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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9281 A Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/3433) . . . . . . . . . . 9281 A Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . . . . . . 9281 B Rückverweisung eines Gesetzentwurfes an den Innenausschuß 9281 B Fragestunde (Drucksache IV/3424) Frage des Abg. Paul: Kritik des Bundeskanzlers an Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und „Addition von Gruppeninteressen im Parlament" Schmücker, Bundesminister . . . . 9281 D Paul (SPD) . . . . . . . . . . 9282 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9282 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Röhrenembargo Schmücker, Bundesminister . . . . 9282 C Dr. Kohut (FDP) 9282 D Fragen des Abg. Seibert: Selbstbeschränkung der Großunternehmen des Einzelhandels im Wettbewerb mit dem mittelständischen Handel . . 9283 B Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz 9283 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Neufestsetzung der Altersgrenzen in der Beamtengesetzgebung Höcherl, Bundesminister . . . . 9283 C Hübner (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Visaprozeduren bei Angehörigen osteuropäischer Länder Höcherl, Bundesminister 9284 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 9284 A Frage des Abg. Dröscher: Unterhaltssicherungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . 9284 A Dröscher (SPD) 9284 B Börner (SPD) 9284 C Fragen des Abg. Dr. Bucher: Fall des fälschlich wegen Mordes verurteilten Johann Lettenbauer Dr. Weber, Bundesminister . . . 9284 D Dürr (FDP) 9285 A Frage des Abg. Fritsch: Begriff des Armenrechts Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 B Fritsch (SPD) 9285 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerung des BM Dr. Mende betr. Beschluß des Bundestages zur Verjährung der nationalsozialistischen Mordtaten Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 C Dürr (FDP) 9286 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 9286 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9288 D Jacobi (Köln) (SPD) 9290 B Mick (CDU/CSU) 9294 A Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3130), — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/221(2, IV/2723, IV/3129) Dr. Furler (CDU/CSU) 9297 B Dr. Mommer (SPD) 9299 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 9301 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9303 D Frau Strobel (SPD) 9305 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9308 B Dr. Effertz (FDP) 9310 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9310 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 9312 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9312 D Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3266) — Zweite und dritte Beratung — 9314 D Antrag der Abg. Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3.1 11) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 9,315 B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 9317 A Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 9317 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 9318 D Antrag der Abg. Dr. von Merkatz u. Gen. betr. Empfehlungen der Versammlungen der Westeuropäischen Union und des Europarates zur europäischen politischen Union (Drucksache IV/3202) . . . . . 9319 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867); Sckriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3356) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9319 C Frau Dr. Hubert (SPD) 9320 A Dr. Stammberger (SPD) . . . 9321 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 932,1 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 9322 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 9323 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3389) — Zweite und dritte Beratung — . . . Jahn (SPD) 9325 A Dr. Hauser (CDU/CSU) • 9325 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9326 D Nächste Sitzung 9327 Anlagen 9329 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9281 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 19S5 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9329 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Arndgen 20. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21. 5. Bazille 15. 6. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21.5. Brünen 14. 6. Busse 21. 5. . Deringer 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21.5. Eisenmann 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Ertl 21.5. Gewandt 28. 5. Gibbert 20. 5. Glombig 31.5. Gscheidle 21.5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Hörnemann (Gescher) 20. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Kahn-Ackermann 20. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 16. 5. Knobloch 31.5. Dr. Koch 21.5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Kulawig * 21.5. Lange (Essen) 20. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21.5. Dr. Löhr 21.5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Metter 21.5. Michels 15. 6. Mischnik 21.5. Moersch 15. 6. Müller (Remscheid) 21. 5. Dr. Dr. Oberländer 20. 5. Rademacher 21. 5. Reichhardt 26. 5. Richarts * 20. 5. Rohde * 21.5. Roß 21.5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 21.5. Seidl (München) 21. 5. Seuffert * 21.5. Dr. Supf 21.5. Schlüter 22. 5. Schmitt-Vockenhausen 20. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21.5. Unertl 21.5. Wächter 21.5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. Werner 21.5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksachen IV/2338, IV/3130). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die in den Verträgen von Rom für die Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er ist der Auffassung, daß diese Wahlen einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur Einheit Europas bringen würden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, sich in den Räten der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß der vom Europäischen Parlament ausgearbeitete und angenommene und den Räten vorliegende Entwurf eines Wahlabkommens alsbald beschlossen und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung weitergeleitet wird. Berlin, den 6. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 644 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). 9330 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. andere Mittel und Gegenstände sowie Verfahren und Behandlungen in Verbindung mit Arzneimitteln, anderen Mitteln und Gegenständen, soweit diese der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier dienen und die Werbeaussage sich auf diesen Zweck bezieht." Bonn, den 19. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Schmidt (Offenbach), Kühn (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet." Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Dr. Franz Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Frau Blohm Wittmann Böhme (Hildesheim) Ziegler Frau Engländer Anlage 5 Umdruck 645 Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 9 a) In § 9 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „5. mit der bildlichen Darstellung a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines I Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung, c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder seiner Teile," ; b) In § 9 erhält Nr. 11 folgende Fassung: „11. mit nicht fachlichen Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,". 2. In § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in zwei Jahren." 3. In § 19 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Zugabeverordnung vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121) ." 4. In Artikel 3 wird a) an § 38 a Abs. 2 folgender Satz angefügt: „In der Rechtsverordnung kann die Bestimmung auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt werden.", b) eine neue Nummer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: ,2. § 47 wird wie folgt ergänzt: In Absatz 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. den Vorschriften einer nach §§ 38, 38 a oder 39 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie auf diese Bußgeldvorschriften verweisen." ' Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9331 Anlage 6 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 § 9 wird Nummer 4 gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 647 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu § 10 werden a) in A. Nr. 3 folgende Worte angefügt: „ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel, Avitaminosen und alimentäre Fettsucht," b) in A. Nr. 5 Buchstabe e die Worte „ausgenommen einfache Katarrhe der ableitenden Harnwege" gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Anlage 8 Umdruck 643 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des von der Bundesregierung einjebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 10 gestrichen. 2. In Artikel 1 § 14 Abs. 1 wird Nummer 8 gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 649 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden in § 38 a Abs. 2 hinter dem Wort „ermächtigt" folgende Worte eingefügt: „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,". Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Jungmann Dr. Schmidt (Offenbach) Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 19. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3377, Frage IX/1): Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit den Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung hat diese Absicht, zumal da der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 27. Januar 1965 in Zusammenhang mit der Freistellung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Umsatzsteuer um die Vorlage eines solchen Gesetzes ersucht hat. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Mein Haus und der Deutsche Forstwirtschaftsrat haben zwar schon seit mehreren Jahren Vorarbeiten geleistet. Sie konnten aber noch nicht abgeschlossen werden, weil sich neue Probleme ergeben haben und dabei auch erhebliche Interessengegensätze auszugleichen sind. Wie Sie wohl wissen, hat inzwischen die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände ihre Vorstellungen in dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vom 19. Januar 1965 niedergelegt. Ich begrüße das und hoffe, daß dadurch die Erörterungen wer- den.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich zu bedauern, daß die Diskussion jetzt etwas auf die Ebene der Ausschußberatung zurückfällt. Ich habe mich nur gemeldet, weil ich zitiert worden bin und meines Erachtens falsch zitiert worden bin. Es ist auch der Präsident der Bundesärztekammer zitiert worden. Es ist gesagt worden, daß er gegen einen Katalog gewesen sei. Der Präsident der Bundesärztekammer ist überhaupt gegen die Werbung gewesen, weil er den Standpnukt vertritt, daß eine Werbung für Arzneimittel widersinnig ist. Das muß man dazu sagen.
    Aber nun hat Ihnen Frau Kollegin Hubert einen Gedankengang vorgetragen, den wir im Ausschuß in langen Beratungen abgewogen und diskutiert haben. Es geht dabei um ,die Frage, ob das Verbot der irreführenden Werbung genügt. Wir sind dabei zu dem Ergebnis 'gekommen, daß die Justiziabilität — ein schwieriges Wort für einen Mediziner — —

