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    Deutscher Bundestag 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Meyer (Frankfurt) 8895 A Erweiterung der Tagesordnung 8895 A Fragestunde (Drucksache IV/ 3254) Fragen des Abg. Müller (Worms) : Getreidebestände der Einfuhr- und Vorratsstelle — Einlagerungskosten Schwarz, Bundesminister . 8895 C, 8896 C Müller (Worms) (SPD) 8896 A Fragen des Abg. Logemann: Einfuhr von mit Chemikalien behandelten Speisekartoffeln Schwarz, Bundesminister 8896 C Frage des Abg. Biechele: Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet — Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8896 D Biechele (CDU/CSU) 8897 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französischsowjetische Abmachungen über Farbfernsehen Dr. Carstens, Staatssekretär 8897 B, 8898 B Dr. Rinderspacher (SPD) 8897 D Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8898 A Mattick (SPD) 8898 D Börner (SPD) 8899 B Dr. Mommer (SPD) 8899 C Dr. Schäfer (SPD) 8899 D Moersch (FDP) 8900 A Kahn-Ackermann (SPD) 8900 B Jahn (SPD) 8900 C Sänger (SPD) 8900 D Hübner (CDU/CSU) 8901 A Schwabe (SPD) 8901 B Faller (SPD) 8901 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8901 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister: . . 8902 A, 8902 D Strohmayr (SPD) 8902 B Fragen des Abg. Wendelborn: Fahrzeuge für das Schaustellergewerbe — Befreiung von der Kfz-Steuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8903 A Wendelborn (CDU/CSU) 8903 C Frage des Abg. Fritsch: Ersatzdienst beim Bundesgrenzschutz, Versicherungspflicht gem. AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8903 D Fritsch (SPD) 8904 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8904 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 Frage des Abg. Faller: Deutsch-schweizerisches Abkommen über soziale Sicherheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 C Frage des Abg. Faller: Kindergeld für Grenzgänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 D Frage des Abg. Faller: Arbeitszeiten der Bediensteten der DSG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8904 D Faller (SPD) 8905 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8905 B Frage des Abg. Fritsch: Kapitalabfindung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8905 C Fritsch (SPD) 8905 D Frage des Abg. Josten: B 9 zwischen Remagen und Oberwinter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 8906 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 B Frage des Abg. Josten: Engpaß der B 9 am Apollinarisberg in Remagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 C Frage des Abg. Sänger: Einschränkung im Bahnverkehr auf der Strecke Lübeck–Lüneburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8906 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8907 B Fragen des Abg. Storm: Schienenverkehr im Zonenrandgebiet — Verlagerung des Personenverkehrs auf die B 207/E 4 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 8907 C Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8908 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 3196) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/ 3264) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8908 D Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 2572) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3240) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/ 3233, zu IV/ 3233) — Dritte Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 8909 A Dr. Schellenberg (SPD) . 8913 D, 8921 A, 8924 D, 8928 A Mischnick (FDP) 8917 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8918 D Ollesch (FDP) . . 8919 C, 8919 D, 8920 B, 8921 D, 8925 A, 8928 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 8920 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8921 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 8922 B Killat (SPD) 8923 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 8924 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 8926 D Blank, Bundesminister 8927 B Frau Döhring (SPD) . . . . . 8928 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert u. Gen.) (Drucksache IV/ 3057) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 3242) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8929 B Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (Drucksache IV/ 3229) — Erste Beratung — 8929 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/ 3204) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8929 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über das Übereinkommen 119 über den Maschinenschutz, die Empfehlung 118 betr. den Maschinenschutz und die Empfehlung 119 betr. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber — der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksachen IV/ 2860, IV/ 3238) . . 8929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 III Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben (Drucksache IV/ 3243) Frau Brauksiepe (CDU/CSU) . . 8930 A Frau Eilers (SPD) 8932 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8933 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 8934 A Antrag betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache IV/ 3223) Josten (CDU/CSU) 8934 D Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache IV/ 3109) Gscheidle (SPD) 8935 A Brück (CDU/CSU) 8936 C Dr. Miessner (FDP) 8937 A Beratung der Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/ 3246) 8937 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung von Bolzensetzwerkzeugen (Drucksachen IV/ 2527, IV/ 3269, zu IV/ 3269) 8937 C Nächste Sitzung 8937 D Anlagen 8939 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8895 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Dr. Atzenroth 30. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bäumer 3. 4. Dr.-Ing. Balke 2. 4. Bauer (Wasserburg) 2. 4. Bazille 15. 4. Dr. Bechert 2. 4. Berkhan 2. 4. Dr. Birrenbach 2. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Dr. Brenck 2. 4. Brünen 15.4. Cramer 2. 4. Deringer 2. 4. Diebäcker 24. 4. Diekmann 2. 4. Dr. Dittrich 2. 4. Dr. Dörinkel 2. 4. Dopatka 2. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dr. Eckhardt 2. 4. Dr. Effertz 2. 4. Eichelbaum 2. 4. Eisenmann 2. 4. Dr. Eppler 2. 4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 2. 4. Gewandt 2. 4. Gibbert 2. 4. Dr. h. c. Güde 2. 4. Günther 2. 4. Freiherr zu Guttenberg 5. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 3. 4. Herold 30. 4. Hörmann (Freiburg) 2. 4. Frau Dr. Hubert 2. 4. Iven (Düren) 2. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 2. 4. Kohlberger 2. 4. Dr. Kreyssig * 2. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15.4. Langebeck 2. 4. Lemmrich 2. 4. Liehr 2.4. Dr. Löhr 2.4. Frau Lösche 2. 4. Lücker (München) * 2.4. Maier (Mannheim) 15.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 2. 4. Mauk * 2. 4. Frau Meermann 9. 4. Metter 2. 4. Metzger 15. 4. Dr. Meyer (Frankfurt) 2. 4. Michels 2. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Peters (Norden) 2. 4. Reichhardt 2. 4. Richarts * 2. 4. Dr. Rieger (Köln) 2. 4. Ritzel 15. 4. Sander 2.4. Schlee 2.4. Schlick 15.4. Schlüter 2. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 4. Seuffert 2. 4. Dr. Sinn 2. 4. Dr. Starke 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Strauß 2.4. Theis 3. 4. Verhoeven 2. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 2. 4. Wehner 2. 4. Weinkamm 15. 4. Wellmann 2. 4. Werner 2. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10. 4. Wischnewski 2. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 2. 4. b) Urlaubsanträge Lemmer 14. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 611 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile auszuschließen, .die Versicherten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des 8940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 öffentlichen Rechts entstehen können, und einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den diese Nachteile beseitigt werden. Bonn, den 1. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 613 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 B c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten Absatz 1 die Worte und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 614 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1 die Worte „und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 616 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 § 1 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: ,2. § 8 erhält folgende Fassung: § 8 Beiträge, die nach § 1249 der Reichsversicherungsordnung nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden steht dem nicht entgegen. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Breitag, den 2. April 1965 8941 Anlage 6 Umdruck 617 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Regelung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1251 Abs. 2 und des § 1259 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 1256 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 2. In Artikel 1 § 1 Nr. 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2) berücksichtigt" gestrichen.' 3. In Artikel 1 § 2 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 4. In Artikel 1 § 2 Nummer 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2) berücksichtigt", gestrichen.' 5. In Artikel 1 § 3 Nr. 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt", gestrichen.' Bonn, den 2. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 618 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: ,3. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Jahresarbeitsverdienstgrenze im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 beträgt das 31/2fache der allgemeinen Bemessungsgrund- Lage (§ 32 Abs. 2), die für Versicherungsfälle des laufenden Kalenderjahres gilt; sie ist auf einen durch 1000 teilbaren Betrag nach oben zu runden. Zuschläge aller Art, einmalige Zuwendungen und Vergütungen für Mehrarbeit bleiben bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes außer Betracht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt alljährlich die Jahresarbeitsverdienstgrenze bekannt. 