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    740. Probleme: 1
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    742. Rentenrechts: 1
    743. ungelöst.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr Meyer (Frankfurt) 8895 A Erweiterung der Tagesordnung 8895 A Fragestunde (Drucksache IV/ 3254) Fragen des Abg. Müller (Worms) : Getreidebestände der Einfuhr- und Vorratsstelle — Einlagerungskosten Schwarz, Bundesminister . 8895 C, 8896 C Müller (Worms) (SPD) 8896 A Fragen des Abg. Logemann: Einfuhr von mit Chemikalien behandelten Speisekartoffeln Schwarz, Bundesminister 8896 C Frage des Abg. Biechele: Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet — Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8896 D Biechele (CDU/CSU) 8897 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Französischsowjetische Abmachungen über Farbfernsehen Dr. Carstens, Staatssekretär 8897 B, 8898 B Dr. Rinderspacher (SPD) 8897 D Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8898 A Mattick (SPD) 8898 D Börner (SPD) 8899 B Dr. Mommer (SPD) 8899 C Dr. Schäfer (SPD) 8899 D Moersch (FDP) 8900 A Kahn-Ackermann (SPD) 8900 B Jahn (SPD) 8900 C Sänger (SPD) 8900 D Hübner (CDU/CSU) 8901 A Schwabe (SPD) 8901 B Faller (SPD) 8901 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8901 D Fragen des Abg. Strohmayr: Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister: . . 8902 A, 8902 D Strohmayr (SPD) 8902 B Fragen des Abg. Wendelborn: Fahrzeuge für das Schaustellergewerbe — Befreiung von der Kfz-Steuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8903 A Wendelborn (CDU/CSU) 8903 C Frage des Abg. Fritsch: Ersatzdienst beim Bundesgrenzschutz, Versicherungspflicht gem. AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8903 D Fritsch (SPD) 8904 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8904 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 Frage des Abg. Faller: Deutsch-schweizerisches Abkommen über soziale Sicherheit Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 C Frage des Abg. Faller: Kindergeld für Grenzgänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 D Frage des Abg. Faller: Arbeitszeiten der Bediensteten der DSG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8904 D Faller (SPD) 8905 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8905 B Frage des Abg. Fritsch: Kapitalabfindung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8905 C Fritsch (SPD) 8905 D Frage des Abg. Josten: B 9 zwischen Remagen und Oberwinter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 8906 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 B Frage des Abg. Josten: Engpaß der B 9 am Apollinarisberg in Remagen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 C Frage des Abg. Sänger: Einschränkung im Bahnverkehr auf der Strecke Lübeck–Lüneburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8906 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8907 B Fragen des Abg. Storm: Schienenverkehr im Zonenrandgebiet — Verlagerung des Personenverkehrs auf die B 207/E 4 Dr. Seiermann, Staatssekretär . 8907 C Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8908 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 3196) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/ 3264) — Zweite und dritte Beratung — Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8908 D Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 2572) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3240) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/ 3233, zu IV/ 3233) — Dritte Beratung — Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 8909 A Dr. Schellenberg (SPD) . 8913 D, 8921 A, 8924 D, 8928 A Mischnick (FDP) 8917 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8918 D Ollesch (FDP) . . 8919 C, 8919 D, 8920 B, 8921 D, 8925 A, 8928 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 8920 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8921 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 8922 B Killat (SPD) 8923 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 8924 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 8926 D Blank, Bundesminister 8927 B Frau Döhring (SPD) . . . . . 8928 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert u. Gen.) (Drucksache IV/ 3057) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 3242) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8929 B Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (Drucksache IV/ 3229) — Erste Beratung — 8929 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/ 3204) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8929 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über das Übereinkommen 119 über den Maschinenschutz, die Empfehlung 118 betr. den Maschinenschutz und die Empfehlung 119 betr. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber — der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksachen IV/ 2860, IV/ 3238) . . 8929 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 III Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben (Drucksache IV/ 3243) Frau Brauksiepe (CDU/CSU) . . 8930 A Frau Eilers (SPD) 8932 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8933 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 8934 A Antrag betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache IV/ 3223) Josten (CDU/CSU) 8934 D Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache IV/ 3109) Gscheidle (SPD) 8935 A Brück (CDU/CSU) 8936 C Dr. Miessner (FDP) 8937 A Beratung der Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/ 3246) 8937 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung von Bolzensetzwerkzeugen (Drucksachen IV/ 2527, IV/ 3269, zu IV/ 3269) 8937 C Nächste Sitzung 8937 D Anlagen 8939 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8895 177. Sitzung Bonn, den 2. April 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 2. 4. Dr. Aigner * 2. 4. Dr. Atzenroth 30. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Bäumer 3. 4. Dr.-Ing. Balke 2. 4. Bauer (Wasserburg) 2. 4. Bazille 15. 4. Dr. Bechert 2. 4. Berkhan 2. 4. Dr. Birrenbach 2. 4. Blachstein 10.4. Blumenfeld 8. 5. Dr. Brenck 2. 4. Brünen 15.4. Cramer 2. 4. Deringer 2. 4. Diebäcker 24. 4. Diekmann 2. 4. Dr. Dittrich 2. 4. Dr. Dörinkel 2. 4. Dopatka 2. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dr. Eckhardt 2. 4. Dr. Effertz 2. 4. Eichelbaum 2. 4. Eisenmann 2. 4. Dr. Eppler 2. 4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Etzel 10. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 2. 4. Gewandt 2. 4. Gibbert 2. 4. Dr. h. c. Güde 2. 4. Günther 2. 4. Freiherr zu Guttenberg 5. 4. Haage (München) 30.4. Hermsdorf 3. 4. Herold 30. 4. Hörmann (Freiburg) 2. 4. Frau Dr. Hubert 2. 4. Iven (Düren) 2. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 2. 4. Kohlberger 2. 4. Dr. Kreyssig * 2. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15.4. Langebeck 2. 4. Lemmrich 2. 4. Liehr 2.4. Dr. Löhr 2.4. Frau Lösche 2. 4. Lücker (München) * 2.4. Maier (Mannheim) 15.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 2. 4. Mauk * 2. 4. Frau Meermann 9. 4. Metter 2. 4. Metzger 15. 4. Dr. Meyer (Frankfurt) 2. 4. Michels 2. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Peters (Norden) 2. 4. Reichhardt 2. 4. Richarts * 2. 4. Dr. Rieger (Köln) 2. 4. Ritzel 15. 4. Sander 2.4. Schlee 2.4. Schlick 15.4. Schlüter 2. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 4. Seuffert 2. 4. Dr. Sinn 2. 4. Dr. Starke 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Strauß 2.4. Theis 3. 4. Verhoeven 2. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 2. 4. Wehner 2. 4. Weinkamm 15. 4. Wellmann 2. 4. Werner 2. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10. 4. Wischnewski 2. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 2. 4. b) Urlaubsanträge Lemmer 14. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 611 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile auszuschließen, .die Versicherten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des 8940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 öffentlichen Rechts entstehen können, und einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den diese Nachteile beseitigt werden. Bonn, den 1. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 613 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 B c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten Absatz 1 die Worte und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 614 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 § 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist. c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1 die Worte „und Absatz 1 a eingefügt.' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 616 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 § 1 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: ,2. § 8 erhält folgende Fassung: § 8 Beiträge, die nach § 1249 der Reichsversicherungsordnung nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden steht dem nicht entgegen. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Breitag, den 2. April 1965 8941 Anlage 6 Umdruck 617 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Regelung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1251 Abs. 2 und des § 1259 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 1256 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 2. In Artikel 1 § 1 Nr. 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2) berücksichtigt" gestrichen.' 3. In Artikel 1 § 2 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 4. In Artikel 1 § 2 Nummer 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2) berücksichtigt", gestrichen.' 5. In Artikel 1 § 3 Nr. 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt", gestrichen.' Bonn, den 2. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 618 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: ,3. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Jahresarbeitsverdienstgrenze im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 beträgt das 31/2fache der allgemeinen Bemessungsgrund- Lage (§ 32 Abs. 2), die für Versicherungsfälle des laufenden Kalenderjahres gilt; sie ist auf einen durch 1000 teilbaren Betrag nach oben zu runden. Zuschläge aller Art, einmalige Zuwendungen und Vergütungen für Mehrarbeit bleiben bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes außer Betracht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt alljährlich die Jahresarbeitsverdienstgrenze bekannt. 2. Artikel 1 § 3 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt: 1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: - „(2) In Absatz 2 werden die Worte 21 600 Deutsche Mark" durch die Worte die Grenze im Sinne des § 5 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes überschreitet" ersetzt." Folgender Satz wird angefügt: § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt. Bonn, den 2. April 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 619 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält die Nr. 7 folgende Fassung: ,7. § 1249 erhält folgende Fassung: „§ 1249 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 1250) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens dine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist."' 2. In Artikel 1 § 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 27) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist 3. In Artikel 1 § 3 erhält die Nummer 4 folgende Fassung: ,4. § 50 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Auf die Wartezeit für die knappschaftlichen Renten werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (Absatz 2) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten knappschaftlichen Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist." 4. Artikel 2 § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. § 1249 der Reichsversicherungsordnung gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind." 5. Artikel 2 § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 26 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind."' Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8943 6. Artikel 2 § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: § 50 Abs. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind. Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 620 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV /3233, IV/ 3272). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 § 2 Abs. 2 wird folgender Buchstabe e angefügt: e) die Verlängerung der Frist von zwei auf fünf Jahre in Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b Bonn, den 2. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Anders für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache IV/ 3204). Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes wird von der Fraktion der SPD begrüßt. Die Entstehung wesentlicher Teile dieses Antrages geht zurück auf den Besuch des Innenausschusses beim Bundesgrenzschutz, Gruppe Süd, im Jahre 1964. Bei dieser Besichtigung wurden sich die Teilnehmer darüber klar, daß die 18monatige Dienstzeit nicht ausreicht, um den Beamten im Bundesgrenzschutz sattelfest zu machen. 24 Monate war die Frist, die auch von den Sachverständigen als notwendig 'bezeichnet worden war. Um dem Bundesgrenzschutzbeamten diese längere Dienstzeit attraktiver zu machen, war es aber notwendig, die Frage der Übergangsgebührnisse bzw. der Übergangsbeihilfe anziehender zu gestalten. Das ist in dem Antrag unter anderem vorgesehen. Der Inhalt des Antrages ist in einem wesentlichen Punkt, nämlich Änderung des § 8 Abs. 3, bei der Besichtigung in Bayern besprochen worden. Er wurde von dem Kollegen Dr. Kempfler fixiert. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag am 28. April 1964 gebilligt. Der Antrag wurde nach Unterzeichnung durch die CDU an die FDP zur Unterschrift weitergeleitet. Dort ist er dann verlorengegangen. Nach Feststellung des Verlustes wurde er am 12. 3. 1965 von uns erneut unterschrieben und zur Unterschrift an die CDU und FDP weitergegeben. Jetzt erscheint plötzlich auf der Tagesordnung der vorliegende Antrag, Drucksache 3204 als Initiativantrag der Regierungsparteien zur Beratung im Plenum. Über dieses Verhalten sind sogar Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion erstaunt. Es ist aber noch ein zweiter Gedanke möglich: Hat man von seiten der Koalitionsparteien dem Bundesminister die Möglichkeit geben wollen, den hier vorliegenden Antrag — offensichtlich ein Regierungsentwurf, von dem die CDU vor ein bis zwei Wochen noch nichts gewußt hat — durch die Koalitionsparteien direkt dem Bundestag unter Umgehung des Bundesrates zuzuleiten? Ein nicht unbedenkliches Verfahren. Glaubt man dadurch die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat zu erleichtern? Wir sind der Meinung, daß diese Erleichterung bestimmt nicht eintreten wird. Wir halten es im Interesse des Bundesgrenzschutzes und der von diesem Antrag betroffenen Angehörigen für dringend erforderlich, daß der Antrag schnellstens zur Beratung kommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Innenausschusses und des Hauses werden sich für eine möglichst schnelle Beratung einsetzen, um so mehr, als es sich bei diesem Antrage mehr oder minder um ein Nachziehen gegenüber dem Soldatenversorgungsgesetz handelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schellenberg.


