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    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9281 A Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/3433) . . . . . . . . . . 9281 A Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . . . . . . 9281 B Rückverweisung eines Gesetzentwurfes an den Innenausschuß 9281 B Fragestunde (Drucksache IV/3424) Frage des Abg. Paul: Kritik des Bundeskanzlers an Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und „Addition von Gruppeninteressen im Parlament" Schmücker, Bundesminister . . . . 9281 D Paul (SPD) . . . . . . . . . . 9282 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9282 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Röhrenembargo Schmücker, Bundesminister . . . . 9282 C Dr. Kohut (FDP) 9282 D Fragen des Abg. Seibert: Selbstbeschränkung der Großunternehmen des Einzelhandels im Wettbewerb mit dem mittelständischen Handel . . 9283 B Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz 9283 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Neufestsetzung der Altersgrenzen in der Beamtengesetzgebung Höcherl, Bundesminister . . . . 9283 C Hübner (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Visaprozeduren bei Angehörigen osteuropäischer Länder Höcherl, Bundesminister 9284 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 9284 A Frage des Abg. Dröscher: Unterhaltssicherungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . 9284 A Dröscher (SPD) 9284 B Börner (SPD) 9284 C Fragen des Abg. Dr. Bucher: Fall des fälschlich wegen Mordes verurteilten Johann Lettenbauer Dr. Weber, Bundesminister . . . 9284 D Dürr (FDP) 9285 A Frage des Abg. Fritsch: Begriff des Armenrechts Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 B Fritsch (SPD) 9285 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerung des BM Dr. Mende betr. Beschluß des Bundestages zur Verjährung der nationalsozialistischen Mordtaten Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 C Dürr (FDP) 9286 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 9286 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9288 D Jacobi (Köln) (SPD) 9290 B Mick (CDU/CSU) 9294 A Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3130), — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/221(2, IV/2723, IV/3129) Dr. Furler (CDU/CSU) 9297 B Dr. Mommer (SPD) 9299 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 9301 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9303 D Frau Strobel (SPD) 9305 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9308 B Dr. Effertz (FDP) 9310 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9310 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 9312 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9312 D Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3266) — Zweite und dritte Beratung — 9314 D Antrag der Abg. Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3.1 11) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 9,315 B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 9317 A Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 9317 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 9318 D Antrag der Abg. Dr. von Merkatz u. Gen. betr. Empfehlungen der Versammlungen der Westeuropäischen Union und des Europarates zur europäischen politischen Union (Drucksache IV/3202) . . . . . 9319 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867); Sckriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3356) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9319 C Frau Dr. Hubert (SPD) 9320 A Dr. Stammberger (SPD) . . . 9321 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 932,1 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 9322 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 9323 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3389) — Zweite und dritte Beratung — . . . Jahn (SPD) 9325 A Dr. Hauser (CDU/CSU) • 9325 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9326 D Nächste Sitzung 9327 Anlagen 9329 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9281 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 19S5 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9329 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Arndgen 20. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21. 5. Bazille 15. 6. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21.5. Brünen 14. 6. Busse 21. 5. . Deringer 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21.5. Eisenmann 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Ertl 21.5. Gewandt 28. 5. Gibbert 20. 5. Glombig 31.5. Gscheidle 21.5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Hörnemann (Gescher) 20. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Kahn-Ackermann 20. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 16. 5. Knobloch 31.5. Dr. Koch 21.5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Kulawig * 21.5. Lange (Essen) 20. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21.5. Dr. Löhr 21.5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Metter 21.5. Michels 15. 6. Mischnik 21.5. Moersch 15. 6. Müller (Remscheid) 21. 5. Dr. Dr. Oberländer 20. 5. Rademacher 21. 5. Reichhardt 26. 5. Richarts * 20. 5. Rohde * 21.5. Roß 21.5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 21.5. Seidl (München) 21. 5. Seuffert * 21.5. Dr. Supf 21.5. Schlüter 22. 5. Schmitt-Vockenhausen 20. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21.5. Unertl 21.5. Wächter 21.5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. Werner 21.5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksachen IV/2338, IV/3130). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die in den Verträgen von Rom für die Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er ist der Auffassung, daß diese Wahlen einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur Einheit Europas bringen würden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, sich in den Räten der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß der vom Europäischen Parlament ausgearbeitete und angenommene und den Räten vorliegende Entwurf eines Wahlabkommens alsbald beschlossen und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung weitergeleitet wird. Berlin, den 6. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 644 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). 9330 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. andere Mittel und Gegenstände sowie Verfahren und Behandlungen in Verbindung mit Arzneimitteln, anderen Mitteln und Gegenständen, soweit diese der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier dienen und die Werbeaussage sich auf diesen Zweck bezieht." Bonn, den 19. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Schmidt (Offenbach), Kühn (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet." Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Dr. Franz Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Frau Blohm Wittmann Böhme (Hildesheim) Ziegler Frau Engländer Anlage 5 Umdruck 645 Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 9 a) In § 9 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „5. mit der bildlichen Darstellung a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines I Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung, c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder seiner Teile," ; b) In § 9 erhält Nr. 11 folgende Fassung: „11. mit nicht fachlichen Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,". 2. In § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in zwei Jahren." 3. In § 19 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Zugabeverordnung vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121) ." 4. In Artikel 3 wird a) an § 38 a Abs. 2 folgender Satz angefügt: „In der Rechtsverordnung kann die Bestimmung auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt werden.", b) eine neue Nummer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: ,2. § 47 wird wie folgt ergänzt: In Absatz 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. den Vorschriften einer nach §§ 38, 38 a oder 39 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie auf diese Bußgeldvorschriften verweisen." ' Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9331 Anlage 6 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 § 9 wird Nummer 4 gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 647 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu § 10 werden a) in A. Nr. 3 folgende Worte angefügt: „ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel, Avitaminosen und alimentäre Fettsucht," b) in A. Nr. 5 Buchstabe e die Worte „ausgenommen einfache Katarrhe der ableitenden Harnwege" gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Anlage 8 Umdruck 643 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des von der Bundesregierung einjebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 10 gestrichen. 2. In Artikel 1 § 14 Abs. 1 wird Nummer 8 gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 649 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden in § 38 a Abs. 2 hinter dem Wort „ermächtigt" folgende Worte eingefügt: „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,". Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Jungmann Dr. Schmidt (Offenbach) Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 19. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3377, Frage IX/1): Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit den Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung hat diese Absicht, zumal da der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 27. Januar 1965 in Zusammenhang mit der Freistellung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Umsatzsteuer um die Vorlage eines solchen Gesetzes ersucht hat. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Mein Haus und der Deutsche Forstwirtschaftsrat haben zwar schon seit mehreren Jahren Vorarbeiten geleistet. Sie konnten aber noch nicht abgeschlossen werden, weil sich neue Probleme ergeben haben und dabei auch erhebliche Interessengegensätze auszugleichen sind. Wie Sie wohl wissen, hat inzwischen die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände ihre Vorstellungen in dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vom 19. Januar 1965 niedergelegt. Ich begrüße das und hoffe, daß dadurch die Erörterungen wer- den.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einigen der hier aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen, darf aber vielleicht eine Bemerkung zu der These vorausschicken, die hier aufgestellt worden ist, die Bundesrepublik Deutschland habe im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf agrarpolitischem Gebiet nur Vorleistungen gebracht. Diese These hält die Bundesregierung für falsch. Die Bundesregierung ist im Gegenteil der Meinung, daß auch im agrarpolitischen Bereich abgewogene Lösungen gefunden worden sind, die auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)




