Rede:
ID0418507900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4185

  • date_rangeDatum: 20. Mai 1965

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    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9281 A Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/3433) . . . . . . . . . . 9281 A Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . . . . . . 9281 B Rückverweisung eines Gesetzentwurfes an den Innenausschuß 9281 B Fragestunde (Drucksache IV/3424) Frage des Abg. Paul: Kritik des Bundeskanzlers an Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und „Addition von Gruppeninteressen im Parlament" Schmücker, Bundesminister . . . . 9281 D Paul (SPD) . . . . . . . . . . 9282 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9282 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Röhrenembargo Schmücker, Bundesminister . . . . 9282 C Dr. Kohut (FDP) 9282 D Fragen des Abg. Seibert: Selbstbeschränkung der Großunternehmen des Einzelhandels im Wettbewerb mit dem mittelständischen Handel . . 9283 B Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz 9283 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Neufestsetzung der Altersgrenzen in der Beamtengesetzgebung Höcherl, Bundesminister . . . . 9283 C Hübner (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Visaprozeduren bei Angehörigen osteuropäischer Länder Höcherl, Bundesminister 9284 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 9284 A Frage des Abg. Dröscher: Unterhaltssicherungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . 9284 A Dröscher (SPD) 9284 B Börner (SPD) 9284 C Fragen des Abg. Dr. Bucher: Fall des fälschlich wegen Mordes verurteilten Johann Lettenbauer Dr. Weber, Bundesminister . . . 9284 D Dürr (FDP) 9285 A Frage des Abg. Fritsch: Begriff des Armenrechts Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 B Fritsch (SPD) 9285 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerung des BM Dr. Mende betr. Beschluß des Bundestages zur Verjährung der nationalsozialistischen Mordtaten Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 C Dürr (FDP) 9286 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 9286 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9288 D Jacobi (Köln) (SPD) 9290 B Mick (CDU/CSU) 9294 A Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3130), — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/221(2, IV/2723, IV/3129) Dr. Furler (CDU/CSU) 9297 B Dr. Mommer (SPD) 9299 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 9301 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9303 D Frau Strobel (SPD) 9305 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9308 B Dr. Effertz (FDP) 9310 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9310 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 9312 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9312 D Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3266) — Zweite und dritte Beratung — 9314 D Antrag der Abg. Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3.1 11) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 9,315 B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 9317 A Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 9317 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 9318 D Antrag der Abg. Dr. von Merkatz u. Gen. betr. Empfehlungen der Versammlungen der Westeuropäischen Union und des Europarates zur europäischen politischen Union (Drucksache IV/3202) . . . . . 9319 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867); Sckriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3356) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9319 C Frau Dr. Hubert (SPD) 9320 A Dr. Stammberger (SPD) . . . 9321 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 932,1 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 9322 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 9323 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3389) — Zweite und dritte Beratung — . . . Jahn (SPD) 9325 A Dr. Hauser (CDU/CSU) • 9325 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9326 D Nächste Sitzung 9327 Anlagen 9329 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9281 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 19S5 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9329 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Arndgen 20. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21. 5. Bazille 15. 6. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21.5. Brünen 14. 6. Busse 21. 5. . Deringer 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21.5. Eisenmann 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Ertl 21.5. Gewandt 28. 5. Gibbert 20. 5. Glombig 31.5. Gscheidle 21.5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Hörnemann (Gescher) 20. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Kahn-Ackermann 20. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 16. 5. Knobloch 31.5. Dr. Koch 21.5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Kulawig * 21.5. Lange (Essen) 20. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21.5. Dr. Löhr 21.5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Metter 21.5. Michels 15. 6. Mischnik 21.5. Moersch 15. 6. Müller (Remscheid) 21. 5. Dr. Dr. Oberländer 20. 5. Rademacher 21. 5. Reichhardt 26. 5. Richarts * 20. 5. Rohde * 21.5. Roß 21.5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 21.5. Seidl (München) 21. 5. Seuffert * 21.5. Dr. Supf 21.5. Schlüter 22. 5. Schmitt-Vockenhausen 20. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21.5. Unertl 21.5. Wächter 21.5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. Werner 21.5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksachen IV/2338, IV/3130). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die in den Verträgen von Rom für die Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er ist der Auffassung, daß diese Wahlen einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur Einheit Europas bringen würden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, sich in den Räten der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß der vom Europäischen Parlament ausgearbeitete und angenommene und den Räten vorliegende Entwurf eines Wahlabkommens alsbald beschlossen und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung weitergeleitet wird. Berlin, den 6. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 644 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). 9330 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. andere Mittel und Gegenstände sowie Verfahren und Behandlungen in Verbindung mit Arzneimitteln, anderen Mitteln und Gegenständen, soweit diese der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier dienen und die Werbeaussage sich auf diesen Zweck bezieht." Bonn, den 19. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Schmidt (Offenbach), Kühn (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet." Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Dr. Franz Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Frau Blohm Wittmann Böhme (Hildesheim) Ziegler Frau Engländer Anlage 5 Umdruck 645 Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 9 a) In § 9 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „5. mit der bildlichen Darstellung a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines I Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung, c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder seiner Teile," ; b) In § 9 erhält Nr. 11 folgende Fassung: „11. mit nicht fachlichen Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,". 2. In § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in zwei Jahren." 3. In § 19 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Zugabeverordnung vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121) ." 4. In Artikel 3 wird a) an § 38 a Abs. 2 folgender Satz angefügt: „In der Rechtsverordnung kann die Bestimmung auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt werden.", b) eine neue Nummer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: ,2. § 47 wird wie folgt ergänzt: In Absatz 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. den Vorschriften einer nach §§ 38, 38 a oder 39 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie auf diese Bußgeldvorschriften verweisen." ' Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9331 Anlage 6 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 § 9 wird Nummer 4 gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 647 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu § 10 werden a) in A. Nr. 3 folgende Worte angefügt: „ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel, Avitaminosen und alimentäre Fettsucht," b) in A. Nr. 5 Buchstabe e die Worte „ausgenommen einfache Katarrhe der ableitenden Harnwege" gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Anlage 8 Umdruck 643 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des von der Bundesregierung einjebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 10 gestrichen. 2. In Artikel 1 § 14 Abs. 1 wird Nummer 8 gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 649 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden in § 38 a Abs. 2 hinter dem Wort „ermächtigt" folgende Worte eingefügt: „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,". Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Jungmann Dr. Schmidt (Offenbach) Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 19. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3377, Frage IX/1): Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit den Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung hat diese Absicht, zumal da der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 27. Januar 1965 in Zusammenhang mit der Freistellung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Umsatzsteuer um die Vorlage eines solchen Gesetzes ersucht hat. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Mein Haus und der Deutsche Forstwirtschaftsrat haben zwar schon seit mehreren Jahren Vorarbeiten geleistet. Sie konnten aber noch nicht abgeschlossen werden, weil sich neue Probleme ergeben haben und dabei auch erhebliche Interessengegensätze auszugleichen sind. Wie Sie wohl wissen, hat inzwischen die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände ihre Vorstellungen in dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vom 19. Januar 1965 niedergelegt. Ich begrüße das und hoffe, daß dadurch die Erörterungen wer- den.
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    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die verschiedenen Vorlagen, die hier gemeinsam aufgerufen sind, haben einen einheitlichen größeren Inhalt, nämlich die Stellung des Europäischen Parlaments, um die wir hier und im Europäischen Parlament selbst kämpfen. Im Grunde handelt es sich aber doch um zwei verschiedene Materien. In der ersten Vorlage, zu der ein besonderer Bericht des Auswärtigen Ausschusses vorliegt, wird vorgeschlagen, die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments einer Direktwahl zu unterziehen.
    Zur Ergänzung des vorliegenden Schriftlichen Berichts und zum Verständnis muß ich kurz sagen, daß in den Römischen Verträgen eine direkte Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgesehen ist. Diese direkte Wahl setzt voraus, daß das Europäische Parlament einen entsprechenden Wahlrechtsentwurf vorlegt. Das ist schon sehr bald nach der Konstituierung des Europäischen Parlaments, schon im Jahre 1960, geschehen. Dieser Entwurf wurde auch dem Ministerrat vorgelegt. Der Ministerrat muß über diesen Entwurf einstimmig entscheiden, und anschließend müssen die nationalen Parlamente die europäischen Wahlen zum Gegenstand einer Ratifizierung machen. Der Wahlgesetzentwurf liegt beim Ministerrat. Er stößt dort auf Widerspruch. Es ist bisher nicht über ihn entschieden. Daher — ich kann das vom Ausschuß aus erläuternd sagen — wohl die Idee, in einem einzelnen Land direkte Wahlen durchzuführen.
