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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Meyer (Frankfurt) 8895 A Erweiterung der Tagesordnung 8895 A Fragestunde (Drucksache IV/ 3254) Fragen des Abg. Müller (Worms) : Getreidebestände der Einfuhr- und Vorratsstelle — Einlagerungskosten Schwarz, Bundesminister . 8895 C, 8896 C Müller (Worms) (SPD) 8896 A Fragen des Abg. Logemann: Einfuhr von mit Chemikalien behandelten Speisekartoffeln Schwarz, Bundesminister 8896 C Frage des Abg. Biechele: Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet — Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8896 D Biechele (CDU/CSU) 8897 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französischsowjetische Abmachungen über Farbfernsehen Dr. Carstens, Staatssekretär 8897 B, 8898 B Dr. Rinderspacher (SPD) 8897 D Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8898 A Mattick (SPD) 8898 D Börner (SPD) 8899 B Dr. Mommer (SPD) 8899 C Dr. Schäfer (SPD) 8899 D Moersch (FDP) 8900 A Kahn-Ackermann (SPD) 8900 B Jahn (SPD) 8900 C Sänger (SPD) 8900 D Hübner (CDU/CSU) 8901 A Schwabe (SPD) 8901 B Faller (SPD) 8901 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8901 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister: . . 8902 A, 8902 D Strohmayr (SPD) 8902 B Fragen des Abg. Wendelborn: Fahrzeuge für das Schaustellergewerbe — Befreiung von der Kfz-Steuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8903 A Wendelborn (CDU/CSU) 8903 C Frage des Abg. Fritsch: Ersatzdienst beim Bundesgrenzschutz, Versicherungspflicht gem. AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8903 D Fritsch (SPD) 8904 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8904 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 Frage des Abg. Faller: Deutsch-schweizerisches Abkommen über soziale Sicherheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 C Frage des Abg. Faller: Kindergeld für Grenzgänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 D Frage des Abg. Faller: Arbeitszeiten der Bediensteten der DSG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8904 D Faller (SPD) 8905 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8905 B Frage des Abg. Fritsch: Kapitalabfindung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8905 C Fritsch (SPD) 8905 D Frage des Abg. Josten: B 9 zwischen Remagen und Oberwinter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 8906 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 B Frage des Abg. Josten: Engpaß der B 9 am Apollinarisberg in Remagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 C Frage des Abg. Sänger: Einschränkung im Bahnverkehr auf der Strecke Lübeck–Lüneburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8906 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8907 B Fragen des Abg. Storm: Schienenverkehr im Zonenrandgebiet — Verlagerung des Personenverkehrs auf die B 207/E 4 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 8907 C Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8908 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 3196) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/ 3264) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8908 D Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 2572) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3240) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/ 3233, zu IV/ 3233) — Dritte Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 8909 A Dr. Schellenberg (SPD) . 8913 D, 8921 A, 8924 D, 8928 A Mischnick (FDP) 8917 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8918 D Ollesch (FDP) . . 8919 C, 8919 D, 8920 B, 8921 D, 8925 A, 8928 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 8920 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8921 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 8922 B Killat (SPD) 8923 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 8924 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 8926 D Blank, Bundesminister 8927 B Frau Döhring (SPD) . . . . . 8928 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert u. Gen.) (Drucksache IV/ 3057) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 3242) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8929 B Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (Drucksache IV/ 3229) — Erste Beratung — 8929 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/ 3204) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8929 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über das Übereinkommen 119 über den Maschinenschutz, die Empfehlung 118 betr. den Maschinenschutz und die Empfehlung 119 betr. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber — der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksachen IV/ 2860, IV/ 3238) . . 8929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 III Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben (Drucksache IV/ 3243) Frau Brauksiepe (CDU/CSU) . . 