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ID0417826400

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    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Berlin, den 7. April 1965 Inhalt: Erklärung des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier zur Eröffnung der Plenarsitzung in Berlin 8945 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Herberts 8946 A Erweiterung der Tagesordnung 8946 A Fragestunde (Drucksache IV/3265) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Empfehlung Nr. 415 betr. Fristablauf bzw. Unverjährbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit Dr. Weber, Bundesminister . . . . 8946 C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 8946 C Frage des Abg. Jahn: Private Strafjustiz in Form von „Betriebsgerichten" Blank, Bundesminister . . . . 8947 A Jahn, (SPD) 8947 A Frage des Abg. Fritsch: Preissteigerung für Grund und Boden Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 8947 B Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8947 C Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 8947 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 8948 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8948 B Büttner (SPD) 8948 C Unertl (CDU/CSU) 8948 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8949 A Frage des Abg. Strohmayr: Finanzielle Förderung von Bauleitplänen Dr. Ernst, Staatssekretär 8949 B Mick (CDU/CSU) 8949 C Dröscher (SPD) 8949 D Hauffe (SPD) 8949 D Unertl (CDU/CSU) 8950 A Fragen des Abg. Freiherrn zu Guttenberg: Deutsche Architekturausstellung in der Sowjetunion Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8950 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 8950 D Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Goethe-Institut in Ostfrankreich Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8951 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 8951 B Moersch (FDP) 8951 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 Frage des Abg. Dr. Mommer: Europainitiative der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8951 D Dr. Mommer (SPD) 8952 B Fragen des Abg. Dr. Kohut: 75jähriges Gründungsjubiläum der Stadt Windhuk Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8952 C Dr. Kohut (FDP) 8952 D Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung von Studenten an Universitäten Höcherl, Bundesminister 8953 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8953 B Frage des Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Strukturatlas der Bundesrepublik Höcherl, Bundesminister 8953 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8953 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kulturzentrum Berlin Höcherl, Bundesminister . . . . . 8953 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8954 A Fragen des Abg. Biechele: Zollabfertigung am Bodensee Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8954 B Biechele (CDU/CSU) 8954 D Dr. Mommer (SPD) 8955 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schießplatz Landstuhl Kr. Kaiserslautern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8955 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 8955 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Deutscher Anteil am Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8955 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8956 A Fragen des Abg. Saxowski: Einfuhr von marktordnungsabhängigen Veredlungsprodukten Schwarz, Bundesminister . 8956 B, 8956 D Frage des Abg. Saxowski: Beschlüsse der EWG-Kommission zugunsten der Bundesrepublik Schwarz, Bundesminister 8956 D Frage des Abg. Matthöfer: Lohnanteil am Brotpreis Schwarz, Bundesminister 8957 A Matthöfer (SPD) 8957 A Frage des Abg. Matthöfer: Zuwachsraten von Lohn und Arbeitsproduktivität bei der Broterzeugung Schwarz, Bundesminister 8957 B Matthöfer (SPD) 8957 B Soetebier (FDP) 8957 D Frage des Abg. Matthöfer: Entwicklung der Brotpreise Schwarz, Bundesminister . . . . 8958 A Matthöfer (SPD) 8958 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 8958 C Dr. Kohut (FDP) 8958 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 8958 D Sander (FDP) 8959 A Fragen des Abg. Richartz: Einfließen von Düsenjägertreibstoff in die Kyll — Entschädigung der Fischereipächter von Hassel, Bundesminister . . . . 8959 A Fragen des Abg. Dr. Schäfer: Fragebogen betr. Zugehörigkeit zu Parteien der SBZ von Hassel, Bundesminister . . . . 8959 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8960 A Berkhan (SPD) . . . . 8960 D, 8961 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8960 D Mischnick (FDP) .. . . . . . . 8961 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier zur GO . . . . . . . . . . 8961 C Frage des Abg. Felder: Mob-Gepäck von Hassel, Bundesminister . . . . 8961 D Felder (SPD) 8961 D Frage des Abg. Bauer, Würzburg: Eingriffe in privates Eigentum bei . Bundeswehrbauvorhaben von Hassel, Bundesminister . . . . 8962 A Bauer (Würzburg) (SPD) 8962 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 III Entwurf eines .... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache IV/2531); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3249) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) (Drucksache IV/2529) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3234) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1805); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3234) — Zweite und dritte Beratung — Anders (SPD) 8963 A Biechele (CDU/CSU) 8963 D Dorn (FDP) 8964 D Antrag des Bundesschatzministers betr Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Teilprivatisierung der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks-Aktiengesellschaft (VEBA) (Drucksache IV/2861); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache IV/3248) Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8965 D Kurlbaum (SPD) . . . . 8967 B, 8975 B Katzer (CDU/CSU) . . . 8968 D, 8976 A Dr. Mälzig (FDP) 8973 B Junghans (SPD) 8974 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 8975 C Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8976 A Kähnen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8978 B Antrag betr. Privatisierung der „Vereinigte Industrie-Unternehmungen Aktiengesellschaft" (FDP) (Drucksache IV/3100) Mischnick (FDP) 8979 B Häussler (CDU/CSU) 8980 B Moersch (FDP) 8980 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8980 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 8981 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 8981 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Abg. Frau Wessel, Spieß, Dr. Rieger [Köln] u. Gen.) (Drucksache IV/3088) — Erste Beratung — Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 8982 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8983 C Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen, die beim Eintreten einer Lage zu treffen sind, welche die Verwirklichung der in Art. 39 Abs. 1 Buchstaben c, d und e des Vertrags genannten Ziele gefährden könnte (Drucksachen IV/2730, IV/3283) Bading (SPD) 8984 A Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/3263) 8984 C Schlußwort des Präsidenten D. Dr. Gersten- maier 8984 D Nächste Sitzung 8985 Anlagen 8987 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 8945 178. Sitzung Berlin, den 7. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 7. 4. Dr. Adenauer 8. 4. Dr. Aschoff 8. 4. Dr. Atzenroth 30.4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bazille 15.4. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 4. Dr. Bieringer 8. 4. Dr. Birrenbach 8. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Frau Brauksiepe 9. 4. Brünen 15. 4. Burckardt 7. 4. Diebäcker 24.4. Diekmann 9.4. Dr. Dr. c. h. Dresbach 9. 4. Dürr 9. 4. Ehnes 9. 4. Eichelbaum 10.4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10.4. Frau Freyh (Frankfurt) 9. 4. Gibbert 8. 4. Giencke 9. 4. Dr. Gleissner 7. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 9. 4. Herold 30. 4. Hilbert 9.4. Frau Dr. Hubert ,8. 4. Illerhaus * 9. 4. Kaffka 7. 4. Kahn-Ackermann 7. 4. Dr. Knorr 9. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15. 4. Lemmer 14.4. Dr. Löhr 8.4. Lücker 8.4. Maier (Mannheim) 15.4. Majonica 9. 4. Mauk * 8. 4. Frau Meermann 9.4. Menke 9.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 4. Merten * 8.4. Metzger 15.4. Michels 9. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Müller (Worms) 9. 4. Nieberg 8. 4. Paul 9.4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Philipp 9. 4. Dr. Preiß 9.4. Rauhaus 9.4. Dr. Ramminger 8. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Schoettle 8. 4. Dr. Siemer 8. 4. Dr. Starke * 8. 4. Starch * 9.4. Strauß 8.4. Frau Strobel 8. 4. Strohmayr 9.4. Verhoeven 8. 4. Vogt 8.4. Wehner 9. 4. Weinkamm 15.4. Welke 9. 4. Werner 8. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10.4. Wischnewski 9. 4. Wittmer-Eigenbrodt 9. 4. Dr. Wuermeling 9. 4. Zühlke 9.4. b) Urlaubsanträge Bals 2.5. Dr. Frede 15.4. Hammersen 2. 5. Lenze (Attendorn) 4. 5. Dr. Stecker 7. 5. Anlage 2 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/4 - 50305 - 5253/65 Bonn, den 26. März 1965 An den Herrn Präsidenten 'des Deutschen Bundestages Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 11. November 1964 beschlossen, Herrn Staatssekretär a. D. Volkmar Hopf, Präsident des Bundesrechnungshofes, die Aufgaben des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu übertragen. Auf Grund dieses Kabinettsbeschlusses habe ich Herrn Staatssekretär a. D. Hopf gebeten, diese Aufgaben zu übernehmen. Herr Staatssekretär a. D. Hopf hat sich dazu bereiterklärt. Für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung habe ich Herrn Dr. Georg Bretschneider, Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, die Vertretung von Herrn Staatssekretär a. D. Hopf in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung übertragen. Die Bundesregierung hat am 10. März 1965 neue Richtlinien für die Tätigkeit des Bundesbeauftragten 8988 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. April 1965 für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung beschlossen. Abdrucke der Richtlinien füge ich mit der Bitte um Kenntnisnahme bei. Ludwig Erhard Richtlinien über die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom 10. März 1965 1. Der Bundesbeauftragte wird durch Vorschläge und Gutachten auf eine zweckmäßige, einfache und wirtschaftliche Gestaltung der Bundesverwaltung und der Haushaltsführung hinwirken und die Bundesregierung zur Erreichung dieses Zieles beraten. Das Aufgabengebiet des Bundesbeauftragten bezieht sich auf die gesamte Bundesverwaltung einschließlich der Sondervermögen und aller Stellen, die Mittel verwalten, deren Prüfung dem Bundesrechnungshof obliegt. Der Bundesbeauftragte wird dabei auch die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und innerhalb der Bundesverwaltungen beobachten. Der Bundesbeauftragte wird von sich aus oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder auf Ersuchen eines Bundesministers beratend tätig. Der Bundesbeauftragte hat den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu beraten, soweit es vom Deutschen Bundestag oder vom Bundesrat gewünscht wird. Schriftliche Gutachten sind der ersuchenden Stelle oder dem vom Gutachten betroffenen Ressort unmittelbar zuzuleiten. An andere Stellen können Gutachten nur im Einvernehmen mit der ersuchenden Stelle oder dem betroffenen Ressort gegeben werden. 2. Die Bundesregierung und die Bundesminister beteiligen den Bundesbeauftragten bei organisatorischen oder finanziellen Maßnahmen von größerer Tragweite sowie bei der Aufstellung und Beratung der Haushaltsvoranschläge. 3. Der Bundesbeauftragte wird ermächtigt, an die Landesregierungen heranzutreten, um sich über Einrichtungen und Arbeitsweise von Landes- und von Gemeindebehörden mit deren Einverständnis zu unterrichten. Auf Ersuchen von Ländern kann er auch für diese gegen Erstattung der Kosten tätig sein. 4. Der Bundesbeauftragte kann an den Sitzungen des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder ihrer Ausschüsse selbst oder durch Beauftragte im Rahmen der Geschäftsordnung dieser Körperschaften teilnehmen. Der Bundesbeauftragte kann auf seine Anregung oder auf Anregung eines Bundesministers mit Zustimmung des Bundeskanzlers an den Sitzungen des Bundeskabinetts teilnehmen. Der Bundesbeauftragte erhält die Protokolle über die Sitzungen, an denen er teilnimmt. Auch kann er im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler Einsicht in andere Kabinettsprotokolle nehmen. 5. Der Bundesbeauftragte kann örtliche Erhebungen vornehmen oder durch Beauftragte vornehmen lassen; er unterrichtet hiervon vorher den zuständigen Bundesminister, Der Leiter jeder in Anspruch genommenen Stelle hat den Bundesbeauftragten und seine Beauftragten in jeder Hinsicht (z. B. durch Auskünfte, Vorlage von Akten, Bestellung von Mitarbeitern und bevollmächtigten Verbindungsleuten) zu unterstützen. 6. Der Bundesbeauftragte bedient sich für seine Aufgaben der Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofes. 7. Die Richtlinien vom 8. Januar 1952 / 13. Mai 1957 treten außer Kraft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. .Schäfer auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3256, Frage I) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu überprüfen, ob in Anbetracht der Mietfreigabe und insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl der Benützer von Dienstwohnungen die Herabsetzung des Ortszuschlages bei der Pensionierung von Beamten noch gerechtfertigt ist? Nach dem gegenwärtigen Rechtsstand ist der Ortszuschlag ein Bestandteil der Dienstbezüge, gleichwertig dem Grundgehalt, jedoch beweglich gehalten nach z. Z. nur noch zwei Ortsklassen. Der Ortszuschlag hat nicht die Aufgabe, die Kosten der Wohnung abzudecken, sondern soll die örtlichen Unterschiede in der Lebenshaltung ausgleichen. Bei dem Charakter des Ortszuschlages als Bestandteil der Dienstbezüge geht es nicht an, ihn bei Bemessung der Versorgungsbezüge anders zu behandeln als das Grundgehalt. Es ist .also nicht gerechtfertigt, den Ortszuschlag aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen herauszunehmen und ihn voll neben dem Ruhegehalt zu gewähren. Ergänzend möchte ich aber noch folgendes sagen: Die Besoldungskommission, die .der Bundesminister des Innern im Herbst vergangenen Jahres eingesetzt hat, beschäftigt sich bekanntlich mit dem Plan einer umfassenden Besoldungsreform. Dabei bildet eine wichtige Frage die Ablösung des Ortszuschlages durch familiengerechte Sozialzuschläge. Diese würden auch den Versorgungsempfängern voll gewährt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/3256, Fragen II/1 und II/2): Ist bei den Vorbesprechungen zum Regierungsentwurf über Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand seitens der Bundesregierung mit der katholischen und der evangelischen Kirche Übereinstimmung darüber erzielt worden, daß diese im Rahmen der Steuerfreiheit vermögenswirksamer Leistungen auch auf die Kirchensteuer verzichten? Haben die Sozialversicherungen ihre Einwilligung dazu gegeben, daß im Rahmen der Steuerfreiheit und Abgabenfreiheit vermögenswirksamer Leistungen auch die Leistungen für die Sozialversicherungen ohne Entschädigungsleistungen seitens des Bundes wegfallen? Die Bundesregierung beantwortet beide von Ihnen gestellten Fragen mit „Nein":
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 107. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Januar 1964 habe ich hier den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache IV/1805 zur Änderung des Kriegsgräbergesetzes behandelt. Wir waren bei der Einbringung unseres Antrags der Auffassung, daß eine Neufassung des Kriegsgräbergesetzes von 1952 nicht erforderlich sei, sondern daß eine Novellierung genügen werde.
    Wir haben mit unserem Antrag erreicht, daß die Bundesregierung, allerdings mehr als ein halbes Jahr später, erstens den Entwurf eines Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) auf Drucksache IV/2529 und zweitens den Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes — Art. 74 Nr. 10 — auf Drucksache IV/2531, beides vom 18. August 1964, einbrachte, die dann genauso wie der Antrag der Sozialdemokraten dem Innenausschuß zur weiteren Beratung überwiesen wurden.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Im Innenausschuß haben wir uns dann als Antragsteller des Antrages auf Drucksache IV/1805 damit einverstanden erklärt, daß unser Antrag gemeinsam mit den Vorlagen der Bundesregierung behandelt wurde.
    Obwohl wir zunächst der Auffassung waren, daß eine Änderung des Grundgesetzes nicht notwendig sei, haben wir aber im Laufe der Verhandlungen doch vorgezogen, dieser Grundgesetzänderung zuzustimmen, da dadurch der bisher sehr enge Bereich des Art. 74 Nr. 10, der tatsächlich nur Kriegsgräber einschloß, durch die Neufassung, wie sie nunmehr zur Beschlußfassung vorliegt, eine einwandfreie gesetzlich fundierte Einbeziehung der bisher nicht gesicherten Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft sicherstellt. Hier sind auch die Gräber von Personen, die infolge von Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Flucht aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands oder dem Sowjetsektor Berlins zu Tode gekommen oder gestorben sind, sowie die Gräber von Vertriebenen, die Gräber von Deutschen, die verschleppt worden sind, die Gräber der in Internierungslagern Verstorbenen und der zur Leistung von Arbeiten in das deutsche Reichsgebiet verbrachten oder hier gegen ihren Willen festgehaltenen Ausländer eingeschlossen. Die Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, der in Konzentrationslagern Verstorbenen und durch solche Maßnahmen zu Tode Gekommenen werden von dem Gesetz nunmehr eindeutig erfaßt.
    Aus diesem Grunde stimmen wir der Grundgesetzänderung zu und bitten auch Sie, dem Antrag auf Drucksache IV/2531 zuzustimmen.
    Herr Präsident, gestatten Sie mir, daß ich in diesem Zusammenhang noch einige Worte zum Kriegsgräbergesetz — Drucksache IV/2529 — sage.
    Mit der Ablösung des bisherigen Kriegsgräbergesetzes von 1952 durch die jetzt vorliegende Neufassung ist eine neue Rechtssetzung erfolgt, die nunmehr den vorher genannten Kreis von Betroffenen eindeutig einbezieht und deren Gräber ein für allemal sicherstellt. Eine Aufhebung dieser Gräber durch Auslauf der normalen Ruhefristen kann nicht mehr erfolgen.
    Die finanziellen Belastungen durch dieses Gesetz werden, wie bisher, den Ländern vom Bund erstattet. Die zeitweise bestehende Auffassung des Bundes, daß die entstehenden Lasten auf die Länder abgewälzt werden sollten, ist damit beseitigt.
    Wir begrüßen das auch aus einem anderen Grunde ganz außerordentlich. Nunmehr steht einwandfrei fest, daß die Betreuung aller dieser Gräber der in dem Gesetz genannten Opfer, besonders auch der Opfer des Nationalsozialismus, und der Kriegsgräber, soweit sie nicht Soldatengräber sind, Aufgabe des Bundes ist.
    Damit wird den Völkern und Staaten, besonders auch denen, in denen bisher eine Betreuung der Gräber unserer Soldaten und der dort beigesetzten Opfer der Gewaltherrschaft nicht vorgenommen wurde, eindeutig vor Augen geführt, daß auch sie eine moralische Verpflichtung haben, die Gräber zu unterhalten oder aber durch Zustimmung dem Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge die Genehmigung zu erteilen, daß er geeignete Gräberstätten entweder neu anlegen oder vorhandene in seine Obhut nehmen kann.
    Wir haben mit diesem Gesetz die Ehrenschuld gegenüber den Toten des Krieges erfüllt. Wir sind aber nunmehr nicht nur gegenüber den Toten des Weltkrieges, sondern auch gegenüber den Opfern der Gewaltherrschaft unserer moralischen Verpflichtung nachgekommen. Wir haben den Wunsch, daß die Umwelt unserem Wege folgen möge. Wir sind bereit, alles zu unterstützen, was diesem Ziele dient. In dieser Erwartung bitte ich Sie, den beiden Gesetzesvorlagen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Artur Anders
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, in zweiter Beratung sind Art. I, — Art. II, — Einleitung und Überschrift aufgerufen worden. Das Wort hat der Abgeordente Biechele.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU/CSU darf ich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes folgendes erklären und in diese Erklärung auch die leitenden Gesichtspunkte des Gesetzentwurfes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einbeziehen, weil diese beiden Gesetzentwürfe aufs engste zusammengehören.
    Die Fraktion der CDU/CSU wird den Gesetzentwürfen zustimmen. Sie begrüßt es, daß durch die Änderung des Grundgesetzes, also die Neufassung von Art. 74 Nr. 10, die Voraussetzung dafür geschaffen wird, daß in dem Gräbergesetz dieses Rechtsgebiet neu geordnet werden kann. Nach der neuen Fassung des Art. 74 Nr. 10 wird dem Bund die Sorge für die Kriegsgräber und die Gräber anderer Opfer des Krieges und der Opfer von Gewaltherrschaft übertragen. Damit sind die drei großen Gräbergruppen bezeichnet, deren Erhaltung nach



    Biechele
    den Bestimmungen des Gräbergesetzes festgelegt wird: erstens die Kriegsgräber im engeren, herkömmlichen Sinne, zweitens die Gräber der anderen Opfer des Krieges, wie etwa die der auf der Flucht umgekommenen Menschen, und drittens die Gräber der Opfer der Gewaltherrschaft, wie die der in den Konzentrationslagern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft getöteten und verstorbenen Menschen.
    Wir begrüßen es, daß nunmehr die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für diesen ganzen Rechtsbereich festgelegt ist, weil wir damit vor allem erreichen wollen, daß um des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland willen die Sorge für die Gräber der Opfer der Gewaltherrschaft des Bundes Sorge sein soll.
    Wir begrüßen es ferner, daß für alle Gräbergruppen in gleicher Weise gesorgt werden soll. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß allen Gräbergruppen das ewige Ruherecht eingeräumt wird.
    Das neue Gräbergesetz überträgt die Sorge für die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zuerst der öffentlichen Hand in Bund, Ländern und Gemeinden. Wir wissen, daß sich darüber hinaus vielfache Aktivitäten im freien gesellschaftlichen Raum entwickelt haben. In einer vorbildlichen Weise hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Mitsorge für die Kriegsgräber der beiden Weltkriege übernommen. Aus seinem Tätigkeitsbericht 1963 ist zu entnehmen, daß die über 700 000 Mitglieder und Mitarbeiter des Volksbundes fast 15 Millionen DM für die freiwillig übernommenen Aufgaben aufgebracht haben. 400 Friedhöfe in der Bundesrepublik Deutschland sind bisher vom Volksbund ausgebaut, 36 Gedenkstätten in Europa und Nordafrika sind im Bau oder bereits vollendet. Natürlich leistet der Bund dafür seine in die Millionen gehenden Beiträge, jetzt nach den Bestimmungen des neuen Gräbergesetzes. Vor allem ist auf die Judendlager hinzuweisen, die seit 1953 veranstaltet werden, um draußen Soldatenfriedhöfe zu pflegen. 45 000 junge Menschen haben daran teilgenommen, ihre Ferien und ihr Taschengeld dafür geopfert — auch hier hat der Bund neben anderen seinen beachtlichen Beitrag geleistet — und dafür etwas gewonnen, was mit gutem Grund als „Versöhnung über den Gräbern" genannt werden kann. Wie gern würden diese jungen Menschen zum gleichen Dienst in die Sowjetunion und in die anderen Ostblockstaaten gehen! Aber dies ist nicht möglich, weil wir mit diesen Staaten noch keine Kriegsgräberabkommen haben abschließen können.
    Für diesen vorbildlichen Dienst für die Kriegsgräber darf an einem Tag wie dem heutigen dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auch von dieser Stelle aus aufrichtig gedankt werden.

    (Beifall.)

    Indem wir die Sorge für die Kriegsgräber beider Weltkriege erneut auf den Bund übernehmen, ehren wir gleichzeitig das Opfer von Millionen tapferer Soldaten, die ihr Leben für die Heimat hingegeben haben.
    Wenn wir von der Sorge für die Gräber der Opfer der Gewaltherrschaft hier sprechen, dann werden wir gerade hier in Berlin an diese Opfer erinnnert. Vor uns stehen die Gedenkstätte im Haus der jüdischen Gemeinde in der Fasanenstraße, die Gedenkstätte in Plötzensee und die Kirche Maria Regina Martyrum. Auch hier haben bei der Sorge um diese Opfer und ihre Gräber andere mitgeholfen, die Kirchen, kirchliche und gesellschaftliche Gruppen. Auch dafür darf an dieser Stelle aufrichtig gedankt werden.

    (Beifall.)

    Wenn wir an die Opfer der Gewaltherrschaft denken und die Sorge für ihre Gräber im Gesetz gedacht haben, dann denken wir auch an die Kreuze und Male und Gräber an der Mauer mitten durch diese Stadt. Auch, ja gerade ihnen sind wir besonders verpflichtet.

    (Beifall.)

    So beschwört dieses Gräbergesetz, das wir mit der Grundgesetzänderung verabschieden, die Erinnerung an die großen Katastrophen dieses Jahrhunderts und die Erinnerung an die Grauen unserer jüngsten Vergangenheit und beschwört die deutsche Not dieser Stunde. Es erinnert aber nicht nur an Grauen und Elend und unsagbares menschliches Fehlen, es erinnert gleichzeitig an die Größe und beispielhafte Opferkraft des Menschen. Der Dienst an den Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft verpflichtet uns noch mehr zu den Werken des Friedens.

    (Beifall.)