Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Ritzel, Sie können natürlich eine Verlagerung, die sich ohne Einstellung irgendeiner Verkehrsbedienung aus den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen heraus entwickelt, nicht stoppen; denn jeder hat selbstverständlich die freie Wahl des Verkehrsmittels. Wenn also eine Fabrik, die bisher über die Bundesbahn verladen hat, es für zweckmäßig erachtet, sei es mit eigenen Fahrzeugen, sei
es mit angemieteten Fahrzeugen, sei es mit Fahrzeugen des gewerblichen Verkehrs, ihren Verkehr nunmehr über die Straße abzuwickeln, dann können wir dagegen nichts unternehmen; denn es gilt der Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels im Rahmen unserer gesamten Wirtschaft. Die Bundesbahn wird sich in einem solchen Falle bemühen, durch entsprechende Maßnahmen ihrer Werbungsabteilung, gegebenenfalls auch durch entsprechende Tarifanträge zu versuchen, die Abwanderung von der Schiene zur Straße oder zur Binnenschiffahrt zu vermeiden. Sie hat das ja mit zahlreichen Ausnahmeanträgen, die auch genehmigt worden sind, getan. Es ist festzustellen, daß in Wirklichkeit eine nennenswerte Umschichtung nicht eingetreten ist.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn durch den Ausfall eines Verkehrsträgers — sprich: Stillegung einer Bahnstrecke — die entsprechenden Verlader gezwungen sind, sich einem anderen Verkehrsmittel zuzuwenden. In diesem Falle — ich darf es noch einmal betonen — erfolgt die Genehmigung zur Stillegung erst nach eingehender Prüfung auch der ganzen Straßenverhältnisse, und zwar nicht nur der Straßenverhältnisse des Bundes, sondern auch der Straßenverhältnisse des Landes, der Kreise und der Gemeinden, die hier durch die oberste Landesverkehrsbehörde in den einzelnen Ländern repräsentiert werden.