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Ich kann zusammenfassend wiederholen, was ich schon auf einer Pressekonferenz gesagt habe: Bei den jetzt vorbereiteten Anzeigen handelt es sich um Anzeigen aus dem Bereich der Sozialinvestitionen. Für diese Veröffentlichungen sind laut Haushaltsgesetz Mittel aus dem Kapitel 04 03 Titel 314 bereitgestellt. Der Titel trägt die Bezeichnung „Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung". Ich darf darauf verzichten, die Zweckbestimmung nochmals vorzulesen. In anderem Zusammenhang habe ich sie bereits zitiert. Schon bei den Beratungen im Haushaltsausschuß über die Ausbringung von Mitteln zur Unterrichtung der Offentlichkeit über Sozialinvestitionen habe ich dargetan, daß eine direkte Unterrichtung der Bevölkerung insbesondere auch durch Anzeigen erfolgen solle. Die Anzeige ist nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für eine Regierung ein legitimes, besonders wirkungsvolles Mittel im Vergleich zu anderen Methoden des Öffentlichkeitsarbeit. Ich habe das an der Kostenaufteilung bereits nachgewiesen.