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    Deutscher Bundestag 186. Sitzung Bonn, den 21. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9333 A Fragestunde (Drucksachen IV/3424, IV/3425) Fragen des Abg. Fritsch: Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . 9333 D Fritsch (SPD) 9334 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 9334 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . 9335 A Neumann (Berlin) (SPD) 9335 A Höhne (SPD) . . . . . . . . 9335 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 9336 A Wehner (SPD) 9336 B Dr. Huys (CDU/CSU) 9336 D Urban (SPD) . . . . . . . . 9336 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9337 B Fragen des Abg. Dr. Kohut: Institut für biologische Schädlingsbekämpfung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9337 C Dr. Kohut (FDP) 9337 C Fragen des Abg. Ehnes: Überschreitung der vereinbarten Hopfeneinfuhr aus Jugoslawien Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 9338 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . . 9338 C Weinzierl (CDU/CSU) 9338 D Adorno (CDU/CSU) 9339 A Dr. Zimmer (CDU/CSU) 9339 B Maucher (CDU/CSU) 9341 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Entwicklung des Werkfernverkehrs . . 9341 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Auswirkungen der Kontingentserhöhung beim gewerblichen Güterfernverkehr 9341 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entschädigungsbestimmungen für vor allem dem Einzelhandel bei U-Bahnbauten entstehende Schäden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 9341 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9341 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/3431, IV/3448) 9341 D Entwurf eines Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3441) — Erste Beratung — 9342 A II. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes (Abg. Ritzel, Dr. Dittrich, Dürr und. Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/3435) — Erste Beratung — 9342 A Große Anfrage der Abg. Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht Frau Funcke (Hagen) (FDP) 9342 B Lenz, Bundesminister 9345 A D. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . 9350 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 9354 C Dr. Lohmar (SPD) 9356 C Dr.-Ing. Balke (CDU/CSU) . . . 9364 A Dr. Mikat, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 9369 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9370 C Nächste Sitzung 9372 Anlagen 9373 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 9333 186. Sitzung Bonn, den 21. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 184. Sitzung Seite 9225 A Zeile 17 statt „350": 360; Zeile 19 statt „172": 182; Seite 9226 B linke Spalte nach „Dr. Zimmer" sind folgende Namen einzufügen: Dr. Conring, Dr. Jaeger, Krüger, Leicht, Majonica, Menke, Dr. Stecker. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Wehking, Windelen; 185. Sitzung Seite 9321 D Zeile 2/3 statt „Da ist ein Punkt diese konkrete Werbeeinschränkung": Das ist ein Punkt dieser konkreten Werbeeinschränkung. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Dr. Aigner 21. 5. Dr. Arndt (Berlin) 21. 5. Dr. Aschoff 21. 5. Dr. Atzenroth 21. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21.5. Bauer (Wasserburg) 21. 5. Bazille 15. 6. Bergmann * 21. 5. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21. 5. Dr. Brenck 21. 5. Brünen 14. 6. Dr. Bucher 21. 5. Busse 21. 5. Dr. Conring 21. 5. van Delden 21. 5. Deringer 21. 5. Drachsler 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21. 5. Eisenmann 21. 5. Dr. Elbrächter 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Frau Engländer 21. 5. Ertl 21. 5. Etzel 21. 5. Felder 21. 5. Figgen 21. 5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 21. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 21. 5. Frau Geisendörfer 21. 5. Gewandt 28. 5. Glombig 31. 5. Gscheidle 21. 5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Haage (München) 21. 5. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hammersen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Dr. Hellige 21. 5. Herold 21. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Illerhaus * 21. 5. Dr. Jungmann 26. 5. Kaffka 21. 5. Kalbitzer 21. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 15. 6. Klinker 21. 5. Knobloch 31. 5. Koch 21. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kreitmeyer 21. 5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Dr. Krümmer 21. 5. Kulawig * 21. 5. Frhr. von Kühlmann-Stumm 21. 5. Kurlbaum 21. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Lenz (Brühl) * 21. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21. 5. Dr. Löhr 21. 5. Lücker (München) * 21. 5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. Mälzig 21. 5. Mattick 21. 5. Mauk 21. 5. Memmel 21. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Merten 26. 5. Metter 21. 5. Michels 15. 6. Mischnick 21. 5. Moersch 15. 6. Müller (Ravensburg) 21. 5. Müller (Remscheid) 21. 5. Murr 21. 5. Peters (Norden) 21. 5. Porzner 21. 5. Rademacher 21. 5. Dr. Ramminger 26. 5. Ramms 21. 5. Reichhardt 26. 5. Dr. Reischl 21. 5. Rohde * 21. 5. Roß 21. 5. Sander 21. 5. Seidl (München) 21. 5. Dr. Serres 21. 5. Seuffert * 21. 5. Dr. Supf 21. 5. Schlüter 22. 5. Schneider (Hamburg) 21. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Schultz 21. 5. Schwabe 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stein 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21. 5. Stooß 21. 5. Strauß 21. 5. Strohmayr 21. 5. Dr. Tamblé 21. 5. Unertl 21. 5. Wächter 21. 5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 9374 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 Werner 21. 5. Wittmann 21. 5. Dr. Wuermeling 21. 5. Zühlke 6. 6. b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 28. 5. Anlage 2 Umdruck 650 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht (Drucksache IV/3168) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt mit Genugtuung feist, daß der von der Bundesregierung vorgelegte Bundesbericht Forschung I eine wesentliche Voraussetzung für eine verstärkte Forschungs- und Bildungspolitik geschaffen hat. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, aufbauend auf diesen Bericht, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. den im Bundesbericht Forschung I für die Jahre 1966 bis 1968 errechneten Bedarf an Bundesmitteln zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Haushaltsplänen 1966 bis 1968 bereitzustellen; 2. die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Wissenschaftsplans als Teil eines nationalen Gesamtplans für Bildung und Forschung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wissenschaft zu schaffen. Der Wissenschaftsplan soll sich auf die Erfordernisse der Gesellschaft der Zukunft einstellen und einen Katalog der in den nächsten 10 bis 45 Jahren zu fördernden Maßnahmen nach Dringlichkeitsstufen geordnet enthalten; 3. im Zuge ihrer langfristigen Haushaltsüberlegungen die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Wissenschaftsplans in die künftigen Haushalte einzuplanen; 4. mit den Ländern ein festes Beteiligungsverhältnis an den Kosten des Ausbaus bestehender Hochschulen einschließlich der Erstausstattung zu vereinbaren; 5. die Bemühungen um ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern zur gemeinsamen Finanzierung neuer Hochschulen einschließlich medizinischer Akademien nachdrücklich fortzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, daß der Wissenschaftsrat an den Planungen der neuen Hochschulen beteiligt wird; 6. innerhalb des Haushaltsplans 1966 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung personell und organisatorisch so auszustatten, daß eine umfassende Forschungsplanung gewährleistet ist; 7. die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine umfassende Forschungs- und Bildungsstatistik zu schaffen, die nicht nur, wie bisher, den bestehenden Zustand darstellt, sondern auch die Entwicklung im Bildungswesen aufzeigt. Bonn, den 21. Mai 1965 Frau Funcke (Hagen) Schultz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 651 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Moersch, Frau Funcke (Hagen), Dr. Hellige und Fraktion der FDP betr. Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht (Drucksache IV/3168). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der Stellungnahme der Bundesregierung vom 13. April 1965 — Drucksache IV/3304 — zu dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Dezember 1964 — Drucksache IV/2773 — betr. Wissenschaftsförderung und Bildungsplanung. Um die in dieser Stellungnahme dargelegten und angekündigten Maßnahmen sinnvoll weiterzuführen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. gemeinsam mit den Ländern einen nationalen Gesamtplan für Bildung und Forschung zu erarbeiten, der sich an einer langfristigen Bedarfsschätzung orientiert und der den Zusammenhang zwischen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik berücksichtigt; 2. als wesentliche Voraussetzung dafür mit den Ländern unverzüglich ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung eines Bildungsrates abzuschließen. Der Bildungsrat soll sich zusammensetzen aus einer Bildungskommission, der Vertreter der Wissenschaft und des Bildungs- und Erziehungswesens angehören, und aus einer Verwaltungskommission, in der Vertreter der Regierungen des Bundes und der Länder zusammenarbeiten. Die notwendige Zusammenarbeit zwischen Bildungsrat und Wissenschaftsrat soll gesichert werden durch einen Koordinierungsausschuß und die wechselseitige Teilnahme der Mitglieder der Bildungskommission und der Wissenschaftskommission an den Sitzungen dieser Kommissionen; 3. ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern anzustreben, das zum Ziele hat, die gemeinsame Finanzierung neuer Hochschulen sicherzustellen; 4. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das private Stiftungswesen zugunsten von Wissenschaft und Forschung zu fördern; 5. entsprechend den Empfehlungen, die der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft am 25. Januar 1965 dem Bundesfinanzminister unterbreitet hat, durch die Beseitigung steuerrecht- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Mai 1965 9375 licher Hindernisse einen Anreiz für vermehrte private Spendentätigkeit zu geben und so die Wissenschaftsförderung aus privaten Mitteln zu verstärken. Bonn, den 21. Mai 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 20. Mai 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Krümmer (Drucksache IV/3382, Frage II/1, II/2 und II/3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem vom Bundespostministerium herausgegebenen „Postbrief" vom 1. März d. J. den Postkunden mitgeteilt wird, sie könnten bei den Oberpostdirektionen ein schweizerisches Postleitzahlenverzeichnis kostenlos erhalten, während gleichzeitig mitgeteilt wird, daß die Postleitzahlen für die sowjetisch besetzte Zone nur bei den Postämtern eingesehen werden können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in dem in Frage II/1 dargestellten Sachverhalt eine Erschwerung des Postverkehrs mit der SBZ im Verhältnis zu dem Postverkehr mit einem freien Lande zu erblicken ist? Hat die Bundesregierung besondere Gründe, aus denen sie eine kostenlose Herausgabe eines Postleitzahlenverzeichnisses für die SBZ nicht vorsieht? Zu Frage II/1: Die Postverwaltungen der Schweiz und Frankreichs haben bisher der Deutschen Bundespost auf Anfrage die erbetenen Postleitzahlenverzeichnisse kostenlos überlassen. Sie wurden den Oberpostdirektionen zur Verfügung gestellt und werden an Interessenten auch kostenlos abgegeben. Nach Einführung der Postleitzahlen in der SBZ hat sich die Deutsche Bundespost bemüht, selbst gegen Bezahlung eine größere Anzahl von Postleitzahlenverzeichnissen zu erwerben. Nachdem diese Bemühungen fehlgeschlagen waren, hat die Deutsche Bundespost als Übergangslösung für den Dienstbetrieb und für Auskunftszwecke, nämlich bis zum Erscheinen des neu aufgelegten gesamtdeutschen Ortsverzeichnisses I — Teil A, in das also auch die Postorte der SBZ mit ihren Postleitzahlen bereits eingearbeitet sind, das Verzeichnis der SBZ selbst aufgelegt. Zu Frage II/2: Es konnte festgestellt werden, daß der größte Teil der in .die SBZ gerichteten Sendungen mit der sowjetzonalen Postleitzahl einschließlich des von der Deutschen Bundespost empfohlenen Unterscheidungsmerkmals beschriftet war. Schwierigkeiten in der Postbeförderung — auch bei fehlender Postleitzahl — sind in keiner Form festgestellt worden. Im übrigen hat die Deutsche Bundespost keinerlei Anhaltspunkte, daß die SBZ ihr Beförderungssystem bereits ,auf ihr Postleitzahlsystem umgestellt hat. Zu Frage II/3: Die Herausgabe eines besonderen Verzeichnisses der Postleitzahlen der SBZ durch die Deutsche Bundespost kam aus politischen Gründen nicht in Frage. Eine solche Maßnahme würde die Zweistaatentheorie des Ostens begünstigen. In Kürze wird das gesamtdeutsche Ortsverzeichnis I — Teil A, erscheinen und kann dann bei den Postämtern bezogen werden.
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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Wochen hat der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung der Öffentlichkeit und dem Haus den Bundesbericht Forschung I vorgelegt. Es war das erste Mal, daß wir eine zusammenhängende Übersicht über alle die vielfältigen und an verschiedene Ressorts gebundenen Forschungsvorhaben privater und öffentlicher Art vor Augen gestellt bekamen. Diese Übersicht hat einen weitgehenden Einblick in die Problematik, aber auch in die Notwendigkeiten gegeben. Damit ist zugleich auch — und das ist besonders dankenswert — schon ein Überblick über die Zukunft gegeben, jedenfalls soweit . sie im Augenblick überschaubar erschien, also für die nächsten Jahre. Wir danken dem Bundesminister an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für diese
    Arbeit,. die für alle, die mit Forschung zu tun haben, ein wesentliches Instrument für- ihre zukünftigen Überlegungen ist.
    Mit dem Dank verbindet sich zugleich eine Frage. Der Politiker, der sich nicht mit der Betrachtung und der Analyse zufrieden geben kann, sondern um Gestaltung ringt, muß fragen: Was geschieht nun, was machen wir mit der Fülle der Erkenntnisse, die uns dieser Bericht liefert?
    Der Herr Bundeskanzler hat an verschiedenen Stellen, in Regierungserklärungen und an anderer Stelle, davon gesprochen, daß Bildung und Ausbildung, Forschung und Wissenschaft ein Schwerpunkt seiner Politik seien. Um so dringender stellt sich die Frage, wie es nun mit den politischen und praktischen Konsequenzen aussieht. Wir Freien Demokraten stellen diese Frage mit großer Sorge.
    Wir alle wissen, daß sich Bildung und Forschung nicht fernab von den Anforderungen des Tages und ohne Bezug auf sie vollziehen. Wir wissen: Bildung und Forschung sind Brot und Wohlstand für morgen. Wir wissen: Bildung und Forschung sind wesentliche, ja vielleicht die wesentlichen Voraussetzungen für die Lebensbewältigung von morgen, damit der Mensch nicht Knecht der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung wird, die er selber geschaffen hat, sondern weiterhin der Herr über die Dinge in echter Bewältigung der geistigen, seelischen und materiellen Fragen unseres Lebens bleibt. Wir wissen: Bildung und Forschung sind die Sozialpolitik von morgen, und wir wissen: Bildung und Forschung sind ein Angelpunkt der Politik schlechthin, so wenig sie es vielleicht selber sein möchten.
    Dennoch bewältigen wir sie in der Politik nur sehr unzulänglich. Nach Auffassung der Freien Demokraten muß einmal das Vorurteil beseitigt werden, daß Bildung und Forschung mit Politik nichts zu tun hätten. Es muß das Vorurteil beseitigt werden, daß insbesondere die Bundespolitik legitim nichts mit Bildung und Forschung zu tun haben dürfe. Es ist eine lastende Hypothek auf unseren deutschen Verhältnissen, daß die bundesdeutsche Politik die Fragen der Bildung so weitgehend aussparen muß und daß Bildungspolitik hier einfach keine hinreichende Abstimmung mit dem Zusammenhang der Sozial- und Wirtschaftspolitik, der Gesellschafts- und Außenpolitik hat. Das ist kein Einzelvorwurf an den Bund oder an die Länder, sondern es ist eine Feststellung, meine Damen und Herren, die man nach fünfzehn Jahren parlamentarischer Arbeit als Kulturpolitikerin im Bund und im Land immer wieder bedrükkend empfindet. Da die Länderkultusminister heute unter uns sind, lassen Sie mich mit aller Deutlichkeit sagen: unsere Anfrage an die Bundesregierung zu Fragen, für die Ihnen, meine Herren, nach dem Wortlaut der Verfassung allein oder vorrangig die Verantwortung übertragen ist, ist kein Mißtrauen gegen Sie, ist auch nicht etwa die Forderung nach einer alleinigen zentralistischen Kulturpolitik in Bonn,

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    sondern ist der Ausdruck dafür, daß wir uns um der Gesamtpolitik willen auch und nicht zuletzt für die Kulturpolitik verantwortlich wissen.



    Frau Funcke (Hagen)

    Darum geht unsere herzliche Bitte an die Vertreter der Länder, allzu formalistische Bedenken gegen das Mitdenken und Mithandeln und Mitbezahlen des Bundes im Bereich der 'Bildung zurückzustellen, eben um der gemeinsamen Aufgaben willen. Ich bin überzeugt, vor dem Urteil der Geschichte, ja schon vor dem Urteil der heranwachsenden Generation halten diese Bedenken nicht stand. Da gilt das Motiv, und da gilt vor allen Dingen das Ergebnis; und das zu erreichen, drängt die Zeit.
    Wir wissen alle, daß in bezug auf Forschung, Wissenschaft und Bildung in Deutschland trotz aller Bemühungen der Vergangenheit viel, sehr viel nachzuholen ist, um 'den Anschluß an die Erfordernisse von heute und morgen zu erreichen, und wir wissen, daß die personellen und sachlichen Investitionen in diesem Bereich Jahre, Jahrzehnte, Generationen dauern. Das gerade ist ja die Not in unserer heutigen Zeit, daß wir aus der Substanz gelebt haben, ohne es eigentlich recht zu merken, und daß wir nun neben dem Aufbau zukünftiger Kapazitäten auch noch den Substanzverlust der Vergangenheit aufholen müssen.
    Um das überschaubar zu machen, meine Herren und Damen, und die notwendigen 'Maßnahmen aufzuzeigen, biten wir die Bundesregierung, einen Wissenschaftsplan als Teil eines allgemeinen Bildungsplanes vorzulegen.
    Dabei geht es einmal um die Bedarfsvorausschätzung, die sich an der mutmaßlichen technisch-wirtschaftlichen Entwicklung und an der gesellschaftspolitischen Zielsetzung orientiert, und es geht zum anderen um die praktischen Konsequenzen in Hinsicht auf die notwendigen Bauten, die Finanzierung und den personellen Nachwuchs im Bildungswesen und in der Forschung.
    Wir brauchen gewaltige Finanzmittel. Daß zu Ostern über 40 % der Studienanwärter für das Medizinstudium keinen Studienplatz an deutschen Universitäten fanden, hat auch einer weniger informierten Öffentlichkeit klargemacht, wie es auf unseren Hochschulen aussieht. Dies ist nicht anders, wenn auch nicht so augenscheinlich, wenn in eine Massenvorlesung der Geisteswissenschaften sich noch zusätzlich hundert bis zweihundert Studenten mehr hineinzwängen; das ist mindestens ebenso gefährlich. Viel zu lange haben wir mit der Neuerrichtung von Universitäten und Hochschulen gezögert. Wir wollen hier nicht untersuchen, warum es trotz der Mahnungen und Warnungen der FDP in Nordrhein-Westfalen so lange dauerte, bis der erste Entschluß zustande kam, eine neue Universität zu errichten.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Wir sollten dies feststellen, aber nicht rückwärts uns darum streiten, meine Herren und Damen.

    (Erneuter Zuruf von der CDU/CSU.)

    Es ist doch einfach so, daß die CDU unsere Anträge auf Vorarbeitskosten jahrelang nicht angenommen, sondern 'abgelehnt hat und daß sich daraus die Verzögerung ergeben hat. Das ist historisch nachweisbar.
    Wir müssen jetzt früh genug auf lange Sicht planen und auf Grund einer solchen Planung, an der Bund und Länder und Wissenschaft beteiligt sind, die Prioritäten festlegen. Bund und Länder sollten dann auch in verstärkten Anstrengungen die Finanzierung übernehmen, damit die Projekte zügig vorangetrieben werden.
    Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung und im Dezember vorigen Jahres der Bundeskanzler haben die Bereitschaft zur Mitfinanzierung für neue wissenschaftliche Hochschulen erklärt und konkrete Vorschläge gemacht. Leider fehlt von den Ländern bis heute eine positive Antwort darauf. Warum? Es kann doch schwerlich sein, daß die Voraussetzungen, die die Bundesregierung an das Angebot geknüpft hat, etwa nicht anzunehmen seien, nämlich die Beteiligung des Wissenschaftsrates an den Neuplanungen, die Einbeziehung der Medizinischen Akademien in den Gesamtplan und damit auch ihre Finanzierung und schließlich die angemessene Beteiligung des Bundes an der Verwaltung des gemeinsamen Finanzierungsfonds. Das sind doch völlig einleuchtende und, wie ich meine, von der Sache her selbstverständliche Dinge. Wir stimmen völlig zu, wenn Herr Minister Mikat auf dem CDU-Parteitag in Düsseldorf sagte, daß der Bund bestimmte Mitspracherechte bei der Wahrung übergreifender kulturpolitischer Aufgaben erhalten müsse. Wo sonst aber, meine Herren und Damen, wären übergreifende Aufgaben gegeben, wenn nicht gerade bei den Hochschulen, deren Studentenschaft sich eben nicht nach Länderzugehörigkeiten abgrenzt? -
    Unsere große Sorge ist die Finanzierung. Schon heute läßt sich feststellen, daß Aufgaben, die für dieses und und das nächste Jahr geplant sind, zurückgestellt werden müssen, weil die Finanzierung nicht ausreicht. Wir erwarten, daß sich bei Aufstellung eines längerfristigen Planes — wir denken bei einem solchen Wissenschaftsplan in einem Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren — die Notwendigkeit ergibt, feste Ansätze in den Bundeshaushalt und die Haushalte der Länder einzusetzen, welche sich aus dem Plan ergeben, und wir möchten mit aller Entschiedenheit darauf hinweisen, daß wir auch bei der Finanzierung so, wie es ursprünglich in dem Abkommen zwischen Bund und Ländern festgelegt war, ein Beteiligungsverhältnis von 50:50 zugrunde gelegt sehen möchten.
    Allerdings, meine Herren und Damen, bin ich davon überzeugt, daß auch bei der Finanzierung eines längerfristigen Planes durch die öffentliche Hand nicht entbehrt werden kann, daß darüber hinaus private und halbprivate Kräfte von Wirtschaft, Gewerkschaften, und wo immer wir sie bereit finden, die großen Aufgaben der Bildung und Forschung mittragen. Darum haben wir die Frage nach den Stiftungen gestellt. Aus mehreren Gründen halten wir eine solche Zusatzfinanzierung, die gar nicht klein sein sollte und z. B. im Ausland mit großem Erfolg geschieht, für notwendig. Eine langfristige Planung, wie wir sie notwendig haben, bringt es mit sich, daß die einen oder anderen Dinge, die plötzlich auftauchen, nicht mehr in der hinreichen-



    Frau Funcke (Hagen)

    den Schnelligkeit dazwischengeschoben werden können. Da die Welt so dynamisch geworden ist und wir schwerlich — außer einem größeren Rahmen — alle Einzelheiten über zehn bis fünfzehn Jahre planen können, scheint uns über die Mitbeteiligung privater Stellen die Möglichkeit gegeben zu sein, solche plötzlich auftretenden Anforderungen kurzfristig und so schnell, wie es eben nötig ist, zu erfüllen. Außerdem glauben wir, daß durch die Mitbeteiligung der Kräfte aus unserem gesellschaftlichen Leben auch der Dynamik leichter Rechnung getragen werden kann, als das in dem ja immer etwas schwerfälligeren Apparat der staatlichen Verwaltung praktisch möglich ist. Und schließlich wissen wir, daß, so sehr auch die öffentliche Hand vorrangig die Aufgaben in ihre Verantwortung nehmen muß, doch der ungeheure Finanzbedarf von Bund und Ländern allein nicht gedeckt werden kann.
    Allerdings werden wir uns darüber Gedanken machen müssen — und dahin geht die Frage an den Herrn Bundesminister für wissenschaftliche Forschung —, wie es im einzelnen erleichtert werden kann, so wie in anderen Staaten private Institutionen, Einrichtungen und Vermögensmassen zu aktivieren. Wir brauchen gewisse steuerliche Maßnahmen, wir brauchen vor allen Dingen aber auch eine größere Freizügigkeit, nicht zuletzt bezüglich haushaltsrechtlicher Bestimmungen.
    Wir haben in dem Katalog unserer Fragen auch die Ausbildungsförderung und den zweiten Bildungsweg angesprochen. Dabei sind wir uns dar-
    über klar, daß nach der derzeitigen Geschäftsverteilung diese Fragen nicht beim Bundesminister für wissenschaftliche Forschung ressortieren, da im Kabinett ein Unterschied zwischen Bildung und Wissenschaft ressortmäßig gemacht worden ist. Uns scheint diese Unterscheidung verhängnisvoll zu sein. Ebenso wie wir alle erkannt haben, daß es zwischen Bildung und Ausbildung keine scharfe Grenze gibt, ;sollten wir uns darüber klar werden, daß ressortmäßig keine Differenzierung zwischen Bildung einerseits und Wissenschaft andererseits vorgenommen werden sollte.

    (Zustimmung rechts.)

    Denn die Wissenschaft kann nicht uninteressiert sein an dem, was im Bildungs- und Ausbildungswesen zeitlich vor ihr liegt, und umgekehrt müssen unsere Bildungsbemühungen nicht zuletzt auf die Spitze in Wissenschaft und Forschung ausgerichtet sein. Es kann für die Wissenschaft nicht gleichgültig sein, wenn jetzt in verschiedenen Ländern über sogenannte F-Gymnasien verschiedenster Art unterschiedliche Fakultätsreifen und Hochschulreifen konstituiert werden; es kann für sie auch nicht gleichgültig sein, wenn über Gymnasien erster und zweiter Qualität Unterschiede in der Bewertung der Hochschulreife gemacht werden.
    Hier sollte ein gemeinsames Gespräch herbeigeführt werden. Deswegen halten wir ja den aus dem baden-württembergischen Raum kommenden Vorschlag, neben dem Wissenschaftsrat und mit ihm unter einem Dach einen Bildungsrat einzurichten, für besonders wichtig. Wir stehen auch heute noch zu diesem Vorschlag. Er eröffnet 'einmal die Möglichkeit, jene Querverbindung zuschaffen, die wir für notwendig halten. Zum zweiten gibt er, anders als der Vorschlag der SPD, die. Möglichkeit, daß die Mächte der Bildung in Verbindung mit der Politik beraten.
    Es ist eine Hypothek der deutschen Geschichte, daß sich Wissenschaft und Politik voneinander getrennt haben. Während noch 1848 die Wissenschaft ein entscheidender Träger des Fortschritts im politischen Bereich und im politischen Engagement gewesen ist, haben wir heute zum Schaden beider eine gewisse Abstinenz der Politik — der Bundespolitik zwangsläufig — von der Kultur. und Bildung und umgekehrt eine gefährliche Abstinenz der Wissenschaft gegenüber den Tagesfragen der Politik. Wir könnten uns denken, daß ähnlich, wie beim Wissenschaftsrat eine fruchtbare Verbindung von Wissenschaft und Politik stattfindet, bei einem Bildungsrat eine fruchtbare Verbindung der Bildungsmächte unserer Zeit mit den politisch tragenden Kräften hergestellt werden kann.
    Wir fragen auch nach der Ausbildungsförderung, obwohl wir uns darüber klar sind, daß die seitens der Kollegen der SPD hervorgerufene Kontroverse eine Schwierigkeit aufgetürmt hat. Auf der einen Seite stellen Sie an den Bund die Forderung nach einem Ausbildungsförderungsgesetz, und auf der anderen Seite versucht man über die Normenkontrollklage der Länder Bremen und Hessen die Feststellung herbeizuführen, ,daß der Bund so etwas nicht tun darf. Wir werden also vermutlich in einer schwierigen Lage sein. Darum unsere Bitte an die Bundesregierung, hier klar zu sagen, wie denn nun eigentlich der zukünftige Weg in dieser für uns alle so dringlichen Frage ist. Es kann uns 'nämlich nicht gleichgültig sein, in welchem Maße wir weitere Schichten unserer Bevölkerung an Bildung, ,an die Schule, an die Universität, an die Forschung heranbringen.
    Ein Letztes, meine Herren und Damen! Immer wieder taucht bei den Bemühungen der Ministerien, bei unseren ,eigenen Bemühungen —das wissen wir alle — und nicht zuletzt bei den Bemühungen der Wissenschaft selbst die Schwierigkeit auf, daß die klaren Antworten, die unsere Zeit erfordert, nicht so leicht gegeben werden können, weil die statistischen Unterlagen fehlen. Keiner von uns wird meinen, daß man die Politik durch Statistik ersetzen kann. Aber wir alle wissen, welches Hilfsmittel eine Statistik sein kann, wenn man sie richtig anwendet. Wir haben Hochschulstatistiken, die sich auf Tatbestände an einem bestimmten Stichtag beziehen. Aber es fehlt uns eine Verlaufsstatistik, die uns angibt, was denn eigentlich aus dem einzelnen Studenten wird. Wenn .ein Student aus Tübingen weggeht, steht er in der Statistik unter „Abgang", und keiner weiß, ob er anderswo weiterstudiert oder aufhört. Hier wäre es also dringend notwendig, um Einsicht und Klarheit über unsere Maßnahmen zu gewinnen, zu wissen, wie denn 'eigentlich die berühmte Sickerquote ist, auf welche Studentengruppen sie sich bezieht, welchen weiteren Weg diese Studenten nehmen, wenn sie mit dem Studium aufgehört haben, ob sie nach einiger Zeit zurückkommen, und vieles andere mehr. Aus diesen Erkennt-



    Frau Funcke (Hagen)

    nissen werden uns weitere Möglichkeiten für eine in die Zukunft gerichtete Kulturpolitik erwachsen.
    Meine Herren und Damen, wir dramatisieren nicht gern in Fragen, die eine nüchterne Behandlung brauchen. Aber in den Fragen, um die es sich hier dreht, erscheint es uns doch wichtig, mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, daß wir keine Zeit mehr haben, lange über Zuständigkeiten, Grundlagenerkenntnisse und Theorien zu verhandeln, sondern daß wir uns —so ist unsere Anfrage an die Regierung gemeint — um Antworten für Entscheidungen mühen müssen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Große Anfrage ist begründet. Die Beantwortung durch die Bundesregierung erfolgt durch Herrn Bundesminister Lenz. Ich erteile ihm das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesbericht Forschung I, den die Bundesregierung am 28. Januar 1965 dem Bundestag vorgelegt .hat, sollte in erster Linie das Parlament über die Förderung der Forschung und Entwicklung durch den Bund eingehend unterrichten. An mehreren Stellen des Berichtes wird deutlich, daß er über die Information hinaus bereits Material für einen Wissenschaftsplan bereitgestellt hat. Die Große Anfrage der Fraktion der FDP gibt der Bundesregierung Veranlassung, diesen Punkt eingehend zu erläutern. Ich bitte dabei um die Erlaubnis, die einzelnen Punkte der Großen Anfrage zum Teil abweichend von ihrer Reihenfolge behandeln zu dürfen.
