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    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9281 A Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/3433) . . . . . . . . . . 9281 A Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . . . . . . 9281 B Rückverweisung eines Gesetzentwurfes an den Innenausschuß 9281 B Fragestunde (Drucksache IV/3424) Frage des Abg. Paul: Kritik des Bundeskanzlers an Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und „Addition von Gruppeninteressen im Parlament" Schmücker, Bundesminister . . . . 9281 D Paul (SPD) . . . . . . . . . . 9282 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9282 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Röhrenembargo Schmücker, Bundesminister . . . . 9282 C Dr. Kohut (FDP) 9282 D Fragen des Abg. Seibert: Selbstbeschränkung der Großunternehmen des Einzelhandels im Wettbewerb mit dem mittelständischen Handel . . 9283 B Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz 9283 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Neufestsetzung der Altersgrenzen in der Beamtengesetzgebung Höcherl, Bundesminister . . . . 9283 C Hübner (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Visaprozeduren bei Angehörigen osteuropäischer Länder Höcherl, Bundesminister 9284 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 9284 A Frage des Abg. Dröscher: Unterhaltssicherungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . 9284 A Dröscher (SPD) 9284 B Börner (SPD) 9284 C Fragen des Abg. Dr. Bucher: Fall des fälschlich wegen Mordes verurteilten Johann Lettenbauer Dr. Weber, Bundesminister . . . 9284 D Dürr (FDP) 9285 A Frage des Abg. Fritsch: Begriff des Armenrechts Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 B Fritsch (SPD) 9285 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerung des BM Dr. Mende betr. Beschluß des Bundestages zur Verjährung der nationalsozialistischen Mordtaten Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 C Dürr (FDP) 9286 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 9286 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9288 D Jacobi (Köln) (SPD) 9290 B Mick (CDU/CSU) 9294 A Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3130), — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/221(2, IV/2723, IV/3129) Dr. Furler (CDU/CSU) 9297 B Dr. Mommer (SPD) 9299 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 9301 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9303 D Frau Strobel (SPD) 9305 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9308 B Dr. Effertz (FDP) 9310 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9310 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 9312 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9312 D Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3266) — Zweite und dritte Beratung — 9314 D Antrag der Abg. Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3.1 11) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 9,315 B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 9317 A Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 9317 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 9318 D Antrag der Abg. Dr. von Merkatz u. Gen. betr. Empfehlungen der Versammlungen der Westeuropäischen Union und des Europarates zur europäischen politischen Union (Drucksache IV/3202) . . . . . 9319 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867); Sckriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3356) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9319 C Frau Dr. Hubert (SPD) 9320 A Dr. Stammberger (SPD) . . . 9321 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 932,1 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 9322 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 9323 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3389) — Zweite und dritte Beratung — . . . Jahn (SPD) 9325 A Dr. Hauser (CDU/CSU) • 9325 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9326 D Nächste Sitzung 9327 Anlagen 9329 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9281 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 19S5 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9329 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Arndgen 20. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21. 5. Bazille 15. 6. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21.5. Brünen 14. 6. Busse 21. 5. . Deringer 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21.5. Eisenmann 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Ertl 21.5. Gewandt 28. 5. Gibbert 20. 5. Glombig 31.5. Gscheidle 21.5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Hörnemann (Gescher) 20. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Kahn-Ackermann 20. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 16. 5. Knobloch 31.5. Dr. Koch 21.5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Kulawig * 21.5. Lange (Essen) 20. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21.5. Dr. Löhr 21.5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Metter 21.5. Michels 15. 6. Mischnik 21.5. Moersch 15. 6. Müller (Remscheid) 21. 5. Dr. Dr. Oberländer 20. 5. Rademacher 21. 5. Reichhardt 26. 5. Richarts * 20. 5. Rohde * 21.5. Roß 21.5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 21.5. Seidl (München) 21. 5. Seuffert * 21.5. Dr. Supf 21.5. Schlüter 22. 5. Schmitt-Vockenhausen 20. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21.5. Unertl 21.5. Wächter 21.5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. Werner 21.5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksachen IV/2338, IV/3130). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die in den Verträgen von Rom für die Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er ist der Auffassung, daß diese Wahlen einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur Einheit Europas bringen würden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, sich in den Räten der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß der vom Europäischen Parlament ausgearbeitete und angenommene und den Räten vorliegende Entwurf eines Wahlabkommens alsbald beschlossen und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung weitergeleitet wird. Berlin, den 6. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 644 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). 9330 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. andere Mittel und Gegenstände sowie Verfahren und Behandlungen in Verbindung mit Arzneimitteln, anderen Mitteln und Gegenständen, soweit diese der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier dienen und die Werbeaussage sich auf diesen Zweck bezieht." Bonn, den 19. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Schmidt (Offenbach), Kühn (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet." Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Dr. Franz Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Frau Blohm Wittmann Böhme (Hildesheim) Ziegler Frau Engländer Anlage 5 Umdruck 645 Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 9 a) In § 9 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „5. mit der bildlichen Darstellung a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines I Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung, c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder seiner Teile," ; b) In § 9 erhält Nr. 11 folgende Fassung: „11. mit nicht fachlichen Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,". 2. In § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in zwei Jahren." 3. In § 19 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Zugabeverordnung vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121) ." 4. In Artikel 3 wird a) an § 38 a Abs. 2 folgender Satz angefügt: „In der Rechtsverordnung kann die Bestimmung auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt werden.", b) eine neue Nummer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: ,2. § 47 wird wie folgt ergänzt: In Absatz 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. den Vorschriften einer nach §§ 38, 38 a oder 39 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie auf diese Bußgeldvorschriften verweisen." ' Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9331 Anlage 6 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 § 9 wird Nummer 4 gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 647 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu § 10 werden a) in A. Nr. 3 folgende Worte angefügt: „ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel, Avitaminosen und alimentäre Fettsucht," b) in A. Nr. 5 Buchstabe e die Worte „ausgenommen einfache Katarrhe der ableitenden Harnwege" gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Anlage 8 Umdruck 643 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des von der Bundesregierung einjebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 10 gestrichen. 2. In Artikel 1 § 14 Abs. 1 wird Nummer 8 gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 649 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden in § 38 a Abs. 2 hinter dem Wort „ermächtigt" folgende Worte eingefügt: „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,". Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Jungmann Dr. Schmidt (Offenbach) Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 19. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3377, Frage IX/1): Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit den Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung hat diese Absicht, zumal da der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 27. Januar 1965 in Zusammenhang mit der Freistellung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Umsatzsteuer um die Vorlage eines solchen Gesetzes ersucht hat. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Mein Haus und der Deutsche Forstwirtschaftsrat haben zwar schon seit mehreren Jahren Vorarbeiten geleistet. Sie konnten aber noch nicht abgeschlossen werden, weil sich neue Probleme ergeben haben und dabei auch erhebliche Interessengegensätze auszugleichen sind. Wie Sie wohl wissen, hat inzwischen die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände ihre Vorstellungen in dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vom 19. Januar 1965 niedergelegt. Ich begrüße das und hoffe, daß dadurch die Erörterungen wer- den.
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    Rede von Josef Mick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jacobi, daß Sie ankündigen, an der Verabschiedung des uns vorliegenden Gesetzes mitzuarbeiten, verwundert uns etwas. Es verwundert uns deshalb etwas, weil daraus der Schluß gezogen werden könnte, wir hätten in irgendeiner Weise unterstellt, daß Sie nicht mitarbeiten würden. Ich erkläre hier ausdrücklich, daß wir eine derartige Unterstellung niemals und in keinem Falle ausgesprochen haben, sondern daß wir diese Mitarbeit als eine Selbstverständlichkeit voraussetzen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Kollege Mick, ich habe „konstruktiv mitzuwirken" gesagt!)

