Rede:
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Metadaten
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    Deutscher Bundestag 186. Sitzung Bonn, den 21. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9333 A Fragestunde (Drucksachen IV/3424, IV/3425) Fragen des Abg. Fritsch: Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . 9333 D Fritsch (SPD) 9334 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 9334 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . 9335 A Neumann (Berlin) (SPD) 9335 A Höhne (SPD) . . . . . . . . 9335 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 9336 A Wehner (SPD) 9336 B Dr. Huys (CDU/CSU) 9336 D Urban (SPD) . . . . . . . . 9336 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9337 B Fragen des Abg. Dr. Kohut: Institut für biologische Schädlingsbekämpfung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9337 C Dr. Kohut (FDP) 9337 C Fragen des Abg. Ehnes: Überschreitung der vereinbarten Hopfeneinfuhr aus Jugoslawien Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9338 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . . 9338 C Weinzierl (CDU/CSU) 9338 D Adorno (CDU/CSU) 9339 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9339 B Maucher (CDU/CSU) 9341 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Entwicklung des Werkfernverkehrs . . 9341 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Auswirkungen der Kontingentserhöhung beim gewerblichen Güterfernverkehr 9341 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entschädigungsbestimmungen für vor allem dem Einzelhandel bei U-Bahnbauten entstehende Schäden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9341 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9341 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3431, IV/3448) 9341 D Entwurf eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3441) — Erste Beratung — 9342 A II. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes (Abg. Ritzel, Dr. Dittrich, Dürr und. Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3435) — Erste Beratung — 9342 A Große Anfrage der Abg. Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht Frau Funcke (Hagen) (FDP) 9342 B Lenz, Bundesminister 9345 A D. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . 9350 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 9354 C Dr. Lohmar (SPD) 9356 C Dr.-Ing. Balke (CDU/CSU) . . . 9364 A Dr. Mikat, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 9369 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9370 C Nächste Sitzung 9372 Anlagen 9373 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 9333 186. Sitzung Bonn, den 21. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 184. Sitzung Seite 9225 A Zeile 17 statt „350": 360; Zeile 19 statt „172": 182; Seite 9226 B linke Spalte nach „Dr. Zimmer" sind folgende Namen einzufügen: Dr. Conring, Dr. Jaeger, Krüger, Leicht, Majonica, Menke, Dr. Stecker. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Wehking, Windelen; 185. Sitzung Seite 9321 D Zeile 2/3 statt „Da ist ein Punkt diese konkrete Werbeeinschränkung": Das ist ein Punkt dieser konkreten Werbeeinschränkung. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Dr. Aigner 21. 5. Dr. Arndt (Berlin) 21. 5. Dr. Aschoff 21. 5. Dr. Atzenroth 21. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21.5. Bauer (Wasserburg) 21. 5. Bazille 15. 6. Bergmann * 21. 5. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21. 5. Dr. Brenck 21. 5. Brünen 14. 6. Dr. Bucher 21. 5. Busse 21. 5. Dr. Conring 21. 5. van Delden 21. 5. Deringer 21. 5. Drachsler 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21. 5. Eisenmann 21. 5. Dr. Elbrächter 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Frau Engländer 21. 5. Ertl 21. 5. Etzel 21. 5. Felder 21. 5. Figgen 21. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 21. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 5. Frau Geisendörfer 21. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Gscheidle 21. 5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Haage (München) 21. 5. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hammersen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Dr. Hellige 21. 5. Herold 21. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Illerhaus * 21. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kaffka 21. 5. Kalbitzer 21. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 15. 6. Klinker 21. 5. Knobloch 31. 5. Koch 21. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kreitmeyer 21. 5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Dr. Krümmer 21. 5. Kulawig * 21. 5. Frhr. von Kühlmann-Stumm 21. 5. Kurlbaum 21. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Lenz (Brühl) * 21. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21. 5. Dr. Löhr 21. 5. Lücker (München) * 21. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 21. 5. Mattick 21. 5. Mauk 21. 5. Memmel 21. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Merten 26. 5. Metter 21. 5. Michels 15. 6. Mischnick 21. 5. Moersch 15. 6. Müller (Ravensburg) 21. 5. Müller (Remscheid) 21. 5. Murr 21. 5. Peters (Norden) 21. 5. Porzner 21. 5. Rademacher 21. 5. Dr. Ramminger 26. 5. Ramms 21. 5. Reichhardt 26. 5. Dr. Reischl 21. 5. Rohde * 21. 5. Roß 21. 5. Sander 21. 5. Seidl (München) 21. 5. Dr. Serres 21. 5. Seuffert * 21. 5. Dr. Supf 21. 5. Schlüter 22. 5. Schneider (Hamburg) 21. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Schultz 21. 5. Schwabe 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stein 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21. 5. Stooß 21. 5. Strauß 21. 5. Strohmayr 21. 5. Dr. Tamblé 21. 5. Unertl 21. 5. Wächter 21. 5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 9374 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 Werner 21. 5. Wittmann 21. 5. Dr. Wuermeling 21. 5. Zühlke 6. 6. b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 28. 5. Anlage 2 Umdruck 650 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht (Drucksache IV/3168) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt mit Genugtuung feist, daß der von der Bundesregierung vorgelegte Bundesbericht Forschung I eine wesentliche Voraussetzung für eine verstärkte Forschungs- und Bildungspolitik geschaffen hat. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, aufbauend auf diesen Bericht, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. den im Bundesbericht Forschung I für die Jahre 1966 bis 1968 errechneten Bedarf an Bundesmitteln zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Haushaltsplänen 1966 bis 1968 bereitzustellen; 2. die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Wissenschaftsplans als Teil eines nationalen Gesamtplans für Bildung und Forschung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wissenschaft zu schaffen. Der Wissenschaftsplan soll sich auf die Erfordernisse der Gesellschaft der Zukunft einstellen und einen Katalog der in den nächsten 10 bis 45 Jahren zu fördernden Maßnahmen nach Dringlichkeitsstufen geordnet enthalten; 3. im Zuge ihrer langfristigen Haushaltsüberlegungen die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Wissenschaftsplans in die künftigen Haushalte einzuplanen; 4. mit den Ländern ein festes Beteiligungsverhältnis an den Kosten des Ausbaus bestehender Hochschulen einschließlich der Erstausstattung zu vereinbaren; 5. die Bemühungen um ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern zur gemeinsamen Finanzierung neuer Hochschulen einschließlich medizinischer Akademien nachdrücklich fortzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, daß der Wissenschaftsrat an den Planungen der neuen Hochschulen beteiligt wird; 6. innerhalb des Haushaltsplans 1966 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung personell und organisatorisch so auszustatten, daß eine umfassende Forschungsplanung gewährleistet ist; 7. die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine umfassende Forschungs- und Bildungsstatistik zu schaffen, die nicht nur, wie bisher, den bestehenden Zustand darstellt, sondern auch die Entwicklung im Bildungswesen aufzeigt. Bonn, den 21. Mai 1965 Frau Funcke (Hagen) Schultz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 651 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht (Drucksache IV/3168). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der Stellungnahme der Bundesregierung vom 13. April 1965 — Drucksache IV/3304 — zu dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Dezember 1964 — Drucksache IV/2773 — betr. Wissenschaftsförderung und Bildungsplanung. Um die in dieser Stellungnahme dargelegten und angekündigten Maßnahmen sinnvoll weiterzuführen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. gemeinsam mit den Ländern einen nationalen Gesamtplan für Bildung und Forschung zu erarbeiten, der sich an einer langfristigen Bedarfsschätzung orientiert und der den Zusammenhang zwischen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik berücksichtigt; 2. als wesentliche Voraussetzung dafür mit den Ländern unverzüglich ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Bildungsrates abzuschließen. Der Bildungsrat soll sich zusammensetzen aus einer Bildungskommission, der Vertreter der Wissenschaft und des Bildungs- und Erziehungswesens angehören, und aus einer Verwaltungskommission, in der Vertreter der Regierungen des Bundes und der Länder zusammenarbeiten. Die notwendige Zusammenarbeit zwischen Bildungsrat und Wissenschaftsrat soll gesichert werden durch einen Koordinierungsausschuß und die wechselseitige Teilnahme der Mitglieder der Bildungskommission und der Wissenschaftskommission an den Sitzungen dieser Kommissionen; 3. ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern anzustreben, das zum Ziele hat, die gemeinsame Finanzierung neuer Hochschulen sicherzustellen; 4. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das private Stiftungswesen zugunsten von Wissenschaft und Forschung zu fördern; 5. entsprechend den Empfehlungen, die der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft am 25. Januar 1965 dem Bundesfinanzminister unterbreitet hat, durch die Beseitigung steuerrecht- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 9375 licher Hindernisse einen Anreiz für vermehrte private Spendentätigkeit zu geben und so die Wissenschaftsförderung aus privaten Mitteln zu verstärken. Bonn, den 21. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Krümmer (Drucksache IV/3382, Frage II/1, II/2 und II/3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem vom Bundespostministerium herausgegebenen „Postbrief" vom 1. März d. J. den Postkunden mitgeteilt wird, sie könnten bei den Oberpostdirektionen ein schweizerisches Postleitzahlenverzeichnis kostenlos erhalten, während gleichzeitig mitgeteilt wird, daß die Postleitzahlen für die sowjetisch besetzte Zone nur bei den Postämtern eingesehen werden können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in dem in Frage II/1 dargestellten Sachverhalt eine Erschwerung des Postverkehrs mit der SBZ im Verhältnis zu dem Postverkehr mit einem freien Lande zu erblicken ist? Hat die Bundesregierung besondere Gründe, aus denen sie eine kostenlose Herausgabe eines Postleitzahlenverzeichnisses für die SBZ nicht vorsieht? Zu Frage II/1: Die Postverwaltungen der Schweiz und Frankreichs haben bisher der Deutschen Bundespost auf Anfrage die erbetenen Postleitzahlenverzeichnisse kostenlos überlassen. Sie wurden den Oberpostdirektionen zur Verfügung gestellt und werden an Interessenten auch kostenlos abgegeben. Nach Einführung der Postleitzahlen in der SBZ hat sich die Deutsche Bundespost bemüht, selbst gegen Bezahlung eine größere Anzahl von Postleitzahlenverzeichnissen zu erwerben. Nachdem diese Bemühungen fehlgeschlagen waren, hat die Deutsche Bundespost als Übergangslösung für den Dienstbetrieb und für Auskunftszwecke, nämlich bis zum Erscheinen des neu aufgelegten gesamtdeutschen Ortsverzeichnisses I — Teil A, in das also auch die Postorte der SBZ mit ihren Postleitzahlen bereits eingearbeitet sind, das Verzeichnis der SBZ selbst aufgelegt. Zu Frage II/2: Es konnte festgestellt werden, daß der größte Teil der in .die SBZ gerichteten Sendungen mit der sowjetzonalen Postleitzahl einschließlich des von der Deutschen Bundespost empfohlenen Unterscheidungsmerkmals beschriftet war. Schwierigkeiten in der Postbeförderung — auch bei fehlender Postleitzahl — sind in keiner Form festgestellt worden. Im übrigen hat die Deutsche Bundespost keinerlei Anhaltspunkte, daß die SBZ ihr Beförderungssystem bereits ,auf ihr Postleitzahlsystem umgestellt hat. Zu Frage II/3: Die Herausgabe eines besonderen Verzeichnisses der Postleitzahlen der SBZ durch die Deutsche Bundespost kam aus politischen Gründen nicht in Frage. Eine solche Maßnahme würde die Zweistaatentheorie des Ostens begünstigen. In Kürze wird das gesamtdeutsche Ortsverzeichnis I — Teil A, erscheinen und kann dann bei den Postämtern bezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Große Anfrage ist begründet. Die Beantwortung durch die Bundesregierung erfolgt durch Herrn Bundesminister Lenz. Ich erteile ihm das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesbericht Forschung I, den die Bundesregierung am 28. Januar 1965 dem Bundestag vorgelegt .hat, sollte in erster Linie das Parlament über die Förderung der Forschung und Entwicklung durch den Bund eingehend unterrichten. An mehreren Stellen des Berichtes wird deutlich, daß er über die Information hinaus bereits Material für einen Wissenschaftsplan bereitgestellt hat. Die Große Anfrage der Fraktion der FDP gibt der Bundesregierung Veranlassung, diesen Punkt eingehend zu erläutern. Ich bitte dabei um die Erlaubnis, die einzelnen Punkte der Großen Anfrage zum Teil abweichend von ihrer Reihenfolge behandeln zu dürfen.
Forschung und Entwicklung werden in der Bundesrepublik Deutschland nebeneinander durch den Bund, die Länder, die Selbstverwaltung der Wissenschaft und die Wirtschaft gefördert. Eine solche Verteilung der Aufgaben auf mehrere Träger macht es notwendig, die einzelnen Förderungsmaßnahmen, jedenfalls die des Staates, nämlich des Bundes und der Länder, in eine Ordnung zu bringen, die jede der Förderungsmaßnahmen in sinnvolle Beziehung zu allen anderen setzt, so daß ein ausgewogenes System der Forschungsförderung entsteht. Dabei kann auf die Förderungsmaßnahmen der Wirtschaft hingewiesen werden.
Diese Ordnung kann am besten durch einen Wissenschaftsplan hergestellt werden, wobei ich unter dieser Bezeichnung einen Plan für die Förderung der Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland verstehe. Ein solcher Wissenschaftsplan muß enthalten: einmal eine Aufstellung der aus staatlichen Mitteln zu fördernden Maßnahmen und zum anderen eine Ubersicht über die Kosten der Durchführung dieser Programme, bezogen auf einen Zeitraum, sagen wir bis zum Jahre 1970. Der Wissenschaftsplan kann nur in partnerschaftlichem Zusammenwirken von Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft entwickelt werden. Für die Folge werden hier auch die zu erwartenden Empfehlungen der Kommission für die Finanzreform eine Rolle spielen.

( und Länder bereits im Jahre '1957 das Gremium ins Leben gerufen haben, welches nach Lage der Dinge allein zur Entwicklung des Wissenschaftsplans in der Lage ist: den Wissenschaftsrat. Ihm ist schon bei seiner Gründung die Aufgabe übertragen worden — ich zitiere -, „auf der Grundlage der von Bund und Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufgestellten Pläne einen Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten und hierbei die Pläne des Bundes und der Länder aufeinander abzustimmen". Der Wissenschaftsrat ist durch seine Struktur zur Erfüllung dieser Aufgabe besonders geeignet; er vereinigt Vertreter des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und der Wirtschaft und hat sich durch die Sachlichkeit und Ausgewogenheit seiner Empfehlungen bereits hohes Ansehen erworben. Um einen Gesamtplan erstellen zu können, bedarf es zunächst einmal einer genauen Bestandsaufnahme der Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern sowie einer mittelfristigen Vorausschätzung des Finanzbedarfs in den einzelnen Bereichen. Diese existieren zum Teil bereits. Erstens. Die Bundesregierung hat mit dem Bundesbericht Forschung I für ihren Förderungsbereich eine solche gründliche Bestandsaufnahme und mittelfristige Vorausschau vorgelegt. Er enthält die fünf großen Förderungsprogrammes des Bundes — die allgemeine Wissenschaftsförderung, die Kernforschung und kerntechnische Entwicklung, die Weltraumforschung, die Verteidigungsforschung und die Studienförderung — und eine Darstellung der verwaltungsbezogenen Forschung des Bundes. Weitere Unterlagen ergeben sich aus den Empfehlungen der Deutschen Atomkommission im sogenannten Atomprogramm und der Deutschen Kommission für Weltraumforschung in einem kürzlich erschienenen „Memorandum Weltraumforschung". Zweitens. Die Kultusminister der Länder haben bereits vor zwei Jahren eine Bedarfsfeststellung der bis 1970 für den gesamten Bereich der Kultusverwaltung erforderlichen Mittel vorgelegt; diese Feststellung soll laufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Drittens. Weitere Vorarbeiten sind die zahlreichen Denkschriften der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu einzelnen Forschungsgebieten, die Jahresberichte der Selbstverwaltungsorganisaionen der Wissenschaft und ähnliche Veröffentlichungen. Viertens. Der Wissenschaftsrat selbst hat übergreifende Pläne für wesentliche Teilbereiche vorgelegt: Die Empfehlungen zum Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen, im Jahre. 