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ID0417727900

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    Deutscher Bundestag 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Meyer (Frankfurt) 8895 A Erweiterung der Tagesordnung 8895 A Fragestunde (Drucksache IV/ 3254) Fragen des Abg. Müller (Worms) : Getreidebestände der Einfuhr- und Vorratsstelle — Einlagerungskosten Schwarz, Bundesminister . 8895 C, 8896 C Müller (Worms) (SPD) 8896 A Fragen des Abg. Logemann: Einfuhr von mit Chemikalien behandelten Speisekartoffeln Schwarz, Bundesminister 8896 C Frage des Abg. Biechele: Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet — Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8896 D Biechele (CDU/CSU) 8897 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französischsowjetische Abmachungen über Farbfernsehen Dr. Carstens, Staatssekretär 8897 B, 8898 B Dr. Rinderspacher (SPD) 8897 D Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8898 A Mattick (SPD) 8898 D Börner (SPD) 8899 B Dr. Mommer (SPD) 8899 C Dr. Schäfer (SPD) 8899 D Moersch (FDP) 8900 A Kahn-Ackermann (SPD) 8900 B Jahn (SPD) 8900 C Sänger (SPD) 8900 D Hübner (CDU/CSU) 8901 A Schwabe (SPD) 8901 B Faller (SPD) 8901 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8901 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister: . . 8902 A, 8902 D Strohmayr (SPD) 8902 B Fragen des Abg. Wendelborn: Fahrzeuge für das Schaustellergewerbe — Befreiung von der Kfz-Steuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8903 A Wendelborn (CDU/CSU) 8903 C Frage des Abg. Fritsch: Ersatzdienst beim Bundesgrenzschutz, Versicherungspflicht gem. AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8903 D Fritsch (SPD) 8904 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8904 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 Frage des Abg. Faller: Deutsch-schweizerisches Abkommen über soziale Sicherheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 C Frage des Abg. Faller: Kindergeld für Grenzgänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 D Frage des Abg. Faller: Arbeitszeiten der Bediensteten der DSG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8904 D Faller (SPD) 8905 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8905 B Frage des Abg. Fritsch: Kapitalabfindung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8905 C Fritsch (SPD) 8905 D Frage des Abg. Josten: B 9 zwischen Remagen und Oberwinter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 8906 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 B Frage des Abg. Josten: Engpaß der B 9 am Apollinarisberg in Remagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 C Frage des Abg. Sänger: Einschränkung im Bahnverkehr auf der Strecke Lübeck–Lüneburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8906 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8907 B Fragen des Abg. Storm: Schienenverkehr im Zonenrandgebiet — Verlagerung des Personenverkehrs auf die B 207/E 4 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 8907 C Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8908 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 3196) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/ 3264) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8908 D Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 2572) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3240) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/ 3233, zu IV/ 3233) — Dritte Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 8909 A Dr. Schellenberg (SPD) . 8913 D, 8921 A, 8924 D, 8928 A Mischnick (FDP) 8917 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8918 D Ollesch (FDP) . . 8919 C, 8919 D, 8920 B, 8921 D, 8925 A, 8928 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 8920 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8921 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 8922 B Killat (SPD) 8923 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 8924 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 8926 D Blank, Bundesminister 8927 B Frau Döhring (SPD) . . . . . 8928 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert u. Gen.) (Drucksache IV/ 3057) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 3242) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8929 B Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (Drucksache IV/ 3229) — Erste Beratung — 8929 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/ 3204) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8929 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über das Übereinkommen 119 über den Maschinenschutz, die Empfehlung 118 betr. den Maschinenschutz und die Empfehlung 119 betr. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber — der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksachen IV/ 2860, IV/ 3238) . . 8929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 III Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben (Drucksache IV/ 3243) Frau Brauksiepe (CDU/CSU) . . 8930 A Frau Eilers (SPD) 8932 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8933 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 8934 A Antrag betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache IV/ 3223) Josten (CDU/CSU) 8934 D Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache IV/ 3109) Gscheidle (SPD) 8935 A Brück (CDU/CSU) 8936 C Dr. Miessner (FDP) 8937 A Beratung der Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/ 3246) 8937 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung von Bolzensetzwerkzeugen (Drucksachen IV/ 2527, IV/ 3269, zu IV/ 3269) 8937 C Nächste Sitzung 8937 D Anlagen 8939 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8895 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Dr. Atzenroth 30. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bäumer 3. 4. Dr.-Ing. Balke 2. 4. Bauer (Wasserburg) 2. 4. Bazille 15. 4. Dr. Bechert 2. 4. Berkhan 2. 4. Dr. Birrenbach 2. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Dr. Brenck 2. 4. Brünen 15.4. Cramer 2. 4. Deringer 2. 4. Diebäcker 24. 4. Diekmann 2. 4. Dr. Dittrich 2. 4. Dr. Dörinkel 2. 4. Dopatka 2. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dr. Eckhardt 2. 4. Dr. Effertz 2. 4. Eichelbaum 2. 4. Eisenmann 2. 4. Dr. Eppler 2. 4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 2. 4. Gewandt 2. 4. Gibbert 2. 4. Dr. h. c. Güde 2. 4. Günther 2. 4. Freiherr zu Guttenberg 5. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 3. 4. Herold 30. 4. Hörmann (Freiburg) 2. 4. Frau Dr. Hubert 2. 4. Iven (Düren) 2. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 2. 4. Kohlberger 2. 4. Dr. Kreyssig * 2. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15.4. Langebeck 2. 4. Lemmrich 2. 4. Liehr 2.4. Dr. Löhr 2.4. Frau Lösche 2. 4. Lücker (München) * 2.4. Maier (Mannheim) 15.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 2. 4. Mauk * 2. 4. Frau Meermann 9. 4. Metter 2. 4. Metzger 15. 4. Dr. Meyer (Frankfurt) 2. 4. Michels 2. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Peters (Norden) 2. 4. Reichhardt 2. 4. Richarts * 2. 4. Dr. Rieger (Köln) 2. 4. Ritzel 15. 4. Sander 2.4. Schlee 2.4. Schlick 15.4. Schlüter 2. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 4. Seuffert 2. 4. Dr. Sinn 2. 4. Dr. Starke 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Strauß 2.4. Theis 3. 4. Verhoeven 2. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 2. 4. Wehner 2. 4. Weinkamm 15. 4. Wellmann 2. 4. Werner 2. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10. 4. Wischnewski 2. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 2. 4. b) Urlaubsanträge Lemmer 14. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 611 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile auszuschließen, .die Versicherten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des 8940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 öffentlichen Rechts entstehen können, und einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den diese Nachteile beseitigt werden. Bonn, den 1. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 613 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 B c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten Absatz 1 die Worte und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 614 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1 die Worte „und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 616 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 § 1 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: ,2. § 8 erhält folgende Fassung: § 8 Beiträge, die nach § 1249 der Reichsversicherungsordnung nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden steht dem nicht entgegen. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Breitag, den 2. April 1965 8941 Anlage 6 Umdruck 617 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Regelung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1251 Abs. 2 und des § 1259 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 1256 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 2. In Artikel 1 § 1 Nr. 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2) berücksichtigt" gestrichen.' 3. In Artikel 1 § 2 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 4. In Artikel 1 § 2 Nummer 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2) berücksichtigt", gestrichen.' 5. In Artikel 1 § 3 Nr. 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt", gestrichen.' Bonn, den 2. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 618 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: ,3. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Jahresarbeitsverdienstgrenze im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 beträgt das 31/2fache der allgemeinen Bemessungsgrund- Lage (§ 32 Abs. 2), die für Versicherungsfälle des laufenden Kalenderjahres gilt; sie ist auf einen durch 1000 teilbaren Betrag nach oben zu runden. Zuschläge aller Art, einmalige Zuwendungen und Vergütungen für Mehrarbeit bleiben bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes außer Betracht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt alljährlich die Jahresarbeitsverdienstgrenze bekannt. 2. Artikel 1 § 3 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: - „(2) In Absatz 2 werden die Worte 21 600 Deutsche Mark" durch die Worte die Grenze im Sinne des § 5 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes überschreitet" ersetzt." Folgender Satz wird angefügt: § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 619 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält die Nr. 7 folgende Fassung: ,7. § 1249 erhält folgende Fassung: „§ 1249 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 1250) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens dine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist."' 2. In Artikel 1 § 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 27) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist 3. In Artikel 1 § 3 erhält die Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 50 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Auf die Wartezeit für die knappschaftlichen Renten werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (Absatz 2) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten knappschaftlichen Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist." 4. Artikel 2 § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. § 1249 der Reichsversicherungsordnung gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind." 5. Artikel 2 § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 26 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8943 6. Artikel 2 § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 50 Abs. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind. Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 620 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV /3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 Abs. 2 wird folgender Buchstabe e angefügt: e) die Verlängerung der Frist von zwei auf fünf Jahre in Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Anders für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache IV/ 3204). Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes wird von der Fraktion der SPD begrüßt. Die Entstehung wesentlicher Teile dieses Antrages geht zurück auf den Besuch des Innenausschusses beim Bundesgrenzschutz, Gruppe Süd, im Jahre 1964. Bei dieser Besichtigung wurden sich die Teilnehmer darüber klar, daß die 18monatige Dienstzeit nicht ausreicht, um den Beamten im Bundesgrenzschutz sattelfest zu machen. 24 Monate war die Frist, die auch von den Sachverständigen als notwendig 'bezeichnet worden war. Um dem Bundesgrenzschutzbeamten diese längere Dienstzeit attraktiver zu machen, war es aber notwendig, die Frage der Übergangsgebührnisse bzw. der Übergangsbeihilfe anziehender zu gestalten. Das ist in dem Antrag unter anderem vorgesehen. Der Inhalt des Antrages ist in einem wesentlichen Punkt, nämlich Änderung des § 8 Abs. 3, bei der Besichtigung in Bayern besprochen worden. Er wurde von dem Kollegen Dr. Kempfler fixiert. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag am 28. April 1964 gebilligt. Der Antrag wurde nach Unterzeichnung durch die CDU an die FDP zur Unterschrift weitergeleitet. Dort ist er dann verlorengegangen. Nach Feststellung des Verlustes wurde er am 12. 3. 1965 von uns erneut unterschrieben und zur Unterschrift an die CDU und FDP weitergegeben. Jetzt erscheint plötzlich auf der Tagesordnung der vorliegende Antrag, Drucksache 3204 als Initiativantrag der Regierungsparteien zur Beratung im Plenum. Über dieses Verhalten sind sogar Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion erstaunt. Es ist aber noch ein zweiter Gedanke möglich: Hat man von seiten der Koalitionsparteien dem Bundesminister die Möglichkeit geben wollen, den hier vorliegenden Antrag — offensichtlich ein Regierungsentwurf, von dem die CDU vor ein bis zwei Wochen noch nichts gewußt hat — durch die Koalitionsparteien direkt dem Bundestag unter Umgehung des Bundesrates zuzuleiten? Ein nicht unbedenkliches Verfahren. Glaubt man dadurch die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat zu erleichtern? Wir sind der Meinung, daß diese Erleichterung bestimmt nicht eintreten wird. Wir halten es im Interesse des Bundesgrenzschutzes und der von diesem Antrag betroffenen Angehörigen für dringend erforderlich, daß der Antrag schnellstens zur Beratung kommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Innenausschusses und des Hauses werden sich für eine möglichst schnelle Beratung einsetzen, um so mehr, als es sich bei diesem Antrage mehr oder minder um ein Nachziehen gegenüber dem Soldatenversorgungsgesetz handelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das Problem, das Frau Kollegin Brauksiepe angeschnitten hat, ist sehr umfassend, und es reizt uns — ich meine alle, die hier sind, nicht nur die Damen, wie ich annehme —, die Fragen um die Berufstätigkeit der verheirateten Frau im einzelnen intensiv zu diskutieren. Das ist zum Teil ja auch schon geschehen, als wir über die Frauenenquete sprachen. Aber hier geht es um bestimmte Einzelfragen, die auch wohl einer ausführlichen Diskussion wert wären. Doch mahnt uns die Zeit zur Kürze.