    Staatssekretär Dr. Carstens
    Ich glaube, auch in der allgemeinen Form, wie es später gesagt worden ist, daß Deutschland aus der EWG nur Nachteile und Frankreich nur Vorteile gehabt habe, ist eine solche These unhaltbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man könnte einen langen Katalog von Vorteilen aufzählen, die Deutschland, die deutsche Wirtschaft, die deutsche Industrie und andere Gruppen bei uns, aus der EWG gezogen haben. Das trifft auch für die Agrarpolitik insofern zu, Herr Abgeordneter, als nach Auffassung der Bundesregierung auch für den Bereich der Agrarpolitik, wie ich gerade gesagt habe, abgewogene Lösungen gefunden worden sind.
    Aber ich darf, Herr Präsident, auf den eigentlichen Gegenstand dieser Debatte mit einigen Bemerkungen eingehen und vielleicht einige Worte zu den verschiedenen Ausführungen sagen, die über die Befugnisse des Euorpäischen Parlaments gemacht worden sind. Ich möchte vorausschicken, daß es die Auffassung der Bundesregierung ist, daß die Befugnisse des Europäischen Parlaments gestärkt werden sollten. Die Bundesregierung hat diese ihre Auffassung bei jeder Gelegenheit öffentlich und auch in den Sitzungen des Ministerrates zum Ausdruck gebracht. Das bezieht sich in ganz besonderer Weise auch auf die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments. Die Bundesregierung setzt sich für eine Verstärkung gerade dieser Befugnisse ein. Sie sieht in Übereinstimmung mit dem, was von verschiedenen Abgeordneten hier gesagt worden ist, eine wichtige Gelegenheit zur Verwirklichung dieses Ziels im Zusammenhang mit den Plänen für die Schaffung neuer Einrichtungen für die europäischen Gemeinschaften. Die Bundesregierung ist in der Tat der Auffassung, daß in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments unumgänglich notwendig ist.
    Es ist dann von dem Fusionsvertrag gesprochen worden, durch den vor kurzem eine Reihe von Organen der drei europäischen Gemeinschaften vereinigt worden sind und durch den in der Tat ein besonderer Ausschuß bei der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der sogenannte VierPräsidenten-Ausschuß, in Wegfall gekommen ist. Herr Präsident, ich persönlich habe sehr großen Zweifel, ob der bisherige Vier-Präsidenten-Ausschuß dem Europäischen Parlament tatsächlich Befugnisse verlieh. So wie ich die Arbeitsweise dieses Ausschusses gekannt habe, hat es sich um einen Ausschuß gehandelt, an dem in der Tat der Präsident des Europäischen Parlaments mitgewirkt hat. Aber es ist mir nicht bekannt, daß das Parlament selbst auf diese Weise zu einem nachhaltigen Ein fluß gekommen wäre. Man kann außerdem doch wohl sagen, daß die Konstruktion, die damals unter den besonderen Verhältnissen des Jahres 1950 gewählt worden ist, nämlich einem solchen aus vier Präsidenten von vier Organen gebildeten Ausschuß die entscheidenden haushaltsrechtlichen Kompetenzen zu übertragen, mit 'unseren landläufigen Vorstellungen von Haushaltsrecht und Haushaltsfestsetzung schwerlich übereinstimmt. Deswegen glaube ,ich, daß durch die neue Konstruktion, die jetzt gewählt worden ist, letzten Endes auch das Europäische Parlament nicht an Befugnissen verloren, sondern eher gewonnen hat. Denn jetzt hat das Europäische Parlament das Recht, den Verwaltungshaushalt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu diskutieren und zu ihm Stellung zu nehmen, ebenso wie es zu dem gesamten übrigen Haushalt Stellung nimmt.
    Die Tendenz und dieallgemeine Haltung der Bundesregierung in der Frage der Verstärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments bezieht sich auch und insbesondere 'auf die Rechte des Europäischen Parlaments bei der Verabschiedung von Verordnungen durch den Ministerrat. Der Rat ist — und das wird den Abgeordneten des Europäischen Parlaments bekannt sein — seit längerem dazu übergegangen, auch in den Fällen, in denen der Vertrag dies nicht vorschreibt, das Europäische Parlament vor der Verabschiedung wichtiger Verordnungen anzuhören.
    Ein weiterer Punkt, der hier diskutiert worden ist, betraf die Assoziationsabkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dritten Staaten. Auch hier findet faktisch eine weitgehende Unterrichtung des Europäischen Parlaments sowohl durch den Präsidenten ,des Rates wie durch die Kommission über den Lauf der Verhandlungen statt. Auch die Bundesregierung ist der Meinung, daß das noch nicht ein auf die Dauer befriedigender und ausreichender Zustand ist. Es stellt sich hier die Frage, ob man die Stellung des Europäischen Parlaments derjenigen der nationalen Parlamente bei der Verabschiedung internationaler Verträge angleichen sollte. Das würde bedeuten, daß das Europäische Parlament ähnlich wie ein nationales Parlament seine Zustimmung zu dem Assoziationsvertrag zu geben haben würde, bevor der Assoziationsvertrag ratifiziert werden könnte. Das sind Fragen, die sicherlich nicht heute abschließend entschieden werden können. Aber ich möchte doch andeuten, daß hier die Möglichkeit zu einer Fortentwicklung besteht, die vielleicht den Vorstellungen, die zu diesem Punkt geäußert worden sind, Rechnung tragen könnte.
    Ein weiterer Punkt, der zur Diskussion gestellt worden ist, ist die Frage der Einsetzung eines Ausschusses nach Art des deutschen Vermittlungsausschusses zur Überbrückung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Hier kann ich Ihnen nicht verhehlen, daß die Bundesregierung Bedenken hegt. Sie befürchtet, daß durch die Einsetzung eines solchen Gremiums unter Umständen eine sehr starke Verzögerung bei der Verabschiedung von Verordnungen eintreten könnte.
    Aber es wäre zu erwägen — und das ist ein Vorschlag, den die Bundesregierung gemacht hat und an dem sie festhalten wird —, daß man eine zweite Beschlußfassung des Rates für den Fall vorsieht, daß das Europäische Parlament Änderungsvorschläge macht. Da wäre die Frage, ob das eine Beschlußfassung mit einer besonderen Mehrheit sein sollte, eine Unterfrage, die sicherlich genauer zu prüfen wäre.



    Staatssekretär Dr. Carstens
    Zu dem großen Komplex, der hier eingehend erörtert worden ist, nämlich zu der Frage der direkten Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments zunächst nur in Deutschland, möchte ich mich ganz kurz fassen. Ich kann mich hier im wesentlichen den Bedenken anschließen, die vorgetragen worden sind. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das gewichtigste Bedenken, daß Deutschland hier vorangehen würde und daß das Prinzip der Einheitlichkeit des Verfahrens für die Bestellung der Mitglieder des Europäischen Parlaments dadurch verlassen würde. Aber die Bundesregierung hält selbstverständlich an den Erklärungen, die sie wiederholt abgegeben hat, und auch an der Erklärung, die sie durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge abgegeben hat, fest, nämlich: daß das Ziel der politischen Bemühungen innerhalb der europäischen Gemeinschaften die direkte Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments in allen Mitgliedstaaten sein muß. Die Bundesregierung wird die sich bietenden Möglichkeiten ausnutzen, um diesem Ziel näherzukommen. Es ist vorgesehen, daß im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Fusion der drei Gemeinschaften, die ja in Kürze aufgenommen werden, auch diese Frage wieder erörtert wird.
    Schließlich ist die Frage behandelt worden, ob der Ministerrat in öffentlicher Sitzung tagen oder jedenfalls gewisse Beschlüsse in öffentlicher Sitzung fassen sollte. Auch hierzu muß ich Bedenken anmelden. Die Verhandlungen im Ministerrat ähneln doch immer noch sehr viel mehr internationalen Verhandlungen als, sagen wir, der Beschlußfassung in einem nationalen Gremium,

    (Abg. Metzger: Er ist doch Gesetzgebungsorgan!)

    sei es in einem nationalen Parlament oder in einer nationalen Regierung. — Was die Funktion betrifft, Herr Abgeordneter, ist das fraglos richtig. Ich sprach von der Methode, mit deren Hilfe der Ministerrat sich dieser Funktion erledigt, und es ist eine Methode, die eine sehr starke Ähnlichkeit mit internationalen Verhandlungen aufweist.

    (Abg. Metzger: Aber die Offentlichkeit kommt ja nur für die Gesetzgebung in Frage!)

    Deswegen ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Herstellung der Offentlichkeit für diesen Teil der Beratungen des Ministerrats mit großen Nachteilen verbunden sein könnte und daß dadurch vor allen Dingen die Möglichkeit eines Kompromisses unter Umständen in entscheidender Weise erschwert werden könnte. Das brauche ich, glaube ich, im einzelnen nicht auszuführen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Schließlich ist vorgeschlagen worden, ,die Außenminister der sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft solltensich zu regelmäßigen Konsultationen zusammenfinden. Dies, meine Damen und Herren, ist die Auffassung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dieser ihrer Auffassung noch vor kurzem bei der Vorlage ihrer Pläne über die europäische Zusammenarbeit vom November vorigen Jahres Ausdruck verliehen. Wir sind der Meinung, daß schon in der ersten Phase dieser mehrstufigen europäischen Entwicklung, so wie wir sie uns vorstellen, u. a. eine regelmäßige Konsultation der Außenminister der sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft stattfinden sollte.
    Ich glaube, Herr Präsident, das sind die Bernerkungen, die ich in diesem Zusammenhang machen wollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache zu den Punkten 12 a und 12 b.
Wir kommen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament. Ich rufe auf die §§ 1 bis 19, Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Paragraphen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke. Die Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit; die aufgerufenen Paragraphen sind abgelehnt. Damit ist das Gesetz in allen seinen Teilen abgelehnt. Eine dritte Beratung entfällt.
Wir kommen zur Beschlußfassung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP auf Umdruck 621 *). Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen.
Zu Punkt 1213 der Tagesordnung liegt ein Antrag des Ausschusses auf Seite 7 der Drucksache IV/3129 vor. Er betrifft alle unter b aufgeführten Anträge der einzelnen Fraktionen dieses Hauses.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12 c:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733)

aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3267)
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (8. Ausschuß) (Druchsache IV/3266)

(Erste Beratung 148. Sitzung).

Der Bericht des Haushaltsausschusses liegt vor. — Das Haus nimmt ihn zur Kenntnis.
*) Siehe Anlage 2



Vizepräsident Schoettle
Der Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik ist vom Abgeordneten Dr. Huys erstattet. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort?
— Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer den aufgerufenen Artikeln zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Muß ich diese Seite des Hauses (zur SPD) als stimmenthaltend werten? Ich nehme es so an. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen sind die aufgerufenen Artikel angenommen. Damit ist die zweite Beratung geschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
In der allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Das Gesetz ist entgegen den Erwartungen in der zweitung Beratung einstimmig angenommen.

(Abg. Metzger: Das war Gesinnungswandel!)

— Ich habe Ihre Bemerkung zwar nicht verstanden, Herr Abgeordneter Metzger, aber ich nehme an, daß sie gut gemeint war.
Wir 'kommen zur Beratung des Punktes 12 d:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und der Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3111) .
Dazu wünscht der Abgeordnete Arendt das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich einige wenige Bemerkungen zu dem Ihnen vorliegenden Antrag Drucksache IV/3111 machen. Es handelt sich hierbei um ein sehr bedeutsames Anliegen. Allein die Tatsache, daß die Gemeinsame Versammlung und auch das Europäische Parlament seit 1957 zehnmal in Form von Berichten und Entschließungen zur Frage des Europäischen Bergarbeiterstatuts Stellung genommen hat, macht die Bedeutung klar. Das Europäische Parlament hat diese Frage in einer letzten Entschließung vom Oktober 1964 — zum zehntenmal, wie ich schon sagte — behandelt und hat in einem Ausschußbericht und in einer Entschließung, die einstimmig akzeptiert wurden, die Bedeutung noch einmal herausgestellt, ohne daß wir zu dem Ergebnis gekommen wären, daß in dem Europäischen Bergarbeiterstatut, welches eine Reihe von Forderungen und Elementen enthält, die die Position des Bergmanns nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in allen bergbautreibenden Ländern der Montanunion hervorheben sollten, diese Punkte einer Verwirklichung zugeführt worden wären.
    Warum ist dieses Statut nicht ,aus dem Stadium der Beratungen herausgekommen? Einfach deshalb, weil die nationalen Regierungen und die Arbeitgeberorganisationen zu heftigen Widerstand gegen die Verwirklichung dieses Statuts geleistet haben. An diesem Widerstand ist auch die Hohe Behörde in Luxemburg gescheitert. Die Beratungen im sogenannten ,Gemischten Ausschuß, der dort existiert, haben nicht zu einem Ergebnis geführt, weil diese von mir skizzierte Haltung der Regierungen und der Arbeitgeberorganisationen festzustellen war. Das halten wir für sehr bedauerlich. Das war auch die Ursache, warum wir den Antrag Drucksache IV/ 3111 vorgelegt haben. Wir möchten die nationalen Regierungen, 'insbesondere die Bundesregierung, veranlassen, nicht nur ihren ablehnenden Standpunkt aufzugeben, sondern auch ,auf die anderen Mitgliedsregierungen hinzuwirken, daß dieses Statut .seine Verwirklichung findet.
    Meine Damen und Herren, ich möchte noch ein paar Bemerkungen zu der Bedeutung des Statuts machen. Schon 1956 hat der damalige Präsident der Hohen Behörde, Herr Finet, in einer öffentlichen Erklärung auf die Notwendigkeit der Verwirklichung des Statuts hingewiesen. Das Statut sollte — das darf ich noch einmal sagen — die Position des Bergmanns hervorheben. Als dieser Gedanke 1956 geboren wurde, war die Kohle zwar knapp, im Gegensatz zu heute, wo die Kohle im Überfluß vorhanden ist. Aber damals wie heute waren die Belegschaftszahlen sehr niedrig, und damals wie heute war eine erschreckende Überalterung der bergmännischen Belegschaft festzustellen. Es geht aber auch dem Europäischen Parlament um die Sicherung einer qualifizierten Stammbelegschaft in den bergbautreibenden Ländern. Wenn man den Blick 'einmal über unsere Grenzen hinweglenkt, wird man feststellen, daß diese Belegschaftssicherung nicht gegeben ist. Der Anteil der Gastarbeiter an der bergmännischen Belegschaft beträgt in der Gemeinschaft 14 %; in manchen Ländern, wie beispielsweise Belgien, liegt er bei 62 %. Es ist klar, daß man mit diesen Gastarbeitern die besonderen Probleme ,des Bergbaus nicht meistern kann.
    Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten die wichtigsten Folgerungen aus diesem Tatbestand, die das Europäische Parlament gezogen hat, einmal zitieren. Es heißt in Ziffer 15 des Berichtes, der — ich wiederhole — einstimmig angenommen worden ist:
    Ihr Ausschuß betrachtet diese Lösung — also der Fragen der Gastarbeiter —
    als eine Verlegenheitslösung, da ein Ausweichen auf Gastarbeiter aus Drittländern aus manchen Gründen als unzweckmäßig für die Sanierung der Belegschaft anzusehen ist:
    1. Der Bergbau benötigt eine qualifizierte, technisch hockentwickelte Stammbelegschaft.