    Dér Entwurf des Herrn Kollegén Mommer — er wird ihn ja nachher persönlich erklären — sieht vor, daß diese Direktwahl der deutschen Abgeordneten mit unseren Bundestagswahlen verbunden wird, und zwar praktisch so, daß neben der Stimme für den Wahlkreisabgeordneten und der Stimme für die Partei eine dritte Stimme für einen europäischen Wahlvorschlag, d. h. also für eine Bundesliste, gewährt wird. Gewählt sollen dann nach dem Entwurf diejenigen sein, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ein Mandat erhalten, allerdings nur, soweit sie auch in den Deutschen Bundestag gewählt werden.
    Der Auswärtige Ausschuß hat die Dinge eingehend geprüft. Wir hatten diese Prüfung in der ersten Plenardebatte in Aussicht gestellt. Die Prüfung erstreckte sich auf zwei Gesichtspunkte, einmal auf die Rechtslage nach den Römischen Verträgen und zum anderen auf die politische Stellungnahme, die der Ausschuß zu diesem Vorschlag abzugeben hatte.
    Der Ausschuß war mit Mehrheit der Meinung, daß die Römischen Verträge eine solche Wahl einzelner Delegationen unmittelbar durch das Volk, wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht vorsehe und auch nicht für zulässig erkläre. Die europäischen Verträge enthalten eine Alternative. Die eine Möglichkeit ist die — und danach wird jetzt verfahren —: die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach einem den Staaten an sich freistehenden Verfahren von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte bestellt oder gewählt. Wir gehen im Bundestag nach dem d'Hondtschen Verfahren vor. Nach diesem Verfahren wird eine Liste der 36 deutschen Mitglieder aufgestellt, und auf Grund dieser Liste werden diese Mitglieder dann gewählt.
    Wie ich sagte, sehen die Römischen Verträge auch eine direkte allgemeine Wahl vor. Diese Wahl muß aber nach den Verträgen als eine allgemeine, insgesamt für alle Mitglieder des Europäischen Parlaments in allen sechs Staaten der Gemeinschaft durchgeführt werden. Der Vertrag kennt keine Mittelsituation. Er kennt nur die eine oder die andere Alternative.



    Dr. Furler
    Der Ausschuß war der Meinung, daß die Auffassung, es handle sich bei der Gesetzesvorlage nur um eine Verfahrensregelung, nicht zutrifft, sondern daß es sich um eine echte Direktwahl handelt. Der Bundestag ist gezwungen, diejenigen, die auf dieser Bundesliste nach dem Verhältniswahlsystem die nötigen Stimmen bekommen, auch in das Europäische Parlament zu entsenden. Er war aber der Meinung, daß das Wesentliche an der direkten Wahl nach den Verträgen die allgemeine Wahl ist, also der europäische Gesamtakt, der stattfinden muß.
    Eine Aufsplitterung nach Delegationen paßt nach Auffassung des Ausschusses auch nicht in das Integrierungssystem, in das Gemeinschaftsdenken. Denn wir wollten ja im Europäischen Parlament gerade die Delegation überwinden und durch Fraktionen ersetzen, keine Unterschiede, sondern Gemeinsamkeiten schaffen.
    Nun einige politische Gesichtspunkte, die erwogen wurden und die ich hier auch kurz erwähnen muß. Einmal fehlt natürlich einer solchen nationalen Wahl der europäische Charakter. Ich habe das schon betont. Der Wahlgesetzentwurf des Europäischen Parlaments sagt in seinem Art. 14 dazu ausdrücklich:
    Die Wahlen dürfen nicht mit den nationalen Wahlen zusammenfallen.
    Das war eine grundlegende Entscheidung. Man wollte eben das Europäische in den Vordergrund stellen.
    Sodann: Was ist der Sinn der allgemeinen Wahlen? Der Sinn der allgemeinen europäischen Wahlen besteht darin, die Stellung des Parlaments zu verstärken. Ein sehr schwieriger Punkt! Zwar werden mit den allgemeinen Wahlen nicht unmittelbar die Befugnisse des Parlaments erweitert. Immerhin glaubt man — und davon bin ich auch überzeugt —, daß eine Wahl — in allen sechs Staaten der Gemeinschaft an einem Tag durchgeführt — für das ganze Parlament einen sehr positiven Einfluß bezüglich der europäischen und auch bezüglich der Stellung des Parlaments ausüben würde. Selbstverständlich wird, wenn nur einzelne Delegationen getrennt direkt gewählt werden, die Position dieser einzelnen Delegationen nicht verstärkt. Es gibt im Europäschen Parlament nur einheitlich gleichberechtigte Abgeordnete. Eine Differenzierung würde also gar keinen Erfolg haben.
