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ID0418508100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9281 A Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/3433) . . . . . . . . . . 9281 A Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . . . . . . 9281 B Rückverweisung eines Gesetzentwurfes an den Innenausschuß 9281 B Fragestunde (Drucksache IV/3424) Frage des Abg. Paul: Kritik des Bundeskanzlers an Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und „Addition von Gruppeninteressen im Parlament" Schmücker, Bundesminister . . . . 9281 D Paul (SPD) . . . . . . . . . . 9282 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9282 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Röhrenembargo Schmücker, Bundesminister . . . . 9282 C Dr. Kohut (FDP) 9282 D Fragen des Abg. Seibert: Selbstbeschränkung der Großunternehmen des Einzelhandels im Wettbewerb mit dem mittelständischen Handel . . 9283 B Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz 9283 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Neufestsetzung der Altersgrenzen in der Beamtengesetzgebung Höcherl, Bundesminister . . . . 9283 C Hübner (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Visaprozeduren bei Angehörigen osteuropäischer Länder Höcherl, Bundesminister 9284 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 9284 A Frage des Abg. Dröscher: Unterhaltssicherungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . 9284 A Dröscher (SPD) 9284 B Börner (SPD) 9284 C Fragen des Abg. Dr. Bucher: Fall des fälschlich wegen Mordes verurteilten Johann Lettenbauer Dr. Weber, Bundesminister . . . 9284 D Dürr (FDP) 9285 A Frage des Abg. Fritsch: Begriff des Armenrechts Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 B Fritsch (SPD) 9285 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerung des BM Dr. Mende betr. Beschluß des Bundestages zur Verjährung der nationalsozialistischen Mordtaten Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 C Dürr (FDP) 9286 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 9286 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9288 D Jacobi (Köln) (SPD) 9290 B Mick (CDU/CSU) 9294 A Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3130), — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/221(2, IV/2723, IV/3129) Dr. Furler (CDU/CSU) 9297 B Dr. Mommer (SPD) 9299 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 9301 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9303 D Frau Strobel (SPD) 9305 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9308 B Dr. Effertz (FDP) 9310 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9310 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 9312 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9312 D Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3266) — Zweite und dritte Beratung — 9314 D Antrag der Abg. Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3.1 11) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 9,315 B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 9317 A Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 9317 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 9318 D Antrag der Abg. Dr. von Merkatz u. Gen. betr. Empfehlungen der Versammlungen der Westeuropäischen Union und des Europarates zur europäischen politischen Union (Drucksache IV/3202) . . . . . 9319 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867); Sckriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3356) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9319 C Frau Dr. Hubert (SPD) 9320 A Dr. Stammberger (SPD) . . . 9321 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 932,1 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 9322 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 9323 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3389) — Zweite und dritte Beratung — . . . Jahn (SPD) 9325 A Dr. Hauser (CDU/CSU) • 9325 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9326 D Nächste Sitzung 9327 Anlagen 9329 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9281 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 19S5 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9329 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Arndgen 20. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21. 5. Bazille 15. 6. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21.5. Brünen 14. 6. Busse 21. 5. . Deringer 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21.5. Eisenmann 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Ertl 21.5. Gewandt 28. 5. Gibbert 20. 5. Glombig 31.5. Gscheidle 21.5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Hörnemann (Gescher) 20. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Kahn-Ackermann 20. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 16. 5. Knobloch 31.5. Dr. Koch 21.5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Kulawig * 21.5. Lange (Essen) 20. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21.5. Dr. Löhr 21.5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Metter 21.5. Michels 15. 6. Mischnik 21.5. Moersch 15. 6. Müller (Remscheid) 21. 5. Dr. Dr. Oberländer 20. 5. Rademacher 21. 5. Reichhardt 26. 5. Richarts * 20. 5. Rohde * 21.5. Roß 21.5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 21.5. Seidl (München) 21. 5. Seuffert * 21.5. Dr. Supf 21.5. Schlüter 22. 5. Schmitt-Vockenhausen 20. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21.5. Unertl 21.5. Wächter 21.5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. Werner 21.5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksachen IV/2338, IV/3130). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die in den Verträgen von Rom für die Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er ist der Auffassung, daß diese Wahlen einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur Einheit Europas bringen würden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, sich in den Räten der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß der vom Europäischen Parlament ausgearbeitete und angenommene und den Räten vorliegende Entwurf eines Wahlabkommens alsbald beschlossen und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung weitergeleitet wird. Berlin, den 6. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 644 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). 9330 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. andere Mittel und Gegenstände sowie Verfahren und Behandlungen in Verbindung mit Arzneimitteln, anderen Mitteln und Gegenständen, soweit diese der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier dienen und die Werbeaussage sich auf diesen Zweck bezieht." Bonn, den 19. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Schmidt (Offenbach), Kühn (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet." Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Dr. Franz Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Frau Blohm Wittmann Böhme (Hildesheim) Ziegler Frau Engländer Anlage 5 Umdruck 645 Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 9 a) In § 9 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „5. mit der bildlichen Darstellung a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines I Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung, c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder seiner Teile," ; b) In § 9 erhält Nr. 11 folgende Fassung: „11. mit nicht fachlichen Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,". 2. In § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in zwei Jahren." 3. In § 19 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Zugabeverordnung vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121) ." 4. In Artikel 3 wird a) an § 38 a Abs. 2 folgender Satz angefügt: „In der Rechtsverordnung kann die Bestimmung auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt werden.", b) eine neue Nummer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: ,2. § 47 wird wie folgt ergänzt: In Absatz 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. den Vorschriften einer nach §§ 38, 38 a oder 39 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie auf diese Bußgeldvorschriften verweisen." ' Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9331 Anlage 6 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 § 9 wird Nummer 4 gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 647 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu § 10 werden a) in A. Nr. 3 folgende Worte angefügt: „ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel, Avitaminosen und alimentäre Fettsucht," b) in A. Nr. 5 Buchstabe e die Worte „ausgenommen einfache Katarrhe der ableitenden Harnwege" gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Anlage 8 Umdruck 643 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des von der Bundesregierung einjebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 10 gestrichen. 2. In Artikel 1 § 14 Abs. 1 wird Nummer 8 gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 649 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden in § 38 a Abs. 2 hinter dem Wort „ermächtigt" folgende Worte eingefügt: „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,". Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Jungmann Dr. Schmidt (Offenbach) Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 19. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3377, Frage IX/1): Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit den Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung hat diese Absicht, zumal da der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 27. Januar 1965 in Zusammenhang mit der Freistellung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Umsatzsteuer um die Vorlage eines solchen Gesetzes ersucht hat. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Mein Haus und der Deutsche Forstwirtschaftsrat haben zwar schon seit mehreren Jahren Vorarbeiten geleistet. Sie konnten aber noch nicht abgeschlossen werden, weil sich neue Probleme ergeben haben und dabei auch erhebliche Interessengegensätze auszugleichen sind. Wie Sie wohl wissen, hat inzwischen die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände ihre Vorstellungen in dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vom 19. Januar 1965 niedergelegt. Ich begrüße das und hoffe, daß dadurch die Erörterungen wer- den.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der wirtschaftlichen Einigung Europas in den letzten Jahren durchaus erfreuliche Fortschritte erreichen können, trotz der großen Schwierigkeiten, die es gab. Aber je mehr die wirtschaftliche Einigung Europas fortschreitet, je mehr eingreifende folgenschwere Beschlüsse in die Organe der Gemeinschaften verlagert werden, je größer die Geldsummen sind, über die dort entschieden wird, um so dringender wird es, daß der unterentwickelte Teil Europas, der leider von vorn-



    Dr. Mommer
    herein unterentwickelt war, nämlich der demokratische Teil, der demokratisch-parlamentarische Unterbau für die europäischen Institutionen ausgebaut wird. Das ist nichts Neues. Wir reden schon immer darüber, seit wir mit den Verträgen über die Gemeinschaften befaßt waren. Aber ich stelle fest, daß wir da nicht vorwärtsgekommen sind, weder was die Rechte des Europäischen Parlaments, noch was die andere Forderung angeht: dieses Parlament muß ein wirkliches Parlament auch dadurch werden, daß es von dem dort zu vertretenden europäischen Volke oder den Völkern direkt gewählt wird, und zwar so direkt gewählt wird, wie es im Art. 138 des Vertrages vorgesehen ist.