    Forschung und Entwicklung werden in der Bundesrepublik Deutschland nebeneinander durch den Bund, die Länder, die Selbstverwaltung der Wissenschaft und die Wirtschaft gefördert. Eine solche Verteilung der Aufgaben auf mehrere Träger macht es notwendig, die einzelnen Förderungsmaßnahmen, jedenfalls die des Staates, nämlich des Bundes und der Länder, in eine Ordnung zu bringen, die jede der Förderungsmaßnahmen in sinnvolle Beziehung zu allen anderen setzt, so daß ein ausgewogenes System der Forschungsförderung entsteht. Dabei kann auf die Förderungsmaßnahmen der Wirtschaft hingewiesen werden.
    Diese Ordnung kann am besten durch einen Wissenschaftsplan hergestellt werden, wobei ich unter dieser Bezeichnung einen Plan für die Förderung der Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland verstehe. Ein solcher Wissenschaftsplan muß enthalten: einmal eine Aufstellung der aus staatlichen Mitteln zu fördernden Maßnahmen und zum anderen eine Ubersicht über die Kosten der Durchführung dieser Programme, bezogen auf einen Zeitraum, sagen wir bis zum Jahre 1970. Der Wissenschaftsplan kann nur in partnerschaftlichem Zusammenwirken von Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft entwickelt werden. Für die Folge werden hier auch die zu erwartenden Empfehlungen der Kommission für die Finanzreform eine Rolle spielen.

    ( und Länder bereits im Jahre '1957 das Gremium ins Leben gerufen haben, welches nach Lage der Dinge allein zur Entwicklung des Wissenschaftsplans in der Lage ist: den Wissenschaftsrat. Ihm ist schon bei seiner Gründung die Aufgabe übertragen worden — ich zitiere -, „auf der Grundlage der von Bund und Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufgestellten Pläne einen Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften zu erarbeiten und hierbei die Pläne des Bundes und der Länder aufeinander abzustimmen". Der Wissenschaftsrat ist durch seine Struktur zur Erfüllung dieser Aufgabe besonders geeignet; er vereinigt Vertreter des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und der Wirtschaft und hat sich durch die Sachlichkeit und Ausgewogenheit seiner Empfehlungen bereits hohes Ansehen erworben. Um einen Gesamtplan erstellen zu können, bedarf es zunächst einmal einer genauen Bestandsaufnahme der Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern sowie einer mittelfristigen Vorausschätzung des Finanzbedarfs in den einzelnen Bereichen. Diese existieren zum Teil bereits. Erstens. Die Bundesregierung hat mit dem Bundesbericht Forschung I für ihren Förderungsbereich eine solche gründliche Bestandsaufnahme und mittelfristige Vorausschau vorgelegt. Er enthält die fünf großen Förderungsprogrammes des Bundes — die allgemeine Wissenschaftsförderung, die Kernforschung und kerntechnische Entwicklung, die Weltraumforschung, die Verteidigungsforschung und die Studienförderung — und eine Darstellung der verwaltungsbezogenen Forschung des Bundes. Weitere Unterlagen ergeben sich aus den Empfehlungen der Deutschen Atomkommission im sogenannten Atomprogramm und der Deutschen Kommission für Weltraumforschung in einem kürzlich erschienenen „Memorandum Weltraumforschung". Zweitens. Die Kultusminister der Länder haben bereits vor zwei Jahren eine Bedarfsfeststellung der bis 1970 für den gesamten Bereich der Kultusverwaltung erforderlichen Mittel vorgelegt; diese Feststellung soll laufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Drittens. Weitere Vorarbeiten sind die zahlreichen Denkschriften der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu einzelnen Forschungsgebieten, die Jahresberichte der Selbstverwaltungsorganisaionen der Wissenschaft und ähnliche Veröffentlichungen. Viertens. Der Wissenschaftsrat selbst hat übergreifende Pläne für wesentliche Teilbereiche vorgelegt: Die Empfehlungen zum Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen, im Jahre. 1960 erschienen, und der wissenschaftlichen Bibliotheken vom letzten Jahr. Empfehlungen zur Lage und zu den Bedürfnissen der Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen, die sogenannten Institutsgutachten, werden in Kürze vorgelegt. Bundesminister Lenz Auf Grund dieser Vorarbeiten kann der Wissenschaftsrat den Wissenschaftsplan erstellen, der die Pläne des Bundes und der Länder aufeinander abstimmt und Schwerpunkte und Dringlichkeitsstufen bezeichnet, wie es in dem Abkommen über den Wissenschaftsrat vorgesehen ist. Der Wissenschaftsplan bedarf, damit er realisiert werden kann, der „Einordnung in ein langfristiges Finanzierungsprogramm", worauf in Nr. 1 der Großen Anfrage hingewiesen wird. Wie ein langfristiges Finanzierungsprogramm entweder für Bund und Länder gemeinsam oder jeweils für Bund und Länder getrennt aussehen wird, welchen Grad rechtlicher Verbindlichkeit es für die Landesregierungen oder die Bundesregierung, für den Bundestag oder die Länderparlamente haben kann und soll, ist noch nicht abzusehen. Der Bundestag hat mit Beschluß vom 15. Mai 1963 die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag im Rahmen des jährlichen Finanzberichtes einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Bundeshaushaltes für einen Dreijahreszeitraum vorzulegen. Die Übersicht sollte u. a. die Höhe der auf rechtlichen oder internationalen Verpflichtungen beruhenden Leistungen enthalten. In seiner Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 hat der Bundeskanzler auf Grund dieser Anregungen auf die Notwendigkeit hingewiesen — ich zitiere —, „die üblichen Jahreshaushalte in längerfristige, etwa vier Jahre währende Haushaltsüberlegungen einzubetten, um auf solche Weise sichere Maßstäbe für Wertund Rangordnung der einzelnen Ausgaben zu gewinnen". Das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen sind beauftragt worden, in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts und den Ländern dem Bundeskabinett zweckentsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Im Rahmen der längerfristigen Haushaltsüberlegungen wird zu prüfen sein, welche Mittel zur Förderung der Wissenschaft als einer lebenswichtigen Aufgabe für unsere nationale Zukunft für den Zeitraum mehrerer Jahre voraussichtlich bereitgestellt werden können. Sollten die danach verfügbaren Mittel den sich aus dem Wissenschaftsplan ergebenden Bedarf nicht decken, muß sich der Wissenschaftsrat nochmals — in einem zweiten Durchgang — mit dem Wissenschaftsplan beschäftigen. Er wird dann diejenigen Vorhaben zu benennen haben, die mit den verfügbaren Mitteln gefördert werden sollen, und andere Vorhaben bezeichnen, die nicht oder nicht vollständig gefördert werden können. Daraus entsteht dann das Dringlichkeitsprogramm, das der Wissenschaftsrat nach Art. 2 Ziffer 2 des Abkommens jährlich aufzustellen hat. Zugleich erfüllt der Wissenschaftsrat damit die Aufgabe — entsprechend Nr. 3 der Großen Anfrage —, Prioritäten im Wissenschaftsbereich zu empfehlen. Zur Aufstellung von Prioritäten im Bildungsbereich hält es die Bundesregierung entsprechend ihren Ausführungen in der Dezemberdebatte in diesem Hohen Hause für erforderlich, daß neben einem Wissenschaftsplan auch ein nationaler Bildungsplan erarbeitet wird. Die Arbeiten an dem Wissenschaftsplan und dem Bildungsplan sind im Hinblick auf ihre innere Verwandtschaft zu koordinieren. Die Bundesregierung hat deshalb bereits durch Kabinettsbeschluß vom 1. 4. 