    Der Ausschuß hat noch erwogen, daß einzelne Punkte sehr schwierig sind. Ich darf auf drei abheben.
    Wer nicht in den Bundestag gewählt wird, kommt trotz der direkten Wahl über die Bundesliste auch nicht in das Europäische Parlament. Wer im Wahlkreis durchfällt und nicht auf der Landesliste abgedeckt ist, wird zwar eventuell mit großer Stimmenmehrheit in das Europäische Parlament gewählt, er kann aber nicht in das Europäische Parlament einziehen. Sie sehen, eine sehr starke Schwäche dieser national begrenzten Direktwahl.
    Das zweite, was erwogen wurde, ist, daß ein so gewählter Abgeordneter zwar die Wahl zum Europäischen Parlament ausschlagen kann, aber niemals die Wahl zum Bundestag, wodurch natürlich auch eine gewisse Manipuliermöglichkeit über .die Listen geschaffen würde. Ich will das aus den Erwägungen des Auswärtigen Ausschusses nur andeuten.
    Wenn schließlich einer den nationalen Sitz verliert, verliert er ohne weiteres auch die Mitgliedschaft im Parlament.
    Was aber der Ausschuß als besonders schwierig ansah, war, daß durch solche getrennten direkten Wahlen der große Gedanke der unmittelbaren Wahl, diese Verstärkung durch den Willen der Völker eben nicht erreicht wird. Es besteht im Gegenteil die Gefahr, daß der Gedanke der allgemeinen Wahl verbraucht wird, wenn die Menschen sehen, daß man in Deutschland jetzt direkt wählt und dieses überhaupt keinen Einfluß — weder auf das Parlament als solches noch auf seine Mitglieder — hat.
    Wir waren im Ausschuß im Ziel, das Herr Mommer erstrebt, einig; wir waren aber der Meinung, daß diese Methode einmal nicht zulässig und zum andern auch politisch nicht nur nicht erfolgreich, sondern auch mit Gefahren verbunden ist. Denn es ist natürlich so: Auch wenn in einem, oder in zwei oder drei, ja selbst in sechs einzelnen Ländern direkte Wahlen stattfinden, ist das immer noch kein europäischer Wahlakt mit den Voraussetzungen und Folgen, die man erstrebt.

    (Abg. Wehner: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!)

    — Nein, ganz und gar nicht. Darum geht es nicht, Herr Wehner, sondern es geht um die Gemeinsamkeit in Europa, um durch die gemeinsame Wahl eine
    — wie Herr Mommer sich einmal ausdrückte Weihe zu geben, die die direkten Wahlen haben.

    (Abg. Wehner: Weihe allein tut es nicht!)

    Der Ausschuß hat aber immer betont — und ich freue mich deshalb, daß das in einem Entschließungsantrag vorgelegt worden ist —, daß er nach wie vor streng fordert, daß die europäischen allgemeinen Wahlen durchgeführt werden, und daß er von der Bundesregierung auch verlangt, daß sie alles einsetzt, um diese europäischen Wahlen in der Art, wie sie in den Verträgen vorgesehen sind, vorwärtszutreiben.
    Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, Ihnen vorzuschlagen, den Gesetzentwurf aus den Gründen, die ich dargelegt habe, abzulehnen.
    Nun der zweite Komplex, der auch das Europäische Parlament betrifft, nämlich die Stärkung seiner Stellung. Auch da gibt es eine interessante Besonderheit. Wir machen 'hier Vorschläge, obwohl wir die Stellung des Europäischen Parlaments gar nicht unmittelbar stärken können; das kann nur im Rahmen der Verträge über die Europäischen Gemeinschaften geschehen. Aber wir wollen, daß der Bundestag die Regierung auffordert, Verschiedenes zu tun, um zu versuchen, die Stellung des Europäischen Parlaments zu verstärken.
    Die Dinge haben sich, seit die Anträge eingereicht wordensind, weiterentwickelt. Einiges ist überholt. Wir haben auch verlangt — es steht heute noch in

    g

    Dr. Furler
    den Anträgen —, daß die Stellung ides Parlaments im Zusammenhang mit der Fusion der Exekutiven verstärkt und nicht geschwächt wird. Wir haben diesen Kampf verloren. Sie werden in einigen Tagen den Fusionsvertrag bekommen. Das Europäische Parlament hat sich nicht durchgesetzt. Ich glaube, die Wichtigkeit ,der Fusion war sehr groß, aber man ist in ,dieser besonderen Beziehung leider nicht weitergekommen.

    (Abg. Wehner: Hat die Bundesregierung dabei sehr geholfen?)

    — Ich glaube, ja. Aber Sie wissen — ich brauche das hier nicht darzulegen —, wie sehr von anderer Seite eine Verstärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments blockiert wird. Man stand vor der Wahl, entweder die Verstärkung der Gemeinschaft durch die Fusion, die auch das Europäische Parlament forderte, weil ja die Kommissionen, die fusioniert werden, dem Parlament unmittelbar gegenüberstehen, zu akzeptieren oder sie scheitern zu lassen. Ich glaube, auch Sie, Frau Strobel, werden nachher nicht den Standpunkt vertreten, daß man es deshalb hätte scheitern lassen sollen.
    Wir schlagen Ihnen nun folgendes vor. Das Europäische Parlament — die Anträge sind meistens aus den Beschlüssen des Europäischen Parlaments übernommen — fordert aus ganz klaren Gründen eine stärkere Stellung. Es ergehen in Brüssel Gesetze, die unmittelbar für alle Bürger der sechs Länder berechtigend und verpflichtend sind. Diese Gesetze ergehen 'in einem Verfahren, das wir parlamentarisch für unzureichend halten. Sie werden durch den Ministerrat erlassen. Das Europäische Parlament ist zwar eingeschaltet, aber nur konsultativ, d. h. es gibt eine Stellungnahme ab. Der Ministerrat ist an diese Stellungnahme nicht gebunden. Er entscheidet souverän.
    Ich darf sagen, daß sich das Europäische . Parlament bemüht — das hat auch im Ausschuß eine große Rolle gespielt —, einen faktischen Einfluß zu haben. Es arbeitet sehr fleißig in seinen Ausschüssen und Plenarsitzungen. Es setzt sich auch oft mit seinen Gedanken durch. Aber es hat hier keine entscheidende Rechtsposition.
    Wir wissen, daß das Zustimmungsrecht, das gefordert wird, nur durch eine Vertragsänderung geschaffen werden kann. Diese ist im Augenblick nicht erreichbar. Wir hoffen da auf die Fusion der Verträge. Wir hoffen auch auf den Kampf — das wird nachher noch dargelegt werden — um die haushaltsrechtlichen Fragen und um den Agrarfonds. Der -Kampf wird gegenwärtig geführt. Wir müssen da über eine Vertragsänderung unbedingt zu einer Verstärkung der Stellung des Europäischen Parlaments kommen.
    Was hier jetzt gefordert wird, können die Regierungen, wenn sie eine positive europäische Haltung einnehmen, ohne Änderung der Verträge schon jetzt tun. Es wird nämlich vorgeschlagen, daß sich der Ministerrat durch ein Gentleman's Agreement eine Selbstbindung auferlegt insofert, als zunächst eine nochmalige Sitzung stattfinden muß, wenn das Europäische Parlament eine andere Meinung vertritt als der Ministerrat. Wenn dort das Parlament mit Zweidrittelmehrheit seinen Standpunkt aufrechterhält, muß der Ministerrat entweder einstimmig ablehnen oder einen paritätischen Ausschuß anrufen. Dieses einstimmige Ablehnen ist natürlich nicht leicht. Das ist eine Bindung, die die Stellung des Europäischen Parlaments verstärken würde. Auf die Einzelheiten will ich nicht eingehen. Ich will nur sagen: was in diesem Antrag steht, der Ihnen vom Auswärtigen Ausschuß einstimmig vorgelegt wird, ist alles aus den Gedankengängen des Europäischen Parlaments entnommen und die einzige Möglichkeit, um im Augenblick ohne Vertragsänderung weiterzukommen.
    Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß sich die Dinge in den letzten Wochen weiterentwickelt haben. Im Zusammenhang mit der Vorlage, die Ihnen auch bald zugeht, über die Agrarfinanzpolitik, über die eigenen Mittel, die für die Europäische Gemeinschaft kommen, über die Abschöpfungen, über die Zölle werden wir auch im Bundestag eine Verstärkung des Europäischen Parlaments und seiner Stellung verlangen. Aber ich glaube, es ist gut, daß wir uns einmal mit diesen Dingen befaßt haben und daß Ihnen vom Auswärtigen Ausschuß ein Antrag vorgelegt wird, der dem Anliegen, das Europäische Parlament in seiner Position vorwärtszuführen, Rechnung trägt.
