Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort auf diese Frage ist leider etwas länger, Herr Präsident. Die XVIII. Vollversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 1965, in dem die Weltorganisation auf ihr zwanzigjähriges Bestehen zurückblicken kann, zum „Jahr der internationalen Zusammenarbeit" proklamiert und in der diesbezüglichen Entschließung Nr. 1907 vom 12. Dezember 1963 alle Mitgliedstaaten aufgerufen, diesem Umstande durch angemessene Veranstaltungen Rechnung zu tragen.
Der Aufruf ist nicht an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, da diese den Vereinten Nationen nicht als Mitglied angehört. Aus diesem Grunde hält es die Bundesregierung nicht für tunlich, das „Jahr der internationalen Zusammenarbeit" in der gleichen Weise offiziell zu begehen, wie eine Reihe von Mitgliedstaaten es geplant haben. Trotzdem hat die Bundesregierung angesichts des bedeutsamen deutschen Anteils an der internationalen Zusammenarbeit Schritte unternommen, um sowohl die deutsche als auch eine breitere ausländische Öffentlichkeit mit Art und Ausmaß dieser Zusammenarbeit vertraut zu machen.
Im Einvernehmen mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sind u. a. geplant: die Herausgabe einer Broschüre über die Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Zusammenarbeit; ein ausführlicher illustrierter Artikel über Deutschlands Kooperation innerhalb der Vereinten Nationen in der Zeitschrift „international scala"; ein entsprechender Artikel im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen angeregt, daß diese ihre Arbeit im Jahre 1965 insbesondere unter den Gesichtspunkt der internationalen Zusammenarbeit stellt. Die Bundesregierung hat ihre Mithilfe bei diesem Vorhaben angeboten.