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ID0418323500

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    Deutscher Bundestag 183. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9155 A Fragestunde (Drucksachen TV/3377, TV/3408) Fragen der Abg. Schmitt-Vockenhausen und Hermsdorf: Anzeigenaktion „Mitbürger fragen — der Kanzler antwortet" von Hase, Staatssekretär . . . . . 9156 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . . 9156 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9156 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9156 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 9156 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9157 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9157 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 9158 B Büttner (SPD) 9158 C Börner (SPD) 9159 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9160 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9160 D Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 9160 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 9161 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Äußerung des Bundesministers Dr. Mende über die Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9162 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9162 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 9162 D Börner (SPD) . . . . . . . . . 9163 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 9163 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9163 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9164 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 9164 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 9164 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Vorschlag des Bundesministers Dr. Mende über diplomatische Beziehungen zu Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9164 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 9164 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 9165 A Frage des Abg. Mattick: Errichtung von gesamtdeutschen technischen Kommissionen in Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9165 C Wehner (SPD) . . . . . . . 9165 C Moersch (FDP) 9165 D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 9166 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 9166 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 9166 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 9166 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1965 Frage des Abg. Mattick: Vorschläge des Bundesministers Dr. Mende im Kabinett Dr. Schrader, Bundesminister . . . 9167 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 9167 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 9167 D Ritzel (SPD) . . . . . . . ... 9168 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9168 A Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Vier-Mächte-Status auch für den sowjetisch besetzten Sektor von Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9168 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 9168 C Fragen des Abg. Moersch: Kulturelle Beziehungen zu Brasilien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9169 C Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Lage der Veredelungswirtschaft in der Bundesrepublik und in der EWG (Drucksache IV/31,18) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (FDP) (Drucksache IV/3209) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Marktstrukturfonds für die Land-und Ernährungswirtschaft (Marktstrukturfondsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache IV/3244) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über staatliche Förderung bei der Überleitung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt der EWG (EWG-Anpassungsgesetz) (FDP) (Drucksache IV/3245) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines EWG-Anpassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/3387) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutgesetzes (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Dr. Effertz u. Gen.) (Drucksache IV/3370) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/3376) — Erste Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3369), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (Drucksachen IV/2826, IV/3355), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige forstwirtschaftliche Tätigkeiten und eine Änderung des Allgemeinen Programms des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (Drucksachen IV/3316, IV/3385) und mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über Maßnahmen gegen die Einschleppung von Schadorganismen der Pflanzen in den Mitgliedstaaten (Drucksachen IV/3288, IV/3395) Logemann (FDP) . . . . . . . . 9170 D Hüttebräuker, Staatssekretär . . 9174 D Ertl (FDP) 9177 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . 9177 C Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 9183 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 9187 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 9193 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 9199 B Sander (FDP) 9201 B Bauknecht (CDU/CSU) 9202 C Nächste Sitzung 9203 D Anlagen 9205 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Mai 1965 9155 183. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 14.5. Frau Ackermann 14.5. Dr. Adenauer 14.5. Dr. Aigner * 14. 5. Frau Albertz 14.5. Dr. Althammer 14.5. Arendt * 14.5. Dr. Aschoff 14.5. Dr. Atzenroth 14.5. Dr. Dr. h. c. Baade 14.5. Bading * 14.5. Bäuerle 14.5. Dr.-Ing. Balke 14.5. Bals 14.5. Bazille 14. 5. Dr. Becker (Mönchengladbach) 14.5. Berger 14. 5. Frau Berger-Heise 14. 5. Bergmann * 14. 5. Berlin 14.5. Dr. Bleiß 14.5. Fürst von Bismarck 14. 5. Dr. Böhm 14.5. Dr. h. c. Brauer 14. 5. Braun 14. 5. Bühler 14. 5. Dr. Burgbacher * 14. 5. van Delden 14. 5. Deringer * 14. 5. Dr. Dichgans * 14. 5. Diekmann 14.5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 5. Dr. Dittrich 14.5. Dopatka 14. 5. Drachsler 14. 5. Dr. Dr. h. c. Dresbach 5. 6. Eichelbaum 15. 5. Eisenmann 15. 5. Frau Dr. Elsner * 14. 5. Etzel 14. 5. Faller * 14. 5. Frau Dr. Flitz 14. 5. Dr. Franz 14.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 14. 5. Frau Funcke (Hagen) 14. 5. Dr. Furler * 14. 5. Gedat 14. 5. Frau Geisendörfer 14.5. Glombig 31. 5. Dr. Götz 14.5. Haage (München) 15.5. Haase (Kellinghusen) 14. 5. Hahn (Bielefeld) * 14. 5. Hansing 14. 5. Hauffe 14. 5. Dr. Hellige 14. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Herberts 14. 5. Herold 14. 5. Höhmann (Hess. Lichtenau) 14. 5. Hörauf 14. 5. Illerhaus * 14. 5. Jacobi (Köln) 14.5. Jahn 14. 5. Kalbitzer 15.5. Dr. Kempfler 14.5. Frau Kleinert 15. 5. Klinker * 14.5. Knobloch 31. 5. Kohlberger 14.5. Dr. Kreyssig * 14. 5. Kriedemann * 14.5. Kühn (Hildesheim) 14.5. Kulawig * 14. 5. Kuntscher 14. 5. Lang (München) 14.5. Leber 14.5. Lenz (Bremerhaven) 31.5. Lenz (Brühl) * 14. 5. Dr. Löhr * 14.5. Dr. Lohmar 14.5. Lücker (München) * 14. 5. Maier (Mannheim) 15.5. Mattick. 14. 5. Mauk * 14.5. Frau Meermann 14.5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 5. Merten * 14. 5. Mertes 14.5. Metzger * 14.5. Michels 14.5. Missbach 14.5. Dr. Morgenstern 15.5. Frhr. von Mühlen 15. 5. Müller (Remscheid) 14.5. Dr. Müller-Hermann * 14. 5. Dr. Pflaumbaum 14.5. Dr. Philipp * 14. 5. Frau Dr. Probst * 14. 5. Rademacher * 14. 5. Ravens 14. 5. Rehs 14.5. Reitz 14.5. Richarts * 14. 5. Rohde * 14.5. Roß 14.5. Seidl (München) 14.5. Seifriz * 14. 5. Seuffert * 14. 5. Dr. Seume 14.5. Dr. Schellenberg 14.5. Schlüter 22.5. Schneider (Hamburg) 14.5. Schoettle 14. 5. Frau Schröder (Detmold) 14. 5. Dr. Schwörer 15.5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 14.5. Dr. Starke * 14. 5. Dr. Stecker 14.5. Stein 14. 5. Steinhoff 15. 5. Stephan 14. 5. Stiller 14. 5. Storch* 14.5. Strauß 14.5. Frau Strobel* 14. 5. Strohmayr 15.5. Unertl 14. 5. Varelmann 14. 5. Verhoeven 14. 5. Wagner 14. 5. Weinkamm 14. 5. Dr. Wilhelmi 14.5. Dr. Zimmermann (München) 14.5. Zühlke 6. 6. b) Urlaubsanträge Werner 21.5. Anlage 2 Umdruck 634 Antrag der Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm, Ertl, Dr. Effertz und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Lage der Veredelungswirtschaft in der Bundesrepublik und in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/3118). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft darauf hinzuwirken, daß durch geeignete Maßnahmen die gewerbliche Veredelungsproduktion auf einen Umfang beschränkt wird, der den bäuerlichen Betrieben, die auf eine rentable Veredelungsproduktion angewiesen sind, diese Voraussetzung für ihre Existenzfähigkeit nicht beeinträchtigt. Bonn, den 14. Mai 1965 Frhr. v. Kühlmann-Stumm Dr. Heuser Ollesch Mischnick Dr. Hoven Burckardt Dr. Emde Dorn Dr. Imle Ertl Peters Reichmann Zoglmann Ramms Murr Dürr Dr. Kiep-Altenloh Sander Dr. Schneider Opitz Buss Wächter Sötebier Deneke Moersch Dr. Supf Dr. Danz Dr. Hamm Dehler Dr. Effertz Anlage 3 Umdruck 633 Änderungsantrag der Abgeordneten Sander, Dr. Effertz, Ertl, Mauk, Logemann, Peters (Poppenbüll), Wächter, Walter und Genossen zum Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Zucker (Drucksachen IV/2118, IV/3369). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Ausschußantrag - Drucksache IV/3369 - wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, bei den Verhandlungen im EWG-Ministerrat über eine gemeinsame Zuckermarktordnung a) keinem Beschluß zuzustimmen, der die wirtschaftliche Lage der deutschen Zuckerrübenanbauer und Zuckerrübenwirtschaft verschlechtern könnte, b) bei einer Ablehnung der Forderung auf Festsetzung und Koordinierung von nationalen Produktionszielen in Abstimmung mit dem Bedarf den Artikel 43 Abs. 3 Buchstabe a des EWG-Vertrages in Anspruch zu nehmen." Bonn, den 14. Mai 1965 Sander Dr. Effertz Ertl Mauk Logemann Peters (Poppenbüll) Wächter Walter Burckardt Dr. Danz Dr. Dörinkel Dr. Hoven Kreitmeyer Dr. Krümmer Kubitza Dr. Mälzig Moersch Murr Dr. Schneider (Saarbrücken) Weber (Georgenau)
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    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP-Fraktion zur Lage in der Veredelungswirtschaft ist bedingt durch die EWG Beschlüsse zur Getreidepreisharmonisierung und der damit verbundenen Senkung der deutschen Getreidepreise. Mit diesen Beschlüssen vom 15. 12. 1964 erfolgte eine neue Weichenstellung in der deutschen Agrarpolitik mit entscheidenden Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis, die in meiner Begründung einen besonderen Raum einnehmen sollen.
    Nach Auffassung meiner politischen Freunde sind konkrete Aussagen der Regierung zu den gestellten Fragen und damit zur künftigen Ausrichtung unserer landwirtschaftlichen Erzeugung erforderlich. Die EWG-Beschlüsse zur Angleichung der Getreidepreise, die Auswirkungen der deutschen Getreidepreissenkung wurden in den letzten Monaten viel diskutiert. Weniger stark beachtet wurden dagegen die Auswirkungen dieser EWG-Entscheidungen auf die Veredelungswirtschaft bei uns und in den Partnerländern. Bei diesen Auswirkungen handelt es sich erstens um direkte Auswirkungen durch Abschaffung der innergemeinschaftlichen Abschöpfung für Eier, Geflügel und Schweinefleisch und des innergemeinschaftlichen Einschleusungspreises statt 1970 schon zum 1. 7. 1967 und zweitens um die indirekten Auswirkungen der Getreidepreissenkung auf



    Logemann
    die Erzeugerpreise solcher Veredelungsprodukte, die auf Getreidebasis erzeugt werden.
    Bisher wurde der Landwirtschalft immer wieder -
    besonders von wissenschaftlicher Seite, aus nichtlandwirtschaftlichen Kreisen und von einzelnen Abgeordneten der linken Seite des Hauses — empfohlen, bei der Senkung der Getreidepreise die dann günstigeren Chancen in der Veredelungswirtschaft zu nutzen. Wir haben diesen Rat seit Jahren abgelehnt und halten ihn nach genauer Prüfung der Dezember Beschlüsse von 1964 für bedenklicher denn je. Inzwischen sind auch die Verfechter der These „mehr Veredelung" vorsichtiger geworden und erkennen die Gefahr der Überproduktion, vor der wir seit langem warnen.
    Nun zur Bedeutung der Veredelungswirtschaft. Nach dem letzten Grünen Bericht entfielen im Wirtschaftsjahr 1963/64 rund 76% der Barerlöse der deutschen Landwirtschaft auf den tierischen Bereich der Veredelung und 23,6 % auf pflanzliche Erzeugnisse. Die Landwirtschaft der Bundesrepublik hat gegenüber anderen EWG-Partnern die höchsten Einnahmen aus der Veredelung. In Frankreich beträgt der Anteil des tierischen Sektors an den Barerlösen rund 58% und in den Niederlanden 64%. Dieser Zahlenvergleich zeigt die besondere Bedeutung der Veredelung bei den deutschen landwirtschaftlichen Einnahmen und in der EWG. Dabei ist die Bedarfsentwicklung für diese Erzeugnisse in der Zukunft günstig zu beurteilen. Optimisten schätzen, daß die Nachfrage nach hochwertigen, eiweißreichen Nahrungsmitteln in der EWG in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch um 20% ansteigen wird. Entscheidend für die Landwirtschaft ist, wo dieser Bedarf erzeugt wird. In der Bundesrepublik besteht noch
    als einzigem EWG-Land — eine Nahrungslücke von reichlich 30%. Die FDP hat dazu immer deutlich die Auffassung vertreten, daß sie zur Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrung agrarpolitische Maßnahmen für berechtigt hält, die einen hohen Anteil der Eigenerzeugung am Nahrungsbedarf gewährleisten. Unser Leitgedanke dabei: „Agrarpolitik ist Ernährungssicherungspolitik" gilt auch für die Versorgung mit Gütern der Veredelungswirtschaft im Gemeinsamen Markt.

    (agrarpolitische Folgemaßnahmen und auf die Veredelungswirtschaft bezogen, die vorrangige Gewährung von Erzeugungschancen. Wir haben die Möglichkeiten solcher Chancen unter Beachtung der in Brüssel erfolgten neuen Weichenstellungen zu prüfen. Die Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe ruht nach Der Grundpfeiler zu a)

    Hinzu kommt das Problem einer gerechten Verteilung der Ausgleichsbeträge. Es erscheint mir besonders für die künftige Ausrichtung der Veredekung von Bedeutung. Die FDP ist (der Auffassung, daß die Ausgleichsbeträge individuell an diejenigen Betriebe zu zahlen sind, die durch die Getreidepreissenkung getroffen werden. Getroffen sind in erster Linie — ich glaube, darüber sind wir uns einig — die Getreide- und Kartoffelflächen. Wir möchten mit den Ausgleichsmitteln die Rentabilität des Getreidebaues und idamit der Bodenproduktion trotz der beschlossenen Preissenkung erhalten. Es liegt uns daran, zu verhindern, daß Getreide anbauende Betriebe durch Verlust der Rentabilität gezwungen werden, in die Veredelungswirtschaft auszuweichen. Daß die dem Getreidebetrieb entstehenden Verluste aus eigener Kraft nicht auszugleichen sind, zeigt folgende Betriebskalkulation.
    Durchgerechnet wurde ein Betrieb mit 70er Boden und optimaler Betriebsorganisation in Süd-Hannover. Bei Senkung des Getreidepreises um 15%, der Futtermittelpreise um 10 % und bei einer Steigerung der Löhne um 20 % bis zum Jahre 1970, sinkt in diesem Betrieb der Reinertrag um 100 DM je Hektar. Diese Berechnungen wurden besonders sorgfältig durchgeführt, das darf ich hinzufügen, und zwar mit Hilfe von Elektronenrechner und mit Hilfe der Universität in Göttingen. Dieses Ergebnis entspricht in etwa den Aussagen von Professor Woermann, Göttingen, der davon ausgeht, daß das deutsche Agrarpreisniveau bis 1970 um 7 bis 8 % niedriger sein wird und die Löhne bis 1970 um 20 % steigen werden. Deshalb ist esentscheidend, hier die Frage zu beantworten: welche Pläne bestehen für den Ausgleich der Einkommensverluste bei Getreide? Ich wäre dankbar, wenn die Bundesregierung heute auch dazu schon etwas sagen könnte. Die Beantwortung dieser Frage entscheidet mit das Schicksal der bäuerlichen Veredelungswirtschaft.
    Damit komme ich zum zweiten Grundpfeiler: der Sicherung der Rentabilität der Veredelungswirtschaft. Die bisher in Kraft befindlichen EWG-Marktordnungen für Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch sind — das zeigen die Erfahrungen — preislich unverbindlich. Abgesehen von der Präferenz gegenüber Drittländern, entwickeln sich die Preise aus dem Markt. Sie belasten den Erzeuger, der in der Veredelungswirtschaft gezwungen ist, mit hohem Kapitaleinsatz zu arbeiten, mit einem großen



    Logemann
    Rentabilitätsrisiko. Wie groß dieses Risiko ist, zeigt seit einigen Monaten die ernste Situation der deutschen Geflügelmäster.
    Vorausberechnungen der Auswirkungen der Marktordnung sind schwierig, da die theoretisch zu errechnenden Preise dadurch in Frage gestellt sind, daß sie durch Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt werden. Trotzdem ist die bei Berechnungen erkennbare Preistendenz in der Veredelungswirtschaft besorgniserregender als bei Getreide.
    Als Beispiel von Betriebsdurchrechnungen auf Grund der Marktordnungen: 1. Getreidebetrieb von 50 ha LN mit wenig Veredelung errechnet einen Verlust bei Inkrafttreten der EWG-Marktordnungen bis 1970 von 216 DM ja ha LN. Ein bäuerlicher Veredelungsbetrieb von 20 ha LN mit starker Veredelung kommt auf einen Verlust von 278 DM je ha LN.
    Alle Betriebsberechnungen, die zur Zeit vorliegen, stellen Verluste durch die EWG-Beschlüsse in einer Größenordnung zwischen 100 bis über 300 DM je ha LN feist. Diese Berechnungen machen deutlich, daß die deutsche Landwirtschaft auch bei größter Anstrengung die durch die EWG-Entscheidung eingeleitete Erzeugerpreisentwicklung nicht ohne Ausgleichszahlung verkraften kann. Sie zeigen aber auch, daß eine stärkere Veredelung keinen Ausgleich bringt. Deshalb sollte man nach unserer Auffassung den Getreide anbauenden Betrieb nicht erst hineindrängen.
    Zur Klärung dieser Situation für die Agrarpolitik und die Praxis hat meine Fraktion der Bundesregierung neun Fragen zur Beantwortung vorgelegt, die ich nachfolgend begründe.
    Mit der Frage 1 erbitten wir von der Bundesregierung ihre Auffassung zu den Auswirkungen der erwähnten Beschlüsse in den Partnerländern. Wir befürchten, daß durch die Senkung der Futtergetreidepreise in den betroffenen Partnerländern ein Sturm auf die Veredelungswirtschaft entfacht wird und es so schnell zu einer Überproduktion kommt. Für die deutschen Erzeuger entsteht zunächst der Vorteil, mit anderen Partnerländern zu gleichen Futtergetreidepreisen produzieren zu können. Dieser Vorteil wird auch bei uns, besonders im gewerblichen Bereich, einen Trend zur Mehrerzeugung auslösen. Als Nachteile bleiben die schon erwähnte vorzeitige Abschöpfungsbeseitigung und Abschaffung des inneren Einschleusungspreises. So entstehen uns folgende Gefahrenmomente: 1. schon kurzfristig ein verstärkter Angebotsdruck, vor allem aus Drittländern. 2. Der Bedarf der Bundesrepublik wird auch in Partnerländern Anreiz zur Mehrerzeugung sein. 3. Dazu kommen Angebotsvorteile in Partnerländern durch Markt- und Absatzorganisationen und Marktfonds. Wir legen Wert darauf, dazu die Vorstellungen der Bundesregierung zu hören.
    Mit der Frage 2 und 3 erwarten wir Antwort auf die für Erzeuger und Verbraucher wichtige Frage der Auswirkung der Beschlüsse auf die Erzeuger-und Verbraucherpreise; dazu zunächst ein Hinweis zu den Erzeugerpreisen. Bei den Erzeugern von Veredelungsprodukten gilt aus der Erfahrung die Regel, daß die Preise für Veredelungserzeugnisse den Preisen für Futtergetreide folgen. Eine Ausnahme bilden dabei zyklische Preisbewegungen, wie sie aus dem Auf und Ab der Schweinepreise bekannt sind. So ist damit zu rechnen, daß die Senkung der Getreidepreise auch zu niedrigen Preisen für Schweine, Eier und Geflügel führt. Trotzdem kann Staatssekretär Hütteibräuker recht behalten, der kürzlich erklärte, wegen erhöhter Nachfrage komme wahrscheinlich eine Preissenkung nicht zur Auswirkung.
    Der Marktwirtschaftler Dr. Bröckenhoff rechnet bei einem um 5 DM niedrigeren Futtergetreidepreis bei der Erzeugung eines 100 kg schweren Schlachtschweines mit 20 DM niedrigeren Futterkosten, von denen aber durch einen Rückgang der Veredelungspreise nur 5 DM verbleiben sollen. Andere Marktexperten beziffern, wie es auch aus den angeführten Beispielsrechnungen hervorgeht, die Verluste bei den Preisen für Veredelungserzeugnisse insgesamt höher als bei Getreide. Zur Klärung dieser unterschiedlichen Aussagen könnten konkrete Äußerungen der Bundesregierung, um die wir besonders bei dieser Frage bitten, beitragen.
    Zur Entwicklung der Verbraucherpreise! In der EWG ist die Bundesrepublik bekanntlich bei den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen mit geringen Ausnahmen „Hochpreisland". Trotzdem zeigen die Vergleiche bei Verbraucherpreisen, daß die Bundesrepublik — wiederum mit Ausnahmen — bei gleicher Qualität nicht ungünstig versorgt wird. Gegenüber Frankreich erscheinen die Vermarktungskosten bei uns relativ niedrig. Wir haben deshalb allen Grund, darauf zu achten, daß wir mit der Steuerharmonisierung, z. B. mit der Mehrwertsteuer oder mit der Einführung von Markt- und Absatzorganisationen, wie sie in Frankreich vorhanden sind, nicht die hohe französische Spanne zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen in die Bundesrepublik importieren. Mit Sorge stellen wir fest, daß, wie in allen Industrieländern, auch bei uns der Abstand zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen laufend größer wird. Die Regierung sollte mit einer entsprechenden Aufklärung der Bevölkerung bemüht sein, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Schon jetzt läßt sich voraussagen, daß bei vollständiger Herstellung des Gemeinsamen Marktes der deutsche Erzeuger niedrigere Erzeugerpreise erhält, der Verbraucher wahrscheinlich mehr zahlt, und das alles trotz höherer Ausgleichsbeträge und damit höherer Belastungen der deutschen Steuerzahler!
    Zur Frage 4: zur Anpassung der Veredelungsproduktion an den Bedarf! Wir fürchten, wie schon erwähnt wurde, daß die Getreidepreissenkung zu einer übersteigerten Veredelungsproduktion führt. Mein Kollege Dr. Starke weist seit Jahren auf diese Gefahr hin und auf die Tatsache, daß Überschüsse an Veredelungsprodukten viel gefährlicher sind als solche bei Getreide.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Sie verursachen hohe Vorratskosten und sind geeignet, wie wir es aus den Erfahrungen mit den französischen Überschüssen an Geflügelfleisch kennen, die Märkte der Partnerländer völlig durchein-



    Logemann
    anderzubringen. Aus diesen Gründen schlägt die FDP bei den einzelnen Erzeugnissen Vereinbarungen über nationale und regionale Produktionsziele und deren Koordinierung durch EWG-Gremien vor. Wir fragen dazu die Bundesregierung: Wie denkt sich die Bundesregierung die Anpassung der Erzeugung an den Bedarf, und welche Möglichkeiten sieht sie zur Steuerung der Erzeugung unter Berücksichtigung unserer gegebenen nationalen Marktchancen?
    Mit der Frage 5 fragen wir nach den Vorstellungen der Bundesregierung zur Finanzierung etwaiger Überschüsse und zu dem Problem einer gerechten Lastenverteilung. Ich möchte mich dazu nur kurz fassen. Nach den Ausführungen des französischen Staatspräsidenten in den letzten Wochen dringt Frankreich auf weitere Vergünstigungen. Dabei begünstigt — das möchte ich jetzt aus der Entwicklung heraus feststellen — der EWG-Agrarfonds schon eindeutig unseren französischen Nachbarn. Als Beispiel: Für die ersten drei Jahre gemeinsamer Marktpolitik zahlte Frankreich an Beiträgen 350 Millionen und erhielt an Leistungen 780 Millionen zurück. Die Niederlande zahlten an Beiträgen 130 Millionen und bekamen 164 Millionen zurück. Die Bundesrepublik zahlte an Beiträgen 380 Millionen und erhielt zurück ganze 42 Millionen. Der EWG-Agrarfonds wird — das zeigt die Entwicklung — für uns zum größten Verlustgeschäft.
    Nun konnten wir kürzlich mit Genugtuung lesen, daß sich Minister Schwarz in einer Rede mit Entschiedenheit gegen weitere Vorleistungen der Bundesrepublik in der EWG aussprach, eine Auffassung, die meine Fraktion seit Jahren zur EWG-Politik vertritt, die leider aber bei wichtigen Entscheidungen nicht berücksichtigt wurde.
    Unter Punkt 6 unserer Anfrage fragen wir nach Maßnahmen, welche die in der Veredelungswirtschaft gegebenen Möglichkeiten der bäuerlichen Familienbetriebe verwirklichen könnten. Ich komme damit zu einer Hauptforderung der Freien Demokraten, nämlich der zur Veredelungswirtschaft. Hier macht die EWG-Entwicklung jetzt eine Entscheidung darüber notwendig, ob die Chancen den bäuerlichen Familienbetrieben oder Veredelungsfabriken ohne „Ar und Halm" zugute kommen solsen. Die Bundesregierung nimmt, wenn ich an ihre Stellungnahme dazu im letzten Grünen Bericht erinnern darf, das Problem nicht ernst genug. Das zeigt auch die Tatsache, daß auf Anträge .der FDP und später der CSU zum gleichen Problem, die seit einem Jahr vorliegen, die Bundesregierung noch in keiner Weise reagiert hat. Das gleiche gilt für den Antrag des Ernährungsausschusses vom 24. Februar 1965.
    Die Gefahr der Verlagerung der Produktion in der Veredelungswirtschaft von den bäuerlichen Betrieben zu gewerblichen Großhaltungen besteht in allen EWG-Ländern. In der Bundesrepublik — um Beispiele zu nennen — ist eine Textilfabrik dabei, eine Legehennenhaltung mit zunächst 100 000 Hennen einzurichten; später sollen 200 000 Hennen gehalten werden. Aus Holland wird die Errichtung eines Schweinezuchtbetriebes mit 2000 Zuchtsauen gemeldet. Diese Beispiele ließen sich beliebig vermehren. Von den Partnerländern hat bisher nur Frankreich mit einer Lizenzierung dieser Entwicklung einen Riegel vorgeschoben. Die Bundesregierung sollte, bevor es zu spät ist, schnellstens in Brüssel die Lizenzierung für alle Partnerländer verlangen. Ich hoffe, daß die Bundesregierung vor allem zu dem heute schon erwähnten Antrag des Ernährungsausschusses Stellung nimmt, der die Bundesregierung unter b ersucht, sich für eine Lizenzierung der bodenunabhängigen Veredelungsunternehmungen einzusetzen.
    Zu dieser Lizenz, die in letzter Zeit mehr und mehr von allen Berufsorganisationen in allen Partnerländern verlangt wird, muß nach unserer Meinung noch eine entsprechende steuerliche Vergünstigung der Viehhaltung zugunsten der kleineren Betriebe kommen. Wir sind sehr erfreut darüber, daß gestern der Ernährungsausschuß einstimmig eine Staffelung der Tierhaltung beschlossen hat, die kleinen Betrieben endlich ganz besondere Chancen einräumt. Wir sehen in diesen Manahmen die wirksamsten Mittel zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft und zur Verhütung der Überproduktion. Diese Gefahr — das sei nochmals ausdrücklich festgestellt — kommt nicht aus der Landwirtschaft, sondern aus den industriellen gewerblichen Haltungen.
    Die Entwicklung zu Großhaltungen ist bei Rindvieh so lange nicht bedenklich, als die Kühe noch am Sonnabend und am Sonntag gemolken werden müssen. Gefährlicher ist sie bei Schweinen, erst recht in der Geflügelmast und in der Legehennenhaltung.
    Wir bejahen — ich sage das, um nicht falsch verstanden zu werden — durchaus Entwicklungen zu rationellen Erzeugungsmethoden und zu einer gewissen Spezialisierung der Arbeit auf den Höfen. Wir wissen, daß wir beides dem Verbraucher schuldig sind, um ihn preisgünstig mit Nahrungsmitteln beliefern zu können. Wir streben bei unseren Forderungen keine Zwerghaltungen an. Wenn wir eine Bevorzugung der bäuerlichen Geflügel- und Schweinehaltung verlangen, so geht es uns darum, landwirtschaftlichen Betrieben, die über wenig landwirtschaftliche Nutzfläche verfügen, also den kleineren Betrieben, Möglichkeiten der inneren Betriebsaufstockung zu geben, um dadurch die Vollbeschäftigung nicht ausgelasteter Arbeitskräfte zu erreichen. Da kleinere Betriebe auf Spezialgebieten der Veredelung nicht teurer produzieren als größere Wirtschaften, ist diese Forderung durchaus berechtigt. Allerdings ist es notwendig, durch gute Marktorganisation kleinere Angebotsmengen zusammenzufassen und entsprechend den Marktansprüchen qualitätsmäßig herzurichten. Die Bundesregierung sollte hierzu sagen, welchen Weg sie der Landwirtschaft empfiehlt.
    Dazu abschließend eine Bitte: Zwingen Sie uns nicht zu Tierhaltungen auf den Höfen, die nur nach Tausenden berechnet sind. Ich frage: Soll der deutsche Bauer, sollen die Landwirte in der EWG Methoden amerikanischer Eierfabriken nachahmen und zur Käfig- und Batteriehaltung von Legehennen in großem Stile übergehen? Meine Damen und



    Logemann
    Herren, das wäre technisch auch für die deutschen Bauern durchaus kein Problem. Aber, bitte, denken wir dabei auch an unsere Tiere! Was ich jetzt sage, soll durchaus kein Vorwurf gegen irgendeinen Geflügelzuchtbetrieb sein, den ich gleich mit seinem Rat erwähnen werde, sondern ich möchte damit nur aufzeigen, wie sehr wir an sich schon in eine Entwicklung hineingedrängt werden und wie bedenklich die Folgerungen aus einer solchen Entwicklung sein können.
    In einem Prospekt eines deutschen Geflügelzuchtbetriebes fand ich vor einigen Tagen den Rat, für Käfighennen, also für Tiere, die in Batteriehaltungen legen sollen, nur Hennen zu verwenden, denen im Kükenalter, damit sie sich den Kamm nicht blutig scheuern, der Kamm abgeschnitten sei. Um ein gegenseitiges Auffressen in den Käfigen zu verhindern, müsse auch der Schnabel gekürzt werden; und um eine Vereiterung der Zehen zu vermeiden, seien die Zehennägel zu entfernen! Da fragt man sich doch wohl zu recht: Was bleibt dann noch vom Tier? Wird eines Tages nicht wieder mit gutem Recht vom deutschen Bauern verlangt werden „Zurück zur Natur" ?! Das Problem der Verlagerung der Eiererzeugung in gewerbliche Betriebe und die Gefahr einer Überproduktion durch Eierfabriken wäre gelöst, wenn in der EWG solche Methoden der Tierhaltung verhindert würden. Für die Verbraucher und für die Tiere selbst wäre eine natürliche Haltung nur vorteilhaft.
    Der Bundesverband der Deutschen Industrie vertrat gerade in diesen Tagen die Auffassung, daß gewerblichen Großhaltungen auch bei uns eine freie Entwicklungsmöglichkeit gewährleistet werden müsse. Meine Damen und Herren, wir wünschen den Vorrang in der Veredelung für den bäuerlichen Betrieb und meinen, daß diese Wirtschaften dazu besonders geeignet und berufen sind. Als Praktiker wünsche ich auch nicht — das möchte ich hinzufügen —, daß Tiere oder Eier statt auf dem Bauernhof wie Autos am Fließband produziert werden.
    Ich möchte nur noch eine Frage behandeln, und zwar die Preisschwankungen für Veredelungserzeugnisse, und die letzten Fragen zur Milchwirtschaft nicht mehr zusätzlich begründen. Die bisherigen Erfahrungen mit den EWG-Agrarmarktordnungen zeigen, daß das Auf und Ab der Preise im Gemeinsamen Markt eher größer als kleiner wird. Diese Tatsache wird durch den Schweinezyklus des letzten Jahres bestätigt. Preisschwankungen bringen den Erzeugern regelmäßig Nachteile und den Verbrauchern kaum Vorteile, da er selten in den Genuß gesenkter Erzeugerpreise kommt. Rückläufige Erzeugerpreise — das läßt sich immer wieder feststellen — vergrößern fast regelmäßig die Vermarktungsspannen. In der „Agrarwirtschaft" wird im Zusammenhang mit den niedrigen Erzeugerpreisen für Schweine im Vorjahr dazu folgendes geschrieben:
    Die Handels- und Verarbeitungsspanne für Schweinefleisch weitete sich Anfang 1964, als das Marktangebot seinen zyklischen Tiefpunkt überwunden hatte und die Viehmarktpreise sanken, ungewöhnlich stark aus. Im Durchschnitt
    der drei letzten Quartale war sie um fast 40 v. H. höher als zur gleichen Zeit des Vorjahres.
    Es lohnt sich also, über Maßnahmen zur Verhütung von Marktschwankungen nachzudenken. Wir empfehlen dazu für Brüssel: 1. eine Verbesserung der Statistiken der Tierbestände in den Partnerländern, 2. verstärkte Hinweise auf die Marktlage für Erzeuger und Verbraucher, 3. Einwirkung auf das Marktangebot durch entsprechende Empfehlungen und Maßnahmen wie Frühablieferungsprämien oder die Lebendbevorratung, die sich bei Rindern hervorragend bewährt hat.
    Meine Damen und Herren, ich bin damit am Schluß meiner Begründung. Der deutschen Landwirtschaft bleiben bis zur vollen Herstellung des Gemeinsamen Marktes nur noch wenige Monate. Wir brauchen deshalb zur Ausrichtung der Erzeugung konkrete Aussagen der Bundesregierung.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Noch besteht die Möglichkeit, mit der Agrarpolitik die Entwicklung in der Veredlungswirtschaft so zu steuern, daß in der Bundesrepublik die bäuerliche Wirtschaft die Regel bleibt und sie nicht in einer Entwicklung, die in einzelnen westlichen Ländern schon zur industrialisierten Großhaltung führte, zur Ausnahme wird. Wir von der FDP entscheiden uns bei der politischen und agrarwirtschaftlichen Situation in der Bundesrepublik nachdrücklichst für den Familienbetrieb.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Große Anfrage der Fraktion der FDP ist begründet. Sie wird vom Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet. Er hat das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Große Anfrage der Freien Demokratischen Partei im Auftrag der Bundesregierung wie folgt.
    Frage 1 lautet:
    Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse des EWG-Ministerrats vom 15. Dezember 1964 zur Harmonisierung der Getreidepreise und die weiteren Beschlüsse des EWG-Ministerrats betr. Abschaffung der innergemeinschaftlichen Abschöpfungen für Schweinefleisch, Eier und Geflügel und des innergemeinschaftlichen Einschleusungspreises für Schweinefleisch zum 1. Juli 1967 auf die Entwicklung der Veredelungsproduktion in den EWG-Partnerländern?
    Die Antwort:
    Die Beschlüsse des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 15. Dezember 1964 zur Herstellung eines gemeinsamen Getreidepreisniveaus sind grundsätzlicher Art. Zu ihrer Anwendung muß der Rat bis zum 1. Juli 1967 eine Reihe von weiteren Beschlüssen über die Durchführung dieser Maß-



    Staatssekretär Hüttebräuker
    nahmen fassen und die entsprechenden Verordnungen erlassen. Erst wenn die Gestaltung dieser Verordnungen im einzelnen zu übersehen ist, sind konkrete Angaben über die Auswirkungen der Beschlüsse vom 15. Dezember 1964 möglich.
    Die Harmonisierung der Getreidepreise und die Abschaffung der innergemeinschaftlichen Abschöpfungen für Schweinefleisch, Eier und Geflügel und des innergemeinschaftlichen Einschleusungspreises für Schweinefleisch sind nur zwei Faktoren aus einer Vielzahl von Bestimmungsgründen, die die Entwicklung der Veredelungsproduktion der Partnerländer der Gemeinschaft beeinflussen.
    Die Produktion von Schweinefleisch, Eiern und Geflügel wird unter anderem von folgenden weiteren Faktoren bestimmt werden: tendenziell zunehmende Nachfrage vor allem nach tierischen Veredelungsprodukten bei steigendem Einkommen im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Wachstums und zunehmender Bevölkerung in den Partnerländern, weitergehende Rationalisierung gerade bei diesen Erzeugnissen, Entwicklung der Spannen in der Be-und Verarbeitung und im Handel, Gestaltung des Außenschutzes, Entwicklung des Angebots der Drittländer.
    An sich wäre zu erwarten, daß zumindest kurzfristig in den Ländern, in denen die Getreidepreisangleichung nach oben erfolgen muß, eine bremsende Wirkung auf die Produktion getreideabhängiger Veredelungserzeugnisse ausgeübt wird. Diese Wirkung würde sich bei Angleichung der Getreidepreise in mehreren Stufen bis zum 1. Juli 1967 vermindern und eventuell durch die zuvor genannten expansiv wirkenden Faktoren überlagert werden. In Ländern wie der Bundesrepublik, wo die Preise sämtlicher Getreidearten nach unten angeglichen werden, wird die Produktion getreideabhängiger Veredelungserzeugnisse tendenziell steigen. Dabei dürfte die deutsche Veredelungsproduktion gegenüber denjenigen Partnerländern eine echte Wettbewerbschance haben, die heute noch niedrigere Futtergetreidepreise, aber höhere Spannen in der Be- und Verarbeitung und im Handel haben.
    Die verschiedenen Bestimmungsgründe üben also abschwächende und verstärkende Wirkungen auf die Veredelungsproduktion aus, ohne daß das Gewicht der einzelnen Faktoren heute auch nur annähernd abgeschätzt werden könnte. Es ist daher unmöglich, die Wirkung der beiden in der Frage angesprochenen Faktoren isoliert zu betrachten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das haben wir schon einmal gehört!)

    Frage 2 lautet:
    Wie werden sich diese Beschlüsse auf die Entwicklung ,der Erzeuger- und Verbraucherpreise für Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch in der Bundesrepublik auswirken?
    Die Antwort:
    Nach dem 1. Juli 1967 ist in der Bundesrepublik — von ,der Angebotsseite her gesehen — voraussichtlich ein gewisses Sinken der Erzeugerpreise für
    Schweine, Eier und Geflügel zu erwarten. Auf der Nachfrageseite ist bei weiterem wirtschaftlichem Wachstum und bei weiterem Steigen der Einkommen .damit zu rechnen, daß der Verbrauch von Veredelungserzeugnissen weiterhin zunehmen wird. Von der relativen Entwicklung des Gesamtangebots aus der Erzeugung des Inlandes, der EWG-Partnerländer und der Drittländer und der Nachfrage sowie von der Entwicklung ,der tendenziell steigenden Spannen auf der Be- und Verarbeitungsstufe und im Handel wird es abhängen, inwieweit das Preisniveau auf der Erzeuger- und Verbraucherstufe sich verändern wird.
    Zu Frage 3:
    Wie hoch schätzt die Bundesregierung die ab 1. Juli 1967 bis zur vollständigen Herstellung des Gemeinsamen Marktes zu erwartenden Preiseinbußen für die deutschen Erzeuger bei Schweinefleisch, bei Eiern, beim Geflügelfleisch?
    Die Antwort lautet:
    Aus den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich abzuschätzen, in welcher Höhe Preiseinbußen für die deutschen Erzeuger von Schweinefleisch, Eiern und Geflügelfleisch vom 1. Juli 1967 bis zur vollständigen Herstellung des Gemeinsamen Marktes eintreten werden. Dabei ist zu beachten, daß .auf der Kostenseite Einsparungen beim Zukauffutter und durch die Rationalisierungseffekte eintreten werden. Eventuelle Preiseinbußen sagen daher noch nichts über die Einkommensentwicklung aus.
    Zu Frage 4:
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Veredelungsproduktion in der EWG mit der Nachfrage in Übereinstimmung zu bringen?
    Die Antwort lautet:
    Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Nachfrage und Erzeugung mit nationalstaatlichen Mitteln direkt in Einklang zu bringen. Die EWG-Kommission hat die Entwicklung von gemeinschaftlichen Maßnahmen im Auge, doch bisher keine konkreten Absichten verlauten lassen.
    Zu Frage 5:
    Welche Vorstellungen hat ,die Bundesregierung über die Finanzierung etwaiger Überschüsse, und nach welchen Grundsätzen will die Bundesregierung eine gerechte Lastenverteilung in der EWG erzielen?
    Die Antwort lautet:
    Die Finanzierung landwirtschaftlicher Überschüsse im Rahmen der EWG-Marktordnung ist in der Verordnung Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik geregelt. Danach erstreckt sich die Finanzierung durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auf die Kosten für Marktinterventionen und für Erstat-



    Staatssekretär Hüttebräuker
    tungen bei Ausfuhren nach dritten Ländern. Dabei gelten in der Übergangszeit noch gewisse Einschränkungen; so vergütet der Fonds in dieser Zeit nur den sogenannten Nettoausfuhrländern die von ihnen gezahlten Erstattungen mit dem niedrigsten durchschnittlichen Erstattungsbetrag in der Gemeinschaft. In .der Endphase des Gemeinsamen Marktes hingegen hat der Fonds die Marktinterventionskosten und die Ausfuhrerstattungen aller Mitgliedstaaten in voller Höhe zu tragen.
    Eine gerechte finanzielle Lastenverteilung läßt sich u. a. dadurch erreichen, daß die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten auf bestimmte Höchstsätze begrenzt werden. So hat die Bundesregierung den deutschen Finanzbeitrag bis zum 30. Juni 1965 auf höchstens 31 % begrenzt. Für die weitere Zukunft ist die gerechte Lastenverteilung Gegenstand von Finanzverhandlungen, die ,gerade begonnen haben und über die sich im gegenwärtigen Zeitpunkt verständlicherweise noch nichts sagen läßt. Sollte dabei auch über die Übertragung der Abschöpfungseinnahmen von den Mitgliedstaaten auf die Gemeinschaft verhandelt werden, würde das Hohe Haus ohnehin zur gegebenen Zeit eingeschaltet werden, da eine solche Übertragung von Finanzhoheit nach Art. 201 des Vertrages der Ratifizierung bedarf.
    Zu Frage 6:
    Ist die Bundesregierung bereit, im EWG-Ministerrat Maßnahmen zu erwirken, mit denen die
    in der Veredelungsproduktion gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten bevorzugt den bäuerlichen Familienbetrieben zugeführt werden können und dabei besonders die Lage der Futterbaubetriebe in den Grönlandgebieten berücksichtigt wird?
    Die Antwort lautet:
    Die Bundesregierung ist bereit, im EWG-Ministerrat nach Vorlage des in Aussicht gestellten Vorschlages der EWG-Kommission über eine Beeinflussung der Produktion von Veredelungserzeugnissen darauf hinzuwirken, daß die in der Veredelungsproduktion gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten bevorzugt den bäuerlichen Familienbetrieben zugeführt werden. Diese Bereitschaft entspricht auch der Erklärung von Stresa, nach der das Leitbild der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik die Erhaltung und Förderung des bäuerlichen Familienbetriebes sein soll. § 39 a des Entwurfs des neuen Bewertungsgesetzes unterstreicht das Bestreben der Bundesregierung, die Veredelungsproduktion insbesondere in den bäuerlichen Familienbetrieben zu erhalten.
    Die Bemühungen der Bundesregierung schließen die bäuerlichen Familienbetriebe in Grönlandgebieten mit ein. Sie sind in den Grünen Plänen mit besonderen Maßnahmen bedacht worden; insbesondere kommen ihnen die Mittel für die von der Natur benachteiligten Gebiete zugute. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die wirtschaftliche Lage der Grönlandbetriebe sorgfältig beobachten und den benachteiligten Gebieten Hilfen durch geeignete Maßnahmen zukommen lassen.
    Zu Frage 7:
    Welche Maßnahmen .stehen nach der Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung, um größeren Preisschwankungen für Veredelungserzeugnisse, vor allein dem zu erwartenden verstärkten Schweine-Zyklus in den EWG-Partnerstaaten und in der Bundesrepublik, entgegenzuwirken?
    Die Antwort lautet:
    Auf die Abschwächung der zyklischen Bewegungen in den Preisen und der Produktion von Schweinen wurde schon seit Jahrzehnten ein besonderer Augenmerk gerichtet, ohne daß jedoch ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden konnte. Das liegt an der großen Zahl der Anbieter von Schlachtschweinen, der dezentralisierten Haltung von Zuchtsauen und dem wechselnden Anfall von wirtschaftseigenem Futter auf Grund der Ernteschwankungen. Bei der Vielzahl von Betrieben ist ein marktkonformes Handeln der Beteiligten mit dem Ziel der Stabilisierung des Marktes kaum erreichbar. Interventionen auf den Märkten für tierische Veredelungserzeugnisse sind besonders kostspielig und in ihrer Wirkung begrenzt.
    Im wesentlichen bleibt daher nur der Weg, eine Beeinflussung des Marktverhaltens über eine laufende und eingehende Marktberichterstattung mit Hinweisen auf die zu erwartende Preisgestaltung zu erreichen. Dazu ist jedoch die Verbesserung der Markttransparenz in den EWG-Ländern von entscheidender Bedeutung, d. h. eine sehr viel bessere Kenntnis der Bewegung von Angebot, Nachfrage und Preisen. Anfänge sind gemacht; u. a. laufen zur Zeit Verhandlungen über eine einheitliche Erhebung der Schweinebestände in den EWG-Ländern. Bis allerdings ein greifbares Ergebnis in dem gewünschten Sinn vorliegen wird, dürften noch einige Jahre vergehen.
    Zu Frage 8:
    Ist die Bundesregierung bereit, das in der Bundesrepublik angewandte Augleichssystem am Milchmarkt auch in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Anwendung zu bringen?
    Die Antwort lautet:
    Mit dem deutschen Ausgleichssystem sind Möglichkeiten zur Verbesserung des Auszahlungspreises und zur Erreichung eines angemessenen Richtpreises gegeben. Dieses System steht im Zusammenhang mit Gebietsregelungen in der Milchwirtschaft. Die Bundesregierung hält es nicht für vertretbar, ein solches System, das erheblich kostensparend ist und in hohem Maße der Qualitätsförderung dient, bei einer gemeinsamen Trinkmilchmarktregelung aufzugeben. Es kann nicht der Sinn eines Gemeinsamen Marktes sein, daß Regelungen, die sich so eindeutig zum Wohle von Erzeuger und Verbraucher ausgewirkt haben, entfallen. Die Bundesregierung wird sich deshalb bei den Verhandlungen über die EWG-Trinkmilchmarktordnung dafür einsetzen, daß die deutsche Ausgleichsregelung in



    Staatssekretär Hüttebräuker
    ihren wesentlichen Teilen innerhalb der EWG zur Anwendung kommt. Einige Mitgliedsländer sehen hierbei allerdings große Schwierigkeiten.
    Frage 9:
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Behandlung der produktgebundenen Beihilfen für Milch im Rahmen der EWG-Milchmarktordnung?
    Die Antwort:
    Die EWG-Verordnung Nr. 13/64 über Milch und Milcherzeugnisse geht davon aus, daß der Erzeugerrichtpreis aus den Markterlösen erwirtschaftet werden soll. Bei einem Fortfall der produktgebundenen Beihilfen für Milch würde dies in der Bundesrepublik bei der Höhe des jetzigen Richtpreises bedeuten, daß dieser nur über eine wesentliche Erhöhung der Verbraucherpreise zu erreichen wäre. Derartige Preisanhebungen würden z. B. bei Butter für den Verbraucher unzumutbar sein und erhebliche Absatzschwierigkeiten zur Folge haben. Die Gemeinschaft wird deshalb nicht umhin kommen, zur Erreichung eines angemessenen Richtpreises Beihilfen in der Gemeinschaft vorzusehen. Nach den vertraglichen Grundlagen der Gemeinschaft ist dieser Weg durchaus möglich.

    (Beifall bei den Regieungsparteien.)