    Wir sind der Meinung, daß mit der Entwicklung der Gemeinschaften diese schwache Stellung des Europäischen Parlaments nicht bleiben kann. Immerhin ist sie politisch ausgebaut worden; sie ist erheblich stärker, als es sich nach den Verträgen vermuten läßt. Es fehlt aber die entscheidende Rechtsposition, auch im Haushaltsrecht. In dem Moment, wo — wie bei einem Staat — eigene Einnahmen da sind, ist natürlich ein echtes Haushaltsrecht die Grundlage und die erste Forderung jedes Parlaments.
    Ich schlage Ihnen im Namen des Auswärtigen Ausschusses vor, den einstimmig gefaßten Beschluß zu den Anträgen, die die Stellung des Europäischen Parlaments angehen, zu akzeptieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Mommer.

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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der wirtschaftlichen Einigung Europas in den letzten Jahren durchaus erfreuliche Fortschritte erreichen können, trotz der großen Schwierigkeiten, die es gab. Aber je mehr die wirtschaftliche Einigung Europas fortschreitet, je mehr eingreifende folgenschwere Beschlüsse in die Organe der Gemeinschaften verlagert werden, je größer die Geldsummen sind, über die dort entschieden wird, um so dringender wird es, daß der unterentwickelte Teil Europas, der leider von vorn-



    Dr. Mommer
    herein unterentwickelt war, nämlich der demokratische Teil, der demokratisch-parlamentarische Unterbau für die europäischen Institutionen ausgebaut wird. Das ist nichts Neues. Wir reden schon immer darüber, seit wir mit den Verträgen über die Gemeinschaften befaßt waren. Aber ich stelle fest, daß wir da nicht vorwärtsgekommen sind, weder was die Rechte des Europäischen Parlaments, noch was die andere Forderung angeht: dieses Parlament muß ein wirkliches Parlament auch dadurch werden, daß es von dem dort zu vertretenden europäischen Volke oder den Völkern direkt gewählt wird, und zwar so direkt gewählt wird, wie es im Art. 138 des Vertrages vorgesehen ist.
    Wir haben immer wieder feststellen müssen, daß der direkte Weg, den wir gehen möchten — über die Erfüllung des Art. 138 und, was die Rechte angeht, über Änderungen, Ergänzungen der Verträge —, nicht gangbar ist, seitdem die Regierung eines Mitgliedsstaates diesen Weg blockiert. Wir sind seitdem darauf angewiesen, zwei Dinge zu tun: einmal unseren festen Willen zu bekunden, daß wir uns auch durch die Hindernisse, die wir vielleicht im Augenblick gar nicht aus dem Wege räumen können, nicht in unserer Entschlossenheit beeinflussen lassen, die Demokratisierung doch durchzusetzen.
    Zweitens sind wir . gezwungen, eine Politik der kleinen Schritte und auch eine Politik der Behelfslösungen zu betreiben, die uns weiß Gott nicht gefallen, aber die uns doch vorwärtsbringen und jedenfalls sehr viel besser sind als das Stillstehen und Garnichtstun. Das müssen wir tun, wenn wir nicht nach dem Grundsatz: „Ruhe ist die erste Pflicht der Europäer" verfahren wollen — Ihnen, Herr Kollege Furler, wurde soeben von Herrn Wehner dieser Zwischenruf gemacht —, wenn wir nicht in Immobilismus auf diesem Gebiet der parlamentarischen Rechte versinken wollen.
    Ich weiß, wie angreifbar jede Politik der kleinen Schritte ist. Wie leicht haben es die Kritiker, da zu sagen: Nun schaut mal an, wir wollen doch .die Wiedervereinigung, freie Wahlen in ganz Deutschland, und was bietet man uns an? — Kleine Schritte! Diese Kritik wäre berechtigt, wenn nicht die Alternative eben der Immobilismus wäre, der Verzicht auf jedes Tun überhaupt.
    Der Gesetzentwurf, durch den die 36 deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Bundestagswahl direkt gewählt werden sollen, hat große Mängel. Dessen sind wir uns bewußt. Er hat die Mängel, die jede Politik der kleinen Schritte hat. Da ist es dann leicht, zu sagen: Das ist nicht die europäische Lösung; da wird nicht wie vorgesehen gleichzeitig in allen sechs Staaten gewählt, da wird nicht das gemacht, was in Art. 138 des Vertrages und in der schon ,1960 beschlossenen Wahlordnung vorgesehen ist, da wird nicht .die Zahl der Parlamentarier vermehrt usw. All das stimmt. Trotzdem ist diese Politik grundfalsch, weil sie im Ansatzpunkt falsch ist, weil sie so tut, als hätten wir etwas Besseres anzubieten als das Unzulängliche — jawohl: Unzulängliche —, das hier angeboten wird.
