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    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Berlin, den 7. April 1965 Inhalt: Erklärung des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier zur Eröffnung der Plenarsitzung in Berlin 8945 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Herberts 8946 A Erweiterung der Tagesordnung 8946 A Fragestunde (Drucksache IV/3265) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung Nr. 415 betr. Fristablauf bzw. Unverjährbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit Dr. Weber, Bundesminister . . . . 8946 C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 8946 C Frage des Abg. Jahn: Private Strafjustiz in Form von „Betriebsgerichten" Blank, Bundesminister . . . . 8947 A Jahn, (SPD) 8947 A Frage des Abg. Fritsch: Preissteigerung für Grund und Boden Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 8947 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8947 C Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 8947 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 8948 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8948 B Büttner (SPD) 8948 C Unertl (CDU/CSU) 8948 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8949 A Frage des Abg. Strohmayr: Finanzielle Förderung von Bauleitplänen Dr. Ernst, Staatssekretär 8949 B Mick (CDU/CSU) 8949 C Dröscher (SPD) 8949 D Hauffe (SPD) 8949 D Unertl (CDU/CSU) 8950 A Fragen des Abg. Freiherrn zu Guttenberg: Deutsche Architekturausstellung in der Sowjetunion Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8950 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 8950 D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Goethe-Institut in Ostfrankreich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8951 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 8951 B Moersch (FDP) 8951 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 Frage des Abg. Dr. Mommer: Europainitiative der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8951 D Dr. Mommer (SPD) 8952 B Fragen des Abg. Dr. Kohut: 75jähriges Gründungsjubiläum der Stadt Windhuk Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8952 C Dr. Kohut (FDP) 8952 D Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung von Studenten an Universitäten Höcherl, Bundesminister 8953 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8953 B Frage des Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Strukturatlas der Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 8953 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8953 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kulturzentrum Berlin Höcherl, Bundesminister . . . . . 8953 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8954 A Fragen des Abg. Biechele: Zollabfertigung am Bodensee Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8954 B Biechele (CDU/CSU) 8954 D Dr. Mommer (SPD) 8955 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schießplatz Landstuhl Kr. Kaiserslautern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8955 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 8955 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Deutscher Anteil am Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8955 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8956 A Fragen des Abg. Saxowski: Einfuhr von marktordnungsabhängigen Veredlungsprodukten Schwarz, Bundesminister . 8956 B, 8956 D Frage des Abg. Saxowski: Beschlüsse der EWG-Kommission zugunsten der Bundesrepublik Schwarz, Bundesminister 8956 D Frage des Abg. Matthöfer: Lohnanteil am Brotpreis Schwarz, Bundesminister 8957 A Matthöfer (SPD) 8957 A Frage des Abg. Matthöfer: Zuwachsraten von Lohn und Arbeitsproduktivität bei der Broterzeugung Schwarz, Bundesminister 8957 B Matthöfer (SPD) 8957 B Soetebier (FDP) 8957 D Frage des Abg. Matthöfer: Entwicklung der Brotpreise Schwarz, Bundesminister . . . . 8958 A Matthöfer (SPD) 8958 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 8958 C Dr. Kohut (FDP) 8958 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 8958 D Sander (FDP) 8959 A Fragen des Abg. Richartz: Einfließen von Düsenjägertreibstoff in die Kyll — Entschädigung der Fischereipächter von Hassel, Bundesminister . . . . 8959 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer: Fragebogen betr. Zugehörigkeit zu Parteien der SBZ von Hassel, Bundesminister . . . . 8959 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8960 A Berkhan (SPD) . . . . 8960 D, 8961 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8960 D Mischnick (FDP) .. . . . . . . 8961 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier zur GO . . . . . . . . . . 8961 C Frage des Abg. Felder: Mob-Gepäck von Hassel, Bundesminister . . . . 8961 D Felder (SPD) 8961 D Frage des Abg. Bauer, Würzburg: Eingriffe in privates Eigentum bei . Bundeswehrbauvorhaben von Hassel, Bundesminister . . . . 8962 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8962 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 III Entwurf eines .... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2531); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3249) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) (Drucksache IV/2529) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3234) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3234) — Zweite und dritte Beratung — Anders (SPD) 8963 A Biechele (CDU/CSU) 8963 D Dorn (FDP) 8964 D Antrag des Bundesschatzministers betr Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Teilprivatisierung der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks-Aktiengesellschaft (VEBA) (Drucksache IV/2861); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3248) Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8965 D Kurlbaum (SPD) . . . . 8967 B, 8975 B Katzer (CDU/CSU) . . . 8968 D, 8976 A Dr. Mälzig (FDP) 8973 B Junghans (SPD) 8974 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 8975 C Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8976 A Kähnen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8978 B Antrag betr. Privatisierung der „Vereinigte Industrie-Unternehmungen Aktiengesellschaft" (FDP) (Drucksache IV/3100) Mischnick (FDP) 8979 B Häussler (CDU/CSU) 8980 B Moersch (FDP) 8980 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8980 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 8981 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 8981 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Abg. Frau Wessel, Spieß, Dr. Rieger [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3088) — Erste Beratung — Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 8982 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8983 C Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen, die beim Eintreten einer Lage zu treffen sind, welche die Verwirklichung der in Art. 39 Abs. 1 Buchstaben c, d und e des Vertrags genannten Ziele gefährden könnte (Drucksachen IV/2730, IV/3283) Bading (SPD) 8984 A Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/3263) 8984 C Schlußwort des Präsidenten D. Dr. Gersten- maier 8984 D Nächste Sitzung 8985 Anlagen 8987 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 8945 178. Sitzung Berlin, den 7. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 7. 4. Dr. Adenauer 8. 4. Dr. Aschoff 8. 4. Dr. Atzenroth 30.4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bazille 15.4. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 4. Dr. Bieringer 8. 4. Dr. Birrenbach 8. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Frau Brauksiepe 9. 4. Brünen 15. 4. Burckardt 7. 4. Diebäcker 24.4. Diekmann 9.4. Dr. Dr. c. h. Dresbach 9. 4. Dürr 9. 4. Ehnes 9. 4. Eichelbaum 10.4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10.4. Frau Freyh (Frankfurt) 9. 4. Gibbert 8. 4. Giencke 9. 4. Dr. Gleissner 7. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 9. 4. Herold 30. 4. Hilbert 9.4. Frau Dr. Hubert ,8. 4. Illerhaus * 9. 4. Kaffka 7. 4. Kahn-Ackermann 7. 4. Dr. Knorr 9. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15. 4. Lemmer 14.4. Dr. Löhr 8.4. Lücker 8.4. Maier (Mannheim) 15.4. Majonica 9. 4. Mauk * 8. 4. Frau Meermann 9.4. Menke 9.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 4. Merten * 8.4. Metzger 15.4. Michels 9. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Müller (Worms) 9. 4. Nieberg 8. 4. Paul 9.4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Philipp 9. 4. Dr. Preiß 9.4. Rauhaus 9.4. Dr. Ramminger 8. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Schoettle 8. 4. Dr. Siemer 8. 4. Dr. Starke * 8. 4. Starch * 9.4. Strauß 8.4. Frau Strobel 8. 4. Strohmayr 9.4. Verhoeven 8. 4. Vogt 8.4. Wehner 9. 4. Weinkamm 15.4. Welke 9. 4. Werner 8. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10.4. Wischnewski 9. 4. Wittmer-Eigenbrodt 9. 4. Dr. Wuermeling 9. 4. Zühlke 9.4. b) Urlaubsanträge Bals 2.5. Dr. Frede 15.4. Hammersen 2. 5. Lenze (Attendorn) 4. 5. Dr. Stecker 7. 5. Anlage 2 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/4 - 50305 - 5253/65 Bonn, den 26. März 1965 An den Herrn Präsidenten 'des Deutschen Bundestages Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 11. November 1964 beschlossen, Herrn Staatssekretär a. D. Volkmar Hopf, Präsident des Bundesrechnungshofes, die Aufgaben des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu übertragen. Auf Grund dieses Kabinettsbeschlusses habe ich Herrn Staatssekretär a. D. Hopf gebeten, diese Aufgaben zu übernehmen. Herr Staatssekretär a. D. Hopf hat sich dazu bereiterklärt. Für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung habe ich Herrn Dr. Georg Bretschneider, Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, die Vertretung von Herrn Staatssekretär a. D. Hopf in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung übertragen. Die Bundesregierung hat am 10. März 1965 neue Richtlinien für die Tätigkeit des Bundesbeauftragten 8988 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung beschlossen. Abdrucke der Richtlinien füge ich mit der Bitte um Kenntnisnahme bei. Ludwig Erhard Richtlinien über die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom 10. März 1965 1. Der Bundesbeauftragte wird durch Vorschläge und Gutachten auf eine zweckmäßige, einfache und wirtschaftliche Gestaltung der Bundesverwaltung und der Haushaltsführung hinwirken und die Bundesregierung zur Erreichung dieses Zieles beraten. Das Aufgabengebiet des Bundesbeauftragten bezieht sich auf die gesamte Bundesverwaltung einschließlich der Sondervermögen und aller Stellen, die Mittel verwalten, deren Prüfung dem Bundesrechnungshof obliegt. Der Bundesbeauftragte wird dabei auch die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und innerhalb der Bundesverwaltungen beobachten. Der Bundesbeauftragte wird von sich aus oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder auf Ersuchen eines Bundesministers beratend tätig. Der Bundesbeauftragte hat den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu beraten, soweit es vom Deutschen Bundestag oder vom Bundesrat gewünscht wird. Schriftliche Gutachten sind der ersuchenden Stelle oder dem vom Gutachten betroffenen Ressort unmittelbar zuzuleiten. An andere Stellen können Gutachten nur im Einvernehmen mit der ersuchenden Stelle oder dem betroffenen Ressort gegeben werden. 2. Die Bundesregierung und die Bundesminister beteiligen den Bundesbeauftragten bei organisatorischen oder finanziellen Maßnahmen von größerer Tragweite sowie bei der Aufstellung und Beratung der Haushaltsvoranschläge. 3. Der Bundesbeauftragte wird ermächtigt, an die Landesregierungen heranzutreten, um sich über Einrichtungen und Arbeitsweise von Landes- und von Gemeindebehörden mit deren Einverständnis zu unterrichten. Auf Ersuchen von Ländern kann er auch für diese gegen Erstattung der Kosten tätig sein. 4. Der Bundesbeauftragte kann an den Sitzungen des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder ihrer Ausschüsse selbst oder durch Beauftragte im Rahmen der Geschäftsordnung dieser Körperschaften teilnehmen. Der Bundesbeauftragte kann auf seine Anregung oder auf Anregung eines Bundesministers mit Zustimmung des Bundeskanzlers an den Sitzungen des Bundeskabinetts teilnehmen. Der Bundesbeauftragte erhält die Protokolle über die Sitzungen, an denen er teilnimmt. Auch kann er im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler Einsicht in andere Kabinettsprotokolle nehmen. 5. Der Bundesbeauftragte kann örtliche Erhebungen vornehmen oder durch Beauftragte vornehmen lassen; er unterrichtet hiervon vorher den zuständigen Bundesminister, Der Leiter jeder in Anspruch genommenen Stelle hat den Bundesbeauftragten und seine Beauftragten in jeder Hinsicht (z. B. durch Auskünfte, Vorlage von Akten, Bestellung von Mitarbeitern und bevollmächtigten Verbindungsleuten) zu unterstützen. 