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    Deutscher Bundestag 176. Sitzung Bonn, den 1. April 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bauknecht und Storch 8837 A Überweisung an Ausschüsse 8837 B Fragestunde (Drucksache IV/3254) Frage des Abg. Balkenhol: Steinbruchbetrieb im Lohner Klei Gumbel, Staatssekretär . . . . . 8838 B Frage des Abg. Gscheidle: Beihilfevorschriften Höcherl, Bundesminister . . . . . 8838 C Frage des Abg. Gscheidle: Versorgungsbezüge nach § 160 Abs. 4 BBG Höcherl, Bundesminister 8838 D Gscheidle (SPD) 8838 D Frage des Abg. Dröscher: Fernmeldeeinrichtungen des LS-Warndienstes Höcherl, Bundesminister 8839 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 8839 B Frage des Abg. Matthöfer: Informationsmöglichkeiten für den Sachverständigenrat Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8839 C Matthöfer (SPD) 8839 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8840 A Frage des Abg. Matthöfer: Gewinnaufgliederung Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8840 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 8840 C Frage des Abg. Matthöfer: „Unsichtbare Bezüge" Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8840 D Matthöfer (SPD) 8840 D Frage der Abg. Frau Meermann: Kapitalmarktmittel 8841 A Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : Betriebsansiedlungen im Zonenrandgebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 8841 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 8841 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 8841 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8842 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 8842 B Junghans (SPD) . . . . . . . . 8842 C Gerlach (SPD) . . . . . . . . . 8843 C Dr. Hellige (FDP) . . . . . . 8845 A Ravens (SPD) 8846 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 8846 D Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 8847 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 Frage des Abg. Dröscher: Fall des US-Soldaten Jennings in Baumholder Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 8847 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8847 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 8848 B Fragen des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Dokumentationen über Verbrechen an Deutschen in der Tschechoslowakei . . 8848 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Brotpreis Schwarz, Bundesminister 8848 D Dr. Mommer (SPD) 8849 A Ehnes (CDU/CSU) 8849 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 8849 C Anders (SPD) . . . . . . . 8849 D Müller (Worms) (SPD) 8850 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 8850 B Eidesleistung des Bundesministers der Justiz D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 8850 C Dr. Weber, Bundesminister . . . . 8850 D Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache IV/2572) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3240) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen IV/3233, zu IV/3233) — Zweite Beratung — Ollesch (FDP) . . . . . . . . 8851 A Horn (CDU/CSU) 8852 D Büttner (SPD) . . . . . . . . 8853 C Exner (CDU/CSU) 8854 A Spitzmüller (FDP) 8854 D Ruf (CDU/CSU ) 8855 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 8856 C Killat (SPD) 8858 A Stingl (CDU/CSU) 8858 C Frau Korspeter (SPD) 8859 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . 8860 C Biermann (SPD) 8862 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 8863 A Deneke (FDP) 8864 B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 8864 C Gaßmann (CDU/CSU) . . . . . 8868 B Dr. Franz (CDU/CSU) . . . . . 8871 D Teriete (CDU/CSU) . . . . . . 8879 D Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 8881 D Frehsee (SPD) 8882 D Geiger (SPD) 8884 C Nächste Sitzung 8886 D Anlagen 8887 176. Sitzung Bonn, den 1. April 1965 Stenographischer BerichtBeginn: 16.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 174. Sitzung Seite 8736 D Zeile 18 statt „14 561" : 1571. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 2. 4. Dr. Dr. h. c. Baade 15. 4. Bading * 1. 4. Bäumer 3. 4. Dr.-Ing.Balke 2. 4. Bauer (Wasserburg) 2. 4. Blachstein 10. 4. Dr. Birrenbach 2. 4. Dr. h. c. Brauer 1. 4. Dr. Brenck 2. 4. Cramer 2. 4. Dr. Dittrich 2. 4. Dopatka 2. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Dr. Effertz 2. 4. Eichelbaum 2. 4. Eisenmann 2. 4. Etzel 2. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 2. 4. Gibbert 2. 4. Dr. h. c. Güde 2. 4. Frhr. zu Guttenberg 5. 4. Haage (München) 30. 4. Hammersen 1. 4. Heiland 1. 4. Hermsdorf 3. 4. Herold 30. 4. Ilerhaus 1. 4. Dr. h. c. Jaksch 2. 4. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 2. 4. Dr. Knorr 1. 4. Kohlberger 2. 4. Dr. Kreyssig * 2. 4. Kriedemann * 1. 4. Krüger 9. 4. Kulawig 15. 4. Langebeck 2. 4. Liehr 2. 4. Frau Lösche 2. 4. Lücker (München) * 2. 4. Maier (Mannheim) 15. 4. Majonica 2. 4. Mauk * 2. 4. Metter 2. 4. Metzger 15. 4. Müller (Remscheid) 1. 4. Peters (Norden) 2. 4. Rauhaus 1. 4. Rehs 1. 4. Reichhardt 2. 4. Richarts * 2. 4. Ritzel 15. 4. Schlick 15. 4. Schlüter 2. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 4. Dr. Sinn 2. 4. Dr. Starke 2. 4. Dr. Stoltenberg 2. 4. Strauß 2. 4. Theis 3. 4. Wehner 2. 4. Wellmann 2. 4. Wienand 1. 5. Wilhelm 10. 4. Wittmer-Eigenbrodt 1. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 30. 4. Bazille 15. 4. Blumenfeld 8. 5. Brünen 15. 4. Diebäcker 24. 4. Erler 27. 4. Ertl 10. 4. Frau Meermann 9. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 8. 4. Dr. Morgenstern 30. 4. Weinkamm 15. 4. Anlage 2 Umdruck 612 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/2572, IV/3233). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 erhält Nummer 5 folgende Fassung: 5. § 1233 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Regelung des Zeitraumes von 10 Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 1259 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1251 Abs. 2 und des § 1259 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendermonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 8888 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 1256 Abs. 1 c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 2. In Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b wird nach den Worten „zur Höchstdauer von" das Wort „fünf" durch das Wort „sechs" ersetzt. Bonn, den 1. April 1965 Freiher von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 606 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/2572, IV/3233). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 1 Nr. 7 wird wie folgt gefaßt: 7. § 1249 erhält folgende Fassung: „§ 1249 Auf die Wartezeit werden alle Versicherungszeiten (§ 1250) angerechnet."' 2. In Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b wird in § 1259 Abs. 1 Nr. 4 die Zahl „16" durch die Zahl „15" ersetzt. 3. In Artikel 1 § 1 wird die Nummer 21 a gestrichen. 4. Artikel 1 § 2 Nr. 2 Buchstabe a wird wie folgt gefaßt: „a) Absatz 1 Nr. 1 wird gestrichen." 5. Artikel 1 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: „3. § 5 wird gestrichen." 6. Artikel 1 § 2 Nr. 7 wird wie folgt gefaßt: 7. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Auf die Wartezeit werden alle Versicherungszeiten (§ 27) angerechnet."' 7. In Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b wird in § 36 Abs. 1 Nr. 4 die Zahl „16" durch die Zahl „15" ersetzt. 8. In Artikel .1 § 2 wird die Nummer 20 a gestrichen. 9. Artikel 1 § 3 Nr. 4 wird wie folgt gefaßt: 4. § 50 erhält folgende Fassung: „§ 50 Auf die Wartezeit werden alle Versicherungszeiten angerechnet."' 10. In Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b wird das Wort „sechzehnten" durch das Wort „fünfzehnten" ersetzt. 11. In Artikel 1 § 3 wird die Nummer 15 Buchstabe c gestrichen. 12. Artikel 2 § 1 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt: ,2. § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Beiträge, die nach § 1249 der Reichsversicherungsordnung nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die von Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden steht dem nicht entgegen."' 13. In Artikel 2 § 1 Nr. 8 werden im § 55 Abs. 2 die Worte „mindestens fünf Jahren" durch die Worte „mindestens ein Jahr" ersetzt. Der letzte Satz des § 55 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: „Für Zeiten der Ausbildung als Lehrling oder Anlernling oder für Zeiten, in denen der Versicherte nicht mindestens 2/3 der üblichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als Pflichtversicherter beschäftigt war, finden die Tabellen keine Anwendung." 14. Artikel 2 § 1 Nr. 8 wird wie folgt geändert: Hinter § 55 Abs. 2 wird folgender Absatz 2 a eingefügt: „(2 a) Absatz 2 gilt auch für Versicherte, die vom Eintritt in die Versicherung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles überwiegend eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben." 15. Artikel 2 § 2 Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Beiträge, die nach § 26 des Angestelltenversicherungsgesetzes nicht angerechnet worden sind, sind auch in Versicherungsfällen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, anzurechnen. Die Rechtskraft von Bescheiden .steht dem nicht entgegen." ' 16. In Artikel 2 § 2 Nr. 8 werden im § 54 Abs. 2 die Worte „mindestens fünf Jahren" durch die Worte „mindestens ein Jahr" ersetzt. Der letzte Satz des § 54 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: „Für Zeiten der Ausbildung als Lehrling oder Anlernling oder für Zeiten, in denen der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 8889 sicherte nicht mindestens 2/3 der üblichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit als Pflichtversicherter beschäftigt war, finden die Tabellen keine Anwendung." 17. Artikel 2 § 2 Nr. 8 wird wie folgt geändert: Hinter § 54 Abs. 2 wird folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Absatz 2 gilt auch für Versicherte, die vom Eintritt in die Versicherung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles überwiegend eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt halben. Bonn, den 31. März 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 610 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/2572, IV/3233). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 Nr. 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2) berücksichtigt" gestrichen.' 2. Artikel 1 § 1 Nr. 13 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b (§ 1259 Abs. 1 Nr. 4 RVO) wird nach den Worten „zur Höchstdauer von" das Wort „fünf" durch das Wort „sechs" ersetzt. b) In Buchstabe e (§ 1259 Abs. 3 RVO) werden die Worte „für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" gestrichen. 3. In Artikel 1 § 1 Nr. 14 werden in § 1260 Abs. 1 RVO nach den Worten „Kalendermonate mit Beiträgen" und nach den Worten „Hälfte mit Beiträgen" die Worte „für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" gestrichen. 4. In Artikel i § 2 erhält Nr. 3 b folgende Fassung: ,3 b. § 7 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) In Absatz 1 werden nach den Worten „nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen" die Worte „oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen" eingefügt. b) In Absatz 2 wird folgender neue Satz 2 angefügt: „Fallen die Voraussetzungen für eine Befreiung nach Satz i weg, insbesondere wegen Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes, so unterbleibt der Widerruf der Befreiung, solange die Mitgliedschaft bei der Versorgungseinrichtung im Sinne des Satzes i unter Bedingungen fortgesetzt wird, die denen für die Pflichtmitgliedschaft entsprechen." 5. In Artikel 1 § 2 Nr. 4 wird nach dem Buchstaben c folgender neue Buchstabe c1 eingefügt: ,c1) Dem Absatz 6 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hat die Nachversicherung gemäß § 124 a stattgefunden, so kommt es für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente auf die Leistungsgrundsätze der jeweiligen Versorgungseinrichtung an." ' 6. In Artikel i § 2 erhält Nummer 5 folgende Fassung: ,5. § 10 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz i wird folgender Satz angefügt: „Bei der Ermittlung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 und des § 36 Abs. 3 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „ (i a) Freiwillig weiterversichern kann sich auch, wer fortlaufend für mindestens 60 Kalendmonate Beiträge freiwillig entrichtet hat, oder wer aus Beiträgen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und im Anschluß daran freiwillig fortlaufend entrichteten Beiträgen eine Beitragszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erreicht hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 33 Abs. 1 Buchstabe c des Angestelltenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist." c) In Absatz 2 werden nach den Worten „Absatz 1" die Worte „und Absatz 1 a" eingefügt.' 7. In Artikel 1 § 2 Nummer 12 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz i wird der Halbsatz „sie wird bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden 8890 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2) berücksichtigt", gestrichen.' 8. Artikel 1 § 2 Nr. 13 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 Angestelltenversicherungsgesetz) wird nach den Worten „zur Höchstdauer von" das Wort „fünf" durch das Wort „sechs" ersetzt. b) In Buchstabe e (§ 37 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz) werden die Worte „für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" gestrichen. 