    — Herr Kollege Jacobi, es ist doch selbstverständlich, daß man in diesem Hause konstruktiv mitarbeitet und keine Obstruktion oder sonst etwas betreibt. Ich persönlich bin der Meinung, daß man Selbstverständlichkeiten von dieser Stelle aus nicht besonders herausstellen sollte.
    Nun zur Sache selbst! Herr Kollege Jacobi, Sie zitierten die Stellungnahme des Haus- und Grundbesitzervereins. Ich habe nun gedacht, daß Sie eine Kanone in Stellung gebracht hätten. Aber ganz im Gegenteil! Sie scheinen doch sehr daran interessiert zu sein, das Wählerpotential der Haus- und Grundbesitzer nicht grundsätzlich zu verärgern. Sonst kann ich mir diese Ihre Erklärung kaum erklären. Es ist doch selbstverständlich, daß man, wenn man neues Eigentum schafft, zunächst altes erhalten muß. Wie sollte man denn eine Eigentumspolitik, von der Sie betont haben, daß Sie konstruktiv an ihr mitarbeiten wollen, in Szene setzen, wenn man altes Eigentum verrotten läßt! Aber, Herr Kollege Jacobi, zwischen platonischen Erklärungen, die Sie hier abgeben, und praktischer Politik besteht ein himmelweiter Unterschied.
    Herr Kollege Jacobi, auf Ihrem Kongreß haben Sie durch den Mund des Kollegen Leber die Forderung aufgestellt, daß man die Zwangswirtschaft erst beseitigen dürfe, wenn ein Wohnungsüberschuß von 3 % vorhanden sei. Das bedeutet in der Tat und in der Praxis, daß ein gut Teil bestehenden Eigen-turns schon verrottet sein muß, ehe Sie auf den Gedanken kommen, die Zwangswirtschaft aufzuheben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sehen wir uns weiter die Argumente an, Herr Kollege Jacobi, die Sie in § 8 Ihres Entwurfs zum Dritten Wohnungsbaugesetz verkünden, daß nämlich die Gemeinden ermitteln sollen, was überhaupt noch eine Wohnung ist usw. Ich muß unterstellen, daß zu den 3 %, die der Kollege Leber meint, dann noch eine Menge Prozente hinzukommen von Wohnungen, die nach der Feststellung irgendeiner Gemeindebehörde nicht mehr den Ansprüchen genügen. Hiermit komme ich schon zu einem Wohnungspotential, zu einem Eigentumspotential, welches weit über 3 % liegt und damit meine These — die ich hier aufstelle von der Verrottung privaten Eigentums in einem noch grelleren Lichte erscheinen läßt.
    Herr Kollege Jacobi, ich glaube, es besteht zwischen Ihrer und unserer Auffassung ein grundsätzlicher Unterschied. Sie wollen grundsätzlich jeden zu seinem Glück zwingen,

    (Abg. Jacobi [Köln]: Das halben wir längst aufgegeben!)

    wir aber sind der Meinung, Herr Kollege Jacobi, daß jeder zu seinem Glück auch selbst. etwas beitragen muß.