6. Der Bundesbeauftragte bedient sich für seine Aufgaben der Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofes. 7. Die Richtlinien vom 8. Januar 1952 / 13. Mai 1957 treten außer Kraft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. .Schäfer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3256, Frage I) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu überprüfen, ob in Anbetracht der Mietfreigabe und insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl der Benützer von Dienstwohnungen die Herabsetzung des Ortszuschlages bei der Pensionierung von Beamten noch gerechtfertigt ist? Nach dem gegenwärtigen Rechtsstand ist der Ortszuschlag ein Bestandteil der Dienstbezüge, gleichwertig dem Grundgehalt, jedoch beweglich gehalten nach z. Z. nur noch zwei Ortsklassen. Der Ortszuschlag hat nicht die Aufgabe, die Kosten der Wohnung abzudecken, sondern soll die örtlichen Unterschiede in der Lebenshaltung ausgleichen. Bei dem Charakter des Ortszuschlages als Bestandteil der Dienstbezüge geht es nicht an, ihn bei Bemessung der Versorgungsbezüge anders zu behandeln als das Grundgehalt. Es ist .also nicht gerechtfertigt, den Ortszuschlag aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen herauszunehmen und ihn voll neben dem Ruhegehalt zu gewähren. Ergänzend möchte ich aber noch folgendes sagen: Die Besoldungskommission, die .der Bundesminister des Innern im Herbst vergangenen Jahres eingesetzt hat, beschäftigt sich bekanntlich mit dem Plan einer umfassenden Besoldungsreform. Dabei bildet eine wichtige Frage die Ablösung des Ortszuschlages durch familiengerechte Sozialzuschläge. Diese würden auch den Versorgungsempfängern voll gewährt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3256, Fragen II/1 und II/2): Ist bei den Vorbesprechungen zum Regierungsentwurf über Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand seitens der Bundesregierung mit der katholischen und der evangelischen Kirche Übereinstimmung darüber erzielt worden, daß diese im Rahmen der Steuerfreiheit vermögenswirksamer Leistungen auch auf die Kirchensteuer verzichten? Haben die Sozialversicherungen ihre Einwilligung dazu gegeben, daß im Rahmen der Steuerfreiheit und Abgabenfreiheit vermögenswirksamer Leistungen auch die Leistungen für die Sozialversicherungen ohne Entschädigungsleistungen seitens des Bundes wegfallen? Die Bundesregierung beantwortet beide von Ihnen gestellten Fragen mit „Nein":
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesschatzminister.
    Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer meiner Herren Amtsvorgänger, Hermann Lindrath, der Vater der Volksaktie und in der Nachkriegszeit lange Jahre Stadtkämmerer von Halle an der Saale, hat einmal gesagt:
    Keine Staatswirtschaft, kein kollektives Eigen-turn kann auf die Dauer jene Lebens- und Schaffungskräfte auslösen, die eine Volkswirtschaft auszulösen vermag, in der privates Eigentum von Generation zu Generation vererbt und vermehrt wird und in der selbständige Existenzen geschützt und gefördert werden.
    Meine Damen und Herren! Persönliche Freiheit und persönliches Eigentum sind tragende Fundamente unseres Staates. Ohne persönliche Freiheit und ohne persönliches Eigentum kann sich ein Staat auf die Dauer nicht entfalten. Er wird nicht lebens-
    und funktionsfähig sein. Beide bedingen einander. Der Verlust des einen zieht den Verlust des anderen zwingend nach sich. Beide Säulen, die Freiheits- und die Eigentumsgarantie, sind nicht nur in unserem Grundgesetz verankert, sie stehen nicht nur auf dem Papier, sondern leben in unserem Bewußtsein, und wir erleben sie täglich aufs neue.
    Die persönliche Freiheit gibt uns die Basis, auf der wir unser Leben frei gestalten können. Deshalb haben wir auch die Freiheit des Arbeitsplatzes und die Freiheit der Einkommensverwendung sowohl im Hinblick auf den Verbrauch als auch im 'Hinblick auf das Sparen. Im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft werden diese Freiheiten abgesichert durch ein System der sozialen Sicherheiten. Persönliches Eigentum soll zusätzlich — —(Abg. Dr. Schäfer: Nach der Geschäftsordnung ist Vorlesen nicht zulässig!)

    — Herr Kollege Schäfer, es ist, glaube ich, gerade an dieser Stelle gut, wenn man noch einmal etwas zum Grundsätzlichen sagt.

    (Beifall in der Mitte.)

    Persönliches Eigentum soll zusätzlich Rückhalt und Unabhängigkeit gegenüber den Wechselfällen des Lebens geben. Denn nur der ist wirklich frei, der die Chance hat, Eigentum zu bilden, und der diese Chance auch wahrnimmt.
    Unser Wirtschaftssystem der sozialen Marktwirtschaft bietet jedem eine Beteiligung am Produktionsvermögenm der Wirtschaft an. Der sozialen Marktwirtschaft entspricht das System der gleichwertigen Partnerschaft, die das Selbstbewußtsein des einzelnen stärkt und sein Verantwortungsbewußtsein weckt.
    Bestand früher in Zeiten des Klassenkampfes die Alternative „Aktionär, Kapitalist" gegenüber „Arbeiter, Proletarier", so hat unsere Politik nicht nur zu einer Entproletarisierung der Arbeiterschaft geführt, sondern viele Arbeiter sind 'heute Aktionäre und damit Miteigentümer an Produktionsmitteln geworden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Allein durch die Privatisierung bundeseigener Industrieunternehmen wurden es weit über eineinhalb Millionen. Während 1960 erst 1,5 % aller Haushalte in der Bundesrepublik Aktien besaßen, waren es 1961 nach der VW-Privatisierung bereits 6 % und 1962/63 7 %.
    Diese Entwicklung, verbunden mit der Eigentumsbildung in anderen Bereichen — denken wir z. B. an die 2,5 Millionen Eigenheime und Eigentumswohnungen — ist Beweis für die Verwirklichung unserer Vorstellung vom Eigentum.
    Dieses Eigentum wird durch die Verfassung geschützt. Eine Umverteilung des 'bestehenden Eigentums durch Gewalt ist damit ausgeschlossen. Deshalb' wollen wir weder Verstaatlichung noch Gemeineigentum, kalte Sozialisierung oder gar sogenanntes Volkseigentum, das angeblich jedem gehört, ohne daß er jemals mitbestimmen könnte oder einen persönlichen Vorteil davon hätte.
    Was wir wollen, ist 'breit gestreutes privates Eigentum, das sich unsere Bürger durch Fleiß, Tüchtigkeit und Sparsamkeit schaffen, über das sie frei verfügen können und das ihnen Nutzen bringt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen für die Bildung breitgestreuten Eigentums hat uns die Wirtschaftspolitik geschaffen. Ich dart darauf hinweisen, daß letzten Endes auch die permanenten Steuersenkungen seit 1949, die insgesamt 20 Milliarden DM zugunsten der Steuerzahler betragen, die Sparfähigkeit des einzelnen erhöht und damit die Eigentumsbildung gefördert haben. Es gibt eine Reihe von weiteren gesetzlichen Maßnahmen. Ich möchte sie hier gar nicht auffahren. Ich glaube aber, daß wir insgesamt etwas getan haben, um diese Eigentumsbildung zu ermöglichen.



    Bundesminister Dr. Dollinger
    Abgesehen von der eigentumspolitischen Bedeutung der Privatisierung ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es nicht Sache des demokratischen Staates ist, der privaten Wirtschaft Konkurrenz zu machen. Aufgabe des Staates ist es vielmehr, den ordnungspolitischen Rahmen für einen ungehinderten Wirtschaftsablauf zu setzen und den Wetthewerb zu fördern. Die öffentliche Hand sollte sich nur dort betätigen — Herr Kollege Mälzig hat es schon gesagt —, wo dies auf Grund gesamtwirtschaftlicher Erfordernisse notwendig ist.
    Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit den bundeseigenen Unternehmen wird immer wieder auch die Frage gestellt, ob nicht durch Bundesunternehmen aktive Wirtschaftspolitik getrieben werden sollte. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, daß diese Möglichkeiten überschätzt werden. Der Anteil der bundeseigenen Unternehmen ist in einem einzelnen Wirtschaftszweig durchweg nur gering. Anzunehmen, Bundesunternehmen könnten die Rolle eines Preisbrechers spielen, ist eine Selbsttäuschung. Staatsunternehmen sind wie jedes andere Unternehmen auch den Gesetzen der Kalkulation unterworfen. Da sie nicht zaubern können, können sie auch nichts verschenken. Tun sie es trotzdem, so entsteht bei ihnen wie bei jedem anderen Unternehmen ein Defizit. Denn auch bei Staatsunternehmen kann man die Grundprinzipien wirtschaftlichen Denkens und Handelns nicht ungestraft außer acht lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    I Ein weiterer Grund für die Privatisierung ist letzten Endes die Notwendigkeit, auch unerwünschten Konzentrationsprozessen in Staatshand entgegenzuwirken. Zwar können und sollten wir uns nicht gegen jegliche Konzentration in der Wirtschaft wenden, zumal die moderne Technik und die Wettbewerbsfähigkeit oft dazu zwingen. Diese technisch bedingte Konzentration können und müssen wir auf der Kapitalseite entschärfen durch breitgestreute Anteilsrechte, auch durch Volksaktien, und so der Kapitalakkumulation erfolgreich entgegenwirken.
    Nun ein Wort zur soziologischen Seite der Privatisierung! Dem Bundesbürger, der früher dem Erwerb der Aktien reserviert, ja ablehnend gegenüberstand, wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an industriellen Unternehmen in weitaus größerem Maße als bisher zu beteiligen. Wir sind der Auffassung, daß dadurch auch die Denkweise des Bürgers und das Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft in eine andere Richtung kommt. Den einzelnen Bürger interessiert jetzt neben seinem Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit als Aktionär in gleicher Weise die Sicherheit seiner Kapitalanlage und nicht zuletzt der Gewinn seines Unternehmens. Dies fördert das gesamtwirtschaftliche Denken, das wir um der Stabilität der Währung und des Wachstums der Wirtschaft willen dringend benötigen. Denn der Bürger, der zugleich Arbeitnehmer und Miteigentümer bei industriellem Vermögen ist, hat deutlich vor Augen, daß es in der Wirtschaft nicht nur ein Fordern, sondern auch ein Bewahren zum Nutzen aller gibt. Eine so verstandene Privatisierung trägt auch zur Lösung der Mitbestimmungsfrage bei, und zwar durch Mitbesitz.
    Wir haben zwei Privatisierungen hinter uns, die der Preußag im Jahre 1955 und die des Volkswagenwerks im Jahre 1961. Ich glaube, es waren erfolgreiche Aktionen. Wir haben immerhin die Zahl der Aktionäre in Deutschland von rund 500 000 auf über 2Millionen erhöht. Es war ein Erfolg, sagte ich, und zwar deshalb, weil der Bundesbürger, insbesondere der sogenannte „kleine Mann", nun über ein entsprechendes Einkommen verfügt und sein Vertrauen den Papieren aus Bundesbesitz schenkte. Beweis dafür ist die Überzeichnung der Papiere und die Tatsache, daß noch heute fast zwei Drittel der Ersterwerber sich von ihren Volkswagenaktien nicht getrennt haben. Bei der Preußag haben wir eine ähnliche Situation.
    Die VEBA-Aktien betrachten wir als ein Papier, das eine gute, sichere und preisgünstige Kapitalanlage darstellt. Die unternehmerische Vielschichtigkeit des Konzerns — Stromerzeugung, Chemie, Handel und Kohle — wird eine Zukunft haben, und wir können für die Zukunft auch mit einer entsprechenden Dividende rechnen.
    In der Debatte ist die Frage angeklungen, ob der Aktionär einen entsprechenden Einfluß hat. Wir sind der Auffassung, daß das volle Stimmrecht des Volksaktionärs von entscheidender Bedeutung ist. Wir mußten aus diesem Grunde auch den Gedanken der stimmrechtslosen Volksaktie ablehnen. Darüber hinaus hat aber der Volksaktionär auch die Möglichkeit, mitzubestimmen und mit zu kontrollieren über seine Vertreter, die im Aufsichtsrat sind.

    (Zurufe von der SPD: Das sind doch die Banken! — Das ist doch eine Illusion!)

    Es wurde darauf hingewiesen, daß es sich um ein Experiment handelt. Ich darf hier auf einige wenige Zahlen über die Ergebnisse in der Vergangenheit hinweisen. Herr Kollege Kurlbaum, bei der PreußagPrivatisierung hatten wir eine Einkommensgrenze von 16 000 DM. Sämtliche Erwerber lagen innerhalb dieser Grenze. Wir hatten seinerzeit eine erhebliche Überzeichnung, so daß zu den ursprünglich vorgesehenen 30 Millionen noch weitere 51 Millionen hinzugegeben wurden.
    Bei der VW-Privatisierung lag die Einkommensgrenze bei 8000 DM für Ledige und bei 16 000 DM für Verheiratete.

    (Zurufe von der SPD: Alles bekannt!)

    — Verzeihen Sie! Sie haben vorhin von „Experiment" gesprochen. Ich möchte hier einmal zeigen, daß für uns die Zeit des Experimentierens auf diesem Gebiet zu Ende ist. Wir haben ja praktische Erfahrungen. Deshalb sind diese Zahlen doch interessant.
    Von den Erwerbern hatten 88,3 % ein Einkommen von 6 000 bzw. — Verheiratete — 12 000 DM. Damit hat sich gezeigt, daß der einfache Mann oder, wie man oft sagt: der „kleine Mann" von der Möglichkeit, diese Aktien zu erwerben, in großem Umfang Gebrauch gemacht hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Bundesminister Dr. Dollinger
    Wir haben bei VW auch die Tatsache zu verzeichnen, daß von den rund 65 000 Belegschaftsangehörigen 63 000 von der Möglichkeit Gebrauch machten, eine Volksaktie zu erwerben.
    Meine Damen und Herren, über den Sozialrabatt wurde im Ausschuß diskutiert, und es wurde auch gesagt, welche Schwierigkeiten vorhanden sind. Herr Kollege Kurlbaum, im Jahre 1961 bei der VW-Privatisierung war der Sozialrabatt vorhanden. Sie haben seinerzeit die VW-Privatisierung abgelehnt.

    (Abg. Kurlbaum: Aus anderen Gründen! Das wissen Sie doch ganz genau!)

    — Die Tatsache, daß Sie abgelehnt haben, bleibt bestehen. Wir haben bei dieser Teilprivatisierung, die ja eine Kapitalaufstockung darstellt, darauf hingewiesen, daß die VEBA nicht in der Lage ist, einen Sozialrabatt zu geben. Das Problem Bundeshaushalt wurde im Haushaltsausschuß ebenfalls erörtert.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß wir einen Fortschritt in der Eigentumspolitik mit dieser Privatisierung erzielen werden, und ich bin sicher, daß die Privilegierung der unteren Einkommensgruppen dazu führen wird, daß die Menschen, die wir besonders ansprechen wollen, von der Möglichkeit des Erwerbs Gebrauch machen werden.
    Ich darf noch einen Gedanken hinzufügen. Wir müssen auch überlegen, wie wir bei weiteren Privatisierungen den Erlös verwenden werden. Ich glaube, daß die VW-Privatisierung mit der Volkswagenstiftung ein gutes Beispiel gegeben hat. Wir I werden in Zukunft, so wie wir es im Rahmen des Leistungsförderungsgesetzes tun, zu überlegen haben, ob wir Privatisierungserlöse nicht dazu verwenden sollen, in den breiten Massen auch das geistige Eigentum bei all denen zu fördern, die guten Willens sind.
    Ich darf dem Hohen Hause, ich darf dem Haushaltsausschuß und insbesondere dem Besitzausschuß sehr herzlich danken, daß die Beratungen in so sachlicher Form und so schnell durchgeführt. worden sind, so daß wir in der Lage sind, die soziale Privatisierung der VEBA durchzuführen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Könen (Düsseldorf).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letzten Ausführungen des Herrn Bundesschatzministers befaßten sich mit dem Gesetz. Bevor er das Wort bekam, gab es hier einen Vorgang. Kollege Katzer meldete sich zum zweitenmal zu Wort. Der Herr Minister sollte gerade das Wort bekommen, und mit der Bemerkung, daß der Herr Minister gern zum Schluß das Wort halben möchte, bekam Herr Katzer das Wort.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Völlig normal!)

    — Habe ich irgendwo gesagt, das sei nicht normal, Herr Brück?

    (Abg. Brück: Völlig normale Angelegenheit, Herr Kollege!)

    — Sie haben vollständig recht, wenn der Minister völlig normal spricht, wenn er normal spricht, Herr Brück; davon rede ich ja. Ich habe ja nicht gesagt, er habe normal gelesen.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Ich wollte ja eigentlich nur eine kleine Bemerkung machen. Meine Damen und Herren, Sie haben völlig recht — —

    (Abg. Rasner: Ja!)

    — Herr Rasner, es würde wahrscheinlich für unhöflich gehalten werden, wenn ich sagte: Ich habe S i e nicht mit einbegriffen, weil ich dann sagte, ich hielte Sie nicht für einen Herrn:

    (Lachen bei der CDU/CSU.) Aber so war das nicht gemeint.


    (Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Nein, das ist keine Flegelei.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unsinn ist es! — Zuruf von der FDP: Typisch Könen!)

    — Das mag sein.

    (Heiterkeit.)

    Ich denke nicht daran, mich hier anders hinzustellen, als ich bin, — falls Sie das interessieren sollte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bis jetzt war ich noch nicht ärgerlich. Nun machen Sie mich bitte nicht ärgerlich!

    (Heiterkeit.)

    Sie können machen, was Sie wollen, ich werde hier sagen, was ich sagen will.

    (Zurufe und Lachen bei den Regierungsparteien.)

    — Nun lassen Sie mich doch!
    Meine Damen und Herren, es ist wirklich völlig normal — —

    (Lachen und ironischer Beifall in der Mitte.)

    — Sie scheinen sich in einem Ausnahmezustand zu befinden, wenn Sie normal sind.

    (Lachen in der Mitte.)

    Es ist völlig normal — da haben Sie recht —, daß der Minister

    (erneutes Lachen in der Mitte)

    — jetzt werde ich auf Ihre Lacherei keine Rücksicht mehr nehmen — zu einem Gesetz, das verabschiedet wird, noch einmal etwas sagt. Sie wissen aber, daß nach unserer Geschäftsordnung die Debatte wieder eröffnet ist, wenn der Minister gesprochen hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Deswegen reden Sie!)

    Die Tagesordnung von heute — das wissen Sie genausogut wie ich — läßt eine Debatte nicht mehr zu.
    Nun will ich Ihnen meinen Protest anmelden. Darum bin ich hierhergegangen. Ich bin der Auffassung, daß das, was der Herr Minister sagte, 'bevor



    Könen (Düsseldorf)

    er auf das Gesetz kam, nicht eine Schlußbemerkung zum Gesetz war. Er hat hier vielmehr in einem großen Bogen über alle möglichen Dinge gesprochen, die eine Diskussion herausfordern. Ich bedaure außerordentlich, daß wir wegen der Geschäftslage diese Diskussion nicht mehr erschöpfend führen können.

    (Abg. Dr. Barzel: Sie haben Zeit für einen Beitrag!)

    — Herr Kollege Barzel, ich will gar nicht über die Sache reden.

    (Lachen in der Mitte.)