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Zur dritten Lesung des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes — Härtenovelle — einige Bemerkungen.
Erstens. Bereits bei der Beratung der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze -- ich deutete es schon durch einen Zwischenruf an — haben die Sozialdemokraten versucht, Härten und Ungerechtigkeiten dieser Neuregelungsgesetze zu verhindern. Das ist uns nur teilweise gelungen.
Unmittelbar vor der Wahl zum dritten Bundestag hat dann der frühere Bundeskanzler, Herr Dr. Adenauer, am 10. September 1957 in einem Schreiben an den damaligen Vorsitzenden der CDU/CSU- Fraktion, Herrn Dr. Krone, erklärt — ich zitiere: Es wird im nächsten Bundestag, also im dritten Bundestag, eine dringende Aufgabe der CDU sein, sämtliche Unstimmigkeiten bei den Renten zu beseitigen". So versprach es Herr Dr. Adenauer.
Über sieben Jahre hat sich die Bundesregierung Zeit gelassen, den Entwurf einer Härtenovelle vorzubereiten. Die Arbeiten wurden auch nicht wesentlich durch das Wirken der Kommission unter Vorsitz von Kollegen Ruf beschleunigt. Vielmehr wurde — man muß schon sagen: ständig — der Öffentlichkeit in Erklärungen der sogenannten Ruf-Kommission mitgeteilt, was alles in einer Härtenovelle geregelt werden würde. Dann kam schließlich dieser Gesetzentwurf.



Dr. Schellenberg
Herr Kollege Ruf hat mit Recht gesagt, daß es Pflicht deis Parlaments ist, Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Dieser Entwurf aber war halbfertig und unausgegoren. Das läßt sich leicht feststellen, wenn man beispielsweise die Begründung zu einer nicht unwesentlichen Frage — Kreis der Versicherungspflichtigen — mit dem Gesetzestext vergleicht. Es wurde nämlich eine Begründung gedruckt, die dein Text der Gesetzesvorlage nicht entspricht.
Herr Kollege Ruf, Sie waren stolz auf die vielen Änderungsanträge, die im Ausschuß gestellt wurden. Ich habe einmal in einer Presseerklärung gesagt, es seien 113 Seiten Änderungsanträge. Heute muß ich mich berichtigen; es waren insgesamt 140 Seiten Änderungsanträge der CDU/CSU. Aber — und dais ist das politisch Entscheidende — dies waren nicht Änderungsanträge, die im Schoße der CDU geboren wurden. Die FDP hat sich davon distanziert. Es handelte sich um Änderungen, die das Bundesarbeitsministerium betrieben hat. Sie mußten im Ausschuß auch von den Vertretern des Bundesarbeitsministerium begründet werden, weil die meisten dieser Anträge so kompliziert waren, daß sie von den Kollegen der CDU/CSU nicht erläutert werden konnten. Die Situation war in dieser Hinsicht mehr als peinlich.
Das hat den Ausschuß vor fast unzumutbare Belastungen gestellt.

(Sehr wahr! bei der SPD. — Abg. Ruf: Nicht übertreiben!)

Ausschußmitglieder — dais kann ich nicht nur für meine politischen Freunde, sondern auch für andere Kollegen sagen — haben mir erklärt: Wir stehen hier immer wieder vor dem Konflikt, entweder die Beratung der völlig unzureichend vorbereiteten Regierungsvorlage abzubrechen oder den nicht parlamentsreifen Entwurf weiter zu beraten."

(Sehr wahr: bei der SPD.)

Nur im Hinblick auf die Menschen, die ja ein Interesse an der baldigen Verabschiedung dieser Härtenovelle haben, stellten wir unsere Bedenken gegen Form und Inhalt der Regierungsvorlage immer wieder zurück; denn selbstverständlich bringt der Entwurf im Ergebnis Verbesserungen.

(Abg. Ruf: Darauf kommt es an!)

Aber das Verfahren war unmöglich. Der Ausschuß war durch die Fülle von Anträgen, die oft auch wieder geändert wurden, einfach überbeansprucht.
Zweitens. Nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs — dem wir zustimmen werden — wird das Rentengestrüpp noch dichter werden. Schon heute ist ein Rentenbescheid für die allermeisten Rentner ein Buch mit sieben Siegeln.

(Sehr wahr! bei der SPD. — Zuruf: Selbst für Abgeordnete!)

