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    Deutscher Bundestag 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Mälzig 9453 A Erweiterung der Tagesordnung 9453 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e. V. in Ottobrunn (Drucksache IV/3475) . . . . . . . . . . . 9453 B Fragestunde (Drucksache IV/3458) Fragen der Abg. Frau Welter (Aachen) : Fehlen von Kinderstationen in Krankenhäusern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 9453 B, 9454 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 9453 D, 9454 D Frau Haas (CDU/CSU) 9454 A Geiger (SPD) . . . . . 9454 B, 9455 A Dorn (FDP) 9454 C Fragen des Abg. Seibert: Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Arzneimittel — Gefährdung des Straßenverkehrs 9455 A Frage des Abg. Rademacher: Verkehrshinweise für mit Fahrzeugen einreisende Ausländer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9455 C Rademacher (FDP) 9456 A Fragen des Abg. Ritzel: Deutsche Schulen im Ausland — Kulturabteilung des AA Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9456 B Ritzel (SPD) 9456 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9457 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 9457 D Börner (SPD) 9457 D Kahn-Ackermann (SPD) 9458 A Frage der Abg. Frau Haas: Erlaß der Kfz-Steuer für Eltern körperbehinderter Kinder Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 9458 C Frau Haas (CDU/CSU) 9458 D Frage des Abg. Wagner: Steuerbefreiung für Überstunden . . . 9459 A Frage des Abg. Dröscher: Verlegung des Militär-Flugplatzes aus dem Stadtgebiet Bad Kreuznach Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9459 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 9459 B Fragen des Abg. Tobaben: Deutsche Hähnchenmästerei Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9459 D, 9460 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 Fragen des Abg. Ramms: Ausschluß von Wehrpflichtigen aus gewissen Bundeswehreinheiten nach früherem Besuch in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9460 C Ramms (FDP) 9460 C Dorn (FDP) 9461 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr an parteipolitischen Veranstaltungen Gumbel, Staatssekretär . 9461 B, 9461 C, 9463 B Dr. Rutschke (FDP) . . 9461 C, 9461 D, 9463 B Cramer (SPD) 9462 A, 9463 C Dr. Rinderspacher (SPD) 9462 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9462 D Berkhan (SPD) 9463 A Fragen der Abg. Frau Döhring: Übernahme der Stuttgarter MoltkeKaserne durch die Bundesvermögensverwaltung Gumbel, Staatssekretär . 9463 D, 9464 B Frau Döhring (SPD) . . . . . . . 9463 D Frage des Abg. Kreitmeyer: Auszüge aus der Debatte über die Verjährung der Naziverbrechen zur Information der Truppe Gumbel, Staatssekretär 9464 B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 9464 C Berkhan (SPD) 9464 D Frage des Abg. Dr. Hoven: Verbot der Teilnahme von Amateurboxern als Bundeswehrsoldaten an den Europameisterschaften in Ost-Berlin Gumbel, Staatssekretär 9465 A Dr. Hoven (FDP) 9465 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Führung ausländischer akademischer Grade in der Bundesrepublik . . . . 9460 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3467) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (SPD) 9465 C Entwurf eines Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksache IV/2524); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3480); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3414) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 9466 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz) (Drucksache IV/1550); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3436); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache IV/3423) — Zweite und dritte Beratung — Hirsch (SPD) . . 9466 D, 9467 C, 9475 A Böhme (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 9467 B, 9471 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 9467 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 9468 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9477 D Deneke (FDP) 9478 C D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 9478 D Windelen (CDU/CSU) . . . . . 9479 D Nächste Sitzung 9480 Anlagen 9481 Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9453 188. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage t Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer . 26. 5. Adorno 26. 5. Frau Albertz 26.5. Dr. Aschoff 26. 5. Dr. Atzenroth 26. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 26. 5. Bading * 26. 5. Dr.-Ing. Balke 26. 5. Bauer (Wasserburg) 26.5. Bäuerle 26. 5. Bazille 15. 6. Bergmann * 26. 5. Fürst von Bismarck 28. 5. Frau Blohm 26. 5. Brand 26.5. Frau Brauksiepe 26. 5. Brünen 14. 6. Burgemeister 26. 5. Busch 26. 5. Büttner 30. 5. van Delden 26. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eisenmann 26. 5. Frau Dr. Elsner * 26. 5. Dr. Emde 26. 5. Eschmann 26. 5. Etzel 26. 5. Faller * 26. 5. Felder 29. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Frau Griesinger 26. 5. Gscheidle 26. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Dr. Hesberg 26. 5. Hesemann 26. 5. Hörauf 26. 5. Frau Dr. Hubert 26. 5. Hübner 26. 5. Illerhaus 26. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kalbitzer * 26. 5. Killat 26. 5. Frau Kleinert 15. 6. Dr. Koch 26.5. Könen (Düsseldorf) 26. 5. Koenen (Lippstadt) 26. 5. Frau Korspeter 20. 6. Dr. Kreyssig * 26. 5. Kriedemann * 26. 5. Kulawig 26. 5. Leber 20. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt 'bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 31.5. Dr. Löbe 26. 5. Dr. Lohmar 28. 6. Lücker (München) * 26. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick 26. 5. Merten 26. 5. Metter 26. 5. Metzger * 26. 5. Michels 15. 6. Mick 26. 5. Missbach _ 26.5. Moersch 15. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing Möller 26. 5. Dr. Müller-Hermann 26. 5. Neumann (Allensbach) 26.5. Oetzel 26. 5. Opitz 26. 5. Pöhler 26. 5. Dr. Ramminger 26. 5. Reichhardt 26. 5. Frau Renger 26. 5. Richarts 26. 5. Riedel (Frankfurt) 26.5. Seifriz 26. 5. Seuffert 26. 5. Dr. Seume 26. 5. Dr. Sinn 26. 5. Schlüter 3. 6. Schmidt (Braunschweig) 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 5. Dr. Starke 26. 5. Frau Strobel * 26. 5. Tobaben 26. 5. Wehking 26. 5. Wendelborn 26. 5. Werner 26. 5. Wieninger 26. 5. Wischnewski 26. 5. Dr. Zimmermann (München) 26. 5. Zoglmann 26. 5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksachen IV/1550, IV/3423). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 1 werden in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f die Worte „als deutscher Staatsangehöriger" gestrichen. 2. In Artikel I Nr. 14 wird Buchstabe b (§ 30 Abs. 3) gestrichen. 9482 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 3. In Artikel I Nr. 38 Buchstabe b (§ 83 Abs. 2) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 4. In Artikel I Nr. 45 Buchstabe a (§ 95 Abs. 1) wird die letzte Zeile „ab 1. Oktober 1964 = 785 DM" geändert in „vom 1. Oktober 1964 bis 31. Dezember 1965 = 785 DM". Außerdem wird folgende neue Zeile angefügt: „ab 1. Januar 1966 = 1000 DM". 5. In Artikel I Nr. 55 wird in § 116 Abs. 1 der Halbsatz hinter den Worten „in Höhe von 10 000 Deutsche Mark" gestrichen und das Komma durch einen Punkt ersetzt. Absatz 2 wird gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 63 wird in § 141 folgender neuer Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 Deutsche Mark hat der Verfolgte, dem die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist und der zur Zeit der Freiheitsentziehung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. Der Anspruch besteht nicht, wenn dem Verfolgten ein Anspruch auf Soforthilfe nach Absatz 1 oder 1 b zusteht." 7. In Artikel I wird folgende neue Nummer 67 a eingefügt: ,67 a. Es wird folgender neuer § 148 a eingefügt: „§ 148 a (1) Ist eine durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen an ihrem Eigentum oder an ihrem Vermögen geschädigte juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung oder deren Rechts- oder Zwecknachfolger gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, so kann ihr auf Antrag zur Milderung einer sich durch die §§ 142 bis 148 ergebenden Härte ein Härteausgleich gewährt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Anträge auf Gewährung eines Härteausgleichs nach Absatz 1 sind bis zum 31. Dezember 1965 zu stellen. (3) Für die Gewährung des Härteausgleichs wird ein Sonderfonds in Höhe von 10 Millionen Deutsche Mark gebildet, der vom Land Baden-Württemberg verwaltet wird."' 8. In Artikel I Nr. 73 werden in § 157 a Abs. 1 letzter Satz die Worte „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" durch die Worte „nach dem 29. Juni 1956" ersetzt. 9. In Artikel I Nr. 82 Buchstabe c wird in § 171 Abs. 2 folgender neuer Buchstabe d angefügt: „d) zugunsten von Verfolgten, die die Voraussetzungen der §§ 150, 154 erfüllen und ihren letzten Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in einem dem Deutschen Reich nach dem 30. September 1938 angegliederten Gebiet einschließlich des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren gehabt haben, wegen eines Schadens in der Ausbildung." In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Eine Beihilfe aus dem zu errichtenden Sonderfonds erhält auch der Verfolgte, der auf die Dauer von mindestens sechs Monaten den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität gelebt hat (§ 47 BEG). Ein Anspruch auf diese Beihilfe besteht nicht, wenn der Verfolgte eine Beihilfe nach Absatz 1 erhält." 10. In Artikel V Nr. 1 Abs. 2 wird „700 Millionen Deutsche Mark" durch „1200 Millionen Deutsche Mark" ersetzt. 11. In Artikel V Nr. 1 wird folgender Absatz 6 a eingefügt: „(6 a) Die Beihilfe nach Absatz 1 a beträgt 1000 Deutsche Mark." 12. Artikel V Nr. 1 Abs. 10 wird wie folgt gefaßt: „ (10) Die Höhe des Steigerungsbetrages, der nach Absatz 8 gezahlt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis des nach Auszahlung der Grundbeträge gemäß den Absätzen 5 und 6 und der Beihilfen gemäß Absatz 6 a verbleibenden Fondsbetrages zu der Gesamtzahl der festgestellten Steigerungsbeträge. Dabei sind die Beträge, die durch Anrufung der Entschädigungsgerichte streitbefangen sind, angemessen zu berücksichtigen." 13. In Artikel V Nr. 2 wird der Absatz 2 wie folgt gefaßt: „ (2) Ist der Berechtigte nach Verkündung dieses Gesetzes verstorben, so steht der Anspruch auf Beihilfe nach Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 a seinem Ehegatten und im Falle dessen Todes den Kindern des Verfolgten zu; im Falle der Nummer 1 Abs. 2 Satz 2 steht der Anspruch auf (lie Beihilfe den Kindern des verstorbenen Verfolgten zu." 14. In Artikel VI Nr. 1 wird a) Absatz 2 a gestrichen, b) in Absatz 4 der Satz 3 gestrichen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Mai 1965 9483 16. In Artikel XI sind folgende Änderungen vorzunehmen: a) In Nr. 1 Zeile 1 muß zwischen den Nummern 3 a und 5 eingefügt werden „4 (§ 10 Abs. 1, 2 und 3)"; b) in Nr. 1 Zeile 2 werden die Worte „14 Buchstabe b" gestrichen; c) in Nr. 1 Zeile 4 werden die Worte „21. Buchstabe a" gestrichen; d) in Nr. 1 Zeile 8 wird „64 bis 70" durch „65 bis 70" ersetzt; e) in Nr. 1 Zeile 11 wird „87 Buchstaben b bis g" durch „87 Buchstaben b bis h" ersetzt; f) in Nr. .4 wird „Buchstabe c" durch „Buchstabe c zweiter Halbsatz" ersetzt; g) in Nr. 6 Zeile 3 werden hinter der Nr. 14 die Worte „Buchstabe ,a" gestrichen; h) in Nr. 6 Zeile 5 wird „21 Buchstaben ,a und b" durch „21 Buchstaben a, b und c erster Halbsatz" ersetzt;, i) in Nr. 6 Zeile 7 muß zwischen den Nummern 43 a und 45 die Nr. 43 b und zwischen den Nummern 54 und 58 a die Nr. 58 eingefügt werden; k) in Nr. 6 Zeile 9 muß zwischen den Nummern 64 und 71 die Nr. 67 a eingefügt werden. Bonn, den 26. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß nach der Praxis der Juristen auch die Überschrift eines Gesetzes eine rechtliche Bedeutung hat. Deswegen handelt es sich hier nicht nur um eine redaktionelle Änderung, sondern wenn statt „2. ÄndG-BEG" „BEG-Schlußgesetz" steht, hat das eine andere Bedeutung. Dann haben wir etwas anderes beschlossen, als in dem Antrag auf Umdruck 660 vorgeschlagen worden ist. Wir müssen deshalb darüber abstimmen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Wer an die Stelle der Bezeichnung „2.ÄndG-BEG" in der Klammer in der Überschrift des Antrags auf Umdruck 660 setzen will „BEG-Schlußgesetz", der geben ,das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Nun eine zweite Frage an Sie, meine Damen und Herren: die Anträge unter den Ziffern 1 bis 9 auf Umdruck 660 beziehen sich alle auf den Inhalt von Art. I. Kann ich über diese Anträge in einem Gang abstimmen lassen, Herr Abgeordneter Hirsch?