2. Artikel 1 § 3 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: - „(2) In Absatz 2 werden die Worte 21 600 Deutsche Mark" durch die Worte die Grenze im Sinne des § 5 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes überschreitet" ersetzt." Folgender Satz wird angefügt: § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 619 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält die Nr. 7 folgende Fassung: ,7. § 1249 erhält folgende Fassung: „§ 1249 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 1250) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens dine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist."' 2. In Artikel 1 § 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 27) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist 3. In Artikel 1 § 3 erhält die Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 50 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Auf die Wartezeit für die knappschaftlichen Renten werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (Absatz 2) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten knappschaftlichen Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist." 4. Artikel 2 § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. § 1249 der Reichsversicherungsordnung gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind." 5. Artikel 2 § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 26 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8943 6. Artikel 2 § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 50 Abs. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind. Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 620 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV /3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 Abs. 2 wird folgender Buchstabe e angefügt: e) die Verlängerung der Frist von zwei auf fünf Jahre in Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Anders für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache IV/ 3204). Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes wird von der Fraktion der SPD begrüßt. Die Entstehung wesentlicher Teile dieses Antrages geht zurück auf den Besuch des Innenausschusses beim Bundesgrenzschutz, Gruppe Süd, im Jahre 1964. Bei dieser Besichtigung wurden sich die Teilnehmer darüber klar, daß die 18monatige Dienstzeit nicht ausreicht, um den Beamten im Bundesgrenzschutz sattelfest zu machen. 24 Monate war die Frist, die auch von den Sachverständigen als notwendig 'bezeichnet worden war. Um dem Bundesgrenzschutzbeamten diese längere Dienstzeit attraktiver zu machen, war es aber notwendig, die Frage der Übergangsgebührnisse bzw. der Übergangsbeihilfe anziehender zu gestalten. Das ist in dem Antrag unter anderem vorgesehen. Der Inhalt des Antrages ist in einem wesentlichen Punkt, nämlich Änderung des § 8 Abs. 3, bei der Besichtigung in Bayern besprochen worden. Er wurde von dem Kollegen Dr. Kempfler fixiert. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag am 28. April 1964 gebilligt. Der Antrag wurde nach Unterzeichnung durch die CDU an die FDP zur Unterschrift weitergeleitet. Dort ist er dann verlorengegangen. Nach Feststellung des Verlustes wurde er am 12. 3. 1965 von uns erneut unterschrieben und zur Unterschrift an die CDU und FDP weitergegeben. Jetzt erscheint plötzlich auf der Tagesordnung der vorliegende Antrag, Drucksache 3204 als Initiativantrag der Regierungsparteien zur Beratung im Plenum. Über dieses Verhalten sind sogar Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion erstaunt. Es ist aber noch ein zweiter Gedanke möglich: Hat man von seiten der Koalitionsparteien dem Bundesminister die Möglichkeit geben wollen, den hier vorliegenden Antrag — offensichtlich ein Regierungsentwurf, von dem die CDU vor ein bis zwei Wochen noch nichts gewußt hat — durch die Koalitionsparteien direkt dem Bundestag unter Umgehung des Bundesrates zuzuleiten? Ein nicht unbedenkliches Verfahren. Glaubt man dadurch die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat zu erleichtern? Wir sind der Meinung, daß diese Erleichterung bestimmt nicht eintreten wird. Wir halten es im Interesse des Bundesgrenzschutzes und der von diesem Antrag betroffenen Angehörigen für dringend erforderlich, daß der Antrag schnellstens zur Beratung kommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Innenausschusses und des Hauses werden sich für eine möglichst schnelle Beratung einsetzen, um so mehr, als es sich bei diesem Antrage mehr oder minder um ein Nachziehen gegenüber dem Soldatenversorgungsgesetz handelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Clara Döhring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage der SPD-Fraktion möchte ich den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag auf Umdruck 611, der erfreulicherweise von den beiden anderen Fraktionen des Hauses mit gestellt wird, begründen.
    Der Antrag hat zum Ziel, die unbilligen Härten für rentenversicherte Arbeitnehmer, die eine ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Selbstverwaltungsorgane, bei den Gerichten und in den Gemeindevertretungen ausüben, endlich zu beseitigen. Bis zum heutigen Tag besteht keine gesetzliche Regelung, die die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile verhindern oder ausschließen könnte. Durch die Entrichtung von Höherversicherungsbeiträgen, wie sie das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Versicherungsträgern empfohlen hat, wird ein vollständiger Ausgleich der sozialversicherungsrechtlichen Nachteile nicht erreicht. Einmal nehmen die aus Höherversicherungsbeiträgen sich ergebenden Rentenanteile nicht an den Rentenanpassungen teil. Außerdem ist für den einzelnen Fall nicht gewährleistet, daß die Empfehlung zur entsprechenden Zahlung von Höherversicherungsbeiträgen eingehalten wird.