1960 erschienen, und der wissenschaftlichen Bibliotheken vom letzten Jahr. Empfehlungen zur Lage und zu den Bedürfnissen der Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen, die sogenannten Institutsgutachten, werden in Kürze vorgelegt. Bundesminister Lenz Auf Grund dieser Vorarbeiten kann der Wissenschaftsrat den Wissenschaftsplan erstellen, der die Pläne des Bundes und der Länder aufeinander abstimmt und Schwerpunkte und Dringlichkeitsstufen bezeichnet, wie es in dem Abkommen über den Wissenschaftsrat vorgesehen ist. Der Wissenschaftsplan bedarf, damit er realisiert werden kann, der „Einordnung in ein langfristiges Finanzierungsprogramm", worauf in Nr. 1 der Großen Anfrage hingewiesen wird. Wie ein langfristiges Finanzierungsprogramm entweder für Bund und Länder gemeinsam oder jeweils für Bund und Länder getrennt aussehen wird, welchen Grad rechtlicher Verbindlichkeit es für die Landesregierungen oder die Bundesregierung, für den Bundestag oder die Länderparlamente haben kann und soll, ist noch nicht abzusehen. Der Bundestag hat mit Beschluß vom 15. Mai 1963 die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag im Rahmen des jährlichen Finanzberichtes einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Bundeshaushaltes für einen Dreijahreszeitraum vorzulegen. Die Übersicht sollte u. a. die Höhe der auf rechtlichen oder internationalen Verpflichtungen beruhenden Leistungen enthalten. In seiner Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 hat der Bundeskanzler auf Grund dieser Anregungen auf die Notwendigkeit hingewiesen — ich zitiere —, „die üblichen Jahreshaushalte in längerfristige, etwa vier Jahre währende Haushaltsüberlegungen einzubetten, um auf solche Weise sichere Maßstäbe für Wertund Rangordnung der einzelnen Ausgaben zu gewinnen". Das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen sind beauftragt worden, in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts und den Ländern dem Bundeskabinett zweckentsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Im Rahmen der längerfristigen Haushaltsüberlegungen wird zu prüfen sein, welche Mittel zur Förderung der Wissenschaft als einer lebenswichtigen Aufgabe für unsere nationale Zukunft für den Zeitraum mehrerer Jahre voraussichtlich bereitgestellt werden können. Sollten die danach verfügbaren Mittel den sich aus dem Wissenschaftsplan ergebenden Bedarf nicht decken, muß sich der Wissenschaftsrat nochmals — in einem zweiten Durchgang — mit dem Wissenschaftsplan beschäftigen. Er wird dann diejenigen Vorhaben zu benennen haben, die mit den verfügbaren Mitteln gefördert werden sollen, und andere Vorhaben bezeichnen, die nicht oder nicht vollständig gefördert werden können. Daraus entsteht dann das Dringlichkeitsprogramm, das der Wissenschaftsrat nach Art. 2 Ziffer 2 des Abkommens jährlich aufzustellen hat. Zugleich erfüllt der Wissenschaftsrat damit die Aufgabe — entsprechend Nr. 3 der Großen Anfrage —, Prioritäten im Wissenschaftsbereich zu empfehlen. Zur Aufstellung von Prioritäten im Bildungsbereich hält es die Bundesregierung entsprechend ihren Ausführungen in der Dezemberdebatte in diesem Hohen Hause für erforderlich, daß neben einem Wissenschaftsplan auch ein nationaler Bildungsplan erarbeitet wird. Die Arbeiten an dem Wissenschaftsplan und dem Bildungsplan sind im Hinblick auf ihre innere Verwandtschaft zu koordinieren. Die Bundesregierung hat deshalb bereits durch Kabinettsbeschluß vom 1. 4. 1965 einen Kabinettsausschuß für wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildungsförderung errichtet, der unter Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers steht. Seine Aufgabe ist die Abstimmung der grundsätzlichen Fragen in den drei genannten Bereichen. Er soll ferner die wechselseitigen Beziehungen der Wirtschaftsund Sozialpolitik zu der Wissenschaftsund Bildungspolitik beobachten und auf den inneren Zusammenhang der in diesen Bereichen getroffenen Maßnahmen achten. Mit der Errichtung dieses Kabinettsausschusses sind die organisatorischen Vorausetzungen für eine einheitliche Konzeption der Bunderegierung geschaffen worden, die alle Bereiche von Wissenschaft und Bildung umfaßt. Beispiele für die vorstehend geschilderte Wissenschaftsplanungg sind bereits auf einem wichtigen Teilgebiet vorhanden, nämlich innerhalb der allgemeinen Wissenschaftsförderung schon bei dem in Nr. 2 der Großen Anfrage erwähnten allgemeinen und speziellen Ausbau und der langfristigen Finanzierung der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen. Bei dem Ausbau der bestehenden Hochschulen folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der Hochschulen vom November 1960. Die Zuwendungen des Bundes für Baumaßnahmen der Hochschulen werden nur nach vorheriger Begutachtung durch den Wissenschaftsrat gewährt. Im Bundesbericht Forschung I wird zum ersten Mal eine Vorausschätzung des Bedarfs an Bundesmitteln zur Förderung von Forschung und Entwicklung für die Jahre 1966 bis 1968 vorgelegt; ferner ist an Hand der 1963 vorliegenden Planungsvorstellungen der Länder eine Aufstellung der Kosten des weiteren Ausbaues 'bestehender Hochschulen und der Neugründungen versucht worden, die sich nach dem damaligen Preisstand auf rund 21 Milliarden DM beliefen. Wahrscheinlich werden sie noch höher liegen. Der Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen bleibt einer der Schwerpunkte der künftigen Forschungsfinanzierung. Von der Größenordung der alljährlich zur Verfügung stehenden Mittel wird es 'abhängen, ob der Ausbau beschleunigt werden kann, um das angestrebte Minimalprogramm einer Gesamtausbildungskapazität von 240 000 bis 255 000 Studenten möglichst frühzeitig zu erreichen. Erst wenn diese Kapazität erreicht ist, werden an unseren Hochschulen normale Ausbildungsund Forschungsverhältnisse vorhanden sein, in die auch eine verbesserte Zahlenrelation zwischen dem akademischen Lehrer und den Studierenden eingepaßt werden kann. Wie sprunghaft das technische Ausbauvolumen und damit der alljährliche Finanzbedarf gestiegen sind, wird bei einem Vergleich 'der ersten EmpfehBundesminister Lenz lungen des Wissenschaftsrates vom November 1960 zum Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen mit der im Bundesbericht Forschung I enthaltenen Bedarfsschätzung der Länder deutlich. Der Wissenschaftsrat empfahl im Jahre 1960 für ein erstes, mit konkreten Einzelobjekten belegtes Ausbauprogramm für die Jahre 1960 bis 1964 die Bereitstellung von Investitionskosten — das sind Bauund Einrichtungskosten — in Höhe von 2,6 Milliarden DM. Das hätte eine gemeinsame Jahresleistung von Bund und Ländern in Höhe von 520 Millionen DM bedeutet. Von diesem Jahresbetrag ist man in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das am 4. Juni 1964 abgeschlossene Verwaltungsabkommen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung ausgegangen. Nach den Schätzungen des Bundesberichts Forschung I wird der weitere Ausbau sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken und Gesamtkosten in Höhe von 12,7 Milliarden DM erfordern. Zur Zeit bestehen verbindliche Abmachungen zwischen Bund und Ländern über die Aufbringung des Finanzbedarfs nur in dem Verwaltungsabkommen vom 4. Juni 1964, in dem sich Bund und Länder verpflichten, jährlich gemeinsam 500 Millionen DM bereitzustellen. Wenn von beiden Partnern nicht alljährlich wesentlich höhere Leistungen erbracht werden, so würde sich der Ausbau wahrscheinlich über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren hinziehen. Eine unzureichende Funktionsfähigkeit unserer wissenschaftlichen Hochschulen würde damit in nicht zu verantwortender Weise verlängert. Glücklicherweise sieht zur Zeit die tatsächliche Finanzierungsbereitschaft der beiden Partner günstiger aus, als es nach dem im Verwaltungsabkommen vom 4. Juni 1964 vereinbarten Betrag von 500 Millionen DM den Anschein haben mag. Die Jahresleistung der Länder liegt schon jetzt bei dem mehr als Zweifachen der auf sie entfallenden Hälfte ,des vereinbarten Jahresbetrages. Auch der Bund ist im Jahre 1965 erstmalig mit einem Haushaltsansatz von 300 Millionen DM über seinen Pflichtbetrag hinausgegangen. Inzwischen ist der Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen derartig beschleunigt worden, daß die verfügbaren Baumittel nicht ausreichen, um dem Baufortschritt voll Rechnung zu tragen. Der Wissenschaftsrat sah sich daher bereits veranlaßt, in seinen Jahresempfehlungen 1964 und 1965 aus der Mitfinanzierung mit Bundesmitteln weitgehend alle vor Beginn stehenden Baumaßnahmen auszuschließen und die Beteiligung des Bundes an Klinikbauten generell auf 33 1/3% zu beschränken, um wenigstens die Weiterführung der bereits begonnenen Bauten sicherzustellen. Die Gefahr, dieses Notprogramm unter Umständen weiter einschränken zu müssen, wird sich voraussichtlich abwenden lassen, da die Bundesregierung bestrebt ist, die siebenprozentige Kürzung von 21 Millionen DM und die Baumittelsperre von 4 Millionen DM im Rechnungsjahr 1965 aufzuheben. Auch die Finanzierung von neuen wissenschaftlichen Hochschulen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die Bundesregierung ist deshalb bereit, sich an den vom Wissenschaftsrat empfohlenen Neugründungen finanziell zu beteiligen. Nach den Plänen der Länder sollen in Bochum, Bremen, Konstanz, Regensburg und in Ostwestfalen neue Universitäten, in Dortmund eine Technische Hochschule und in Augsburg, Hannover, Lübeck und Ulm Medizinische Ausbildungsstätten gegründet werden. Die Investitionskosten für diese Vorhaben Die bedeutendsten Einrichtungen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Großforschungsanlagen der Kernund Weltraumforschung und die Stiftung Volkswagenwerk. Letztere besitzt eigenes Vermögen und ist daher auch in ihren langfristigen Finanzplanungen unabhängig vom Staat. Ihre Einbeziehung in einen staatlichen Wissenschaftsplan ist daher nur nachrichtlich mit dem Hinweis möglich, daß der deutschen Wissenschaft mit der Stiftung Volkswagenwerk erfreulicherweise eine Hilfsquelle zur Verfügung steht, die sich rasch und unbürokratisch der Probleme und Forschungsvorhaben annehmen kann, bei denen die staatlichen Möglichkeiten versagen. Anders verhält es sich mit der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, deren Aufgaben überwiegend aus staatlichen Zuschüssen finanziert werden. Die Entwicklung dieser beiden Organisationen der Selbstverwaltung der Wissenschaft hängt also von der Höhe dieser Zuschüsse ab. Überlegungen über die Aufgaben beider Organisationen müssen in erster Linie von ihren zuständigen Organen angestellt werden. Die rasche Bundesminister Lenz Entwicklung der Wissenschaften, plötzlich auftretenden Bedarf auf einem Gebiet, Rückgang des wissenschaftlichen Interesses auf einem anderen, verbietet dabei eine zu starke Fixierung der Haushaltsentwicklung für die Zukunft. Für einen längeren Zeitraum können daher wahrscheinlich nur grundsätzliche Vorstellungen entwickelt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, in welchem Umfange die Max-Planck-Gesellschaft neue Institute aufnehmen und wie sie spontan entstehenden Bedürfnissen, wie in der Vergangenheit ,auf dem Gebiet der (Plasmaphysik, in Zukunft entsprechen soll. Derartige Überlegungen werden auch . in einem Wissenschaftsplan ihren Niederschlag finden. Konkret kann der Bedarf jedoch nur für einen nicht allzu großen Zeitraum vorausgeschätzt werden. Für die Jahre 1966 bis 1968 ist dies im Bundesbericht Forschung I auf Grund der voraussehbaren Entwicklung der Max-Planck-Gesellschaft und auf Grund der Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft über Aufgaben und Finanzierung in den Jahren 1966 bis 1968 bereits geschehen. Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die auch die Unterstützung des Wissenschaftsrates gefunden hat, kann als Teilstück eines Wissenschaftsplanes angesehen werden. Bei den großen Organisationen der Forschungsförderung wird also in Fortführung der schon bestehenden Übung ein Wissenschaftsplan die Grundlinien ihrer Entwicklung aufzeigen und für überschaubare Zeiträume den konkreten Finanzbedarf angeben. Ähnlich ist es bei den 'Großforschungsanlagen auf den Gebieten der Kernforschung und der Weltraumforschung einschließlich der Raumflugforschung, z. B. dem Kernforschungszentrum Karlsruhe, der Kernforschungsanlage Jülich und den der Deutschen Gesellschaft für Flugwissenschaften e. V. angeschlossenen Instituten. Diese Einrichtungen haben Ausbaupläne und auf mehrjährige Dauer veranschlagte Forschungsvorhaben, die in einem Wissenschaftsplan Aufnahme finden werden. Zu Nr. 4 der Großen Anfrage erlaube ich mir vorab eine klärende Interpretation, die, wie ich hoffe, im Sinne der Fragesteller liegt. Es ist hier ,die Rede von „wissenschaftlichen Institutionen". Unter wissenschaftlichen Institutionen versteht man Einrichtungen, in denen Forschung betrieben wird. Zwar gibt es eine Reihe wissenschaftlicher Institutionen in der Rechtsform einer privaten, aber aus staatlichen Zuschüssen getragenen Stiftung, beispielsweise das Deutsche Rechenzentrum in Darmstadt. Derartige Forschungsinstitute mit ihren hohen Investitionsund laufenden Kasten können kaum aus privaten Mitteln errichtet werden. Da die Nr. 4 der Großen Anfrage aber offensichtlich die Bundesregierung ermuntern und ermutigen will, die private Spendenfreudigkeit anzuregen, gehe ich davon aus, daß es sich bei den erwähnten „wissenschaftlichen Institutionen" nicht um forschungsbetreibende, sondern um forschungsfinanzierende Einrichtungen handeln soll. Nur in seltenen Fällen betreiben mittelaufbringende Stiftungen eigene Forschungseinrichtungen. Maßnahmen zur Förderung des privaten Stiftungswesens sollten nach Ansicht der Bundesregierung nicht Inhalt eines Wissenschaftsplans sein. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um konkrete, gezielte Förderungsmaßnahmen, sondern um die Schaffung besserer Voraussetzungen für mögliche Förderungsmaßnahmen. Außerdem bedingt die Förderung des privaten Stiftungswesens die Änderung von Gesetzen und Verordnungen. Auch deshalb sollte sie zweckmäßigerweise nicht Teil eines Wissenschaftsplanes werden, sondern selbständig daneben stehen. Mit diesen Vorbehalten möchte ich einige Bemerkungen zu den Vorstellungen der Bundesregierung über die Entwicklung des Stiftungswesens anfügen. Bei Erörterungen hierüber wird immer auf die großen amerikanischen Stiftungen hingewiesen. Dabei sollten wir uns jedoch darüber im klaren sein, daß die Verhältnisse in Deutschland der Errichtung vergleichbarer Institutionen entgegenstanden. Ein zweimaliger Vermögensverlust im Laufe von 25 Jahren hat nur in wenigen Fällen Vermögen einer Größenordnung entstehen lassen, die der, aus der die amerikanischen Stiftungen entstanden, annähernd vergleichbar sind. Die geringe Zahl nennenswerter privater Stiftungen für wissenschaftliche Zwecke in Deutschland ist aber auch ein Anzeichen dafür, daß das unmittelbare allgemeine Interesse an der Wissenschaft in Deutschland noch keinen ähnlichen Grad erreicht hat wie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Gesetzgeberische Maßnahmen allein werden hier keine Abhilfe schaffen. Dies zeigt sich u. a. darin, daß die Vergünstigungen unseres Steuerrechts, nach denen bis zu 10 % des Einkommens bei Spenden für wissenschaftliche Zwecke vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können, nur zu einem verschwindenden Bruchteil genutzt werden. Im übrigen sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung unseres Steuerrechts auch von den interessierten Organisationen als so wissenschaftsfreundlich angesehen wird, daß sie einen Vergleich mit dem Ausland nicht zu scheuen braucht. An bedeutenden echten Stiftungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke sind zu nennen: die aus der Privatisierung des Volkswagenwerks entstandene Stiftung Volkswagenwerk und die aus Privatvermögen stammende Fritz-Thyssen-Stiftung. Neben ihnen gibt es nach einer Erhebung des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft noch 40 weitere, aus Privatoder Staatskapital gebildete rechtsfähige Stiftungen, die ausschließlich der Wissenschaftsförderung einschließlich der Vergabe von Studienund Forschungsstipendien dienen. Weitere 12 rechtsfähige Stiftungen widmen sich der Wissenschaftsförderung neben anderen Zwecken. Von den erwähnten 52 Stiftungen erfüllt eine Anzahl ihre Aufgaben nicht aus dem meist niedrigen Stiftungsvermögen — die Gesamtausschüttung aller dieser Stiftungen beträgt jährlich maximal 5 Millionen DM —, sondern aus jährlichen Zuwendungen, meist des Staates. Damit nähern sie sich in ihrer Finanzierung den stiftungsähnlichen Einrichtungen, die in Deutschland eine erhebliche Rolle spielen, Bundesminister Lenz Meist handelt es sich hier um eingetragene Vereine, zu denen u. a. die Förderergesellschaften der wissenschaftlichen Hochschulen gehören. Besondere Erwährung verdient hier der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, der Rechtsform nach ein eingetragener Verein, in seiner Aufgabenstellung und Arbeit einer Stiftung vergleichbar. Der Stifterverband hat sich besonders um die Hebung der Spendenfreudigkeit und auch darum bemüht, die Möglichkeiten, Stiftungen zugunsten der Wissenschaft zu geben, zu verbessern. Der Herr Bundesfinanzminister hat bereits in der Fragestunde vom 18. März 1965 auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Martin mitgeteilt, daß der Stifterverband Vorschläge für steuerrechtliche Verbesserungen unterbreitet hat. Wesentlicher Inhalt dieser Vorschläge des Stifterverbandes ist: 1. Stiftungen aus dem Betriebsvermögen zugunsten wissenschaftlicher Zwecke sollen steuerfrei werden. 