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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 183. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9155 A Fragestunde (Drucksachen TV/3377, TV/3408) Fragen der Abg. Schmitt-Vockenhausen und Hermsdorf: Anzeigenaktion „Mitbürger fragen — der Kanzler antwortet" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9156 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . . 9156 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9156 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9156 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9156 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9157 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9157 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 9158 B Büttner (SPD) 9158 C Börner (SPD) 9159 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9160 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9160 D Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 9160 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 9161 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Äußerung des Bundesministers Dr. Mende über die Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9162 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9162 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 9162 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9163 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 9163 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9163 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9164 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 9164 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 9164 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Vorschlag des Bundesministers Dr. Mende über diplomatische Beziehungen zu Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9164 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9164 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 9165 A Frage des Abg. Mattick: Errichtung von gesamtdeutschen technischen Kommissionen in Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9165 C Wehner (SPD) . . . . . . . 9165 C Moersch (FDP) 9165 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 9166 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9166 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9166 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 9166 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1965 Frage des Abg. Mattick: Vorschläge des Bundesministers Dr. Mende im Kabinett Dr. Schrader, Bundesminister . . . 9167 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 9167 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9167 D Ritzel (SPD) . . . . . . . ... 9168 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9168 A Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Vier-Mächte-Status auch für den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9168 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9168 C Fragen des Abg. Moersch: Kulturelle Beziehungen zu Brasilien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9169 C Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Lage der Veredelungswirtschaft in der Bundesrepublik und in der EWG (Drucksache IV/31,18) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (FDP) (Drucksache IV/3209) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Marktstrukturfonds für die Land-und Ernährungswirtschaft (Marktstrukturfondsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache IV/3244) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über staatliche Förderung bei der Überleitung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt der EWG (EWG-Anpassungsgesetz) (FDP) (Drucksache IV/3245) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines EWG-Anpassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/3387) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache IV/3370) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/3376) — Erste Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3369), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (Drucksachen IV/2826, IV/3355), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige forstwirtschaftliche Tätigkeiten und eine Änderung des Allgemeinen Programms des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (Drucksachen IV/3316, IV/3385) und mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über Maßnahmen gegen die Einschleppung von Schadorganismen der Pflanzen in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/3288, IV/3395) Logemann (FDP) . . . . . . . . 9170 D Hüttebräuker, Staatssekretär . . 9174 D Ertl (FDP) 9177 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . 9177 C Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 9183 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9187 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 9193 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 9199 B Sander (FDP) 9201 B Bauknecht (CDU/CSU) 9202 C Nächste Sitzung 9203 D Anlagen 9205 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1965 9155 183. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 14.5. Frau Ackermann 14.5. Dr. Adenauer 14.5. Dr. Aigner * 14. 5. Frau Albertz 14.5. Dr. Althammer 14.5. Arendt * 14.5. Dr. Aschoff 14.5. Dr. Atzenroth 14.5. Dr. Dr. h. c. Baade 14.5. Bading * 14.5. Bäuerle 14.5. Dr.-Ing. Balke 14.5. Bals 14.5. Bazille 14. 5. Dr. Becker (Mönchengladbach) 14.5. Berger 14. 5. Frau Berger-Heise 14. 5. Bergmann * 14. 5. Berlin 14.5. Dr. Bleiß 14.5. Fürst von Bismarck 14. 5. Dr. Böhm 14.5. Dr. h. c. Brauer 14. 5. Braun 14. 5. Bühler 14. 5. Dr. Burgbacher * 14. 5. van Delden 14. 5. Deringer * 14. 5. Dr. Dichgans * 14. 5. Diekmann 14.5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 5. Dr. Dittrich 14.5. Dopatka 14. 5. Drachsler 14. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eichelbaum 15. 5. Eisenmann 15. 5. Frau Dr. Elsner * 14. 5. Etzel 14. 5. Faller * 14. 5. Frau Dr. Flitz 14. 5. Dr. Franz 14.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 14. 5. Frau Funcke (Hagen) 14. 5. Dr. Furler * 14. 5. Gedat 14. 5. Frau Geisendörfer 14.5. Glombig 31. 5. Dr. Götz 14.5. Haage (München) 15.5. Haase (Kellinghusen) 14. 5. Hahn (Bielefeld) * 14. 5. Hansing 14. 5. Hauffe 14. 5. Dr. Hellige 14. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Herberts 14. 5. Herold 14. 5. Höhmann (Hess. Lichtenau) 14. 5. Hörauf 14. 5. Illerhaus * 14. 5. Jacobi (Köln) 14.5. Jahn 14. 5. Kalbitzer 15.5. Dr. Kempfler 14.5. Frau Kleinert 15. 5. Klinker * 14.5. Knobloch 31. 5. Kohlberger 14.5. Dr. Kreyssig * 14. 5. Kriedemann * 14.5. Kühn (Hildesheim) 14.5. Kulawig * 14. 5. Kuntscher 14. 5. Lang (München) 14.5. Leber 14.5. Lenz (Bremerhaven) 31.5. Lenz (Brühl) * 14. 5. Dr. Löhr * 14.5. Dr. Lohmar 14.5. Lücker (München) * 14. 5. Maier (Mannheim) 15.5. Mattick. 14. 5. Mauk * 14.5. Frau Meermann 14.5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 5. Merten * 14. 5. Mertes 14.5. Metzger * 14.5. Michels 14.5. Missbach 14.5. Dr. Morgenstern 15.5. Frhr. von Mühlen 15. 5. Müller (Remscheid) 14.5. Dr. Müller-Hermann * 14. 5. Dr. Pflaumbaum 14.5. Dr. Philipp * 14. 5. Frau Dr. Probst * 14. 5. Rademacher * 14. 5. Ravens 14. 5. Rehs 14.5. Reitz 14.5. Richarts * 14. 5. Rohde * 14.5. Roß 14.5. Seidl (München) 14.5. Seifriz * 14. 5. Seuffert * 14. 5. Dr. Seume 14.5. Dr. Schellenberg 14.5. Schlüter 22.5. Schneider (Hamburg) 14.5. Schoettle 14. 5. Frau Schröder (Detmold) 14. 5. Dr. Schwörer 15.5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 14.5. Dr. Starke * 14. 5. Dr. Stecker 14.5. Stein 14. 5. Steinhoff 15. 5. Stephan 14. 5. Stiller 14. 5. Storch* 14.5. Strauß 14.5. Frau Strobel* 14. 5. Strohmayr 15.5. Unertl 14. 5. Varelmann 14. 5. Verhoeven 14. 5. Wagner 14. 5. Weinkamm 14. 5. Dr. Wilhelmi 14.5. Dr. Zimmermann (München) 14.5. Zühlke 6. 6. b) Urlaubsanträge Werner 21.5. Anlage 2 Umdruck 634 Antrag der Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm, Ertl, Dr. Effertz und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Lage der Veredelungswirtschaft in der Bundesrepublik und in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/3118). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft darauf hinzuwirken, daß durch geeignete Maßnahmen die gewerbliche Veredelungsproduktion auf einen Umfang beschränkt wird, der den bäuerlichen Betrieben, die auf eine rentable Veredelungsproduktion angewiesen sind, diese Voraussetzung für ihre Existenzfähigkeit nicht beeinträchtigt. Bonn, den 14. Mai 1965 Frhr. v. Kühlmann-Stumm Dr. Heuser Ollesch Mischnick Dr. Hoven Burckardt Dr. Emde Dorn Dr. Imle Ertl Peters Reichmann Zoglmann Ramms Murr Dürr Dr. Kiep-Altenloh Sander Dr. Schneider Opitz Buss Wächter Sötebier Deneke Moersch Dr. Supf Dr. Danz Dr. Hamm Dehler Dr. Effertz Anlage 3 Umdruck 633 Änderungsantrag der Abgeordneten Sander, Dr. Effertz, Ertl, Mauk, Logemann, Peters (Poppenbüll), Wächter, Walter und Genossen zum Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3369). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Ausschußantrag - Drucksache IV/3369 - wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, bei den Verhandlungen im EWG-Ministerrat über eine gemeinsame Zuckermarktordnung a) keinem Beschluß zuzustimmen, der die wirtschaftliche Lage der deutschen Zuckerrübenanbauer und Zuckerrübenwirtschaft verschlechtern könnte, b) bei einer Ablehnung der Forderung auf Festsetzung und Koordinierung von nationalen Produktionszielen in Abstimmung mit dem Bedarf den Artikel 43 Abs. 3 Buchstabe a des EWG-Vertrages in Anspruch zu nehmen." Bonn, den 14. Mai 1965 Sander Dr. Effertz Ertl Mauk Logemann Peters (Poppenbüll) Wächter Walter Burckardt Dr. Danz Dr. Dörinkel Dr. Hoven Kreitmeyer Dr. Krümmer Kubitza Dr. Mälzig Moersch Murr Dr. Schneider (Saarbrücken) Weber (Georgenau)
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Josef Effertz


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will versuchen, mich kürzer zu fassen als mein Vorredner, um einer möglichen und wünschenswerten Diskussion über die vorliegenden Gesetzanträge auch noch etwas Raum zu lassen.

      (Abg. Dr. Schmidt Wunderbar! — Beifall bei der SPD.)

      Wenn ich gewußt hätte, daß der Ältestenrat seinen Beschluß geändert hat und daß die Gesetzesvorlagen getrennt begründet würden, hätten wir bei der Begründung unserer Vorlage über das Marktstrukturgesetz selbstverständlich gleichzeitig auch unser EWG-Anpassungsgesetz begründet; denn unsere Vorlage ist etwas älter als die unseres Koalitionspartners.
      Nun zu meinem Auftrag! Ich habe den Auftrag, den Entwurf eines Gesetzes über staatliche Förderungen bei der Überleitung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt der EWG (EWG-Anpassungsgesetz) zu begründen. Was steht hier zur Debatte? Zur Debatte steht der Versuch, zu dem wir alle verpflichtet sind, im ,Sinne eines Beschlusses dieses Hohen Hauses vom 31. Januar 1962 eine gemeinsame agrarpolitische Konzeption zu entwikkeln, die der deutschen Landwirtschaft die Lebensfähigkeit auch im gemeinsamen europäischen Markt gewährleistet, die mit den Brüsseler Beschlüssen bzw. dem EWG-Vertrag vereinbar ist, die Interessen der Verbraucher wahrt und — dies sei besonders hervorgehoben — finanziell tragbar ist; ein Versuch also, die deutsche Agrargesetzgebung auf den Stand zu bringen, der nach unseren Verpflichtungen aus dem Vertrag von Rom und der aus der Verpflichtung gegenüber der deutschen Landwirtschaft notwendig ist.
      Nun wird man mit Recht draußen im Lande fragen: Warum ist denn das inzwischen, in dem Zeitraum vom Januar 1962 bis heute — wir schreiben doch das Jahr 1965 — nicht geschehen? Vielleicht liegt es daran, daß die Parteien aus übergeordneten, gesamtpolitischen Rücksichtnahmen geglaubt haben, sagen zu müssen: Um Gottes willen, rührt jetzt nicht an dieses damalige Versprechen, das hier im Bundestag einstimmig angenommen worden ist, in der Agrarpolitik eine gemeinsame Konzeption zu entwickeln; das könnte die Verhandlungen in Brüssel, das könnte die Vertiefung der Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland, die wir alle wollen, stören! — Inzwischen ist viel Wasser den Rhein hinuntergelaufen, und ich glaube, wir alle haben nach den jüngsten Vorgängen in Brüssel und nach dem Verhalten Frankreichs als Partner in der EWG erkannt, daß es reichlich spät geworden ist, womit ich nicht sagen will, daß es jetzt nicht mehr notwendig ist. Vielmehr ist es notwendiger denn je, das zu tun, was wir im Januar 1962 gemeinsam haben tun wollen.
      Anlaß für jenen Beschluß damals im Januar 1962 war die EWG-Debatte über das Ergebnis der Beratungen des Ministerrats in jenen zermürbend langen Beratungen um die Jahreswende 1961/1962. Damals wurden die Grundsatzentscheidungen für die künftigen gemeinsamen Marktordnungen und die Marschroute der EWG in Brüssel gefällt. Damals hätten wir postwendend — am besten schon vorher, zumindest aber sofort anschließend — in Ergänzung zum auch heute noch gültigen Landwirtschaftsgesetz das EWG-Anpassungsgesetz schaffen müssen. Meine Fraktion konnte damals in der Koalition und im Kabinett Leitsätze für die deutsche Delegation zur Geltung bringen, die bei voller Beachtung in Brüssel den inzwischen eingetretenen Schaden für die deutsche Landwirtschaft wenigstens zum Teil ferngehalten hätten. Aber die anderen wollten die deutsche Konzeption nicht akzeptieren. Insbesondere glaubte Frankreich ein moralisches Recht aus vorangegangenen Zusagen zu haben. Diese weitgehenden Zusagen hätten damals in den Marathonsitzungen Dezember/Januar 1961/62 nicht erfolgen dürfen. Ich darf an die Regierungserklärung des damaligen Bundeskanzlers Adenauer erinnern, in der gesagt wurde:
      Die Bundesregierung vertritt jedoch die Auffassung, daß dieser Eingliederungsprozeß der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt organisch und behutsam vor sich gehen muß.
      — Statt dessen haben wir beschleunigt. —
      Sie ist weiter der Auffassung, daß .die deutsche Agrarpolitik sich nach wie vor nach den Zielen des deutschen Landwirtschaftsgesetzes auszurichten hat.
      — Was ist davon geblieben? —
      Die derzeitige Wirtschafts- und Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft darf nicht verschlechtert, sie muß, wo sie unzureichend ist, verbessert werden.
      Weiter wurde zugesagt, daß, um ordnungsgemäß geführten Bauernbetrieben mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie zu gewährleisten,



      Dr. Effertz
      das Landwirtschaftsgesetz, soweit erforderlich, entsprechend ergänzt werden soll.
      Das war im Herbst 1961. Und heute erst, im Mai 1965, vor fast leerem Hause, und nachdem vieles zu unserem Nachteil geschehen ist, unterhalten wir uns darüber, ob wir jetzt ein EWG-Anpassungsgesetz schaffen sollen.
      Damals unterstrich unser damaliger Fraktionsvorsitzender Dr. Mende in seiner Erwiderung zur Regierungserklärung — und das war ein besonderes Anliegen der FDP —, daß die Bemühungen um eine gemeinsame parlamentarische Aktion, die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, die Beseitigung bestehender Mängel und die Anpassung an die neue EWG-Situation dringend seien.
      Nun, meine Damen und Herren, auf was hat sich die ,deutsche Agrarpolitik bisher gestützt? Auf zweierlei, nämlich einmal auf das für den nationalen Bereich noch gültige Landwirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1955 und zum anderen auf den EWG-Vertrag aus dem Jahre 1957. Schon damals, bei der Verabschiedung des EWG-Vertrages in diesem Hohen Hause, hätte man Überlegungen anstellen müssen, ob dieser EWG-Vertrag mit der Zielsetzung, der Formulierung und den angesprochenen Methoden und Maßnahmen im Landwirtschaftsgesetz noch vereinbar ist. Damals hätte man bereits erkennen müssen, daß das Landwirtschaftsgesetz novelliert, ergänzt werden muß. Spätestens aber war dieser Zeitpunkt im Dezember/Januar 1961/62 gekommen.
      Warum sage ich das? — Weil ich damit der Auffassung entgegentreten möchte, als ob wir jetzt ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und die vielen noch unerledigten Gesetzesanträge in diesem Hohen Hause, ohne Rücksicht darauf, daß uns nur noch wenige Wochen zur Verfügung stehen, dieses unser Anliegen etwa nur aus wahltaktischen oder wahlpropagandistischen Gründen hier eingebracht und zur Behandlung gestellt hätten.

      (Abg. Schmidt [Offenbach] : Herr Effertz, warum haben Sie es denn nicht früher eingebracht?)

      — Für diese Frage bin ich Ihnen dankbar; ich antworte Ihnen auch gern: Weil es mir leider in der Vergangenheit nicht gelungen ist, den größeren Partner davon zu überzeugen, daß ein EWG-Anpassungsprogramm nötig sei,

      (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

      obwohl die CDU als Partei diese Forderung draußen im Lande schon seit langem gestellt hat.

      (Abg. Dr. Schmidt [Offenbach] : Das ist ja interessant!)

      Heute ist es möglich, heute wird es getan; leider sind es zwei getrennte Gesetzentwürfe.

      (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Ich danke Ihnen für die Aufklärung, Herr Effertz!)

      — Na ja, ich soll ja offen reden. Wenn ich offen gefragt werde und deutlich gefragt werde, darf ich deutlich antworten.

      (Abg. Ertl: Beim Marktstrukturgesetz haben sie auch nicht mitgemacht!)

      - Leider Gottes, da waren alle drei Parteien im Wort. Wir wollten gemeinsam einen Entwurf zum Marktstrukturgesetz einbringen. Leider ist das nicht geschehen. Ich will nicht untersuchen, welche Partei zuerst diese Absprache durchbrochen hat.
      Meine Damen und Herren, wenn man sich das Landwirtschaftsgesetz heute im Text ansieht, insbesondere die Maßnahmen, die in der Klammer angesprochen sind, die wirklich zum Teil nicht mehr EWG-konform, vielmehr überholt sind, wenn man sich insbesondere den Art. 39 des EWG-Vertrages vergleichend damit ansieht, dann muß man feststellen, daß zwischen dem Text und der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes und dem Text und der Zielsetzung des EWG-Vertrages eine Lücke klafft, die ausgefüllt werden muß. Der Streit darüber, ob man nun sagen soll, das sei ein EWG-Überleitungsoder Anpassungsgesetz, ist müßig.
      Es fehlt also der wirkliche Verbund zwischen dem nationalen Landwirtschaftsgesetz und der in Brüssel praktizierten EWG-Politik. Es fehlt vor allem auch die gesetzliche Möglichkeit, um für die Angleichung der Förderung der deutschen Landwirtschaft an die weit vorauseilende Förderung in den anderen EWG-Ländern das notwendige gesetzliche Fundament zu schaffen. Eis ist doch nicht zu bestreiten, daß die Partnerländer, insbesondere Frankreich, stets betont haben und offen zugeben, daß sie ihre nationalen Interessen über das gemeinsame Anliegen stellen und daß sie für diese Politik sehr klare Konzeptionen mit nach Brüssel nehmen.
      Je länger dieser Zustand dauert und je fester sich die Vorstellung bei den anderen, die ich eben anführte, versteift, solange die Bundesrepublik also nach deren Vorstellungen als wichtigster Absatzmarkt immer nur nachzugeben hat, die anderen dagegen immer nur fordern dürfen, werden die Illusionen zerplatzen, die insbesondere die Verbraucher und die Steuerzahler in der Richtung gehegt haben, als ob durch den Gemeinsamen Markt im Angebot alles vielfältiger — das ist der Fall —, aber auch alles billiger würde. Die Brötchen sind inzwischen nicht billiger geworden; sie werden in Zukunft auch nicht billiger, sondern teurer. Der Verbraucher und der Steuerzahler wird erst dann aufschrecken und einen Schock bekommen, wenn er erkennt, welche Rechnungen uns für das Jahr 1967 für die gemeinsame Kasse in Brüssel, insbesondere zum Nutzen der französischen Agrarpolitik, aufgebürdet werden.
      Deshalb bin ich der Meinung, daß es nützlich wäre, wenn wir unserer Debatte über dieses EWG-Anpassungsgesetz einen anderen politischen Akzent gäben, wenn wir einmal aus der Enge der nur agrarpolitischen Betrachtung, aus der sogenannten Grünen-Front-Sicht herausträten und den deutschen Steuerzahler und Verbraucher ansprächen, um sich mit ihm darüber zu unterhalten, wie er sich die Beantwortung der Frage vorstellt, was ihn dieses Experiment, dieses einseitige Experiment der EWG in Brüssel in Zukunft zusätzlich zu allem Bisherigen kosten wird.
      Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem Gesetzentwurf selbst noch einiges — und zwar kürzer als mein Vorredner - bemerken.



      Dr. Effertz
      Ich darf betont darauf hinweisen, daß unser Gesetz als Rahmengesetz gedacht ist und sich deshalb in der Formulierung in straffer Zusammenfassung auf die wichtigsten Dinge beschränkt. Lassen Sie mich diese wichtigsten Dinge kurz erwähnen.
      Wichtig ist der § 3 in Verbindung mit dem § 1. Wir beziehen uns sowohl auf den EWG-Vertrag wie auf das Landwirtschaftsgesetz und wünschen — was leider im Landwirtschaftsgesetz damals nicht geschehen ist — eine zwingendere Verpflichtung für die jeweilige Regierung, zur Erreichung einer Zielsetzung im Gesetz bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und anzuwenden.
      In § 4 ist die Verbesserung der Argarstruktur behandelt. Man hat mir entgegengehalten: „Was soll denn die Agrarstruktur in einem EWG-Anpassungsgesetz?" Nun, da es ein Rahmengesetz ist, glaubten wir in diesem Gesetz alle Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft auf allen Gebieten ansprechen zu sollen; aber speziell zur Agrarstrukturverbesserung glaubten wir mit der Erwähnung in § 4 darauf hinweisen zu sollen, daß auf die Dauer eine Verbesserung der Agrarstruktur im Bundesgebiet nur dann noch sinnvoll ist, wenn man in Mehrjahresplänen plant und Maßnahmen festlegt. Es hat nämlich bei der Dauer der langfristigen Planung keinen Sinn, immer nur von Jahr zu Jahr langwierige Prozesse einzuleiten; es hat nur Sinn — ähnlich wie beim Wohnungsbau und Straßenbau — über mehrere Jahre, am besten über fünf Jahre, eine Planung einzuleiten, damit ein anders zusammengesetztes Parlament nicht von heute auf morgen alles wieder umwerfen kann, ich sage das ganz offen, was dann auch die entsprechenden finanzpolitischen Konsequenzen zwingend nach sich zieht.
      Wir möchten aber auch mit der besonderen Erwähnung in einem Paragraphen dieses Anpassungsgesetzes ein altes Anliegen der FDP unterstreichen: daß wir endlich einmal bereit sein sollten, eine Flurbereinigung zwischen Grünem Plan und Etat des Ernährungsministeriums vorzunehmen und entweder alles aus dem Grünen Plan herauszunehmen, was nichts mit konjunkturpolitischen Dingen zu tun hat, so daß also im Grünen Plan nur der Strukturwandel übrigbleibt, oder umgekehrt zu verfahren. Das Durcheinander zwischen Grünem Plan und Haushalt des Ernährungsministeriums scheint uns auf die Dauer die Dinge nur zu verschleiern.
      In § 5 haben wir die Verbesserung der Betriebsstruktur angesprochen und all die Maßnahmen erwähnt, die im Zusammenhang damit zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit auch im technischen Bereich der Produktion mit den anderen Partnerländern zu treffen sind. Dabei haben wir natürlich auch die alte Verschuldung — kurzfristiger und mittelfristiger Natur — angesprochen.
      In § 6 haben wir die Verbesserung der Marktstruktur angesprochen, und zwar sehr kurz und knapp, weil in Abs. 2 ein Marktstrukturgesetz als Ausführungs- oder Ausfüllungsgesetz zu der im Rahmengesetz festgelegten Grundsatzverpflichtung vorgesehen ist.
      Nun liegen dem Hohen Hause drei Entwürfe vor: ein Entwurf der SPD über ein Marktstrukturgesetz, ein Entwurf meiner Partei über ein Marktstrukturgesetz und ein Entwurf der CDU/CSU über ein Marktstrukturfondsgesetz, also mit einem anderen Namen. Ich will mich heute nicht darüber streiten, was am Ende bei den Beratungen im Ernährungsausschuß als bestes Ergebnis herauskommen wird. Ich bin der Meinung: wenn wir uns zu dem Standpunkt durchringen können, daß wir zunächst ein Rahmengesetz schaffen müssen, um dann zu den Ausführungsgesetzen Stellung zu nehmen, werden wir uns auch über das bestmögliche Marktgesetz — so will ich es einmal ganz knapp nennen — einigen können.

      (Sehr richtig! bei der FDP.)

      Wir haben dann in § 7 die Investitionshilfe angesprochen, und zwar erst in § 7, im Gegensatz zu unserem größeren Koalitionspartner, der diese Frage bereits im § 1 seines EWG-Anpassungsgesetzes angesprochen hat, was mich freut; denn hier wird wieder eine Einheit in den Auffassungen hergestellt, nämlich dahin, daß wir nicht nur bei Investitionshilfen langfristig planen müssen, sondern daß die Zusage des Herrn Bundeskanzlers für die sogenannte Vorfeldbereinigung tatsächlich für zehn Jahre gedacht ist in der Größenordnung von jährlich wenigstens 1,1 Milliarden DM.
      Wenn wir im Zusammenhang mit unserem Anpassungsgesetz in § 7 diese 1,1 Milliarden DM nicht angesprochen haben, dann hat das einen besonderen Grund: nicht etwa, weil wir diese Zusage des Bundeskanzlers nicht gekannt oder nicht mehr für Rechtens angesehen hätten, sondern weil wir davon ausgingen: wir wissen nicht, wann das Gesetz verabschiedet wird, wir wissen nicht, was in Brüssel noch alles an Vorleistungen unsererseits erfolgt; erst dann, wenn wir das im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes wissen, können wir die endgültige Summe für die Bereinigung des Vorfeldes einsetzen. Sie kann unter Umständen wesentlich höher als 1,1 Milliarden DM sein. — Diese meine Bemerkung ist als Warnung gedacht, insbesondere für die kommende Aussprache zwischen dem Bundeskanzler und Herrn de Gaulle, wenn es sich darum handelt, ähnlich wie in Rambouillet im Vertrauen auf die Zusage der anderen deutsche Vorleistungen zu erbringen, die nachher nicht honoriert werden.
      Meine Damen und Herren, wenn der Herr Präsident gestattet, möchte ich zur Beleuchtung der Dringlichkeit der zur Behandlung stehenden Fragen einige Zitate aus einer Zeitung bringen, und zwar aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von vorgestern. Ich tue das um so lieber, als sich die FAZ ja nicht genug tun konnte, uns noch in Zusammenhang mit der Getreidepreisdebatte in Brüssel im Dezember vorigen Jahres dringend zu raten, wir sollten doch endlich im Interesse höherer Prinzipien der politischen Einigung nachgeben; alles würde ja ausgeglichen, wenn nachgegeben würde, und so weiter. Was schreibt die FAZ heute, nachdem wir nüchterner geworden sind und nachdem uns Herr de Gaulle sein eigentliches Konzept, was er sich



      Dr. Effertz
      unter EWG vorstellt, in den letzten Wochen sehr brüskierend und schockierend immer wieder vorgesetzt hat?
      Die FAZ geht von einem Ausspruch de Gaulles in seiner großen Pressekonferenz aus: „Wie groß auch das Glas sein mag, das man uns von draußen reicht, wir trinken lieber aus unserem Glas und stoßen mit den anderen an." Die FAZ fährt dann fort:
      Was jedoch die landwirtschaftlichen Ambitionen Frankreichs in der EWG angeht, so bleibt der sichere Eindruck, daß hier de Gaulle ohne jede Gegenleistung ,aus den Gläsern der anderen trinken will. Nicht genug damit: Er nimmt die Glaser anderer, um mit Leuten außerhalb des Gemeinsamen Marktes, mit China und Rußland, anzustoßen. Frankreich macht politische Weizengeschäfte mit diesen beiden kommunistischen Ländern und läßt sie von den anderen fünf Partnern im Gemeinsamen Markt subventionieren.
      — Dieser Export nach China hat z. B. die Bundesrepublik nach meinen Informationen allein 110 Millionen DM gekostet. -

      (AgrarEin bedeutender französischer Agrarpolitiker, Herr Pisani, macht das noch viel deutlicher. Ich will es mir aber ersparen, das alles auch noch zu zitieren, obwohl es interessant, d. h. tragikomisch wäre, das hier vorzubringen. Ich empfehle jedenfalls, den Artikel, soweit noch nicht geschehen, nachzulesen. Er ist vorgestern in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erschienen. Lassen Sie mich aber ein Zitat von Herrn Pisani bringen, das schon zwei Jahre alt ist. Herr Pisani hat unter Berufung ,auf (seinen Staatschef de Gaulle in einer Pressekonferenz in Paris erklärt: „Frankreich wird nie in Brüssel einer Verordnung zustimmen, die in irgendeiner Form die Einkommenslage der französischen Landwirtschaft nachteilig beeinflußt." Nach diesem Konzept und allein danach hat Frankreich im Interesse seiner nationalen Politik die EWG-Politik betrieben. Warum sage ich das so betont? — Nicht um einen nationalsozialistischen Ton anzuschlagen, sondern weil ich der Meinung bin; es ist höchste Zeit, daß mit dem Zeitalter der Vorleistungen in Brüssel aufgehört wird. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bitte sehr! Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Süsterhenn. Herr Kollege, sind Sie nicht der Überzeugung, daß man bei der Beurteilung der EWG nicht ausschließlich gewisse negative Seiten herausstellen sollte, sondern auch die erheblichen fruchtbaren Einflüsse auf die Gesamtentwicklung unserer deutschen Wirtschaft, die dadurch erzielt worden sind? Ich habe ja gewünscht, daß wir anschließend diskutieren, und ich würde mich freuen, wenn Vertreter des gewerblichen oder des industriellen Sektors anschließend die Vorzüge der EWG darlegten. Dann haben wir eine gute Gegenüberstellung. Was ich heute will, ist folgendes. Ich möchte bewußt den deutschen Steuerzahler und Verbraucher einmal schockieren und ihn veranlassen, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, daß wir wie bisher in Brüssel nur finanzielle Vorleistungen und damit eine Hypothek für die Dauer übernehmen, die weder der deutschen Landwirtschaft noch dem Verbraucher, sondern einseitig den Interessen anderer nützen, die alles andere sind als die Herstellung der Chancengleichheit, wie im EWG-Vertrag verankert, geschweige denn, daß wir damit die politische Einigung erreichten, die ferner denn je ist. Lassen Sie mich gegen meine Absicht mit dieser meiner Bemerkung meine Ausführungen beschließen. Ich möchte nur noch einen Antrag stellen und damit die Dringlichkeit dessen unterstreichen, was wir heute behandeln. Der Ernährungsausschuß sollte — und das ist der Antrag meiner Fraktion — ähnlich wie damals bei der Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wir drei Marktordnungsgesetzentwürfe vorliegen haben, daß uns die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage über die Veredelungswirtschaft nicht restlos befriedigt hat und daß zwei EWG-Anpassungsgesetzentwürfe vorliegen, bereit sein, einen Unterausschuß einzusetzen, der ausschließlich die vorliegenden Gesetzentwürfe, und zwar gleichzeitig und zusammenfassend, berät, um noch in dieser Legislaturperiode ein EWG-Anpassungsgesetz als Rahmengesetz zu schaffen, das Brüssel dann einsegnen muß, wenn die anderen nicht bereit sind, ähnliche Gesetze in ihren Ländern abzubauen, was sie anscheinend nicht sind, um dann in Ruhe vielleicht im nächsten Bundestag — dann können wir uns Zeit nehmen — die ausführenden Ergänzungsgesetze zu beraten. Am wichtigsten ist, daß, bevor auch nur noch ein Schritt nachgegeben wird bzw. weitere Vorleistungen erbracht werden, in Brüssel im Interesse der deutschen Landwirtschaft und des deutschen Steuerzahlers hart verhandelt werden muß, daß auch für die Bundesrepublik ein Rahmengesetz, ,ähnlich wie es die anderen für sich haben, als Voraussetzung für die weiteren Verhandlungen bejaht wird. Dann können wir anschließend im nächsten Bundestag in Ruhe die anderen Ausführungsgesetze beraten. Ich würde dringend bitten, diesen Unterausschuß, wenn die Parteien dazu bereit sind, recht bald, möglichst in der nächsten Sitzung des ErnähDr. Effertz rungsausschusses, wenn die Gesetzesanträge an ihn überwiesen sind, einzusetzen. Meine Damen und Herren, sollen noch weitere Entwürfe, die zur ersten Beratung anstehen, besonders begründet werden? — Das ist nicht der Fall. Zu den Punkten h und i liegen Schriftliche Berichte der Abgeordneten Bewerunge und Dr. Frey Wir kommen damit zur Aussprache über die Punkte, die verbunden ist. Ich erteile als erstem dem Abgeordneten Dr. Schmidt Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich auf die Begründung und insbesondere auf die Beantwortung der Großen Anfrage der Freien Demokraten nicht eingehe, dann deshalb, weil diese genauso unergiebig waren wie die vorausgegangene Beantwortung der Kleinen Anfragen der CDU und meiner Fraktion zum gleichen Fragenkomplex. Ich stelle nur fest, daß weder die in der Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 durch den Bundeskanzler hervorgehobene Bedeutung der Veredelungswirtschaft und deren Chancen für die deutsche Landwirtschaft, wiederholt in der vorgelesenen Rede des Kanzlers auf dem CDU-Bauernkongreß in Oldenburg und unterstrichen, von der Bundesregierung bisher gewürdigt worden ist noch entsprechende Maßnahmen getroffen worden sind. Zu den vier Gesetzentwürfen der Koalitionsparteien, die die ganze Verworrenheit in der Koalition zeigen, darf ich zunächst für meine Fraktion folgende Erklärungen abgeben. Erstens. Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt alle Bestrebungen, die eine Verbesserung der Marktstruktur der Landwirtschaft durch Förderung einer breiten I nitiative der Erzeuger zum Ziele haben. Sie hat deshalb bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres den Entwurf eines Marktstrukturgesetzes eingebracht, der die Errichtung von Erzeugergemeinschaften vorsieht und der, wie wir zuverlässig wissen, im Einklang mit den Römischen Verträgen und den Vorstellungen der Bundesregierung und der EWG-Kommission steht. Zweitens. Die sozialdemokratische Fraktion steht dem Gedanken der Schaffung von Marktfonds durchaus positiv gegenüber. Wir sind der Meinung — hören Sie nur zu! -, daß den am Markt beteiligten Wirtschaftskreisen in dem Maße ein Mitwirkungsrecht an der Verwaltung dieser Fonds eingeräumt werden kann, in dem sie selbst zu deren Finanzierung beitragen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Vorschläge des Bauernverbandes hat es bereits gegeben. Als ein weiteres Beispiel dafür sei in dem Zusammenhang auch auf den Stabilisierungsfonds für Wein hingewiesen. Wir lehnen es allerdings ab, meine Damen und Herren von der Koalition, die Wettbewerbsverzerrungen durch die Fonds anderer Partnerländer dadurch kompensieren zu wollen, daß wir selbst anfangen, im Trüben zu fischen. Drittens. Wir halten es für einen außerordentlich schlechten parlamentarischen Stil, diesem Hohen Hause sechs Wochen vor Ende einer Legilaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der derart schwierige wettbewerbsund haushaltsrechtliche Probleme in sich birgt wie das Marktfondsgesetz der CDU. Aber auch diese Fragen hätten vermutlich früher gelöst werden können — wenn auch nicht ganz im Sinne der CDU —, wenn Ihre Fraktion, Herr Kollege Struve, bereit gewesen wäre, einige Monate früher mit den Beratungen zu beginnen. (Abg. Struve: Eine sehr gute Sache kommt nie zu spät!)


    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)