8930 A Frau Eilers (SPD) 8932 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8933 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 8934 A Antrag betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache IV/ 3223) Josten (CDU/CSU) 8934 D Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache IV/ 3109) Gscheidle (SPD) 8935 A Brück (CDU/CSU) 8936 C Dr. Miessner (FDP) 8937 A Beratung der Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/ 3246) 8937 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung von Bolzensetzwerkzeugen (Drucksachen IV/ 2527, IV/ 3269, zu IV/ 3269) 8937 C Nächste Sitzung 8937 D Anlagen 8939 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8895 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Dr. Atzenroth 30. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bäumer 3. 4. Dr.-Ing. Balke 2. 4. Bauer (Wasserburg) 2. 4. Bazille 15. 4. Dr. Bechert 2. 4. Berkhan 2. 4. Dr. Birrenbach 2. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Dr. Brenck 2. 4. Brünen 15.4. Cramer 2. 4. Deringer 2. 4. Diebäcker 24. 4. Diekmann 2. 4. Dr. Dittrich 2. 4. Dr. Dörinkel 2. 4. Dopatka 2. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dr. Eckhardt 2. 4. Dr. Effertz 2. 4. Eichelbaum 2. 4. Eisenmann 2. 4. Dr. Eppler 2. 4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 2. 4. Gewandt 2. 4. Gibbert 2. 4. Dr. h. c. Güde 2. 4. Günther 2. 4. Freiherr zu Guttenberg 5. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 3. 4. Herold 30. 4. Hörmann (Freiburg) 2. 4. Frau Dr. Hubert 2. 4. Iven (Düren) 2. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 2. 4. Kohlberger 2. 4. Dr. Kreyssig * 2. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15.4. Langebeck 2. 4. Lemmrich 2. 4. Liehr 2.4. Dr. Löhr 2.4. Frau Lösche 2. 4. Lücker (München) * 2.4. Maier (Mannheim) 15.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 2. 4. Mauk * 2. 4. Frau Meermann 9. 4. Metter 2. 4. Metzger 15. 4. Dr. Meyer (Frankfurt) 2. 4. Michels 2. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Peters (Norden) 2. 4. Reichhardt 2. 4. Richarts * 2. 4. Dr. Rieger (Köln) 2. 4. Ritzel 15. 4. Sander 2.4. Schlee 2.4. Schlick 15.4. Schlüter 2. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 4. Seuffert 2. 4. Dr. Sinn 2. 4. Dr. Starke 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Strauß 2.4. Theis 3. 4. Verhoeven 2. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 2. 4. Wehner 2. 4. Weinkamm 15. 4. Wellmann 2. 4. Werner 2. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10. 4. Wischnewski 2. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 2. 4. b) Urlaubsanträge Lemmer 14. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 611 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile auszuschließen, .die Versicherten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des 8940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 öffentlichen Rechts entstehen können, und einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den diese Nachteile beseitigt werden. Bonn, den 1. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 613 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 B c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten Absatz 1 die Worte und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 614 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1 die Worte „und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 616 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 § 1 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: ,2. § 8 erhält folgende Fassung: § 8 Beiträge, die nach § 1249 der Reichsversicherungsordnung nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden steht dem nicht entgegen. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Breitag, den 2. April 1965 8941 Anlage 6 Umdruck 617 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Regelung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1251 Abs. 2 und des § 1259 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 1256 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 2. In Artikel 1 § 1 Nr. 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2) berücksichtigt" gestrichen.' 3. In Artikel 1 § 2 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 4. In Artikel 1 § 2 Nummer 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2) berücksichtigt", gestrichen.' 5. In Artikel 1 § 3 Nr. 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt", gestrichen.' Bonn, den 2. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 618 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: ,3. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Jahresarbeitsverdienstgrenze im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 beträgt das 31/2fache der allgemeinen Bemessungsgrund- Lage (§ 32 Abs. 2), die für Versicherungsfälle des laufenden Kalenderjahres gilt; sie ist auf einen durch 1000 teilbaren Betrag nach oben zu runden. Zuschläge aller Art, einmalige Zuwendungen und Vergütungen für Mehrarbeit bleiben bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes außer Betracht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt alljährlich die Jahresarbeitsverdienstgrenze bekannt. 