2. Stipendien an Studierende sollen beim Spender nicht nur in Höhe von 5 %, sondern in Höhe von 10 O/0 des Einkommens abzugsfähig sein. 3. Verbesserung der steuerlichen Vergünstigungen bei Spenden für die Wissenschaft für die Empfänger kleiner Einkommen, 4. Vermögensteuervorteile für unabänderliche testamentarische Verfügungen zugunsten der Wissenschaft, 5. Befreiung gemeinnütziger Institutionen von der Wertpapierund Börsenumsatzsteuer. Der Bundesfinanzminister hat diese Vorschläge den Länderfinanzministern zugeleitet, die bei ihrer nächsten Konferenz über sie beraten werden. Gleichfalls wird die Bundesregierung die Realisierbarkeit dieser Vorschläge prüfen. Darüber hinaus ist zu erwägen, ob durch eine Verbesserung, Vereinheitlichung oder Angleichung des Länder-Stiftungsrechts, insbesondere auch hinsichtlich der Bestimmungen über die Stiftungsaufsicht, ein größerer Anreiz zur Errichtung von Stiftungen gegeben werden kann. Ihnen ist bekannt, daß sich der Deutsche Juristentag mit dieser Frage bereits einmal befassen wollte, angesichts der Zersplitterung dieses Rechtsgebietes aber erst Feststellungen über die verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern und Landesteilen für erforderlich hält. Die Bundesregierung ist sich der Möglichkeiten, die private Stiftungen für die Förderung der Wissenschaften haben können, bewußt. Das staatliche Haushaltswesen wird auch bei großzügiger Handhabung nicht überall diejenige Elastizität erreichen, die zur Berücksichtigung der rasch auftretenden und wechselnden Bedürfnisse der Wissenschaft erforderlich ist. Hier können die Stiftungen entscheidend helfen. Die in Nr. 5 der Großen Anfrage erbetene Auskunft über eine verbesserte Begabtenförderung schon im Bereich der Schulen, über den Ausbau des zweiten Bildungsweges und über eine verstärkte Fortbildung, gehört zum Bereich der Bildung und Ausbildungsförderung. Die Antwort hat deshalb aus den oben dargelegten Gründen ebenfalls ihren Platz in dem erwähnten nationalen Bildungsplan. Daß die Bundesregierung in der Förderung der Ausbildung einen der wichtigsten und elementaren Bestandteile dieses Bildungsplanes sieht, hat sie bereits in der Kulturdebatte am 9. Dezember vergangenen Jahres dargelegt. Sie wird dazu im einzelnen Stellung nehmen in dem von diesem Hohen Haus erbetenen „Bericht über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung und Bildungsplanung", der zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet wird. Der am 1. April 1965 errichtete Interministerielle Ausschuß für Bildung und Ausbildungsförderung, dem unter Vorsitz des Bundesministers des Innern alle Bundesressorts angehören, gewährleistet Berücksichtigung aller Gesichtspunkte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Bildungsbericht schon im Laufe des Jahres dem Parlament vorzulegen. Jede Bildungsund Forschungspolitik, meine Damen und Herren, muß mit längeren Zeiträumen rechnen. Die in Nr. 6 der Großen Anfrage erwähnte differenzierte Hochschulstatistik ist deshalb zwar nicht Inhalt, wohl aber Voraussetzung und Grundlage für eine längerfristige Vorausschau der Entwicklung akademischer Berufe, die für förderungspolitische oder auch wirtschaftspolitische Entscheidungen unerläßlich ist. Das Statistische Bundesamt bemüht sich daher in Übereinstimmung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder um Verbesserungen der Forschungsund Bildungsstatistik. So wurden z. B. auf dem Gebiet der Hochschulstatistik in Verbindung mit den Statistischen Landesämtern organisatorische Maßnahmen eingeleitet, um die elektronische Datenverarbeitung auf dem Gebiet der Hochschulstatistik einzuführen. Hierdurch wird es möglich sein, differenziertere Angaben über den Studienverlauf, den Wechsel der Hochschule oder Fachrichtung, Studiendauer, Studienerfolg, „Sickerquote" während des Studiums bzw. vor Eintritt in den Beruf usw. zu erhalten. Alle diese Angaben werden eine Grundlage für objektivere Entscheidungen über Planung und Errichtung neuer Hochschulen, ferner über Maßnahmen der Hochschulreform, etwa zur Straffung des Studienganges u. a., sowie für eine Vorausschau der Entwicklung akademischer Berufe abgeben. Die eingeleiteten Verbesserungen werden die bisher durchgeführte reine Bestandsstatistik, aus der die für die Bildungsplanung benötigten Bewegungsabläufe nur sehr unvollkommen — wenn überhaupt — abzuleiten sind, zu einer Verlaufsstatistik entwickeln. Dem vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Vorschlag für eine solche Verlaufstatistik haben die Leiter der Statistischen Landesämter auf ihrer Konferenz vom 17./18. Februar 1965 zugestimmt. Die neue Verlaufsstatistik, die für jedes Semester durchgeführt werden soll, wird an die Stelle der Großen Hochschulstatistik treten und auch die Prüfungsstatistik einbeziehen. Um die zukünftige Entwicklung der akademischen Berufe, insbesondere aber die Entwicklung des qualifizierten wissenschaftlichen und technischen PersoBundesminister Lenz nais, frühzeitig erfassen zu können, ist eine Ergänzung der durch die Hochschulstatistik gewonnenen Daten durch eine differenziertere Schulstatistik erforderlich. Ferner ist es notwendig, in Zukunft alle Daten der Bildungsstatistik und der Statistik der Staatsfinanzen so zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, daß die gegenseitige funktionelle Zuordnung es erlaubt, die einzelnen Positionen der staatlichen Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung in ihrer Entwicklung über einen längeren Zeitraum zu beobachten und miteinander zu vergleichen und auch mit der Kostenentwicklung im Ausland in Beziehung zu bringen. Leider fehlt eine tiefgegliederte Statistik der Schulkosten und der Kosten von Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik. Vorarbeiten für eine Statistik der Forschungskosten werden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit sollte diese Statistik so eng wie möglich an das von den Mitgliedsländern der OECD festgelegte Standardschema für eine Statistik der Forschungskosten und des Forschungspersonals angelehnt werden. Dazu müßten ganz spezifische Kostengruppen möglichst genau erfaßt werden, deren Aufzählung .ich Ihnen hier ersparen will. Ich möchte nur als Beispiel erwähnen, daß u a. die Forschungskosten nach Grundlagenforschung,angewandter Forschung und Entwicklung differenziert und möglichst auch die Unterscheidung der ermittelten Forschungskosten nach Forschungszweigen vorgenommen werden müßten. Da eine Forschungskostenstatistik dieser Art alle volkswirtschaftlichen Sektoren — also den öffentlichen Bereich — umfassen müßte, ergibt sich bei der Realisierung der angestrebten einheitlichen Statistik aus den unterschiedlichen organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen der einzelnen Bereiche eine Vielzahl statistisch-methodischer Probleme. Die Bundesregierung wird bestrebt sein, den aufgezeigten Notwendigkeiten im Bereich der Statistik im Rahmen der personellen, technischen und haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen und die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Meine Damen und Herren, die Fragesteller haben als Überschrift für ihre Große Anfrage „Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht" gewählt. Ich glaube, ich habe die Große Anfrage richtig interpretiert, wenn ich meiner Antwort als Leitmotiv „Vom Wissenschaftsbericht zum Wissenschaftsplan" zugrunde legte, wobei ich noch einmal betonen möchte, daß ich unter „Wissenschaftsplan" einen Plan für die Forschungsund Entwicklungsförderung verstehe, neben den noch ein nationaler Bildungsplan treten muß. Der Forschungsbericht enthält, wie ich dargelegt habe, eine erste Bestandsaufnahme über die Wissenschaftsförderung der Bundesregierung und zugleich den Versuch einer Prognose des künftigen Bedarfs. Aus diesem ersten Schritt entwickelt sich logisch als nächster Schritt nun der Wissenschaftsplan: er ist der Versuch, die Durchführung ausgewählter konkreter Vorhaben der Forschungsförderung mit naturgemäß beschränkten finanziellen Mitteln für die nächsten Jahre zu sichern. Die Förderung der Forschung verlangt heute so gewaltige finanzielle Mittel und gestaltet so tiefgreifend alle Lebensbereiche unseres Volkes, daß diese Aufgabe nur durch die gesammelte Anstrengung des Bundes und der Länder gelöst werden kann, die alle unsere Kräfte erfordern wird. Meine Damen und Herren, das Haus hat die Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Ich darf wohl annehmen, daß gemäß § 106 der Geschäftsordnung eine Aussprache gewünscht wird. Es sind inzwischen auch die Anträge auf Umdruck 650 und Umdruck 651 *)

















(Beifall bei den Regierungsparteien.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich eröffne die Ausspreache. Als Vertreter des Bundesrates hat Herr Minister D. Hahn das Wort.
    D. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dankbar begrüße ich die Möglichkeit, dem Bundestag die Meinung der Länder zu den großen Fragen der Wissenschaftsförderung und -planung darlegen zu können. Ich darf der Befriedigung des Bundesrates darüber Ausdruck geben, daß der im Bund hierfür federführenden Minister für wissenschaftliche Forschung bei der Behandlung der Großen Anfrage der FDP dem Präsidenten des Bundesrates die Mitwirkung der Länder bei der parlamentarischen Behandlung angeboten hat.
    Die Länder haben im vergangenen Jahr das Zustandekommen des Bundesberichtes Forschung I durch Bereitstellung und Auswertung des Materials nach Kräften gefördert. Dieses Material ist zu einem großen Teil Substanz und Frucht ihrer Kulturpolitik. Nun sind die Länder auch verpflichtet und gewillt, sich den Konsequenzen zu stellen, die daraus abgeleitet werden mögen.
    Sie finden im Bundesbericht über Stand und Zusammenhang der Maßnahmen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung die elementare Feststellung, daß im Jahre 1963 die Länder 60 %, der Bund 40 %. der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Wissenschaft aufgebracht haben; in diesen 40 % des Bundes sind übrigens auch die Mittel für die Verteidigungsforschung und für die Weltraumforschung enthalten. Ferner sagt der Bundesbericht, daß in den sieben Jahren von 1958 bis 1964 nach Schätzung des Forschungsministeriums rund 4,7 Milliarden DM für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen und Einrichtungen in den Haushaltsplänen von Bund und Ländern veranschlagt waren; hiervon entfielen auf den Bund 27 %, auf die Länder 73 %.
    Dabei sind die Aufwendungen für die Wissenschaft wesentlich stärker angewachsen als das Gesamtvolumen der öffentlichen Haushalte. Der Forderung nach einem steigenden Anteil der Wissenschaftsaufwendungen am Bruttosozialprodukt ist also in der Bundesrepublik im letzten Jahrzehnt
    *) Siehe Anlagen 2 und 3



    Minister D. Hahn
    grundsätzlich entsprochen worden. Es ist dargelegt, daß sich der Anteil der Wissenschaftsaufwendungen am Bruttosozialprodukt von 1956 bis 1964 fast verdoppelt hat und von 1 % auf 1,9 % angewachsen ist. Ich verteidige damit keineswegs die Höhe dieser Zahlen und verkenne nicht ihr Zurückbleiben besonders gegenüber den angelsächsischen Ländern. Doch darf 'der steigende Trend der Forschungsförderung auch im Vergleich zum Haushaltsvolumen und zum Bruttosozialprodukt immerhin registriert werden.
    Im November 1960 sind die ersten Empfehlungen des Wissenschaftsrates veröffentlicht worden. Heute, nach viereinhalb Jahren, kann ich feststellen: die Länder als Träger der deutschen Hochschulen haben diese Empfehlungen nicht nur begrüßt, sondern auch durchgeführt. Lassen Sie mich dies an einem Kernstück der Empfehlungen, dem personellen Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen in der Zeit von 1960 bis 1964 deutlich machen.
    Ich schaue auf die Lehrstühle. Im Jahre 1960 gab es 3098 Lehrstühle, 1964 waren es 4191. Das bedeutet eine Zunahme um 35 %.
    Wesentlich stärker ist die Zunahme beim Mittelbau. 1960 hatten wir hier 2058 Stellen. 1964 waren es bereits 5232. Das bedeutet eine Zunahme um 154 %.
    Auch bei den Oberassistenten und Assistenten ist die Zahl stark angewachsen. 1960 hatten wir 9268 Stellen; 1964 waren es 16 113; also eine Zunahme um etwa 74 %.
    Was hinter diesen Zahlen steht, meine Damen und Herren, ist weit mehr .als eine Ausweitung der Haushalte und Stellenpläne. Es ist 'ein Stück kontinuierlicher Hochschulreform und somit ein Teil jenes Wissenschaftsplans, von dem die Große Anfrage der FDP spricht. Eine Wissenschaftsplanung ist besonders in Deutschland nur möglich, wenn sie hochschulgerecht ist. Dies ergibt sich aus der Einheit von Forschung und Lehre, die noch immer die Gestalt des deutschen Hochschulwesens bestimmt. So besteht auch die Ausweitung unserer Hochschulen in den letzten fünf bis zehn Jahren, besonders seitdem die Empfehlungen des Wissenschaftsrates vorliegen, nicht nur in einer summarischen Addition, sondern in einer langsamen Umstrukturierung, die die Ausbauzahlen erst zum Tragen bringt und sie mit geistigem Leben erfüllen kann.
    Zu dieser Umstrukturierung gehören zunächst die Besoldungskorrektur und Kolleggeldreform, die die deutschen Hochschulen auch finanziell wieder attraktiv macht — selbst für Gelehrte, die nach den USA abgewandert sind; ferner die Schaffung von Parallellehrstühlen, die Einführung des neuen akademischen Mittelbaus mit besserer Besoldung und funktioneller Unabhängigkeit, die Koordinierung der Prüfungsordnungen, die Straffung und weitestmögliche Verkürzung der Studiengänge — eine Maßnahme freilich, die sich erst nach Ablauf eines Studiengangs, also nach mehreren Jahren auswirken kann —, weiter die Einführung neuer akademischer Grade, wie ides Magisters, oder die Schaffung von Aufbaustudienzügen. Daneben sind die Strukturen zu nennen, die vornehmlich an neuen Hochschulen verwirklicht werden sollen, so die Gliederung von Fakultäten in Abteilungen, Departments und Sektionen, die Einführung technischer Fächer an den Universitäten, die Doppelmitgliedschaft von Lehrstühlen in mehreren Fakultäten, die Schaffung übergreifender oder interfakultativer Institute, die Bildung besonderer wissenschaftlicher Schwerpunkte; dazu gehören auch Aufgaben der Studienreform, wie neue Formen des akademischen Unternichts in studentischen Arbeitsgemeinschaften, .stärkere Heranziehung von Tutoren und des neuen Mittelbaus zur Teilung überfüllter Vorlesungen und Seminare und die Neugestaltung der klinischen Ausbildung am Krankenbett. Schließlich ist zu nennen die Reform ganzer Studienzweige, wie z. B. des juristischen Studiums, des pharmazeutischen Studiums, wozu der Wissenschaftsrat soeben Vorschläge erarbeitet hat, oder das Überdenken der ärztlichen Ausbildung.
    Ich habe mir erlaubt, die verschiedenen Ebenen, auf denen an der inneren Entwicklung unserer Hochschulen, ihrer Gestalt und ihrer Inhalte gearbeitet wird, zu benennen, nur um Ihnen darzutun, daß alle diese Fragen Bestandteil eines Wissenschaftsplanes sein müssen oder jedenfalls ein Wissenschaftsplan ihnen Rechnung tragen muß. Es ist deshalb nicht möglich, eine Wissenschaftsplanung auf dem Papier zu entwerfen oder von hoher Hand zu verfügen. Geistige Prozesse bedürfen der Reifung, gedankliche Inhalte des Wachstums. Der Staat kann diese Entwicklung fördern, er kann katalysatorisch wirken, er kann den wichtigen äußeren Rahmen schaffen; doch darf er die Notwendigkeit des Zusammenwirkens von Hochschulen und Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb der Hochschulen mit ihren Rechtsträgern, den Ländern, und ihren verschiedenen Finanzträgern nicht übersehen. Gewiß spielt die Finanzierung bei der Wissenschaftsförderung eine zentrale Rolle; doch ist es mit der Mittelbereitstellung allein noch nicht getan. Auf den Umstand, daß Bund und Länder, Vertreter der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Persönlichkeiten der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens in ausgewogener Weise im Wissenschaftsrat zusammenarbeiten, hat der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung in seinen Ausführungen bereits eindrucksvoll hingewiesen.
    Die bisherige Arbeit des Wissenschaftsrats, aber auch viele Planungen der Länder haben gezeigt, daß Wissenschaftsprogramme häufig schneller überholt werden als viele andere Planungen. In den Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1960 wurde der Lehrstuhlbedarf der deutschen Hochschulen auf insgesamt 1200 Lehrstühle — Ordinariate und Extraordinariate — angegeben. Augenblicklich läuft eine zweite Erhebung des Wissenschaftsrats über den weiteren Ausbaubedarf der Hochschulen. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Anmeldungen werden weitere 1500 Lehrstühle gefordert, und zwar ohne die Neugründungen von Universitäten, Technischen Hochschulen und Medizinischen Akademien, die insgesamt sicher weitere 800 bis 1000 Lehrstühle erforderlich machen werden.