    Meine Damen und Herren, es ist eine Tatsache, daß es sich um wesentliche sozialversicherungsrecht-



    Frau Döhring
    liche Nachteile handelt, die den Arbeitnehmern entstehen, die sich für diese notwendige ehrenamtliche Tätigkeit zur Demokratisierung unseres Staates zur Verfügung stellen. Dabei ist insbesondere zu bedenken, daß diese Nachteile nicht nur die ehrenamtlich tätigen Versicherten treffen, sondern auch ihre Familienangehörigen, die beim Eintreten des Rentenfalles irgendwelcher Art ebenso empfindlich getroffen werden. Es ist bekannt, daß es sich um ein rechtlich nicht einfaches Problem handelt. Im Sozialpolitischen Ausschuß wurde es gründlich erörtert. Es konnte jedoch zu keiner abschließenden Lösung gebracht werden, weil neben den Veränderungen in den Rentenversicherungen noch andere Rechtsfragen und auch finanzielle Fragen geordnet werden müssen.
    Die Fraktionen sind sich einig darüber, daß es nicht länger verantwortet werden kann, Arbeitnehmer, die sich für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse der Gemeinschaft zur Verfügung stellen, noch länger benachteiligt zu lassen. Deshalb soll die Regierung in dem vorliegenden Entschließungsantrag beauftragt werden, recht bald zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um zukünftig sozialversicherungsrechtliche Nachteile für diesen Personenkreis auszuschließen.
    Namens meiner Fraktion möchte ich Sie bitten, dem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir können dann über den Entschließungsantrag auf Umdruck 611 abstimmen. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen! — Ich kann einstimmige Annahme feststellen.
Es bleibt dann noch die Verabschiedung der Ziffer 2 des Antrages des Ausschusses, die Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich nehme Ihr Einverständnis an. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Punkt 4 der Tagesordnung wird abgesetzt.
Dann kann ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache IV/ 3057) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) (Drucksache IV/3242).

(Erste Beratung 169. Sitzung)

Es liegt der Bericht der Frau Abgeordneten Blohm vor. Soll der Bericht ergänzt werden? — Das ist nicht der Fall. Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Wird das Wort gewünscht? — Auch das ist nicht der Fall.
Wir können dann in die Abstimmung eintreten. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Wer dem Gesetz zustimmt, erhebe sich! — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (Drucksache IV/ 3229).
Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Es wird die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — vorgeschlagen. — Keine Bedenken; es ist so beschlossen.
Dann Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache IV/3204).

(Abg. Anders: Falls Sie einverstanden sind, Herr Präsident, gebe ich meine Ausführungen für die SPD-Fraktion zu Protokoll!)

— Eine Stellungnahme wird von Herrn Abgeordneten Anders zu Protokoll gegeben *). — Sonst wird das Wort nicht begehrt.
Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Einwand; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegten
1. Übereinkommen 119 über den Maschinenschutz
2. Empfehlung 118 betreffend den Maschinenschutz
3. Empfehlung 119 betreffend Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksachen IV/ 2860, IV/ 3238).
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Braun vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es ist vorgeschlagen, die Vorlagen zur Kenntnis zu nehmen. — Keine Bedenken; das ist geschehen.
1 Siehe Anlage 10



Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 10:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU! CSU betr. spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben (Drucksache IV/ 3243).
Zur Begründung Frau Abgeordnete Brauksiepe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Aenne Brauksiepe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den sanften Zwang des Freitagvormittag hinter mir und kann mich deshalb kurz fassen.
    Zu diesem Antrag, den ich im Namen meiner Fraktion hier kurz begründe, läßt sich in vier Punkten das zusammenfassen, was wir anstreben. Er kann an sich keine große Überraschung sein — wenigstens nicht der Zeitpunkt, zu dem wir ihn einbringen —; denn er ist die konsequente Fortsetzung dessen, was meine Kollegin Frau Christa Schroeder in der 151. Sitzung hier bereits vorgetragen hat, als wir uns in den Fraktionen über die Enquete .betreffend die Situation der Frau unterhielten.