    Was Sie jetzt in dem Umdruck als Alternative anbieten, ist sehr viel weniger als das, was in unserer Vorlage enthalten ist. Sie wollen es dabei bewenden lassen, daß die Bundesregierung sich in den Räten der Gemeinschaften wieder einmal — ich glaube, sie hat es gar nicht so oft getan — dafür einsetzt, daß entsprechend dem vom Europäischen Parlament ausgearbeiteten Entwurf eines Wahlabkommens verfahren werde. Aber, meine verehrten Kollegen von der CDU: Was kommt dabei heraus? Sie wissen doch, daß Sie da gerade wieder auf den Ideologen des Neunationalismus treffen, auf den Politiker der Nichtintegration in Europa und der Nichtdemokratisierung der Europäischen Gemeinschaft. Sie stoßen da wieder auf das Hindernis, über das wir im frontalen Angriff nicht hinwegkommen können. Da wäre es dann wenig ,eindrucksvoll, wenn die Bundesregierung das täte, was in Ihrem Entschließungsentwurf steht. Ich bedaure, daß die Bundesregierung das nicht schon immer und immer wieder getan hat. Ich bedaure ebenfalls, daß in der Europa-Initiative der 'Bundesregierung vom vorigen Herbst zwar etwas über die Vermehrung der Rechte des Europäischen Parlaments steht, aber nicht der mindeste Hinweis auf die Forderung nach Direktwahl des Europäischen Parlaments in diesen Texten enthalten ist. Da hätte man das hineinschreiben müssen und nicht hier in eine Entschließung, die ein mangelhafter, sehr mangelhafter Ersatz für eine Vorlage ist, die wir Ihnen unterbreiten, die den Vorzug hat, uns auf jeden Fall ein Stück vorwärtszubringen.
    Ich habe mir die Protokolle unserer Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß nochmal angesehen und habe mir überlegt: Was ist denn nun eigentlich das wirkliche Motiv, das Sie zur Ablehnung der Vorlage veranlaßt hat? Ich glaube, daß es letzten Endes eine gewisse Furcht ist, die bei Ihnen verbreitet ist, etwas zu tun, was dem französischen Staatschef nicht gefällt. Sie wollen ihn nicht verärgern. Ein Mitglied des Ausschusses hat das auch offen ausgesprochen. Nun, ich glaube, daß das ein durchgehender Zug der Verhaltensweise der Bundesregierung insgesamt gegenüber der französischen Regierung in allen politischen Fragen der letzten Jahre gewesen ist. Da lag ein Fehler, der auch bei Ihnen im übrigen in letzter Zeit erkannt worden ist, daß Sie viel zu zaghaft in der 'Behauptung und Durchsetzung unserer Standpunkte und unserer Interessen gegenüber dem General gewesen sind. Hier in den europäischen Dingen muß es ja doch immer möglich sein, daß wir seinem Credo, dein Credo des Nationalismus, der absoluten, uneingeschränkten Souveränität, unser europäisches Credo entgegensetzen und daß wir das ebenso oft und hart und deutlich tun, wie er es tut. Obschon er ganz allein steht in Europa, hat er keine Furcht, sein Bekenntnis zur Nichtintegration — Nichtintegration in Europa, Nichtintegration im atlantischen Rahmen — laut zu verkünden.
    Wenn das so ist, daß bei uns hier, bei der Bundesregierung und bei Ihnen, bei der Mehrheit des Hauses, ein Mangel an Dispositionen besteht, unsererseits nachdrücklich das zu sagen und zu fordern,



    Dr. Mommer
    was wir im Interesse Europas für nötig halten, dann sollten Sie da doch auch aus der Beobachtung des Verhaltens de Gaulles zu anderen Staatsmännern etwas lernen. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" konnten Sie nach dem Wilson-Besuch in Paris lesen:
    De Gaulle mag harte, zähe Verhandlungspartner, und Wilson kam sehr viel besser mit dem
    General zurecht, als man vorher erwartet hätte.
    Die Annahme des Gesetzes, das wir Ihnen hier vorgelegt haben, würde natürlich die Aufgabe nicht lösen, die in dem Art. 138 des EWG-Vertrags gestellt ist. Aber, meine Herren, es wäre das eindruckvollste Bekenntnis zu Europa und zu dem Grundsatz der allgemeinen und direkten Wahlen und zur Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften, das man sich überhaupt denken kann. Ihr Umdruck dagegen ist in Wirklichkeit doch nur ein Alibi und ein Ausdruck des Verzichtes auf jede Aktion.
    Nun, ich will nicht auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen. Uns lag daran, daß hier ein Exempel statuiert werde. Die 36 deutschen Vertreter sollten in der Volkswahl anläßlich der Bundestagswahl direkt gewählt werden. Wir wollten durch dieses Exempel der Welt auch zeigen, daß dieses deutsche Volk in seiner Gesamtheit für Europa und für die europäische Integration und für ein demokratisches Europa eintritt. Das können Sie mit Entschließungen dieser Art und mit Anträgen der Bundesregierung in den Räten der Gemeinschaften niemals erreichen.
    Durch dieses Verfahren würde dann auch Europa ins Volk getragen. Zwangsläufig müßte sich jeder von uns in jeder Wahlrede mit den europäischen Problemen auseinandersetzen. Da bemühen sich jetzt europäische Organisationen, den kommenden Wahlkampf nicht ganz ohne Europa sich abwickeln zu lassen. Sie arbeiten Fragen aus, die uns in Wahlversammlungen gestellt werden sollen. Welch schwacher, schwacher Ersatz kann das nur sein für die Beschäftigung mit europäischen Problemen, die sich ergäbe, wenn man entsprechend unserem Vorschlag verführe!
    Nun arbeiten Sie in der Ablehnung vor allem auch mit juristischen Gründen. Sie meinen, der Vorschlag sei mit Art. 138 nicht vereinbar. Wir sind durch Ihre Argumente nicht überzeugt worden. Der Text läßt das Verfahren zu. „Die Versammlung", so heißt es da, „besteht aus Abgeordneten, die nach einem von jedem Mitgliedsstaat bestimmten Verfahren von den Parlamenten aus ihrer Mitte ernannt werden". Daran haben-wir uns in der Formulierung der Bestimmungen des Gesetzes strikt gehalten. Außerdem wäre es doch eine eigenartige Sache, wenn man im demokratischen Westen eine Sünde und einen Verstoß gegen Geist und Buchstaben der Römischen Verträge darin sähe, daß die zu Entsendenden einer Vorentscheidung des Wählervolkes unterworfen werden. Wenn man das tut, erfüllt man da nicht gerade die Grundforderung, die in .den Verträgen enthalten ist: ein demokratisches, parlamentarisches Europa aufzubauen?!
    Ich glaube, daß auch Sie selber diese Einwände nicht als sehr durchschlagend ansehen. Früher hatten Sie auch einen guten Anlauf genommen, um eine solche direkte Wahl zunächst im nationalen Rahmen möglich zu machen. Der Generalsekretär der CDU wandte sich damals an die Europa-Union und setzte sich nachdrücklich dafür ein, daß die Bundesrepublik das erste Land sein sollte, das dieses Verfahren anwendete. Auch Herr Dr. Adenauer und andere prominente Mitglieder der CDU haben sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen.
    Wir haben hier eine Wahl zu treffen. Leider können wir nicht das Beste tun und Beschlüsse über die eigentlich notwendigen allgemeinen, direkten, gleichzeitigen Wahlen in allen europäischen Ländern fassen. Wenn wir etwas tun wollen, müssen wir das Mögliche tun, auch dann, wenn es nur das Zweitbeste ist. Was wir auf jeden Fall nicht tun sollten, ist, uns für das Nichtstun zu entscheiden, und genau das ist der Vorschlag, den Sie dem Hause unterbreiten.
    Im Auswärtigen Ausschuß ist der Antrag der Fraktion der SPD mit dem geringstmöglichen Votum abgelehnt worden, nämlich bei Stimmengleichheit mit 11 : 11 Stimmen. Das Plenum hat die Möglichkeit, das zu korrigieren. Hier liegt ein praktikabler Vorschlag vor. Wenn er realisiert wird, können wir eine politische Tat setzen, anstatt nach dem Grundsatz zu verfahren: wenn wir schon das Ganze nicht bekommen können, dann wollen wir gar nichts haben. Wir sind nicht der Meinung, daß Ruhe die erste Bürgerpflicht ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Vizepräsident Schoettle Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.