    Arendt (Wattenscheid)

    2. Die Arbeitssicherheit ist zunehmend gefährdet durch Mangel an beruflicher Ausbildung und durch sprachliche Schwierigkeiten der Gastarbeiter.
    3. Der überwiegende Teil der Gastarbeiter aus Gemeinschaftsländern und Drittländern ist gewillt, die Arbeit in den Bergbaubetrieben nur vorübergehend aufzunehmen, um anschließend in die Heimatländer zurückzukehren.
    Es liegt auf der Hand,
    — so fährt der Bericht in der nächsten Ziffer fort —
    daß die Schaffung einer in ihrem sozialen Status gesunden Dauerbelegschaft auf mittel- und langfristige Sicht verhindert wird.
    Das ist genau die Frage, die es jetzt zu entscheiden gilt. Ich will nicht im Übermaß Zahlen vortragen. Aber ich glaube, wir sollten einmal an das Jahr 1964 denken. Dort war ein Bedarf von etwa 7000 Berglehrlingen und Bergjungleuten zu verzeichnen. Es sind aber nur 638 gekommen. Eine ähnliche Entwicklung war auch 1965 festzustellen. Wenn man die nächste Zukunft betrachtet und daran denkt, daß eines Tages einmal das neunte Schuljahr eingeführt wird, muß man befürchten, daß sich diese Tendenz noch erheblich verstärkt.
    Nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die sozialdemokratische Fraktion ist der Auffassung, daß das Europäische Bergarbeiterstatut, das von der Hohen Behörde entwickelt wurde, das geeignete Instrument sein könnte, um die Position des Bergmanns aus der Masse der Arbeitnehmer herauszuheben und um für eine kontinuierliche stabile qualifizierte Stammbelegschaft zu sorgen.
    Wir haben in diesem Hohen Hause in den letzten Jahren mehrere Energiedebatten geführt und dabei von der Regierung immer wieder gehört, daß es ihr Ziel sei, 140 Millionen Tonnen im Jahr zu fördern. Dabei wurde aber nicht gesagt, ob diese Förderung auch abgesetzt werden kann. Wenn Sie die Situation im Steinkohlenbergbau im Augenblick beobachten, dann werden Sie zu dem Ergebnis kommen, daß bei den Zechengesellschaften schon 13,5 Millionen Tonnen Kohle und Koks auf der Halde liegen. Täglich kommen 60- bis 65 000 Tonnen hinzu. Zu Beginn dieses Jahres hat die Bundesregierung zwar erklärt, 1965 werde der Haldenzugang insgesamt nur 1,8 Millionen Tonnen ausmachen. Aber schon im ersten Quartal 1965 betrug der Haldenzugang 4,5 Millionen Tonnen. Im zweiten Quartal wird es nicht viel weniger sein, und es wird für dieses Jahr so weitergehen. Ein Großteil der Belegschaften im Ruhrgebiet erklärt, daß, wenn nicht am 19. September Bundestagswahlen wären, schon längst Feierschichten eingelegt worden wären. Ich sage das deshalb