    Minister D. Hahn
    Es ist klar, daß die Frage des akademischen Nachwuchses damit zu einem Zentralpunkt aller Wissenschaftsplanung wird. Schon heute ist es leichter, Lehrstühle zu schaffen, als sie zu besetzen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen den Anteil der unbesetzten Lehrstühle nennen: er betrug 1960 nur 12 %, 1962 bereits 14 % und 1964 19 %.
    Fragen der Neuordnung unseres Habilitationswesens, der Berufung von nichthabilitierten Praktikern auf Lehrstühle und Probleme der attraktiven Ausstattung ,der Stellen unseres akademischen Mittelbaues werden damit in den Vordergrund gerückt. Auch hier kann aber eine Lösung nicht am Grünen Tisch geplant und dann dekretiert werden, sondern es bedarf einer inneren Entwicklung, einer Ablösung des Überkommenen durch neue Gehalte. Dies kann nur im verständnisvollen Zusammenwirken der Hochschulen mit den Ländern geschehen.
    Dennoch werden nicht alle der angeforderten 1500 neuen Lehrstühle an den bestehenden Hochschulen, der 1000 Lehrstühle an den Hochschulneugründungen ohne weiteres geschaffen werden können. Denn es wird dabei nicht nur darauf ankommen, neue Institute und zusätzliches wissenschaftlich-technisches Personal )bereitzustellen. Sollen die neuen Lehrstühle künftig besetzt werden können, so müssen schon jetzt die erforderlichen Maßnahmen zur langfristigen Förderung eines ausreichenden wissenschaftlichen Nachwuchses getroffen werden. Eine solche Nachwuchsförderung darf aber nicht erst auf der Hochschule, sie muß schon als eine breite Förderung bei den weiterführenden Schulen einsetzen.
    Bei diesem weiteren Ausbau unserer Hochschulen wird es auch darauf ankommen, Schwerpunkte zu setzen. Wenn hier gefährliche Fehlleitungen von geistigem und finanziellem Kapital vermieden werden sollen, wird man auswählen und auch manchmal nein sagen müssen. Die Hochschulen kommen jetzt nach der großen Nachholperiode der Jahre seit 1950 mit ihrem Höhepunkt des Ausbaues im letzten Jahrzehnt in eine neue Periode der Auswahl, der Schwerpunktbildung und der Konzentration. Hier muß behutsam und unter Abwägung aller Gesichtspunkte vorgegangen werden. Auch das ist ein Faktor, dem die Wissenschaftsplanung der kommenden Jahre Rechnung tragen muß, in der Zielsetzung ebenso wie in der Methode, und auch hier dürfen die Verantwortlichkeitsverhältnisse nicht außer acht gelassen werden.
    Das gleiche gilt von einem weiteren Zentralpunkt unserer Wissenschaftspolitik, der mit der Entwicklung der Studentenzahlen zusammenhängt. Sie wissen, in welchem Maße die Frequenz unserer wissenschaftlichen Hochschulen zunimmt. Von 1950 bis 1964 ist die Zahl der deutschen und ausländischen Studenten — ohne Beurlaubte und Gasthörer — in der Bundesrepublik fast auf das Zweieinanhalbfache angestiegen, nämlich von rund 111 000 auf rund 245 000, ohne daß, wie zugegeben werden muß, die Kapazität der Hochschulen — trotz des intensiven Bemühens der Länder — damit Schritt halten konnte.
    Der Wissenschaftsrat hat in seiner bekannten Veröffentlichung „Studenten und Abiturienten" eine alternative Vorschätzung für die zu erwartenden
    Studentenzahlen bis zum Jahre 1980 vorgelegt. Die hohe Alternative, das sogenannte Modell B 2, rechnet mit rund 380 000 Studierenden im Jahre 1980. Neuere Erhebungen der Kultusministerkonferenz über den tatsächlichen und voraussichtlichen Schulbesuch der Gymnasien deuten darauf hin, daß diese hohe Alternative nicht mehr als unwahrscheinlich angesehen werden darf. In Frankreich soll die Gesamtzahl der Hochschulstudierenden, die sich 1960 auf 250 000 belief, binnen eines Jahrzehnts auf 500 000 erhöht werden. Die Planung in Großbritannien sieht bei einem Ausgangsstand von etwa 160 000 Studenten im Jahre 1960 entsprechend der Vorschätzung des Robbins Report eine Verdoppelung der Studienplätze bis 1970 vor. Daß hier ein zentraler Punkt auch unserer Wissenschaftsplanung vorliegt, bedarf keiner Begründung. Zugleich wird offensichtlich, wie eng sich jede Hochschulplanung mit der allgemeinen Bildungsplanung berührt. Das gesamte zur Hochschulreife führende höhere Schulwesen unseres Landes wird damit angesprochen.
    Diese Probleme im deutschen Hochschulbereich scheinen mir darzutun, daß die Wissenschaftsplanung auch dem Rechnung tragen muß, was ich die Infrastruktur unseres geistigen Lebens nennen möchte. Auch die Großforschungsvorhaben, die der Bericht des Herrn Bundesministers für wissenschaftliche Forschung genannt hat und bei denen er den Nachholbedarf der Bundesrepublik mit Recht betont hat — wie Kern- und Weltraumforschung, Raumund Luftfahrttechnik —, haben innerwissenschaftliche Aspekte. Der teuerste Windkanal, der größte Reaktor oder Protonenbeschleuniger, jeder Raketenentwicklungsstand wird unzureichend genützt, wenn die Hochschulen sich zuwenig oder in zu großer Zersplitterung mit diesen wissenschaftlichen und technischen Fragen befassen, wenn dadurch der Nachwuchs fehlt oder abwandert. Das gleiche gilt für den gesamten Bereich der Forschung außerhalb der Hochschulen.
    Ich habe deshalb mit lebhafter Befriedigung festgestellt, daß die Große Anfrage der FDP an die Bundesregierung ein enges Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern in der Wissenschaftsplanung voraussetzt. Zu einem solchen Zusammenwirken sind die Länder 'bereit. Wir halten eine Zusammenarbeit für erforderlich, glauben aber auch, daß sie die Bereitschaft beider Partner zu echter Kooperation voraussetzt. Die Länder haben bisher die finanzielle Hauptlast der Wissenschaftsförderung getragen. Auch von der Hauptlast der Verantwortung werden sie sich nicht entbinden können. Diese Verantwortlichkeit stützt sich nicht allein auf das Grundgesetz, sondern auf die Einheit von Forschung und Lehre und auf den unlösbaren Zusammenhang der akademischen Lehre mit Bildung und Ausbildung in unseren Schulen.
    Ich hoffe das Verständnis dieses Hauses dafür zu finden, daß die Ministerpräsidenten und Kultusminister zu dem Vorbringen des Forschungsberichts I über .die verfassungsrechtlich Ausgangslage gewisse Vorbehalte anmelden, besonders soweit hier eine Bundeszuständigkeit kraft Sachzusammenhangs gefordert und soweit Einrichtungen der Ländergesamt-



    Minister D. Hahn
    heit die verfassungsmäßige Legitimität abgesprochen wird. Der im Forschungsbericht der Bundesregierung vertretenen Auffassung, daß die wissenschaftliche Forschung in den Ländern, mithin weite Bereiche auch des Hochschulwesens, bundesgesetzlich geregelt werden könnten, stehen seitens der Länder im Hinblick auf die Auslegung von Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes Bedenken entgegen. Die Vorbehalte der Länder sind nicht polemischer Natur. Sie werden die Bereitschaft der Kultusminister und -senatoren zu einer gemeinsamen Wissenschaftsplanung nicht beeinträchtigen.
    Nachdem die Bundesregierung ihrerseits mehrfach und auch heute wieder ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Überlegungen in der Wissenschaftsplanung zum Ausdruck gebracht hat, möchte ich von meiner Seite hierzu noch folgendes feststellen.
    Erstens. Die Ausführung einer solchen Planung wird zum großen, ja, zum überwiegenden Teil den Ländern zukommen, die dabei eines engen und vertrauensvollen Einvernehmens mit ihren Hochschulen bedürfen.
    Zweitens. Zunehmend sind in letzter Zeit bedeutende wissenschaftspolitische Entscheidungen auf internationaler Ebene gefallen. Die Organisation der wissenschaftlichen Forschung verläßt ebenso wie die Wirtschaftspolitik und die Agrarpolitik die nationalen Grenzen und bedarf einer internationalen Zusammenarbeit. Ich darf nur an die großen Organisationen wie GERN in Genf, wie ESRO und ELDO für die Raumforschung, ferner an das Abkommen über eine Internationale Sternwarte auf der Südhalbkugel und an die in der Errichtung begriffene europäische Organisation für Molekularbiologie erinnern. Die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer Integration auch der Wissenschaft und Forschung in Europa muß in vollem Maße anerkannt werden. Sie sollte in erster Linie zu einer Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit auf den einzelnen Fachgebieten führen.