    Wir haben immer wieder feststellen müssen, daß der direkte Weg, den wir gehen möchten — über die Erfüllung des Art. 138 und, was die Rechte angeht, über Änderungen, Ergänzungen der Verträge —, nicht gangbar ist, seitdem die Regierung eines Mitgliedsstaates diesen Weg blockiert. Wir sind seitdem darauf angewiesen, zwei Dinge zu tun: einmal unseren festen Willen zu bekunden, daß wir uns auch durch die Hindernisse, die wir vielleicht im Augenblick gar nicht aus dem Wege räumen können, nicht in unserer Entschlossenheit beeinflussen lassen, die Demokratisierung doch durchzusetzen.
    Zweitens sind wir . gezwungen, eine Politik der kleinen Schritte und auch eine Politik der Behelfslösungen zu betreiben, die uns weiß Gott nicht gefallen, aber die uns doch vorwärtsbringen und jedenfalls sehr viel besser sind als das Stillstehen und Garnichtstun. Das müssen wir tun, wenn wir nicht nach dem Grundsatz: „Ruhe ist die erste Pflicht der Europäer" verfahren wollen — Ihnen, Herr Kollege Furler, wurde soeben von Herrn Wehner dieser Zwischenruf gemacht —, wenn wir nicht in Immobilismus auf diesem Gebiet der parlamentarischen Rechte versinken wollen.
    Ich weiß, wie angreifbar jede Politik der kleinen Schritte ist. Wie leicht haben es die Kritiker, da zu sagen: Nun schaut mal an, wir wollen doch .die Wiedervereinigung, freie Wahlen in ganz Deutschland, und was bietet man uns an? — Kleine Schritte! Diese Kritik wäre berechtigt, wenn nicht die Alternative eben der Immobilismus wäre, der Verzicht auf jedes Tun überhaupt.
    Der Gesetzentwurf, durch den die 36 deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Bundestagswahl direkt gewählt werden sollen, hat große Mängel. Dessen sind wir uns bewußt. Er hat die Mängel, die jede Politik der kleinen Schritte hat. Da ist es dann leicht, zu sagen: Das ist nicht die europäische Lösung; da wird nicht wie vorgesehen gleichzeitig in allen sechs Staaten gewählt, da wird nicht das gemacht, was in Art. 138 des Vertrages und in der schon ,1960 beschlossenen Wahlordnung vorgesehen ist, da wird nicht .die Zahl der Parlamentarier vermehrt usw. All das stimmt. Trotzdem ist diese Politik grundfalsch, weil sie im Ansatzpunkt falsch ist, weil sie so tut, als hätten wir etwas Besseres anzubieten als das Unzulängliche — jawohl: Unzulängliche —, das hier angeboten wird.
    Was Sie jetzt in dem Umdruck als Alternative anbieten, ist sehr viel weniger als das, was in unserer Vorlage enthalten ist. Sie wollen es dabei bewenden lassen, daß die Bundesregierung sich in den Räten der Gemeinschaften wieder einmal — ich glaube, sie hat es gar nicht so oft getan — dafür einsetzt, daß entsprechend dem vom Europäischen Parlament ausgearbeiteten Entwurf eines Wahlabkommens verfahren werde. Aber, meine verehrten Kollegen von der CDU: Was kommt dabei heraus? Sie wissen doch, daß Sie da gerade wieder auf den Ideologen des Neunationalismus treffen, auf den Politiker der Nichtintegration in Europa und der Nichtdemokratisierung der Europäischen Gemeinschaft. Sie stoßen da wieder auf das Hindernis, über das wir im frontalen Angriff nicht hinwegkommen können. Da wäre es dann wenig ,eindrucksvoll, wenn die Bundesregierung das täte, was in Ihrem Entschließungsentwurf steht. Ich bedaure, daß die Bundesregierung das nicht schon immer und immer wieder getan hat. Ich bedaure ebenfalls, daß in der Europa-Initiative der 'Bundesregierung vom vorigen Herbst zwar etwas über die Vermehrung der Rechte des Europäischen Parlaments steht, aber nicht der mindeste Hinweis auf die Forderung nach Direktwahl des Europäischen Parlaments in diesen Texten enthalten ist. Da hätte man das hineinschreiben müssen und nicht hier in eine Entschließung, die ein mangelhafter, sehr mangelhafter Ersatz für eine Vorlage ist, die wir Ihnen unterbreiten, die den Vorzug hat, uns auf jeden Fall ein Stück vorwärtszubringen.
    Ich habe mir die Protokolle unserer Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß nochmal angesehen und habe mir überlegt: Was ist denn nun eigentlich das wirkliche Motiv, das Sie zur Ablehnung der Vorlage veranlaßt hat? Ich glaube, daß es letzten Endes eine gewisse Furcht ist, die bei Ihnen verbreitet ist, etwas zu tun, was dem französischen Staatschef nicht gefällt. Sie wollen ihn nicht verärgern. Ein Mitglied des Ausschusses hat das auch offen ausgesprochen. Nun, ich glaube, daß das ein durchgehender Zug der Verhaltensweise der Bundesregierung insgesamt gegenüber der französischen Regierung in allen politischen Fragen der letzten Jahre gewesen ist. Da lag ein Fehler, der auch bei Ihnen im übrigen in letzter Zeit erkannt worden ist, daß Sie viel zu zaghaft in der 'Behauptung und Durchsetzung unserer Standpunkte und unserer Interessen gegenüber dem General gewesen sind. Hier in den europäischen Dingen muß es ja doch immer möglich sein, daß wir seinem Credo, dein Credo des Nationalismus, der absoluten, uneingeschränkten Souveränität, unser europäisches Credo entgegensetzen und daß wir das ebenso oft und hart und deutlich tun, wie er es tut. Obschon er ganz allein steht in Europa, hat er keine Furcht, sein Bekenntnis zur Nichtintegration — Nichtintegration in Europa, Nichtintegration im atlantischen Rahmen — laut zu verkünden.
    Wenn das so ist, daß bei uns hier, bei der Bundesregierung und bei Ihnen, bei der Mehrheit des Hauses, ein Mangel an Dispositionen besteht, unsererseits nachdrücklich das zu sagen und zu fordern,



    Dr. Mommer
    was wir im Interesse Europas für nötig halten, dann sollten Sie da doch auch aus der Beobachtung des Verhaltens de Gaulles zu anderen Staatsmännern etwas lernen. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" konnten Sie nach dem Wilson-Besuch in Paris lesen:
    De Gaulle mag harte, zähe Verhandlungspartner, und Wilson kam sehr viel besser mit dem
    General zurecht, als man vorher erwartet hätte.
    Die Annahme des Gesetzes, das wir Ihnen hier vorgelegt haben, würde natürlich die Aufgabe nicht lösen, die in dem Art. 138 des EWG-Vertrags gestellt ist. Aber, meine Herren, es wäre das eindruckvollste Bekenntnis zu Europa und zu dem Grundsatz der allgemeinen und direkten Wahlen und zur Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften, das man sich überhaupt denken kann. Ihr Umdruck dagegen ist in Wirklichkeit doch nur ein Alibi und ein Ausdruck des Verzichtes auf jede Aktion.
    Nun, ich will nicht auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen. Uns lag daran, daß hier ein Exempel statuiert werde. Die 36 deutschen Vertreter sollten in der Volkswahl anläßlich der Bundestagswahl direkt gewählt werden. Wir wollten durch dieses Exempel der Welt auch zeigen, daß dieses deutsche Volk in seiner Gesamtheit für Europa und für die europäische Integration und für ein demokratisches Europa eintritt. Das können Sie mit Entschließungen dieser Art und mit Anträgen der Bundesregierung in den Räten der Gemeinschaften niemals erreichen.
    Durch dieses Verfahren würde dann auch Europa ins Volk getragen. Zwangsläufig müßte sich jeder von uns in jeder Wahlrede mit den europäischen Problemen auseinandersetzen. Da bemühen sich jetzt europäische Organisationen, den kommenden Wahlkampf nicht ganz ohne Europa sich abwickeln zu lassen. Sie arbeiten Fragen aus, die uns in Wahlversammlungen gestellt werden sollen. Welch schwacher, schwacher Ersatz kann das nur sein für die Beschäftigung mit europäischen Problemen, die sich ergäbe, wenn man entsprechend unserem Vorschlag verführe!
    Nun arbeiten Sie in der Ablehnung vor allem auch mit juristischen Gründen. Sie meinen, der Vorschlag sei mit Art. 138 nicht vereinbar. Wir sind durch Ihre Argumente nicht überzeugt worden. Der Text läßt das Verfahren zu. „Die Versammlung", so heißt es da, „besteht aus Abgeordneten, die nach einem von jedem Mitgliedsstaat bestimmten Verfahren von den Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt werden". Daran haben-wir uns in der Formulierung der Bestimmungen des Gesetzes strikt gehalten. Außerdem wäre es doch eine eigenartige Sache, wenn man im demokratischen Westen eine Sünde und einen Verstoß gegen Geist und Buchstaben der Römischen Verträge darin sähe, daß die zu Entsendenden einer Vorentscheidung des Wählervolkes unterworfen werden. Wenn man das tut, erfüllt man da nicht gerade die Grundforderung, die in .den Verträgen enthalten ist: ein demokratisches, parlamentarisches Europa aufzubauen?!
    Ich glaube, daß auch Sie selber diese Einwände nicht als sehr durchschlagend ansehen. Früher hatten Sie auch einen guten Anlauf genommen, um eine solche direkte Wahl zunächst im nationalen Rahmen möglich zu machen. Der Generalsekretär der CDU wandte sich damals an die Europa-Union und setzte sich nachdrücklich dafür ein, daß die Bundesrepublik das erste Land sein sollte, das dieses Verfahren anwendete. Auch Herr Dr. Adenauer und andere prominente Mitglieder der CDU haben sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen.
    Wir haben hier eine Wahl zu treffen. Leider können wir nicht das Beste tun und Beschlüsse über die eigentlich notwendigen allgemeinen, direkten, gleichzeitigen Wahlen in allen europäischen Ländern fassen. Wenn wir etwas tun wollen, müssen wir das Mögliche tun, auch dann, wenn es nur das Zweitbeste ist. Was wir auf jeden Fall nicht tun sollten, ist, uns für das Nichtstun zu entscheiden, und genau das ist der Vorschlag, den Sie dem Hause unterbreiten.
    Im Auswärtigen Ausschuß ist der Antrag der Fraktion der SPD mit dem geringstmöglichen Votum abgelehnt worden, nämlich bei Stimmengleichheit mit 11 : 11 Stimmen. Das Plenum hat die Möglichkeit, das zu korrigieren. Hier liegt ein praktikabler Vorschlag vor. Wenn er realisiert wird, können wir eine politische Tat setzen, anstatt nach dem Grundsatz zu verfahren: wenn wir schon das Ganze nicht bekommen können, dann wollen wir gar nichts haben. Wir sind nicht der Meinung, daß Ruhe die erste Bürgerpflicht ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Vizepräsident Schoettle Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.


Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vier Anträge, die in der Drucksache IV/3129 zusammengefaßt sind, verfolgen ein einheitliches Ziel: die Stärkung des Europäischen Parlaments und seiner Rechte. Das Parlament soll ein Organ der legislativen Gewalt ,der europäischen Gemeinschaften werden.
In den Römischen Verträgen ist das Parlament als Institution der europäischen Gemeinschaften allerdings in einer etwas stiefmütterlichen Weise ausgestattet worden. Es ist in unzulänglicher Weise mit Kompetenzen versehen worden. Das Gewaltentrennungsprinzip, das längst in allen europäischen demokratischen Staaten verwirklicht ist, ist im europäischen Raum nur in unvollkommener Weise durchgeführt worden. Die rechtsetzende Gewalt innerhalb der europäischen Gemeinschaften steht in überwiegendem Maße dem Ministerrat zu.
Es ist aber -die Aufgabe des Europäischen Parlaments, darum zu kämpfen und nicht in seinen Bemühungen zu erlahmen, um aus einer parlamentarischen Versammlung wirklich zu einem vollgültigen, mit richtigen Kompetenzen ausgestatteten, entscheidungsfähigen und legislativen Parlament zu werden. Diesem Ziele dienen auch diese Anträge. Sie



Dr. Kopf
befassen sich zunächst mit einer Reihe institutioneller Fragen.
Wir freuen uns, daß uns heute die Drucksache zugeleitet worden ist, in der eine Fusion der Exekutiven der drei Gemeinschaften vorgesehen ist. Bisher bestand in einer dieser Gemeinschaften, in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Möglichkeit, daß der Präsident des Europäischen Parlaments im Rate der vier Präsidenten ein gewisses Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung des Haushalts ausübt. Wir würden es bedauern, wenn dieses bescheidene Mitwirkungsrecht im Verlaufe der Fusion verlorenginge. Wir müssen die Vorlage daraufhin prüfen. Wir möchten ein Höchstmaß an Mitwirkungsrecht des Parlaments, insbesondere bei der Haushaltsgestaltung, haben.
Sehr eingehend ist darüber gesprochen worden, ob es möglich ist, daß die Beschlußfassung in den Ministerräten in einer öffentlichen Form erfolgen kann. Schon heute sehen die Römischen Verträge die Möglichkeit vor, daß dies geschieht, wenn es auch bisher noch nicht geschehen ist. Es ist aber nicht mit Unrecht gefragt worden, ob dieses Prinzip der Öffentlichkeit nicht in stärkerem Maße angewendet werden könne, damit auch die europäische Offentlichkeit, damit die Wähler der sechs verbundenen Länder die Möglichkeit haben, festzustellen, wieweit die Minister bei den Entscheidungen nur von rein nationalen Gesichtspunkten oder auch vom europäischen Gemeinschaftsgedanken geleitet sind. Es sollte in der Tat erwogen werden, wieweit man ) dieser Anregung Folge leisten kann.
Der Ihnen zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf enthält eine andere Anregung, die ich als sehr wichtig ansehe. Es ist vorgeschlagen worden, daß die regelmäßigen Konsultationen der Regierungen und der Außenminister, die bis vor einigen Jahren durchgeführt und dann eingestellt worden sind, wiederaufgenommen werden. In der Tat haben eine Zeitlang mit Erfolg regelmäßig Konferenzen und Konsultationen der Außenminister der sechs Länder der Gemeinschaften stattgefunden. Das Parlament hat dies begrüßt. Wir bedauern, daß diese Praxis nicht fortgeführt worden ist. Wir bemühen uns zur Zeit um die Schaffung einer europäischen politischen Union. Wenn sie geschaffen ist, sollte gerade sie zu einem Koordinationszentrum werden, und es sollte ermöglicht werden, daß derartige regelmäßige Konferenzen der Minister stattfinden. Aber noch haben diese Bemühungen nicht zum Ziel geführt. Solange sie noch in der Schwebe sind, wäre zu erwägen. diese leider eingestellte Praxis neu zu beleben und die Außenminister der sechs Länder zu veranlassen, wieder in regelmäßigen Abständen zu einer gemeinsamen Konsultation zusammenzukommen.
Es muß aber dann zugleich noch ein weiterer Wunsch ausgesprochen werden, der schon in den vergangenen Jahren vom Europäischen Parlament geltend gemacht worden ist, daß nämlich insoweit, als eine derartige Konsultation der Minister der sechs Länder stattfindet, auch die Möglichkeit gegeben sein muß, daß das Parlament diese behandelten
Gegenstände zum Gegenstand einer Aussprache macht.
Die Anträge haben sich sehr eingehend mit der Frage des Konsultationsrechts befaßt. Wir haben zur Zeit auf dem legislativen Gebiete, das den Gemeinschaften zugewiesen ist, ein gewisses parlamentarisches Vakuum. Wir haben eine weitgehende Rechtsetzungsbefugnis des Ministerrats. Wir haben im Rahmen dieser Rechtsetzungsbefugnis leider keine parlamentarische Kontrolle, weder im nationalen Bereich — hier ist die Kontrolle nur gegenüber der eigenen Regierung, gegenüber den eigenen Ministern gegeben — noch im europäischen Bereich. Das ist eine bedauerliche Lücke. Die Römischen Verträge sehen wohl ein Anhörungsrecht des Parlaments vor, und sie haben in einer kasuistisch aufgestellten Liste eine Reihe von Fällen festgelegt, in denen das Parlament angehört werden muß, bevor der Ministerrat wichtige Beschlüsse faßt.
