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    Deutscher Bundestag 187. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1965 Inhalt: Begrüßung von Mitgliedern der Finanzkommission der französischen Nationalversammlung als Gäste 9394 A Überweisung von Vorlagen 9377 A Erweiterung der Tagesordnung Dr. Rutschke (FDP) 9377 C Fragestunde (Drucksachen IV/3459, IV/3473) Fragen des Abg. Dr. Mommer: Spiegel-Aktion — Äußerungen des Bundesministers Höcherl Höcherl, Bundesminister 9378 A Dr. Mommer (SPD) 9378 B Fragen des Abg. Dr. Bechert: Anonyme Schreiben betr. politische Beschuldigungen an Ersatzdienstpflichtige — Aufnahme in die Personalakten Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9.379 A, 9379 D, 9380 D Dr. Bechert (SPD) 9379 C, 9380 A, 9381 A Ritzel (SPD) 9380 C Fragen des Abg. Josten: Erstattung des von Betrieben vorgelegten Schlechtwettergeldes Dr. Claussen, Staatssekretär 9381 B, 9381 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9381 C Fragen des Abg. Matthöfer: Wochenorgan der spanischen Falange „7 fechas" von Hase, Staatssekretär 9381 C Höcherl, Bundesminister 9382 A Matthöfer (SPD) . . . . 9382 A, 9382 B Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 9382 B Frage des Abg. Dröscher: Überhöhte Wohnungsmiete für junge Berufsoffiziere Dr. Claussen, Staatssekretär . . 9382 C Dröscher (SPD) 9383 A Fragen des Abg. Dr. Besold: Nichtanrechnung von Dienstzeiten bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Höcherl, Bundesminister . . . . . 9383 C Frage des Abg. Dr. Krümmer: Ausschluß der bei europäischen Behörden Beschäftigten von deutschen Parlamentswahlen Höcherl, Bundesminister . . . . . 9383 D Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 9384 A Dr. Mommer (SPD) 9384 B Flämig (SPD) . . . . . . . . 9384 C Mischnick (FDP) 9384 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 Fragen des Abg. Ertl: Sicherstellung einheimischer Hilfskräfte der deutschen Botschaften im Nahen Osten Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9384 D Ertl (FDP) 9385 B Fragen des Abg. Dr. Kohut: Spiegel-Aktion — Verhalten des früheren Bundeskanzlers Dr. Adenauer Dr. Weber, Bundesminister 9386 A, 9387 D Dr. Kohut (FDP) . . . . 9386 A, 9388 A Spitzmüller (FDP) 9386 C Vogt (CDU/CSU) . . . . 9386 C, 9387 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9386 D Dr. Mommer (SPD) . . . 9387 A, 9389 B Schwabe (SPD) 9387 B Dr. Rutschke (FDP) 9388 C Dr. Bucher (FDP) 9388 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 9389 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9389 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9389 D Fragen des Abg. Schwabe: Vom Bund zu tragende Kosten im Zusammenhang mit der Spiegel-Affäre Dr. Weber, Bundesminister . . . . 9390 A Frage des Abg. Schwabe: Heranziehung dritter Personen zum Ersatz der Kosten Dr. Weber, Bundesminister 9390 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 9390 C Börner (SPD) 9391 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 9391 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/3437) Dr. Winter (CDU/CSU) 9391 D Mündlicher Bericht des Vermittungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3438) 9392 A Entwurf eines Aktiengesetzes (Drucksachen IV/171, IV/3296, zu IV/3296, IV/3444) — Dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksachen IV/171, IV/3296, zu IV/3,296, IV/3444) — Dritte Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 9392 C, 9392 D, 9393 A, 9395C 9400 D, 9402 C Porzner (SPD) 9393 C Dr. Aschoff (FDP) . . . 9393 D, 9396 A, 9401 D, 9410 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 9394 A Hermsdorf (SPD) . . . . 9398 A, 9401 B Dr. Weber, Bundesminister 9398 D, 9415 B Dr. Reischl (SPD) 9406 B Seidl (München) (CDU/CSU) . . 9412 B Schmücker, Bundesminister . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) (Drucksache IV/270) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3401, zu IV/3401) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Verwertungsgesellschaftengesetz) (Drucksache IV/271); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/3402, zu IV/3402) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die in Brüssel am 26. Juni 1948 beschlossene Fassung der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst (Drucksache IV/277) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3405) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Drucksache IV/2642) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3406) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache IV/278) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3407) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 9416 C Nellen (SPD) 9416 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 III Deringer (CDU/CSU) 9421 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 9424 C Dr. Besold (CDU/CSU) 9430 D Dr. Weber, Bundesminister . . . 9431 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1961 (Drucksache IV/3396) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3463) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3452) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9433 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation (Drucksache IV/3167) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/3438) — Zweite und dritte Beratung — 9433 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache IV/3299); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3443) — Zweite und dritte Beratung — 9433 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache IV/3370) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3446) — Zweite und dritte Beratung — 9433 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/3376) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3457) — Zweite und dritte Beratung — 9433 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Durchführungsgesetz EWG-Richtlinie Frisches Fleisch) (Drucksache IV/3400); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3468) — Zweite und dritte Beratung — 9434 A Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1964 mit dem Kaiserreich Äthiopien über die Entschädigung für das deutsche Vermögen in Äthiopien (Drucksache IV/3173); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3460) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9434 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3359) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3459) — Zweite und dritte Beratung — 9434 C Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache IV/3383) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Abg. Dr. Rutschke, Weber [Georgenau], Schmidt [Kempten], Dr. Danz, Reichmann u. Gen.) (Drucksache IV/3346) — Erste Beratung — Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 9435 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 9436 C Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 9440 D Lemmer, Bundesminister . . . . . 9443 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kliesing [Honnef], Wienand, Schultz u. Gen.) (Drucksache IV/3462) — Erste Beratung — Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 9444 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/3445) — Erste Beratung — . . . . 9444 C Antrag betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben (Abg. Dr. Zimmer, Dr. Kempfler und Fraktion CDU/CSU, Abg. SchmittVockenhausen, Gscheidle und Fraktion SPD, Abg. Dr. Miessner und Fraktion FDP) (Drucksache IV/3434) 9444 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rückführung von Argoud (Drucksachen IV/1528, IV/3450) Dr. Gradl (CDU/CSU) 9444 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Antrag der Bayernpartei e. V. auf Feststellung, inwieweit das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 gegen die Art. 3 und 21 GG verstößt und deshalb nichtig ist, als es die Antragstellerin von der Beteili- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 gung an dem im Einzelplan 06 Kap. 02 Tit. 612 ausgewiesenen Zuschuß an die politischen Parteien von 38 Millionen DM ausschließt (Drucksache IV/3447) . . . 9445 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Besetzung der Ämter des Präsidenten des Bundesrechnungshofes und des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (Drucksachen IV/2048, IV/3440) 9445 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Bereichs „Persönliche Dienste": 1. Restaurations- und Schankgewerbe, 2. Beherbergungsgewerbe und Zeltplatzbetriebe; für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten des Bereichs „Persönliche Dienste": 1. Restaurations- und Schankgewerbe, 2. Beherbergungsgewerbe und Zeltplatzbetriebe; für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Einzelhandels; für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Einzelhandels; für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe und der Getränkeherstellung, und für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe und der Getränkeherstellung (Drucksachen IV/3317, IV/3318, IV/3289, IV/3337, IV/3336, IV/3442) 9445 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung Nr. . . ./65/EWG des Rats zur Änderung des Anhangs II A der Verordnung Nr. 85/63/EWG über die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge sowie der Übergangsbestimmungen für Teilstücke von Schweinen sowie Schweinefleisch enthaltende Zubereitungen und Konserven (Drucksachen IV/3421, IV/3464) 9445 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die teilweise Aussetzung des Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs, der bei der Einfuhr von gefrorenem und unter Zollaufsicht zur Verarbeitung bestimmtem Rindfleisch anzuwenden ist (Drucksachen IV/3422, IV/3465) . . . . 9446 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3456, Umdruck ,633) 9446 A Mündlicher Bericht des Haushaltsauschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1961 — Einzelplan 20 — (Drucksachen IV/2326, IV/3439) 9446 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. zentrales Institut zur Ausbildung und Fortbildung von Strafvollzugsbediensteten (Drucksachen IV/3239, IV/3455) 9446 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3381, IV/3449) 9446 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Richtlinien für die Fragestunde (Drucksache IV/3262) 9446 D Nächste Sitzung 9446 D Anlagen 9447 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 9377 187. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 26. 5. Frau Ackermann 31.5. Dr. Adenauer 26. 5. Adorno 26.5. Arendt (Wattenscheid) 25.5. Dr. Atzenroth 26. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 26.5. Dr.-Ing. Balke 26. 5. Bauer (Wasserburg) 26.5. Bazille 15. 6. Fürst von Bismarck 28. 5. Frau Blohm 26. 5. Brand 26. 5. Frau Brauksiepe 26. 5. Brünen 14. 6. Büttner 30. 5. Dr. Czaja 25. 5. Dr. Dittrich 25. 5. Drachsler 25. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 25. 5. Dr. Effertz 25.5. Frau Dr. Elsner * 26. 5. Dr. Emde 26. 5. Faller 26. 5. Felder 29. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26. 5. Dr. Furler * 25. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Frau Griesinger 26. 5. Gscheidle 26. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Dr. Hesberg 26. 5. Hesemann 26. 5. Frau Dr. Heuser 25. 5. Frau Dr. Hubert 26. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kalbitzer * 26. 5. Dr. Kempfler 25. 5. Frau Kleinert 15. 6. Könen (Düsseldorf) 28.5. Dr. Kreyssig * 26. 5. Kriedemann * 26. 5. Kulawig 26. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Dr. Löhr 25. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick 26. 5. Merten 26. 5. Metter 26. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 26. 5. Michels 15. 6. Mick 26. 5. Missbach 25. 5. Moersch 15. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 26. 5. Dr. Müller-Hermann 26. 5. Neumann (Allensbach) 28.5. Opitz 26. 5. Pöhler 26. 5. Dr. Ramminger 26.5. Regling 25. 5. Reichhardt 26. 5. Frau Renger 26. 5. Schlüter 3. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 5. Seuffert * 26. 5. Dr. Sinn 26. 5. Sühler 25. 5. Dr. Starke 26. 5. Storch * 25. 5. Strauß 25. 5. Frau Strobel * 26. 5. Theis 25. 5. Wehking 26. 5. Wendelborn 26. 5. Wehner 25. 5. Wischnewski 26. 5. Dr. Zimmerman (München) 26. 5. Zoglmann 26. 5. Zühlke 6. 6. b) Urlaubsanträge Frau Korspeter 20. 6. Dr. Lohmar 28. 6. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Ministers Lemmer zu dein Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3438) hier: Berichterstattung über die Beratungen im Vermittlungsausschuß Der Deutsche Bundestag hat in seiner 159. Sitzung am 27. Januar 1965 den Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin angenommen. Das Gesetz hat den Zweck, eine weitgehende soziale Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge mit den Heimatvertriebenen herbeizuführen. Zu diesem Gesetz beschloß der Bundesrat in seiner 278. Sitzung am 12. Februar 1965, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Bundesrat sah sich zu diesem Schritt nicht deshalb veranlaßt, weil er Bedenken gegen die Zielsetzung und Tragweite des Gesetzes hatte. Er billigte im Gegenteil den materiellen Inhalt des Ge- 9448 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 setzes ohne Einschränkung. Die Einwände des Bundesrates betrafen vielmehr organisatorische Fragen und die Kostenbeteiligung der Länder. Der Vermittlungsausschuß entsprach dem Verlangen des Bundesrates bezüglich der Kostenbeteiligung. Der Deutsche Bundestag lehnte jedoch in seiner 174. Sitzung am 19. März 1965 diesen Vermittlungsvorschlag als zu weitgehend ab. Daraufhin verweigerte der Bundesrat in seiner 281. Sitzung am 9. April 1965 dem Gesetz seine Zustimmung. Auf Anrufung durch die Bundesregierung hat sich der Vermittlungsausschuß erneut mit den streitigen Fragen zu diesem Gesetz befaßt. Zu seinen neuen Änderungsvorschlägen, die in der Drucksache IV/ 3438 vorliegen, darf ich folgendes bemerken: 1. Zu §§ 21 und 22. In § 21 Abs. 1 des Gesetzes ist vorgesehen, daß die Länder im Ergebnis 25 v.H. der Aufwendungen nach den Abschnitten II his V des Gesetze tragen. Demgegenüber hat der Bundesrat verlangt, daß die Länder lediglich an den Kosten des Abschnitts V beteiligt werden, und zwar auch nur in Höhe von 20 v.H. Der Bund sei nämlich nach Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes und dem Dürkheimer Abkommen zur alleinigen Kostentragung verpflichtet, weil es sich bei den vorgesehenen Aufwendungen um Kriegsfolgelasten handle. Eine Interessenquote der Länder komme bei den Abschnitten II bis IV auch deshalb nicht in Betracht, weil das Gesetz insoweit in Auftragsverwaltung durchgeführt werden solle. Ferner ist in § 22 des Gesetzes vorgesehen, daß nur Abschnitt V in landeseigener Verwaltung, die übrigen Abschnitte II bis IV aber teils vom Bund und teils im Auftrage des Bundes von den Ausgleichsbehörden durchgeführt werden. Demgegenüber hat der Bundesrat verlangt, daß auch Abschnitt II, also die Einrichtungshilfe, in landeseigener Verwaltung vollzogen wird, weil die landeseigene Vertriebenenverwaltung die Einrichtungshilfe schon bisher gezahlt und die meisten Anträge bereits bearbeitet habe. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß die Länder an den Kosten der Abschnitte II, IV und V in Höhe von 20 v.H. beteiligt werden und daß das gesamte Gesetz in landeseigener Verwaltung durchgeführt wird. Dieser Einigungsvorschlag kommt dem Verlangen des Bundes nach einer stärkeren Kostenbeteiligung der Länder weit entgegen. Der Vorschlag berücksichtigt aber auch in hohem Maße die Forderungen der Länder. Die Kostentragungspflicht bleibt nämlich hinsichtlich der Abschnitte II bis IV dem Grundsatz nach bei dem Bund. Ferner hat der Bundeskanzler versichert, daß die vorgeschlagene Kostenbeteiligung der Länder die Regelung etwaiger späterer Entschädigungsleistungen auf Grund des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes nicht präjudiziert. Des weiteren haben alle Länder schon bisher zu den Kosten der Einrichtungshilfe (Abschnitt II) beigetragen und haben die meisten Länder bereits bisher Eingliederungsdarlehen an Sowjetzonenflüchtlinge (Abschnitt IV) aus eigenen Mitteln gewährt. Aus diesem Grunde läßt die vorgeschlagene Kostenbeteiligung der Länder das Dürkheimer Abkommen in seiner Substanz unberührt. Aus demselben Grunde erscheint die Kostenbeteiligung für die meisten Länder auch tragbar. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß die Aufwendungen nach Abschnitt IV weitgehend vermögenswirksam sind und daß die gänzliche Kostenübernahme seitens des Bundes bezüglich der Beihilfe zum Lebensunterhalt (Abschnitt III) für einige Länder gewisse Entlastungen bringt. Den restlichen Bedenken der Länder tragen schließlich die Durchführung des Gesetzes in landeseigener Verwaltung und die Beschränkung der Kostenbeteiligung auf 20 v.H. Rechnung. 2. Zu § 2. Die vorgeschlagene Durchführung des Gesetzes in landeseigener Verwaltung läßt es angezeigt erscheinen, daß über das Vorliegen sogenannter Ausschließungsgründe (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes) die von den Landesregierungen bestimmten Behörden entscheiden. Der Vermittlungsausschuß hat deshalb dem diesbezüglichen Verlangen des Bundesrates entsprochen. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, diesen Vorschlägen zuzustimmen. Anlage 3 Umdruck 653 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Aktiengesetzes und des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksachen IV/171, IV/3296, IV/3444). Der Bundestag wolle beschließen: I. Zum Entwurf eines Aktiengesetzes 1. § 122 a Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Gehören einer Vereinigung von Aktionären Aktionäre der Gesellschaft als Mitglieder an, so hat die Vereinigung die Mitteilungen nach § 121 Abs. 1 an diese Mitglieder auf deren Verlangen unverzüglich weiterzugeben." II. Zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz 2. § 33 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert: a) § 36 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erhält folgende Fassung: „Für die oberste Vertretung gelten entsprechend die für die Hauptversammlung gegebenen Vorschriften der §§ 114, 115 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Nr. 5, Nr. 7 und 8, Abs. 2, §§ 116, 117 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 1, §§ 118, 119 Abs. 1, §§ 120 bis 122, 123 Abs. 1 und 4, §§ 124 bis 127, 128 Abs. 4, § 130 Abs. 1 und 3, §§ 135 bis 140, 231 bis 242, 245, 248 bis 250 b des Aktiengesetzes." b) § 36 b des Versicherungsaufsichtsgesetzes erhält folgende Fassung: „Soweit die Vorschriften des Aktiengesetzes, die nach §§ 34, 35 a und 36 entsprechend gel- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 9449 ten, einer Minderheit von Aktionären Rechte gewähren (§ 90 Abs. 4 Satz 3, § 113 Abs. 4, § 116 Abs. 1, §§ 118, 135 Abs. 2 und 3, §§ 140, 249 Abs. 2 Satz 3, § 250 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes), hat die Satzung die erforderliche Minderheit der Mitglieder der obersten Vertretung zu bestimmen." Bonn, den 24. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 659 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Aktiengesetzes (Drucksachen IV/171, IV/3296, IV/3444). Der Bundestag wolle beschließen: An § 97 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Auf die Höchstzahl nach Satz 1 Nr. 1 sind bis zu fünf Aufsichtsratssitze nicht anzurechnen, die ein gesetzlicher Vertreter (beim Einzelkaufmann der Inhaber) des herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Handelsgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, innehat." Bonn, den 24. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 656 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Aktiengesetzes und des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksachen IV/171, IV/3296, IV/3444). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 104 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 1 a eingefügt: „Der Vorsitzende oder ein Stellvertreter soll Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer sein." 2. In § 104 Abs. 3 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 1 a eingefügt: „Hat der Aufsichtsrat auch aus Mitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen, so müssen jedem Ausschuß mindestens ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre und ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer angehören, es sei denn, der Aufsichtsrat beschließt mit mehr als zwei Dritteln der vorhandenen Mitglieder eine andere Regelung." Bonn, den 24. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 657 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Aktiengesetzes und des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksachen IV/171, IV/3296, IV/3444). Der Bundestag wolle beschließen: I. Zum Entwurf eines Aktiengesetzes 1. Nach § 381 b wird der folgende § 381 c eingefügt: „§ 381 c Prüfungsberichte (1) Gehören die Aktien einer Gesellschaft zu mehr als dem vierten Teil unmittelbar oder mittelbar Gebietskörperschaften, so haben diese das Recht auf Aushändigung der Prüfungsberichte (§ 138 Abs. 4, §§ .154, 250.) (2) Die Satzung einer Gesellschaft, von deren Aktien mehr als der vierte Teil Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar gehört, kann den Gebietskörperschaften das Recht einräumen, dem Abschlußprüfer (§ 150) Aufträge zur Vornahme der Prüfung der Geschäftsführung oder einzelner Geschäftsvorgänge zu erteilen. (3) Die Rechte nach Absatz 2 können der Gebietskörperschaft auch durch Satzungsänderung oder durch Vertrag mit Zustimmung der Hauptversammlung eingeräumt werden. Der Beschluß der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals. (4) Die Gebietskörperschaft kann zum Zwecke der Rechnungsprüfung durch Beauftragte Einsicht in den Betrieb und in die Bücher und Schriften der Gesellschaft nehmen." II. Zum Entwurf eines Einführungsgesetzes 2. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Prüfungsrechte nach der Haushaltsordnung (1) Bestimmungen der Satzung über die Einräumung von Rechten nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung sowie Vereinbarungen mit der Gesellschaft, durch die solche Rechte eingeräumt werden, sind nicht deshalb unwirksam, weil ein Verstoß gegen das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 angenommen wird. Sie treten zum Ende des nach dem 31. Dezember 1965 beginnenden Geschäftsjahres außer 9450 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 Kraft, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als der vierte Teil aller Aktien der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar Gebietskörperschaften gehört. (2) Bei Verträgen über die Einräumung von Rechten gemäß Absatz 1, die ohne Zustimmung der Hauptversammlung abgeschlossen worden sind, gilt die Tatsache, daß der Vertrag nach § 131 c Abs. 3 des Aktiengesetzes nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam würde, als wichtiger Grund zur Kündigung durch die Gesellschaft. Der Vorstand hat die Kündigung zum Ende des im Zeitpunkt der Kündigung laufenden Geschäftsjahres uns zu erklären, wenn eine Hauptversammlung dies verlangt. Der Beschluß der Hauptversammlung bedarf der einfachen Stimmenmehrheit. Die Satzung kann weder eine andere Mehrheit noch weitere Erfordernisse bestimmen. (3) Die Kosten der Prüfung nach § 48 Abs. 2 der Reichshaushaltsordnung trägt die veranlassende Gebietskörperschaft. Bonn, den 24. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 658 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Aktiengesetzes und des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksachen IV/171, IV/3296, IV/3444). Für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrags auf Umdruck 657 Der Bundestag wolle beschließen: I. Zum Entwurf eines Aktiengesetzes 1. In § 381 b Abs. 1 werden nach den Worten „aus Berichten nach § 381 a" die Worte „oder durch die Ausübung von Rechten nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung" eingefügt. 2. Es wird folgender § 381 c eingefügt: „§ 381 c Prüfungsrechte (1) Die Satzung einer Gesellschaft, von deren Aktien mehr als der vierte Teil Gebietskörperschaften gehört, kann solchen Gebietskörperschaften die Rechte nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung einräumen. Als Aktien, die Gebietskörperschaften gehören, gelten auch Aktien, die 1. einem Unternehmen gehören, an dem Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile gehört oder die Mehrheit der Stimmrechte zusteht, 2. einem Unternehmen gehören, das von einem Unternehmen nach Nummer 1 abhängig ist, 3. einem anderen für Rechnung einer Gebietskörperschaft oder eines Unternehmens nach Nummer 1 oder Nummer 2 gehören. § 15 a Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß. (2) Die Rechte nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichsthaushaltsordnung können einer Gebietskörperschaft auch durch Satzungsänderung eingeräumt werden. Der Beschluß der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. (3) Die Rechte nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung können einer Gebietskörperschaft statt durch die Satzung auch durch Vertrag mit der Gesellschaft eingeräumt werden. Der Vertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Der Beschluß der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. § 282 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 gilt sinngemäß. Der Vorstand hat das Bestehen des Vertrags und die Bezeichnung der Gebietskörperschaft, der die Rechte eingeräumt werden, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der Vertrag in Urschrift, Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft eingetragen worden ist. Für die Änderung des Vertrags gilt § 284 Abs. 1, für die Beendigung § 286, Abs. i Satz 1, Abs. 3, § 287 sinngemäß. (4) Die Kosten der Prüfung nach § 48 Abs. 2 der Reichshaushaltsordnung trägt die veranlassende Gebietskörperschaft." II. Zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz 3. Es wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Prüfungsrechte nach der Reichshaushaltsordnung (1) Bestimmungen der Satzung über die Einräumung von Rechten nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung sowie Vereinbarungen mit der Gesellschaft, durch die solche Rechte eingeräumt werden, sind nicht deshalb unwirksam, weil ein Verstoß gegen das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937 angenommen wird. Sie treten zum Ende des nach dem 31. Dezember 1965 beginnenden Geschäftsjahres außer Kraft, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als der vierte Teil aller Aktien der Gesellschaft Gebietskörperschaften gehört. § 381 c Abs. 1 Satz 2 und 3 des Aktiengesetzes ist anzuwenden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 9451 (2) Der Vorstand der Gesellschaft hat das Bestehen eines Vertrags über die Einräumung von Rechten nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung, der nicht nach Absatz 1 Satz 2 endet, und die Bezeichnung der Gebietskörperschaft, der die Rechte eingeräumt worden sind, unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (3) Bei Verträgen über die Einräumung von Rechten nach § 48 Abs. 2, § 113 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung, die ohne Zustimmung der Hauptversammlung abgeschlossen worden sind, gilt die Tatsache, daß der Vertrag nach § 381 c Abs. 3 des Aktiengesetzes nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam würde, als wichtiger Grund zur Kündigung durch die Gesellschaft. Der Vorstand hat die Kündigung zum Ende des im Zeitpunkt der Kündigung laufenden Geschäftsjahres nur zu erklären, wenn eine Hauptversammlung, die innerhalb von fünfzehn Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister stattfindet, dies verlangt. Der Beschluß der Hauptversammlung bedarf der einfachen Stimmenmehrheit. Die Satzung kann weder eine andere Mehrheit noch weitere Erfordernisse bestimmen." Bonn, den 24. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 655 Änderungsantrag des Abgeordneten Nellen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten. Entwurfs eines Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) (Drucksachen IV/270, IV/3401). Der Bundestag wolle beschließen: Der § 53 wird gestrichen. Bonn, den 25. Mai 1965 Nellen Anlage 9 Umdruck 654 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) (Drucksachen IV/270, IV/3401). Der Bundestag wolle beschließen: In § 54 Abs. 6 wird Satz 2 durch folgenden Satz ersetzt: „Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte in den Geltungsreich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt." Bonn, den 24. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache IV/3377, Fragen IX/2 und IX/3) : Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der umfassenden Untersuchungen und Forschungen bekannt, die eine französische Forschungsanstalt in Grenoble für Maßnahmen des Küstenschutzes erarbeitet hat? Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Fachleuten, daß nach den Vorschlägen der Forschungsanstalt in Grenoble an die Verwirklichung von großen Küstenschutzprojekten gegangen werden muß, beispielsweise zum Schutze der Insel Sylt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Regierung des Landes Schleswig-Holstein bei einer französischen Forschungsanstalt in Grenoble Küstenfragen zum Schutze der Insel Sylt hat untersuchen lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind der Bundesregierung jedoch noch nicht bekannt. Ich habe deshalb die Landesregierung gebeten, mir die Ergebnisse mitzuteilen. Danach soll in Fachgesprächen mit den Küstenschutzexperten von Schleswig-Holstein geprüft werden, ob und welche Nutzanwendungen des französischen Untersuchungsergebnisses möglich sind. Ich darf Ihnen, Herr Abgeordneter, das Ergebnis dieser Besprechungen alsdann in einem weiteren Schreiben unterbreiten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/3425 Frage 1) : Wie hat sich seit der Beförderungsteuersenkung für den Werkfernverkehr im Oktober 1964 der Werkfernverkehr weiter entwickelt? Zahlen über die Entwicklung des Werkfernverkehrs seit der am 1. Oktober 1964 in Kraft getretenen Beförderungssteuersenkung liegen mir bis einschließlich Januar 1965 vor. Die bei der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr nach § 60 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes angemeldeten Kraftfahrzeuge und Zugmaschinen des Werkfernverkehrs haben in den Monaten Oktober 1964 bis 9452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 25. Mai 1965 Januar 1965 um 1114 Fahrzeuge oder um 2,5% zugenommen. Die monatliche Zuwachsrate entspricht dem schon vor der Beförderungssteuersenkung seit längerer Zeit beobachteten Trend. Die im Werkfernverkehr beförderte Gütermenge hat in den Monaten Oktober 1964 bis Januar 1965 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um 11,3% zugenommen. Die Wachstumsrate des Kalenderjahres 1964 betrug jedoch im Vergleich zu 1963 12,4%, im ersten Halbjahr 1964, also vor der Senkung der Beförderungssteuer für den Werkfernverkehr, sogar 14,6%. Bislang ist also noch nicht zu 'erkennen, ob die Beförderungssteuersenkung den schon vorher zu beobachtenden Trend zu einer Ausweitung des Werkfernverkehrs verstärkt hat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/3425 Frage 2) : Gibt die Entwicklung des Werkfernverkehrs seit Oktober 1964 zu verkehrspolitischer Besorgnis Anlaß? Die Entwicklung des Werkfernverkehrs gibt z. Z. noch keinen Anlaß zu verkehrspolitischer Besorgnis. Das Wachsen des Werkfernverkehrs wird aber weiterhin sorgfältig beobachtet. Es dürfte sich bei einer Einführung der Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im innerdeutschen, vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr verstärken. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/3425 Frage 3) : Hat die Kontingentserhöhung beim gewerblichen Güterfernverkehr zu einem unangemessenen und mißbräuchlichen Lizenzhandel geführt? Nein. Die Genehmigungen sind von den höheren Verkehrsbehörden der Länder nach sorgfältiger Prüfung und Anhörung der Industrie- und Handelskammern, der Verbände des Verkehrsgewerbes, der fachlich zuständigen Gewerkschaften und der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr nur solchen Unternehmern erteilt worden, die sie dringend benötigten. Bislang ist nicht bekannt geworden, daß eine dieser Genehmigungen auf einen anderen Unternehmer übertragen worden ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen wieder einmal vor der Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes durch eine Novelle. Wenn man die Zahl 18 hört, ist man der Auffassung, daß dem Kreis der Betroffenen in 18 Novellen immer mehr Gutes getan worden ist. Man müßte meinen, hier sei vielleicht schon zu viel des Guten getan. Aber dem ist leider nicht so.
    Als im Jahre 1952 das Lastenausgleichsgesetz durch dieses Hohe Haus beschlossen wurde, kam man zu einer sehr sparsamen Lösung. Man mußte vielleicht zu einer so sparsamen Lösung kommen, weil im Jahre 1952 noch nicht zu übersehen war, daß durch eine gute Wirtschaftspolitik ein wirtschaftlicher Fortschritt erreicht werden könnte, der sich auch auf das Aufkommen des Lastenausgleichs auswirkte. Lassen Sie mich nur drei Zahlen anführen. Im Jahre 1952 betrug die Unterhaltshilfe für einen Geschädigten monatlich 70 DM. Damit mußte er einen Monat lang leben. Heute haben wir eine erfreuliche Anhebung zu verzeichnen, die natürlich auch darauf zurückzuführen ist, daß nach der Rentendynamisierung die Unterhaltshilfeempfänger nicht vor der Tür gelassen werden konnten. Heute bekommen sie 175 DM pro Monat. Auch dieser Betrag ist wirklich nicht übertrieben hoch. Wir haben in unserem Entwurf wiederum eine bescheidene Erhöhung vorgesehen — und auch im Regierungsentwurf ist das wohl der Fall, aber den habe ich nicht zu begründen —, so daß man wohl davon ausgehen kann, daß nach Verabschiedung der 18. Novelle der monatliche Unterhaltshilfebetrag 190 DM beträgt.
    Angesichts der großen Zahl der Betroffenen ist hier natürlich jede Erhöhung der Leistungen schwierig, weil sie gleich in die Millionen und Milliarden geht; man muß hier von einer Tragik der großen Zahl sprechen. Auf der anderen Seite — das nur zur Bestätigung dessen, was ich gesagt habe — ist es dort, wo es sich nur um einen kleinen Personenkreis handelt, natürlich leichter, auch größte Zuwendungen zu geben. Wir werden uns morgen über einen Gesetzentwurf zu unterhalten haben, durch den das Bundesentschädigungsgesetz wiederum aufgestockt werden soll. Ich möchte in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, daß die Leistungen des Bundesentschädigungsgesetzes ein Vielfaches dessen ausmachen, was im Lastenausgleich gewährt wird.
    Ich habe gesagt, im Jahre 1952 seien nur sehr sparsame Leistungen möglich gewesen, weil man nicht übersehen hat, daß die wirtschaftliche Entwicklung sich so positiv gestalten würde. Von der Verwaltung wird eingewendet, daß durch die ständige Novellierung eines Gesetzes dessen Durchführung erschwert werde. Demgegenüber muß ich darauf hinweisen, daß man von seiten des Bundesausgleichsamts nie gewagt hat, einmal einen großen Schritt vorwärts zu tun. Die Schätzungen des Bundesausgleichsamts waren immer viel zu pessimistisch und wurden dann von den Tatsachen stets überrundet. So darf sich die Verwaltung also nicht wundern, wenn ständig Novellierungen notwendig werden. Wenn man einmal zu einer Schätzung gekommen wäre, die die zukünftige Entwicklung wirklich erfaßt hätte; und nicht immer in Pessimismus gemacht hätte, dann wären wir jetzt wahrscheinlich nicht bei der 18. Novelle, sondern hätten uns einige Novellen sparen können. Soviel also zu dem Einwand, daß die Verwaltung durch die zahlreichen Novellen überlastet werde. Sicher ist die große Zahl der Novellen schlecht, aber wir haben uns hier in der Gesetzgebung für die Geschädigten einzusetzen, und dem muß auch die Verwaltung Rechnung tragen, indem sie entsprechende Vorlagen macht.
    Jetzt ist z. B. wieder ein großer Streit über die Höhe der Reserven des Ausgleichsfonds entstanden. Ich möchte hier einmal ganz offen sagen, daß in der Vergangenheit die von den Geschädigtenverbänden vorgenommenen Schätzungen der Reserven des Ausgleichsfonds wesentlich zuverlässiger waren als die, die das Bundesausgleichsamt vorgelegt hatte. Ich hatte bereits bei der Beratung einer früheren Novelle die Ehre, hier in diesem Hause darzulegen, welcher Mißgriff seinerzeit bei den Schätzungen gemacht worden ist: Milliardenbeträge sind durch die Schätzung des Bundesausgleichsamts einfach unter den Tisch gefallen.
    Unsere Auffassung ist Ihnen bekannt. Wir glauben, Kriegs- und Kriegsfolgeschäden haben den Vorrang vor anderen sozialen Leistungen. Das muß hier einmal ganz deutlich gesagt werden. Aber das 'bedeutet natürlich auch, daß wir auf anderen Gebieten der Gesetzgebung, auch in der Sozialpolitik nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun sollten. Ich will diese Gesetze gar nicht kritisieren. Sie sind sicherlich ein sozialer Fortschritt. Wir haben die Dynamisierung der Renten durchgeführt, wir haben Kindergeld mit den verschiedenen Verbesserungsvorschlägen, mit dem Schülergehalt beschlossen. Wir haben eine Unfallrentenreform durchgeführt, haben auch hier dynamisiert. Wir kommen jetzt zur Novellierung des Bundesentschädigungsgesetzes — ich habe bereits darauf hingewiesen —, und wie ich hörte, haben Sie, meine verehrten Damen und Herren der SPD, Anträge vorliegen, die Mehrausgaben von etwa 6 bis 10 Milliarden DM bedeuten. Das muß man hier auch einmal sagen dürfen, wenn man darauf hinweist, daß die Kriegs- und Kriegsfolgeschäden vorrangig sein müssen und daß eine gewisse Relation zwischen den Entschädigungsgesetzen auf allen Seiten bestehen muß. Sie können nicht ständig immer nur ein Gesetz, das ohnehin wesentlich besser ist, vorziehen und dann die Tatsache feststellen, daß die Kasse damit geleert wird und kein Geld mehr vorhanden ist für die Kriegsfolgeschäden, die uns betreffen und die wir auch zu erledigen haben.
    Nun, meine Damen und Herren, ich möchte es kurz machen, um Sie nicht lange aufzuhalten; ich möchte den Antrag von mir und meinen Freunden auf Drucksache IV/3346, den Entwurf einer Achtzehnten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz kurz beleuchten.
    Wir haben im Hinblick auf die Tatsache, daß wir ein Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz für die Sowjetzonenflüchtlinge haben, das vor einigen



    Dr. Rutschke
    Monaten hier beschlossen worden ist, in unserer Vorlage gebeten, wenigstens einen kleinen Schritt zugunsten der Sowjetzonenflüchtlinge zu tun, die bisher auf gewisse soziale Leistungen keinen Anspruch geltend machen konnten, und den Sowjetzonenflüchtlingen wenigstens die Vermögensabgabe zu stunden, die nachweisen können, daß sie erhebliche Schäden in der Sowjetzone zu beklagen haben. Ich glaube, das ist dringend notwendig. Dieser Personenkreis ist bisher wirklich hintendran gestanden. Wir müssen in dieser Richtung etwas tun.
    Wir haben in unserem Gesetzentwurf auch die Gewährung von Krediten und Erleichterungen bei Verzinsung und Tilgung vorgesehen. Ich glaube, daß man hier wenigstens schon einen ersten Schritt tun sollte, um diesem Personenkreis den guten Willen des Parlaments zu zeigen.
    Wir haben dann im Rahmen der LAG-Berechtigten alten Stils in § 245 die Verbesserung der Bewertung der kleineren Betriebsvermögen vorgesehen. Ich würde meinen, da hier jeweils nur Einheitswerte der Entschädigung zugrunde gelegt werden und gerade bei den kleinen Betriebsvermögen oft sehr schwierige Situationen entstehen, sollten wir hier etwas tun.
    Wir haben auch die Anhebung der Staffel bei der Hauptentschädigung im Hinblick auf die Degression vorgesehen. Gerade in den mittleren Schadenbereichen ist ein starker Knick der Kurve der Entschädigung im Hinblick auf die Degression, so daß hier ein Ausgleich stattfinden sollte.
    Wie die Regierungsvorlage, so haben auch wir uns dafür eingesetzt, ,daß die Unterhaltshilfe erhöht wird, — aktualisiert wird, wollen wir sagen; mehr kann man schwer dazu sagen. Eine Forderung habe ich, solange ich diesem Hohen Hause angehöre, im Rahmen des Lastenausgleichs immer wieder gestellt: Nichtanrechnung der Unterhaltshilfe auf die Hauptentschädigung, ferner Nichtanrechnung des Selbständigenzuschlages auf die Hauptentschädigung. Ich glaube, es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, daß derjenige, der zu seinem Existenzverlust noch erhebliches Vermögen verloren hat, nicht gezwungen ist, dieses Vermögen mit der Zeit selbst aufzuzehren, während anderen, die keinen Anspruch auf Hauptentschädigung haben, die Unterhaltshilfe frei gewährt werden kann.
    Noch etwas zur Hausratsentschädigung. Wir haben vorgesehen, daß die Stufung bei dem besonders wertvollen Hausrat verbessert wird. Wir wollen damit auch einer gewissen Gesetzeslogik entsprechen. Die letzte Stufe der bisherigen Stufung von 1200, 1600 und 1800 DM wollen wir von 1800 auf 2000 DM erhöhen. Dadurch würde eine bessere Folge entstehen: 1200 DM, 1600 DM, 2000 DM. Wir hätten dann jeweils einen Unterschied von 400 DM bei all diesen Gruppen.
    Wir haben vor einigen Tagen ein Vermögensbildungsgesetz verabschiedet, das sogenannte 312-DM-Gesetz.

