Deutscher Bundestag
177. Sitzung
Bonn, den 2. April 1965
Inhalt:
Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr
Meyer (Frankfurt) 8895 A
Erweiterung der Tagesordnung 8895 A
Fragestunde (Drucksache IV/ 3254)
Fragen des Abg. Müller (Worms) :
Getreidebestände der Einfuhr- und Vorratsstelle — Einlagerungskosten
Schwarz, Bundesminister . 8895 C, 8896 C Müller (Worms) (SPD) 8896 A
Fragen des Abg. Logemann:
Einfuhr von mit Chemikalien behandelten Speisekartoffeln
Schwarz, Bundesminister 8896 C
Frage des Abg. Biechele:
Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet — Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen
Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8896 D
Biechele (CDU/CSU) 8897 A
Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher:
Französischsowjetische Abmachungen über Farbfernsehen
Dr. Carstens, Staatssekretär 8897 B, 8898 B
Dr. Rinderspacher (SPD) 8897 D
Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8898 A
Mattick (SPD) 8898 D Börner (SPD) 8899 B
Dr. Mommer (SPD) 8899 C
Dr. Schäfer (SPD) 8899 D
Moersch (FDP) 8900 A
Kahn-Ackermann (SPD) 8900 B
Jahn (SPD) 8900 C
Sänger (SPD) 8900 D
Hübner (CDU/CSU) 8901 A
Schwabe (SPD) 8901 B
Faller (SPD) 8901 C
Strohmayr (SPD) . . . . . . . 8901 D
Fragen des Abg. Strohmayr:
Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG
Dr. Dahlgrün, Bundesminister: . . 8902 A,
8902 D
Strohmayr (SPD) 8902 B
Fragen des Abg. Wendelborn:
Fahrzeuge für das Schaustellergewerbe — Befreiung von der Kfz-Steuer
Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8903 A
Wendelborn (CDU/CSU) 8903 C
Frage des Abg. Fritsch:
Ersatzdienst beim Bundesgrenzschutz, Versicherungspflicht gem. AVAVG
Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8903 D
Fritsch (SPD) 8904 A
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8904 B
II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965
Frage des Abg. Faller:
Deutsch-schweizerisches Abkommen
über soziale Sicherheit
Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 C Frage des Abg. Faller:
Kindergeld für Grenzgänger
Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8904 D Frage des Abg. Faller:
Arbeitszeiten der Bediensteten der DSG
Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8904 D
Faller (SPD) 8905 A
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8905 B
Frage des Abg. Fritsch:
Kapitalabfindung
Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8905 C
Fritsch (SPD) 8905 D
Frage des Abg. Josten:
B 9 zwischen Remagen und Oberwinter
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 8906 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 B
Frage des Abg. Josten:
Engpaß der B 9 am Apollinarisberg in Remagen
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8906 C Frage des Abg. Sänger:
Einschränkung im Bahnverkehr auf der Strecke Lübeck–Lüneburg
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 8906 D
Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8906 D
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8907 B
Fragen des Abg. Storm:
Schienenverkehr im Zonenrandgebiet — Verlagerung des Personenverkehrs auf die B 207/E 4
Dr. Seiermann, Staatssekretär . 8907 C
Storm (CDU/CSU) . . . . . . . 8908 A
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 3196) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/ 3264) — Zweite und dritte Beratung —
Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 8908 D
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 2572) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache IV/ 3240) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen IV/ 3233, zu IV/ 3233) — Dritte Beratung —
Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 8909 A
Dr. Schellenberg (SPD) . 8913 D, 8921 A,
8924 D, 8928 A
Mischnick (FDP) 8917 A
D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8918 D
Ollesch (FDP) . . 8919 C, 8919 D, 8920 B,
8921 D, 8925 A, 8928 B
Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 8920 C
Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8921 A
Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 8922 B
Killat (SPD) 8923 D
Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 8924 C
Horn (CDU/CSU) . . . . . . 8926 D
Blank, Bundesminister 8927 B
Frau Döhring (SPD) . . . . . 8928 D
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert u. Gen.) (Drucksache IV/ 3057) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/ 3242) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8929 B
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (Drucksache IV/ 3229) — Erste Beratung — 8929 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, FDP) (Drucksache IV/ 3204) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 8929 C
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über das Übereinkommen 119 über den Maschinenschutz, die Empfehlung 118 betr. den Maschinenschutz und die Empfehlung 119 betr. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber — der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksachen IV/ 2860, IV/ 3238) . . 8929 D
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 III
Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. spätere Rückkehr der Frau in das Berufsleben (Drucksache IV/ 3243)
Frau Brauksiepe (CDU/CSU) . . 8930 A
Frau Eilers (SPD) 8932 A
Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 8933 A
Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 8934 A
Antrag betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz (Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache IV/ 3223)
Josten (CDU/CSU) 8934 D
Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache IV/ 3109)
Gscheidle (SPD) 8935 A
Brück (CDU/CSU) 8936 C
Dr. Miessner (FDP) 8937 A
Beratung der Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/ 3246) 8937 C
Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG betr. Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung von Bolzensetzwerkzeugen (Drucksachen IV/ 2527, IV/ 3269, zu IV/ 3269) 8937 C
Nächste Sitzung 8937 D
Anlagen 8939
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8895
177. Sitzung
Bonn, den 2. April 1965
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.03 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Frau Ackermann 2. 4.
Dr. Aigner * 2. 4.
Dr. Atzenroth 30. 4.
Dr. Dr. h. c. Baade 15.4.
Bäumer 3. 4.
Dr.-Ing. Balke 2. 4.
Bauer (Wasserburg) 2. 4.
Bazille 15. 4.
Dr. Bechert 2. 4.
Berkhan 2. 4.
Dr. Birrenbach 2. 4.
Blachstein 10.4.
Blumenfeld 8. 5.
Dr. Brenck 2. 4.
Brünen 15.4.
Cramer 2. 4.
Deringer 2. 4.
Diebäcker 24. 4.
Diekmann 2. 4.
Dr. Dittrich 2. 4.
Dr. Dörinkel 2. 4.
Dopatka 2. 4.
Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4.
Dr. Eckhardt 2. 4.
Dr. Effertz 2. 4.
Eichelbaum 2. 4.
Eisenmann 2. 4.
Dr. Eppler 2. 4.
Erler 27. 4.
Ertl 10. 4.
Etzel 10. 4.
Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 2. 4.
Gewandt 2. 4.
Gibbert 2. 4.
Dr. h. c. Güde 2. 4.
Günther 2. 4.
Freiherr zu Guttenberg 5. 4.
Haage (München) 30.4.
Hermsdorf 3. 4.
Herold 30. 4.
Hörmann (Freiburg) 2. 4.
Frau Dr. Hubert 2. 4.
Iven (Düren) 2. 4.
Dr. h. c. Jaksch 2. 4.
Dr. Jungmann 12. 4.
Kalbitzer 2. 4.
Kohlberger 2. 4.
Dr. Kreyssig * 2. 4.
Krüger 9. 4.
Kulawig 15.4.
Langebeck 2. 4.
Lemmrich 2. 4.
Liehr 2.4.
Dr. Löhr 2.4.
Frau Lösche 2. 4.
Lücker (München) * 2.4.
Maier (Mannheim) 15.4.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Majonica 2. 4.
Mauk * 2. 4.
Frau Meermann 9. 4.
Metter 2. 4.
Metzger 15. 4.
Dr. Meyer (Frankfurt) 2. 4.
Michels 2. 4.
Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4.
Dr. Morgenstern 30. 4.
Peters (Norden) 2. 4.
Reichhardt 2. 4.
Richarts * 2. 4.
Dr. Rieger (Köln) 2. 4.
Ritzel 15. 4.
Sander 2.4.
Schlee 2.4.
Schlick 15.4.
Schlüter 2. 4.
Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 4.
Seuffert 2. 4.
Dr. Sinn 2. 4.
Dr. Starke 2. 4.
Dr. Stoltenberg 2. 4.
Strauß 2.4.
Theis 3. 4.
Verhoeven 2. 4.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 2. 4.
Wehner 2. 4.
Weinkamm 15. 4.
Wellmann 2. 4.
Werner 2. 4.
Wienand 1. 5.
Wilhelm 10. 4.
Wischnewski 2. 4.
Frau Zimmermann (Brackwede) 2. 4.
b) Urlaubsanträge
Lemmer 14. 4.
*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
Anlage 2 Umdruck 611
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233).
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt
zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um sozialversicherungsrechtliche Nachteile auszuschließen, .die Versicherten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des
8940 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965
öffentlichen Rechts entstehen können, und einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den diese Nachteile beseitigt werden.
Bonn, den 1. April 1965
Dr. Barzel und Fraktion
Erler und Fraktion
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 613
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233).
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 § 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung:
,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind."
b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz
1 a eingefügt:
„(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 B c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist.
c) In Absatz 2 werden nach den Worten Absatz 1 die Worte und Absatz 1 a eingefügt.'
Bonn, den 1. April 1965
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 614
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233).
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 § 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Bei der Ermittlung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind."
b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt:
„ (1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer während mindestens 24 Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens 36 Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist.
c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1 die Worte „und Absatz 1 a eingefügt.'
Bonn, den 1. April 1965
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 616
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233).
Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 § 1 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: ,2. § 8 erhält folgende Fassung:
§ 8
Beiträge, die nach § 1249 der Reichsversicherungsordnung nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden steht dem nicht entgegen.
Bonn, den 2. April 1965
Erler und Fraktion
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Breitag, den 2. April 1965 8941
Anlage 6 Umdruck 617
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 § 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung:
,5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Bei der Regelung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1251 Abs. 2 und des § 1259 Abs. 3 nicht erfüllt sind."
b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt:
„(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 1256 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist."
c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.'
2. In Artikel 1 § 1 Nr. 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2) berücksichtigt" gestrichen.'
3. In Artikel 1 § 2 erhält Nummer 5 folgende Fassung:
,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Bei der Ermittlung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind."
b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt:
„(1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist."
c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.'
4. In Artikel 1 § 2 Nummer 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2) berücksichtigt", gestrichen.'
5. In Artikel 1 § 3 Nr. 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt", gestrichen.'
Bonn, den 2. April 1965
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 618
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel 1 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt:
,3. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Jahresarbeitsverdienstgrenze im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 beträgt das 31/2fache der allgemeinen Bemessungsgrund-
Lage (§ 32 Abs. 2), die für Versicherungsfälle des laufenden Kalenderjahres gilt; sie ist auf einen durch 1000 teilbaren Betrag nach oben zu runden. Zuschläge aller Art, einmalige Zuwendungen und Vergütungen für Mehrarbeit bleiben bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes außer Betracht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt alljährlich die Jahresarbeitsverdienstgrenze bekannt.
2. Artikel 1 § 3 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt:
1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
- „(2) In Absatz 2 werden die Worte 21 600 Deutsche Mark" durch die Worte die Grenze im Sinne des § 5 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes überschreitet" ersetzt."
Folgender Satz wird angefügt:
§ 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt.
Bonn, den 2. April 1965
Erler und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 619
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV/ 3233, IV/ 3272).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 § 1 erhält die Nr. 7 folgende Fassung:
,7. § 1249 erhält folgende Fassung:
„§ 1249
Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 1250) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn
a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder
b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens dine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist."'
2. In Artikel 1 § 2 erhält die Nummer 7 folgende Fassung:
,7. § 26 erhält folgende Fassung:
„§ 26
Auf die Wartezeit für die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Altersruhegeld werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (§ 27) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn
a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist,
oder
b) mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist
3. In Artikel 1 § 3 erhält die Nummer 4 folgende Fassung:
,4. § 50 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Auf die Wartezeit für die knappschaftlichen Renten werden die ab 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten (Absatz 2) angerechnet. Die vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten knappschaftlichen Versicherungszeiten werden angerechnet, wenn
a) mindestens ein Beitrag für die Zeit nach dem 31. Dezember 1923 in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 oder bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung einer nach dem 31. Dezember 1923 zurückgelegten Ersatzzeit entrichtet worden ist, oder
b) vor dem 1. Januar 1924 mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten oder mit den vor dem 1. Januar 1924 zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt worden ist."
4. Artikel 2 § 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
2. § 1249 der Reichsversicherungsordnung gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind."
5. Artikel 2 § 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
3. § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§ 26 des Angestelltenversicherungsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind."'
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. April 1965 8943
6. Artikel 2 § 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
,3. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§ 50 Abs. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes gilt auch für Versicherungsfälle, die vor dem 1. Juli 1965 eingetreten sind.
Bonn, den 2. April 1965
Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Mischnick und Fraktion
Anlage 9 Umdruck 620
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/ 2572, IV /3233, IV/ 3272).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 4 § 2 Abs. 2 wird folgender Buchstabe e angefügt:
e) die Verlängerung der Frist von zwei auf fünf Jahre in Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b, Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b
Bonn, den 2. April 1965
Dr. Barzel und Fraktion
Erler und Fraktion
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 10
Schriftliche Ausführungen
des Abgeordneten Anders für die Fraktion der SPD
zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache IV/ 3204).
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes wird von der Fraktion der SPD begrüßt. Die Entstehung wesentlicher Teile dieses Antrages geht zurück auf den Besuch des Innenausschusses beim Bundesgrenzschutz, Gruppe Süd, im Jahre 1964. Bei dieser Besichtigung wurden sich die Teilnehmer darüber klar, daß die 18monatige Dienstzeit nicht ausreicht, um den Beamten im Bundesgrenzschutz sattelfest zu machen. 24 Monate war die Frist, die auch von den Sachverständigen als notwendig 'bezeichnet worden war. Um dem Bundesgrenzschutzbeamten diese längere Dienstzeit attraktiver zu machen, war es aber notwendig, die Frage der Übergangsgebührnisse bzw. der Übergangsbeihilfe anziehender zu gestalten. Das ist in dem Antrag unter anderem vorgesehen.
Der Inhalt des Antrages ist in einem wesentlichen Punkt, nämlich Änderung des § 8 Abs. 3, bei der Besichtigung in Bayern besprochen worden. Er wurde von dem Kollegen Dr. Kempfler fixiert. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag am 28. April 1964 gebilligt. Der Antrag wurde nach Unterzeichnung durch die CDU an die FDP zur Unterschrift weitergeleitet. Dort ist er dann verlorengegangen. Nach Feststellung des Verlustes wurde er am 12. 3. 1965 von uns erneut unterschrieben und zur Unterschrift an die CDU und FDP weitergegeben. Jetzt erscheint plötzlich auf der Tagesordnung der vorliegende Antrag, Drucksache 3204 als Initiativantrag der Regierungsparteien zur Beratung im Plenum. Über dieses Verhalten sind sogar Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion erstaunt. Es ist aber noch ein zweiter Gedanke möglich: Hat man von seiten der Koalitionsparteien dem Bundesminister die Möglichkeit geben wollen, den hier vorliegenden Antrag — offensichtlich ein Regierungsentwurf, von dem die CDU vor ein bis zwei Wochen noch nichts gewußt hat — durch die Koalitionsparteien direkt dem Bundestag unter Umgehung des Bundesrates zuzuleiten? Ein nicht unbedenkliches Verfahren. Glaubt man dadurch die Mitwirkung der Länder durch den Bundesrat zu erleichtern? Wir sind der Meinung, daß diese Erleichterung bestimmt nicht eintreten wird. Wir halten es im Interesse des Bundesgrenzschutzes und der von diesem Antrag betroffenen Angehörigen für dringend erforderlich, daß der Antrag schnellstens zur Beratung kommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Innenausschusses und des Hauses werden sich für eine möglichst schnelle Beratung einsetzen, um so mehr, als es sich bei diesem Antrage mehr oder minder um ein Nachziehen gegenüber dem Soldatenversorgungsgesetz handelt.