1965 einen Kabinettsausschuß für wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildungsförderung errichtet, der unter Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers steht. Seine Aufgabe ist die Abstimmung der grundsätzlichen Fragen in den drei genannten Bereichen. Er soll ferner die wechselseitigen Beziehungen der Wirtschaftsund Sozialpolitik zu der Wissenschaftsund Bildungspolitik beobachten und auf den inneren Zusammenhang der in diesen Bereichen getroffenen Maßnahmen achten. Mit der Errichtung dieses Kabinettsausschusses sind die organisatorischen Vorausetzungen für eine einheitliche Konzeption der Bunderegierung geschaffen worden, die alle Bereiche von Wissenschaft und Bildung umfaßt. Beispiele für die vorstehend geschilderte Wissenschaftsplanungg sind bereits auf einem wichtigen Teilgebiet vorhanden, nämlich innerhalb der allgemeinen Wissenschaftsförderung schon bei dem in Nr. 2 der Großen Anfrage erwähnten allgemeinen und speziellen Ausbau und der langfristigen Finanzierung der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen. Bei dem Ausbau der bestehenden Hochschulen folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der Hochschulen vom November 1960. Die Zuwendungen des Bundes für Baumaßnahmen der Hochschulen werden nur nach vorheriger Begutachtung durch den Wissenschaftsrat gewährt. Im Bundesbericht Forschung I wird zum ersten Mal eine Vorausschätzung des Bedarfs an Bundesmitteln zur Förderung von Forschung und Entwicklung für die Jahre 1966 bis 1968 vorgelegt; ferner ist an Hand der 1963 vorliegenden Planungsvorstellungen der Länder eine Aufstellung der Kosten des weiteren Ausbaues 'bestehender Hochschulen und der Neugründungen versucht worden, die sich nach dem damaligen Preisstand auf rund 21 Milliarden DM beliefen. Wahrscheinlich werden sie noch höher liegen. Der Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen bleibt einer der Schwerpunkte der künftigen Forschungsfinanzierung. Von der Größenordung der alljährlich zur Verfügung stehenden Mittel wird es 'abhängen, ob der Ausbau beschleunigt werden kann, um das angestrebte Minimalprogramm einer Gesamtausbildungskapazität von 240 000 bis 255 000 Studenten möglichst frühzeitig zu erreichen. Erst wenn diese Kapazität erreicht ist, werden an unseren Hochschulen normale Ausbildungsund Forschungsverhältnisse vorhanden sein, in die auch eine verbesserte Zahlenrelation zwischen dem akademischen Lehrer und den Studierenden eingepaßt werden kann. Wie sprunghaft das technische Ausbauvolumen und damit der alljährliche Finanzbedarf gestiegen sind, wird bei einem Vergleich 'der ersten EmpfehBundesminister Lenz lungen des Wissenschaftsrates vom November 1960 zum Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen mit der im Bundesbericht Forschung I enthaltenen Bedarfsschätzung der Länder deutlich. Der Wissenschaftsrat empfahl im Jahre 1960 für ein erstes, mit konkreten Einzelobjekten belegtes Ausbauprogramm für die Jahre 1960 bis 1964 die Bereitstellung von Investitionskosten — das sind Bauund Einrichtungskosten — in Höhe von 2,6 Milliarden DM. Das hätte eine gemeinsame Jahresleistung von Bund und Ländern in Höhe von 520 Millionen DM bedeutet. Von diesem Jahresbetrag ist man in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das am 4. Juni 1964 abgeschlossene Verwaltungsabkommen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung ausgegangen. Nach den Schätzungen des Bundesberichts Forschung I wird der weitere Ausbau sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken und Gesamtkosten in Höhe von 12,7 Milliarden DM erfordern. Zur Zeit bestehen verbindliche Abmachungen zwischen Bund und Ländern über die Aufbringung des Finanzbedarfs nur in dem Verwaltungsabkommen vom 4. Juni 1964, in dem sich Bund und Länder verpflichten, jährlich gemeinsam 500 Millionen DM bereitzustellen. Wenn von beiden Partnern nicht alljährlich wesentlich höhere Leistungen erbracht werden, so würde sich der Ausbau wahrscheinlich über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren hinziehen. Eine unzureichende Funktionsfähigkeit unserer wissenschaftlichen Hochschulen würde damit in nicht zu verantwortender Weise verlängert. Glücklicherweise sieht zur Zeit die tatsächliche Finanzierungsbereitschaft der beiden Partner günstiger aus, als es nach dem im Verwaltungsabkommen vom 4. Juni 1964 vereinbarten Betrag von 500 Millionen DM den Anschein haben mag. Die Jahresleistung der Länder liegt schon jetzt bei dem mehr als Zweifachen der auf sie entfallenden Hälfte ,des vereinbarten Jahresbetrages. Auch der Bund ist im Jahre 1965 erstmalig mit einem Haushaltsansatz von 300 Millionen DM über seinen Pflichtbetrag hinausgegangen. Inzwischen ist der Ausbau der bestehenden wissenschaftlichen Hochschulen derartig beschleunigt worden, daß die verfügbaren Baumittel nicht ausreichen, um dem Baufortschritt voll Rechnung zu tragen. Der Wissenschaftsrat sah sich daher bereits veranlaßt, in seinen Jahresempfehlungen 1964 und 1965 aus der Mitfinanzierung mit Bundesmitteln weitgehend alle vor Beginn stehenden Baumaßnahmen auszuschließen und die Beteiligung des Bundes an Klinikbauten generell auf 33 1/3% zu beschränken, um wenigstens die Weiterführung der bereits begonnenen Bauten sicherzustellen. Die Gefahr, dieses Notprogramm unter Umständen weiter einschränken zu müssen, wird sich voraussichtlich abwenden lassen, da die Bundesregierung bestrebt ist, die siebenprozentige Kürzung von 21 Millionen DM und die Baumittelsperre von 4 Millionen DM im Rechnungsjahr 1965 aufzuheben. Auch die Finanzierung von neuen wissenschaftlichen Hochschulen ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die Bundesregierung ist deshalb bereit, sich an den vom Wissenschaftsrat empfohlenen Neugründungen finanziell zu beteiligen. Nach den Plänen der Länder sollen in Bochum, Bremen, Konstanz, Regensburg und in Ostwestfalen neue Universitäten, in Dortmund eine Technische Hochschule und in Augsburg, Hannover, Lübeck und Ulm Medizinische Ausbildungsstätten gegründet werden. Die Investitionskosten für diese Vorhaben Die bedeutendsten Einrichtungen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Großforschungsanlagen der Kernund Weltraumforschung und die Stiftung Volkswagenwerk. Letztere besitzt eigenes Vermögen und ist daher auch in ihren langfristigen Finanzplanungen unabhängig vom Staat. Ihre Einbeziehung in einen staatlichen Wissenschaftsplan ist daher nur nachrichtlich mit dem Hinweis möglich, daß der deutschen Wissenschaft mit der Stiftung Volkswagenwerk erfreulicherweise eine Hilfsquelle zur Verfügung steht, die sich rasch und unbürokratisch der Probleme und Forschungsvorhaben annehmen kann, bei denen die staatlichen Möglichkeiten versagen. Anders verhält es sich mit der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, deren Aufgaben überwiegend aus staatlichen Zuschüssen finanziert werden. Die Entwicklung dieser beiden Organisationen der Selbstverwaltung der Wissenschaft hängt also von der Höhe dieser Zuschüsse ab. Überlegungen über die Aufgaben beider Organisationen müssen in erster Linie von ihren zuständigen Organen angestellt werden. Die rasche Bundesminister Lenz Entwicklung der Wissenschaften, plötzlich auftretenden Bedarf auf einem Gebiet, Rückgang des wissenschaftlichen Interesses auf einem anderen, verbietet dabei eine zu starke Fixierung der Haushaltsentwicklung für die Zukunft. Für einen längeren Zeitraum können daher wahrscheinlich nur grundsätzliche Vorstellungen entwickelt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, in welchem Umfange die Max-Planck-Gesellschaft neue Institute aufnehmen und wie sie spontan entstehenden Bedürfnissen, wie in der Vergangenheit ,auf dem Gebiet der (Plasmaphysik, in Zukunft entsprechen soll. Derartige Überlegungen werden auch . in einem Wissenschaftsplan ihren Niederschlag finden. Konkret kann der Bedarf jedoch nur für einen nicht allzu großen Zeitraum vorausgeschätzt werden. Für die Jahre 1966 bis 1968 ist dies im Bundesbericht Forschung I auf Grund der voraussehbaren Entwicklung der Max-Planck-Gesellschaft und auf Grund der Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft über Aufgaben und Finanzierung in den Jahren 1966 bis 1968 bereits geschehen. Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die auch die Unterstützung des Wissenschaftsrates gefunden hat, kann als Teilstück eines Wissenschaftsplanes angesehen werden. Bei den großen Organisationen der Forschungsförderung wird also in Fortführung der schon bestehenden Übung ein Wissenschaftsplan die Grundlinien ihrer Entwicklung aufzeigen und für überschaubare Zeiträume den konkreten Finanzbedarf angeben. Ähnlich ist es bei den 'Großforschungsanlagen auf den Gebieten der Kernforschung und der Weltraumforschung einschließlich der Raumflugforschung, z. B. dem Kernforschungszentrum Karlsruhe, der Kernforschungsanlage Jülich und den der Deutschen Gesellschaft für Flugwissenschaften e. V. angeschlossenen Instituten. Diese Einrichtungen haben Ausbaupläne und auf mehrjährige Dauer veranschlagte Forschungsvorhaben, die in einem Wissenschaftsplan Aufnahme finden werden. Zu Nr. 4 der Großen Anfrage erlaube ich mir vorab eine klärende Interpretation, die, wie ich hoffe, im Sinne der Fragesteller liegt. Es ist hier ,die Rede von „wissenschaftlichen Institutionen". Unter wissenschaftlichen Institutionen versteht man Einrichtungen, in denen Forschung betrieben wird. Zwar gibt es eine Reihe wissenschaftlicher Institutionen in der Rechtsform einer privaten, aber aus staatlichen Zuschüssen getragenen Stiftung, beispielsweise das Deutsche Rechenzentrum in Darmstadt. Derartige Forschungsinstitute mit ihren hohen Investitionsund laufenden Kasten können kaum aus privaten Mitteln errichtet werden. Da die Nr. 4 der Großen Anfrage aber offensichtlich die Bundesregierung ermuntern und ermutigen will, die private Spendenfreudigkeit anzuregen, gehe ich davon aus, daß es sich bei den erwähnten „wissenschaftlichen Institutionen" nicht um forschungsbetreibende, sondern um forschungsfinanzierende Einrichtungen handeln soll. Nur in seltenen Fällen betreiben mittelaufbringende Stiftungen eigene Forschungseinrichtungen. Maßnahmen zur Förderung des privaten Stiftungswesens sollten nach Ansicht der Bundesregierung nicht Inhalt eines Wissenschaftsplans sein. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um konkrete, gezielte Förderungsmaßnahmen, sondern um die Schaffung besserer Voraussetzungen für mögliche Förderungsmaßnahmen. Außerdem bedingt die Förderung des privaten Stiftungswesens die Änderung von Gesetzen und Verordnungen. Auch deshalb sollte sie zweckmäßigerweise nicht Teil eines Wissenschaftsplanes werden, sondern selbständig daneben stehen. Mit diesen Vorbehalten möchte ich einige Bemerkungen zu den Vorstellungen der Bundesregierung über die Entwicklung des Stiftungswesens anfügen. Bei Erörterungen hierüber wird immer auf die großen amerikanischen Stiftungen hingewiesen. Dabei sollten wir uns jedoch darüber im klaren sein, daß die Verhältnisse in Deutschland der Errichtung vergleichbarer Institutionen entgegenstanden. Ein zweimaliger Vermögensverlust im Laufe von 25 Jahren hat nur in wenigen Fällen Vermögen einer Größenordnung entstehen lassen, die der, aus der die amerikanischen Stiftungen entstanden, annähernd vergleichbar sind. Die geringe Zahl nennenswerter privater Stiftungen für wissenschaftliche Zwecke in Deutschland ist aber auch ein Anzeichen dafür, daß das unmittelbare allgemeine Interesse an der Wissenschaft in Deutschland noch keinen ähnlichen Grad erreicht hat wie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Gesetzgeberische Maßnahmen allein werden hier keine Abhilfe schaffen. Dies zeigt sich u. a. darin, daß die Vergünstigungen unseres Steuerrechts, nach denen bis zu 10 % des Einkommens bei Spenden für wissenschaftliche Zwecke vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können, nur zu einem verschwindenden Bruchteil genutzt werden. Im übrigen sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung unseres Steuerrechts auch von den interessierten Organisationen als so wissenschaftsfreundlich angesehen wird, daß sie einen Vergleich mit dem Ausland nicht zu scheuen braucht. An bedeutenden echten Stiftungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke sind zu nennen: die aus der Privatisierung des Volkswagenwerks entstandene Stiftung Volkswagenwerk und die aus Privatvermögen stammende Fritz-Thyssen-Stiftung. Neben ihnen gibt es nach einer Erhebung des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft noch 40 weitere, aus Privatoder Staatskapital gebildete rechtsfähige Stiftungen, die ausschließlich der Wissenschaftsförderung einschließlich der Vergabe von Studienund Forschungsstipendien dienen. Weitere 12 rechtsfähige Stiftungen widmen sich der Wissenschaftsförderung neben anderen Zwecken. Von den erwähnten 52 Stiftungen erfüllt eine Anzahl ihre Aufgaben nicht aus dem meist niedrigen Stiftungsvermögen — die Gesamtausschüttung aller dieser Stiftungen beträgt jährlich maximal 5 Millionen DM —, sondern aus jährlichen Zuwendungen, meist des Staates. Damit nähern sie sich in ihrer Finanzierung den stiftungsähnlichen Einrichtungen, die in Deutschland eine erhebliche Rolle spielen, Bundesminister Lenz Meist handelt es sich hier um eingetragene Vereine, zu denen u. a. die Förderergesellschaften der wissenschaftlichen Hochschulen gehören. Besondere Erwährung verdient hier der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, der Rechtsform nach ein eingetragener Verein, in seiner Aufgabenstellung und Arbeit einer Stiftung vergleichbar. Der Stifterverband hat sich besonders um die Hebung der Spendenfreudigkeit und auch darum bemüht, die Möglichkeiten, Stiftungen zugunsten der Wissenschaft zu geben, zu verbessern. Der Herr Bundesfinanzminister hat bereits in der Fragestunde vom 18. März 1965 auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Martin mitgeteilt, daß der Stifterverband Vorschläge für steuerrechtliche Verbesserungen unterbreitet hat. Wesentlicher Inhalt dieser Vorschläge des Stifterverbandes ist: 1. Stiftungen aus dem Betriebsvermögen zugunsten wissenschaftlicher Zwecke sollen steuerfrei werden. 2. Stipendien an Studierende sollen beim Spender nicht nur in Höhe von 5 %, sondern in Höhe von 10 O/0 des Einkommens abzugsfähig sein. 3. Verbesserung der steuerlichen Vergünstigungen bei Spenden für die Wissenschaft für die Empfänger kleiner Einkommen, 4. Vermögensteuervorteile für unabänderliche testamentarische Verfügungen zugunsten der Wissenschaft, 5. Befreiung gemeinnütziger Institutionen von der Wertpapierund Börsenumsatzsteuer. Der Bundesfinanzminister hat diese Vorschläge den Länderfinanzministern zugeleitet, die bei ihrer nächsten Konferenz über sie beraten werden. Gleichfalls wird die Bundesregierung die Realisierbarkeit dieser Vorschläge prüfen. Darüber hinaus ist zu erwägen, ob durch eine Verbesserung, Vereinheitlichung oder Angleichung des Länder-Stiftungsrechts, insbesondere auch hinsichtlich der Bestimmungen über die Stiftungsaufsicht, ein größerer Anreiz zur Errichtung von Stiftungen gegeben werden kann. Ihnen ist bekannt, daß sich der Deutsche Juristentag mit dieser Frage bereits einmal befassen wollte, angesichts der Zersplitterung dieses Rechtsgebietes aber erst Feststellungen über die verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Ländern und Landesteilen für erforderlich hält. Die Bundesregierung ist sich der Möglichkeiten, die private Stiftungen für die Förderung der Wissenschaften haben können, bewußt. Das staatliche Haushaltswesen wird auch bei großzügiger Handhabung nicht überall diejenige Elastizität erreichen, die zur Berücksichtigung der rasch auftretenden und wechselnden Bedürfnisse der Wissenschaft erforderlich ist. Hier können die Stiftungen entscheidend helfen. Die in Nr. 5 der Großen Anfrage erbetene Auskunft über eine verbesserte Begabtenförderung schon im Bereich der Schulen, über den Ausbau des zweiten Bildungsweges und über eine verstärkte Fortbildung, gehört zum Bereich der Bildung und Ausbildungsförderung. Die Antwort hat deshalb aus den oben dargelegten Gründen ebenfalls ihren Platz in dem erwähnten nationalen Bildungsplan. Daß die Bundesregierung in der Förderung der Ausbildung einen der wichtigsten und elementaren Bestandteile dieses Bildungsplanes sieht, hat sie bereits in der Kulturdebatte am 9. Dezember vergangenen Jahres dargelegt. Sie wird dazu im einzelnen Stellung nehmen in dem von diesem Hohen Haus erbetenen „Bericht über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung und Bildungsplanung", der zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet wird. Der am 1. April 1965 errichtete Interministerielle Ausschuß für Bildung und Ausbildungsförderung, dem unter Vorsitz des Bundesministers des Innern alle Bundesressorts angehören, gewährleistet Berücksichtigung aller Gesichtspunkte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Bildungsbericht schon im Laufe des Jahres dem Parlament vorzulegen. Jede Bildungsund Forschungspolitik, meine Damen und Herren, muß mit längeren Zeiträumen rechnen. Die in Nr. 6 der Großen Anfrage erwähnte differenzierte Hochschulstatistik ist deshalb zwar nicht Inhalt, wohl aber Voraussetzung und Grundlage für eine längerfristige Vorausschau der Entwicklung akademischer Berufe, die für förderungspolitische oder auch wirtschaftspolitische Entscheidungen unerläßlich ist. Das Statistische Bundesamt bemüht sich daher in Übereinstimmung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder um Verbesserungen der Forschungsund Bildungsstatistik. So wurden z. B. auf dem Gebiet der Hochschulstatistik in Verbindung mit den Statistischen Landesämtern organisatorische Maßnahmen eingeleitet, um die elektronische Datenverarbeitung auf dem Gebiet der Hochschulstatistik einzuführen. Hierdurch wird es möglich sein, differenziertere Angaben über den Studienverlauf, den Wechsel der Hochschule oder Fachrichtung, Studiendauer, Studienerfolg, „Sickerquote" während des Studiums bzw. vor Eintritt in den Beruf usw. zu erhalten. Alle diese Angaben werden eine Grundlage für objektivere Entscheidungen über Planung und Errichtung neuer Hochschulen, ferner über Maßnahmen der Hochschulreform, etwa zur Straffung des Studienganges u. a., sowie für eine Vorausschau der Entwicklung akademischer Berufe abgeben. Die eingeleiteten Verbesserungen werden die bisher durchgeführte reine Bestandsstatistik, aus der die für die Bildungsplanung benötigten Bewegungsabläufe nur sehr unvollkommen — wenn überhaupt — abzuleiten sind, zu einer Verlaufsstatistik entwickeln. Dem vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Vorschlag für eine solche Verlaufstatistik haben die Leiter der Statistischen Landesämter auf ihrer Konferenz vom 17./18. Februar 1965 zugestimmt. Die neue Verlaufsstatistik, die für jedes Semester durchgeführt werden soll, wird an die Stelle der Großen Hochschulstatistik treten und auch die Prüfungsstatistik einbeziehen. Um die zukünftige Entwicklung der akademischen Berufe, insbesondere aber die Entwicklung des qualifizierten wissenschaftlichen und technischen PersoBundesminister Lenz nais, frühzeitig erfassen zu können, ist eine Ergänzung der durch die Hochschulstatistik gewonnenen Daten durch eine differenziertere Schulstatistik erforderlich. Ferner ist es notwendig, in Zukunft alle Daten der Bildungsstatistik und der Statistik der Staatsfinanzen so zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, daß die gegenseitige funktionelle Zuordnung es erlaubt, die einzelnen Positionen der staatlichen Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung in ihrer Entwicklung über einen längeren Zeitraum zu beobachten und miteinander zu vergleichen und auch mit der Kostenentwicklung im Ausland in Beziehung zu bringen. Leider fehlt eine tiefgegliederte Statistik der Schulkosten und der Kosten von Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik. Vorarbeiten für eine Statistik der Forschungskosten werden vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit sollte diese Statistik so eng wie möglich an das von den Mitgliedsländern der OECD festgelegte Standardschema für eine Statistik der Forschungskosten und des Forschungspersonals angelehnt werden. Dazu müßten ganz spezifische Kostengruppen möglichst genau erfaßt werden, deren Aufzählung .ich Ihnen hier ersparen will. Ich möchte nur als Beispiel erwähnen, daß u a. die Forschungskosten nach Grundlagenforschung,angewandter Forschung und Entwicklung differenziert und möglichst auch die Unterscheidung der ermittelten Forschungskosten nach Forschungszweigen vorgenommen werden müßten. Da eine Forschungskostenstatistik dieser Art alle volkswirtschaftlichen Sektoren — also den öffentlichen Bereich — umfassen müßte, ergibt sich bei der Realisierung der angestrebten einheitlichen Statistik aus den unterschiedlichen organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen der einzelnen Bereiche eine Vielzahl statistisch-methodischer Probleme. Die Bundesregierung wird bestrebt sein, den aufgezeigten Notwendigkeiten im Bereich der Statistik im Rahmen der personellen, technischen und haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen und die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Meine Damen und Herren, die Fragesteller haben als Überschrift für ihre Große Anfrage „Wissenschaftsplan zum Wissenschaftsbericht" gewählt. Ich glaube, ich habe die Große Anfrage richtig interpretiert, wenn ich meiner Antwort als Leitmotiv „Vom Wissenschaftsbericht zum Wissenschaftsplan" zugrunde legte, wobei ich noch einmal betonen möchte, daß ich unter „Wissenschaftsplan" einen Plan für die Forschungsund Entwicklungsförderung verstehe, neben den noch ein nationaler Bildungsplan treten muß. Der Forschungsbericht enthält, wie ich dargelegt habe, eine erste Bestandsaufnahme über die Wissenschaftsförderung der Bundesregierung und zugleich den Versuch einer Prognose des künftigen Bedarfs. Aus diesem ersten Schritt entwickelt sich logisch als nächster Schritt nun der Wissenschaftsplan: er ist der Versuch, die Durchführung ausgewählter konkreter Vorhaben der Forschungsförderung mit naturgemäß beschränkten finanziellen Mitteln für die nächsten Jahre zu sichern. Die Förderung der Forschung verlangt heute so gewaltige finanzielle Mittel und gestaltet so tiefgreifend alle Lebensbereiche unseres Volkes, daß diese Aufgabe nur durch die gesammelte Anstrengung des Bundes und der Länder gelöst werden kann, die alle unsere Kräfte erfordern wird. Meine Damen und Herren, das Haus hat die Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Ich darf wohl annehmen, daß gemäß § 106 der Geschäftsordnung eine Aussprache gewünscht wird. Es sind inzwischen auch die Anträge auf Umdruck 650 und Umdruck 651 *)

















    (Beifall bei den Regierungsparteien.)