    (Unruhe bei der CDU/CSU.)

    — Also, das ist wohl eine Tatsache. Daß das verabschiedet worden ist, wird wohl kaum bestritten werden können. — Nun, meine Damen und Herren, wenn also hier Lieschen Müller, weil sie gesund ist und arbeiten kann, ein Geschenk von 312 DM gemacht wird, sollten wir auch daran denken, denen, die Vermögen verloren haben, im Rahmen ihrer Verluste entgegenzukommen. Hier sollten wir einen Ausgleich schaffen, indem wir allen unmittelbar Geschädigten, die im Rahmen des § 295 LAG Anspruch auf eine Leistung haben, eine Starthilfe zur Vermögensbildung geben. Hier sollen diejenigen Anträge stellen können, die nun wirklich nicht in der Lage waren, sich das Vermögen zu schaffen, das sie einmal verloren haben.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Rehs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Lastenausgleichsrecht gehört für viele zu den sibyllinischen Bereichen. Ich selbst habe es einmal einen Dschungel genannt, in dem sich nur alte Trapper und Forschernaturen zurechtfinden. Dieses Recht wird durch andauernde, aber unzulängliche Novellierungen, die sich immer auf kleine Portionen beschränken, statt mit einigen entschlossenen großen Anstrengungen vernünftig anzupacken, was geregelt werden kann und doch einmal geregelt werden muß, nicht besser.
    Ich nehme es daher den Kollegen persönlich nicht übel, die auch der heutigen Debatte darüber keinen großen Reiz abgewinnen. Von der Sache her ist es aber sicher tief zu beklagen, wenn man sich die Größe der Bevölkerungsgruppe vergegenwärtigt, um die es dabei geht. Es geht um rund 16 Millionen Menschen, um die Kriegssachgeschädigten, die rund 3 1/2 Millionen Sowjetzonenflüchtlinge, fast 10 Millionen Heimatvertriebene, zusammen so viel, wie das größte Bundesland, Nordrhein-Westfalen, Einwohner hat. Es ist um so mehr zu beklagen, wenn man die Rechtserwartungen dieser Menschen, ihre Enttäuschungen, ihre Sorgen und auch ihre Unruhe ernst nimmt. Schließlich sollte auch die finanzielle Größenordnung mehr als nur ein registrierendes Interesse erwecken.
    Aus allen diesen Gründen hat die sozialdemokratische Fraktion darauf bestanden, daß in der ersten Lesung zu der Regierungsvorlage gesprochen werden muß. Die Millionen Betroffenen haben ein Recht darauf, v o r der Ausschußberatung zu erfahren, wohin die Reise gehen soll und wo die Regierungsparteien in dieser Sache wirklich stehen, nachdem das bengalische Feuer des CDU-Vertriebenenkongresses in Nürnberg zu erlöschen beginnt und nachdem Herr Rasner das Antragsfeuer einiger FDP- Streitgenossen gestern schon dadurch auszupusten versuchte, daß der Antrag heute gar nicht mehr auf die Tagesordnung kommen sollte. Damit ist ja der halbe Offenbarungseid schon geleistet.

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Hört! Hört! Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, es ist beschämend, daß eine Gesetzesmaterie von so weittragender mensch-



    Rehs
    licher, sozialer und auch finanzieller Bedeutung erst in diesem Stadium der Legislaturperiode, während der Bundestag praktisch schon in den letzten Zügen liegt, in die erste Lesung kommt. Alles, was damit an Schwierigkeiten in der Beratung vor uns steht, wird von der Bundesregierung und den Regierungsparteien zu vertreten sein. Denn eine wirklich erschöpfende Beratung der sehr vielen komplizierten Fragen, die mit dieser Materie verbunden sind, wird kaum durchführbar sein.
    Daß es so ist, liegt eben an der inneren und äußeren Zwiespältigkeit im Regierungslager über das, was in der Sache zu tun ist, und auch an der Novellentaktik der Bundesregierung. Daß die Bundesregierung z. B. mit ihrer jetzigen Vorlage des Entwurfs einer 18. Novelle bis auf den Erbenstichtag nur das — und auch das noch nicht einmal ganz — aufgreift, was bereits der SPD-Entwurf einer 17. Novelle vorsah und von den Regierungsparteien noch in der Schlußlesung am 4. Juni 1964 abgelehnt wurde, kann doch nur entweder als blamabel oder als albsichtlich verschleppend angesehen werden.
    Der Kollege Rutschke hat vor einem Jahr bei der Beratung der 17. Novelle erklärt, es sei sehr schwer, unsere Anträge abzulehnen, weil sie — so sagte er wörtlich — „sachlich durchaus zu rechtfertigen" seien. Aber sowohl er für die FDP wie auch der Kollege Leukert für die CDU/CSU begründeten die Ablehnung damit, daß für unsere Anträge die Mittel nicht ausreichten.
    Heute bringt die Bundesregierung dieselben Anträge ein. Ich wiederhole die Frage, die ich vorgestern auf dem Arbeitskongreß des Bundes der Vertriebenen und des Bauernverbandes der Vertriebenen gestellt habe: Was hat sich in diesem einen Jahr seit der 17. Novelle — außer daß jetzt im Herbst Wahlen vor uns stehen — hinsichtlich der Mittel des Lastenausgleichsfonds geändert? Jetzt gibt ja die Bundesregierung mit ihrer Vorlage, deren Gesamtbetrag sie auf 1,9 Milliarden DM beziffert, selber zu, daß die Mittel für die damaligen sozialdemokratischen Anträge durchaus vorhanden waren und sind. Sind diese Mittel inzwischen vom Himmel gefallen? Denn sonst ist an neuen Quellen zum Lastenausgleichsfonds ja nichts hinzugekommen.

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Sehr richtig!)

    Und wenn, wie es zwar noch nicht in diesem Plenum ausgesprochen worden ist, wie es aber doch inzwischen bekanntgeworden, durchgesickert ist — wir würden das begrüßen —, die CDU-Kollegen von der Bundesregierung inzwischen ermächtigt worden sein sollten, in den Ausschußberatungen über die 1,9 Milliarden DM der Regierungsvorlage hinaus noch für weitere Verbesserungen in Höhe von mehreren Milliarden DM zu stimmen, so wird doch damit alles, was bisher — auch in diesem Hohen Hause — über die fehlenden Mittel erzählt worden ist und womit man unsere Anträge bei der 16. und 17. und bei früheren Novellen immer wieder zu Fall gebracht hat, von der Bundesregierung und den Regierungsparteien selbst erneut Lügen gestraft. Denn niemand von ihnen wird doch wohl sagen wollen, daß sie diese Milliarden-Verbesserungen wider besseres
    Wissen, etwa nur aus politischer Angst, zu beschließen bereit sein werden.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Damit, meine Damen und Herren, sind wir bei der Kardinalfrage dieser Lastenausgleichsnovelle, nämlich der Frage — Kollege Rutschke hat sie bereits angerührt —: Wie groß sind die noch nicht verteilten Reserven des Lastenausgleichsfonds, und in welchem finanziellen Umfang können also weitere Verbesserungen beschlossen werden? Darum ging es ja auch bei dem Streit im Regierungslager, und das war auch der Punkt, weshalb seitens der FDP- Fraktion im Ältestenrat ungerührt erklärt wurde: „Der Antrag Rutschke und Genossen ist nicht unser Antrag, ist kein FDP-Antrag", und weshalb man beiseite sah, als Herr Rasner sich anschickte, dem Antrag das Lebenslicht auszublasen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung ist schuld daran, daß das Zahlenspiel mit den Lastenausgleichsreserven bis zum Augenblick noch nicht beendet worden ist. Um dem Streit hierüber vorzubeugen, habe ich für meine Freunde wiederholt, zuletzt in der dritten Lesung der 17. Novelle im vergangenen Jahr, von dieser Stelle aus die Bundesregierung aufgefordert, sich Vorstellungen darüber zu machen, wie es mit dem Lastenausgleich weitergehen soll. Ich habe darauf hingewiesen, daß wir, d. h. insbesondere auch der Bundestag, eine zuverlässige, wirklich objektive Bestandsaufnahme hinsichtlich des Lastenausgleichsfonds, des Ausmaßes der noch erforderlichen Verbesserungen und der dafür benötigten Mittel brauchen. Ich wiederhole meine Frage: Warum hat die Bundesregierung in der ganzen Zeit — mindestens seit der Verabschiedung der 17. Novelle — nicht ein objektives wissenschaftliches Gutachten über den Lastenausgleich, die Reserven, seine Entwicklung und seine Verbesserungsmöglichkeiten, die Beschleunigungswege usw. erstellen lassen, nachdem sich erwiesen hat, daß die Exekutive objektiv nicht imstande ist, für die Parlamentsarbeit ausreichende und uns alle befriedigende verläßliche Unterlagen zu liefern? — Entweder deshalb, weil sie an Weisungen gebunden ist, oder deshalb, weil sie sich eben zu sehr ressortgebunden fühlt. Sollte nicht allein die zahlenmäßige Größenordnung der Betroffenen und die Tatsache, daß bald ein Drittel der ursprünglich Anspruchsberechtigten gestorben sein wird,

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Hört! Hört!)

    ehe sie in den Genuß der Entschädigung gelangen, die Anstrengungen und auch die Kosten für ein solches, wirklich objektives Gutachten rechtfertigen?

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Sehr gut!)

    Warum ist die Bundesregierung — und hier frage ich auch speziell das Bundesvertriebenenministerium — nicht längst auf diesen Gedanken gekommen, obwohl ein höchster Beamter der drei beteiligten Ministerien zugegeben hat, daß man sich mindestens bei drei entscheidenden Novellen in den Schätzungen geirrt hat? Der Bundesfinanzminister selber hat ja auch bei früheren Novellen trotz aller vorherigen Kassandrarufe Verbesserungen, die im Lastenaus-



    Rehs
    gleichsausschuß zum Teil bis zum doppelten und dreifachen Betrag über die ursprünglichen Regierungsvorlagen hinaus, und zwar teilweise gemeinsam von uns allen — das ist unbestritten —, durchgekämpft worden sind, hinterher ohne Einspruch hingenommen und die Schätzungen der Exekutive damit stillschweigend doch selber desavouiert.

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, es geht in dieser Frage um den Ausgangspunkt für alle weiteren Einzelentscheidungen in bezug auf diese Novelle. Damit alle Kolleginnen und Kollegen im Hause sich darüber selber ein Urteil bilden können, auch die, die nicht anwesend sind — vielleicht liest der eine oder andere das hinterher doch im Protokoll nach —, und auch, um Mißdeutungen, Verzerrungen und falschen Beschuldigungen vorzubeugen, halte ich es doch für notwendig, einiges zu diesem Problem der Reserven hier ausdrücklich festzuhalten.
    Das Bundesausgleichsamt hat vor sechs Monaten die Reserven des Ausgleichsfonds auf 451 Millionen, also rund eine halbe Milliarde DM geschätzt. Die Sachverständigen des Lastenausgleichsausschusses des Bundes der Vertriebenen haben demgegenüber 10,4 Milliarden DM errechnet. Mitglieder des. Kontrollausschusses haben sogar bis zu 13 Milliarden DM

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Sehr richtig!)

    sehr sorgfältig errechnet, von darüber hinausgehenden Schätzungen ganz abgesehen.

    (Abg. Bausch: Wo haben die Herren das Rechnen gelernt?)

    — Nun, vielleicht an einer anderen Stelle, als es manche der Kollegen, auf die Sie sich verlassen, gelernt haben, Herr Kollege Bausch.

    (Sehr gut! bei der SPD. — Abg. Dr. h. c. Jaksch: Die Opposition kann auch rechnen, lieber Herr Kollege!)

    Die in der Zwischenzeit über diese Fragen geführten Diskussionen im Vertriebenenausschuß, im Kontrollausschuß des Bundesausgleichsamts und an anderen Stellen haben die Berechnungen der Sachverständigen im Lastenausgleichsausschuß des Bundes der Vertriebenen nicht erschüttert. Wir haben uns damit aber nicht begnügt. Meine sachverständigen sozialdemokratischen Freunde haben das alles sehr sorgfäftig nachgeprüft. Wir stimmen im Endergebnis mit den Berechnungen der Sachverständigen des Lastenausgleichsausschusses beim Bund der Vertriebenen überein.

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Sehr richtig!)

    Ich will einige Beispiele anführen, Herr Kollege Bausch. Sie werden dann vielleicht doch staunen und einen solchen Zwischenruf in diesem Zusammenhang nicht mehr machen. Sie werden sehen, daß die Schätzung der Regierung unvertretbar, übervorsichtig oder absichtlich unvollständig ist und deshalb für uns im Ausschuß nicht mehr brauchbar ist.
    In der Vergangenheit, Herr Kollege, haben sich alle entscheidenden Schätzungen auf der Regierungsseite als unrichtig erwiesen, wie folgendes zeigt. Nach Abschluß der Beratungen des Vermittlungsausschusses über die 8. Novelle errechnete die Bundesregierung für den Ausgleichsfonds einen Betrag von 5,5 Millarden DM als Defizit. Nachdem inzwischen einige weitere Novellen mit Gesamtkosten von mehr als drei Milliarden DM verabschiedet worden waren, schätzte die Bundesregierung in ihrer Vorlage zur 14. Novelle — sechs Novellen später, Herr Kollege Bausch —, daß im Fonds noch eine Reserve von 4,9, d. h. rund fünf Milliarden vorhanden war.

    (Abg. Dr. h. c. Jaksch: Hört! Hört!)

    Also kein Fehlbetrag, sondern sogar ein Plus von fünf Milliarden DM!

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Was sagen Sie nun zu den Berechnungskunststükken?
    Bei Beginn der Beratungen über die 16. Novelle legte das Bundesausgleichsamt am 1. Juni 1962 eine Neuberechnung der Reserven vor, die mit einem Überbestand von 0,6 Milliarden DM abschloß. Nachdem inzwischen die 16. und 17. Novelle mit weiteren vier Milliarden DM an Leistungsverbesserungen verabschiedet worden sind, legt nunmehr das Bundesausgleichsamt eine Neuberechnung vor, in der der Aufwand für die Unterhaltshilfe um 6,9 Milliarden DM höher liegt als bisher und die Reserve mit 0,5 Milliarden DM abschließt. Herr Kollege Bausch, ich nehme es Ihnen nicht übel, daß Sie das nicht übersehen konnten. Sie sehen aber, daß man sich mit der Materie befassen muß, ehe man sich vorschnell mit einer Bemerkung ins Spiel mischt.

    (Abg. Bausch: Ich habe ja nicht nur Ihre Freunde gemeint!)

    Die gewichtigste Fehlschätzung des Bundesausgleichsamts betrifft jedoch das Vermögensteueraufkommen. Obwohl in der Vergangenheit das Vermögensteueraufkommen jährlich im Schnitt gegenüber dem Vorjahr um 13,5 % angestiegen ist — in allen Statistiken nachzulesen —, unterstellt das Bundesausgleichsamt in seinen Berechnungen für die kommenden Jahre einen Anstieg von nur je 3,4 %. Das inzwischen vorliegende Ergebnis für das erste Quartal 1965 straft jedenfalls schon jetzt diese übervorsichtigen Kalkulationen Lügen; denn die Vermögensteuer ist in diesem Vierteljahr sogar um 15,3 % angestiegen. Jeder räumt ein, daß natürlich für die Dauer von 15 Jahren die Prognose nicht immer auf Optimum stehen kann. Aber als Zuwachs nur die mutmaßliche Teuerungsquote in diesen Jahren — 3,4 % — anzusetzen, also die jährliche reale wirtschaftliche Fortentwicklung zu verneinen, — das kann doch einfach nicht ernst genommen werden.
    Der zweitgrößte Fehlposten steckt im Ansatz für die Kriegsschadenrente. Das Bundesausgleichsamt hat gegenüber seinen früheren Berechnungen die durchschnittliche Lebenserwartung bei den Kriegsschadenrenten um rund 50 % heraufgesetzt. Sollte tatsächlich die neue Berechnungsgrundlage richtig sein, so muß man sich ernstlich fragen, wie es möglich sein konnte, in einer obersten Bundesbehörde



    Rehs
    Beamte zu beschäftigen, die über ein Jahrzehnt hindurch einen solchen Fehler nicht entdeckt haben. Was liegt da näher als die Vermutung, daß die heute zugrunde gelegte Lebenserwartung manipuliert ist?
    Der drittgrößte Posten aus der Vielzahl der fehlerhaften Positionen ist der Durchschnittsgrundbetrag bei den künftigen Fällen der Hauptentschädigungszuerkennung. Auch hier hat das statistische Material, das inzwischen über das letzte Quartal veröffentlicht worden ist, bewiesen, daß der Trend unvermindert nach unten geht und somit der Durchschnittsbetrag des Bundesausgleichsamtes zu hoch liegt.
    Ich habe das zu unserer persönlichen Rechtfertigung und zu Ihrer eigenen Urteilsbildung angeführt, damit Sie erkennen, wie die Differenz zustande kommt zwischen dem, was das Bundesausgleichsamt vor sechs Monaten angegeben hat und wovon die Verwaltung, die Bundesregierung und in einem gewissen Umfang die Regierungsparteien immer noch ausgegangen sind, und dem, was nach Abwägung aller Umstände und nach diesen wiederholten katastrophalen Fehlschätzungen auf seiten der Behörden nach unserer Meinung effektiv an Reserven vorhanden ist.
    Welche Schlußfolgerungen sind aus dieser Situation zu ziehen? Wir werden jedenfalls bei den Beratungen im Ausschuß für den Lastenausgleich eine Zusammenstellung von Anträgen vorlegen, um im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf die derzeitigen Reserven auszuschöpfen. Das, was Bundeskanzler Erhard bei dem Gespräch mit dem Präsidium des Bundes der Vertriebenen gesagt hat, nämlich daß bei der 18. Novelle alle vorhandenen Reserven ausgeschöpft werden sollen, muß auch erfüllt werden und darf nicht dadurch umgangen werden, daß man die Höhe der Reserven künstlich heruntermanipuliert.
    Ich will unsere Anträge hier nicht im einzelnen erläutern, möchte jedoch auf einige Schwerpunkte hinweisen. An erster Stelle steht das, was Herr Kollege Rutschke schon angeführt 'hat, nämlich die unzulängliche Hauptentschädigung. Sie ist das größte und zugleich dringendste Problem im Lastenausgleich. Wir beabsichtigen, eine gerechtere Gestaltung der Hauptentschädigung durch eine Neuregelung der ,Schadensbeträge und der Schadensgruppen herbeizuführen. Das bisherige außerordentlich starke Absinken der Entschädigungen mit zunehmender Höhe des Schadens ist mit den Forderungen in der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes heute einfach nicht mehr in Einklang zu bringen. In allen anderen vergleichbaren Gesetzen sind den geschädigten Gruppen mindestens 20% an Entschädigung zugebilligt worden, zum Teil weit darüber hinaus. Daher kann man es nicht als ungerechtfertigt ansehen, wenn die Kriegssachgeschädigten und die Vertriebenen mit größeren Vermögensverlusten sich nicht mit den ihnen heute zustehenden 6,5% zufriedengeben. Wir werden daher jeden Antrag unterstützen, der zu einer Verbesserung der Staffel führt. Die Staffelung der insgesamt 40 Schadensgruppen muß gerade im mittleren Bereich eine fühlbare Anhebung erfahren. Ich vertrete den Standpunkt, daß wir jetzt in den mittleren Bereichen im Schnitt auf eine Anhebung von mindestens 20 % kommen sollten, bis zu einem Abfallen der höchsten Stufe auf etwa 10%.
    Zu diesem Problem gehören insbesondere die Ungerechtigkeiten bei den Zuschlägen bezüglich der Einheitswerte. Die Zugrundelegung der sogenannten unterwertigen Einheitswerte bei der Hauptentschädigung führt dazu, daß diejenigen, die Vermögen verloren haben, bei dem der Einheitswert besonders niedrig war, gegenüber den anderen benachteiligt werden. Das hat zu erheblichen Differenzen zwischen dem Betriebs-, dem Grund- und besonders dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen geführt. Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist dabei am schlechtesten weggekommen. Das Grundvermögen ist auch ungerecht behandelt worden. Wir sind der Meinung, es sollte angestrebt werden, daß die Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Vermögen mit einem um zwei Drittel, an Grundvermögen mit einem um ein Drittel und an Betriebsvermögen mit einem um ein Viertel erhöhten Betrag angesetzt werden. Wir meinen, daß das zu einer wesentlichen Verbesserung gerade auch im mittleren Bereich der Schadensgruppen führen kann und daß die dazu erforderlichen Beträge bei einem Reservebetrag von 11 Milliarden DM auch ohne weiteres vorhanden sind.
    Eine entscheidende Rolle spielt in diesem. Zusammenhang auch die Verselbständigung des Selbständigenzuschlags. Ich will mich in diesem Punkte kurz fassen. Ich habe aus Vorbesprechungen entnommen, daß in dieser Hinsicht selbst in den Kreisen der CDU Überlegungen angestellt werden, die die Hoffnung als aussichtsreich erscheinen lassen, daß wir hier zu einer halbwegs vernünftigen Regelung kommen werden. Meine Damen und Herren, die Sie mit der Materie nicht vertraut sind, der Selbständigenzuschlag wurde seinerzeit eingeführt, um den Vertriebenen ein annäherndes Äquivalent dafür zu geben, daß sie, soweit sie nicht wieder einen Hof erworben haben, aus dem Gesetz über die Altershilfe für die Landwirtschaft ausgeschlossen geblieben sind. Die Lösung über den Selbständigenzuschlag zur Unterhaltshilfe hatte zur Folge, daß nur solche alten Vertriebenen diesen sogenannten GAL-Ersatz erhielten, die die Voraussetzung für die, Gewährung der Unterhaltshilfe erfüllen. Da jedoch in aller Regel die vertriebenen Selbständigen ihre Altersversorgung verloren haben und wir die einheimischen Bauern gelegentlich der GAL-Rentengewährung nicht danach gefragt haben, welche sonstigen Einkünfte sie besitzen, scheint es uns gerechtfertigt, den Selbständigenzuschlag von der Unterhaltshilfe und ihren Voraussetzungen zu lösen.
    Meine Damen und Herren, nun die Unterhaltshilfe selbst. Die Unterhaltshilfe, die jetzt im Regierungsentwurf beantragt worden ist, entspricht dem, was wir bei der 17. Novelle für nötig hielten. Die jetzige Höhe ist bereits wieder unzureichend. Wenn Sie die inzwischen erfolgten Rentenanhebungen und das Steigen auch im Bereich der Sozialhilfe ansehen, werden Sie feststellen, daß wir den Grundsatz —



