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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9281 A Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU, SPD) (Drucksache IV/3433) . . . . . . . . . . 9281 A Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . . . . . . 9281 B Rückverweisung eines Gesetzentwurfes an den Innenausschuß 9281 B Fragestunde (Drucksache IV/3424) Frage des Abg. Paul: Kritik des Bundeskanzlers an Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und „Addition von Gruppeninteressen im Parlament" Schmücker, Bundesminister . . . . 9281 D Paul (SPD) . . . . . . . . . . 9282 A Berkhan (SPD) . . . . . . . . 9282 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Röhrenembargo Schmücker, Bundesminister . . . . 9282 C Dr. Kohut (FDP) 9282 D Fragen des Abg. Seibert: Selbstbeschränkung der Großunternehmen des Einzelhandels im Wettbewerb mit dem mittelständischen Handel . . 9283 B Frage des Abg. Jahn: Änderung des § 53 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz 9283 B Frage des Abg. Dr. Kempfler: Neufestsetzung der Altersgrenzen in der Beamtengesetzgebung Höcherl, Bundesminister . . . . 9283 C Hübner (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Visaprozeduren bei Angehörigen osteuropäischer Länder Höcherl, Bundesminister 9284 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 9284 A Frage des Abg. Dröscher: Unterhaltssicherungsgesetz Höcherl, Bundesminister . . . . 9284 A Dröscher (SPD) 9284 B Börner (SPD) 9284 C Fragen des Abg. Dr. Bucher: Fall des fälschlich wegen Mordes verurteilten Johann Lettenbauer Dr. Weber, Bundesminister . . . 9284 D Dürr (FDP) 9285 A Frage des Abg. Fritsch: Begriff des Armenrechts Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 B Fritsch (SPD) 9285 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Äußerung des BM Dr. Mende betr. Beschluß des Bundestages zur Verjährung der nationalsozialistischen Mordtaten Dr. Weber, Bundesminister . . . 9285 C Dürr (FDP) 9286 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 9286 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9288 D Jacobi (Köln) (SPD) 9290 B Mick (CDU/CSU) 9294 A Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache IV/2338) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/3130), — Zweite Beratung —, in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. parlamentarische Kontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Demokratisierung der europäischen Gemeinschaften; über den Antrag der Abg. Frau Strobel, Birkelbach, Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Dr. Elsner, Faller, Kulawig, Dr. Kreyssig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Haushaltskontrolle der europäischen Organe; über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung des europäischen Zusammenschlusses in der EWG (Drucksachen IV/2091, IV/2211, IV/221(2, IV/2723, IV/3129) Dr. Furler (CDU/CSU) 9297 B Dr. Mommer (SPD) 9299 D Dr. Kopf (CDU/CSU) 9301 D Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9303 D Frau Strobel (SPD) 9305 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 9308 B Dr. Effertz (FDP) 9310 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 9310 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 9312 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9312 D Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/3267); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/3266) — Zweite und dritte Beratung — 9314 D Antrag der Abg. Arendt (Wattenscheid), Bergmann, Frau Strobel, Frau Dr. Elsner, Dr. Kreyssig, Bading, Faller, Kulawig, Kriedemann, Metzger, Rohde, Seifriz, Seuffert, Wischnewski und Fraktion der SPD betr. Europäisches Bergarbeiterstatut (Drucksache IV/3.1 11) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 9,315 B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 9317 A Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 9317 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . . 9318 D Antrag der Abg. Dr. von Merkatz u. Gen. betr. Empfehlungen der Versammlungen der Westeuropäischen Union und des Europarates zur europäischen politischen Union (Drucksache IV/3202) . . . . . 9319 B Entwurf eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867); Sckriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/3356) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 9319 C Frau Dr. Hubert (SPD) 9320 A Dr. Stammberger (SPD) . . . 9321 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 932,1 B Frau Dr. Heuser (FDP) . . . . 9322 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 9323 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3389) — Zweite und dritte Beratung — . . . Jahn (SPD) 9325 A Dr. Hauser (CDU/CSU) • 9325 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 9326 D Nächste Sitzung 9327 Anlagen 9329 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9281 185. Sitzung Bonn, den 20. Mai 19S5 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9329 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 31. 5. Dr. Adenauer 21. 5. Arndgen 20. 5. Dr. Dr. h. c. Baade 21. 5. Bading * 21. 5. Bazille 15. 6. Dr. Besold 21. 5. Frau Blohm 21.5. Brünen 14. 6. Busse 21. 5. . Deringer 21. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Dr. Eckhardt 21. 5. Eichelbaum 21.5. Eisenmann 21. 5. Frau Dr. Elsner * 21. 5. Ertl 21.5. Gewandt 28. 5. Gibbert 20. 5. Glombig 31.5. Gscheidle 21.5. Günther 21. 5. Frhr. zu Guttenberg 15. 6. Gräfin vom Hagen 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 21. 5. Hörnemann (Gescher) 20. 5. Hübner (Nievenheim) 25. 5. Kahn-Ackermann 20. 5. Dr. Kempfler 21. 5. Frau Kleinert 16. 5. Knobloch 31.5. Dr. Koch 21.5. Dr. Kreyssig * 21. 5. Kulawig * 21.5. Lange (Essen) 20. 5. Leber 20. 6. Lenz (Bremerhaven) 31. 5. Leukert 21. 5. Dr. Löbe 21.5. Logemann 21.5. Dr. Löhr 21.5. Maier (Mannheim) 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 21. 5. Metter 21.5. Michels 15. 6. Mischnik 21.5. Moersch 15. 6. Müller (Remscheid) 21. 5. Dr. Dr. Oberländer 20. 5. Rademacher 21. 5. Reichhardt 26. 5. Richarts * 20. 5. Rohde * 21.5. Roß 21.5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 21.5. Seidl (München) 21. 5. Seuffert * 21.5. Dr. Supf 21.5. Schlüter 22. 5. Schmitt-Vockenhausen 20. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 5. Dr. Starke 21. 5. Stiller 21. 5. Storch * 21.5. Unertl 21.5. Wächter 21.5. Weinkamm 21. 5. Wellmann 21. 5. Werner 21.5. Zühlke 6. 6. Anlage 2 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Mommer und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksachen IV/2338, IV/3130). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag fordert die in den Verträgen von Rom für die Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen allgemeinen und unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Er ist der Auffassung, daß diese Wahlen einen wichtigen Fortschritt auf dem Wege zur Einheit Europas bringen würden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, sich in den Räten der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß der vom Europäischen Parlament ausgearbeitete und angenommene und den Räten vorliegende Entwurf eines Wahlabkommens alsbald beschlossen und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung weitergeleitet wird. Berlin, den 6. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 644 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). 9330 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. andere Mittel und Gegenstände sowie Verfahren und Behandlungen in Verbindung mit Arzneimitteln, anderen Mitteln und Gegenständen, soweit diese der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier dienen und die Werbeaussage sich auf diesen Zweck bezieht." Bonn, den 19. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Schmidt (Offenbach), Kühn (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 wird hinter Absatz 2 folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet." Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Dr. Franz Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Frau Blohm Wittmann Böhme (Hildesheim) Ziegler Frau Engländer Anlage 5 Umdruck 645 Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen und Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu § 9 a) In § 9 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „5. mit der bildlichen Darstellung a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines I Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung, c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder seiner Teile," ; b) In § 9 erhält Nr. 11 folgende Fassung: „11. mit nicht fachlichen Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,". 2. In § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in zwei Jahren." 3. In § 19 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Zugabeverordnung vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121) ." 4. In Artikel 3 wird a) an § 38 a Abs. 2 folgender Satz angefügt: „In der Rechtsverordnung kann die Bestimmung auf bestimmte Darreichungsformen beschränkt werden.", b) eine neue Nummer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: ,2. § 47 wird wie folgt ergänzt: In Absatz 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4. den Vorschriften einer nach §§ 38, 38 a oder 39 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie auf diese Bußgeldvorschriften verweisen." ' Bonn, den 19. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965 9331 Anlage 6 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 § 9 wird Nummer 4 gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 647 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneter Dr. Elbrächter, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu § 10 werden a) in A. Nr. 3 folgende Worte angefügt: „ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel, Avitaminosen und alimentäre Fettsucht," b) in A. Nr. 5 Buchstabe e die Worte „ausgenommen einfache Katarrhe der ableitenden Harnwege" gestrichen. Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Elbrächter Frau Blohm Böhme (Hildesheim) Dr. Dittrich Frau Engländer Dr. Franz Frau Haas Kühn (Hildesheim) Wagner Wittmann Ziegler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Heuser Dr. Kohut Schmidt (Kempten) Anlage 8 Umdruck 643 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur weiten Beratung des von der Bundesregierung einjebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksachen IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird § 10 gestrichen. 2. In Artikel 1 § 14 Abs. 1 wird Nummer 8 gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 649 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Schmidt (Offenbach) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Drucksache IV/1867, IV/3356). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden in § 38 a Abs. 2 hinter dem Wort „ermächtigt" folgende Worte eingefügt: „durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,". Bonn, den 20. Mai 1965 Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Jungmann Dr. Schmidt (Offenbach) Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 19. Mai 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3377, Frage IX/1): Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit den Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung hat diese Absicht, zumal da der Deutsche Bundestag mit seiner Entschließung vom 27. Januar 1965 in Zusammenhang mit der Freistellung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Umsatzsteuer um die Vorlage eines solchen Gesetzes ersucht hat. Einen genauen Zeitpunkt kann ich leider nicht nennen. Mein Haus und der Deutsche Forstwirtschaftsrat haben zwar schon seit mehreren Jahren Vorarbeiten geleistet. Sie konnten aber noch nicht abgeschlossen werden, weil sich neue Probleme ergeben haben und dabei auch erhebliche Interessengegensätze auszugleichen sind. Wie Sie wohl wissen, hat inzwischen die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände ihre Vorstellungen in dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes vom 19. Januar 1965 niedergelegt. Ich begrüße das und hoffe, daß dadurch die Erörterungen wer- den.
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    Ich habe das in meiner Antwort auf die erste Frage bereits erklärt.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
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Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir stehen damit am Ende der Fragestunde.
Ich rufe nunmehr den als nächstes zu behandelnden Punkt 11 der gemeinsamen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache IV/3199)..
Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs hat der Herr Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.

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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor fast fünf Jahren hat das Hohe Haus das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht beschlossen. - Wie Sie wissen, ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs, die fast fünfzig Jahre währende Zwangswirtschaft auf dem Gebiete des Wohnungswesens nach einem ausgewogenen Stufenplan mit allen notwendigen sozialen Sicherungen abzubauen. Dank der seit Jahren anhaltenden hohen Leistungen im Wohnungsbau ist dieses Ziel in 462 von 566 Stadt- und Landkreisen bereits erreicht. In weiteren 50 Stadt- und Landkreisen sollen am 1. Juli dieses Jahres die zwangswirtschaftlichen Bindungen durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen aufgehoben werden.
    Als Schlußtermin für die Überführung des Wohnungsbestandes in die soziale Marktwirtschaft hatten Sie, meine Damen und Herren, im Jahre 1960 den 31. Dezember 1965 festgelegt. Dieser Beschluß des Hohen Hauses ging von der Annahme aus, daß zu diesem Zeitpunkt der Wohnungsfehlbestand überall im gesamten Bundesgebiet im wesentlichen beseitigt sein würde. Gewiß hat die Wohnungsnot, die nach der Ihnen bekannten Defizitberechnung ermittelt wird, auch in den sogenannten Verdichtungsräumen in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Ich darf daran erinnern, daß allein im letzten Jahre 623 000 Wohnungen gebaut wurden und damit seit Gründung der Bundesrepublik 81/2 Millionen Wohnungen neu geschaffen worden sind. Das ist sicherlich — darüber sollten keine Meinungsverschiedenheiten bestehen und bestehen wohl auch keine —eine in der Welt einmalige Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern, Gemeinden, Wohnungsunternehmen und allen am Wohnungsbau Beteiligten. Ich möchte von mir aus bei dieser Gelegenheit vor allem den Bauarbeitern dafür den Dank aussprechen, daß sie auch bereits im Winter dabei sind, dieses große Aufbauwerk zu vollbringen.
    Trotz dieser hohen Bauleistung ist jedoch vorauszusehen, daß das sogenannte rechnerische Wohnungsdefizit in einigen großstädtischen Verdichtungsräumen sowie in einigen kleineren Stadt- und Landkreisen am 31. Dezember 1965 noch nicht unter 3 O/o abgesunken sein wird. Das hängt einmal damit zusammen, daß sich die Wanderungsbewegung in unserem Vaterland in verschiedenen Industriezentren unterschiedlich dm Tempo und in der Konzentration vollzieht. Ich erinnere z. B. an die anhaltend starke Zuwanderung in die Stadt München mit jährlich 20 000 bis 35 000 Menschen. Es hängt zum anderen aber auch damit zusammen, daß die dringend notwendigen Raumordnungsmaßnahmen nur langsam vorwärtskommen konnten. Erst im letzten Monat konnte das Bundesraumordnungsgesetz verabschiedet werden.
    Schließlich forderten die für das Bau- und Wohnung swesen zuständigen Länderminister in diesem Zusammenhang bereits im letzten Herbst einstimmig eine Verschiebung des Schlußtermins, und zwar um drei Jahre. Nach eingehender Überprüfung hat die Bundesregierung daher mit Drucksache IV/3199 dem Hohen Hause einen Gesetzentwurf zur Verschiebung des Schlußtermins um zwei Jahre vorgelegt. Der Bundesrat hat beim ersten Durchgang gegen den Entwurf keinerlei Einwendungen erhoben.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Verschiebung deis Endtermins um 'zwei Jahre ausreicht. Angesichts der hohen Bautätigkeit kann erwartet werden, daß bis zum Jahresschluß 1965 weitere 25 bis 30 Kreise in ihrem rechnerischen Wohnungsdefizit unter die 3-%-Grenze sinken werden. Es bleibendamit noch rund 25 bis 30 Stadt- und Landkreise übrig. Unter ihnen befinden sich allerdings die Großstädte Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bonn und einige Stadt- und Landkreise, bei denen das ,auch zutreffen wird.
    Durch die Verschiebung des Schlußtermins um zwei Jahre kann mit an Sicherheit grenzender Wahr-



    Bundesminister Lücke
    scheinlichkeit angenommen werden, daß auch hier das Wohnungsdefizit beseitigt werden wird. Die beste Gewähr dafür ist die anhaltend hohe Bauleistung, die für das Baujahr 1965, also für das laufende Jahr, mit über 550 000 Wohnungen angegeben wird und für 1966 und 1967 bereits jetzt mit mehr als 500 000 Wohnungen als gesichert angesehen werden kann.
    Verschiebung deis Schlußtermins um zwei Jahre bedeutet für die nach dem 31. Dezember 1965 noch „schwarz" verbleibenden Kreise, daß dort sowohl die Preisbindung für preisgebundenen Wohnraum als auch die Wohnraumbewirtschaftung und derbisherige Mieterschutz bis längstens 31. Dezember 1967 bestehenbleiben wird. Das 'bedeutet aber nicht, daß die restlichen Kreise ausnahmslos erst Ende 1967 aus der Zwangsbewirtschaftung entlassen werden. Vielmehr bleibt es auch weiterhin bei den Grundregeln des Abbaugesetzes. In der Zeit von 1965 bis 1967 werden also jeweils am 1. Juli durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen — wie das bisher schon geschieht —die kreisfreien Städte und Landkreise zu „weißen" Kreisen erklärt, in denen am 31. Dezember des vorhergegangenen Jahres .das rechnerische Defizit unter 3 % liegt.
    Unter diesen Umständen, meine Damen und Herren, darf die Frage 'der Wirtschaftlichkeit des Hausbesitzes nicht außer facht gelassen werden. Es liegt ebenso im Interesse der Mieter wie auch der Vermieter, daß in den „schwarzen" Kreisen die notwendigen Reparaturen durchgeführt werden können. Die Bundesregierung schlägt deshalb in ihrer Gesetzesvorlage vor, in den noch in der Zwangswirtschaft verbleibenden Kreisen für den preisgebundenen Altwohnraum und die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz preisgebundenen Sozialwohnungen eine Mieterhöhung ab 1. Januar 1966 zuzulassen. Sie wäre ohnehin eingetreten, wenn der Schlußtermin nicht hinausgeschoben worden wäre. Entsprechend ist für Altbauwohnungen eine Erhöhung der Miete bis zu den Mietsätzen der sogenannten Angemessenheitsverordnung vorgesehen. Die Mieten entsprechen den Beträgen, die die Vermieter in den bereits „weißen" Kreisen schon jetzt fordern können. Eine solche begrenzte Mietanhebung ist ebenso notwendig wie sachlich 'berechtigt.
    Das gleiche gilt für die Sozialwohnungen des Ersten Wohnungsbaugesetzes, .die 'im Gegensatz zu den Sozialwohnungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes noch keine sogenannte kostendeckende Miete erzielen. Für diese Wohnungen soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung eine Erhöhung der Richtsatzmiete bis zur Kostenmiete, höchstens jedoch eine Erhöhung um 25 % der zuletzt preisrechtlich zugelassenen Einzelmiete, ab 1. Januar 1966 zugelassen werden. Auch nach dieser Anpassung der Richtsatzmieten für die älteren und damals besonders preisgünstig ferrichteten Sozialwohnungen an die Kostenmiete bleiben diese immer noch erheblich unter den vergleichbaren Mieten für Sozialwohnungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes.
    Hier möchte ich klarstellen, daß es eine Marktmiete, also eine freie Marktmiete für öffentlich geförderte Sozialwohnungen, auch künftighin nicht geben wird. Die 4 Millionen öffentlich geförderten Wohnungen bleiben an die kostendeckende Miete gebunden und üben damit ihre preisregulierende Wirkung im Wohnungsmarkt aus.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige Worte über die allgemeine Wohnungssituation in unserem Lande sagen. Ich tue dies, weil immer und immer wieder Sorgen laut werden wegen der Folgen, die der Wegfall der überholten zwangswirtschaftlichen Bindungen haben könnte. Ich denke dabei sowohl an die kritischen Stimmen, die aus echter sozialer Verantwortung laut geworden sind, als auch an die, bei denen ich das nach manchen Erfahrungen bezweifeln muß. Diese Befürchtungen sind nicht begründet. Ich habe die Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren, besonders seit Beginn des Wegfalls der Mietpreisbindungen und des überholten starren Mieterschutzes aus der Notzeit der Kriege, sehr sorgsam verfolgt. Von wenigen Fällen abgesehen hat sich der bisher erfolgte Übergang in die soziale Marktwirtschaft im wesentlichen reibungslos und ohne soziale Störungen vollzogen. Das von mir angestrebte Partnerschaftsverhältnis von Mietern und Vermietern setzt sich immer mehr durch. Die jährlichen Rekordleistungen im Wohnungsbau erleichtern diesen Prozeß.
    Echte Sorgen um sozial nicht vertretbare Auswirkungen des Abbaus der Wohnungszwangswirtschaft wären berechtigt, wenn mit dem Augenblick des Abbaus der überholten Bindungen der Wohnungsbau von heute auf morgen aufhörte und der Staat beabsichtigte, sich um das Wohnen seiner Bürger in Zukunft überhaupt nicht mehr zu kümmern. Das ist nicht der Fall. Es hat sich gezeigt, daß über 50 °/o der neu errichteten Wohnungen in „weißen" Kreisen gebaut worden sind. Sie alle aber wissen, daß weder das eine noch das andere der Fall ist. Erst vor wenigen Monaten haben alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einstimmig das Wohngeldgesetz 'beschlossen. Sein Ziel ist, allen Menschen, vor allem den einkommensschwachen und kinderreichen Familien und denen, die unverschuldet in Not geraten sind, ein Wohnen und auch den Besitz an Eigentum wirtschaftlich zu ermöglichen.
    Ich sehe in diesem gesellschaftspolitisch so wichtigen Gesetzeswerk den Ausdruck des echten Willens, im Rahmen unserer freiheitlichen Wirtschafts-und Sozialordnung jeder Familie und jedem Alleinstehenden den notwendigen Wohnraum wirtschaftlich zu sichern.
    Ich darf weiter auf das dem Hohen Hause vorliegende Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 hinweisen. Dieses Gesetz wird für die kommenden Jahre die Fortsetzung des sozialen Wohnungsbaus sichern. Es wird im Rahmen einer gezielten Wohnungsbaupolitik ermöglichen, daß auch der letzte Wohnungsuchende zu einer angemessenen Wohnung kommt. Schon heute ist sicher, daß in den nächsten drei Jahren mindestens weitere 1,5 Millionen Wohnungen für die Abdeckung des restlichen Wohnungsdefizits, vor allem in den Schwerpunkten der Wohnungsnot, zur Verfügung gestellt werden können.
    9288 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1965
    Bundesminister Lücke
    Kürzlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde in einer Vortragsveranstaltung ausgeführt, daß in unserem Vaterland bis 1975 noch über 4 Millionen Wohnungen gebaut werden müßten. Das ist richtig; nur das „müßten" ist falsch, sondern sie w er den gebaut werden. Das ist der Unterschied! Diese Wohnungen werden gebaut werden, nicht nur um den laufenden Zuwachsbedarf zu decken, der durch Ehegründungen, Abriß von Altbauten, Straßenverkehrsplanungen usw. entsteht, sondern um die noch ständig steigenden Wohnwünsche der Bürger nach besseren Wohnungen, nach einem Eigenheim oder gelegentlich auch nach Erstellung einer zweiten Wohnung zu befriedigen. Das ist aber die Bauaufgabe von morgen und nicht die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus. Unsere Sorge gilt denjenigen, die nicht selber in der Lage sind, diese Wohnungsnot für sich und ihre Familie zu beseitigen.
    Außerdem wird der künftige Wohnungsbau in wachsendem Umfang auch Ersatz für die Wohnungen schaffen müssen, die im Rahmen der weitgreifenden und sehr langfristigen Zielsetzungen der Erneuerung unserer Dörfer und Städte abgerissen werden müssen. Meine Damen und Herren, das ist aber die Bauaufgabe von morgen und von übermorgen.
    Sie sehen, die Auffassungen und Vorstellungen der verschiedenen Gruppen liegen gar nicht so weit auseinander, wie dies gelegentlich behauptet wird.
    Kein europäisches Land hat die gleichen Anstrengungen unternommen und die gleichen Erfolge erzielen können, wie es bei uns möglich war. Schon in wenigen Jahren wird jede zweite Wohnung im Bundesgebiet eine Neubauwohnung sein, die seit 1948/49 gebaut worden ist.
    Ich glaube, man sollte endlich aufhören, mit den schwierigen Begriffen „Wohnungsdefizit" und „Wohnungsbedarf" den Eindruck zu erwecken, als gebe es in unserem Lande eine ungeheure Wohnungsnot. Wohnungsbedarf und Wohnungsfehlbestand sind zwei Paar verschiedene Schuhe. Alle Versuche, die Wohnwünsche heute zu ermitteln, müssen scheitern. Man kann natürlich lokal für den Städtebau und die regionale Planung die Wohnwünsche und den Wohnungsbedarf der Zukunft ermitteln und muß dies auch tun. Aber die Wohnwünsche und der Wohnungsbedarf, der aus den Wohnwünschen erwächst, hängt entscheidend von der Wirtschafts- und Einkommensentwicklung ab.
    Meine Damen und Herren, vor 15 Jahren erklärte der inzwischen leider verstorbene Kollege Klabunde, es müsse gelingen, in der Bundesrepublik jährlich 250 000 Wohnungen fertigzustellen. Was ist aus diesen Forderungen und Prognosen geworden? Wir wissen, daß seit 12 Jahren in unserem Lande regelmäßig jährlich über eine halbe Million Wohnungen fertiggestellt werden. Das ist der Erfolg der Dynamik der sozialen Marktwirtschaft Professor Ludwig Erhards, der nicht nur diese, sondern auch alle anderen Prognosen einfach überrollt hat. Wir können heute nicht feststellen, wie viele Automobile unsere Bundesrepublik in 5 Jahren, in 10 Jahren besitzen wird, wir können auch nicht feststellen, wieviel Anzüge sich der einzelne Bürger beschaffen kann; diese Dinge hängen von der Wirtschaftskraft, von der gesunden weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.
    Je näher wir den Wahlen am 19. September kommen, desto heftiger wird die Frage diskutiert werden, ob sich das neue Mietrecht bewährt hat. Ich scheue diese Diskussion nicht. Alle Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen, daß meine Erwartungen eingetroffen sind. Weder kam es zu einer Flut wucherischer Mietforderungen noch zu einer Welle von Räumungsklagen.
    Die Erfahrungen bestätigen aber auch noch etwas anderes — und das ist das Entscheidende —: der Wohnungsbaurekord des letzten Jahres mit 623 000 Wohnungen hätte sicher nicht in diesem Umfange erzielt werden können, wenn wir nicht den Mut zum Abbau der antiquierten Zwangswirtschaft gehabt hätten. Erst der Abbau der Zwangswirtschaft gab dem privaten Kapital wieder den Mut, das Geld im Wohnungsbau zu investieren. Nur so sind die Wohnungsbauleistungen in diesem und im nächsten Jahre sowie in den nächsten 10 Jahren zu erklären. Die großen Leistungen der letzten Jahre wären ohne die soziale Marktwirtschaft unmöglich gewesen. Diese unsere soziale Marktwirtschaft hat auch die Vorausetzungen dafür geschaffen, daß weitergebaut werden kann, daß weitergebaut werden wird, bis nicht nur jeder eine, sondern schließlich jeder seine Wohnung hat. Die Alternative „Planwirtschaft statt sozialer Marktwirtschaft" sollte es daher heute nicht mehr geben. Wer heute noch der Meinung ist, daß man mit dirigistischen Maßnahmen mehr erreichen könne als durch die dynamischen, aber sozial gebändigten Kräfte der Marktwirtschaft, der schaut nicht nach vorn, der schaut zurück. Wer aber Häuser baut, gestaltet die Zukunft. Wir 'schauen mit diesem Gesetz nach vorn.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)