-Cooperation-Year" Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9514 B Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 9514 C Frage des Abg. Börner: Erlaß betr. „Briefzensur von Arrestanten" von Hassel, Bundesminister . . . . 9514 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9515 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 9515 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 9515 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9515 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1965 Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9515 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 9516 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 9516 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9516 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9516 D Frage des Abg. Ritzel: Landbeschaffung für Zwecke der Bundeswehr von Hassel, Bundesminister . . . 9517 A Ritzel (SPD) 9517 A Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . 9517 C Frage des Abg. Cramer: Bau einer Panzerstraße bei Varel von Hassel, Bundesminister . . . . 9517 D Cramer (SPD) . . . . . . . . . 9517 D Frage des Abg. Müller-Emmert: Bau einer weiteren Abfahrt von B 40 a nahe Flugplatz Ramstein zur Landstuhler Straße Richtung Gemeinde Ramstein 9518 A Frage des Abg. Müller-Emmert: Fertigstellung des Teilstücks der B 408 zwischen Landstuhl und Glan-Münchweiler 9518 A Fragen des Abg. Cramer: Zustand der Schleuse bei der ersten Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9518 B Cramer (SPD) 9518 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Tieferlegung der Bahn-Trasse in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 9519 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 9519 B Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bonner Südbrücke Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 9519 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 9519 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der EB 42 im Amtsbereich Oberkassel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 9520 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 9520 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Einschränkung des Sonntagsfahrverbotes für den Güterkraftverkehr — Ausnahmegenehmigungen 9520 D Frage des Abg. Fritsch: Ortsumgehung Schönberg, Landkreis Grafenau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9521 A Fritsch (SPD) 9521 A Fragen des Abg. Dr. Roesch: Mangel an Fußgängerüberwegen auf der B 29 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 9521 C Dr. Roesch (SPD) . . . . . . . . 9521 D Fragen des Abg. Hübner (Nievenheim) : Einstellung der Stückgutabfertigung am Bahnhof Nievenheim — Nichtbeachtung von Landesplanung und regionaler Strukturverbesserung bei Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 9522 A Hübner (Nievenheim) (SPD) . . . 9522 C Ritzel (SPD) 9523 A Fragen des Abg. Faller: Empfang des Fernsehprogramms im Landkreis Lörrach . . . . . . . . 9523 D Fragen des Abg. Müller (Erbendorf) : Empfang des 2. Fernsehprogramms im Regierungsbezirk Oberpfalz Stücklen, Bundesminister 9523 D Müller (Erbendorf) (SPD) 9524 A Fritsch (SPD) 9524 B Fragen des Abg. Strohmayr: Berechnung von Kosten für nicht zurückgegebene alte Telefonbücher Stücklen, Bundesminister 9524 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9524 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes Boye—Kl. Hehlen an die Stadt Celle (Drucksache IV/3543) . . . . . . . . . . . . 9525 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1965 III Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache IV/3544) 9525 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3506, IV/3553) 9525 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6, an die Stadt Köln (Drucksache IV/3531) 9525 C Entfwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache IV/891) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3494, zu IV/3494) — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10) (Drucksache IV/2633) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache IV/2634) — Erste Beratung — Benda (CDU/CSU) 9526 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9532 A Erler (SPD) 9537 B Dorn (FDP) 9545 C Höcherl, Bundesminister 9552 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9561 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 9561 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9563 B Nächste Sitzung 9566 C Anlagen 9567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1965 9511 190. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18. 6. Dr. Aigner* 18. 6. Frau Albertz 10. 7. Arendt (Wattenscheidt) 16. 6. Dr. Aschoff 16. 6. Bading * 18. 6. Bazille 14. 7. Bergmann * 18. 6. Dr. Bleiß 16. 6. Böhme (Hildesheim) 16. 6. Brese 16. 6. Dr. Conring 16. 6. Dr. Danz 16. 6. Deringer * 18. 6. Dr. Dichgans * 18. 6. Drachsler 16. 6. Dr. Dr. h. c. Dresbach 30. 6. Dr. Eckardt 16. 6. Eisenmann 16. 6. Dr. Elbrächter 16. 6. Frau Dr. Elsner * 18. 6. Faller * 18. 6. Figgen 24. 6. Flämig 23. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gehring 20. 6. Glombig 16. 6. Günther 16. 6. Frhr. zu Guttenberg 16. 6. Hahn (Bielefeld) * 18. 6. Frau Dr. Heuser 16. 6. Frau Dr. Hubert 16. 6. Illerhaus 18. 6. Kalbitzer 16. 6. Frau Kettig 18. 6. Klinker * 18. 6. Knobloch 25. 6. Könen (Düsseldorf) 20. 6. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 18. 6. Kriedemann * 18. 6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 16. 6. Kulawig * 18. 6. Kurtz 16. 6. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 30. 6. Lenz (Brühl)* 18.6. Dr. Lohmar 28. 6. Dr. Löhr * 18. 6. Lücker (München) * 18. 6. Maier (Mannheim) 30. 6. Mauk * 18. 6. Merten * 18. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 18. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Neumann (Allensbach) 16. 6. Dr. Philipp * 18. 6. Pöhler 19. 6. Frau Dr. Probst * 18. 6. Rademacher * 18. 6. Richarts * 18. 6. Rohde * 18. 6. Seibert 18. 6. Seifriz * 18. 6. Seuffert * 18. 6. Dr. Seume 16. 6. Dr. Sinn 16. 6. Schneider (Hamburg) 16. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 6. Dr. Starke * 18. 6. Storch * 18. 6. Strauß 2. 7. Frau Strobel * 18. 6. Urban 16. 6. Weigl 22. 6. Weinkamm * 18. 6. Dr. Willeke 20. 6. Zühlke 30. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 16. Juni 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3525, Frage XII/8) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zwischen der Antwort von Staatssekretär Dr. Seiermann zur Frage der Einschränkung .des Sonntagsfahrverbotes für den Güterkraftverkehr und etwaiger Ausnahmegenehmigungen in der Fragestunde vom 21. Januar 1965 und der dieser Tage durch Rundschreiben den Ländern zugestellten Bitte, für bestimmte Zeiten in der Hauptreisezeit keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, ein klarer Widerspruch besteht, der umgehend im Interesse der Betroffenen aufgeklärt werden sollte? In der Fragestunde am 21. Januar 1965 hat auf Ihre Zusatzfrage Herr Staatssekretär Dr. Seiermann erklärt, es werde nicht davon die Rede sein, daß Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot während der Hauptreisezeit überhaupt unterbleiben sollen. Es ist auch jetzt nicht davon die Rede, daß Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot während der ganzen Hauptreisezeit nicht erteilt werden dürfen. Mit Schnellbrief vom 27. April 1965 wurden die Länder lediglich gebeten, für Sonntag, den 25. Juli 1965, das Sonntagsfahrverbot strikt durchzuführen. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil trotz meiner ständigen Bemühungen um stärkere Staffelung der Ferien auch in diesem Jahr die Sommerferien in mehreren großen Bundesländern fast zur gleichen Zeit beginnen, und zwar in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Saarland am 21. Juli und in Baden-Württemberg am 26. Juli. Gleichzeitig wurden die Spit- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 9568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1965 zenverbände der Wirtschaft und des Verkehrs von dieser Maßnahme unterrichtet. Die betroffenen Firmen wurden dadurch fast drei Monate vorher in die Lage versetzt, entsprechende Dispositionen (z. B. Verwendung leichter Lkw ohne Anhänger) zu treffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 16. Juni 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3525, Fragen XIV/1, 2 und 3) : Wie groß ist die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Diabetiker? Gibt es angesichts der wachsenden Zahl der an Diabetes Erkrankten zentrale Forschungsstellen, die in Zusammenarbeit mit entsprechenden ausländischen Instituten an der Eindämmung dieser Krankheit arbeiten? Wird der infolge der wachsenden Krankenzahlen sich immer mehr ausweitende Markt an diätetischen Lebensmitteln überwacht und angesichts des Monopolcharakters gewisser für Diabetiker lebensnotwendiger Grundnahrungsmittel (z. B. Sionon) dafür gesorgt, daß keine ungerechtfertigten Gewinne aus Geschäften mit dieser Krankheit gemacht werden? 1. Der Diabetes unterliegt nicht der gesetzlichen Meldepflicht. Die Zahl der Zuckerkranken kann daher nur geschätzt werden, zumal viele Menschen zuckerkrank sind, ohne es zu wissen. Vor 1939 wurde die Diabeteshäufigkeit auf 0,2 bis 0,3 % der Bevölkerung geschätzt. Heute muß angenommen werden, daß etwa 1,5 bis 2 % zuckerkrank sind. Dem liegt die Zahl von etwa 400 000 bekannten und von ebenso vielen bisher unerkannt gebliebenen Diabetikern zugrunde. 2. Die Diabetesforschung ist in der Bundesrepublik nicht zentralisiert, sondern seit langem an viele Stellen verteilt. Es ist jedoch geplant, an der Medizinischen Akademie in Düsseldorf ein Spezialinstitut für Diabetesforschung zu errichten. Es hat sich ein „Verein zur Förderung der Erforschung der Zuckerkrankheit" gebildet, der seine Tätigkeit noch in diesem Jahr aufnehmen wird. Bis zur Errichtung des geplanten Instituts wird der Verein vorläufig an der Medizinischen Klinik der Medizinischen Akademie in Düsseldorf arbeiten. 3. Der Verkehr mit diätetischen Lebensmitteln wird ebenso wie der mit sonstigen Lebensmitteln von der amtlichen Lebensmittelüberwachung laufend überprüft. Dies geschieht unter Aufsicht der obersten Gesundheits- und Veterinärbehörden der Länder. Von einem Monopolcharakter gewisser diätetischer Lebensmittel ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Verordnung über diätetische Lebensmittel vom 20. Juni 1963 läßt es durchaus zu, genügend gleichartige oder gleichwirkende diätetische Lebensmittel verschiedener Hersteller nebeneinander zur Auswahl in den Verkehr zu bringen. So ermöglicht die Verordnung z. B. den Wettbewerb zwischen 4 verschiedenen zugelassenen Zuckeraustauschstoffen. Die Bezeichnung „Sionon" ist nur der Markenname für einen Zuckeraustauschstoff, der unter der chemischen Bezeichnung „Sorbit" allgemein zugelassen ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Erler, ist es nicht so, daß am 13. Januar dieses Jahres erstmals durch eine Rede des Herrn Abgeordneter Benda überhaupt bekanntwurde, welche Haltung die CDU zu den Fragen einnimmt?