    Damals sagte meine Kollegin sinngemäß : Wir sehen als eines der aktuellsten Probleme die Wiedereingliederung der älteren Frau, deren Kinder nicht mehr betreut werden müssen, in den Beruf, an. Wir meinen — sagte damals Frau Schroeder —, daß man allen Maßnahmen, die der älteren Frau die Wiederaufnahme des Berufs erleichtern, wie Vertiefung und Erweiterung ihrer Ausbildung, eventuell eine Umschulung, größte Beachtung schenken sollte. Und sie schloß in der 151. Sitzung: Wir sind der Auffassung, daß es richtiger ist, alles daranzusetzen, diese Reserven zu mobilisieren, als daß Mütter von Kleinkindern in der Arbeit bleiben. Die Schlußfolgerung, die wir aus diesen Äußerungen meiner Kollegin zogen, war, daß wir mit diesem Antrag kamen.
    Diese Konsequenz ergab sich aber auch aus dem großen und weithin beachteten Frauenkongreß der CDU, auf dem vor vielen Hunderten von Frauen vorgetragen und überprüft wurde, was in dieser Beziehung an Licht- und Schattenseiten zu sehen ist. Man muß Licht und Schatten sehen, wenn die Perspektiven richtig liegen sollen. Wir haben da-. mals auch das bereits Vorhandene überprüft. Es muß deutlich betont werden, daß bereits vieles und Wertvolles für die spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben erreicht worden ist.
    Ganz besonders interessieren mich aber die folgenden Punkte. Mich interessiert dieses ganze Thema aus der Sorge um die junge Familie, aus der Sorge um die junge Ehe, aber ebenso um die Ehe, die nach 20 Jahren vielleicht dadurch gefährdet wird, daß der Frau der natürliche Lebensbereich, die natürliche Sorge, die ihr aufgegeben ist, plötzlich genommen wird. Ich fasse das einmal stichworthaft zusammen, weil ich glaube, daß wir die anderen Punkte im Ausschuß besprechen können. Es macht uns Sorge, daß viele junge Frauen trotz der Ankunft auch des zweiten und dritten Kindes nur so zögernd aus dem Berufsleben ausscheiden. Infolge der immer häufiger geschlossenen Frühehen wird aber heute die Frau von ihren Familienpflichten in einem Lebensalter freigestellt, in dem sie sowohl geistig als auch körperlich noch voll einsatzfähig ist.
    Ich brauche nur katalogartig hier aufzuzählen: die Auflösung der Großfamilie, eine andere Haushaltsstruktur, die Chancen unserer jungen Generation, als Zwanzigjährige bereits irgendwo in Europa tätig zu sein, im In- und Ausland Arbeitsplätze zu finden, dazu die starke berufliche Inanspruchnahme sehr vieler Ehemänner, andererseits die höhere Lebenserwartung der Frau — Sie wissen, es gibt mehr Witwen als Witwer im höheren Alter —, das alles kommt zusammen, wenn wir überprüfen, was mit diesen Frauen eigentlich geschehen soll, wenn plötzlich ein reiches, durch eine gesunde und gute und kinderreiche Ehe angefülltes Leben ein wenig leerläuft. Ich erspare mir, in dieser Stunde Fakten und Zahlen zu nennen, die diese Erkenntnisse noch unterbauen könnten, und beschränke mich darauf, zu sagen, daß wir eigentlich alles daransetzen müßten, bei einem auf diese Weise leer gewordenen Leben hinsichtlich der Aufgaben der Frau zu ganz anderen Konsequenzen zu kommen.
    Ein zweiter Punkt, ganz kurz nur. Er betrifft die Mädchenbildung. Es ist heute weithin selbstverständlich, daß ein junges Mädchen eine Ausbildung, einen Beruf bekommt. Aber die Ausbildung des Mädchens erhält einen viel tieferen Hintergrund, und der unhaltbare Einwand so vieler: „Die Mädchen heiraten ja doch, was sollen wir viel investieren!" entfällt — das möchte ich stark betonen —, wenn die Bildung des Mädchens für eine große gesamte Lebensplanung gedacht ist und wenn die Frau später vollzeitlich oder teilzeitlich zurückkehren und sich auf einer qualifizierten Ebene wieder einsetzen kann. Die gute Ausbildung eines Mädchens ist dann leichter vertretbar.
