Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als Mitglied des Bundesrates hat das Wort der Herr Kultusminister von Nordrhein-Westfalen.
Dr. Mikat, Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich darf nicht nur für das von mir vertretene Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch für die übrigen deutschen Bundesländer mit Dankbarkeit feststellen, daß in diesem Hohen Hause heute die Bereitschaft bekundet worden ist, sich künftig auch von seiten des Bundes bei der Durchführung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, dem bekannten Abkommen zum Ausbau der bestehenden Hochschulen, finanziell in stärkerem Maße zu beteiligen, als das bisher der Fall gewesen ist.
Ich darf aber Ihren Beitrag, verehrte Frau Abgeordnete Funcke, zum Anlaß für eine Klarstellung nehmen und darlegen, wie eigentlich die Situation ist. Bei der Durchführung des Abkommens sind bis zum Jahre 1964 die Summen von je 250 Millionen DM für jeden Partner dieses Abkommens seitens der Länder als Mindestbeträge angesehen worden. Die ursprüngliche Konzeption der Kultusministerkonferenz von 1960 — nicht, Herr Abgeordneter Lohmar, wenn ich das zum Historischen nachtragen darf, von 1957; da hat man darüber noch nicht gesprochen — ging ja von einem Verhältnis 1 : 1 oder 50 % : 50 % aus. Hätten die Länder die 250 Millionen DM, die im Vertragswerk als das genannt werden, was sie aufbringen müssen, als Endsumme betrachtet, dann sähe es um den Ausbau der deutschen Hochschulen wahrhaft kläglich aus.
Bei den vom Bund und von den Ländern aufzubringenden je 250 Millionen DM handelt es sich ja nicht um den Betrag für den Gesamtaufbau dieser Hochschulen, sondern lediglich um die Kosten für die Bauinvestitionen.
Der Bund hat im letzten Jahr den Ansatz erfreulicherweise von 250 auf 300 Millionen DM erhöht. Dafür sind wir den Vertretern des Bundes sehr dankbar. Sie kennen allerdings alle die Besorgnisse, die auf seiten der Länder und auch hier im Hohen Hause bestehen, ob es möglich sein wird, diese 300 Millionen DM auch voll aufzubringen. Daß aber auch das nicht ausreicht, um den dringendsten Bedürfnissen gerecht zu werden, zeigt die hohe Anforderung des Wissenschaftsrates, die nämlich bei etwa 500 Millionen DM lag. Wir müssen also ganz klar festhalten: Es muß ein Beteiligungsverhältnis von 50 : 50 erzielt werden, und der absolute Betrag müßte sich auf etwa 500 Millionen DM Länderseite und 500 Millionen DM Bundesseite einpendeln.
Wie sieht die Beteiligung des Bundes im Länderabkommen zur Finanzierung neuer Hochschulen aus? Meine Damen und Herren, da darf ich als Vertreter eines Landes, das zur Zeit sehr große Hochschulprojekte in Angriff genommen hat, bitten, daß sich alle Beteiligten unbeschadet der möglichen Rechtskonstruktion, die man für solche Gremien vielleicht einmal findet, im Grundsatz darüber einig werden. Wir wollen gemeinsame Finanzierung. Wenn man das nicht will, muß man das auch sagen. Dann müssen wir uns danach richten. Ich habe aber heute aus dieser Debatte den positiven Eindruck gewonnen, daß alle in diesem Hohen Hause — Herr Martin hat es eigens noch einmal bekräftigt — eine Beteiligung wollen. Das ist der Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers gewesen, den wir dankbar aufgegriffen haben. Der Herr Bundeskanzler hat uns ja diese Beteiligung des Bundes klipp und klar angeboten.
Ich mache allerdings auch darauf aufmerksam: dann muß einmal genau festgestellt werden, von wann ab es zur Beteiligung kommt und wie hoch die Summen sein werden. Ich würde von uns aus den Vorschlag machen, daß wir für diesen langfristigen Finanzierrungs vorschlag — —
— Sicherlich.