    (Hört! Hört! bei der SPD.)



Rede von Fritz Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das ist richtig. Früher haben wir es lediglich mit Regierungserklärungen zu tun gehabt. Aber lassen wir das! Ich möchte mit meinem Faden hier fortfahren.
Leider haben wir seit Juni vergangenen Jahres von einem Eingreifen des Kanzlers in dieser für unser Volk lebenswichtigen Frage nichts gespürt. Ich habe deshalb in Erinnerung an jene Besprechung am 26. Januar an ihn geschrieben und die Fraktionsvorsitzenden gleichfalls verständigt. Am 7. April — wir kamen langsam etwas in zeitliche Bedrängnis; das lag nicht an uns — erhielt ich eine Antwort des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, eine des Kanzlers erst am 5. Mai — ohne eigene Stellungnahme — und zur Frage der alliierten Vorbehaltsrechte erst am 14. Juni, also vorgestern.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat lange versucht, bestimmte Vorstellungen der Exekutive mit dem Hinweis auf angebliche alliierte Wünsche durchzudrücken. Endlich wurde angesichts unseres Widerstandes der Versuch, unzumutbare Lösungen auf einer Reihe von Gebieten durchzusetzen, weitgehend modifiziert. Dennoch ist klar, daß wir in diesem Bundestag miteinander wissen: der Bundestag wird, wann auch immer, einer endgültigen Lösung nur zustimmen, wenn durch verbindlichen Notenwechsel das Erlöschen der alliierten Vorbehaltsrechte mit einer solchen Gesetzgebung geklärt ist.
Erst Anfang Mai kamen dann jene heute schon öfter erwähnten interfraktionellen Gespräche zustande, wie wir sie vor fünf Jahren angeboten hatten und sie damals abgelehnt worden sind.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es ist erfreulich — ich leugne das gar nicht —, daß nun, wenn auch in zwölfter Stunde, einige wichtige Fragen zufriedenstellend geklärt wurden, nämlich:
a) Die Gewaltenteilung bleibt unangetastet. Die volle politische Verantwortung des Parlaments in jeder möglichen Gefahrenlage wird nicht gemindert. Äußerstenfalls wird die Verantwortung durch das Notparlament, das für Bundesrat und Bundestag handelt, wahrgenommen.
b) Die Wahrung der vollen Handlungsfähigkeit des Parlaments macht nach nunmehriger Überzeugung auch der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP das von der Bundesregierung so zäh verteidigte Notverordnungsrecht überflüssig.
c) Übereinstimmung konnte mit den anderen Fraktionen auch darüber erzielt werden, daß Entscheidungen der Bundesregierung zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft nur nach vorheriger Billigung zumindest durch das Notparlament möglich sein sollen.
d) Einigung konnte mit den anderen Fraktionen auch darüber erzielt werden, daß für den Fall der Not die Regierung sich nicht nur auf eine einfache parlamentarische Mehrheit stützen darf, sondern alle demokratischen Kräfte umfassen muß. Feststellungsentscheidungen können demnach nur so ergehen, daß Bundestag oder Notparlament mit Zweidrittelmehrheit zu entscheiden haben, mindestens aber die Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zustimmen muß.
e) Einigung ist darüber erzielt worden, daß Bestand und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt bleiben.
f) Einigung ist auch darüber erzielt worden, daß es der von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Sonderregelung für den Fall des inneren Notstandes nicht bedarf. Der Artikel 91 des Grundgesetzes bleibt weiterhin die Grundlage für die Regelung dieses Problems mit seiner Ergänzung dahin gehend, daß die Bundeswehr zur Ergänzung der Polizeikräfte herangezogen werden kann.
g) Einigkeit besteht darüber, daß Arbeitskämpfe kein Fall des inneren Notstandes .sind.
h) Nach übereinstimmender Meinung bleibt es dabei, daß Frauen nicht zum Dienst im Verbande der Streitkräfte verpflichtet werden können.
i) Übereinstimmung besteht vor allem darüber, daß die Bundesrepublik Deutschland fähig sein muß, im Rahmen des Bündnisses die ihr im Falle der Not obliegenden Aufgaben schnell und wirksam wahrzunehmen, und daß infolgedessen unser Verfahren so organisiert sein muß, daß die erforderlichen Entschlüsse schnell getroffen werden können.
Leider ist in der Vorlage des Rechtsausschusses nicht diese Übereinstimmung in allen Fällen berücksichtigt worden. Darüber wird in der zweiten Lesung noch zu sprechen sein.
Außerdem darf die Funktionsfähigkeit der Länder und der Landesregierungen nicht dadurch beschränkt werden, daß die Bundesregierung im Notstandsfall