    Zu diesem Zusammenhang muß ich jedoch darauf verweisen, daß gerade die großen, mit erheblichen Mitteln ausgestatteten internationalen Forschungszentren Auswirkungen auf unsere Hochschulen zu nehmen beginnen, die bisher nicht nach allen Seiten bedacht worden sind. 'Es gilt zu vermeiden, daß hier ein wissenschaftliches und finanzielles Gefälle entsteht und die deutschen Hochschulen auf immer bedeutsameren Teilgebieten von großen und modernen Forschungsvorhaben ausgeschlossen werden. Hier möchte ich den Wunsch anmelden, daß auch den Ländern schneller und vollständiger als bisher Gelegenheit zur Äußerung und zur Mitwirkung gegeben wird, daß ihr sachkundiger Rat bei den organisatorischen und wissenschaftspolitischen Entscheidungen genutzt wird und daß ihnen als Betreuern der deutschen Hochschulforschung eine Mitwirkung in den Organen der internationalen Institute und Organisationen künftig nicht versagt bleibt.
    Zum dritten erlauben Sie mir ein Wort zum nervus rerum, zu den Finanzen. Ich bin so lange Mitglied dieses Hohen Hauses gewesen, daß ich von der oft vertretenen Meinung, um die Länderfinanzen stehe es doch besser als um die des Bundes, beeindruckt worden bin. Es ist mir aber leider trotz aufrichtigen Bemühens nicht igelungen, diese Auffassung vom besseren Stand der Länderfinanzen von Bonn mit nach Stuttgart zu nehmen.

    (Heiterkeit.)

    Doch ein Silberstreifen zeigt sich am Horizont: Der Bund erwägt, sich an der Finanzierung der neuen Hochschulen zu beteiligen,

    (Abg. 'Dr. Huys: Das hat er schon immer getan!)

    was die Bundesfinanzen erfreulicherweise zu ermöglichen scheinen.

    (Zuruf von der FDP: Das ist ein Goldstreifen!)

    Den Länderfinanzen winkt also eine Entlastung bei der Finanzierung der neuen' Universitäten, Technischen Hochschulen und Medizinischen Akademien, deren Größenordnung im Forschungsbericht I zu Recht auf mindestens 8 Milliarden DM geschätzt worden ist. Hierüber wird demnächst zwischen dem Bund und den Ministerpräsidenten der Länder weiter verhandelt werden. Es wäre dabei von besonderem Wert, wenn hier auf eine echte Finanzhilfe des Bundes gerechnet werden könnte. Die Anziehungskraft des größten Etats, von der schon vor 35 Jahren der damalige Statssekretär im Reichsfinanzministerium Popitz gesprochen hat, sollte sich dabei allerdings nicht so auswirken, daß der Bund über eine Erhöhung seines Anteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer das wieder in Anspruch nimmt, was er den Ländern für die Hochschulfinanzierung gewährt. Andernfalls wäre keine echte Entlastung der Länder für ihre Hochschulneugründungen erreicht, und man müßte sich fragen, wozu Milliardenbeträge von einem Fiskus zum anderen bewegt werden.
    Ich hatte mir erlaubt, auf den steigenden Trend der Aufwendungen für die Wissenschaft und auf die Tatsache hinzuweisen, daß augenblicklich die Länder für den größten Teil dieser Last aufzukommen haben. Ich bitte es nicht als Kritik, sondern als Feststellung der Tatsachen zu werten, wenn ich erwähne, daß ein festes Beteiligungsverhältnis zwischen Bund und Ländern in der partnerschaftlichen Aufbringung der Investitionskosten für den Hochschulausbau nicht besteht. Ursprünglich waren, wie der Herr Bundseminister dargestellt hat, Bund und Länder davon ausgegangen, daß sie jährlich gemeinsam 500 Millionen DM für den Ausbau der bestehenden Hochschulen aufzubringen haben. Die steigenden Bedürfnisse der Lehre und Forschung zwingen die Länder, bereits jetzt mehr als das Doppelte aufzubringen, und auch der Bund ist dankenswerterweise im Haushalt 1965 über seinen Anteil von 250 Millionen DM hinausgegangen und stellt jetzt 300 Millionen DM zur Verfügung, die vorerst noch gewissen Kürzungen unterliegen. Unter der von mir dargelegten Voraussetzung, daß nicht ein anderweitiger Abzug an anderer Stelle stattfindet, würden es die Länder naturgemäß begrüßen, wenn die in Aussicht genommene Aufteilung der Kosten in Höhe von 50 v. H. für jeden der beiden Partner
    9354 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. tonn, Freitag, den 21. Mai 1965
    Minister D. Hahn
    vom Bund wieder eingehalten werden könnte. Vielleicht sollte in Ergänzung der früheren Abmachungen, nämlich des Abkommens über den Wissenschaftsrat und des Verwaltungsabkommens vom 4. Juni 1964, eine solche Relation von 50 : 50 bei der Aufbringung der Mittel für die Hochschulbauvorhaben einschließlich der Ersteinrichtungen neu vereinbart werden. Ohnedies sind ja die Länder mit den laufenden Unterhalts- und Betriebskosten der erweiterten und ausgebauten Hochschulen, die bekanntlich ausschließlich von ihnen zu tragen sind, erheblich belastet.
    Ich bin im vorstehenden auf die Einzelpunkte der Großen Anfrage der FDP nicht näher eingegangen; nicht nur, weil der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung die nötigen Sachangaben weitgehend erstattet hat, sondern auch, weil es mir wesentlicher erschien, Ihnen eine Konzeption von der Hochschulpolitik und Wissenschaftsförderung aus der Sicht der Länder zu entwickeln und Ihnen die Probleme darzustellen, die sich den Kultusministern stellen. Dies bedeutet nicht, daß wir nicht nach besten Kräften auch an einer Lösung der Einzelfragen mitzuwirken bereit sind, die die Anfrage berührt. Bei der gewünschten Verbesserung der Hochschulstatistik werden die Statistischen Landesämter jede Förderung zu geben bereit sein. Wenn andere Fragen offen sind, wie die der Berücksichtigung von Wehrdienstabsolventen bei der Zulassung zu derzeit studienbeschränkten Fächern, wie z. B. Medizin oder Pharmazie, werden gemeinsam von den Hochschulen, den Ländern und dem Herrn Bundesverteidigungsminister Lösungen gesucht werden müssen. Es gibt viele weitere Fragen, die zwar zunächst der politischen Gestaltung und parlamentarischen Verantwortung der Länderregierung unterliegen, wie z. B. die Verkürzung der Studienzeiten und die Straffung unseres Ausbildungswesens. Hier besteht ein voll anzuerkennendes Interesse von Bundesregierung und Bundestag, über die Lösungsversuche unterrichtet zu werden und zu hören, was schon erreicht ist und was noch vor uns liegt.
    Es würde ausführlicher Darstellungen bedürfen, wenn ich hier auf Einzelheiten eingehen wollte. Ich bemerke nur, daß Umstellungen von Prüfungsordnungen naturgemäß mindestens jene Zeit zur Auswirkung fordern, die die Studienanfänger nach der geänderten Prüfungsordnung für den Durchlauf bis zum Examen benötigen. Die Kultusminister verfolgen das Problem seit Jahren und suchen es in verschiedenen organisatorischen Formen zu bewältigen, so durch Einsetzung von Fachausschüssen, durch Appelle an die Hochschulen, durch Vermehrung der Elementarlehrmittel, durch Nichtgenehmigung von Prüfungsordnungen, die eine Verlängerung der Mindeststudienzeiten vorsehen, und durch Einführung neuer Studienordnungen.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Ich hoffe, Ihnen einen Teil des Weges sichtbar gemacht zu haben, den die deutschen Hochschulverwaltungen in den letzten Jahren gegangen sind. Der größere Teil dieses Weges, der die eigentliche Wissenschaftsplanung umfassen wird, liegt noch vor uns. Als Ziel steht, wie ich glaube, in gleicher Weise vor diesem Hohen Haus, der Bundesregierung, den Landesparlamenten und Landesregierungen, das Hochschulwesen unseres Landes den Erfordernissen der industriellen Massen- und Wohlstandsgesellschaft unserer modernen Welt anzupassen. In ihr hat die Wissenschaft eine doppelte Funktion: die ethische der Wahrheitsfindung und Erkenntnisförderung und daneben die ökonomische eines Produktionsfaktors, der gleichrangig neben die klassischen Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden getreten ist. Ohne Wissenschaft kann die moderne Wirtschaft und Gesellschaft ihre Probleme nicht mehr lösen. Allein schon diese doppelte Aufgabe umreißt den Rang der Wissenschaftsförderung in Forschung und Lehre. Wir sind uns des hohen Ranges dieser Aufgabe bewußt und werden alles daransetzen, sie zu lösen. Wenn wir dabei der Unterstützung von Bundestag und Bundesregierung versichert sein dürfen, so wird uns dies eine entscheidende Hilfe sein,

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)