    (Abg. Hirsch: Ja!)

    Dann rufe ich den Art. I und dazu die Änderungsanträge auf Umdruck 660 Ziffern 1 bis 9 auf. Wer diesen Änderungsanträgen zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.

    (Widerspruch bei der FDP.)

    – Verzeihung! Wieviel Enthaltungen? — Zwei Enthaltungen.

    (Zuruf von der FDP: Mehr!)

    — Ich habe nur zwei gesehen. Ich bitte doch die Mühe nicht zu scheuen, die Hände ein wenig höher zu recken. — Acht Enthaltungen! Habe ich einen übersehen? — Danke.
    Zu 'den Artikeln II, III und IV liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesen Artikeln zustimmen will, 'der gebe das Handzeichen. — Die Gegenprobe!



    Vizepräsident Dr. Schmid
    — Enthaltungen? — Bei sieben Enthaltungen angenommen.
    Zu Art. V Nr. 1 liegen Änderungsanträge vor, und zwar auf Umdruck 660 Ziffern 10 bis 14. Kann ich darüber in einem Gang abstimmen lassen? — Das Haus ist einverstanden. Wer den Änderungsanträgen zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei sieben Enthaltungen angenommen.
    Wir stimmen nunmehr über Art. V in der neuen Fassung ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit demselben Abstimmungsergebnis angenommen.
    Zu Art. VI liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 660 Ziffer 15 vor. Wer ihm zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit denselben Enthaltungen wie vorhin angenommen.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Wenn Sie . etwas zur Abstimmung zu sagen haben, bitte melden Sie sich zum Wort; die Tribüne steht Ihnen zur Verfügung.
    Wer Art. VI in der soeben geänderten Fassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit denselben Enthaltungen angenommen.
    Zu den Art. VII bis X liegen keine Änderungsanträge vor. Wer diesen Artikeln in der Ausschußfassung zustimmen will, der gebe das Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei acht Enthaltungen angenommen.
    Zu Art. XI liegt eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Sie finden sie auf Umdruck 660 Ziffer 16 Buchst. a) bis k). Ich nehme an, daß ich darüber In einem Gang abstimmen lassen kann. Wer den Änderungen zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei denselben Enthaltungen angenommen.
    Wir stimmen ab über Art. XI in der soeben geänderten Fassung. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei denselben Enthaltungen angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich muß mich entschuldigen. Ich habe den Eindruck, daß ich über Art. I in der geänderten Fassung nicht habe abstimmen lassen, sondern nur über die Änderungsanträge. Wer Art. I in der durch die Annahme der Änderungsanträge hergestellten Fassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
    Einleitung und Überschrift! Wer der Einleitung und der geänderten Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Wird seitens der Fraktionen das Wort gewünscht oder werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.

    (Zurufe von der SPD: Doch!)

    — Wünschen Sie vor der Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers das Wort? — Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.


Rede von Dr. Rolf Dahlgrün
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel vom 10. September 1952 wurde vor fast 13 Jahren das große Werk der Wiedergutmachung begonnen, mit dem wenigstens teilweise die materiellen Schäden ausgeglichen werden sollen, die ein schreckliches System Millionen von Menschen zugefügt hatte. Heute stehen wir am Ende des gesetzgeberischen Werkes der Wiedergutmachung. Erlauben Sie mir deshalb eine kurze Rückschau auf das, was das ganze Volk in der Bundesrepublik während dieser Jahre geleistet hat.
Der Kern dieses Abkommens war die Zahlung einer Eingliederungshilfe in Höhe von rund 3 Milliarden DM. Wir sind davon ausgegangen, daß es diesem jungen Staate Israel nicht zugemutet werden konnte, allein die Last eines Prozesses der Eingliederung von Hunderttausenden jüdischer Menschen zu tragen, die im Zuge der NS-Gewaltherrschaft und des zweiten Weltkrieges in Israel eine Zufluchtstätte und neue Heimat gefunden hatten.
Das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen ist inzwischen in vollem Umfange abgewickelt worden. Es hat in der westlichen Welt volle Zustimmung und Anerkennung gefunden. In den arabischen Staaten, mit denen uns immer freundschaftliche Beziehungen verbunden haben, ist der Vertrag leider nicht immer richtig gesehen worden, ebenso wie die kürzlich erfolgte Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel.
Ich möchte deshalb auch heute noch einmal in aller Deutlichkeit erklären: Weder das Wiedergutmachungsabkommen 1952 mit Israel noch die Aufnahme normaler diplomatischer Beziehungen mit Israel richten sich in irgendeiner Weise gegen irgendeinen anderen Staat. Beide Maßnahmen dienen allein der Normalisierung der Beziehungen zwischen zwei Völkern, die durch die Hölle der Jahre 1933 bis 1945 haben gehen müssen.
Das Wiedergutmachungsabkommen mit Israel war gekoppelt mit einem Härtefonds von 450 Mililonen DM für jüdische Verfolgte außerhalb Israels und sah die gesetzliche Regelung des Entschädigungs-
und Rückerstattungsrechtes vor. Auch diese Verpflichtungen hat das deutsche Volk inzwischen loyal erfüllt.
1953 wurde das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erlassen, das 1956 grundlegend novelliert worden ist. Dieses Gesetz bildet das Herzstück der Wiedergutmachung und ist auch historisch ein-

Bundesminister Dr. Dahlgrün
malig, weil nicht nur die Verluste der eigenen deutschen Staatsangehörigen, ,sondern in erheblichem Umfange auch Schäden fremder Staatsangehöriger entschädigt worden sind. Über drei Millionen Einzelansprüche wurden nach diesem Gesetz von Menschen aus aller Welt angemeldet. Die jüdischen Verfolgten stehen im Vordergrund, weil sie die nationalsozialistische Gewaltpolitik am schwersten betroffen hat. Aber auch zahllose andere Personengruppen wurden in gleicher Weise von Staatsunrecht und Kriegsverbrechen berührt.
Nachdem 1952 noch angenommen wurde, das Entschädigungsgesetz mit etwas zwei bis drei Milliarden DM durchführen zu können, wurden alle Schätzungen von der grausamen Wirklichkeit weit überholt. Alle angeblichen Zweckschätzungen wurden leider bestätigt, ja vielfach durch die Wirklichkeit überholt. Bis heute haben Bund und Länder, die die Entschädigungsaufwendungen anteilig je etwa zur Hälfte tragen, schon über 18 Milliarden DM für das Bundesentschädigungsgesetz ausgegeben. Noch vor kurzem haben wir angenommen, daß das Gesetz einen weiteren Aufwand von etwa 8 Milliarden DM erfordern würde, so daß ohne die jetzt dem Hohen Hause vorliegende Schlußnovelle ein Gesamtaufwand von 26 Milliarden DM entstünde. Neueste Schätzungen der Länder haben ergeben, daß auch diese Schätzzahl zu niedrig war und daß — ohne Novelle — mit etwa 28 Milliarden DM gerechnet werden muß.
Auf dem Gebiet der Rückerstattung und der Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst sind weitere umfangreiche gesetzliche Regelungen getroffen und erhebliche Leistungen bewirkt worden. Auf Grund der alliierten Rückstattungsgesetze und Rückerstattungsverordnungen wurden in Natur an die Geschädigten Milliardenwerte selbstverständlich zurückgegeben. Das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 sah aber auch Ersatzleistungen für entzogene Vermögensgegenstände in Höhe von 1,5 Milliarden DM vor. Am 24. Juni 1964, also vor knapp einem Jahr, hat das Hohe Haus ein Schlußgesetz zu diesem Gesetz beschlossen, das eine ganze Reihe von Erweiterungen und Verbesserungen beinhaltete. Mit den Mehraufwendungen dieses Gesetzes, die allein den Bund treffen, sind auf diesem Teilgebiet der Wiedergutmachung Gesamtaufwendungen von etwas mehr als 4 Milliarden DM erforderlich. Gezahlt sind davon rund 2,4 Milliarden DM.
Zu dem Gesetz von 1951 über die Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst mit seinen zahlreichen Änderungsgesetzen — ein Schlußgesetz steht bevor — fehlen genaue statistische Angaben. Nach unseren Schätzungen sind bereits über 2 Milliarden DM gezahlt worden.
Auch auf dem zwischenstaatlichen Sektor ist die Wiedergutmachung in den letzten Jahren vorangetrieben worden. Die Bundesregierung hat mit 12 west- und südeuropäischen Staaten globale Wiedergutmachungsverträge für etwa 200 000 Geschädigte mit Zahlungen in Höhe von rund 1 Milliarde DM geschlossen.