    (Abg. Dürr: Weil es gerade noch zum Thema gehört!)

    — das ist sehr wichtig, Herr Kollege —, weil Ende
    des Jahres wahrscheinlich 16 Millionen Tonnen
    Kohle und Koks auf der Halde liegen werden. Und
    dann werden Feierschichten eingelegt. In dem Augenblick, wo Feierschichten eingelegt werden, werden große Teile, insbesondere jüngere leistungsfähige Jahrgänge, den Bergbau verlassen; denn sie sind nicht bereit, Mindereinkommen in einer Zeit hinzunehmen, wo in den übrigen Industrien Vollbeschäftigung und Hochkonjunktur herrscht. Wenn diese jungen, leistungsfähigen Jahrgänge den Bergbau verlassen, werden sie entweder gar nicht mehr zurückkehren oder aber sie werden nur unter hohen finanziellen Aufwendungen, so wie das im Augenblick bei den Gastarbeitern der Fall ist, zurückzugewinnen sein. Unter diesem Aspekt sollte man das Bergarbeiterstatut betrachten. Wir sollten unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, dieses Statut zu verwirklichen.
    Das wird um so leichter möglich sein, als in der Zwischenzeit auf europäischer Ebene in der im Oktober 1964 gefaßten Entschließung festgelegt ist, daß nicht alle Punkte, die in dem Statut enthalten sind, auf einmal erfüllt werden sollen. Vielmehr hat man sich auf zwei Fragen konzentriert: die sogenannte Bergmannsprämie und die Treueprämie. Wenn man diese beiden Komplexe aus dem Statut herauslöste, würde man recht schnell zu einer Verständigung gelangen; man würde damit einen Beitrag zur sukzessiven Erfüllung dieses Statuts leisten. Dann würde auch der Artikel 3 e des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl verwirklicht. Dort heißt es nämlich:
    Die Organe der Gemeinschaft haben auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter hinzuwirken.
    Dieses Ziel hatten die Beratungen im Gemischten Ausschuß. Man kann wohl mit einer gewissen Befriedigung feststellen, daß durch die Stellungnahme des Sozialausschusses des Europäischen Parlaments und durch das Plenum des Europäischen Parlaments die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Beratungen in diesem Gemischten Ausschuß geschaffen wurden. In seinem Bericht vom Oktober hat der Sozialausschuß festgestellt, daß die Haltung der Regierungsvertreter und der Vertreter der Arbeitgeber im Gemischten Ausschuß einem Negativattest hinsichtlich einer fortschrittlichen europäischen Sozialpolitik gleichkomme. Ich glaube, daß hier durch eine positive, fortschrittliche Entscheidung mit wenigen finanziellen Mitteln die Voraussetzungen für eine vernünftige Lösung des Belegschaftsproblems in der Bergbauwirtschaft der MontanunionLänder geschaffen werden können.
    Die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses hat entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Parlaments den Antrag Drucksache IV/3111 vorgelegt. Die Annahme dieses Antrags würde den Beschäftigten im Bergbau, nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in allen Ländern der Gemeinschaft, zeigen, daß der Deutsche Bundestag gewillt ist, den Vertrag von Paris getreulich zu erfüllen. Ich bitte im Namen der Fraktion der SPD um Ihre Zustimmung.

    (Beifall bei der SPD.)