    Ich möchte einen dritten Grund sagen. Nicht jede Ehe, das wissen Sie, findet eine volle Erfüllung. Nicht jede Ehe hat den Segen und das Glück, das Geschenk vieler Kinder. Nicht in jeder Ehe gehen die Gefährten gemeinsam bis in das hohe Alter; wir wissen, wie oft der Mann heute in den fünfziger Jahren heimgerufen ist und vielleicht eine Frau mit einem erwachsenen Kind hinterläßt. Diese Situation der Frauen macht uns Sarge.
    Ich wäre aber völlig mißverstanden — lassen Sie mich das hier zum Ausdruck bringen —, wenn man diesen Antrag der Fraktion der CDU/CSU Drucksache IV/ 3243 etwa so deuten sollte, als ginge es uns hier nur um eine Perspektive von der Wirtschaft, nur vom Bedarf der Gesellschaft an Arbeitskräften her. Auch das; aber das ist nicht das Primäre. Ich denke vielmehr an soziale Bereiche, an pädagogische Bereiche, auch an den politischen Bereich, in dein der Einsatz der reiferen Frau, der durch ein Leben und eine lange Ehe wirklich stiller und nachsichtiger, geduldiger gewordenen Frau noch sehr viel bedeuten kann. Ich denke daran, was solche Frauen in Anstalten, Kinderheimen, Müttererholungsheimen, in Büchereien, in Altenstuben, bei Kochkursen alles tun können, wie sie es als Beschließerinnen — tüchtige Hausfrauen können das sehr schnell sein — in Heimen, Hotels, Sanatorien, Krankenhäusern — tun können. Schon dieser kurze Katalog zeigt, meine ich, recht aufschlußreich, wie viele Möglichkeiten besonders im sozialen, pädagogischen und politischen Bereich gegeben sind.



    Frau Brauksiepe
    Ich sagte eingangs: Es ist bereits sehr viel ausgezeichnete Vorarbeit geleistet worden. Es liegt denen, die sich an diesem Thema engagiert haben, seit Jahren das außerordentlich wertvolle und überschaubare Buch „Frauen finden ihren neuen Arbeitsplatz" vor, das einmal von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angeboten wurde. Eine in der Gesellschaft oft leider gering geschätzte „Nur-Hausfrau" bringt — ich sage dies nur noch, um diesen Komplex abzuschließen —, wenn sie später diese lange Zeit eines nicht mit Aufgaben gefüllten Lebens vor sich hat, vieles an Vorkenntnissen mit. Eine Ehe, ein Haushalt mit Glück und Unglück, mit Gesundheit und Krankheit ist nämlich besser und vermittelt mehr Wissen als jedes soziale Seminar. Wenn wir dieses Wissen und diese Erfahrungen für die mitbürgerliche Arbeit wieder wecken und für uns wachhalten, sollte es möglich sein, noch viel mehr, als es bisher erprobt wurde, Arbeitsplätze in unserer Gesellschaft zu finden.
    Es wäre ebenso ein Mißverständnis — damit komme ich fast zum Schluß, meine Damen und Herren —, wenn es von diesem Antrag eines Tages etwa hieße, daß wir nun anfingen, alle Frauen über 45 wieder in einen Beruf zu drängen. Das ist absolut nicht der Fall. Es geht uns hier nur darum, daß in dieser veränderten Gesellschaft, in der der Frau eine völlig andere Aufgabe zufällt, in der sie mit 45 Jahren noch sehr, sehr vieles für die Mitbürger tun kann, das erforderliche Angebot an Arbeitsplätzen bereitgestellt wird. Darum geht es mir, nicht I) darum, daß jede dahin gehen muß. Denn es wird Tausende von Frauen geben, die von sich aus in dem natürlichen Lebensbereich, der ihnen mit ihren Enkelkindern und mit den nun erwachsenen Töchtern und Schwiegersöhnen gegeben ist, die Erfüllung finden, die eigentlich die natürliche ist. Das entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, an jene viele Tausende zu denken, für die bisher ein überschaubares Angebot nicht vorhanden war.
    Es bleibt die Schlußfrage: Was ist zu tun? Es ergibt sich daraus, wie ich meine, die Forderung nach Grundausbildungsangeboten, nach Einsatzangeboten, nach Nachausbildungsangeboten und nach Wiederholungsangeboten. Es ergibt sich daraus weiter, daß wir stärker als bisher — es ist bisher kaum getan worden — in diese Konzeption die Form einer Stufenbildung für die Frau hineinnehmen müssen. Sie soll in verschiedenen Stufen ihres Lebens stärker als bisher Bildung, Weiterbildung erfahren können. Nennen Sie, soweit Sie sich bisher nicht mit dieser völlig neuen Lage der Frau beschäftigt haben, diesen Antrag bitte nicht romantisch oder utopisch. Die Erziehung und Bildung der Jungen und Mädchen muß in dem Bewußtsein unserer Gesellschaft auf langfristiges Denken angelegt sein.