Nur die wichtigsten Gebiete der Wiedergutmachung sind genannt. Das deutsche Volk in der Bundesrepublik hat für Zwecke der Wiedergutmachung bisher rund 28 Milliarden DM aufgebracht. Ohne die heute zu erörternde Novelle müssen noch rund 12,5 Milliarden DM geleistet werden.
Diese Zahlen zeigen in eindeutiger Weise, welche außerordentliche Priorität die Wiedergutmachung gehabt hat. Dies wird in der ganzen Welt anerkannt. Es ist ungerecht und unangebracht, die bisher an die Verfolgten gezahlte Wiedergutmachung als „klägliche Konkursquote" zu bezeichnen. Wenn man will, kann man alles schlecht machen. Auch die Bundesregierung weiß, daß die tatsächlich angerichteten Verfolgungsschäden viel höher sind als die geleistete und noch zu leistende Entschädigung. Das Erbe Hitlers war eine Katastrophe nie gekannten Ausmaßes: Das deutsche Staatswesen und seine Wirtschaft waren total zusammengebrochen. Die deutschen Lande waren auseinandergerissen. Not, Elend, Schäden — wohin man nur sah! Die Schuldenlast des Deutschen Reiches ging in astronomische Zahlen. Nur wer — absichtlich oder unabsichtlich — diese historischen Gegebenheiten außer acht läßt, kann eine Leistung von über 40 Milliarden DM als „klägliche Konkursquote" bezeichnen. Vor der heute verantwortlichen Regierung türmen sich außerdem aber auch die Verluste der Vertriebenen, der Kriegsopfer, der Bombenopfer und der Währungsgeschädigten auf. Diese 20 bis 30 Millionen durch das gleiche Unheil geschädigten Menschen werden bis zum Ablauf des Lastenausgleichs rund 100 Milliarden DM erhalten. Die Wiedergutmachtungsberechtigten — etwa 2 bis 2 1/2 Millionen Menschen — erhalten in kürzerer Zeit fast die Hälfte . dieser Summe.
Ich ziehe diesen Vergleich nicht, um die Wiedergutmachung in ein helles Licht zu stellen, sondern allein als Beweis dafür, daß der Wiedergutmachung im Rahmen der NS- und Kriegsfolgenliquidation ein absoluter Vorrang eingeräumt worden ist.
Nach den neuesten mir vorliegenden Zahlen hat die Liquidation der Kriegs- und NS-Folgen von 1948 bis 1965 bisher alles in allem rund 350 Milliarden DM gekostet. Das war doch nur deshalb möglich, weil andere dringende Staatsaufgaben bewußt zurückgestellt wurden. Nun vergeht kein Tag, an dem wir nicht hören müssen, wie sehr wir mit der Beseitigung unserer Kriegsschäden, mit der angemessenen Versorgung der Kriegsopfer und mit wichtigen Gemeinschaftsaufgaben wie Straßenbau, Gesundheitspflege und Förderung der Wissenschaften im Rückstand sind. Mögen die Kritiker aber auch einmal daran denken, daß wir erst einmal verpflichtet waren, das deutsche Ansehen in der Welt nach Kräften wiederherzustellen. Nur dann konnten wir damit rechnen, daß uns in unserer Not Beistand geleistet werden würde, wie es geschehen ist. Nur dann konnten wir damit rechnen, aus unserer Vereinsamung herauszukommen und wieder Freunde in der Welt zu finden, ohne die wir verloren sind.
Was wir für Zwecke der NS-Liquidation und der Gemeinschaftsaufgaben ausgeben können, hat aber Grenzen. Auch hier gilt der primitive Satz — ich



Bundesminister Dr. Dahlgrün
habe ihn heute morgen von dieser Stelle schon in einem anderen Zusammenhang ausgesprochen —, daß man die Mark nur einmal ausgeben kann. Angesichts der zum Teil ernsten Situation, in der sich die Pflege der Gemeinschaftsaufgaben befindet, muß uns allen klar sein, daß wir die Ausgaben für die NS- und Kriegsfolgenliquidation, die sich ohnehin noch auf weit über 100 Milliarden DM belaufen werden, nicht noch mehr steigern können, daß diese Ausgaben auslaufen und diese Gelder für Aufgaben freiwerden müssen, die wir nicht versäumen dürfen, wenn wir die Zukunft gewinnen wollen.
