Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Titel dieser Verordnung ist derart unverständlich, daß es notwendig ist, ein paar Worte dazu zu sagen.
Es handelt sich um die in Art. 39 des Römischen Vertrages aufgeführten Aufgaben der Marktpolitik der EWG. Die Ziele dieser Marktpolitik können natürlich durch irgendwelche äußeren Einflüsse gefährdet werden, sei es durch Mißernten, durch Transportschwierigkeiten oder durch Viehseuchen. Für solche Fälle müssen irgendwelche Vorkehrungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung getroffen werden.
Die Tendenz der Verordnung ist zweifelsohne richtig; denn eine Marktordnung kann von der Allgemeinheit nur anerkannt werden, wenn sie einerseits, auf. der Erzeugerseite, für eine marktgerechte Gestaltung sorgt und andererseits, auf der Verbraucherseite, ebenfalls die Verhältnisse so regelt, daß keine überflüssigen Schwierigkeiten auftauchen.
Der Entwurf der Verordnung ist auch dem deutschen Parlament zugegangen. Der Bundesrat, auf den sich der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bezieht, hat Stellung genommen und die Bundesregierung gebeten, sich in Brüssel bei verschiedenen Punkten für eine Änderung einzusetzen.
Diese Änderungen beziehen sich in erster Linie darauf, daß es nicht eine besondere Verordnung geben soll, die alle Möglichkeiten des Eingriffs bei den verschiedenen Erzeugnissen zusammenfaßt, sondern die einzelnen Marktordnungen so geändert werden, daß sie auch in Katastrophenfällen angewandt werden können.
Der Außenhandelsausschuß hat sich heute vormittag noch mit der Vorlage beschäftigt. Er schlägt dem Hause vor, den Entwurf dieser Verordnung zur Kenntnis zu nehmen, aber die Bundesregierung zu ersuchen, bei den Verhandlungen in Brüssel darauf hinzuwirken, daß die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen in die verschiedenen EWG-Marktordnungen eingebaut werden, damit sie den jeweiligen besonderen Verhältnissen verschiedener Marktgebiete angepaßt werden können.
Da immer mehr Rechte auf die europäischen Gremien übergehen, hält es der Außenhandelsausschuß aber auch für notwendig, daß der Bundesregierung ans Herz gelegt wird, dafür zu sorgen, daß ein Mitspracherecht des Europäischen Parlaments sichergestellt wird. Eine solche Aufforderung an die Regierung ist wohl richtig, damit der Einfluß des Europäischen Parlaments verstärkt wird.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Vorschlag des Außenhandelsausschusses zu entsprechen, d. h. den Verordnungsentwurf mit der Aufforderung an die Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen.