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ID0418324100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 183. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9155 A Fragestunde (Drucksachen TV/3377, TV/3408) Fragen der Abg. Schmitt-Vockenhausen und Hermsdorf: Anzeigenaktion „Mitbürger fragen — der Kanzler antwortet" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9156 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . . 9156 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9156 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9156 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9156 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9157 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9157 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 9158 B Büttner (SPD) 9158 C Börner (SPD) 9159 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9160 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9160 D Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 9160 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 9161 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Äußerung des Bundesministers Dr. Mende über die Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9162 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9162 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 9162 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9163 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 9163 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9163 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9164 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 9164 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 9164 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Vorschlag des Bundesministers Dr. Mende über diplomatische Beziehungen zu Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9164 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9164 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 9165 A Frage des Abg. Mattick: Errichtung von gesamtdeutschen technischen Kommissionen in Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9165 C Wehner (SPD) . . . . . . . 9165 C Moersch (FDP) 9165 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 9166 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9166 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9166 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 9166 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1965 Frage des Abg. Mattick: Vorschläge des Bundesministers Dr. Mende im Kabinett Dr. Schrader, Bundesminister . . . 9167 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 9167 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9167 D Ritzel (SPD) . . . . . . . ... 9168 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9168 A Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Vier-Mächte-Status auch für den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9168 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9168 C Fragen des Abg. Moersch: Kulturelle Beziehungen zu Brasilien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9169 C Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Lage der Veredelungswirtschaft in der Bundesrepublik und in der EWG (Drucksache IV/31,18) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (FDP) (Drucksache IV/3209) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Marktstrukturfonds für die Land-und Ernährungswirtschaft (Marktstrukturfondsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache IV/3244) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über staatliche Förderung bei der Überleitung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt der EWG (EWG-Anpassungsgesetz) (FDP) (Drucksache IV/3245) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines EWG-Anpassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/3387) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache IV/3370) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/3376) — Erste Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3369), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (Drucksachen IV/2826, IV/3355), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige forstwirtschaftliche Tätigkeiten und eine Änderung des Allgemeinen Programms des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (Drucksachen IV/3316, IV/3385) und mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über Maßnahmen gegen die Einschleppung von Schadorganismen der Pflanzen in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/3288, IV/3395) Logemann (FDP) . . . . . . . . 9170 D Hüttebräuker, Staatssekretär . . 9174 D Ertl (FDP) 9177 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . 9177 C Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 9183 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9187 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 9193 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 9199 B Sander (FDP) 9201 B Bauknecht (CDU/CSU) 9202 C Nächste Sitzung 9203 D Anlagen 9205 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1965 9155 183. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 14.5. Frau Ackermann 14.5. Dr. Adenauer 14.5. Dr. Aigner * 14. 5. Frau Albertz 14.5. Dr. Althammer 14.5. Arendt * 14.5. Dr. Aschoff 14.5. Dr. Atzenroth 14.5. Dr. Dr. h. c. Baade 14.5. Bading * 14.5. Bäuerle 14.5. Dr.-Ing. Balke 14.5. Bals 14.5. Bazille 14. 5. Dr. Becker (Mönchengladbach) 14.5. Berger 14. 5. Frau Berger-Heise 14. 5. Bergmann * 14. 5. Berlin 14.5. Dr. Bleiß 14.5. Fürst von Bismarck 14. 5. Dr. Böhm 14.5. Dr. h. c. Brauer 14. 5. Braun 14. 5. Bühler 14. 5. Dr. Burgbacher * 14. 5. van Delden 14. 5. Deringer * 14. 5. Dr. Dichgans * 14. 5. Diekmann 14.5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 5. Dr. Dittrich 14.5. Dopatka 14. 5. Drachsler 14. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eichelbaum 15. 5. Eisenmann 15. 5. Frau Dr. Elsner * 14. 5. Etzel 14. 5. Faller * 14. 5. Frau Dr. Flitz 14. 5. Dr. Franz 14.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 14. 5. Frau Funcke (Hagen) 14. 5. Dr. Furler * 14. 5. Gedat 14. 5. Frau Geisendörfer 14.5. Glombig 31. 5. Dr. Götz 14.5. Haage (München) 15.5. Haase (Kellinghusen) 14. 5. Hahn (Bielefeld) * 14. 5. Hansing 14. 5. Hauffe 14. 5. Dr. Hellige 14. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Herberts 14. 5. Herold 14. 5. Höhmann (Hess. Lichtenau) 14. 5. Hörauf 14. 5. Illerhaus * 14. 5. Jacobi (Köln) 14.5. Jahn 14. 5. Kalbitzer 15.5. Dr. Kempfler 14.5. Frau Kleinert 15. 5. Klinker * 14.5. Knobloch 31. 5. Kohlberger 14.5. Dr. Kreyssig * 14. 5. Kriedemann * 14.5. Kühn (Hildesheim) 14.5. Kulawig * 14. 5. Kuntscher 14. 5. Lang (München) 14.5. Leber 14.5. Lenz (Bremerhaven) 31.5. Lenz (Brühl) * 14. 5. Dr. Löhr * 14.5. Dr. Lohmar 14.5. Lücker (München) * 14. 5. Maier (Mannheim) 15.5. Mattick. 14. 5. Mauk * 14.5. Frau Meermann 14.5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 5. Merten * 14. 5. Mertes 14.5. Metzger * 14.5. Michels 14.5. Missbach 14.5. Dr. Morgenstern 15.5. Frhr. von Mühlen 15. 5. Müller (Remscheid) 14.5. Dr. Müller-Hermann * 14. 5. Dr. Pflaumbaum 14.5. Dr. Philipp * 14. 5. Frau Dr. Probst * 14. 5. Rademacher * 14. 5. Ravens 14. 5. Rehs 14.5. Reitz 14.5. Richarts * 14. 5. Rohde * 14.5. Roß 14.5. Seidl (München) 14.5. Seifriz * 14. 5. Seuffert * 14. 5. Dr. Seume 14.5. Dr. Schellenberg 14.5. Schlüter 22.5. Schneider (Hamburg) 14.5. Schoettle 14. 5. Frau Schröder (Detmold) 14. 5. Dr. Schwörer 15.5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 14.5. Dr. Starke * 14. 5. Dr. Stecker 14.5. Stein 14. 5. Steinhoff 15. 5. Stephan 14. 5. Stiller 14. 5. Storch* 14.5. Strauß 14.5. Frau Strobel* 14. 5. Strohmayr 15.5. Unertl 14. 5. Varelmann 14. 5. Verhoeven 14. 5. Wagner 14. 5. Weinkamm 14. 5. Dr. Wilhelmi 14.5. Dr. Zimmermann (München) 14.5. Zühlke 6. 6. b) Urlaubsanträge Werner 21.5. Anlage 2 Umdruck 634 Antrag der Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm, Ertl, Dr. Effertz und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Lage der Veredelungswirtschaft in der Bundesrepublik und in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/3118). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft darauf hinzuwirken, daß durch geeignete Maßnahmen die gewerbliche Veredelungsproduktion auf einen Umfang beschränkt wird, der den bäuerlichen Betrieben, die auf eine rentable Veredelungsproduktion angewiesen sind, diese Voraussetzung für ihre Existenzfähigkeit nicht beeinträchtigt. Bonn, den 14. Mai 1965 Frhr. v. Kühlmann-Stumm Dr. Heuser Ollesch Mischnick Dr. Hoven Burckardt Dr. Emde Dorn Dr. Imle Ertl Peters Reichmann Zoglmann Ramms Murr Dürr Dr. Kiep-Altenloh Sander Dr. Schneider Opitz Buss Wächter Sötebier Deneke Moersch Dr. Supf Dr. Danz Dr. Hamm Dehler Dr. Effertz Anlage 3 Umdruck 633 Änderungsantrag der Abgeordneten Sander, Dr. Effertz, Ertl, Mauk, Logemann, Peters (Poppenbüll), Wächter, Walter und Genossen zum Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3369). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Ausschußantrag - Drucksache IV/3369 - wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, bei den Verhandlungen im EWG-Ministerrat über eine gemeinsame Zuckermarktordnung a) keinem Beschluß zuzustimmen, der die wirtschaftliche Lage der deutschen Zuckerrübenanbauer und Zuckerrübenwirtschaft verschlechtern könnte, b) bei einer Ablehnung der Forderung auf Festsetzung und Koordinierung von nationalen Produktionszielen in Abstimmung mit dem Bedarf den Artikel 43 Abs. 3 Buchstabe a des EWG-Vertrages in Anspruch zu nehmen." Bonn, den 14. Mai 1965 Sander Dr. Effertz Ertl Mauk Logemann Peters (Poppenbüll) Wächter Walter Burckardt Dr. Danz Dr. Dörinkel Dr. Hoven Kreitmeyer Dr. Krümmer Kubitza Dr. Mälzig Moersch Murr Dr. Schneider (Saarbrücken) Weber (Georgenau)
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    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mit Ihrer Zustimmung die Begründung für die Punkte 2 c) und 2 e) gemeinsam vornehmen.
    Die CDU/CSU-Fraktion sieht nach wie vor das Landwirtschaftsgesetz als die tragende Grundlage der deutschen Agrarpolitik auch innerhalb des Gemeinsamen Marktes an. Die auf der Grundlage dieses Gesetzes von diesem Hohen Hause und von der Bundesregierung durchgeführten Maßnahmen der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik, insbesondere der Agrarstruktur, der Steuer-, Kredit- und Sozialpolitik, werden auch in Zukunft eine vorrangige Bedeutung für die deutsche Agrarpolitik behalten. Mit Nachdruck bekennt sich die CDU/CSU-Fraktion zu diesen Maßnahmen und zu der von ihr vertretenen Agrarpolitik. Die Grünen Berichte, die die Bundesregierung diesem Hohen Hause vorgelegt hat, legen einen überzeugenden Beweis dafür ab, daß unsere Agrarpolitik die deutsche Landwirtschaft folgerichtig und auch mit Erfolg auf die Ziele des Gemeinsamen Marktes vorbereitet hat. Wir lehnen es mit Entschiedenheit ab, die Grundsätze dieser bewährten Agrarpolitik aufzugeben. Die Agrardebatten in diesem Hohen Hause haben übrigens gezeigt, daß auch die Opposition keine echte Alternative zu unserer Politik aufzeigen kann. Das gilt nicht zuletzt auch für die Agrarstruktur und für die Sozialpolitik.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Dazu sage ich noch etwas!)

    Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sind in ihrem Ausmaß so umfassend von uns eingeleitet und vorangetrieben worden, daß die vorhandenen Kapazitäten der Wirtschaft, vor allem aber auch der Landeskulturbehörden bis zur optimalen Grenze ausgeschöpft sind.
    Auf dem Gebiet der Sozialpolitik hat meine Fraktion durch die organische Fortentwicklung des Altershilfegesetzes und durch die gezielte Verbesserung der Unfallversicherung für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen wesentliche Schritte zur Angleichung der sozialen Sicherung auch der auf dem Lande lebenden Menschen eingeleitet.



    Staatssekretär Hüttebräuker
    Die stetige Wandlung der Verhältnisse im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, insbesondere aber der fortschreitende Gemeinsame Markt machen es selbstverständlich notwendig, alle agrarpolitischen Maßnahmen den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Das gilt auch für die Grünen Pläne, die in Übereinstimmung mit den Grünen Berichten alljährlich auf die agrarpolitischen Notwendigkeiten ausgerichtet werden. Es ist für meine Fraktion andererseits aber undenkbar, daß wir eine 'so bewährte Einrichtung wie die Grünen Pläne etwa mit der Begründung in Frage stellen, daß die beschleunigte Anpassung der deutschen Landwirtschaft an den Gemeinsamen Markt völlig anders geartete Maßnahmen erfordere. Für unsere Fraktion — das möchte ich noch einmal betonen — sind die Grünen Pläne in ihrer bewährten Ausgestaltung auch im Gemeinsamen Markt nicht wegzudenkende Bestandteile der deutschen Agrarpolitik.
    Für die kommenden Jahre bleiben folgende Schwerpunkte bestehen.
    Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse müssen verstärkt fortgesetzt werden und den steigenden Anforderungen des Gemeinsamen Marktes an die bäuerlichen Familienbetriebe Rechnung tragen. Dabei ist durch eine Ergänzung der Förderungsrichtlinien sicherzustellen, daß die nach Durchführung aller Strukturmaßnahmen für den einzelnen bäuerlichen Betrieb verbleibenden Hektarbelastungen in einem angemessenen Verhältnis zu der sich wandelnden Ertragslage im Gemeinsamen Markt stehen.
    Zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung müssen die globalen Hilfsmaßnahmen, insbesondere der Förderungszuschlag zum Auszahlungspreis für Milch, weiter gewährt und muß die Dieselkraftstoffverbilligung in verstärktem Umfange fortgesetzt werden. Das gilt auch für die Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar-
    und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen einschließlich der Konsolidierung umschuldungsbedürftiger kurzfristiger Verbindlichkeiten. Die derzeitigen Spannungen am Kapitalmarkt mögen die Gesamtwirtschaft belasten; für die Landwirtschaft müssen die Zinszuschüsse erhöht werden, weil ein höherer Kapitaldienst nicht zu verkraften ist.
    Die Maßnahmen der sozialen Sicherung stellen den dritten Schwerpunkt der Grünen Pläne dar. Sie sind in konsequenter Fortsetzung so auszubauen, daß die Landwirtschaft gleichwertige soziale Sicherheiten erhält wie die übrige Bevölkerung. Neben der Verbesserung der Altershilfe und der Unfallversicherung bedarf es dazu eingehender Überlegungen für eine gesetzliche Regelung zur Sicherung der bäuerlichen Familie im Krankheitsfalle. Gerade hinsichtlich der letzten Frage ist bei den Beteiligten eine lebhafte Diskussion über den zweckmäßigen Weg im Gange. Wir werden über das Wie mit den landwirtschaftlichen Organisationen und denen der Ärzte engstens zusammenarbeiten mit dem Ziel einer schnellen und guten Lösung.
    Im Rahmen der Agrarpolitik bedarf es jedoch nunmehr weiterer gesetzlicher Regelungen. Einmal gilt das für die Verbesserung der Marktstruktur und die Anpassung an die Marktverhältnisse der Partnerländer. Zum anderen geht es darum, erhöhte öffentliche Mittel einzusetzen, damit sich die Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in die EWG auch bei einer vorzeitigen Preisangleichung organisch vollzieht.
    Zur Verbesserung der Marktstruktur hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Marktstrukturfonds eingebracht. Es ist eine der vorrangigsten Aufgaben der zukünftigen deutschen Agrarpolitik, die Marktstruktur der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für den Gemeinsamen Markt wettbewerbsfähig zu machen. In der deutschen Landwirtschaft konnte die Arbeitsproduktivität in einem Umfang gesteigert werden, wie es nur in wenigen anderen Zweigen unserer Wirtschaft anzutreffen ist. Dennoch hält die Einkommensentwicklung der in der Landwirtschaft tätigen Menschen nicht mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt. Das hat auch der diesjährige Grüne Bericht trotz seiner an sich guten Ergebnisse erneut unter Beweis gestellt.
    Eine der Hauptursachen für diese Entwicklung liegt darin, daß die landwirtschaftlichen Absatzmärkte in allen hochindustrialisierten Staaten unter einer strukturellen Schwäche leiden. Auf der einen Seite sinkt die mengenmäßige Nachfrage nach Nahrungsgütern mit steigendem Einkommen. Andererseits steigt die landwirtschaftliche Produktion wegen der Anwendung verbesserter Anbau- und Erntemethoden und als Folge moderner wissenschaftlicher Forschungs-, Züchtungs- und Fütterungsergebnisse alljährlich.
    Diese generelle Entwicklung wird für die deutsche Landwirtschaft durch die starke Konzentration des Absatzes von Nahrungsmitteln wesentlich verschärft. Wir stellen auf den land- und ernährungswirtschaftlichen Absatzmärkten überall eine sehr schnell fortschreitende Rationalisierung des Vertriebs fest. Sie kommt augenscheinlich darin zum Ausdruck, daß sich die neuen Verkaufsformen der Supermärkte, der Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels und der Kettenläden auf etwa 94 % des gesamten Absatzmarktes erstreckt 'haben. Das ist die eine Seite des Problems.
    Die andere Seite wird durch die beschleunigte Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes für unsere land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte gekennzeichnet. Für wesentliche Teile unserer Produktion werden wir ab Juli 1967 mit Sicherheit einen Gemeinsamen Markt haben. Möglicherweise werden zu diesem Zeitpunkt sogar sämtliche landwirtschaftlichen Produkte in die gemeinsame Marktregelung einbezogen sein. Damit steht die Land- und Ernährungswirtschaft vor einer völlig veränderten Markt- und Absatzsituation. Wir stehen deshalb vor der zwingenden Aufgabe, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im Gemeinsamen Markt auch hinsichtlich des Absatzes ihrer Produktion gleiche



    Struve
    Wettbewerbschancen zu sichern. Das gilt sowohl in organisatorischer als auch in materieller Hinsicht.
    Die in den Marktstrukturgesetzentwürfen der SPD und der FDP vorgesehenen Maßnahmen werden grundsätzlich auch in dem von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die beiden Entwürfe beschränken sich im Gegensatz zu dem Marktstrukturfondsgesetz im wesentlichen darauf, die Bildung von Erzeugergemeinschaften in Verbindung mit der Zahlung einer Strukturverbesserungsprämie zu fördern. Diese Maßnahmen sind jedoch allein nicht geeignet, um die Marktposition der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu behaupten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Durch solche Erzeugergemeinschaften, wie sie die Gesetzesvorlagen vorsehen, soll die landwirtschaftliche Produktion von qualitativ hochwertigen Erzeugnissen in großen Mengen begünstigt werden. Keiner von uns verkennt — das möchte ich doch einmal betonen — diese Notwendigkeit. Die CDU/ CSU-Fraktion schätzt allerdings die Anreize zur starken Ausdehnung der Qualitätserzeugung durch die Strukturverbesserung nicht sehr hoch ein.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Sie werden bei keinem Produkt einen auch nur annähernd so großen Erfolg zeigen, wie ihn zum Beispiel die Milchförderungsprämie ausgelöst hat. Hinzu kommt, daß die verbleibende Übergangszeit bis zum Abbau der Strukturverbesserungsprämie sehr kurz ist. Diese Maßnahme ist in ihrer Wirkung auf die Übergangszeit beschränkt und soll vom zweiten Jahr an schon degressiv verringert werden, um dann nachher sehr schnell auszulaufen. Allein mit der Förderung von Erzeugergemeinschaften und der Schaffung einer Strukturverbesserungsprämie ist es also nicht zu schaffen. Sie sind vielmehr nur notwendige Voraussetzungen für das Bestehen im verschärften Wettbewerb.
    ' Nun gilt es, gleiche Wettbewerbsverhältnisse im EWG-Raum herzustellen und daneben verstärkte Absatzmärkte von hochwertigen Veredelungsprodukten in Drittländern zu erschließen. Erst durch die Schaffung eines Marktstrukturfonds, so wie wir ihn vorgeschlagen haben, wird die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzt, im Gemeinsamen Markt unter gleichen Bedingungen in den vollen Wettbewerb mit den Partnerländern einzutreten. Seine Verwirklichung würde uns ein gleichwertiges Marktinstrument in die Hand geben, das die Bauern in den Partnerländern bereits heute besitzen.
    Gestatten Sie mir einen kurzen Vergleich der Markteinrichtungen in den Niederlanden und in Frankreich, unseren wichtigsten Konkurrenten auf den Agrarmärkten. Er wird deutlich zeigen, daß die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft stark benachteiligt sein wird, wenn sie nicht die von meiner Fraktion geforderte Einrichtung erhält.
    In den Niederlanden bestehen auf Grund des Gesetzes über die Organisation der gewerblichen Wirtschaft aus dem Jahre 1950 horizontale und vertikale Einrichtungen als Körperschaften des öffentlichen
    Rechts. Sie sind mit Hilfe von Finanzfonds in der Lage, die Märkte für fast alle land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte zu manipulieren. Die den Productschappen zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse versetzen die niederländische Landwirtschaft in die Lage, ihre inneren Märkte weitgehend zu stabilisieren. Sie bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine gezielte Absatzstrategie — vor allem in die Bundesrepublik — zu betreiben. Ich darf in diesem Zusammenhang nur auf die Entwicklung der niederländischen Ausfuhr beispielsweise von Kondensmilch und von Schlachtgeflügel als Beispiele aus jüngster Zeit verweisen. Es besteht darüber hinaus ein zentraler Ausgleichsfonds, der etwa zur Hälfte aus staatlichen Mitteln und zur Hälfte aus anfallenden Abschöpfungen gespeist wird.
    Frankreich ist zur Zeit dabei, seine nationalen Marktordnungen unter Verwertung holländischer Erfahrungen auf breiter Front auszubauen. Das wirksamste Element der französischen Marktpolitik ist wiederum der FORMA-Fonds. Er wurde im Jahre 1960 durch die Zusammenfassung der bestehenden Stützungsfonds für die Agrarmärkte gegründet. Der Fonds hat die Aufgabe, die Bildung von Erzeugungs-
    und Marktzusammenschlüssen zu fördern. Zum Zweck der Marktentlastung können Einlagerungen, Käufe und Exporte durchgeführt werden. Schließlich gewährt der Fonds Frachtzuschüsse und Ausfuhrrückerstattungen. Der Etat des FORMA-Fonds wird sehr stark aus Staatszuschüssen gespeist.
    Zusammenfassend stelle ich fest, daß wichtige Partnerländer der EWG auf dem Gebiet der Land-und Ernährungswirtschaft zusätzliche nationale Markteinrichtungen besitzen, die für die Bundesrepublik eine erhebliche Wettbewerbsbenachteiligung darstellen. Durch die Verordnung Nr. 26 des Ministerrats der EWG können die Mitgliedstaaten auch nach dem Erlaß der gemeinsamen Marktordnungen diese nationalen Regelungen aufrechterhalten.
    In der öffentlichen Diskussion über den Marktstruktur-Fonds hat die Frage eine große Rolle gespielt, ob es nicht richtiger sei, die von mir zitierten Einrichtungen in den Niederlanden und in Frankreich durch die Kommission aufheben zu lassen, anstatt in der Bundesrepublik eine von uns geforderte entsprechende Einrichtung neu aufzubauen. Der in der „Welt" vom 22. 4. 1965 veröffentlichte Brief von Professor Hallstein an den Herrn Bundeskanzler hat unsere Befürchtungen voll bestätigt, daß eine Beseitigung dieser Einrichtungen nicht erfolgen wird.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Professor Hallstein stellt vielmehr ausdrücklich fest, daß die nationalen Marktinstrumente in den Niederlanden und Frankreich in jeder Weise EWG-konform seien.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehen Sie! — Aha!)

    Wir wollen demgegenüber, das betone ich noch einmal sehr ausdrücklich, keinerlei Sonderrechte. Wir
    haben aber als deutsche Land- und Ernährungswirt-



    Struve
    schaft das unbezweifelbare Recht, die gleichen Wettbewerbschancen zu erhalten,

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU)

    und als Gesetzgeber — das ist der Standpunkt der CDU/CSU-Fraktion — haben wir die Pflicht, der Landwirtschaft zur Seite zu stehen.
    In den zurückliegenden Jahrzehnten gab es den aufnahmefähigen Binnenmarkt und die Forderung der Landwirtschaft auf eine begrenzte Einfuhr, abgestellt auf den echten Bedarf. Heute gilt es, Einrichtungen zu schaffen, die, nach einer Anlaufzeit, spätestens 1967 voll funktionsfähig sind. Der Gesetzantrag meiner Fraktion über die Errichtung des Marktstrukturfonds sieht die Bildung eines solchen Fonds als Anstalt des öffentlichen Rechtes vor. Diese Rechtsform ist von uns für die Durchführung der notwendigen Aufgaben gewählt worden, um über die Selbstverwaltungsorgane eine möglichst elastische Einsatzfähigkeit und um wirtschaftsnahe Entscheidungen zu sichern. Die wichtigste Aufgabe des Fonds ist zunächst einmal die Förderung des Absatzes von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen durch Beihilfen, Kredite und kreditverbilligende Maßnahmen. Diese Förderungsmöglichkeiten sollen sich auf den Ausbau eines leistungsfähigen land- und ernährungswirtschaftlichen Absatzes der deutschen Produktion im Gemeinsamen Markt richten. Darüber hinaus soll auch der Export land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte in Drittländer gefördert werden. Hier hat z. B. die Arbeitsgemeinschaft „Agrarexport e. V." in Zusammenarbeit mit der gesamten beteiligten Wirtschaft schon wertvolle Vorarbeit geleistet. Diese Arbeit muß erheblich verstärkt und ausgeweitet werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Völlig falsch ist die mehrfach aufgestellte Behauptung, der von uns geplante Marktstrukturfonds würde ein EWG-Kampffonds sein, der den durch den gemeinsamen Agrarmarkt ausgelösten Wettbewerb beseitigen soll. Die Land- und Ernährungswirtschaft der Bundesrepublik wird im Gemeinsamen Markt in wesentlichen Bereichen ihrer Produkte Überschußmärkte vorfinden. Sie ist daher sehr bald — genau wie die deutsche Industrie — lebenswichtig auf den Ausbau eines Exportes in Drittländer angewiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dazu benötigt sie wie die Niederlande und Frankreich ein entsprechendes Marktinstrument. Es ist auch nur ein Marktstrukturfonds finanziell in der Lage, eine durchschlagende Werbung und Absatzförderung für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft zu betreiben. Es mag zwar grundsätzlich Angelegenheit der beteiligten Wirtschaftskreise sein, Mittel für Werbeaktionen, Messen, Ausstellungen usw. zur Verfügung zu stellen. In der Landwirtschaft sind diese Erfordernisse erkannt, und die praktische Durchführung wird bejaht. Die Vielzahl der kleinen landwirtschaftlichen Produzenten macht es jedoch erforderlich, den nötigen Anteil der erforderlichen Werbemittel durch ein zentrales Umlagesystem aufzubringen. Dies geschieht übrigens in allen Agrarexportländern innerhalb und außerhalb der EWG. Ein Blick auf die großen Nahrungsmittelschauen in ider Bundesrepublik anläßlich der Grünen Woche in Berlin, der ANUGA in Köln und der LEFA in Hamburg veranschaulichen, wie dringend notwendig es ist, auch der deutschen Landwirtschaft ausreichende Mittel für entsprechende Werbungen und für großzügig angelegte Aufklärungsaktionen für die Verbraucher zu beschaffen.
    Der Marktstrukturfonds hat weiterhin die Aufgabe, auf den Agrarmärkten geeignete Maßnahmen zur Herstellung gleicher Wettbewerbsverhältnisse mit den EWG-Partnern zu ergreifen. Unsere Gesetzesvorlage sieht insoweit vor, daß Interventions-
    und Lagerverträge mit den beteiligten Wirtschaftskreisen abgeschlossen werden können, um Preisschwankungen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse abzuschwächen und den Export mit Qualitätsprodukten zu ermöglichen.
    Grundsätzlich darf ich betonen, daß die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Maßnahmen in ihrem Ausmaß und Umfang entscheidend durch die Tätigkeit der Marktfonds in den Partnerländern der Gemeinschaft und ihre Kontrolle durch ,die Kommission bestimmt werden. In der öffentlichen Diskussion ist gerade dieser letzte Punkt immer wieder scharf kritisiert worden. Ich meine, das ist zu Unrecht geschehen. Niemand von uns denkt daran, durch Interventionen das Preisniveau für unsere deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnisse etwa über den durch die EWG-Marktordnungen festgesetzten Rahmen hinaus anzuheben. Niemand denkt daran, durch solche Interventionen ein Preisniveau zu stabilisieren, das mit der jeweiligen Marktsituation in der Bundesrepublik bzw. im Gemeinsamen Markt nicht in Einklang steht. Niemand wird aber auch bestreiten können, daß z. B. die Verteilung regionaler Überschüsse, die durch saisonale Angebotsschwankungen bedingt sind, eine sinnvolle Aufgabe im Interesse einer stabilen Marktstruktur der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft darstellt. Die Tätigkeit der Einfuhr- und Vorratsstellen auf dem Buttermarkt wie auf den Vieh- und Fleischmärkten in der Bundesrepublik gibt eine Fülle solcher Beispiele, wie durch sinnvolle Interventionen Marktstörungen sowohl im Interesse der Verbraucher als auch im Interesse der Erzeuger abgeschwächt werden können. Bei einer solchen Handhabung von Interventionen wird die Befürchtung niemals eintreten können, daß Überschüsse aus anderen Teilen des Gemeinsamen Marktes auf diese Weise in die Bundesrepublik hineingezogen würden.
    Der Marktstrukturfonds soll andererseits aber auch geeignete Maßnahmen einleiten, um wettbewerbsverzerrende Tätigkeiten der Marktfonds und ihrer Einrichtungen in den Partnerländern auf den Märkten der Bundesrepublik möglichst weitgehend zu neutralisieren. Falls es der EWG-Kommission gelingt — keiner wünscht das mehr als die deutsche Landwirtschaft —, alle wettbewerbsverzerrende Einflüsse dieser Markteinrichtungen zu beseitigen, würde diese Aufgabe des Marktstrukturfonds sich von selbst erledigen.



    Struve
    Die Bildung eines Marktstrukturfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts läßt es schließlich zweckmäßig erscheinen, dieser Selbstverwaltungskörperschaft auch die Förderung der Rationalisierung der landwirtschaftlichen Produktion und der Erzeugung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte zu übertragen. Das gilt einmal für die im Grünen Plan bereits vorhandenen Förderungsmaßnahmen für die vertikale und horizontale Verbundwirtschaft. Das gilt zum anderen aber auch für die Förderung von Erzeugergemeinschaften sowie für die Zahlung einer Strukturverbesserungsprämie. Die Übertragung dieser Aufgaben auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Selbstverwaltung würde viele verwaltungsrechtliche Schwierigkeiten lösen, die zwangsläufig auftreten, wenn die in den Entwürfen der SPD und der FDP zum Marktstrukturgesetz vorgesehene Übertragung dieser Aufgaben auf den Staat erfolgt.
    Die Finanzierung des von uns vorgeschlagenen Marktstrukturfonds soll gemeinsam aus Haushaltsmitteln des Bundes sowie aus Beiträgen der beteiligten Wirtschaftsgruppen erfolgen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß im Rahmen der von der Bundesregierung ab 1966 zugesagten Anpassungshilfe von 1,1 Milliarden DM jährlich ein Betrag von etwa 200 Millionen DM für diesen Zweck ausdrücklich vorgesehen ist. Die Beiträge an den Marktstrukturfonds sollen je Einheit der von den land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben abgesetzten Erzeugnisse erhoben werden. Dabei soll der Betrag 1 % des Verkaufswerts der Erzeugnisse nicht überschreiten. Die Einzelheiten sollen in entsprechenden Beitragsnormen geregelt werden.
    Abschließend darf ich noch einmal betonen: Die CDU/CSU-Fraktion ist der Auffassung, daß die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft mehr braucht als Erzeugergemeinschaften und staatliche Förderungshilfen zur Verbesserung der Qualitätserzeugung. Sie braucht neben dieser Verbesserung der Marktstruktur einen Marktstrukturfonds, d. h. ein gleichwertiges Marktinstrument, wie es in den EWG-Partnerländern vorhanden ist. Ich wiederhole, niemand von uns will einen Kampffonds, um den Wettbewerb des Gemeinsamen Marktes zu stören. Niemand will durch einseitige Intervention eine nicht aus dem Marktgeschehen gerechtfertigte Preissteigerung für die deutsche Landwirtschaft erstreben. Wir wissen ganz genau, daß so etwas nicht praktikabel und finanziell überhaupt nicht möglich ist. Wir wollen aber die gleichen Chancen und Rechte, die der Land- und Ernährungswirtschaft in anderen Ländern des Gemeinsamen Markts zugebilligt sind. Nur so kann die deutsche Land- und die mit ihr verbundene Ernährungswirtschaft ihren Marktanteil im Gemeinsamen Markt und in den Drittländern erfolgreich behaupten und weiter ausbauen.
    Die beschleunigte Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes macht weiter nach Auffassung meiner Fraktion eine Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes durch ein EWG-Anpassungsgesetz erforderlich. Die CDU/CSU hat zu diesem Zweck den Entwurf eines EWG-Anpassungsgesetzes auf Drucksache IV/3387 eingebracht. Aufgabe dieses Gesetzes ist es, die deutsche Landwirtschaft in die Lage zu versetzen, die Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe durch eine umfassende Investitionsförderung auf den verschärften Wettbewerb und den vorzeitigen Preisangleich einzustellen. Wir sehen auch dieses Gesetz bewußt nur als eine Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes, nicht aber als einen Ersatz dafür an. Das EWG-Anpassungsgesetz sieht zunächst die gesetzliche Absicherung der vom Herrn Bundeskanzler der deutschen Landwirtschaft zugesicherten Anpassungshilfe in Höhe von 1,1 Milliarden DM jährlich auf die Dauer von zehn Jahren vor. Diese Anpassungshilfen sollen vorrangig für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur, zur Finanzierung des Marktstruktur-fonds sowie zur beschleunigten Angleichung der sozialen Verhältnisse der in der Landwirtschaft tätigen Menschen verwendet werden.
    Ich möchte bei meiner nachfolgenden Begründung den für den sozialen Sektor vorgesehenen Teil dieser Anpassungshilfe in Höhe von 300 Millionen DM jährlich für die Altershilfe und für die Unfallversicherung nicht weiter erläutern; er ist dem Hohen Hause bekannt. Übrigens wird er in Kürze bei der Novelle zum Altershilfegesetz hier im Hohen Haus eingehend behandelt werden. Für den Marktstrukturfonds werden, wie ich schon ausführte, etwa 200 Millionen DM jährlich veranschlagt werden müssen.
    Eine wesentliche Hilfe für die beschleunigte Eingliederung unserer landwirtschaftlichen Betriebe stellt, wie gesagt, eine verstärkte Investitionsförderung dar. Ein erheblicher Teil der Anpassungshilfe ist deshalb für diesen Zweck bereitzustellen. Vorrangig ist nach unserer Auffassung eine Senkung der Lasten aus den bereits durchgeführten und noch einzuleitenden Maßnahmen zur Verbesserung der Landeskultur. Ich möchte dabei insbesondere die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturtechnischer Maßnahmen einschließlich der ländlichen Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung, die Flurbereinigung und den Ausbau der Wirtschaftswege hervorheben. Die Belastungen aus diesen Maßnahmen für die einzelnen Betriebe sind in weiten Gebieten der Bundesländer schon heute so hoch, daß sie mit den im Gemeinsamen Markt zu erwartenden Ertragsverhältnissen nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen sind. Im Rahmen des Strukturwandels und unter dem Zwang der Rationalisierung müssen weitere Milliardenbeträge investiert werden. Träger solcher Maßnahmen sind bekanntlich Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, anderswo Deich- und Silverbände genannt, Wasserbeschaffungsverbände und Flurbereinigungsgemeinschaften. Viele Betriebe sind an jeder einzelnen öffentlich-rechtlichen Körperschaft finanziell beteiligt. Sie sind finanziell so vorbelastet, daß kein Raum mehr für weitere Investitionen verbleibt. Für Wege- und Wasserlasten sollte man daher die Bundesdarlehen in Zuschüsse umwandeln, im übrigen den Zinssatz der für diese Maßnahmen eingesetzten Mittel nach unserer Auffassung auf 1 % senken. Der Kapitaldienst ist auf höchstens 30 Jahre zu begrenzen. Zur Restfinanzierung sind dann in erhöhtem Maße ver-



    Struve
    lorene Zuschüsse einzusetzen. Entsprechende Grundsätze müssen auch für die Aufstockung, Aussiedlung und Althofsanierung, aber auch bei der Förderung der Seßhaftmachung verheirateter Landwirte angewandt werden. Insbesondere wird es bei der Aufstockung und Aussiedlung notwendig sein, zusätzlich verlorene Zuschüsse einzusetzen. Die Hektarbelastung bei diesen Betrieben ist sonst nicht mehr in vertretbaren Grenzen zu halten, nicht zuletzt bedingt durch die steigenden Baukosten.
    Die beschleunigte Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt kann schließlich durch einen leistungsfähigen Agrarkredit in Verbindung mit staatlichen Investitionsbeihilfen gefördert werden. Die im Grünen Plan enthaltenen zinsverbilligten Mittel für Darlehen zur Förderung vordringlicher altrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen müssen deshalb durch das EWG-Anpassungsgesetz entsprechend erweitert werden. Dabei sind die Kondition zur Besitzfestigung für Um-und Neubauten sowie zur Förderung der Binnenwasserwirtschaft einschließlich Drainagen besonders günstig zu stellen. Eine umfassende Investitionsförderung macht es darüber hinaus erforderlich, daß bei einzelnen Maßnahmen neben den zinsverbilligten Krediten Investitionsbeihilfen gewährt werden.
    Durch die Preisangleichung von Agrarprodukten im Rahmen einer Marktorganisation der EWG entstehen für die deutsche Landwirtschaft Ertragsverluste. Das EWG-Anpassungsgesetz muß nunmehr in Übereinstimmung mit dem Landwirtschaftsgesetz den von der CDU/CSU-Fraktion stets vertretenen und von der Bundesregierung auch stets anerkannten Einkommensausgleich für Ertragsverluste gesetzlich verankern. Das gilt insbesondere für die Einkommensausfälle, die infolge der Herabsetzung der Getreidepreise ab 1. Juli 1967 eintreten werden. Bekanntlich weichen die Vorausberechnungen über die Höhe dieser Einkommensverluste erheblich voneinander ab. Meine Fraktion hat deshalb eine Bestimmung in das EWG-Anpassungsgesetz aufgenommen, nach welcher die Bundesregierung in dem von ihr alljährlich nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes- zu erstattenden Grünen Bericht in einem besonderen Abschnitt genaue Feststellungen darüber zu treffen hat, ob und inwieweit die Einkommensminderung durch Preisangleichungen von Agrarprodukten im Rahmen der Marktorganisation der EWG entstanden sind. Wir vertreten den Standpunkt, daß diese Feststellungen nicht nur global für dais gesamte Bundesgebiet, sondern nach Betriebsgrößen, Betriebstypen und Betriebssystemen und nach Wirtschaftsgebieten aufzugliedern sind. Diese Aufgliederung wird Aufschlüsse darüber geben, in welchem Umfang sich die Getreidepreissenkung sowie noch mögliche andere Preisangleichungen auf die einzelnen Boden- und Veredelungsprodukte auswirken. Dasselbe gilt für die einzelnen Gebiete. Auf diese Weise wird das Hohe Haus einwandfreie Unterlagen über den Umfang und die Auswirkungen der Einkommensminderungen erhalten. Gestützt auf solche Unterlagen kann dann auch über die Verteilung der Einkommenserstattungen entschieden werden.
    Dem Hohen Hause ist bekannt — die Antwort auf die Große Anfrage hat es erneut bestätigt —, daß eine klare Bindung im Gesetz zur Zeit nicht möglich ist. Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung die Verteilung der Einkommenserstattung zu regeln. Wegen der grundsätzlichen agrarpolitischen Bedeutung dieser Maßnahme fordern wir jedoch, daß die Rechtsverordnung der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf.
    Meine Damen und Herren, das Leitbild der deutschen und europäischen Agrarpolitik ist und bleibt nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion unverändert der bäuerliche Familienbetrieb. Wir haben deshalb auch die Förderung durch das von uns vorgelegte EWG-Anpassungsgesetz in Übereinstimmung mit dem Landwirtschaftsgesetz auf diesen bäuerlichen Familienbetrieb ausgerichtet. Neben den Betrieben, die unter das Altershilfegesetz fallen, wollen wir auch eine Berücksichtigung der zahlreichen kleineren Betriebe, die ihren Lebensunterhalt auch heute noch überwiegend aus der Landwirtschaft beziehen. Die globalen Hilfen, z. B. die Milchprämie, sollen auch in Zukunft allen Kuhhaltern zukommen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Oder ein anderes Beispiel: wer unseren Boden mit dem Schlepper bearbeitet, hat Anspruch auf verbilligten Dieselkraftstoff.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Im Rahmen des EWG-Anpassungsgesetzes wollen wir verstärkt den kleineren Betrieben helfen, deren Inhaber Bauer im Hauptberuf bleiben will. Viele mühen sich, ihren Betrieb zu einem Vollerwerbsbetrieb auszubauen. Wir fördern deshalb mit allen Mitteln die Landaufstockung und die zwangsläufig damit verbundenen weiteren Investitionen. Wir wissen aber auch, daß eine rentable bäuerliche Familienwirtschaft in den kleineren Betrieben oft nur über eine verstärkte Veredelungswirtschaft möglich ist. Das Bekenntnis zu dem Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebes umfaßt deshalb eine klare Trennung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Veredelungswirtschaft. Im Interesse der Erhaltung des bäuerlichen Familienbetriebes haben wir deshalb bewußt die gewerbliche Veredelungswirtschaft von der Förderung durch unser EWG-Anpassungsgesetz ausdrücklich ausgeschlossen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren. Durch die von mir erfolgte Begründung durfte ich dem Hohen Hause darstellen, auf welche Art und Weise die CDU/CSU-Fraktion den großen Wandlungsprozeß in der Landwirtschaft in Zukunft finanziell verstärkt unterstützen will. Wir alle wissen, daß für viele Bauern in der heutigen Zeit ihre Betriebe zu klein werden, um ihre Familien ganz daraus zu ernähren. Viele Betriebe werden auf diese Weise zu Nebenerwerbsbetrieben. Einige Bauern verpachten Ländereien, andere verkaufen Ländereien. Ohne Zweifel tauchen hier auch schwierige soziale Probleme auf; ich durfte sie kurz ansprechen. Wir werden entweder heute oder allenfalls bei der Behandlung der Altershilfenovelle auf diese Dinge ein-



    Struve
    gehen. Wir wissen aber auch, daß unsere junge Generation in der modernen Industriegesellschaft vielseitige Arbeitsplätze und auch guten Lohn findet. In starkem Maße bleibt sie — darüber sind wir beglückt — aber dem Land verbunden. Sie möchten dort weiter wohnen und oft auch durch Nebenerwerb das Einkommen verbessern. Uns allen ist bekannt, daß die Bundesregierung in Fünfjahresprogrammen alljährlich große Beträge bereitstellt — das Parlament ist diesen Vorschlägen immer einmütig gefolgt —, um auch bei Nebenerwerbsstellen, die neu errichtet werden, diese Landverbundenheit zu begünstigen. Wir meinen, daß dieses Programm durch einen besonders begünstigten Wohnungsbau auf dem Lande ergänzt werden soll für alle die Familien, die zwar nicht mehr alle in unmittelbarer Nähe einen Arbeitsplatz haben und finden, die aber ihren ländlichen Lebensraum erhalten wollen. Es lohnt sich, dafür besondere Mittel einzusetzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung der Vorlage Buchstabe d) hat der Abgeordnete Dr. Effertz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Effertz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will versuchen, mich kürzer zu fassen als mein Vorredner, um einer möglichen und wünschenswerten Diskussion über die vorliegenden Gesetzanträge auch noch etwas Raum zu lassen.

    (Abg. Dr. Schmidt Wunderbar! — Beifall bei der SPD.)

    Wenn ich gewußt hätte, daß der Ältestenrat seinen Beschluß geändert hat und daß die Gesetzesvorlagen getrennt begründet würden, hätten wir bei der Begründung unserer Vorlage über das Marktstrukturgesetz selbstverständlich gleichzeitig auch unser EWG-Anpassungsgesetz begründet; denn unsere Vorlage ist etwas älter als die unseres Koalitionspartners.
    Nun zu meinem Auftrag! Ich habe den Auftrag, den Entwurf eines Gesetzes über staatliche Förderungen bei der Überleitung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt der EWG (EWG-Anpassungsgesetz) zu begründen. Was steht hier zur Debatte? Zur Debatte steht der Versuch, zu dem wir alle verpflichtet sind, im ,Sinne eines Beschlusses dieses Hohen Hauses vom 31. Januar 1962 eine gemeinsame agrarpolitische Konzeption zu entwikkeln, die der deutschen Landwirtschaft die Lebensfähigkeit auch im gemeinsamen europäischen Markt gewährleistet, die mit den Brüsseler Beschlüssen bzw. dem EWG-Vertrag vereinbar ist, die Interessen der Verbraucher wahrt und — dies sei besonders hervorgehoben — finanziell tragbar ist; ein Versuch also, die deutsche Agrargesetzgebung auf den Stand zu bringen, der nach unseren Verpflichtungen aus dem Vertrag von Rom und der aus der Verpflichtung gegenüber der deutschen Landwirtschaft notwendig ist.
    Nun wird man mit Recht draußen im Lande fragen: Warum ist denn das inzwischen, in dem Zeitraum vom Januar 1962 bis heute — wir schreiben doch das Jahr 1965 — nicht geschehen? Vielleicht liegt es daran, daß die Parteien aus übergeordneten, gesamtpolitischen Rücksichtnahmen geglaubt haben, sagen zu müssen: Um Gottes willen, rührt jetzt nicht an dieses damalige Versprechen, das hier im Bundestag einstimmig angenommen worden ist, in der Agrarpolitik eine gemeinsame Konzeption zu entwickeln; das könnte die Verhandlungen in Brüssel, das könnte die Vertiefung der Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland, die wir alle wollen, stören! — Inzwischen ist viel Wasser den Rhein hinuntergelaufen, und ich glaube, wir alle haben nach den jüngsten Vorgängen in Brüssel und nach dem Verhalten Frankreichs als Partner in der EWG erkannt, daß es reichlich spät geworden ist, womit ich nicht sagen will, daß es jetzt nicht mehr notwendig ist. Vielmehr ist es notwendiger denn je, das zu tun, was wir im Januar 1962 gemeinsam haben tun wollen.
    Anlaß für jenen Beschluß damals im Januar 1962 war die EWG-Debatte über das Ergebnis der Beratungen des Ministerrats in jenen zermürbend langen Beratungen um die Jahreswende 1961/1962. Damals wurden die Grundsatzentscheidungen für die künftigen gemeinsamen Marktordnungen und die Marschroute der EWG in Brüssel gefällt. Damals hätten wir postwendend — am besten schon vorher, zumindest aber sofort anschließend — in Ergänzung zum auch heute noch gültigen Landwirtschaftsgesetz das EWG-Anpassungsgesetz schaffen müssen. Meine Fraktion konnte damals in der Koalition und im Kabinett Leitsätze für die deutsche Delegation zur Geltung bringen, die bei voller Beachtung in Brüssel den inzwischen eingetretenen Schaden für die deutsche Landwirtschaft wenigstens zum Teil ferngehalten hätten. Aber die anderen wollten die deutsche Konzeption nicht akzeptieren. Insbesondere glaubte Frankreich ein moralisches Recht aus vorangegangenen Zusagen zu haben. Diese weitgehenden Zusagen hätten damals in den Marathonsitzungen Dezember/Januar 1961/62 nicht erfolgen dürfen. Ich darf an die Regierungserklärung des damaligen Bundeskanzlers Adenauer erinnern, in der gesagt wurde:
    Die Bundesregierung vertritt jedoch die Auffassung, daß dieser Eingliederungsprozeß der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt organisch und behutsam vor sich gehen muß.
    — Statt dessen haben wir beschleunigt. —
    Sie ist weiter der Auffassung, daß .die deutsche Agrarpolitik sich nach wie vor nach den Zielen des deutschen Landwirtschaftsgesetzes auszurichten hat.
    — Was ist davon geblieben? —
    Die derzeitige Wirtschafts- und Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft darf nicht verschlechtert, sie muß, wo sie unzureichend ist, verbessert werden.
    Weiter wurde zugesagt, daß, um ordnungsgemäß geführten Bauernbetrieben mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie zu gewährleisten,



    Dr. Effertz
    das Landwirtschaftsgesetz, soweit erforderlich, entsprechend ergänzt werden soll.
    Das war im Herbst 1961. Und heute erst, im Mai 1965, vor fast leerem Hause, und nachdem vieles zu unserem Nachteil geschehen ist, unterhalten wir uns darüber, ob wir jetzt ein EWG-Anpassungsgesetz schaffen sollen.
    Damals unterstrich unser damaliger Fraktionsvorsitzender Dr. Mende in seiner Erwiderung zur Regierungserklärung — und das war ein besonderes Anliegen der FDP —, daß die Bemühungen um eine gemeinsame parlamentarische Aktion, die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, die Beseitigung bestehender Mängel und die Anpassung an die neue EWG-Situation dringend seien.
    Nun, meine Damen und Herren, auf was hat sich die ,deutsche Agrarpolitik bisher gestützt? Auf zweierlei, nämlich einmal auf das für den nationalen Bereich noch gültige Landwirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1955 und zum anderen auf den EWG-Vertrag aus dem Jahre 1957. Schon damals, bei der Verabschiedung des EWG-Vertrages in diesem Hohen Hause, hätte man Überlegungen anstellen müssen, ob dieser EWG-Vertrag mit der Zielsetzung, der Formulierung und den angesprochenen Methoden und Maßnahmen im Landwirtschaftsgesetz noch vereinbar ist. Damals hätte man bereits erkennen müssen, daß das Landwirtschaftsgesetz novelliert, ergänzt werden muß. Spätestens aber war dieser Zeitpunkt im Dezember/Januar 1961/62 gekommen.
    Warum sage ich das? — Weil ich damit der Auffassung entgegentreten möchte, als ob wir jetzt ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und die vielen noch unerledigten Gesetzesanträge in diesem Hohen Hause, ohne Rücksicht darauf, daß uns nur noch wenige Wochen zur Verfügung stehen, dieses unser Anliegen etwa nur aus wahltaktischen oder wahlpropagandistischen Gründen hier eingebracht und zur Behandlung gestellt hätten.

    (Abg. Schmidt [Offenbach] : Herr Effertz, warum haben Sie es denn nicht früher eingebracht?)

    — Für diese Frage bin ich Ihnen dankbar; ich antworte Ihnen auch gern: Weil es mir leider in der Vergangenheit nicht gelungen ist, den größeren Partner davon zu überzeugen, daß ein EWG-Anpassungsprogramm nötig sei,

    (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

    obwohl die CDU als Partei diese Forderung draußen im Lande schon seit langem gestellt hat.

    (Abg. Dr. Schmidt [Offenbach] : Das ist ja interessant!)

    Heute ist es möglich, heute wird es getan; leider sind es zwei getrennte Gesetzentwürfe.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Ich danke Ihnen für die Aufklärung, Herr Effertz!)

    — Na ja, ich soll ja offen reden. Wenn ich offen gefragt werde und deutlich gefragt werde, darf ich deutlich antworten.

    (Abg. Ertl: Beim Marktstrukturgesetz haben sie auch nicht mitgemacht!)

    - Leider Gottes, da waren alle drei Parteien im Wort. Wir wollten gemeinsam einen Entwurf zum Marktstrukturgesetz einbringen. Leider ist das nicht geschehen. Ich will nicht untersuchen, welche Partei zuerst diese Absprache durchbrochen hat.
    Meine Damen und Herren, wenn man sich das Landwirtschaftsgesetz heute im Text ansieht, insbesondere die Maßnahmen, die in der Klammer angesprochen sind, die wirklich zum Teil nicht mehr EWG-konform, vielmehr überholt sind, wenn man sich insbesondere den Art. 39 des EWG-Vertrages vergleichend damit ansieht, dann muß man feststellen, daß zwischen dem Text und der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes und dem Text und der Zielsetzung des EWG-Vertrages eine Lücke klafft, die ausgefüllt werden muß. Der Streit darüber, ob man nun sagen soll, das sei ein EWG-Überleitungsoder Anpassungsgesetz, ist müßig.
    Es fehlt also der wirkliche Verbund zwischen dem nationalen Landwirtschaftsgesetz und der in Brüssel praktizierten EWG-Politik. Es fehlt vor allem auch die gesetzliche Möglichkeit, um für die Angleichung der Förderung der deutschen Landwirtschaft an die weit vorauseilende Förderung in den anderen EWG-Ländern das notwendige gesetzliche Fundament zu schaffen. Eis ist doch nicht zu bestreiten, daß die Partnerländer, insbesondere Frankreich, stets betont haben und offen zugeben, daß sie ihre nationalen Interessen über das gemeinsame Anliegen stellen und daß sie für diese Politik sehr klare Konzeptionen mit nach Brüssel nehmen.
    Je länger dieser Zustand dauert und je fester sich die Vorstellung bei den anderen, die ich eben anführte, versteift, solange die Bundesrepublik also nach deren Vorstellungen als wichtigster Absatzmarkt immer nur nachzugeben hat, die anderen dagegen immer nur fordern dürfen, werden die Illusionen zerplatzen, die insbesondere die Verbraucher und die Steuerzahler in der Richtung gehegt haben, als ob durch den Gemeinsamen Markt im Angebot alles vielfältiger — das ist der Fall —, aber auch alles billiger würde. Die Brötchen sind inzwischen nicht billiger geworden; sie werden in Zukunft auch nicht billiger, sondern teurer. Der Verbraucher und der Steuerzahler wird erst dann aufschrecken und einen Schock bekommen, wenn er erkennt, welche Rechnungen uns für das Jahr 1967 für die gemeinsame Kasse in Brüssel, insbesondere zum Nutzen der französischen Agrarpolitik, aufgebürdet werden.
    Deshalb bin ich der Meinung, daß es nützlich wäre, wenn wir unserer Debatte über dieses EWG-Anpassungsgesetz einen anderen politischen Akzent gäben, wenn wir einmal aus der Enge der nur agrarpolitischen Betrachtung, aus der sogenannten Grünen-Front-Sicht herausträten und den deutschen Steuerzahler und Verbraucher ansprächen, um sich mit ihm darüber zu unterhalten, wie er sich die Beantwortung der Frage vorstellt, was ihn dieses Experiment, dieses einseitige Experiment der EWG in Brüssel in Zukunft zusätzlich zu allem Bisherigen kosten wird.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem Gesetzentwurf selbst noch einiges — und zwar kürzer als mein Vorredner - bemerken.



    Dr. Effertz
    Ich darf betont darauf hinweisen, daß unser Gesetz als Rahmengesetz gedacht ist und sich deshalb in der Formulierung in straffer Zusammenfassung auf die wichtigsten Dinge beschränkt. Lassen Sie mich diese wichtigsten Dinge kurz erwähnen.
    Wichtig ist der § 3 in Verbindung mit dem § 1. Wir beziehen uns sowohl auf den EWG-Vertrag wie auf das Landwirtschaftsgesetz und wünschen — was leider im Landwirtschaftsgesetz damals nicht geschehen ist — eine zwingendere Verpflichtung für die jeweilige Regierung, zur Erreichung einer Zielsetzung im Gesetz bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und anzuwenden.
    In § 4 ist die Verbesserung der Argarstruktur behandelt. Man hat mir entgegengehalten: „Was soll denn die Agrarstruktur in einem EWG-Anpassungsgesetz?" Nun, da es ein Rahmengesetz ist, glaubten wir in diesem Gesetz alle Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft auf allen Gebieten ansprechen zu sollen; aber speziell zur Agrarstrukturverbesserung glaubten wir mit der Erwähnung in § 4 darauf hinweisen zu sollen, daß auf die Dauer eine Verbesserung der Agrarstruktur im Bundesgebiet nur dann noch sinnvoll ist, wenn man in Mehrjahresplänen plant und Maßnahmen festlegt. Es hat nämlich bei der Dauer der langfristigen Planung keinen Sinn, immer nur von Jahr zu Jahr langwierige Prozesse einzuleiten; es hat nur Sinn — ähnlich wie beim Wohnungsbau und Straßenbau — über mehrere Jahre, am besten über fünf Jahre, eine Planung einzuleiten, damit ein anders zusammengesetztes Parlament nicht von heute auf morgen alles wieder umwerfen kann, ich sage das ganz offen, was dann auch die entsprechenden finanzpolitischen Konsequenzen zwingend nach sich zieht.
    Wir möchten aber auch mit der besonderen Erwähnung in einem Paragraphen dieses Anpassungsgesetzes ein altes Anliegen der FDP unterstreichen: daß wir endlich einmal bereit sein sollten, eine Flurbereinigung zwischen Grünem Plan und Etat des Ernährungsministeriums vorzunehmen und entweder alles aus dem Grünen Plan herauszunehmen, was nichts mit konjunkturpolitischen Dingen zu tun hat, so daß also im Grünen Plan nur der Strukturwandel übrigbleibt, oder umgekehrt zu verfahren. Das Durcheinander zwischen Grünem Plan und Haushalt des Ernährungsministeriums scheint uns auf die Dauer die Dinge nur zu verschleiern.
    In § 5 haben wir die Verbesserung der Betriebsstruktur angesprochen und all die Maßnahmen erwähnt, die im Zusammenhang damit zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit auch im technischen Bereich der Produktion mit den anderen Partnerländern zu treffen sind. Dabei haben wir natürlich auch die alte Verschuldung — kurzfristiger und mittelfristiger Natur — angesprochen.
    In § 6 haben wir die Verbesserung der Marktstruktur angesprochen, und zwar sehr kurz und knapp, weil in Abs. 2 ein Marktstrukturgesetz als Ausführungs- oder Ausfüllungsgesetz zu der im Rahmengesetz festgelegten Grundsatzverpflichtung vorgesehen ist.
    Nun liegen dem Hohen Hause drei Entwürfe vor: ein Entwurf der SPD über ein Marktstrukturgesetz, ein Entwurf meiner Partei über ein Marktstrukturgesetz und ein Entwurf der CDU/CSU über ein Marktstrukturfondsgesetz, also mit einem anderen Namen. Ich will mich heute nicht darüber streiten, was am Ende bei den Beratungen im Ernährungsausschuß als bestes Ergebnis herauskommen wird. Ich bin der Meinung: wenn wir uns zu dem Standpunkt durchringen können, daß wir zunächst ein Rahmengesetz schaffen müssen, um dann zu den Ausführungsgesetzen Stellung zu nehmen, werden wir uns auch über das bestmögliche Marktgesetz — so will ich es einmal ganz knapp nennen — einigen können.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Wir haben dann in § 7 die Investitionshilfe angesprochen, und zwar erst in § 7, im Gegensatz zu unserem größeren Koalitionspartner, der diese Frage bereits im § 1 seines EWG-Anpassungsgesetzes angesprochen hat, was mich freut; denn hier wird wieder eine Einheit in den Auffassungen hergestellt, nämlich dahin, daß wir nicht nur bei Investitionshilfen langfristig planen müssen, sondern daß die Zusage des Herrn Bundeskanzlers für die sogenannte Vorfeldbereinigung tatsächlich für zehn Jahre gedacht ist in der Größenordnung von jährlich wenigstens 1,1 Milliarden DM.
    Wenn wir im Zusammenhang mit unserem Anpassungsgesetz in § 7 diese 1,1 Milliarden DM nicht angesprochen haben, dann hat das einen besonderen Grund: nicht etwa, weil wir diese Zusage des Bundeskanzlers nicht gekannt oder nicht mehr für Rechtens angesehen hätten, sondern weil wir davon ausgingen: wir wissen nicht, wann das Gesetz verabschiedet wird, wir wissen nicht, was in Brüssel noch alles an Vorleistungen unsererseits erfolgt; erst dann, wenn wir das im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes wissen, können wir die endgültige Summe für die Bereinigung des Vorfeldes einsetzen. Sie kann unter Umständen wesentlich höher als 1,1 Milliarden DM sein. — Diese meine Bemerkung ist als Warnung gedacht, insbesondere für die kommende Aussprache zwischen dem Bundeskanzler und Herrn de Gaulle, wenn es sich darum handelt, ähnlich wie in Rambouillet im Vertrauen auf die Zusage der anderen deutsche Vorleistungen zu erbringen, die nachher nicht honoriert werden.
    Meine Damen und Herren, wenn der Herr Präsident gestattet, möchte ich zur Beleuchtung der Dringlichkeit der zur Behandlung stehenden Fragen einige Zitate aus einer Zeitung bringen, und zwar aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von vorgestern. Ich tue das um so lieber, als sich die FAZ ja nicht genug tun konnte, uns noch in Zusammenhang mit der Getreidepreisdebatte in Brüssel im Dezember vorigen Jahres dringend zu raten, wir sollten doch endlich im Interesse höherer Prinzipien der politischen Einigung nachgeben; alles würde ja ausgeglichen, wenn nachgegeben würde, und so weiter. Was schreibt die FAZ heute, nachdem wir nüchterner geworden sind und nachdem uns Herr de Gaulle sein eigentliches Konzept, was er sich



    Dr. Effertz
    unter EWG vorstellt, in den letzten Wochen sehr brüskierend und schockierend immer wieder vorgesetzt hat?
    Die FAZ geht von einem Ausspruch de Gaulles in seiner großen Pressekonferenz aus: „Wie groß auch das Glas sein mag, das man uns von draußen reicht, wir trinken lieber aus unserem Glas und stoßen mit den anderen an." Die FAZ fährt dann fort:
    Was jedoch die landwirtschaftlichen Ambitionen Frankreichs in der EWG angeht, so bleibt der sichere Eindruck, daß hier de Gaulle ohne jede Gegenleistung ,aus den Gläsern der anderen trinken will. Nicht genug damit: Er nimmt die Glaser anderer, um mit Leuten außerhalb des Gemeinsamen Marktes, mit China und Rußland, anzustoßen. Frankreich macht politische Weizengeschäfte mit diesen beiden kommunistischen Ländern und läßt sie von den anderen fünf Partnern im Gemeinsamen Markt subventionieren.
    — Dieser Export nach China hat z. B. die Bundesrepublik nach meinen Informationen allein 110 Millionen DM gekostet. -

    (AgrarEin bedeutender französischer Agrarpolitiker, Herr Pisani, macht das noch viel deutlicher. Ich will es mir aber ersparen, das alles auch noch zu zitieren, obwohl es interessant, d. h. tragikomisch wäre, das hier vorzubringen. Ich empfehle jedenfalls, den Artikel, soweit noch nicht geschehen, nachzulesen. Er ist vorgestern in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erschienen. Lassen Sie mich aber ein Zitat von Herrn Pisani bringen, das schon zwei Jahre alt ist. Herr Pisani hat unter Berufung ,auf (seinen Staatschef de Gaulle in einer Pressekonferenz in Paris erklärt: „Frankreich wird nie in Brüssel einer Verordnung zustimmen, die in irgendeiner Form die Einkommenslage der französischen Landwirtschaft nachteilig beeinflußt." Nach diesem Konzept und allein danach hat Frankreich im Interesse seiner nationalen Politik die EWG-Politik betrieben. Warum sage ich das so betont? — Nicht um einen nationalsozialistischen Ton anzuschlagen, sondern weil ich der Meinung bin; es ist höchste Zeit, daß mit dem Zeitalter der Vorleistungen in Brüssel aufgehört wird. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bitte sehr! Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Süsterhenn. Herr Kollege, sind Sie nicht der Überzeugung, daß man bei der Beurteilung der EWG nicht ausschließlich gewisse negative Seiten herausstellen sollte, sondern auch die erheblichen fruchtbaren Einflüsse auf die Gesamtentwicklung unserer deutschen Wirtschaft, die dadurch erzielt worden sind? Ich habe ja gewünscht, daß wir anschließend diskutieren, und ich würde mich freuen, wenn Vertreter des gewerblichen oder des industriellen Sektors anschließend die Vorzüge der EWG darlegten. Dann haben wir eine gute Gegenüberstellung. Was ich heute will, ist folgendes. Ich möchte bewußt den deutschen Steuerzahler und Verbraucher einmal schockieren und ihn veranlassen, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, daß wir wie bisher in Brüssel nur finanzielle Vorleistungen und damit eine Hypothek für die Dauer übernehmen, die weder der deutschen Landwirtschaft noch dem Verbraucher, sondern einseitig den Interessen anderer nützen, die alles andere sind als die Herstellung der Chancengleichheit, wie im EWG-Vertrag verankert, geschweige denn, daß wir damit die politische Einigung erreichten, die ferner denn je ist. Lassen Sie mich gegen meine Absicht mit dieser meiner Bemerkung meine Ausführungen beschließen. Ich möchte nur noch einen Antrag stellen und damit die Dringlichkeit dessen unterstreichen, was wir heute behandeln. Der Ernährungsausschuß sollte — und das ist der Antrag meiner Fraktion — ähnlich wie damals bei der Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wir drei Marktordnungsgesetzentwürfe vorliegen haben, daß uns die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage über die Veredelungswirtschaft nicht restlos befriedigt hat und daß zwei EWG-Anpassungsgesetzentwürfe vorliegen, bereit sein, einen Unterausschuß einzusetzen, der ausschließlich die vorliegenden Gesetzentwürfe, und zwar gleichzeitig und zusammenfassend, berät, um noch in dieser Legislaturperiode ein EWG-Anpassungsgesetz als Rahmengesetz zu schaffen, das Brüssel dann einsegnen muß, wenn die anderen nicht bereit sind, ähnliche Gesetze in ihren Ländern abzubauen, was sie anscheinend nicht sind, um dann in Ruhe vielleicht im nächsten Bundestag — dann können wir uns Zeit nehmen — die ausführenden Ergänzungsgesetze zu beraten. Am wichtigsten ist, daß, bevor auch nur noch ein Schritt nachgegeben wird bzw. weitere Vorleistungen erbracht werden, in Brüssel im Interesse der deutschen Landwirtschaft und des deutschen Steuerzahlers hart verhandelt werden muß, daß auch für die Bundesrepublik ein Rahmengesetz, ,ähnlich wie es die anderen für sich haben, als Voraussetzung für die weiteren Verhandlungen bejaht wird. Dann können wir anschließend im nächsten Bundestag in Ruhe die anderen Ausführungsgesetze beraten. Ich würde dringend bitten, diesen Unterausschuß, wenn die Parteien dazu bereit sind, recht bald, möglichst in der nächsten Sitzung des ErnähDr. Effertz rungsausschusses, wenn die Gesetzesanträge an ihn überwiesen sind, einzusetzen. Meine Damen und Herren, sollen noch weitere Entwürfe, die zur ersten Beratung anstehen, besonders begründet werden? — Das ist nicht der Fall. Zu den Punkten h und i liegen Schriftliche Berichte der Abgeordneten Bewerunge und Dr. Frey Wir kommen damit zur Aussprache über die Punkte, die verbunden ist. Ich erteile als erstem dem Abgeordneten Dr. Schmidt Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich auf die Begründung und insbesondere auf die Beantwortung der Großen Anfrage der Freien Demokraten nicht eingehe, dann deshalb, weil diese genauso unergiebig waren wie die vorausgegangene Beantwortung der Kleinen Anfragen der CDU und meiner Fraktion zum gleichen Fragenkomplex. Ich stelle nur fest, daß weder die in der Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 durch den Bundeskanzler hervorgehobene Bedeutung der Veredelungswirtschaft und deren Chancen für die deutsche Landwirtschaft, wiederholt in der vorgelesenen Rede des Kanzlers auf dem CDU-Bauernkongreß in Oldenburg und unterstrichen, von der Bundesregierung bisher gewürdigt worden ist noch entsprechende Maßnahmen getroffen worden sind. Zu den vier Gesetzentwürfen der Koalitionsparteien, die die ganze Verworrenheit in der Koalition zeigen, darf ich zunächst für meine Fraktion folgende Erklärungen abgeben. Erstens. Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt alle Bestrebungen, die eine Verbesserung der Marktstruktur der Landwirtschaft durch Förderung einer breiten I nitiative der Erzeuger zum Ziele haben. Sie hat deshalb bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres den Entwurf eines Marktstrukturgesetzes eingebracht, der die Errichtung von Erzeugergemeinschaften vorsieht und der, wie wir zuverlässig wissen, im Einklang mit den Römischen Verträgen und den Vorstellungen der Bundesregierung und der EWG-Kommission steht. Zweitens. Die sozialdemokratische Fraktion steht dem Gedanken der Schaffung von Marktfonds durchaus positiv gegenüber. Wir sind der Meinung — hören Sie nur zu! -, daß den am Markt beteiligten Wirtschaftskreisen in dem Maße ein Mitwirkungsrecht an der Verwaltung dieser Fonds eingeräumt werden kann, in dem sie selbst zu deren Finanzierung beitragen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Vorschläge des Bauernverbandes hat es bereits gegeben. Als ein weiteres Beispiel dafür sei in dem Zusammenhang auch auf den Stabilisierungsfonds für Wein hingewiesen. Wir lehnen es allerdings ab, meine Damen und Herren von der Koalition, die Wettbewerbsverzerrungen durch die Fonds anderer Partnerländer dadurch kompensieren zu wollen, daß wir selbst anfangen, im Trüben zu fischen. Drittens. Wir halten es für einen außerordentlich schlechten parlamentarischen Stil, diesem Hohen Hause sechs Wochen vor Ende einer Legilaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der derart schwierige wettbewerbsund haushaltsrechtliche Probleme in sich birgt wie das Marktfondsgesetz der CDU. Aber auch diese Fragen hätten vermutlich früher gelöst werden können — wenn auch nicht ganz im Sinne der CDU —, wenn Ihre Fraktion, Herr Kollege Struve, bereit gewesen wäre, einige Monate früher mit den Beratungen zu beginnen. (Abg. Struve: Eine sehr gute Sache kommt nie zu spät!)