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andere Personen beauftragen kann, in ihrem Namen Weisungsbefugnisse gegenüber den Ländern auszuüben. Punkt 5 der Kölner Entschließung ist damit nicht erfüllt. Auch darauf wird bei der Einzelberatung zurückzukommen sein.
Im Verlauf dieser Besprechungen, meine Damen und Herren, wurde erkennbar, daß einige untrennbar mit der Ablösung der Vorbehaltsrechte und der Ergänzung des Grundgesetzes zusammenhängende Probleme in den bisherigen Ausschußberatungen nicht ausreichend gefördert worden sind, zum Teil nicht einmal beratungsfähige Regierungsvorlagen dem Bundestag vorgelegt worden waren. Zur Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte ist außer der Regelung einer Notstandsverfassung auch eine rechtsstaatliche Regelung der Post- und Fernmeldeüberwachung erforderlich. Obwohl ihr die Problematik hinreichend bekannt ist, hat es die Bundesregierung bis zum letzten Tage der bisherigen interfraktionellen Verhandlungen verabsäumt, eine vollständige Vorlage ordnungsgemäß im Parlament einzubringen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Eine Vorabverabschiedung der Grundgesetzergänzung zur Regelung der Notstandsverfassung, also eine stufenweise Regelung ohne Regelung der Post-und Fernmeldeüberwachung, würde nur eine teilweise Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte ermöglichen. Die alliierte Telefon- und Postkontrolle würde auch weiterhin bestehen. Es kann nicht hingenommen werden, daß man sich bemüht, die alliier! ten Vorbehaltsrechte für den theoretischen Fall eines in der Zukunft liegenden Notstandes auszuräumen, aber bei der jetzt bestehenden Praxis die Ausübung dieser Rechte im eigenen Lande fortdauern läßt, wie es bei der täglichen Inanspruchnahme der alliierten Rechte auf den Gebieten der Telefon- und Postkontrolle heute noch der Fall ist.

(Beifall bei der SPD.)

Daran ändert die heute vom Innenminister einzubringende Vorlage leider nichts. Er selbst weiß und wird es hier hoffentlich auch sagen, daß diese Vorlage ein Torso ist. Sie muß gründlich umgestaltet werden, um allen berechtigten Ansprüchen zu genügen und die alliierten Rechte zum Erlöschen zu bringen. Dafür reicht bei der Schwierigkeit der rechtlichen Probleme, wie es alle Sachkundigen wissen, die Zeit in diesem Bundestag nicht mehr aus. Mit dieser Materie hat sich die Bundesregierung leider viel zu viel Zeit gelassen,

(Beifall bei der SPD)

obwohl sie durch die Telefonaffäre hätte alarmiert werden müssen. Sinn und Zweck einer verantwortungsvollen Notstandsgesetzgebung ist doch nach übereinstimmender Auffassung aller Fraktionen die uneingeschränkte Ablösung aller alliierten Vorbehaltsrechte. Die SPD hat immer darauf bestanden, daß eine Gesamtablösung gesichert sein muß.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Damit ist der Punkt 7 unserer Kölner Entschließung nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren, die Sicherung der Pressefreiheit im Sinne des Punktes 3 jener Entschließung ist leider immer noch nicht in dem notwendigen Umfang gewährleistet. Es ist zwar gelungen, die Vorschläge der Bundesregierung über eine Pressezensur zu Fall zu bringen und eine Einschränkung der Pressefreiheit auf die Wiedergabe militärischer Nachrichten im Verteidigungsfalle oder bei äußerer Gefahr zu erreichen; die seit zwei Jahren ständig vertretene Forderung der SPD, die Rechtsstellung der Presse auch für diesen Fall durch eine klare gesetzliche Regelung zu fixieren, ist jedoch nicht erfüllt. Die Bundesregierung hat bis zum letzten Tag der bisherigen interfraktionellen Verhandlungen einen von ihr beratenen und beschlossenen Entwurf nicht vorgelegt. Nur die Verabschiedung eines ordnungsmäßig beratenen Gesetzes kann einem Mißbrauch vorbeugen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wegen der rechtlichen Problematik muß dann eben ein solches Gesetz so beschlossen sein, daß es gleichzeitig mit der entsprechenden Grundgesetzergänzung in Kraft tritt.
Die im Kabinett beschlossene Vorlage entspricht den sozial-demokratischen Vorstellungen nicht. Der Vorschlag der Verhandlungskommission der SPD-Bundestagsfraktion, unter diesen Umständen jede Einschränkung des Art. 5 GG aus der Verfassungsänderung herauszunehmen, wurde von den anderen Fraktionen nicht akzeptiert, obwohl damit der Weg für eine spätere Lösung dieses Problems eröffnet gewesen wäre.
Einigkeit zwischen den Fraktionen bestand darüber, daß im Falle eines äußeren Notstandes Dienstleistungen für die Sicherung der Verteidigung auch außerhalb der Bundeswehr erforderlich sind. Dabei muß aber die zivile Rechtsstellung der Arbeitnehner gesichert werden. Über die rechtliche Sicherung dieses Anspruchs konnte keine Einigung erzielt werden. Punkt 4 der Kölner Entschließung ist damit nicht erfüllt. Eine völlige Unterwerfung der Gesamtbevölkerung unter militärrechtsähnliche Dienstverhältnisse — wie es ja auch heute in der Rede des Kollegen Barzel durchklang — ist weder notwendig noch erträglich. Je freier Menschen wirken können, desto höher ist ihre produktive Leistung. Jedes Zwangsregime beweist die Richtigkeit dieses Ausspruches.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Nach den Bekundungen der Sachverständigen des Rechtsausschusses ist in dieser Legislaturperiode die ordnungsmäßige Beratung und Beschlußfassung zu diesen drei Komplexen nicht mehr möglich. Durch die erst Anfang Mai zustande gekommenen interfraktionellen Verhandlungen lassen sich die seit Jahren anstehenden Versäumnisse in den wenigen verbleibenden Beratungswochen des gegenwärtigen Bundestages nicht mehr aufholen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Die Zeit reicht für eine sachgerechte Lösung der
oben genannten Probleme nicht mehr aus. Die Er-



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klärung guter Absichten ist kein Ersatz für klare Gesetzestexte.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Bei der Bedeutung dieser Frage dürfen wir uns über die verständliche lebhafte Anteilnahme der Öffentlichkeit nicht wundern. Die Diskussion von Lebensfragen sollte von Emotionen frei sein, aber auch in Kenntnis der Tatsachen und nicht lediglich der überholten Texte geführt werden. Dann muß auch Zeit für eine gründliche Befassung mit diesen Texten sein. Dabei hat sogar der Bundestag selber ein schlechtes Beispiel gegeben, auch wenn Herr Kollege Benda dargelegt hat, daß er nicht daran schuld ist: erst vorgestern sind dem Hohen Hause die 38 Seiten des schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses vorgelegt worden. Das ist keine angemessene Vorbereitung für eine Verfassungsänderung.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU.)

— Seit Jahren offenbar nicht; denn viele der Dinge, die Ihnen heute hier vorgelegt werden, sind Ihnen völlig neu und entstammen sozialdemokratischen Vorstellungen, die Sie vor wenigen Wochen noch erbittert bekämpft haben.

(Beifall bei der SPD.)

Deshalb wird es darauf ankommen, im Lichte der Erfahrungen im neuen Bundestag unverzüglich an die Arbeit zu gehen. Soweit bereits Übereinstimmung besteht, braucht man doch nicht noch einmal von vorn anzufangen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Aber die interessierte und sachkundige Öffentlichkeit muß auch mit den Problemen und den Texten vertraut gemacht werden.

(Erneute Zustimmung bei der SPD.)

Vielleicht trägt die heutige Debatte und die der nächsten Woche dazu bei. Verfassungsrecht darf nicht aus dem Ärmel geschüttelt werden. Seine Bedeutung und seine Würde gebieten ordnungsgemäße, nicht überhastete Beratung im Parlament und in seinen Ausschüssen

(Zuruf von der CDU/CSU: Seit sechs Jahren!)

— über völlig andere Texte haben Sie beraten — sowie die Teilnahme unseres politisch mündigen Volkes

(Zuruf: Einschließlich DGB!)

an dieser verfassungspolitisch wichtigen Diskussion unter Vorlage der wirklich zu beschließenden Texte und nicht der längst überholten Vorlagen. Wenn es bei dieser Diskussion gelingt, den DGB von Vorlagen zu überzeugen, dann, finde ich, wäre das für unsere Demokratie eine gute Sache. Das sollte man nicht einfach leichtherzig abtun.

(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Helfen Sie uns dabei, statt mich hier zu beschimpfen, weil ich das in dieser Stunde versuche.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

Das können Sie nämlich nicht mit Frontstellung gegen den DGB. Das können Sie nur tun, wenn Sie die zugrunde liegenden berechtigten Sorgen von den unberechtigten Emotionen scheiden. Dazu braucht man ein sachliches Gespräch und nicht eine Wahlkampfatmosphäre.

(Beifall bei der SPD.)

Die Gesetzgebung muß offen sein, Verfassungsgesetzgebung erst recht. Auch nur der Eindruck von Dunkelkammer und Hast können kein Vertrauen schaffen. Aber gerade dieses Vertrauen in unsere freiheitliche Rechtsordnung ist die unentbehrliche Grundlage dafür, daß unser Volk sie mit allen seinen Kräften auch und gerade in Zeiten der Not zu schützen gewillt ist.
Deshalb müssen Einigungsbemühungen, die um der Sache willen unter Umständen in kleinerem Kreise unternommen werden mußten und weiterhin unternommen werden müssen, selbstverständlich in das normale Gesetzgebungsverfahren überleiten und vor endgültigen Beschlüssen des Parlaments Zeit für eine Teilnahme der interessierten Öffentlichkeit an der Diskussion etwa vorgesehener Regelungen einräumen. In dieser Legislaturperiode reichte die Zeit dafür nicht mehr aus.

(Abg. Rasner: Jetzt kommt das Nein!)

Meine Damen und Herren, es tut mir leid, sagen zu müssen, daß manche Veröffentlichungen Berichterstattung und Schauerromane verwechseln. Manchmal greift das sogar über bis in Argumentationen in diesem Hause. Ich bin hier verpflichtet, eine Legende zu zerstören; ich tue es recht gern. Manch einer kann sich gar nicht vorstellen — offenbar durch das schlechte Beispiel in den eigenen Reihen angeregt —, daß es eine politische Partei gibt, deren leitende Männer nicht das Messer wetzen, um sich gegenseitig zu erdolchen, sondern die solidarisch eine von ihnen gemeinsam erarbeitete Politik tragen.

(Beifall bei der SPD.)

Die Entschließung von Saarbrücken vom 29. Mai 1965 ist von mir mit meinen engsten Mitarbeitern ausgearbeitet, Punkt für Punkt von mir durchformuliert und den Führungskörperschaften meiner Partei von mir vorgetragen und mit Begründung zur Annahme empfahlen worden. Sie brauchen also hier gar nicht auf irgendwelche inneren Zwistigkeiten zu setzen. Zu einem einzigen Punkt gab es zwei Gegenstimmen. Das Ganze wurde einstimmig verabschiedet.
Als Teilnehmer der interfraktionellen Gespräche war mir angesichts der schwerwiegenden noch offenen und wegen mangelnder Vorarbeit in so kurzer Zeit nicht mehr lösbaren Probleme keine andere Haltung möglich. Sie ergibt sich aus der mehrfach bekräftigten, von mir mit durchgesetzten Haltung meiner Partei und ,aus dem Stande der Beratungen in diesem Hause. Wäre es anders — so wie manche



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von Ihnen es für den Wahlkampf erhoffen —, dann würden wir nicht den verabschiedungsreifen Einzelgesetzen zustimmen und uns nicht ausdrücklich auch jetzt und hier zu der gemeinsamen Aufgabe bekennen, im Falle von Not und Gefahr alles für ihre Überwindung zu tun, den Menschen zu helfen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen alle Gefahren zu schützen. Dazu gehört die Notwendigkeit, unser Grundgesetz und unsere sonstige Gesetzgebung entsprechend zu gestalten.
Zur Zeit sind den drei ehemaligen Besatzungsmächten im Deutschlandvertrag immer noch relativ unbeschränkte Vollmachten vorbehalten, deren Ablösung durch deutsches Verfassungsrecht notwendig ist. Eine solche Ablösung liegt auch und gerade im Interesse der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen,

(Abg. Rasner: Sehr richtig!)

die nach jetzigem Recht nicht vor einer Anwendung oder gar vor dem Mißbrauch dieser Befugnisse gegen ihre Intersessen geschützt sind.

(Abg. Rasner: Sehr richtig!)

Deshalb haben unsere Führungskörperschaften bedauert, daß durch die Versäumnisse der Bundesregierung in der Vorlage entscheidender Gesetzesvorhaben auch in dieser Wahlperiode die Ergänzung des Grundgesetzes nicht mehr möglich ist. Das bedeutet, 'daß infolge dieser Versäumnisse die seit 1955 zur Disposition des deutschen Gesetzgebers stehenden alliierten Vorbehaltsrechte und die damit verbundene Einschränkung der deutschen Souveränität erst im 5. Deutschen Bundestag abgelöst werden können.
Die SPD ist weiterhin bereit, in gemeinsamer Verantwortung mit den anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages an .der rechtlich einwandfreien abschließenden Lösung dieser Probleme mitzuwirken. Wir sind uns dabei bewußt, daß es auch nach der Wahl einer breiten Mehrheit bedarf, daß auch nach der Wahl ein Zusammenwirken der großen Parteien erforderlich ist und wir nicht etwa hier frei nach unserer Phantasie die Dinge gestalten können.

(Zurufe von der Mitte.)

Deshalb wird das zwar ein Thema freier Aussprache sein, aber wegen der notwendigen Zusammenarbeit sollte diese Aussprache geführt werden frei von Wahlkampfhitze. Wer es als Wahlkampfmotto mißbraucht, stellt sein Parteiinteresse vor das Ganze.

(Beifall bei der SPD.)

Abschließend möchte ich Ihnen sagen, daß wir der den Anforderungen nicht gerecht werdenden Vorlage des Rechtsausschusses angesichts der bedauernswerten Lücken unsere Zustimmung nicht geben können.

(Anhaltender Beifall bei der SPD. — Abg. Rasner: Am Schluß das Nein! — Weitere Zurufe von der Mitte: Nein, nein, nein! Das Wort hat der Abgeordnete Dorn. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Diskussion über die Notstandsverfassung sollte auch dazu dienen, mit vielen nebulösen Vorstellungen über das Notstandsrecht, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, aufzuräumen. Zumindest werde ich versuchen, meinen Teil dazu beizutragen, um in manchen Bereichen dieser Diskussion Klarheit zu schaffen über das, was in der Praxis mit diesem Gesetz geregelt werden soll, und über das, worüber draußen diskutiert wird. Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen sagen, daß wir Freien Demokraten bereit sind, unsere Zustimmung zu der jetzt vorliegenden ausgearbeiteten Entwurffassung des Rechtsausschusses zu geben. Wir sind der Überzeugung, daß hier ein Höchstmaß an Freiheit, an Recht und Souveränität für unseren Staat durch die Ausschußbeschlüsse erreicht worden ist und daß das allein Grundlage der Betrachtung, der Zustimmung oder Ablehnung eines solchen Gesetzentwurfs für uns sein kann. In diesem Zusammenhang muß auch gesagt werden, daß durch diesen Gesetzentwurf die Grundlage dafür geschaffen wird, daß die militärische und die zivile Verteidigung für unser Volk als ein Ganzes und untrennbar zu beurteilen sind. Vorweg darf ich den Herrn Präsidenten um Genehmigung dafür bitten, daß ich um der Klarheit willen im Laufe meiner Ausführungen einige Zitate verlesen werde. Was stand im Regierungsentwurf und was ist daraus geworden? Das ist doch die Betrachtung, die wir an einem solchen Tage zur Grundlage der Entscheidung machen müssen. Die Überschrift für unsere Argumente, die wir in der ersten Lesung hier vorgetragen haben, hieß: Die Rechtsstaatlichkeit muß gewährleistet bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt haben unsere Vertreter in den Ausschüssen dieses Hauses ihren Einfluß geltend gemacht, um dem Gesetz die Kraft und den Inhalt zu geben, der nach unserer Auffassung dafür erforderlich ist. So haben wir schon in der ersten Lesung Bedenken gegen viele Punkte der Regierungsvorlage geäußert. Heute haben wir darüber Rechenschaft zu geben, was während der Ausschußberatungen und in den interfraktionellen Gesprächen von uns erreicht worden ist. Am Beginn einer solchen Betrachtung muß der Satz stehen, der ja auch aus dem Bericht des Kollegen Benda deutlich geworden ist: Von der Regierungsvorlage ist nicht mehr allzuviel übriggeblieben. So können wir sagen: in unserem Sinne ist geklärt und geregelt worden, daß die Verpflichtung des Parlaments bestehenbleibt und daß das Parlament in keinem Fall die Gelegenheit haben kann, aus der Verantwortung zu fliehen, wie das einmal in der deutschen Parlamentsgeschichte sichtbar geworden ist. Die parlamentarische Zuständigkeit dieses Hauses bleibt bis zum letzten garantiert, und Dorn der Gemeinsame Ausschuß ist als Notparlament die letzte Instanz der Rechtsetzung in diesem Hause, In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daß eine Einigung über die Notwendigkeit der qualifizierten Mehrheit erzielt worden ist. Sie wird von uns besonders begrüßt. Die Streichung der Bestimmungen über den inneren Notstand hat wesentlich dazu beigetragen, ein gutes Verhandlungsklima unter den Fraktionen, vor allen Dingen auch in den letzten Wochen bei den interfraktionellen Gesprächen, zu erreichen. Das Problem der Ermächtigungen an die Exekutive und unserer Vorstellungen, die dagegen gesprochen haben, von der Beratung und Verabschiedung der Schubladengesetze ist während der Ausschußberatungen in unserem Sinne gelöst worden. Darum müssen wir zu dem Problem der Schubladengesetze hier einige Worte sagen. Herr Kollege Erler hat erklärt, eine rechtzeitige Gesetzgebung sei erforderlich. Wir sind der Auffassung, daß sich daraus in der heutigen zweiten Lesung eigentlich die Konsequenz ergeben hätte, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion diesem Gesetzentwurf zugestimmt hätte, damit die Grundlage für die Verabschiedung und Beratung der Schubladengesetze in diesem Hause gelegt werden kann. Dadurch, daß diese Schubladengesetze nach unserer Auffassung in normalen Zeiten und nicht in Krisenzeiten beraten werden sollen und die Möglichkeit )