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    nämlich mindestens 120 % der Sozialhilfe — schon wieder nicht mehr erreicht haben. Deshalb sollten wir nicht wieder auf halbem Wege stehenbleiben, sondern sollten mindestens so weit erhöhen, daß wir den heutigen Stand erreichen. Das bedeutet, daß wir die Unterhaltshilfe für den Berechtigten mindestens um 25 DM, für den Ehegatten uni 20 DM und für die Kinder um 10 DM anheben müssen.
    Eine weitere Ungerechtigkeit, die dabei ausgeräumt werden soll, ist die Anrechnung von Rentenleistungen und sonstigen Einkünften auf die Unterhaltshilfe, ebenso die Anrechnung von Unterhaltshilfeleistungen auf die Hauptentschädigung. Viele alte Mitbürger, die durch Vertreibung oder Ausbombung Haus und Hof verloren haben, sind ja gezwungen, die ihnen zustehende Entschädigung in Form von Unterhaltshilfeleistungen zu verbrauchen. Deshalb muß hier endlich eine Änderung eintreten.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das Hineinwachsen der Selbständigen — der Männer ab Jahrgang 1898 und der Frauen ab Jahrgang 1904 — sind im Regierungsentwurf drei weitere Jahrgänge vorgesehen. Wir halten das für zuwenig. Wir können ja nicht immer wieder nur Lösungen finden, die vor Jahr und Tag vielleicht ausreichend gewesen wären, die wir dann immer mit soundso viel Zeitverzug nachholen, sondern wir müssen doch sehen, daß die Entwicklung weitergeht. Wir dürfen nicht immer wieder hinterherhinken, wie es in den letzten Jahren bei der Regelung all dieser Fragen praktisch der Fall gewesen ist. Deshalb werden wir beantragen, daß nicht drei, sondern sechs weitere Jahrgänge eingeführt werden.
    Das letzte von dem, was wir in dem Bündel unserer Anträge haben, möchte ich hier ausdrücklich erwähnen. Es handelt sich dabei um die Hausratentschädigung. Sie ist in der Tat, ganz unpathetisch gesagt, die Vermögensentschädigung des kleinen Mannes. Die in mehreren Raten gegebene Hausratentschädigung ist für die Menschen, die alles verloren haben und kein Vermögen besaßen, keine echte und ausreichende Hilfe. So schwierig es für die Verwaltung ist; das unterschätzen wir nicht, aber das liegt nicht an uns, sondern daran, daß man sich nicht schon früher zu einem größeren Schritt entschlossen hat. Wir halten es mit Ihnen, Kollege Rutschke, für notwendig, daß dieses Problem aufgegriffen wird. Auch wir halten die Erhöhung der dritten Schadensstufe um 200 DM und die Gewährung einer vierten Hausratentschädigung in Höhe von 400 DM für notwendig.
    Schließlich das Petitum unserer Freunde aus der Sowjetzone und aus den dazugehörigen Verbänden! Ich möchte von mir aus dazu nur ganz kurz folgendes sagen: Sie wissen, daß wir durch die Vorlage unseres Flüchtlingsgesetzentwurfs Regelungen für die völlige, nicht nur soziale, sondern auch rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen vorgeschlagen haben. Das ist an Ihrem Widerstand gescheitert. Bei der Verabschiedung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes durch die Mehrheit dieses Hauses gegen unsere Stimmen wurde unser Gesetzentwurf für erledigt erklärt, obwohl der wesentliche Gesichtspunkt dieses Gesetzentwurfs, die Gewährung von Ausgleichsleistungen auch an die Flüchtlinge, nicht geregelt war.
    Jetzt muß nach unserem Dafürhalten wenigstens nach einer Richtung hin der Versuch unternommen werden, im Zusammenhang mit der 18. Novelle noch eine zusätzliche Regelung zu finden. Es handelt sich um eine der Hauptentschädigung entsprechende zinslose Darlehensgewährung, um die Verbesserung der Alterssicherung, um die Leistungen an Flüchtlinge voll und ganz den Leistungen für die Vertriebenen anzugleichen. Es handelt sich ferner um eine bessere Regelung bei der Vermögensabgabe, da die augenblicklichen Vorschriften für die Sowjetzonenflüchtlinge nur eine völlig unzureichende Vergünstigung vorsehen. Gerade zu diesem Punkt wäre noch sehr viel auszuführen und im einzelnen zu begründen.
    Aber ich möchte Ihre Zeit nicht weiter in Anspruch nehmen. Unsere weitere Begründung hierzu wird im Ausschuß vorgelegt werden. Wir bedauern, daß wir diese Gelegenheit, die Beratung der 18. Novelle benutzen müssen, um hier etwas nachzuholen, was entgegen unseren Bemühungen in diesem Hause bisher noch nicht gelungen ist.
    Ich möchte damit schließen, daß ich sage: Wir stehen infolge der überaus verspäteten Vorlage des Regierungsentwurfs vor einer katastrophalen Situation. Es wird sehr schwer sein, in der kurzen Zeit, die noch vor uns liegt, bei diesem Komplex zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Deshalb wird es der größten Anstrengungen und des guten Willens bei allen bedürfen. Ich hoffe, daß es gelingt, auch unsere Freunde von der Regierungskoalition dazu zu bewegen, das, was hier von mir an Reserven angedeutet worden ist, wirklich ohne beschönigende Abstriche einzusetzen, damit wir zu einer Regelung, zu einer 18. Novelle, gelangen, die diesen Namen verdient. Wir Sozialdemokraten werden jedenfalls alles tun, was in unseren Kräften steht, um dieses Ziel zu erreichen.

    (Beifall bei der SPD.)