    Der wichtigste Punkt für die Realisierbarkeit unseres Antrags — das werden wir sicher mit den Kolleginnen und den Kollegen im Ausschuß überprüfen — scheint mir eine gute Beratung der an einer erneuten Tätigkeit interessierten Frauen zu sein, eine bessere, überschaubarere, gezieltere und zuversichtlichere Beratung als bisher. Denn wenn bisher eine Frau über 45 kam, wurde ihr oft schon im ersten Wartezimmer und in der ersten Aussprache gesagt, daß nicht mehr viel zu machen sei. Auf diesem Gebiet erwarten wir von der Beratungsstelle sehr viel.
    Wenn Sie nun glauben, ich wollte eine neue finanzielle Belastung, so muß ich Ihnen sagen, daß ich davon weit entfernt bin. Denn ich stehe gar nicht auf dem Standpunkt — und das sage ich für meine Fraktion —, daß dies alles nun geschenkt werden müßte. Es gibt Tausende von Frauen, die das selbst finanzieren können. Eine solche Umschulung in einem halben Jahr, in einem Vierteljahr oder in einem Jahr kann billiger sein als manchmal ein Führerschein. Aber für die weitere Wertbestätigung der Frau, für das Ausgefülltsein der Frau, für den Dienst an der Umwelt und ihre gesamte mitbürgerliche Haltung ist das etwas, was wir nicht in D-Mark und Pfennig ausrechnen können, sondern hier müßten, glaube ich, manchmal schon kleine Korrekturen eines Leistungsförderungsgesetzes ausreichen, um einen Teil dessen zu realisieren, was wir mit diesem Antrag wollen.
    Zu dem Punkt a darf ich ganz kurz noch hinzufügen, daß Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der pflegerischen Berufe eine Rolle spielen werden und daß beispielsweise die Lehrgänge für Altenpflege, Hauskrankenpflege usw. zur Zeit noch von unterschiedlicher Länge sind. Ich füge hinzu, daß hier der Bund der Berufsordnungsarbeit der Verbände der freien Wohlfahrtspflege sehr große Bedeutung beimißt.
    Zudem sei betont, daß es sich um eine langfristige Aufgabe ' handelt. Zunächst müssen die Bildungsmöglichkeiten entwickelt werden, d. h. zunächst sind als Testfälle Musterlehrgänge institutionell zu fördern. Ob diese neuen Bildungseinrichtungen von vornherein auch im Beihilfesystem berücksichtigt werden können, muß später überprüft werden.
    Dem Punkt b unseres Antrages messe ich sehr starke Bedeutung bei. Es ist hierbei an Umschulungsmaßnahmen, vielleicht für pflegerische Berufe, gedacht. Die verheirateten Frauen haben, wie ich vorhin sagte, aus einer langen Ehe mannigfache Kenntnisse hinsichtlich Krankheit und Gesundheit. Gedacht ist weiterhin an eine abschließende Qualifizierung. Auch zum Thema der Spätlehre müßte sich die Wirtschaft manches einfallen lassen.
    Doch ich hatte zugesagt, nicht ausgedehnter darauf einzugehen, als die vorgerückte Freitagsstunde es erlaubt. Mein Schlußwort sei dies: Durch den Antrag, den ich hier im Namen meiner Fraktion kurz begründen durfte, wollen wir, meine Damen und Herren, nicht zuletzt den einzelnen und die Offentlichkeit darauf hinweisen, daß hier eine gesamtgesellschaftliche Problematik vorliegt, die würdig ist, in einer gemeinsamen Anstrengung aller mit großzügigen und flexiblen Lösungen bedacht zu werden.
    Ich bitte daher um die Überweisung unseres Antrages an die zuständigen Ausschüsse und schlage nach Absprache mit denen, die den Antrag bei uns



    Frau Brauksiepe
    erarbeitet haben, die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zur Mitberatung vor. Ich darf das Haus bitten, dem zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)