9. In Artikel 1 § 2 Nr. 14 werden in § 37 Abs. 1 Angestelltenversicherungsgesetz nach den Worten „Kalendermonate mit Beiträgen" und nach den Worten „Hälfte mit Beiträgen" die Worte „für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" gestrichen. 10. In Artikel 1 § 2 erhält Nummer 20 a folgende Fassung: ,20 a. § 113 erhält folgende Fassung: „§ 113 Angestellte, die auf Antrag nach Artikel 2 § 1 des Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit worden sind, haben gegen den Arbeitgeber während der Dauer der Prämienzahlung für eine Lebensversicherung Anspruch auf die Hälfte der Beiträge bis zur Höhe des Beitragsanteiles, den der Arbeitgeber entrichten müßte, wenn der Angestellte versicherungspflichtig wäre." ' 11. In Artikel 1 § 2 wird nach der Nummer 21 a folgende neue Nummer 21 a1 eingefügt: ,21 a1. Nach § 124 wird folgender neuer § 124 a eingefügt: „§ 124a (1) Die Nachversicherung (§§ 9, 124 bis 126) hat für solche Personen, a) die bei Antritt oder während der versicherungsfreien Beschäftigung berechtigt gewesen wäre, einen Befreiungsantrag gemäß § 7 Abs. 2 zu stellen, oder eine bereits erfolgte Befreiung aufrechtzuerhalten, wenn ihre Beschäftigung nicht schon aus anderen Gründen versicherungsfrei gewesen wäre, oder b) die nach ihrem Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 oder § 8 Abs. 1 Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe werden, auf ihren Antrag bei der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder Berufsgruppe zu erfolgen. (2) Ein Aufschub der Nachversicherung tritt nur dann ein, wenn die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 Buchstabe c gegeben sind. In den übrigen Fällen findet § 125 keine Anwendung."' 12. In Artikel 1 § 3 erhält Nummer 2 folgende Fassung: 2. § 33 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Regelung des Zeitraumes von zehn Jahren nach Satz 1 bleiben Ersatzzeiten, Ausfallzeiten nach § 57 Nr. 1 bis 4 und Zeiten eines Rentenbezuges, soweit nicht für diese Zeit Beiträge entrichtet worden sind, unberücksichtigt, auch wenn die Voraussetzungen des § 50 Abs. 3 und des § 56 Abs. 2 nicht erfüllt sind." b) Nach Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 2 a eingefügt: „ (2a) Freiwillig weiterversichern kann kann sich auch, wer während mindestens vierundzwanzig Kalendermonaten Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und während mindestens sechsunddreißig Kalendermonaten Beiträge freiwillig entrichtet hat. Voraussetzung ist, daß die freiwillig entrichteten Beiträge fortlaufend mindestens in der Beitragsklasse entrichtet worden sind, die für 1/12 des nach § 55 Abs. 1 Buchstabe b des Knappschaftsrentenversicherungsgesetzes bestimmten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts anzuwenden ist."' 13. In Artikel 1 § 3 Nr. 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 wird der Halbsatz „sie wird bei bei der Rentenberechnung höchstens bis zu der im Jahre des Versicherungsfalles geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt", gestrichen.' 14. In Artikel 1 § 3 Nr. 9 werden in Absatz 2 die Worte „für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" gestrichen. 15. In Artikel 1 § 3 Nr. 11 werden in Absatz 1 nach den Worten „Kalendermonate mit Beiträgen" und nach den Worten „Hälfte mit Beiträgen" die Worte „für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" gestrichen. 16. In Artikel 1 § 4 wird folgende neue Nummer 01a eingefügt: ,01a. In § 15 wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz 2 a eingefügt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 8891 „ (2a) Nachgewiesene Beitragszeiten, die nach der Verordnung über die Einführung der Reichsversicherung in der Freien Stadt Danzig vom 22. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 260) den reichsgesetzlichen Beitragszeiten gleichgestellt waren, gelten weiterhin als Versicherungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 1 Buchstabe a des Angestelltenversicherungsgesetzes."' Bonn, den 1. April 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 607 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/2572, IV/3233). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 wird nach Nr. 14 a folgende Nr. 14 a1 eingefügt: ,14a1 Nach § 1260 a wird § 1260 b eingefügt: „§ 1260 b Ergibt die Berechnung nach § 1255 Abs. 3 bis 8 einen Wert von mehr als 200 vom Hundert, so sind für jeden ganzen Wert von ein vom Hundert, der diesen Satz überschreitet, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalendermonate, die der Berechnung zugrunde liegen, als Jahresbetrag zwei Deutsche Pfennige bei der Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit und drei Deutsche Pfennige bei der Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder 'beim Altersruhegeld zu gewähren. 'Für die Leistung nach Satz 1 gelten die Vorschriften über die Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung entsprechend."' 2. In Artikel 1 § 2 wird nach Nr. 14 a folgende Nr. 14a1 eingefügt: 14ai Nach § 37 a wird § 37b eingefügt: 37b Ergibt die Berechnung nach § 32 Abs. 3 bis 8 einen Wert von mehr als 200 vom Hundert, so sind für jeden ganzen Wert von ein vom Hundert, der diesen Satz überschreitet, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalendermonate, die der Berechnung zugrunde liegen, als Jahresbetrag zwei Deutsche Pfennige bei der Versicherungsrente wegen Berufsunfähigkeit und drei Deutsche Pfennige bei der Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder beim Altersruhegeld zu gewähren. Für die Leistung nach Satz 1 gelten die Vorschriften über die Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung entsprechend."' 3. In Artikel 1 § 3 wird nach Nr. 11 a folgende Nr. 1l ai eingefügt: 11 a1 Nach § 58 a wird § 58 b eingefügt: „§ 58 b Ergibt die Berechnung nach § 54 Abs. 3 bis 9 einen Wert von mehr als 250 vom Hundert, so sind für jeden ganzen Wert von ein vom Hundert, der diesen Satz überschreitet, vervielfältigt mit der Anzahl der Kalendermonate, die der Berechnung zugrunde liegen, als Jahresbetrag zwei Deutsche Pfennige bei der Bergmannsrente oder Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit und drei Deutsche Pfennige bei der Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder beim Knappschaftsruhegeld zu gewähren. § 1260 b Satz 2 der Reichsversicherungsordnung gilt."' 4. In Artikel 2 § 1 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 51 eingefügt: ,51 Nach § 34 wird § 34 a eingefügt: „§ 34 a Die nach §§ 32 bis 34 dieses Artikels umgestellten Renten werden um die Hälfte des Betrages erhöht, um den sie nach § 34 dieses Artikels begrenzt worden 'sind, wenn die Rente nach § 36 dieses Artikels nicht günstiger ist. Für die Leistung nach Satz 1 gelten die Vorschriften über die Steigerungsbeträge aus Beträgen der Höherversicherung entsprechend." 5. In Artikel 2 § 2 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 51 eingefügt: ,51 Nach § 33 wird § 33 a eingefügt: § 33 a Die nach §§ 31 bis 33 dieses Artikels umgestellten Renten werden um die Hälfte des Betrages erhöht, um den sie nach § 33 dieses Artikels begrenzt worden sind, wenn die Rente nach § 35 dieses Artikels nicht günstiger ist. Für die Leistung nach Satz 1 gelten die Vorschriften über die Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung entsprechend."' 6. Artikel 4 § 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: Es wird eingefügt in Artikel 1 § 3 nach der Nr. 11 die „Nr. 11 a1", in Artikel 2 § 1 nach der Nr. 5 die „Nr. 51", in Artikel 2 § 2 vor der Nr. 8 die „Nr. 51". 8892 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 7. Artikel 4 § 8 Abs. 1 Buchstabe a wird wie folgt ergänzt: Es wird eingefügt in Artikel 1 § 1 nach Nr. 4 Buchstabe c die „Nr. 14a1,", Artikel 1 § 2 nach Nr. 4 Buchstaben c und d die „Nr. 14a1,", Artikel 1 § 3 vor der Nr. 12 Buchstabe a die „Nr. 11 a1", Artikel 2 § 1 nach der Nr. 1 a die „Nr. 51,", Artikel 2 § 2 nach der Nr. 2 a die „Nr. 51,". Bonn, den 1. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 608 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksachen IV/2572, IV/3233). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 1 Nr. 13 Buchstabe b wird wie folgt ergänzt: In Buchstabe a werden nach dem Wort „abgeschlossenen" die Worte „nicht versicherungspflichtigen oder" eingefügt. 2. Artikel 1 § 2 Nr. 13 Buchstabe b wird wie folgt ergänzt: In Buchstabe a werden nach dem Wort „abgeschlossenen" die Worte „nicht versicherungspflichtigen oder" eingefügt. 3. Artikel 1 § 3 Nr. 10 Buchstabe b wird wie folgt ergänzt: In Buchstabe a werden nach dem Wort „abgeschlossenen" die Worte „nicht versicherungspflichtigen oder" eingefügt. 4. Artikel 1 § 4 Nr. 02 erhält folgende Fassung: '02. § 18 Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 erhält folgende Fassung: (unverändert nach Drucksache IV/3233) b) Folgender neuer Satz 2 wird eingefügt: „Wird bei einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen von einem Zeitraum nur ein Teil als ruhegehaltfähig berücksichtigt, so ist der nicht berücksichtigte Teil bei der Anwendung des § 16 so zu behandeln, als ob er vom Beginn dieses Zeitraums an zurückgelegt wäre." c) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.' 5. In Artikel 2 § 2 Nr. 1 werden in § 1 Satz 1 Buchstabe b nach dem Wort „Lebensjahres" die Worte „bis zum 31. Dezember 1965 mit Wirkung vom 1. Juli 1965 oder früher" eingefügt. 6. In Artikel 2 § 3 werden in § 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe b nach dem Wort „Lebensjahres" die Worte „bis zum 31. Dezember 1965 mit Wirkung vom 1. Juli 1965 oder früher" eingefügt. Bonn, den 1. April 1965 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Erklärung gemäß § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (Drucksache IV/3220 [Anlage 2] [Ausschußantrag Nr. 1 b]*). Wir haben gegen das Gesetz über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen gestimmt, weil wir dieses Gesetz vor allem für einen Verstoß gegen den Grundsatz des § 2 StGB halten, nämlich gegen den Grundsatz, daß das Strafgesetz nicht nach der Tat mit Rückwirkung verschärft werden darf. Albrecht Schlee Dr. Franz Gleissner Dr. Friedrich Knorr Ehnes Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 30. März 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Leicht **). Bei der Beratung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes hat der damalige Bundesfinanzminister Schäffer vor dem Plenum des Bundestages am 5. Juli 1957 ausgeführt, daß der Deutsche Bundestag durch Beschluß vom 29. Mai 1957 einen Betrag von 6 Millionen DM zur Beseitigung von Westwallanlagen bereitgestellt habe. Wörtlich äußerte er: „ Ich bin der Ansicht, daß diese Aktion auch in den *) Siehe 175. Sitzung Seite 8790 **) Siehe 166. Sitzung Seite 8269 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 8893 kommenden Haushaltsjahren fortgeführt werden muß und versichere, daß ich mich im Rahmen der mir zustehenden Einflußmöglichkeiten für die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel einsetzen werde." Auf Grund dieses Beschlusses aus dem Rechnungsjahr 1957 sind die Maßnahmen zur Beseitigung der ehem. Westwallanlagen angelaufen. Einschließlich der im Rechnungsjahr 1960 veranschlagten Mittel wurden von 1957 bis 1960 15 040 000 DM bereitgestellt, die den Belegenheitsländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland zugeteilt worden sind. Bei der Beratung des E.Pl. 24 für das Rechnungsjahr 1960 hat der Haushaltsausschuß zu Tit. 960 — Mittel für die Beseitigung von militärischen Anlagen des Westwalls — die Bundesregierung ersucht, die Notwendigkeit von Beseitigungsmaßnahmen nochmals ,zu überprüfen. In der Diskussion wurde vorgeschlagen, daß für das Beseitigungsprogramm ein vernünftiger Abschluß gesucht werden müsse. Wie Ihnen bekannt, haben in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Länder zwei Kommissionen des Bundesschatzministers genaue Feststellungen im Rahmen der gegebenen Richtlinien getroffen, um zu ermitteln, welcher Betrag für die Beseitigungsmaßnahmen noch zur Verfügung zu stellen ist. Entsprechend der Anregung des Haushaltsausschusses wurde unter Anlegung eines strengen Maßstabes ab 1961 noch ein Betrag von 14,5 Mio DM für erforderlich gehalten. Dieser Betrag ist bisher wie folgt veranschlagt worden: 1961 = 4 Mio DM 1962 = 4 Mio DM 1963 = 1,8 Mio DM 1964 = 1 Mio DM 1965 = 1 Mio DM; für 1966 und 1967 sind noch 2,7 Mio DM vorbehalten. Mit diesen Beträgen sind Beseitigungsmaßnahmen an solchen Objekten ermöglicht worden, deren Vorhandensein die Interessen der Allgemeinheit in besonderem Maße beeinträchtigt. Beseitigungsmaßnahmen zugunsten individueller Interessen waren nach den gegebenen Richtlinien ausgeschlossen. Diese Begrenzung ergab sich zwangsläufig, von der Rechtslage ganz abgesehen, aus wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Gründen, aber auch aus dem Grundsatz einer gleichen Behandlung aller Staatsbürger. Neue Entwicklungen, insbesondere die fortschreitende Baulandausweitung, haben dazu geführt, daß jetzt die Voraussetzungen für Beseitigungsmaßnah- *) Siehe 166. Sitzung Seite 8269 B men unter übergeordneten Gesichtspunkten auch bei Objekten vorliegen, bei denen dies vor einigen Jahren