2. Artikel 1 § 3 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: - „(2) In Absatz 2 werden die Worte 21 600 Deutsche Mark" durch die Worte die Grenze im Sinne des § 5 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes überschreitet" ersetzt." Folgender Satz wird angefügt: § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 619 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält die Nr. 7 folgende Fassung: ,7. § 1249 erhält folgende Fassung: „§ 1249 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 1250) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens dine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist."' 2. In Artikel 1 § 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 27) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist 3. In Artikel 1 § 3 erhält die Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 50 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Auf die Wartezeit für die knappschaftlichen Renten werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (Absatz 2) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten knappschaftlichen Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist." 4. Artikel 2 § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. § 1249 der Reichsversicherungsordnung gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind." 5. Artikel 2 § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 26 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8943 6. Artikel 2 § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 50 Abs. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind. Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 620 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV /3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 Abs. 2 wird folgender Buchstabe e angefügt: e) die Verlängerung der Frist von zwei auf fünf Jahre in Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Anders für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache IV/ 3204). Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes wird von der Fraktion der SPD begrüßt. Die Entstehung wesentlicher Teile dieses Antrages geht zurück auf den Besuch des Innenausschusses beim Bundesgrenzschutz, Gruppe Süd, im Jahre 1964. Bei dieser Besichtigung wurden sich die Teilnehmer darüber klar, daß die 18monatige Dienstzeit nicht ausreicht, um den Beamten im Bundesgrenzschutz sattelfest zu machen. 24 Monate war die Frist, die auch von den Sachverständigen als notwendig 'bezeichnet worden war. Um dem Bundesgrenzschutzbeamten diese längere Dienstzeit attraktiver zu machen, war es aber notwendig, die Frage der Übergangsgebührnisse bzw. der Übergangsbeihilfe anziehender zu gestalten. Das ist in dem Antrag unter anderem vorgesehen. Der Inhalt des Antrages ist in einem wesentlichen Punkt, nämlich Änderung des § 8 Abs. 3, bei der Besichtigung in Bayern besprochen worden. Er wurde von dem Kollegen Dr. Kempfler fixiert. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag am 28. April 1964 gebilligt. Der Antrag wurde nach Unterzeichnung durch die CDU an die FDP zur Unterschrift weitergeleitet. Dort ist er dann verlorengegangen. Nach Feststellung des Verlustes wurde er am 12. 3. 1965 von uns erneut unterschrieben und zur Unterschrift an die CDU und FDP weitergegeben. Jetzt erscheint plötzlich auf der Tagesordnung der vorliegende Antrag, Drucksache 3204 als Initiativantrag der Regierungsparteien zur Beratung im Plenum. Über dieses Verhalten sind sogar Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion erstaunt. Es ist aber noch ein zweiter Gedanke möglich: Hat man von seiten der Koalitionsparteien dem Bundesminister die Möglichkeit geben wollen, den hier vorliegenden Antrag — offensichtlich ein Regierungsentwurf, von dem die CDU vor ein bis zwei Wochen noch nichts gewußt hat — durch die Koalitionsparteien direkt dem Bundestag unter Umgehung des Bundesrates zuzuleiten? Ein nicht unbedenkliches Verfahren. Glaubt man dadurch die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat zu erleichtern? Wir sind der Meinung, daß diese Erleichterung bestimmt nicht eintreten wird. Wir halten es im Interesse des Bundesgrenzschutzes und der von diesem Antrag betroffenen Angehörigen für dringend erforderlich, daß der Antrag schnellstens zur Beratung kommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Innenausschusses und des Hauses werden sich für eine möglichst schnelle Beratung einsetzen, um so mehr, als es sich bei diesem Antrage mehr oder minder um ein Nachziehen gegenüber dem Soldatenversorgungsgesetz handelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Theodor Blank
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Härtenovelle verabschiedet der Bundestag ein für den Ausbau unserer sozialen Rentenversicherung bedeutungsvolles Gesetz. Seine Bezeichnung als Gesetz zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften bringt nur unvollständig seinen sozialpolitischen Gehalt zum Ausdruck.
Indem wir die Härten beseitigen, die infolge der Größe und Neuheit der gestellten Aufgabe zwangsläufig auftreten mußten, 'haben wir die neue Rentenversicherung politisch und rechtlich gefestigt. Von diesen Mängeln, die wir jetzt beseitigen, abgesehen, hat sich die Rentenreform bewährt. Wir haben mit ihr eine gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllt und den sozialen Standort unserer Rentner neu bestimmt und ganz erheblich gebessert. Bei der Umstellung auf das neue System konnten die Renten kräftig angehoben und die Rentner am wachsenden wirtschaftlichen Wohlstand durch laufende Rentenanpassung beteiligt werden. Einer der wesentlichsten Grundgedanken des neuen Rentenrechts, nämlich die laufende Rentenanpassung, konnte voll verwirklicht werden, und seit der Rentenreform sind dadurch die Renten um rund 57% erhöht worden.