Das gilt auch — mit aller Deutlichkeit sei es gesagt — für die Wiedergutmachung. Niemand sollte vergessen, daß auch die Wiedergutmachungsberechtigten wegen der Sicherstellung ihrer berechtigten Forderungen das allergrößte Interesse daran haben müssen, daß wir fähig bleiben, solche Leistungen zu erarbeiten.
Bei der Ihnen vorliegenden Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz handelt es sich um die Schlußnovelle auf diesem Gebiet. Die Absicht der abschließenden Regelung lag zwar auch schon den Beschlüssen des Hohen Hauses bei der Novelle von 1956 zugrunde, durch die das Bundesentschädigungsgesetz namhaft erweitert und verbessert wurde. Bei Durchführung des Gesetzes haben sich dann aber doch Unzulänglichkeiten und Härten herausgestellt. Die Regierung entschloß sich, nochmals eine Reihe begrenzter Verbesserungen vorzunehmen, durch die solche Härten beseitigt oder wenigstens gemildert werden. Der Wiedergutmachungsausschuß hat den Regierungsentwurf noch in mancher Hinsicht erweitert, so daß nach unseren Schätzungen das finanzielle Volumen der Novelle auf etwa 4,5 Milliarden DM gekommen ist. Die Bundesregierung wird diesen Verbesserungen zustimmen, weil sie der Meinung ist, daß das neue Gesetz eine würdige Abschlußregelung sein soll.
Ohne weitere Einzelheiten möchte ich nur das Sonderproblem der sogenannten „Post-Fifty-Three"Fälle hervorheben, an dem sich ein besonderes heftiger Meinungsstreit entzündet hat. Es handelt sich um Personen, die bekanntlich nach 1953 aus den Ländern hinter dem Eisernen Vorhang ausgewandert sind, insgesamt etwa 150 000 bis 160 000 Menschen, von denen etwa zwei Drittel jetzt in Israel leben. Diese Personen sind nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht anspruchsberechtigt. Auch ist die Bundesrepublik auf Grund der Verträge mit den westlichen Alliierten, dem Staate Israel und der Claims Conference zu ihrer Einbeziehung nicht verpflichtet. Aus dem Blickfeld der deutschen Wiedergutmachung ist es nun einmal ein großer Unterschied, ob ein Verfolgter unmittelbar durch deutsches Staatsunrecht im Inland betroffen wurde oder ob es sich um Menschen handelt, die im Zuge der Kriegsereignisse nach der deutschen Besetzung fremder Länder in den unheilvollen Strudel der Verfolgung hineingerissen wurden. Bei diesen Fällen handelt es sich rechtlich, nicht nur nach unserer Meinung, um ein Reparationsproblem. Die Berücksichtigung dieses Personenkreises im innerdeutschen Entschädigungsrecht stellt deshalb eine freiwillige
und zusätzliche Wiedergutmachungsleistung der Bundesrepublik dar, für die moralische und humanitäre Erwägungen maßgebend sind. Dabei kann es sich nur um eine nach Art und Umfang beschränkte Entschädigungsregelung handeln, nicht um eine volle individuelle Einbeziehung dieses Personenkreises in das Gesetz.
Die gleichen humanitären Erwägungen liegen auch den Globalverträgen zugrunde, die in den letzten Jahren mit zwölf europäischen Staaten abgeschlossen worden sind. Auch für den Personenkreis der „Post-Fifty-Three" kann deshalb nicht eine rechtliche Einbeziehung in die individuelle Entschädigung vorgeschlagen werden. Es blieb der Bundesregierung keine andere Wahl als die Bildung eines Sonderfonds zur Milderung sonst auftretender Härten. Einer individuellen Regelung standen also schwerwiegende rechtliche, verwaltungsmäßige und finanzielle Gründe entgegen.
Wenn der Fonds heute auf den erheblichen Betrag von 1,2 Milliarden DM festgelegt wird, stellt die Bundesregierung in der Erwartung auf eine einhellige Billigung des Schlußgesetzes durch das Hohe Haus und in der Erwartung der Zustimmung der Verfolgten in ihren wichtigsten Organisationen grundsätzliche Bedenken wegen der Höhe zurück, um einen würdigen Abschluß zu ermöglichen. Sie ist der Auffassung, daß die Ausstattung des Fonds in dieser Höhe durchaus befriedigende Lösungen ermöglicht.
Die gesamte Novelle wird also ein geschätztes finanzielles Volumen von annähernd 4,5 Milliarden DM haben, so daß das Bundesentschädigungsgesetz bis Ende 1974 rund 33,3 Milliarden DM kosten wird. Die Gesamtkosten der Wiedergutmachung einschließlich der Schlußnovelle sind mit annähernd 44 Milliarden DM anzusetzen. Damit beweisen wir erneut, daß die Wiedergutmachung für uns alle eine echte politische und menschliche Verpflichtung ist und daß wir bereit sind, wirkliche Opfer zu tragen. Ich bin der Letzte, der aus der Wiedergutmachung ein „Rechenexempel" machen will. Andererseits erkläre ich aber hier ganz offen, daß nunmehr wirklich die äußerste Grenze erreicht ist.
Wir werden in den nächsten vier bis fünf Jahren beachtliche Summen für die Wiedergutmachung bereitstellen müssen, um die Schlußnovellen zum Bundesrückerstattungsgesetz und zum Bundesentschädigungsgesetz zu finanzieren. Weitere Verpflichtungen und Belastungen kann niemand auf sich nehmen, ohne dringende sonstige außen- und innenpolitische Vorhaben zu gefährden.
Meine Damen und Herren, zum Schluß ein Wort des Dankes — des Dankes zunächst an die Mitarbeiter an diesem Gesetzgebungswerk, insbesondere an den Vorsitzenden des Wiedergutmachungsausschusses, Herrn Kollegen Hirsch. Ich weiß zu würdigen, welche Arbeit, welche Geduld und nicht zuletzt welche großen fachlichen Fähigkeiten notwendig waren, um dieses Schlußgesetz zu schaffen. Auch den übrigen Mitgliedern des Ausschusses gilt mein Dank für das Gelingen, wobei ich vor allem die Kollegen Prof. Dr. Böhm, Böhme, Hamacher, Spitz-



Bundesminister Dr. Dahlgrün
müller und Ziegler nennen möchte, ohne daß die anderen dadurch vergessen werden sollen. Der besondere Dank der Bundesregierung gilt auch den Vertretern der Länder, die dank ihres Fachwissens und ihrer Erfahrungen aus der Praxis bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs und bei den Beratungen im Wiedergutmachungsausschuß hervorragende Arbeit geleistet haben. Außerdem möchte ich in dieser Stunde auch all den Tausenden unbekannten Mitarbeitern in den Entschädigungsbehörden danken, die meist im verborgenen eine sehr schwere Arbeit verrichten, die ihnen nur selten Anerkennung, dafür um so öfter bittere Vorwürfe und Klagen einbringt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meinen Ausführungen, bei denen das finanzielle Gewicht der Entscheidungen naturgemäß einen breiten Raum einnehmen mußte, weil wir uns dem Parlament gegenüber zu absoluter Offenheit über die Tragweite der zu fassenden Entschlüsse verpflichtet fühlen, möchte ich noch ein letzten Wort anfügen. Zwanzig Jahre sind seit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus vergangen. Das deutsche Volk hat in einem bewundernswerten Aufstieg aus Not und tiefstem Elend, aus Haß und Verachtung heute wieder einen geachteten Platz in der Völkerfamilie. Vergessen wir niemals, daß dafür das Erkennen unserer Schuld und die Bereitschaft, diese nach Menschenkräften wiedergutzumachen, entscheidend waren. Es sind falsche Propheten und Verführer schlimmster Sorte, die dem Volke einreden wollen, die Anerkennung einer vorhandenen Schuld und die Bereitschaft zur Wiedergutmachung sei würdelos, schädige das deutsche Ansehen und gehe gegen die Ehre. Nur wer sich frei und offen zu dem bekennt, was war, handelt würdig und stolz und gewinnt Ehre, mag geschehen sein, was will. Außerdem sollten wir über Mark und Pfennig, so wichtig sie selbstverständlich sind, niemals vergessen, daß wir heute hier nur den finanziellen Schlußpunkt setzen. Die notwendige Wiedergutmachung der Herzen ist längst nicht beendet.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zur Abstimmung wollen die Fraktionen Erklärungen abgeben; außerdem wollen einige einzelne Abgeordnete Erklärungen zur Abstimmung abgeben.
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Böhme für die CDU/CSU.