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    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Berlin, den 7. April 1965 Inhalt: Erklärung des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier zur Eröffnung der Plenarsitzung in Berlin 8945 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Herberts 8946 A Erweiterung der Tagesordnung 8946 A Fragestunde (Drucksache IV/3265) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung Nr. 415 betr. Fristablauf bzw. Unverjährbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit Dr. Weber, Bundesminister . . . . 8946 C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 8946 C Frage des Abg. Jahn: Private Strafjustiz in Form von „Betriebsgerichten" Blank, Bundesminister . . . . 8947 A Jahn, (SPD) 8947 A Frage des Abg. Fritsch: Preissteigerung für Grund und Boden Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 8947 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8947 C Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 8947 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 8948 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8948 B Büttner (SPD) 8948 C Unertl (CDU/CSU) 8948 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8949 A Frage des Abg. Strohmayr: Finanzielle Förderung von Bauleitplänen Dr. Ernst, Staatssekretär 8949 B Mick (CDU/CSU) 8949 C Dröscher (SPD) 8949 D Hauffe (SPD) 8949 D Unertl (CDU/CSU) 8950 A Fragen des Abg. Freiherrn zu Guttenberg: Deutsche Architekturausstellung in der Sowjetunion Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8950 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 8950 D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Goethe-Institut in Ostfrankreich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8951 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 8951 B Moersch (FDP) 8951 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 Frage des Abg. Dr. Mommer: Europainitiative der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8951 D Dr. Mommer (SPD) 8952 B Fragen des Abg. Dr. Kohut: 75jähriges Gründungsjubiläum der Stadt Windhuk Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8952 C Dr. Kohut (FDP) 8952 D Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung von Studenten an Universitäten Höcherl, Bundesminister 8953 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8953 B Frage des Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Strukturatlas der Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 8953 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8953 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kulturzentrum Berlin Höcherl, Bundesminister . . . . . 8953 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8954 A Fragen des Abg. Biechele: Zollabfertigung am Bodensee Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8954 B Biechele (CDU/CSU) 8954 D Dr. Mommer (SPD) 8955 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schießplatz Landstuhl Kr. Kaiserslautern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8955 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 8955 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Deutscher Anteil am Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8955 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8956 A Fragen des Abg. Saxowski: Einfuhr von marktordnungsabhängigen Veredlungsprodukten Schwarz, Bundesminister . 8956 B, 8956 D Frage des Abg. Saxowski: Beschlüsse der EWG-Kommission zugunsten der Bundesrepublik Schwarz, Bundesminister 8956 D Frage des Abg. Matthöfer: Lohnanteil am Brotpreis Schwarz, Bundesminister 8957 A Matthöfer (SPD) 8957 A Frage des Abg. Matthöfer: Zuwachsraten von Lohn und Arbeitsproduktivität bei der Broterzeugung Schwarz, Bundesminister 8957 B Matthöfer (SPD) 8957 B Soetebier (FDP) 8957 D Frage des Abg. Matthöfer: Entwicklung der Brotpreise Schwarz, Bundesminister . . . . 8958 A Matthöfer (SPD) 8958 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 8958 C Dr. Kohut (FDP) 8958 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 8958 D Sander (FDP) 8959 A Fragen des Abg. Richartz: Einfließen von Düsenjägertreibstoff in die Kyll — Entschädigung der Fischereipächter von Hassel, Bundesminister . . . . 8959 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer: Fragebogen betr. Zugehörigkeit zu Parteien der SBZ von Hassel, Bundesminister . . . . 8959 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8960 A Berkhan (SPD) . . . . 8960 D, 8961 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8960 D Mischnick (FDP) .. . . . . . . 8961 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier zur GO . . . . . . . . . . 8961 C Frage des Abg. Felder: Mob-Gepäck von Hassel, Bundesminister . . . . 8961 D Felder (SPD) 8961 D Frage des Abg. Bauer, Würzburg: Eingriffe in privates Eigentum bei . Bundeswehrbauvorhaben von Hassel, Bundesminister . . . . 8962 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8962 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 III Entwurf eines .... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2531); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3249) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) (Drucksache IV/2529) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3234) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3234) — Zweite und dritte Beratung — Anders (SPD) 8963 A Biechele (CDU/CSU) 8963 D Dorn (FDP) 8964 D Antrag des Bundesschatzministers betr Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Teilprivatisierung der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks-Aktiengesellschaft (VEBA) (Drucksache IV/2861); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3248) Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8965 D Kurlbaum (SPD) . . . . 8967 B, 8975 B Katzer (CDU/CSU) . . . 8968 D, 8976 A Dr. Mälzig (FDP) 8973 B Junghans (SPD) 8974 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 8975 C Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8976 A Kähnen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8978 B Antrag betr. Privatisierung der „Vereinigte Industrie-Unternehmungen Aktiengesellschaft" (FDP) (Drucksache IV/3100) Mischnick (FDP) 8979 B Häussler (CDU/CSU) 8980 B Moersch (FDP) 8980 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8980 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 8981 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 8981 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Abg. Frau Wessel, Spieß, Dr. Rieger [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3088) — Erste Beratung — Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 8982 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8983 C Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen, die beim Eintreten einer Lage zu treffen sind, welche die Verwirklichung der in Art. 39 Abs. 1 Buchstaben c, d und e des Vertrags genannten Ziele gefährden könnte (Drucksachen IV/2730, IV/3283) Bading (SPD) 8984 A Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/3263) 8984 C Schlußwort des Präsidenten D. Dr. Gersten- maier 8984 D Nächste Sitzung 8985 Anlagen 8987 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 8945 178. Sitzung Berlin, den 7. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 7. 4. Dr. Adenauer 8. 4. Dr. Aschoff 8. 4. Dr. Atzenroth 30.4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bazille 15.4. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 4. Dr. Bieringer 8. 4. Dr. Birrenbach 8. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Frau Brauksiepe 9. 4. Brünen 15. 4. Burckardt 7. 4. Diebäcker 24.4. Diekmann 9.4. Dr. Dr. c. h. Dresbach 9. 4. Dürr 9. 4. Ehnes 9. 4. Eichelbaum 10.4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10.4. Frau Freyh (Frankfurt) 9. 4. Gibbert 8. 4. Giencke 9. 4. Dr. Gleissner 7. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 9. 4. Herold 30. 4. Hilbert 9.4. Frau Dr. Hubert ,8. 4. Illerhaus * 9. 4. Kaffka 7. 4. Kahn-Ackermann 7. 4. Dr. Knorr 9. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15. 4. Lemmer 14.4. Dr. Löhr 8.4. Lücker 8.4. Maier (Mannheim) 15.4. Majonica 9. 4. Mauk * 8. 4. Frau Meermann 9.4. Menke 9.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 4. Merten * 8.4. Metzger 15.4. Michels 9. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Müller (Worms) 9. 4. Nieberg 8. 4. Paul 9.4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Philipp 9. 4. Dr. Preiß 9.4. Rauhaus 9.4. Dr. Ramminger 8. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Schoettle 8. 4. Dr. Siemer 8. 4. Dr. Starke * 8. 4. Starch * 9.4. Strauß 8.4. Frau Strobel 8. 4. Strohmayr 9.4. Verhoeven 8. 4. Vogt 8.4. Wehner 9. 4. Weinkamm 15.4. Welke 9. 4. Werner 8. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10.4. Wischnewski 9. 4. Wittmer-Eigenbrodt 9. 4. Dr. Wuermeling 9. 4. Zühlke 9.4. b) Urlaubsanträge Bals 2.5. Dr. Frede 15.4. Hammersen 2. 5. Lenze (Attendorn) 4. 5. Dr. Stecker 7. 5. Anlage 2 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/4 - 50305 - 5253/65 Bonn, den 26. März 1965 An den Herrn Präsidenten 'des Deutschen Bundestages Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 11. November 1964 beschlossen, Herrn Staatssekretär a. D. Volkmar Hopf, Präsident des Bundesrechnungshofes, die Aufgaben des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu übertragen. Auf Grund dieses Kabinettsbeschlusses habe ich Herrn Staatssekretär a. D. Hopf gebeten, diese Aufgaben zu übernehmen. Herr Staatssekretär a. D. Hopf hat sich dazu bereiterklärt. Für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung habe ich Herrn Dr. Georg Bretschneider, Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, die Vertretung von Herrn Staatssekretär a. D. Hopf in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung übertragen. Die Bundesregierung hat am 10. März 1965 neue Richtlinien für die Tätigkeit des Bundesbeauftragten 8988 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung beschlossen. Abdrucke der Richtlinien füge ich mit der Bitte um Kenntnisnahme bei. Ludwig Erhard Richtlinien über die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom 10. März 1965 1. Der Bundesbeauftragte wird durch Vorschläge und Gutachten auf eine zweckmäßige, einfache und wirtschaftliche Gestaltung der Bundesverwaltung und der Haushaltsführung hinwirken und die Bundesregierung zur Erreichung dieses Zieles beraten. Das Aufgabengebiet des Bundesbeauftragten bezieht sich auf die gesamte Bundesverwaltung einschließlich der Sondervermögen und aller Stellen, die Mittel verwalten, deren Prüfung dem Bundesrechnungshof obliegt. Der Bundesbeauftragte wird dabei auch die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und innerhalb der Bundesverwaltungen beobachten. Der Bundesbeauftragte wird von sich aus oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder auf Ersuchen eines Bundesministers beratend tätig. Der Bundesbeauftragte hat den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu beraten, soweit es vom Deutschen Bundestag oder vom Bundesrat gewünscht wird. Schriftliche Gutachten sind der ersuchenden Stelle oder dem vom Gutachten betroffenen Ressort unmittelbar zuzuleiten. An andere Stellen können Gutachten nur im Einvernehmen mit der ersuchenden Stelle oder dem betroffenen Ressort gegeben werden. 2. Die Bundesregierung und die Bundesminister beteiligen den Bundesbeauftragten bei organisatorischen oder finanziellen Maßnahmen von größerer Tragweite sowie bei der Aufstellung und Beratung der Haushaltsvoranschläge. 3. Der Bundesbeauftragte wird ermächtigt, an die Landesregierungen heranzutreten, um sich über Einrichtungen und Arbeitsweise von Landes- und von Gemeindebehörden mit deren Einverständnis zu unterrichten. Auf Ersuchen von Ländern kann er auch für diese gegen Erstattung der Kosten tätig sein. 4. Der Bundesbeauftragte kann an den Sitzungen des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder ihrer Ausschüsse selbst oder durch Beauftragte im Rahmen der Geschäftsordnung dieser Körperschaften teilnehmen. Der Bundesbeauftragte kann auf seine Anregung oder auf Anregung eines Bundesministers mit Zustimmung des Bundeskanzlers an den Sitzungen des Bundeskabinetts teilnehmen. Der Bundesbeauftragte erhält die Protokolle über die Sitzungen, an denen er teilnimmt. Auch kann er im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler Einsicht in andere Kabinettsprotokolle nehmen. 5. Der Bundesbeauftragte kann örtliche Erhebungen vornehmen oder durch Beauftragte vornehmen lassen; er unterrichtet hiervon vorher den zuständigen Bundesminister, Der Leiter jeder in Anspruch genommenen Stelle hat den Bundesbeauftragten und seine Beauftragten in jeder Hinsicht (z. B. durch Auskünfte, Vorlage von Akten, Bestellung von Mitarbeitern und bevollmächtigten Verbindungsleuten) zu unterstützen. 6. Der Bundesbeauftragte bedient sich für seine Aufgaben der Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofes. 7. Die Richtlinien vom 8. Januar 1952 / 13. Mai 1957 treten außer Kraft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. .Schäfer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3256, Frage I) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu überprüfen, ob in Anbetracht der Mietfreigabe und insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl der Benützer von Dienstwohnungen die Herabsetzung des Ortszuschlages bei der Pensionierung von Beamten noch gerechtfertigt ist? Nach dem gegenwärtigen Rechtsstand ist der Ortszuschlag ein Bestandteil der Dienstbezüge, gleichwertig dem Grundgehalt, jedoch beweglich gehalten nach z. Z. nur noch zwei Ortsklassen. Der Ortszuschlag hat nicht die Aufgabe, die Kosten der Wohnung abzudecken, sondern soll die örtlichen Unterschiede in der Lebenshaltung ausgleichen. Bei dem Charakter des Ortszuschlages als Bestandteil der Dienstbezüge geht es nicht an, ihn bei Bemessung der Versorgungsbezüge anders zu behandeln als das Grundgehalt. Es ist .also nicht gerechtfertigt, den Ortszuschlag aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen herauszunehmen und ihn voll neben dem Ruhegehalt zu gewähren. Ergänzend möchte ich aber noch folgendes sagen: Die Besoldungskommission, die .der Bundesminister des Innern im Herbst vergangenen Jahres eingesetzt hat, beschäftigt sich bekanntlich mit dem Plan einer umfassenden Besoldungsreform. Dabei bildet eine wichtige Frage die Ablösung des Ortszuschlages durch familiengerechte Sozialzuschläge. Diese würden auch den Versorgungsempfängern voll gewährt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3256, Fragen II/1 und II/2): Ist bei den Vorbesprechungen zum Regierungsentwurf über Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand seitens der Bundesregierung mit der katholischen und der evangelischen Kirche Übereinstimmung darüber erzielt worden, daß diese im Rahmen der Steuerfreiheit vermögenswirksamer Leistungen auch auf die Kirchensteuer verzichten? Haben die Sozialversicherungen ihre Einwilligung dazu gegeben, daß im Rahmen der Steuerfreiheit und Abgabenfreiheit vermögenswirksamer Leistungen auch die Leistungen für die Sozialversicherungen ohne Entschädigungsleistungen seitens des Bundes wegfallen? Die Bundesregierung beantwortet beide von Ihnen gestellten Fragen mit „Nein":
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten werden den beiden Gesetzesvorlagen unsere Zustimmung geben, und wir hoffen, daß es mit dieser Gesetzesvorlage gelingt, einen Weg zu beschreiten, der auch bei unseren östlichen Nachbarn in der Frage des Ruhens der deutschen Soldaten in den östlichen Ländern, die dort ihr Leben gelassen haben und deren Kriegsgräber eingeebnet worden sind, etwas mehr Verständnis für unsere Situation weckt. Wir hoffen auch, daß es gelingt, die Verpflichtungen, die der Bund nunmehr nach Verabschiedung dieser Gesetze übernimmt, nicht nur einseitige Bindungen der Bundesrepublik sein werden, sondern daß wir über den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge oder über staatliche Dienststellen auch zu gemeinschaftlichen Verträgen kommen werden, damit aus unserer Verpflichtung zur Pflege der Gräber der anderen, die auf unserem Boden und in unserem Staate ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, eine entsprechende Verpflichtung der östlichen Länder erwächst. Ich meine, daß wir gerade an einem solchen Tage, an dem wir wenige hundert Meter neben dem sichtbaren Denkmal eines ausländischen Staates unsere Sitzung abhalten — durch das dokumentiert wird, daß wir auf unserem Boden ein solches Denkmal zur Ehrung der für ihre Idee Gefallenen akzeptieren —, endlich dazu kom-



    Dorn
    men sollten, bei den anderen Staaten Verständnis für unsere Situation zu erwarten. In der Hoffnung, daß dieses Gesetz ein Meilenstein auf diesem geistigen Wege ist, stimmen wir dieser Gesetzesvorlage zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Wolfram Dorn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wird weiter das Wort gewünscht? — Da das nicht der Fall ist, schließe ich die Aussprache. Ich lasse abstimmen in zweiter Beratung über Art. I, — II, — Einleitung und Überschrift. — Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Soweit ich sehe, keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Angenommen.
Wir kommen nunmehr zur
dritten Beratung.
Ich nehme an, daß allgemeine Aussprache nicht mehr erfolgt, nachdem sie bereits in der zweiten Beratung stattgefunden hat. Oder wünscht noch jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Schlußabstimmung. Sie kann, wie bereits bekanntgegeben wurde, nur durch Auszählung erfolgen. Ich eröffne sie. Ich bitte die stimmberechtigten Mitglieder des Hauses, den Sitzungssaal zu verlassen. Die Mitglieder des Hauses, die der Grundgesetzänderung zustimmen und somit mit Ja abstimmen, bitte ich, den Saal durch die Tür zu meiner Rechten wieder zu betreten. Die NeinTür befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite, also zu meiner Linken. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten wollen, bitte ich, den Haupteingang an der Tribüne zu benutzen. Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. Mit Ja haben 401 Mitglieder des Hauses gestimmt, mit Nein niemand; auch keine Stimmenthaltungen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von 333 Mitgliedern erforderlich. Da 401 Mitglieder zugestimmt haben, ist die erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht. Ich stelle fest: der Deutsche Bundestag hat in der Schlußabstimmung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes auf Drucksache IV/3249 mit der verfassungsmäßig erforderlichen Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, ich darf diejenigen, die sich noch nicht in die Liste eingetragen haben, bitten, das nachzuholen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 b, Gräbergesetz.
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Biechele, für seinen Schriftlichen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, ich rufe in zweiter Beratung auf die §§ 1 bis 18 sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmt jemand mit Nein? — Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? — Keine. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Sodann schlage ich vor, gemäß dem Antrag des Ausschusses die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Dann kommen wir zu Punkt 5 c, Änderung des Kriegsgräbergesetzes.
Der Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Biechele. Wir haben den Bericht schon gehört.
Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. — Widerspruch erfolgt nicht; der Gesetzentwurf wird im Einvernehmen mit den Antragstellern für erledigt erklärt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) über den Antrag des Bundesschatzministers betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Teilprivatisierung der Vereinigten Elektrizitäts- und BergwerksAktiengesellschaft (VEBA) (Drucksachen IV/2861, IV/3248).
Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Burgbacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesschatz-minister hat den Bundestag um die Zustimmung zur Teilprivatisierung der Vereinigten Elektrizitäts-und Bergwerks-Aktiengesellschaft (VEBA) gebeten. Damit wird die Politik der Eigentumsbildung fortgesetzt.
    Der Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ist von Ihnen zum federführenden Ausschuß bestimmt worden; mitberatend ist der Haushaltsausschuß beteiligt.
    Der Finanzbedarf der VEBA, insbesondere für energiewirtschaftliche, chemische und bergwirtschaftliche Zwecke, beläuft sich in der nächst übersehbaren Zeit auf 750 Millionen DM. Das angestrebte Ziel ist die Aufbringung dieser Summe. Da der Bundeshaushalt diese Summe nicht aufbringen kann, ist vorgesehen, daß sie durch Kapitalerhöhungen der VEBA, also durch Ausgabe junger Aktien aufgebracht wird. Ihr Ausschuß hat beschlossen, Ihnen die Ausgabe von nur kleingestückelten Aktien im Nennbetrag von 100 DM und die Beschränkung des Stimmrechts für einen Aktionär auf ein Zehntausendstel des Grundkapitals vorzuschlagen. Die gleiche Regelung hatte dieses Hohe Haus bei dei VW-Privatisierung beschlossen.



    Dr. Burgbacher
    Der Zweck ist ein doppelter, nämlich einmal dem Kleinaktionär sein volles Stimmrecht zu gewährleisten, zum anderen alber spekulative Zusammenkäufe der VEBA-Aktien auszuschließen. Für die Begrenzung des Stimmrechts erhält das neue Kapital eine Vorzugsdividende gegenüber den anderen Aktien von 1 %.
    Im Falle der VEBA schlägt Ihnen Ihr Ausschuß vor, dem Bund die Mehrheit des Aktienbesitzes nicht nur zu belassen, sondern dies ausdrücklich festzulegen, und zwar aus zwei Gründen. Der eine hat mit der Teilprivatisierung zu tun. Wir wollen in diesem Fall die Stimmrechtsmehrheit des Bundes auch insofern in Anspruch nehmen, als sie als Interessenwahrer der Kleinaktionäre, also der Bürger unseres Volkes, zur Verfügung steht. Der andere Grund liegt in der Sache. Die VEBA ist in hohem Maße ein energiewirtschaftliches Unternehmen, und nach den Grundsätzen der Energiewirtschaft scheint es angemessen zu sein, die öffentliche Mehrheit beizubehalten. Der Bund hat das Recht, vier Vertreter in den Aufsichtsrat zu schicken. Damit hat er einen noch über die Mehrheit hinaus bestimmenden Einfluß auf die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.
    Wer kann nun zeichnen? Zeichnen kann jeder deutsche Bürger und jeder unbegrenzt Steuerpflichtige, der 18 Jahre alt oder älter ist. Zeichnungsberechtigt sind nur natürliche Personen. Die Zeichnungsgrenze liegt in der Einkommenshöhe. In diesem Fall schlagen wir die Grenze des nach § 32 des Einkommensteuergesetzes zu versteuernden Einkommensbetrages vor, weil wir mit dieser Obergrenze einen familienpolitischen Akzent setzen wollen. Bekanntlich ist ja dann die Möglichkeit des Abzugs der Kinderfreibeträge gegeben.
    Die Zeichnung vollzieht sich in vier Gruppen, die nacheinander voll zugeteilt werden; die nächsten Gruppen kommen also immer erst in Frage, wenn die vorangehenden voll zugeteilt sind. Zur ersten Gruppe gehören die Belegschaftsmitglieder der VEBA und aller ihrer zur Konzerngruppe gehörenden Unternehmen einschließlich der Pensionäre, Rentner, Witwen und Waisen dieser Belegschaftsmitglieder. Diese Gruppe umfaßt einen Kreis von 180 000 Personen. Danach kommt die Gruppe der natürlichen Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von maximal 8000 DM für Ledige und 16 000 DM für Ehepaare. Es folgt die Gruppe der Personen mit einem Einkommen bis zu 11 000 DM bzw. 22 000 DM und schließlich die Gruppe der Personen mit einem Einkommen bis zu 14 000 bzw. 28 000 DM. Das ist die oberste Grenze der Zeichnungsberechtigung. Für Einkommen darüber wird nichts zugeteilt, auch wenn wider Erwarten nicht voll gezeichnet werden sollte.
    Der Ausgabekurs kann nach der Sachlage nur sehr zeitnah festgesetzt werden und auch erst nach den Beschlüssen dieses Hohen Hauses, um die wir heute bitten. Er muß den Vorschriften der Haushaltsordnung und soll sozialen Überlegungen entsprechen. Aus diesen beiden Komponenten ergibt sich als Ausgabekurs zwingend die untere zulässige Bewertungsgrenze. Es ist sicher auch den meisten Mitgliedern dieses Hohen Hauses bekannt, daß der
    Bewertungsbegriff für Aktien so großer Unternehmen nicht etwa eine mathematisch festliegende Zahl ist, daß vielmehr je nach den Ertragserwartungen, die man für die Zukunft hat, sehr verschiedene Bewertungen erlaubt und denkbar sind.
    Wir sind der Auffassung, daß der Ausgabekurs an der unteren Bewertungsgrenze ein Sozialkurs ist, der an die Stelle des Sozialrabatts tritt. Ein Sozialrabatt wäre bei der VEBA — da es sich um eine Kapitalerhöhung handelt — nur dann möglich gewesen, wenn der Gegenwert für den Rabatt aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt worden wäre. Der Ausschuß war aber mit Mehrheit der Meinung, daß ein sozialer Ausgabekurs an der unteren Bewertungsgrenze und eine gleichzeitige Begrenzung des Zeichnungsrechtes auf die kleinen und die etwas besseren Einkommen, also der Ausschluß höherer Einkommen, im Ergebnis dem Sozialrabatt vollkommen entsprechen. Das gilt zumindest in der grundsätzlichen Linie, wobei natürlich im Einzelfall zwischen Sozialkurs und Sozialbonus graduelle Unterschiede bestehen können.
    Das Ausmaß der Kapitalerhöhung können wir erst feststellen, wenn der Kurs festgesetzt ist. Aufzubringen sind 750 Millionen DM. Aus der Division dieses Betrages durch den Kurs ergibt sich dann die Höhe des Nennkapitals.
    Als Konsortium für die Zeichnung haben wir praktisch sämtliche Geld- und Bankinstitute der Bundesrepublik gewonnen. Es ist ein umfassendes Bankenkonsortium, in dem neben den Großbanken die Girozentralen, die Genossenschaftsbanken und alles, was in Deutschland auf diesem Gebiet arbeitet, mit vertreten sind.
    Der einzelne Bürger kann bis zu fünf Aktien zu je 100 DM Nennwert zeichnen, Ehegatten können also 10 Aktien zeichnen. Für jedes Kind über 18 Jahre können wiederum bis zu fünf Aktien gezeichnet werden, immer aber unter Beachtung der vorgesehenen Einkommensgrenzen. Wenn eine Überzeichnung stattfinden sollte, soll der Bund nach dem Antrag Ihres Ausschusses berechtigt sein, aus seinem verbleibenden Besitz von VEBA-Aktien bis zu 100 Millionen DM Nennwert zu verkaufen, allerdings unter der Voraussetzung, daß damit die mindestens 51 O/o des Bundes nicht gefährdet werden.
    Wir haben natürlich auch die Pflicht, uns zu überlegen, was bei nicht voller Zeichnung der jungen Aktien zu geschehen hat, auch wenn man damit nicht rechnet. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die nicht gezeichneten Aktien dem Zweck des Gesetzes erhalten bleiben müssen und nicht im freien Verkauf unter Aufhebung der Einkommensgrenzen Verwendung finden dürfen.
    Wir haben deshalb mit der Bankengruppe eine besondere Auffanggruppe verabredet, die unter Zahlung des Betrages an die VEBA, die ihn ja sofort haben muß, diese Aktien zu treuen Händen bewahrt. Sie werden dann zu einem späteren Zeitpunkt nach neuen Beschlüssen des Ausschusses, aber unter dem Gesichtspunkt der sozialen Privatisierung ihre Verwendung finden.



    Dr. Burgbacher
    Der Gesetzgeber ist nun auch verpflichtet, dafür zu sorgen — soweit er es kann —, daß die neue VEBA ein ertragsstarkes, gesundes und gut geführtes Unternehmen wird. Der Ausschuß hat daher beschlossen, daß die Kleinaktionäre eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat haben müssen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Entsendungsmandate des Bundes.
    Er hat weiter beschlossen, daß der Vorstand, der jetzt aus zwei Personen besteht, die in höchst verdienstvoller Weise die VEBA führen, in Zukunft aus drei bis höchstens sieben Mitgliedern bestehen muß. Dabei sollen insbesondere die Referate Bilanz und Finanz, Konzernpolitik, Energiepolitik und Sozialwesen beachtet werden. In diesem Vorstand soll also eine Art Sozialdirektor vorhanden sein, der für den Konzern dieses Gebiet zu koordinieren hätte.
    Ihr federführender Ausschuß, der Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, hat ohne Gegenstimmen den Anträgen des Bundesschatzministers mit den aus dem Antrag ersichtlichen Abweichungen zugestimmt. In der Schlußabstimmung über die Vorlage hat sich eine Minderheit der Stimme enthalten. Der Haushaltsausschuß hat der Vorlage des Aus- I schusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes in vollem Umfang zugestimmt.
    Ihr Ausschuß bittet also heute das Hohe Haus, die Ausgabe junger VEBA-Aktien, wie hier dargelegt, zu genehmigen und dabei festzustellen, daß eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht erforderlich ist und nicht vorgenommen werden soll, und zweitens die Zustimmung dazu zu geben, daß der Bund bei Übernachfrage die 100 Millionen DM Nennwert VEBA-Aktien unter der Voraussetzung veräußern darf, daß damit die Mehrheit des Bundes nicht in Gefahr kommt.
    Die Frage des Kurses — das ist der dritte Punkt — soll nach einem Kabinettsbeschluß durch vier Bundesminister geregelt werden: Bundesschatzminister, Bundesfinanzminister, Bundeswirtschaftsminister und Bundesarbeitsminister. Ihr Ausschuß weiß, welche Bedeutung die Höhe des Kurses hat. Er hat deshalb geglaubt verantwortlich zu handeln, wenn er beschlossen hat, daß der Kurs gilt, wenn die vier Minister ihn einstimmig finden. Wenn die Minister aber nicht einstimmig zu einem Kurs kommen, dann muß der Bundesschatzminister erneut mit Ihrem Ausschuß über den Kurs beraten, bevor er endgültig festgesetzt wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)