    (Abg. Jacobi — Schön, Herr Kollege Jacobi, daß Sie mir hier zustimmen. Dann verstehe ich allerdings § 8 in Ihrem Dritten Wohnungsbaugesetz nicht mehr. Wenn ich schon, Herr Kollege Jacobi, von sozialer Marktwirtschaft spreche, dann muß ich auch dem Wohnungskonsumenten die Freiheit lassen, in einer Wohnung zu wohnen, in der Sie nicht wohnen möchten und in der auch ich nicht wohnen möchte, soweit das nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit oder auch zu einer akuten Gefahr für den Betreffenden selbst wird. (Abg. Jacobi [Köln] : Halten Sie nichts von Hygiene? — Und die Gesundheitspolizei? — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Sie sprechen davon, daß wir mit dieser Novelle auf Grund grober Fehlprognosen gekommen seien. Im Vertrauen gesagt, Herr Kollege Jacobi: Ich habe dem Minister gesagt, er solle dieses Gesetz nicht machen, vielmehr solle er die Rechtsverordnung so gestalten, daß die Bundesregierung von sich aus in den Kreisen, wo sie das für nötig hält, die Frist verlängern könne. Der Herr Wohnungsbauminister hat einen anderen Weg gewählt.
    Sie sprechen von groben Fehleinschätzungen, wenn — man höre und staune — noch 5 % aller Kreise an dem von uns ursprünglich gewählten Schlußtermin mehr als 3 % Wohnungsdefizit aufweisen. Wenn Sie also so wollen, so ist das eine Fehleinschätzung von 5 %. Und diese 5 % sind sehr wohl — das hat der Herr Minister sehr schlüssig nachgewiesen — aus Gründen zu erklären, die der Wohnungsbauminister nicht zu vertreten hat.



    Mick
    Sie greifen in Permanenz die statistischen Zahlen an, die dem rechnerischen Wohnungsdefizit zugrunde liegen. Wir haben zu keinem Zeitpunkt behauptet, daß diese statistischen Zahlen ' den Stein der Weisen, daß sie ein Evangelium darstellen. Wir haben vielmehr stets nur gesagt, daß sie für uns die einzig mögliche Bezugsquelle sein können, um überhaupt ein Gesetz aufzubauen. Wir waren immer der Meinung, daß ein Wohnungsdefizit nicht in statistischen Zahlen nachgewiesen werden kann, sondern daß ein Wohnungsdefizit nur nachgewiesen werden kann im freien Raum, im Raum der sozialen Marktwirtschaft. Dann wird sich nämlich herausstellen was echt und was unecht ist. Es hat sich zum großen Teil bereits herausgestellt. Was würden Sie uns heute vorwerfen, wenn wir in dem Maße am Bedarf vorbeigebaut hätten, wie es- etwa durch die Zahlen bei den Wohnungsämtern unserer Städte und Kreise ausgewiesen wurde? Und in welchem Umfang haben sich diese Zahlen als stichhaltig erwiesen, Herr Kollege Jacobi? Was würden Sie sagen, wenn wir öffentliche Mittel in Milliardenhöhe am Bedarf vorbei verbaut hätten, den die Wohnungsämter unserer Städte tatsächlich ausgewiesen haben!
    Wohnungsnotstand, Wohnungsbedarf und Wohnungswünsche sind drei verschiedene Dinge. Ich kenne Beispiele von Erhebungen in Städten — auch in solchen, in denen der Deutsche Gewerkschaftsbund Erhebungen angestellt hat —, die einem manche Hinweise geben konnten, in anderer Hinsicht aber sehr zweifelhaft waren. Jeder, der in der Wohnungswirtschaft tätig ist, weiß, daß es die Familie Schmitz oder Müller oder Meier gibt, die lieber in einer unvollkommenen Wohnung bleibt, weil sie in ihrem Pfarrbezirk oder in der Nähe ihrer Verwandten und Bekannten wohnen bleiben möchte, als etwa in die chemisch einwandfreiste Wohnung irgendwo auf der grünen Wiese zu ziehen, die allen Anforderungen gerecht wird. Solche Dinge kann man nicht mit Statistiken erfassen, das gebe ich Ihnen zu; die können Sie auch nicht erfassen, Herr Kollege Jacobi, indem Sie nach Wohnungswünschen fragen. Wenn Sie z. B. die Erhebung in Solingen vornehmen und sich die Wohnungswünsche ansehen, dann stellen Sie fest, daß das Gros derer, die eine andere Wohnung haben wollen, diese gerade und unter allen Umständen dort haben wollen, wo diese Wohnungen nicht erstellt werden können, nämlich in den Bezirken, in denen Wohnungen abgerissen werden müssen, weil sowieso alles zu eng aufeinanderhängt.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Also müssen Sie doch ordnen!)

    — Entschuldigen Sie, zunächst habe ich es auch hier damit zu tun, was der Konsument will. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wie Sie das machen, dort herrsche ein Wohnungsnotstand, denn soundsoviele Tausende wünschten eine andere Wohnung, und auf der anderen Seite, wenn eine andere' Wohnung angeboten wird, erklären: Nein, ich ziehe doch nicht hinten irgendwo auf die grüne Wiese, sondern ich möchte hier im Zentrum von A-Dorf oder B-Dorf oder in der Neustadt oder Altstadt wohnen bleiben; d. h. in Bezirken, die gelichtet
    werden müssen, in Bezirken, in denen man nicht noch zusätzlich neue Wohnungen bauen kann.
    Nun noch einmal -zur Frage des Eigentums. Ich muß Ihnen sagen — ich hätte jetzt bald -einen unparlamentarischen Ausdruck gebraucht —, daß eis einem fast leid wird, mit Ihnen zu diskutieren. Sie stellen hier dauernd Alternativen auf: Eigenheim oder Mietwohnung, als wenn wir in einer unendlichen Zahl Eigenheime und keine Mietwohnungen bauten. Was die Eigenheime angeht, so ist doch, Herr Kollege Jacobi, Tatsache, daß ihre Zahl nur ,einen geringen Teil der Zahl der Mietwohnungen ausmacht. Wir sind jedoch stolz darauf, daß wir von rund 81/2 Millionen Wohnungen überhaupt etwas über 2 Millionen Eigenheimehaben bauen können. Wir müssen aber z. B. für das Jahr 1964 ,die Feststellung treffen, daß im Bundesdurchschnitt 84 % aller Eigenheime — in unserem Land Nordrhein-Westfalen sind es sogar 85 % — in Landkreisen gebaut worden sind. Es bleiben also ganze 16 % gebaute Eigenheime in den Bezirken, in denen .der größere Teil der Bevölkerung wohnt.
    Wollen Sie bei solchen Zahlen, die uns veranlassen, unsere Eigentumspolitik zu überdenken, immer noch mit der These kommen, daß wir die Mietwohnung auf Kosten ,des Eigenheims verkümmern lassen und damit am Wohnungsbedarf vorbei arbeiteten? Ich glaube, diesen Zahn sollten Sie sich einmal ziehen lassen. Sie sollten dann lieber in aller Ehrlichkeit sagen: Wir halten nichts von dieser Eigenheimförderung, wir wollen Mietwohnungen, und zwar aus Gründen, die Ihnen wahrscheinlich besser bekannt sind als uns.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das ist ,eine Unterstellung! Wie kommen Sie dazu? Ich spreche vom Bedarf als einer objektiv meßbaren Größe! — Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Herr Kollege Wehner, es freut mich, daß auch Sie sich für Wohnungspolitik interessieren. Das habe ich bisher nicht festgestellt.

    (Lachen bei der SPD. — Zuruf links: Sie wissen noch manches nicht!)

    Dann wurde hier das Land Nordrhein-Westfalen als Kronzeugegegen die statistischen Zahlen angeführt, auf denen ,das Abbaugesetz aufgebaut ist. Welcher Irrtum, Herr Kollege Jacobi! Mir 'scheint, daß Sie nicht zur Kenntnis genommenhaben, warum das Land Nordrhein-Westfalen diese Erhebungen anstellt. Sie werden aus einem sehr vernünftigen Grunde angestellt: um nicht an den Wirklichkeiten vorbeizubauen. Das Land Nordrhein-Westfalen tut das, was heute in der Wirtschaft selbstverständlich ist, auch und gerade in den Wirtschaftszweigen, in denen der Bedarf mehr als gedeckt werden kann: man betreibt Marktanalyse, um nicht nur heute auf der Höhe der Zeit zu sein, sondern auch morgen und übermorgen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat also gar nicht vor, etwa eine Berichtigung der statistischen Zahlen zu erreichen oder diese Zahlen aus den Angeln zu heben, sondern es geht darum, eine Marktanalyse vorzunehmen, um die Wohnungswünsche von heute und nach Möglichkeit, wenn es möglich ist, bereits heute schon die Woh-



    Mick
    nungswünsche sogar von morgen und übermorgen festzustellen, um darauf die Wohnungspolitik einstellen zu können. Das scheint mir schon deshalb notwendig zu sein, um mit den öffentlichen Mitteln vernünftig umgehen zu können.
    Sie nannten hier die Zahlen der Stadt Dortmund, die sehr erschütternd klingen könnten. Aber Sie haben nur eine Seite der Medaille gezeigt. Es ist ein bekannter Tatbestand, Herr Kollege Jacobi, daß Dortmund eine Stadt mit abnehmender Bevölkerungszahl ist. Ich füge noch hinzu, daß wahrscheinlich in Dortmund auch weiter gebaut wird. Sie haben kein Wort davon gesagt, wie hoch die Wohnungsproduktion der Stadt Dortmund gegenwärtig ist. Ich nehme an, daß bei dem Notstand, den Sie hier aufgezeigt haben, die Wohnungsproduktion der Stadt Dortmund sehr groß sein wird. Herr Kollege Jacobi, sie kann auch sehr groß sein, denn die Mittelzuteilung des Landes Nordrhein-Westfalen ist dazu angetan, daß weiß Gott alles ausgeschöpft werden kann, was im Rahmen unserer bauwirtschaftlichen Möglichkeiten drin ist.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Aber das sind doch Schlüsselzuweisungen!)