    Der hier vorliegende Antrag umfaßt nur einen ganz kleinen Ausschnitt aus dem gesamten Fragenbereich. Dennoch bin ich der Meinung, Frau Kollegin Eilers, daß wir bei Dingen, die wir alle auch ohne die letzten exakten Zahlen des Ministeriums aus der Praxis kennen und über die wir uns einig sind, ruhig schon anfangen können, bestimmte Regelungen zu treffen. Es hat keinen Sinn — das haben wir in diesem Hause schon oft erlebt —, immer erst auf ganz umfassende Übersichten zu warten; dann werden wir oft nicht fertig. Da ist es vielfach vernünftiger, wir faßten bereits Teilprobleme an und lösten sie. Insofern verstehe ich den Antrag so, daß mit dem Wort „wie" nur einige Möglichkeiten angedeutet werden sollten, hinter denen dann noch andere stehen. Sie können im Ausschuß noch ergänzt werden. Ich wüßte noch eine ganze Menge solcher Fragen, Frau Kollegin Brauksiepe, um deren Beantwortung und Lösung wir die Regierung bitten könnten.
    Bezüglich des ersten Punktes, in dem Sie von den Berufsbildern der Alten- und Krankenpflege sprechen, habe ich mich gefragt, ob das nicht ein Druckfehler sei und es heißen müsse Hauspflege. Denn ein Gesetz zur Regelung der Ausbildung in der Krankenpflege haben wir ja bereits im Hause vorliegen und in der Bearbeitung. Ein Berufsbild für die neuen Berufe der Alten- und Hauspflegerin ist es, worum sich der Verein für öffentliche und private Fürsorge bemüht, und das unterstützen wir. Ich nehme an, daß das in Ihrer Vorstellung mit enthalten ist.
    Bezüglich des zweiten Punktes möchte ich hoffen, daß Sie, was die Ergänzungssemester für akademische Berufe betrifft, diese Frage mit den Länderministern für Kultur abgesprochen haben. Denn ich habe, wenn hier irgend etwas über Semester, über Fragen der Universität, auch der Finanzierung, gesagt worden ist, immer nur erlebt, daß ein radikales Nein von der Bundesratsbank kam. Um das jetzt nicht wieder zu 'erleben, meine Frage: Sind Sie mit Herrn Mikat und Herrn Hahn und den anderen Kollegen darin einig, daß wir über diese Fragen von 'hier aus Bestimmungen treffen können? Ich fürchte, daß wir — wie auch bei anderen Universitätsdingen, die wir in diesem Haus besprochen haben — an der föderalistischen Struktur, die Sie ja immer unterstützen, wieder einmal scheitern werden. Aber wenn Sie das vorher abgestimmt haben, dürfen wir ja die Hoffnung haben, daß 'hier etwas geschehen kann.
    Etwas fehlt mir in dem Antrag, was ich für sehr entscheidend halte, nämlich die Frage der Teilzeitbeschäftigung. Denn an dieser Stelle liegt doch ein ganz besonderes Hindernis für die Arbeitsaufnahme. So richtig es ist, daß eine Frau mit kleinen und auch mit heranwachsenden Kindern für eine gewisse Zeit ihres Lebens sehr stark familiär gebunden ist und deswegen kaum oder gar nicht beruflich tätig sein kann, so richtig ist es doch auch, Frau Kollegin Brauksiepe, daß eine Frau, die ihre Kinder aus dem Haus hat, nicht von heute auf morgen einen Achtstundentag oder eine 42-Stunden-Woche auf sich nehmen kann.
    ,Sie können sich sicher von Großmüttern sagen lassen oder wissen es selber zur Genüge, daß auch eine Frau, die die Kinder draußen hat, noch sehr stark im menschlichen und 'häuslichen Engagement gebunden ist. Gegenüber einer Vollzeitbeschäftigung werden viele Zurückhaltung üben, auch bei noch so schöner Umschulung. Deshalb ist die Teilzeitbeschäftigung auch während der Zeit, in der die Kinder heranwachsen — damit kann ein Kontakt zum Beruf erhalten bleiben —, wahrscheinlich doch eine sehr viel angemessenere Form der Mitberufstätigkeit der verheirateten Frau als die Vollzeitbeschäftigung. Mir scheint eine sinnvolle Verbindung von Haus und Beruf in vielen Fällen sinnvoller und lebensnäher als das Verharren in einer starren Phasentheorie: erst ein Beruf, dann eine Zeitlang überhaupt kein Beruf und dann wieder ein Vollberuf.
    Ich wäre sehr dankbar gewesen, wenn Sie auch die Frage der Teilzeitbeamtin mit aufgegriffen hätten. Gerade im Erziehungsbereich haben wir die Mitwirkung der Frau dringend nötig. In zwei Ländern ist die Teilzeitbeschäftigung geregelt, wenngleich auch mit unterschiedlichen Bestimmungen, aber die übrigen Länder haben keine Regelung. Es wär also sehr vernünftig, seitens des Bundes eine Regelung anzustreben, die für alle Länder gleich ist. Denn wenn eine Beamtin, etwa eine Lehrerin, in Halbtagsbeschäftigung durch Versetzung ihres Mannes von Baden-Württemberg — —

    (Abg. Brück: Das ist Landessache!)

    — Nein, das Bundesbeamtengesetz ist ein Rahmengesetz, das mindestens den Rahmen setzen und die Möglichkeiten aufzeigen kann. Die unterschiedlichen Regelungen, die heute bestehen — zwischen Niedersachsen und Baden-Württemberg und erst recht im Vergleich mit den anderen Ländern —, führen zu Schwierigkeiten, wenn verheiratete Frauen ihren Wohnsitz in in anderes Land verlegen. Es 'betrifft aber nicht nur diesen Komplex, sondern auch die Rentenregelung. Eine Teilzeitbeschäftigung kann hier zu ungleich schlechteren Ergebnissen führen, als wenn die Betreffende möglicherweise gar nicht arbeitet.
    Das alles sollten wir in den Katalog der Fragen aufnehmen, die wir in den Ausschüssen besprechen wollen. Sonst könnte es sein, daß der Wiedereintritt in den Beruf so erschwert wird, daß alle Ausbildung und Nachschulung nichts nützen, weil die Scheu vor einer vollen Berufstätigkeit und damit vor einer Überforderung hindert.

    (Beifall bei der FDP.)






Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Welter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Emmi Welter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere es außerordentlich, daß Sie, Frau Eilers, so unfreundlich auf diesen Antrag reagiert haben. Ich darf daran erinnern, daß von den Sachverständigen, die Sie erwähnten, gerade Herr Professor König mit großem Nachdruck das, was mit Antrag von Frau Brauksiepe gewollt ist, vor uns ausgebreitet hat. Es geht darum, daß für Frauen, die 40, 45 Jahre alt sind und ihrem Leben wieder einen Sinn geben wollen, indem sie eine Berufsarbeit annehmen, etwas geschieht.
    Im Ausschuß für Familien- und Jugendfragen haben wir darum gebeten, daß wir schon vor Ende der Legislaturperiode einige Ergebnisse der Enquete vorgelegt bekommen.