Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe auf die Frage V/2 — des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —:
Wird die Bundesregierung durch Verhandlungen mit den zuständigen amerikanischen Dienststellen dafür Sorge tragen, daß Angehörigen von Stationierungsstreitkräften, bei denen der Verdacht der Trunkenheit am Steuer besteht, unter den gleichen Voraussetzungen eine Blutprobe entnommen werden kann, wie Personen, die ausschließlich der deutschen Strafgerichtsbarkeit unterstehen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Weber vom 4. Mai 1965 lautet:
Von meinem Hause wird der Standpunkt vertreten, daß Zwangsmaßnahmen nach § 81 a StPO gegenüber Mitgliedern der amerikanischen Truppe, soweit sie der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, in gleicher Weise getroffen werden können wie gegenüber anderen Personen, die der deutschen Strafgerichtsbarkeit unterliegen.
Amerikanischerseits wird der Frage außerordentliche politische Bedeutung beigemessen. Der zuständige Referent meines Hauses erörtert sie daher zur Zeit in Heidelberg mit Vertretern des amerikanischen Hauptquartiers.
Nach Abschluß der Besprechungen werde ich Ihnen weiteren Bescheid zukommen lassen.
Ich rufe auf die Frage V/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Luda —:
Ist der Bundesregierung die Äußerung des Frankfurter Generalstaatsanwalts Bauer bekannt, im Gegensatz zur DDR" habe man in der Bundesrepublik noch immer die alte Rechtsmaschinerie, man hätte wie in der „DDR" handeln und die ganze alte Bürokratie abschaffen können ?