    — Herr Kollege Jacobi, diese Schlüsselzuweisungen in Nordrhein-Westfalen — informieren Sie sich einmal darüber — sind so hoch, daß viele Städte und gerade Großstädte diese Mittel am Jahresende zum Teil zurückgeben mußten, weil sie einfach nicht verbaut werden konnten,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und zwar aus Gründen, die ich hier nicht näher untersuchen will. Das ist Ihnen genauso bekannt wie mir. Also nehmen wir an, daß die Stadt Dortmund in ihrer Not nicht untätig bleibt, sondern die Möglichkeiten, die wir und die das Land Nordrhein-Westfalen ihr bietet, auch ausnutzt, um der Not Herr zu werden, die Sie geschildert haben.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Ich schlage vor, daß wir zusammen mal hinfahren!)

    Abhilfe von Notständen! Wer ist so vermessen, abzustreiten, daß es keine Notstände mehr gibt? Auf welchem Gebiet gibt es keine Notstände mehr? Die Notstände beseitigen kann ich nicht dadurch, daß ich mich in Permanenz darüber unterhalte, ob diese oder jene statistische Zahl falsch ist, sondern den Notständen kann ich nur dadurch begegnen, daß ich baue, baue und nochmals baue und hier alle Möglichkeiten ausnutze.

    (Zurufe von der SPD.)

    Eines entspricht nicht den Tatsachen — das hätte ich eigentlich von Ihnen nicht erwartet —: Sie haben wider besseres Wissen gesagt,

    (Oho-Rufe und Hört! Hört! bei der SPD)

    — Sie haben wider besseres Wissen gesagt, daß der Bund in seinen Anstrengungen nachlasse. Das haben Sie zu einem Zeitpunkt gesagt, Herr Kollege Jacobi, in dem wir in der dritten Beratung eines Gesetzes stehen, welches festlegt, daß die finanzielle Degression nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz fortfällt. Mit dieser Streichung der Degression übernimmt der Bund eine Dauerverpflichtung im sozialen Wohnungsbau auch über den Fall eines akuten Wohnungsnotstands hinaus.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Aber ich habe doch die Degression von Anfang an gemeint!)

    In diesem Zusammenhang von einem Nachlassen des Bundes in seiner Anstrengung für die Beseitigung der Wohnungsnot zu sprechen, halte ich nicht für richtig.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das ist die reine Wahrheit!)

    Die Tatsachen beweisen genau das Gegenteil. Der Bund stellt nicht verminderte Mittel zur Verfügung, sondern er verpflichtet sich, die Mittel durchzuhalten, zu denen er nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz nicht verpflichtet war.
    Herr Kollege Jacobi, was die Leitsätze der SPD zum Wohnungsbau angeht, so will ich mich darüber heute nicht verbreiten. Sie wissen, daß wir ebenfalls unseren Kongreß hierzu haben, und Sie werden von da das Notwendige zu unserem Wollen und zu unseren Vorstellungen in 'bezug auf die Raumordnung und die Wohnungspolitik hören. Wenn wir beide Ergebnisse auf dem Tisch haben, werden wir auf dieser Grundlage — was wir übrigens gewohnt sind — eine fruchtbare Diskussion führen können. Denn — das möchte ich ausdrücklich feststellen — daß unsere Diskussionen fruchtbar waren, ersehen wir an der gigantischen Leistung, die wir gerade im Wohnungsbau vollbracht haben.
    Einige Bemerkungen noch zum Schluß. Es ist auch mir aufgefallen — und damit wende ich mich an Sie, verehrte Frau Kollegin —, daß gerade in den Städten, die Hochschulen oder Universitäten haben, in der Tat das Wohnungsdefizit gewaltig über dem Durchschnitt vergleichbarer Orte liegt. Wir werden ganz zweifellos zu untersuchen haben, woher das kommt. Ich bin der Meinung, es kommt von den Ein-Personen-Haushalten, die dort in der Hauptsache von den Studierenden gebildet werden. Wenn wir exakt feststellen, daß diese Vermutung richtig ist, werden wir zu überlegen haben, wie wir diesen Mißständen beikommen. Ich glaube aber, wir sind uns darin einig, daß in den letzten Jahren auch auf diesem Gebiet immerhin schon Gewaltiges geschehen ist — ich denke z. B. an meine Vaterstadt Köln — und daß wir das fortsetzen und unter Umständen verstärken müssen, um diese irregulären Zahlen, die ein falsches Bild vermitteln, auf ihren Gehalt zurückzuführen.
    Im übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen 'Sie mich mit dem schließen, was wir hier nicht zum erstenmal sagen, sondern was wir immer sagen: daß es unser Ziel in der Wohnungspolitik war und ist, zunächst jedem eine Wohnung zu geben .und dann, wenn jeder eine Wohnung hat, jedem seine Wohnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich 'schließe die Aussprache. Ich schlage Ihnen vor, den
Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9297
Vizepräsident Dr. Jaeger
Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) (Drucksache IV/3130)

(Erste Beratung 133. Sitzung),

b) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß)