Es gibt hier gewisse Anomalien. Eine dieser Anomalien besteht beispielsweise darin, daß ein Anhörungsrecht des Parlaments dann gegeben ist, wenn ein dritter Staat der Gemeinschaft assoziiert werden soll, wie dies im Falle von Griechenland und der Türkei geschehen ist, daß jedoch bei einem Beitritt neuer Staaten eine Anhörung des Parlaments nicht erforderlich ist.
Es muß das Ziel sein, zu erwirken, daß diese jetzt schon in einer Reihe von Fällen statuierte Konsultationsbefugnis des Europäischen Parlaments in ein Zustimmungsverfahren umgewandelt wird und daß diese Zustimmung des Parlaments in allen entscheidenden Bereichen und grundsätzlich bei legislativen Beschlüssen notwendig ist. Die Vorschläge, die gemacht worden sind und die in der Ausschußdrucksache enthalten sind, scheinen vernünftig zu sein. Da es im Augenblick schwerfallen würde, die Römischen Verträge zu ändern, muß ein anderer Weg gefunden werden. Es wird vorgeschlagen, daß der Ministerrat eine Art von Selbstbindung vornimmt und dn allen wichtigen, in allen gesetzgeberischen Fragen das Parlament vorher konsultiert. Es wird ferner vorgeschlagen, daß in den Fällen, in denen eine Einigung des Ministerrats mit dem Parlament und seinem Votum nicht möglich ist, eine Prozedur angewandt wird, die wir im deutschen Staatsrecht in der Form des Vermittlungsausschusses seit Jahren geübt und schätzen gelernt haben, daß nämlich ein paritätisch besetzter Ausschuß mit dem Ziel der Einigung in Erscheinung tritt.
Auch das Budgetrecht, soweit man von einem solchen Recht als einem parlamentarischen Recht im europäischen Raum überhaupt sprechen kann, ist bedauerlicherweise rudimentär gestaltet worden. Es muß ,angestrebt werden, daß dem Parlament ein volles Entscheidungsrecht über den Haushalt zusteht. Diese Forderung ist insbesondere zu stellen im Hinblick ,auf die beabsichtigte Neuregelung, die mit der Schaffung eigener Einnahmen für die Gemeinschaft verbunden ist.
Wir haben vor wenigen Tagen die Drucksache IV/3313 vorgelegt bekommen. Sie enthält Vorschläge der Kommission der EWG zur Schaffung



Dr. Kopf
eigener Einnahmen dadurch, daß Abschöpfungsbeträge und Zölle, die bisher von den Ländern vereinnahmt wurden, künftig den Gemeinschaften zustehen sollen. Es handelt sich um erhebliche Beträge. Es ist selbstverständlich, daß derartige Maßnahmen, wenn sie getroffen werden sollten, Schritt um Schritt eine gleichzeitige Einschaltung des Parlaments notwendig machen. Es ist daher erfreulich, daß in den drei Vorschlägen, die uns unterbreitet worden sind, ein Vorschlag der Kommission über die Art und Weise enthalten ist, in der das Europäische Parlament künftighin bei allen budgetären Maßnahmen eingeschaltet werden soll. Diese Vorschläge sind beachtlich, bedürfen jedoch noch ,der Ergänzung und Erweiterung.
Lassen Sie mich zum Schluß noch ein Wort über die andere Drucksache sagen, die die Frage der direkten Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament behandelt. Ich möchte nicht die rechtlichen Gesichtspunkte wiederholen, die der Herr Berichterstatter bereits vorgetragen hat; aber eines ist wichtig zu wissen, daß nämlich der Sinn der direkten Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die von uns immer gefordert worden isst, der ist, daß ein europäischer Gesamtakt vollzogen werden soll; die direkte Wahl soll nicht nur in einem der sechs Mitgliedsländer, sondern in allen Mitgliedsländern vollzogen werden, und die direkten Wahlen sollen gleichzeitig vollzogen werden. Leider ist es der Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments, die sich über ein Jahr lang mit den Fragen der Ausarbeitung eines gemeinsamen Wahlrechts befaßt hat, nicht gelungen, ein gemeinsames Wahlrecht zu gestalten. Die Verbundenheit der einzelnen Länder mit ihren Wahltraditionen ist noch zu eng. Man wollte daher diesen Auftrag dem künftigen erstmals direkt gewählten Europäischen Parlament erteilen. Aber eines ist in Art. 14 des europäischen Wahlgesetzentwurfs in sehr klarer Weise zum Ausdruck gekommen: Nationale Wahlen sollen nicht mit Wahlen zum Europäischen Parlament . zusammenfallen. Das ist eine begründete Auffassung. Man möchte die europäischen Wahlen auch zeitlich von den nationalen Wahlen trennen, und dies mit Fug und Recht, weil man eben dem besonderen Charakter dieses europäischen Gesamtaktes Rechnung tragen möchte.
Ich möchte zusätzlich zu den Gesichtspunkten, die der Herr Berichterstatter vorgetragen hat, auf einen weiteren Gesichtspunkt aufmerksam machen. Es ist gerade in dieser Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments viel von der Notwendigkeit gesprochen worden, daß das Europäische Parlament stärkere und größere Befugnisse erhält. Es ist immer und immer wieder darauf hingewiesen worden, daß gerade die Einführung der direkten europäischen Wahlen erst dann sinnvoll wird, wenn dieses direkt zu wählende europäische Parlament zur gleichen Zeit ein wirkliches Parlament mit wirklichen Kompetenzen darstellt. Das ist bestimmt richtig. Denn jede Wahl ist eine Entscheidung nicht nur zwischen Gruppen, sondern auch zwischen den Ideen, die von diesen Gruppen vertreten werden. Diese Ideen müssen miteinander konfrontiert werden. Eine Konfrontierung divergierender europäischer Ideen ist erst dann möglich, wenn dieses Europäische Parlament mit Aufgaben und mit Kompetenzen ausgestattet ist, so daß sich an einem ganz bestimmten Gegenstand, der in die legislative Befugnis des Europäischen Parlaments fällt, die gegenteiligen Auffassungen entzünden und die Programme einander gegenübergestellt werden können. Daran fehlt es. Aber gerade die Vorlage, die uns in den letzten Tagen über die Schaffung gemeinsamer Einnahmen der europäischen Gemeinschaften zugegangen ist, gibt uns die Hoffnung und stärkt unsere Erwartung, daß eis in einer nicht allzu fernen Zeit möglich sein wird, eine derartige Konfrontierung der Ansichten und Programme bei der Wahl zum Europäischen Parlament vorzunehmen.
Die von Herrn Kollegen Mommer geäußerte Meinung in bezug auf angebliche Gründe oder Hintergründe unserer ablehnenden Haltung gegenüber dem Vorschlag zu direkten europäischen Wahlen, die auf Deutschland beschränkt sind, halte ich für abwegig. Ich kann versichern, daß sie bei den Gedankengängen weder im Vordergrund noch im Hintergrund irgendeine Rolle gespielt haben; solche Gründe bestehen nicht. Wir haben den Wunsch, daß direkte europäische Wahlen, allerdings nicht auf ein Land beschränkt, sondern gleichzeitig und simultan in allen Mitgliedsländern durchgeführt werden, erneut in einem Entschließungsentwurf bekundet, der Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt. Wir glauben aber, daß die Vorschläge, die in der Drucksache IV/3313 enthalten sind, eine 'Reihe beachtlicher Handhaben bieten, um unserem Ziele der europäischen 'Einigung näherzukommen — vielleicht mit kleinen Schritten, aber mit wirksamen Schritten —, um diesen unseren Bemühungen auch Erfolg zu verbürgen.
In diesem Sinne treten wir für die Annahme der Vorschläge ein, die in der Drucksache enthalten sind. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß wir dem Vorschlag, allein in der Bundesrepublik europäische Wahlen zu vollziehen, nicht stattgeben können, weil wir die direkten europäischen Wahlen, die wir alle wünschen, in Zukunft als eine gemeinsame europäische Bekundung, als einen europäischen Gesamtakt betrachten möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Mühlen.