    (Abg. Jahn: Aber flüssig ausgesprochen! — Heiterkeit.)

    — Ja, man lernt vieles. Wir sind also immer wieder auf das Ergebnis gekommen, daß es für den Richter außerordentlich schwer ist, im konkreten Fall —bleiben wireinmal bei den Krebsmitteln — zu erkennen, wo ,die Irreführung anfängt und wo sie aufhört.
    Wenn Sie sich diesen Katalog einmal ansehen — ich könnte mir denken, daß mancher von Ihnen ihn nicht vor seinem geistigen Auge hat — oder wenn Sie ihn vielleicht 'einmal anschauen wollen, dann werden Sie feststellen, daß es zunächst 'einmal notwendig war, bestimmte Dinge von der Werbung auszuschließen, wie die im Bundes-Seuchengesetz genannten Krankheiten. Das wird jetzt plötzlich vergessen. Für Mittel gegen die im Bundes-Seuchen-



    Dr. Jungmann
    Besetz angeführten Krankheiten zu werben, widerspricht den seit Jahrzehnten geltenden Auffassungen.
    Die Geschwulstkrankheiten sind schon genannt worden. Alles andere, was in dem Katalog steht, sind schwere Krankheiten, für deren Behandlung nicht geworben werden sollte, nicht nur nach unserer Meinung, sondern auch nach dem bisher geltenden Recht.
    Wir haben noch die Trunksucht mit aufgeführt. Das wird den einen oder anderen von Ihnen vielleicht wundern. Aber wir waren mit sehr vielen Sachverständigen der Meinung, daß die Trunksucht eben kein Vergnügen, sondern eine schwere Krankheit ist.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Herr Kollege Jungmann, Sie wissen doch, seit wann dieses Gesetz gilt!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir kommen zur Abstimmung über § 10. Über Streichungsanträge wird dergestalt abgestimmt, daß man einfach zu den Paragraphen nein sagt. Wer dem § 10 in der durch die Annahme des Änderungsantrags Umdruck 647 (neu) geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Das ist die Minderheit; der Paragraph bleibt stehen.
Zu den §§ 11, 12, und 13 liegen keine Änderungsanträge vor. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Zu § 14 liegen zwei Änderungsanträge vor. Zunächst kommen wir zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 643 Ziffer 2. Wird zur Begründung das Wort gewünscht?

(Abg. Frau Dr. Hubert: Herr Präsident, der Antrag ist jetzt hinfällig!)

— Sie müssen mit den schwachen Kräften eines Präsidenten rechnen, der erstens gewöhnlich nicht weiß, worum es sich handelt, und zweitens die kostbaren Beratungen im Gesundheitsausschuß nicht mitgemacht hat. Der Antrag ist also erledigt; dann brauchen wir nicht darüber abzustimmen.
Wie ist es denn mit dem Antrag Umdruck 645 Ziffer 2 bestellt? Der ist doch nicht erledigt. Wird zur Begründung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag Umdruck 645 Ziffer 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wer § 14 in der so geänderten bzw. erweiterten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Zu den §§ 15, 16, 17 und 18 liegen keine Änderungsanträge vor. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Nun zu § 19. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 645 Ziffer 3 der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen vor. — Keine Wortmeldungen. Wir stimmen über diesen Änderungsantrag ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag angenommen.
Wer § 19 in der durch die Annahme des Antrags Umdruck 645 Ziffer 3 geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Zu Art. 2 liegt kein Änderungsantrag vor. Wer Art. 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Art. 3. Hierzu liegt der Änderungsantrag Umdruck 649 *) der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) vor. Wird zur Begründung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 649 zuzustimmen. wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Änderungsantrag Umdruck 645 Ziffer 4. Wird dazu das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? -- Einstimmig angenommen.
Wer dem Art. 3 in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Art. 4 — § 20 —, Art. 5 — § 21 —, Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Dritte Lesung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
— Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bedauern nach wie vor sehr, daß Sie unsere Änderungsanträge nicht angenommen haben. Wir halten die Ausdehnung des Gesetzes auf die Verfahren und Behandlungen für zu weitgehend, den § 9 Abs. 4 sowie die Krankheitsliste für entbehrlich.
    Das Gesetz hat aber schon allzu lange auf ,sich warten lassen; wir haben es leider erst vor einem Jahr vorgelegt bekommen. Die Verhandlungen waren bedauerlicherweise dadurch beeinflußt, daß wir unter einem großen Zeitdruck standen, denn am 1. Juli dieses Jahres läuft die Polizeiverordnung aus. Wir würden einen gesetzlosen Zustand haben, wenn wir nicht ein Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens verabschiedeten. Das ist nicht unsere Absicht; wir wollen auf keinen Fall die alte Polizeiverordnung, deren Gültigkeit wir dann
    *) Siehe Anlage 9



    Frau Dr. Hubert
    verlängern müßten, erhalten. Aus diesem Grunde werden wir trotz der Ablehnung unserer Anträge dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen.