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Herr Präsident, die Antwort auf diese Frage lautet wie folgt: Die Frage bezieht sich auf Ausführungen, die der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Freien Demokratischen Partei auf deren Parteitag gemacht hat. Die Bundesregierung nimmt daher in Übereinstimmung mit ihrer mehrfach geäußerten :grundsätzlichen Auffassung zu diesen Ausführungen nicht Stellung.
Zur Sache möchte ich bemerken, daß die Deutschlandpolitik der Bundesregierung auf dem Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland beruht. Ich möchte in diesem Zusammenhang an meine Erklärungen in der Fragestunde vom 10. März dieses Jahres erinnern. Ich habe dort unter anderem gesagt, daß die Bundesregierung die Aufnahmediplomatischer Beziehungen zwischen der sogenannten DDR und dritten Staaten, mit denen sie .diplomatische Beziehungen unterhält, als einen unfreundlichen Akt betrachten und dementsprechend ihre Beziehungen zu dem betreffenden Staat einer Überprüfung unterziehen würde. Ich hatte hierzu erläuterndausgeführt, daß die Anwendung dieser Grundsätze nur mit dem Ziel erfolge, den höchstmöglichen Effekt zur Wahrung der deutschen Lebensinteressen zu erzielen. Es gehe in dieser Frage um den uns aufgegebenen Anspruch, ganz Deutschland allein zu vertreten. Das sei ein Grundsatz, der für uns selbstverständlich .sei und den wir auch weiterhin praktizieren würden. - Das ist der Inhalt meiner Ausführungen vom 10. März, die ich hier noch einmal wiedergebe.