über den Antrag der Fraktion . der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe,
über den Antrag der Abgeordneten Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften,
über den Antrag der Abgeordneten Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe,
über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/2212, IV/2723, IV/3129).
Ich schlage Ihnen vor, meine Damen und Herren, diese beiden Punkte in der Beratung miteinander zu verbinden. Berichterstatter ist für beide Punkte der Abgeordnete Dr. Furler, der jeweils einen schriftlichen Bericht erstattet hat, wofür ich ihm danke. Er wünscht die beiden Berichte zu ergänzen. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die verschiedenen Vorlagen, die hier gemeinsam aufgerufen sind, haben einen einheitlichen größeren Inhalt, nämlich die Stellung des Europäischen Parlaments, um die wir hier und im Europäischen Parlament selbst kämpfen. Im Grunde handelt es sich aber doch um zwei verschiedene Materien. In der ersten Vorlage, zu der ein besonderer Bericht des Auswärtigen Ausschusses vorliegt, wird vorgeschlagen, die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments einer Direktwahl zu unterziehen.
    Zur Ergänzung des vorliegenden Schriftlichen Berichts und zum Verständnis muß ich kurz sagen, daß in den Römischen Verträgen eine direkte Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgesehen ist. Diese direkte Wahl setzt voraus, daß das Europäische Parlament einen entsprechenden Wahlrechtsentwurf vorlegt. Das ist schon sehr bald nach der Konstituierung des Europäischen Parlaments, schon im Jahre 1960, geschehen. Dieser Entwurf wurde auch dem Ministerrat vorgelegt. Der Ministerrat muß über diesen Entwurf einstimmig entscheiden, und anschließend müssen die nationalen Parlamente die europäischen Wahlen zum Gegenstand einer Ratifizierung machen. Der Wahlgesetzentwurf liegt beim Ministerrat. Er stößt dort auf Widerspruch. Es ist bisher nicht über ihn entschieden. Daher — ich kann das vom Ausschuß aus erläuternd sagen — wohl die Idee, in einem einzelnen Land direkte Wahlen durchzuführen.
    Dér Entwurf des Herrn Kollegén Mommer — er wird ihn ja nachher persönlich erklären — sieht vor, daß diese Direktwahl der deutschen Abgeordneten mit unseren Bundestagswahlen verbunden wird, und zwar praktisch so, daß neben der Stimme für den Wahlkreisabgeordneten und der Stimme für die Partei eine dritte Stimme für einen europäischen Wahlvorschlag, d. h. also für eine Bundesliste, gewährt wird. Gewählt sollen dann nach dem Entwurf diejenigen sein, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ein Mandat erhalten, allerdings nur, soweit sie auch in den Deutschen Bundestag gewählt werden.
    Der Auswärtige Ausschuß hat die Dinge eingehend geprüft. Wir hatten diese Prüfung in der ersten Plenardebatte in Aussicht gestellt. Die Prüfung erstreckte sich auf zwei Gesichtspunkte, einmal auf die Rechtslage nach den Römischen Verträgen und zum anderen auf die politische Stellungnahme, die der Ausschuß zu diesem Vorschlag abzugeben hatte.
    Der Ausschuß war mit Mehrheit der Meinung, daß die Römischen Verträge eine solche Wahl einzelner Delegationen unmittelbar durch das Volk, wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht vorsehe und auch nicht für zulässig erkläre. Die europäischen Verträge enthalten eine Alternative. Die eine Möglichkeit ist die — und danach wird jetzt verfahren —: die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach einem den Staaten an sich freistehenden Verfahren von den nationalen Parlamenten aus ihrer Mitte bestellt oder gewählt. Wir gehen im Bundestag nach dem d'Hondtschen Verfahren vor. Nach diesem Verfahren wird eine Liste der 36 deutschen Mitglieder aufgestellt, und auf Grund dieser Liste werden diese Mitglieder dann gewählt.
    Wie ich sagte, sehen die Römischen Verträge auch eine direkte allgemeine Wahl vor. Diese Wahl muß aber nach den Verträgen als eine allgemeine, insgesamt für alle Mitglieder des Europäischen Parlaments in allen sechs Staaten der Gemeinschaft durchgeführt werden. Der Vertrag kennt keine Mittelsituation. Er kennt nur die eine oder die andere Alternative.