Die komplizierten Methoden der Rentenberechnung wecken gegenwärtig bei denen, die es angeht, ein Mißtrauen gegen unsere Rentenversicherung. Die Menschen verstehen den Rentenbescheid, der für ihren Lebensstandard im Alter von höchster Bedeutung ist, nicht. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes
wird es leider damit noch viel schlimmer werden.
Gewiß wird — das haben Sie mit Recht erwähnt, Herr Kollege Ruf — das Gesetz mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsmaschinen nach langwierigen Programmierungen durchzuführen sein. Im Ausschuß erklärten Sachverständige, daß die Durchführung drei bis sechs Jahre dauern wird. Die Rentenbescheide, die dann versandt werden, wird kaum jemand verstehen, noch viel weniger als bisher. Meine Damen und Herren, das werden Sie in den Briefen von Rentnern und Versicherten lesen und das werden vor allem diejenigen von Ihnen spüren, die Sprechstunden für die Bevölkerung abhalten.

(Abg. Ruf: Das können wir nicht leugnen, Herr Professor!)

Das ist ein schlechter Tatbestand.
Als wir im Jahre 1956/57 mit der Rentenversicherungsreform begannen, sprach der damalige Arbeitsminister, Herr Kollege Storch, ein bedeutsames Wort. Er erklärte: Nach der Rentenreform 1957 kann jeder Schuljunge eine Rente berechnen.

(Lachen bei der SPD.)

Nach Verabschiedung dieser Novelle werden der Herr Bundesarbeitsminister und sein Staatssekretär gemeinsam nicht in der Lage sein, eine Rente zu berechnen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

Dies auch deshalb nicht, weil beide Herren nicht einmal dem Ausschuß die Ehre gegeben haben, bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs anwesend zu sein. Dann hätten sie vielleicht etwas über die Rentenberechnung nach diesem Entwurf gelernt.
Auf dem Parteitag der CDU in Düsseldorf hat der Herr Bundeskanzler erklärt, es sei vordringlich, die Sozialpolitik von überflüssigem Gestrüpp zu befreien und die sozialen Leistungen überschaubarer zu machen. Nun, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie die Drucksache IV/ 3233 durchblättern, dann bietet sich Ihnen ein plastisches Beispiel dafür, daß der Herr Bundeskanzler nicht in der Lage ist, seine Reden in Politik umzusetzen.
Drittens. Dieses Gesetz ist nicht nur äußerst kompliziert, sondern es enthält auch sachlich bedenkliche, ja zum Teil groteske Bestimmungen. Wir haben im Ausschuß hierzu eine Fülle von Fragen aus der Praxis an die Bundesregierung gerichtet, und sie sind teilweise unbefriedigend beantwortet worden.
Es ist unbestreitbar, daß nach diesem Gesetz — um nur ein Beispiel zu nennen — derjenige, der in der Schule sitzenbleibt, für seine Schulzeit einen höheren Rentenanspruch erhält als sein Klassenkamerad, der in der Schule normal vorangekommen ist. Eine solche Regelung dürfte ein klassisches Beispiel für eine Unbegabtenförderung sein.

(Heiterkeit.)

Oder ein anderes Beispiel: Die, wie es technisch heißt, Aufstiegsangestellten und besonders qualifizierten Arbeiter konnten bisher damit rechnen, daß



Dr. Schellenberg
ihre Ausfallzeiten entsprechend ihrem späteren höheren Einkommen günstiger bewertet werden. Das wird jetzt beseitigt. Damit tritt für diese Aufstiegsangestellten und qualifizierten Arbeiter eine Verschlechterung gegenüber dem geltenden Rechtszustand ein.
Darauf, daß die Ausfallzeiten von Frauen mit qualifizierter Ausbildung niedriger bewertet werden als die ihrer vergleichbaren männlichen Kollegen, hat unsere Kollegin Frau Korspeter bereits gestern hingewiesen. Während in Wirtschaft und Gesellschaft die beruflichen Fähigkeiten dieser jungen Damen mit qualifizierter Ausbildung endlich nicht mehr geringer honoriert werden als die der jungen Männer, wollen die Regierungsparteien die Ausbildungszeiten von qualifizierten Frauen schlechter bewerten als die von Männern. Das ist nach unserer Auffassung eine antiquierte, aber keine moderne Sozialpolitik.

(Beifall bei der SPD.)

Viertens. Jeder, der an den Ausschußberatungen teilgenommen hat, wird uns Sozialdemokraten bestätigen, daß wir mit großer Verantwortung den finanziellen Zusammenhängen Rechnung getragen haben. Erst auf unser Drängen hat das Bundesarbeitsministerium eine genauere finanzielle Begründung vorgelegt, die Herr Kollege Ollesch als Berichterstatter dann zu Protokoll gegeben hat. Diese Finanzübersicht hätte aber eigentlich Teil der Regierungsvorlage sein müssen.
Im übrigen mußte der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums bei den Ausschußberatungen zugeben, daß die Berechnungen der größten Ausgabeposition, nämlich Bewertung der Sachbezüge, im Regierungsentwurf fehlerhaft waren. Der Sprecher der Regierung pries in großartigen Worten die Verbesserungen durch die Ausschußbeschlüsse. Dann haben wir festgestellt, daß der Aufwand hierfür dem der Regierungsvorlage entspricht. Das war widerspruchsvoll. Entweder wurden im Ausschuß über den Regierungsentwurf hinaus wesentliche Verbesserungen beschlossen — dann mußte dies Mehraufwendungen erfordern — oder die Berechnung in der Regierungsvorlage war falsch. In diesem Dilemma gab der Sprecher der Regierung zu, daß die Berechnungen des Regierungsentwurfs „nicht ganz richtig" seien.
Herr Kollege Becker, Sie haben gestern behauptet, unser Antrag, bei den Ausfallzeiten statt des 16. Lebensjahres wie bisher das 15. Lebensjahr einzusetzen, würde die Finanzierung des Gesetzentwurfs gefährden. Herr Kollege Becker, Sie haben sich dabei wohl auf Berechnungen derjenigen gestützt, deren Zahlen sich bei den Ausschußberatungen schon als fehlerhaft erwiesen haben.
Im übrigen sind bei ihren Zahlen drei Tatbestände außer Betracht geblieben. Es wurde a) dabei nicht berücksichtigt, daß sich, wenn bei der Bewertung der Ausfallzeiten, wie wir es beantragt haben, vom 15. Lebensjahr ausgegangen sind, an anderer Stelle des Gesetzentwurfs eine entsprechende Senkung des Aufwandes ergibt. Es wurde b) nicht berücksichtigt, daß im alten wie im neuen Recht Schulzeiten voll bewertet werden, und c), daß Millionen von
Menschen seit ihrem 15. Lebensjahr Beiträge gezahlt haben und daß sie selbstverständlich nach altem wie nach neuem Recht einen Anspruch auf eine entsprechende Bewertung ihrer geleisteten Beiträge haben.
Ich möchte an dieser Stelle zu den Finanzfragen nochmals erklären, daß alle Anträge, die wir Sozialdemokraten im Ausschuß und im Plenum gestellt haben, finanziell wohlausgewogen waren. Unsere Anträge sollten einmal — genauso, wie Sie das tun — durch eine Erweiterung der Versicherungspflicht gedeckt werden. Zum anderen haben wir den Antrag — den Sie ablehnten — gestellt, keine Mindereinnahmen eintreten zu lassen, was für die Rentenversicherung 200 Millionen DM ausmacht.
Fünftens. Ich habe vorhin schon angedeutet, daß dieses Gesetz unbestreitbar Verbesserungen bringt. Wir Sozialdemokraten haben daran kräftig mitgewirkt. Es würde aber — das muß vor der Öffentlichkeit gesagt werden — bei den Versicherten und Rentnern falsche Vorstellungen erwecken, wenn das Ausmaß dieser Verbesserungen übertrieben wird. Der Mehraufwand nach diesem Gesetz, der zwischen 650 und 700 Millionen DM liegt, macht noch nicht 2 1/2% des gesamten Jahresaufwandes der Rentenversicherung aus. Der Mehraufwand nach diesem Gesetz bleibt damit erheblich hinter einer laufenden Rentenanpassung zurück.

(Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

Das muß klar sein, damit die finanziellen Größenordnungen richtig gesehen werden.
Sechstens. Der Gesetzentwurf beseitigt nicht nur Härten; er schafft auch neue Härten und er läßt — das ist ein schwerwiegender Nachteil — grundlegende Probleme des deutschen Rentenrechts ungelöst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Schellenberg, gestatten Sie eine Frage der Abgeordneten Frau Kalinke?