Das Achte Rentenanpassungsgesetz wird zur Zeit im Ministerium vorbereitet. Es wird dem Parlament rechtzeitig zugeleitet. Wir können mit voller Berechtigung und tiefer Befriedigung feststellen, daß sich das 1957 geschaffene Gesetzgebungswerk bewährt hat. Es wird nicht nur von der Arbeitnehmerschaft als eine Bestätigung ihres Anspruchs auf eine angemessene Sicherung für die Wechselfälle des Daseins bejaht. Auch die Kritiker, die bei der Schaffung des Systems vor seinen wirtschaftlichen Folgen gewarnt haben, sind weitgehend verstummt. Ihre Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet.

(Zurufe von der SPD.)

Wir haben die beiden versicherungstechnischen Bilanzen auf den 1. Januar 1961 und den 1. Januar 1963 fertiggestellt. Sie liegen dem Sozialbeirat vor.
Die einzige Kritik, die auch heute noch gegen die Rentenreform erhoben wird, ist die, daß die Finanzierung der Rentenversicherung für die fernere Zukunft nicht gesichert sei. Die vielfach geäußerte Meinung, es sei die sogenannte Dynamik durch ihre wachsenden Leistungen, die die spätere Finanzierung gefährde, ist unbegründet. Die Renten sind an die Löhne gebunden. Mit dein Steigen der Löhne wachsen aber nicht nur die Renten, sondern auch die Beitragsaufkommen. Insoweit ist also das finanzielle Gleichgewicht der Versicherung auf 'lange Sicht gesichert.
Die zusätzlichen Belastungen in den nächsten zwei Deckungsabschnitten haben ihre Ursache in dem ungünstigen Bevölkerungsaufbau. Diesem Problem ist aber nicht nur unsere Rentenversicherung, sondern jedes System gegenübergestellt, das auf einem Umlageverfahren beruht. Ich bin jedoch der Meinung, daß wir auch hierfür Lösungen finden.
Die Versicherten und Rentner können sicher sein, daß die Leistungsversprechungen, die ihnen gegeben wurden, erfüllt werden.
Eines freilich erfüllt mich mit ernster Sorge. Unser Rentenrecht wird durch dieses Gesetz noch komplizierter. Gleichwohl sehe ich keine Möglichkeit, das zu vermeiden. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Beseitigung von Härten Hand in Hand geht mit einer weiteren Differenzierung und Spezifizierung der Tatbestände und der Rechtsfolgen. Wenn wir das Prinzip einer möglichst individuellen, den persönlichen Verhältnissen des einzelnen entsprechenden Leistungsgewährung bejahen, dann müssen wir auch zu den Folgerungen ja sagen, die sich aus dieser Einstellung ergeben. In dem Dilemma zwischen der Kompliziertheit des Rechts auf der einen und der sozialen Befriedigung unserer Rentner auf der anderen Seite, in dem Gegensatz zwischen Schwierigkeiten des Rechts und dem Gefühl der Versicherten, individuell und gerecht behandelt zu sein, möchte ich mich für das letztere entscheiden.
Nun gestatten Sie mir ein kurzes Wort an die Verwaltung. Die Versicherungsträger erhalten durch dieses Gesetz eine neue zusätzliche Aufgabe, deren Durchführung eine erhebliche Mehrbelastung zur Folge haben wird. Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die sich hieraus 'in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht ergeben. Was die Versicherungsträger und ihre Bediensteten schon bisher in ihrem 'Bereich an laufender und zusätzlicher Ar-



Bundesminister Blank
beit geleistet haben, — das möchte ich hier dankbar anerkennen.

(Beifall bei allen Fraktionen.)

Ich hoffe, daß sie wie schon mehrfach in der Vergangenheit auch diese •zusätzliche Aufgabe — und sie ist nicht klein — zum Wohle unserer Versicherten und Rentner erfolgreich bewältigen.
Ihnen, meine Damen und Herren von allen Fraktionen dieses Hauses, möchte ich namens der Bundesregierung für die an diesem Gesetz geleistete erfolgreiche Arbeit danken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Professor Schellenberg.