    Dr. Furler
    Der Ausschuß war der Meinung, daß die Auffassung, es handle sich bei der Gesetzesvorlage nur um eine Verfahrensregelung, nicht zutrifft, sondern daß es sich um eine echte Direktwahl handelt. Der Bundestag ist gezwungen, diejenigen, die auf dieser Bundesliste nach dem Verhältniswahlsystem die nötigen Stimmen bekommen, auch in das Europäische Parlament zu entsenden. Er war aber der Meinung, daß das Wesentliche an der direkten Wahl nach den Verträgen die allgemeine Wahl ist, also der europäische Gesamtakt, der stattfinden muß.
    Eine Aufsplitterung nach Delegationen paßt nach Auffassung des Ausschusses auch nicht in das Integrierungssystem, in das Gemeinschaftsdenken. Denn wir wollten ja im Europäischen Parlament gerade die Delegation überwinden und durch Fraktionen ersetzen, keine Unterschiede, sondern Gemeinsamkeiten schaffen.
    Nun einige politische Gesichtspunkte, die erwogen wurden und die ich hier auch kurz erwähnen muß. Einmal fehlt natürlich einer solchen nationalen Wahl der europäische Charakter. Ich habe das schon betont. Der Wahlgesetzentwurf des Europäischen Parlaments sagt in seinem Art. 14 dazu ausdrücklich:
    Die Wahlen dürfen nicht mit den nationalen Wahlen zusammenfallen.
    Das war eine grundlegende Entscheidung. Man wollte eben das Europäische in den Vordergrund stellen.
    Sodann: Was ist der Sinn der allgemeinen Wahlen? Der Sinn der allgemeinen europäischen Wahlen besteht darin, die Stellung des Parlaments zu verstärken. Ein sehr schwieriger Punkt! Zwar werden mit den allgemeinen Wahlen nicht unmittelbar die Befugnisse des Parlaments erweitert. Immerhin glaubt man — und davon bin ich auch überzeugt —, daß eine Wahl — in allen sechs Staaten der Gemeinschaft an einem Tag durchgeführt — für das ganze Parlament einen sehr positiven Einfluß bezüglich der europäischen und auch bezüglich der Stellung des Parlaments ausüben würde. Selbstverständlich wird, wenn nur einzelne Delegationen getrennt direkt gewählt werden, die Position dieser einzelnen Delegationen nicht verstärkt. Es gibt im Europäschen Parlament nur einheitlich gleichberechtigte Abgeordnete. Eine Differenzierung würde also gar keinen Erfolg haben.
    Der Ausschuß hat noch erwogen, daß einzelne Punkte sehr schwierig sind. Ich darf auf drei abheben.
    Wer nicht in den Bundestag gewählt wird, kommt trotz der direkten Wahl über die Bundesliste auch nicht in das Europäische Parlament. Wer im Wahlkreis durchfällt und nicht auf der Landesliste abgedeckt ist, wird zwar eventuell mit großer Stimmenmehrheit in das Europäische Parlament gewählt, er kann aber nicht in das Europäische Parlament einziehen. Sie sehen, eine sehr starke Schwäche dieser national begrenzten Direktwahl.
    Das zweite, was erwogen wurde, ist, daß ein so gewählter Abgeordneter zwar die Wahl zum Europäischen Parlament ausschlagen kann, aber niemals die Wahl zum Bundestag, wodurch natürlich auch eine gewisse Manipuliermöglichkeit über .die Listen geschaffen würde. Ich will das aus den Erwägungen des Auswärtigen Ausschusses nur andeuten.
    Wenn schließlich einer den nationalen Sitz verliert, verliert er ohne weiteres auch die Mitgliedschaft im Parlament.
    Was aber der Ausschuß als besonders schwierig ansah, war, daß durch solche getrennten direkten Wahlen der große Gedanke der unmittelbaren Wahl, diese Verstärkung durch den Willen der Völker eben nicht erreicht wird. Es besteht im Gegenteil die Gefahr, daß der Gedanke der allgemeinen Wahl verbraucht wird, wenn die Menschen sehen, daß man in Deutschland jetzt direkt wählt und dieses überhaupt keinen Einfluß — weder auf das Parlament als solches noch auf seine Mitglieder — hat.
    Wir waren im Ausschuß im Ziel, das Herr Mommer erstrebt, einig; wir waren aber der Meinung, daß diese Methode einmal nicht zulässig und zum andern auch politisch nicht nur nicht erfolgreich, sondern auch mit Gefahren verbunden ist. Denn es ist natürlich so: Auch wenn in einem, oder in zwei oder drei, ja selbst in sechs einzelnen Ländern direkte Wahlen stattfinden, ist das immer noch kein europäischer Wahlakt mit den Voraussetzungen und Folgen, die man erstrebt.

    (Abg. Wehner: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!)

    — Nein, ganz und gar nicht. Darum geht es nicht, Herr Wehner, sondern es geht um die Gemeinsamkeit in Europa, um durch die gemeinsame Wahl eine
    — wie Herr Mommer sich einmal ausdrückte Weihe zu geben, die die direkten Wahlen haben.

    (Abg. Wehner: Weihe allein tut es nicht!)

    Der Ausschuß hat aber immer betont — und ich freue mich deshalb, daß das in einem Entschließungsantrag vorgelegt worden ist —, daß er nach wie vor streng fordert, daß die europäischen allgemeinen Wahlen durchgeführt werden, und daß er von der Bundesregierung auch verlangt, daß sie alles einsetzt, um diese europäischen Wahlen in der Art, wie sie in den Verträgen vorgesehen sind, vorwärtszutreiben.
    Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, Ihnen vorzuschlagen, den Gesetzentwurf aus den Gründen, die ich dargelegt habe, abzulehnen.
    Nun der zweite Komplex, der auch das Europäische Parlament betrifft, nämlich die Stärkung seiner Stellung. Auch da gibt es eine interessante Besonderheit. Wir machen 'hier Vorschläge, obwohl wir die Stellung des Europäischen Parlaments gar nicht unmittelbar stärken können; das kann nur im Rahmen der Verträge über die Europäischen Gemeinschaften geschehen. Aber wir wollen, daß der Bundestag die Regierung auffordert, Verschiedenes zu tun, um zu versuchen, die Stellung des Europäischen Parlaments zu verstärken.
    Die Dinge haben sich, seit die Anträge eingereicht wordensind, weiterentwickelt. Einiges ist überholt. Wir haben auch verlangt — es steht heute noch in

    g

    Dr. Furler
    den Anträgen —, daß die Stellung ides Parlaments im Zusammenhang mit der Fusion der Exekutiven verstärkt und nicht geschwächt wird. Wir haben diesen Kampf verloren. Sie werden in einigen Tagen den Fusionsvertrag bekommen. Das Europäische Parlament hat sich nicht durchgesetzt. Ich glaube, die Wichtigkeit ,der Fusion war sehr groß, aber man ist in ,dieser besonderen Beziehung leider nicht weitergekommen.

    (Abg. Wehner: Hat die Bundesregierung dabei sehr geholfen?)

    — Ich glaube, ja. Aber Sie wissen — ich brauche das hier nicht darzulegen —, wie sehr von anderer Seite eine Verstärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments blockiert wird. Man stand vor der Wahl, entweder die Verstärkung der Gemeinschaft durch die Fusion, die auch das Europäische Parlament forderte, weil ja die Kommissionen, die fusioniert werden, dem Parlament unmittelbar gegenüberstehen, zu akzeptieren oder sie scheitern zu lassen. Ich glaube, auch Sie, Frau Strobel, werden nachher nicht den Standpunkt vertreten, daß man es deshalb hätte scheitern lassen sollen.
    Wir schlagen Ihnen nun folgendes vor. Das Europäische Parlament — die Anträge sind meistens aus den Beschlüssen des Europäischen Parlaments übernommen — fordert aus ganz klaren Gründen eine stärkere Stellung. Es ergehen in Brüssel Gesetze, die unmittelbar für alle Bürger der sechs Länder berechtigend und verpflichtend sind. Diese Gesetze ergehen 'in einem Verfahren, das wir parlamentarisch für unzureichend halten. Sie werden durch den Ministerrat erlassen. Das Europäische Parlament ist zwar eingeschaltet, aber nur konsultativ, d. h. es gibt eine Stellungnahme ab. Der Ministerrat ist an diese Stellungnahme nicht gebunden. Er entscheidet souverän.
    Ich darf sagen, daß sich das Europäische . Parlament bemüht — das hat auch im Ausschuß eine große Rolle gespielt —, einen faktischen Einfluß zu haben. Es arbeitet sehr fleißig in seinen Ausschüssen und Plenarsitzungen. Es setzt sich auch oft mit seinen Gedanken durch. Aber es hat hier keine entscheidende Rechtsposition.
    Wir wissen, daß das Zustimmungsrecht, das gefordert wird, nur durch eine Vertragsänderung geschaffen werden kann. Diese ist im Augenblick nicht erreichbar. Wir hoffen da auf die Fusion der Verträge. Wir hoffen auch auf den Kampf — das wird nachher noch dargelegt werden — um die haushaltsrechtlichen Fragen und um den Agrarfonds. Der -Kampf wird gegenwärtig geführt. Wir müssen da über eine Vertragsänderung unbedingt zu einer Verstärkung der Stellung des Europäischen Parlaments kommen.
    Was hier jetzt gefordert wird, können die Regierungen, wenn sie eine positive europäische Haltung einnehmen, ohne Änderung der Verträge schon jetzt tun. Es wird nämlich vorgeschlagen, daß sich der Ministerrat durch ein Gentleman's Agreement eine Selbstbindung auferlegt insofert, als zunächst eine nochmalige Sitzung stattfinden muß, wenn das Europäische Parlament eine andere Meinung vertritt als der Ministerrat. Wenn dort das Parlament mit Zweidrittelmehrheit seinen Standpunkt aufrechterhält, muß der Ministerrat entweder einstimmig ablehnen oder einen paritätischen Ausschuß anrufen. Dieses einstimmige Ablehnen ist natürlich nicht leicht. Das ist eine Bindung, die die Stellung des Europäischen Parlaments verstärken würde. Auf die Einzelheiten will ich nicht eingehen. Ich will nur sagen: was in diesem Antrag steht, der Ihnen vom Auswärtigen Ausschuß einstimmig vorgelegt wird, ist alles aus den Gedankengängen des Europäischen Parlaments entnommen und die einzige Möglichkeit, um im Augenblick ohne Vertragsänderung weiterzukommen.
    Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß sich die Dinge in den letzten Wochen weiterentwickelt haben. Im Zusammenhang mit der Vorlage, die Ihnen auch bald zugeht, über die Agrarfinanzpolitik, über die eigenen Mittel, die für die Europäische Gemeinschaft kommen, über die Abschöpfungen, über die Zölle werden wir auch im Bundestag eine Verstärkung des Europäischen Parlaments und seiner Stellung verlangen. Aber ich glaube, es ist gut, daß wir uns einmal mit diesen Dingen befaßt haben und daß Ihnen vom Auswärtigen Ausschuß ein Antrag vorgelegt wird, der dem Anliegen, das Europäische Parlament in seiner Position vorwärtszuführen, Rechnung trägt.
    Wir sind der Meinung, daß mit der Entwicklung der Gemeinschaften diese schwache Stellung des Europäischen Parlaments nicht bleiben kann. Immerhin ist sie politisch ausgebaut worden; sie ist erheblich stärker, als es sich nach den Verträgen vermuten läßt. Es fehlt aber die entscheidende Rechtsposition, auch im Haushaltsrecht. In dem Moment, wo — wie bei einem Staat — eigene Einnahmen da sind, ist natürlich ein echtes Haushaltsrecht die Grundlage und die erste Forderung jedes Parlaments.
    Ich schlage Ihnen im Namen des Auswärtigen Ausschusses vor, den einstimmig gefaßten Beschluß zu den Anträgen, die die Stellung des Europäischen Parlaments angehen, zu akzeptieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)