noch nicht der Fall war. Die an sich begründeten Anträge konnten nicht berücksichtigt werden, weil die bisher vorgesehenen Mittel nur für Maßnahmen an den bei den Auswahlbesichtigungen festgelegten Objekten ausreichen. In Erkenntnis dieser Tatsache hatte ich bereits im Januar 1964 das Bundesfinanzministerium .gebeten, dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorzuschlagen, unter dem Gesichtspunkt der neuen Entwicklungen weitere Mittel für die Beseitigung von störenden Westwallanlagen zu bewilligen. Dieser Antrag ist jedoch vom Bundesfinanzministerium nicht weitergeleitet worden. Ohne der Entscheidung des Haushaltsausschusses und des Bundesfinanzministeriums vorgreifen zu wollen, schlage ich vor, daß. der Haushaltsausschuß einen grundlegenden Beschluß faßt, ob überhaupt und in welcher Höhe weitere Mittel für die Beseitigungsmaßnahmen in den nächsten Jahren bereitgestellt werden. Erst dann halte ich es für sinnvoll, die beiden Kommissionen zu beauftragen, im Rahmen des bewilligten Zusatzbetrages weitere Objekte unter Einhaltung der gegebenen Richtlinien für Beseitigungsmaßnahmen auszusuchen. Der Umfang der Westwallanlagen ist bekannt. Da jedoch ein Großteil der Westwallanlagen in Wäldern oder Ödgelände liegt, deren Beseitigung unzweckmäßig wäre, kommt für eine weitere Aktion nur eine begrenzte Anzahl in Betracht. Diese Unterlagen sind schon in den Jahren 1960/1961 von den Ländern erstellt und liegen dem Bundesschatzministerium vor. Bei den von den Ländern damals vor- geschlagenen Beseitigungsmaßnahmen sind nur ca. 20-25 % erfüllt worden. Von Länderseite ist angeregt worden, einen großzügigeren Maßstab dort anzulegen, wo die Gefahrenobjekte in Wohngebieten liegen. Damit sind Fälle angesprochen, in denen eine nachhaltige Gefahrenbeseitigung zwar durch geringfügige Einsprengungen erreicht werden könnte, der dann aber noch vorhandene Bunker Bild und Gesamtgestaltung des Wohngebietes sehr nachteilig beeinflußt. Die Überlegungen, die der Anregung zugrunde liegen, sind einleuchtend. Tatsächlich bedeutet nämlich der Verbleib von Westwallanlagen innerhalb von Ortschaften in besonderen Fällen eine hinderliche Belastung für die Bevölkerung und es werden solche Zustände von der Öffentlichkeit, für die die Rechtslage insoweit ohne Interesse ist, nur schwerlich hingenommen. Würden demnach die Kommissionen bereits vor einem endgültigen Beschluß des Haushaltsausschusses über weitere Mittelbewilligungen Feststellungen treffen, könnten bei den Betroffenen Erwartungen entstehen, die evtl. nicht erfüllbar wären. Es wäre außerdem nicht zu vermeiden, daß die Landes- und Gemeindeorgane davon Kenntnis erhalten und Presseartikel veröffentlicht werden. Ich bitte daher, meinem Vorschlag beizutreten, weitere Feststellungen erst zu treffen, wenn der Haushaltsausschuß einen grundlegenden Beschluß gefaßt hat. 8894 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1965 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 29. März 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert*) Die in meiner mündlichen Antwort am 18. März 1965 erwähnte Beimischung von 25 % Natriumchlorid (Kochsalz) zu natriumchlorathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln ist mit umfangreichen Untersuchungen und Versuchen verbunden, welche die technische und biologische Eignung der neuen Präparate sowie ihre tatsächliche Verbesserung im Hinblick auf eine Gefahrenminderung gewährleisten sollen. Über die Schlußfolgerungen aus den Untersuchungs- und Versuchsergebnissen entscheidet bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), Braunschweig, ein Bewertungsausschuß. Die der Anerkennung und Zulassung des neuen Präparates vorausgehenden Untersuchungs- und Versuchsarbeiten sind im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin- Dahlem bereits im Jahre 1964 angelaufen und nehmen im Mindestfalle eine Vegetationsperiode (1 Wirtschaftsjahr) in Anspruch. Unter günstigen Voraussetzungen für den Ablauf der Versuchsarbeiten ist damit zu rechnen, daß. natriumchlorathaltige Unkrautbekämpfungsmittel neuer Art aus einheimischer Erzeugung mit Beginn der Vegetationsperiode 1966 zur Verfügung stehen. In Verbindung damit sind im Einvernhmen mit der Pflanzenschutzmittelindustrie Änderungen der landesrechtlichen Vorschriften beabsichtigt, durch die weitere Sicherheiten zur Verhinderung von Mißbrauch geschaffen werden. Dabei sollen die Verkaufsbeschränkungen (z. B. Abgabeverbot an Personen unter 21 Jahren) erweitert und Angaben über den Wirkstoff (Natriumchlorat) auf handelsfertigen Packungen verboten werden. *) Siehe 173. Sitzung Seite 8680 B
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich meine und des Hauses Glückwünsche aussprechen dem Herrn Abgeordneten Bauknecht zur Vollendung des 65. Lebensjahres am 31. März

(Beifall)

und dem Herrn Kollegen Storch zur Vollendung des 73. Lebensjahres heute.

(Beifall.)

In der 158. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Januar 1965 ist der Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft - Drucksache IV/1172 -, Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (8. Ausschuß) - Drucksache IV/2324 -, zu Beginn der zweiten Beratung an den Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik - federführend - und an den Wirtschaftsausschuß zur Mitberatung zurückverwiesen worden. Der Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik hat mit Schreiben vom 26. März 1965 darum gebeten, die Vorlage auch an den Finanzausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 25. März 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Effertz, Spitzmüller, Weber (Georgenau), Deneke, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen betr. Betriebswirtschaftlicher Dienst für die deutsche Landwirtschaft - Drucksache IV/3120 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/3255 verteilt.
Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat unter dem 26. März 1965 die Nr. 4 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Hagen), Dr. Imle und Genossen betr. Wohnungen für Alleinstehende - Drucksache IV/3020 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache zu IV/3106 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 25. März 1965 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundestages vom 19. Juni 1963 über die Erfahrungen mit dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3260 verteilt.
Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin hat am 19. Februar 1965 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin sowie die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1963/64 (1. Oktober 1963 bis 30. September 1964) vorgelegt. Der Bericht ist als Drucksache IV/3138 verteilt.
Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 26. Februar 1965 gemäß den §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1963/64 (1. Oktober 1963 bis 30. September 1964) vorgelegt. Der Bericht wird als Drucksache IV/3154 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 30. März 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Ehnes, Dr. Pflaumbaum, Ruf und Genossen betr. Absatz ausländischer Gemüsekonserven - Drucksache IV/3201 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3259 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rats zur Änderung des Zeitpunktes für den Beginn des Milchwirtschaftsjahres 1965/1966 - Drucksache IV/3232 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Verordnung des Rats zur Verlängerung der in der Verordnung Nr. 156 getroffenen Regelung für Mehl und Stärke von Manihot und anderen Wurzeln und Knollen, die aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar stammen - Drucksache IV/3236 -
an den Außenhandelsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend -
Verordnung des Rats über die Einfuhren von Fetten aus Griechenland - Drucksache IV/3247 -
an den Außenhandelsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 12. Mai 1965.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache IV/3174 -
an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 23. Juni 1965.
Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Rinder-Marktordnung) - Drucksache IV/3228 -
an den Außenhandelsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 23. Juni 1965.
Zu den in der Fragestunde der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. März 1965 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (Saarbrücken) Nr. II und VIII/1 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 25. März 1965 eingegangen. Sie lautet:
Zu Frage II:
Das nach Artikel 59 GG vorgeschriebene Verfahren war im Falle der Lieferungen an Israel nicht anzuwenden. Die in Frage stehende Abmachung ist kein Vertrag im Sinne von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, welcher die politischen Beziehungen des Bundes regelt oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht. Bei einem solchen Vertrag muß nämlich Inhalt und Zweck auf die Regelung der politischen Beziehungen zu auswärtigen Staaten gerichtet sein und „nicht nur eine sekundäre, vielleicht sogar ungewollte oder unerwartete Auswirkung auf diese Beziehungen haben" (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29. 7. 1952 - 2 BvE 2/51).
Auch der Deutsche Bundestag steht offensichtlich auf dem Standpunkt, daß Verträge über Ausrüstungshilfe nicht unter die Verfahrensvorschrift des Artikels 59 des Grundgesetzes fallen (siehe Beschluß zu Titel 964 Kap. 1402 Einzelplan 14 in Bundestagsdrucksache IV/3114).



Vizepräsident Dr. Jaeger
Zu Frage VIII/1:
Eine Verletzung der §§ 45 b und 47 der Reichshaushaltsordnung liegt nicht vor, weil im Rahmen des Gesamtplanes die Mittel im Haushaltsplan im Titel 964 des Kapitels 1402 ausgebracht waren und weil der Haushaltsplan mit diesem Titel die unentgeltliche Abgabe von militärischem Material an andere Länder ausdrücklich gestattet.
Dabei sind die für die einzelnen Länder vorgesehenen Beträge in den Geheimerläuterungen zu diesem Titel nicht verbindlich festgelegt. Verschiebungen zugunsten des einen oder anderen Landes sind entsprechend den jeweiligen Erfordernissen im Rahmen des Gesamtansatzes dieses Titels möglich.
Aus Geheimhaltungsgründen ist im Einvernehmen mit den Herren Fraktionsvorsitzenden lediglich ein bestimmter, kleiner Kreis von Abgeordneten aller Fraktionen über die Einzelpositionen des Ansatzes bei Kap. 1402/964 näher unterrichtet worden.

(Saarbrücken Nrn. X/1 und X/2 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 25. März 1965 eingegangen. Sie lautet: Zu Frage X/1: Aus anderen Ländern und ohne die Bundesrepublik zu berühren gelangten Zu Frage X/2: Der Haushaltsausschuß des Bundestages hat gelegentlich der zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1965 zum Einzelplan 14 Kap. 1402 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 964 — Ausrüstungshilfe — erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Neue Verpflichtungen dürfen nur nach Information des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Deutschen Bundestages eingegangen werden." Dieser Beschluß wird beachtet werden. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde Ich rufe die Frage des Abgeordneten Balkenhol aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf: Ist die Bundesregierung bereit, sich erneut mit dem Verbindungsstab für die britischen und kanadischen Streitkräfte ins Benehmen zu setzen, um den seit zwei Jahren laufenden Antrag auf Weiterführung des Steinbruchbetriebs im Lohner Klei — im Schutzbereich der kanadischen Verteidigungsanlage des Fort Champly bei Soest — zur Entscheidung zu bringen? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. Ihnen, Herr Abgeordneter, ist bekannt, daß seit der Kündigung des Vertrages zur Ausbeutung des Steinbruchs im Jahre 1961 über die Neuerteilung der Sprengerlaubnis verhandelt wird.: Es haben Prüfungen und Ortsbesichtigungen stattgefunden. Aber bis in die letzte Zeit hinein hat die britische Verbindungsstelle, die die kanadischen Interessen vertritt, ihre Zustimmung versagt. Ich selbst habe von diesem Vorgang durch Ihre Anfrage Kenntnis bekommen, und ich muß sagen, daß ich die Haltung und . die Einstellung der brtischen Verbindungsstelle durchaus verstehe. Der Steinbruch befindet sich weniger als 30 Meter von der Munitionsstandortniederlage der kanadischen Kaserne entfernt. Das Sicherheitsrisiko ist so hoch, daß man eine Sprengerlaubnis in so großer Nähe einer Munitionsniederlage nicht verantworten kann. Ich bin der Ansicht, daß die Lösung auf einem anderen Weg versucht werden muß. Es sind, wie ich gehört habe, von der Firma zwei Ersatzgelände für eine Verlegung der Standortmunitionsniederlage angeboten worden. Das eine Gelände scheint ungeeignet zu sein. Das andere Gelände wird auf seine Eignung noch geprüft. Ich darf Ihnen das Ergebnis mitteilen, Herr Abgeordneter. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern und rufe die Frage IV/1 — des Abgeordneten Gscheidle auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der in Aussicht genommenen Überarbeitung der Beihilfevorschriften die schuldlos geschiedenen Ehefrauen von früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes wieder als beihilfeberechtigt in die Vorschriften aufzunehmen? Ist Herr Abgeordneter Gscheidle anwesend? — Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Matthöfer übernommen. — Herr Bundesminister, ich darf bitten. Ich werde bei den bevorstehenden Beratungen über eine Änderung der Beihilfevorschriften erneut darum bemüht sein, den Personenkreis, der bis 1959 in die Beihilfebestimmungen eingeschlossen war, wieder mit einbeziehen zu lassen. Bei den Verhandlungen mit den Ländern im Jahre 1963 ist das nicht gelungen. Eine Zusatzfrage? — Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage IV/2 — des Abgeordneten Gescheidle — auf: Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge nach § 160 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz durch Rechtsverordnung zu regeln? Zu diesem Komplex ist bereits ein Referenten-Gesetzentwurf erarbeitet. Eine einfachere Lösung als durch ein Gesetz ist nicht möglich. Aber ich glaube angesichts der Geschäftslage nicht, daß es möglich sein wird, diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen und zu verabschieden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gescheidle. Herr Minister, können Sie einige klärende Worte dazu sagen, warum die Bundesregierung die Verordnung zu § 160 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes nicht zusammen mit ihrem Gesetzentwurf zur Regelung der Doppelversorgung vorgelegt hat? Es hat sich herausgestellt, daß dieser Tatbestand durch eine Verordnung nicht geregelt werden kann und daß Bundesminister Höcherl das Beamtengesetz keine ausreichende Handhabe gibt. Es muß zunächst eine Gesetzesänderung erfolgen, weil der Fall außerordentlich schwierig ist. Im übrigen wäre es vielleicht gut, die Regelung der Doppelversorgung im innerdeutschen Bereich abzuwarten und dann dementsprechend zu verfahren. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gscheidle. Darf ich Ihre letzte Bemerkung so verstehen, Herr Minister, daß Sie zunächst die Beratungen über die Doppelversorgung abwarten wollen, bevor Sie den anderen Komplex regeln? Ich glaube, das empfiehlt sich. Wir kommen zur Frage IV/3 — des Abgeordneten Dröscher —: Hat die Bundesregierung, als sie in den Verhandlungen mit dem Bundesrat den Kostenersatz für die Fernmeldeeinrichtungen des LS-Warndienstes ablehnte, die häufig sehr schlechte Finanzlage der kleineren Landgemeinden bedacht, denen nun eine neue, aus der Landesverteidigung herrührende Belastung auferlegt wird, ohne daß hierfür Einnahmen vorhanden sind? Die Bundesregierung hat damals bereits mitgeteilt, daß auf die Interessen der kleinen Gemeinden Rücksicht genommen wird. Einrichtungen dieser Art werden in Gemeinden unter 1000 Einwohnern zur Zeit überhaupt nicht angebracht. Sollten sich finanzielle Schwierigkeiten ergeben, so sind in erster Linie die Länder zuständig. Das ist auch damals zum Ausdruck gekommen, als dieselbe Frage im Bundesrat behandelt wurde. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher. Was würden Sie sagen, Herr Minister, wenn Gemeinden — wie das in unserem Raum geschehen ist — drohen, die Anlage dieser Warneinrichtungen abzulehnen, weil die Kostendeckung dafür nicht geklärt ist? Ich möchte sagen, das Land müßte sich um diesen Fall kümmern. Zweite Zusatzfrage. Wären Sie bereit, Herr Bundesminister, den Ländern auf Grund dieser Fragestunde zu empfehlen, das zu tun? Durchaus! Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, und zwar zuerst zur Frage VII/1 — des Abgeordneten Matthöfer —: Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des DGB, dem Sachverständigenrat ein Höchstmaß an Informationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, insbesondere durch die Einrichtung einer detaillierten Einkommensstatistik über den Bereich der „Einkommen aus unselbständiger Arbeit" hinaus? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. Die Bundesregierung steht dem Vorschlag des DGB positiv gegenüber. Bereits am 4. März 1965 habe ich ein entsprechendes Schreiben an den Vorsitzenden des Sachverständigenrates gerichtet und ihn gebeten, darzulegen, welches zusätzliche statistische Material er für das nächste Gutachten erwarte und welche weiteren statistischen Informationen auf dem Gebiet der amtlichen Einkommenstatistiken er für dringend erforderlich halte. Soweit mir bekannt ist, will der Sachverständigenrat mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern die aufgeworfenen Fragen erörtern. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist noch in dieser Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung unserer Einkommenstatistiken auf der Grundlage dieser Sachverständigenberatungen zu rechnen? Herr Abgeordneter, ich glaube, das wird nicht der Fall sein. Ich habe gerade vor wenigen Tagen von Herrn Professor Bauer als dem derzeitigen Vorsitzenden des Sachverständigenrates einen Brief bekommen, in dem er diese Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und mit den Arbeitgebern ankündigt. Wenn ich die Verhältnisse realistisch hier im Hohen Hause betrachte und den Gang dieser Beratungen in Rechnung stelle, dann glaube ich nicht, daß es dazu kommen wird. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer. Herr Staatssekretär, darf ich aber Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Vorschläge des DGB, die sich auf diesen Beratungen ergeben werden, wohlwollend prüfen und — falls es sich in dieser Legislaturperiode doch noch als möglich erweisen sollte — versuchen werden, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen? Herr Abgeordneter, bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mich hinsichtlich der Schlußfolgerungen, die wir auf Grund der Beratungen des Sachverständigenrates mit dem DGB und mit den Arbeitgebern ziehen werden, heute noch nicht festlegen kann, weil ich nicht weiß, wie diese Beratungen ausgehen. Aber bitte entnehmen Sie dem von mir eben erwähnten Schreiben vom 4. März — gerichtet an Herrn Professor Bauer als Vorsitzenden des Sachverständigenrates —, daß wir dieser Anregung wohlwollend gegenüberstehen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen. Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sehen Sie, daß sich die Bundesregierung mit dem Sachverständigenrat über Grundfragen der statistischen Datenfeststellung vorher einigt, damit nicht die Bundesregierung im Ausschuß wie beispielsweise bei der Stellungnahme zur Beamtenbesoldung sagt, man sei sich über die Ausgangsgrundlagen nicht einig? Herr Abgeordneter, wir haben in voller Anerkennung der Selbständigkeit des Sachverständigenrates — der Sachverständigenrat ist nur an das Gesetz gebunden; ich möchte das auch angesichts der bestehenden Diskussion ausdrücklich unterstreichen — in einem Gespräch, das Herr Minister Schmücker mit dem Sachverständigenrat gehabt hat, eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Diese Zusammenarbeit steht nicht nur auf dem Papier des Kommuniqués, sondern sie wird praktiziert. So wird z. B. der zuständige Abteilungsleiter des Bundeswirtschaftsministeriums, ich glaube, morgen, eine eingehende Diskussion mit dem Sachverständigenrat haben. Selbstverständlich werden dabei auch die statistischen Probleme erörtert werden. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen. Sind Sie bereit, auch das Innenministerium wegen der Beamtenbesoldung und der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst in diese Besprechungen einzubeziehen? Herr Abgeordneter, ich bedaure es außerordentlich, daß Herr Bundesinnenminister Höcherl, der diese Frage von sich aus sicherlich beantworten könnte, nicht mehr da ist. Selbstverständlich halten wir mit den angesprochenen Ressorts engen Kontakt. Wir kommen zur zweiten Frage des Herrn Abgeordneten Matthöfer, Frage VII/2: Hält die Bundesregierung eine Aufgliederung der Gewinne nach Branchen, Unternehmensgrößen, Unternehmensformen und nach der personellen Verteilung für möglich und für zweckmäßig? Bitte, Herr Staatssekretär. Die Möglichkeiten einer Aufgliederung der Gewinne nach Branchen, Unternehmensgrößen, Unternehmensformen und nach der personellen Verteilung werden sorgfältig geprüft werden. Einer statistischen Erfassung dieser Angaben stehen aber sehr große Schwierigkeiten entgegen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer. Herr Staatssekretär, Sie würden aber doch auch eine über die Erfordernisse der Einkommensbuchhaltung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hinausgehende sozio-ökonomische Analyse der Einkommensverteilung und Vermögensbildung in der Bundesrepublilk begrüßen? Herr Abgeordneter, ich bejahe diese Frage. Eine zweite Zusatzfrage. Halten Sie, Herr Staatssekretär, einen Ausbau und vor allen Dingen auch eine Beschleunigung, d. h. vielleicht eine Vorverlegung der Steuererklärungstermine, für möglich, damit daraus schnellere Schlußfolgerungen für die Entwicklung der Einkommen gezogen werden können? Herr Abgeordneter, ich meine, daß diese Frage nicht an den Vertreter des Bundeswirtschaftsministers, sondern an den Herrn Bundesfinanzminister gerichtet werden muß. Ich will allerdings erwähnen, daß die Frage der Vorverlegung der Steuerveranlagung auch bei allen konjunkturpolitischen Überlegungen eine erhebliche Rolle gespielt hat. Wir kommen zu Frage VII/3 — des Herrn Abgeordneten Matthöfer —: Hält die Bundesregierung den Nachweis der „unsichtbaren Bezüge" der Unternehmer und Selbständigen Bitte, Herr Staatssekretär. Der Nachweis der „unsichtbaren Bezüge" der Unternehmer und der Selbständigen ist mit statistischen Mitteln und Methoden kaum möglich. Die Statistik muß sich bei den Erhebungen weitgehend an Definitionen und Abgrenzungen halten, die bereits vorhanden sind. Das wären im Falle der Einkommen der Unternehmer und der Selbständigen steuerrechtliche oder handelsrechtliche Begriffe. Eine Zusatzfrage? — Bitte. Könnte man nicht eventuell im Rahmen des Mikrozensus laufend Einkommenstichproben bezüglich der Einkommen der Selbständigen machen? Herr Abgeordneter, wir haben die Einkommenund Verbrauchsstichprobe 1962. Wenn ich recht unterrichtet bin, werden im Herbst Staatssekretär Dr. Langer dieses Jahres die Ergebnisse dieses Mikrozensus vorliegen und dann der Öffentlichkeit übergeben werden. Keine Zusatzfrage? Dann kommen wir zu Frage VII/4 — der Frau Abgeordneten Meermann —. Trifft es zu, daß das Bundeswirtschaftsministerium eine Kabinettvorlage ausgearbeitet hat, in der die Verbilligung von Kapitalmarktmitteln durch die öffentliche Hand, u. a. auch im Wohnungsbau, begrenzt werden soll? Sie ist nicht im Hause, die Frage wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zu Frage VII/5 — des Herrn Abgeordneten Höhmann Wie beurteilt die Bundesregierug die Bemühungen um Betriebsansiedlungen im Zonenrandgebiet im Zeitraum von 1961 his 1963? Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Die Zahl der Industriebetriebe, die sich in den von der Bundesregierung geförderten Gebieten niederlassen, nimmt in den letzten Jahren ständig zu. Bei einer im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durchgeführten Untersuchung wurden zwischen 1955 und 1963 im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten folgende Betriebsansiedlungen gezählt: in den ersten drei Jahren 98 Betriebe, in den zweiten drei Jahren 232 Betriebe und in den letzten drei Jahren — also in dem Zeitraum, auf den sich die Frage unmittelbar bezieht — 358 Betriebe. Bei fast der Hälfte dieser Betriebe handelt es sich um Verlagerungen aus Ballungsgebieten. Von den 358 Betrieben, die sich zwischen 1961 und 1963 in den Bundesfördergebieten angesiedelt haben, sind 160 in das Zonenrandgebiet gegangen. Bei der Beurteilung dieser Zahlen muß man die regionalen Unterschiede innerhalb des Zonenrandgebietes sehr berücksichtigen. Ein erheblicher Teil des Zonenrandgebietes weist einen Industriebesatz auf, der über dem Bundesdurchschnitt liegt. In diesen Stadtund Landkreisen — als Beispiele nenne ich nur Wolfsburg, Braunschweig, Kassel, Schweinfurt und Kiel — stößt die Industrieansiedlung auf Grenzen, die ebenso wie in anderen Teilen der Bundesrepublik vom ausgeschöpften Arbeitsmarkt gesetzt werden. Demgemäß liegt das Schwergewicht der Betriebsansiedlung — nämlich rund drei Viertel aller im Zonenrandgebiet gezählten Fälle — in den wirtschaftsschwachen Teilen des Zonenrandgebietes, die als Bundesausbaugebiete — früher Sanierungsgebiete genannt — zusätzliche Bundeshilfen erhalten. Hier wurde mit 34 Betriebsansiedlungen je eine Million Einwohner ein beträchtlicher Erfolg erzielt. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ist Ihnen bei der Durchsicht der Statistik entgangen, daß es sich bei diesen 160 Betrieben mit insgesamt 12 600 Beschäftigten nur um 37 % der insgesamt in Bundesausbaugebieten neu angesiedelten Betrieben handelt? Nein, Herr Abgeordneter. Mir ist klar, daß sich in diesem Zeitraum 358 Betriebe in den Ausbaugebieten im weitesten Sinne angesiedelt haben, davon 160 im Zonenrandgebiet. Die Zahlen stimmen überein. Eine zweite Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, wenn wir von Beschäftigten sprechen, sind dann nicht diese 12 600 etwa 37 % von 33 765? Ja. Das war gemeint. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Unertl. Herr Staatssekretär, sind in diesen Zahlen, die Sie hier genannt haben, auch die Betriebsansiedlungen enthalten, die sich im Zonenrandgebiet an der tschechischen Grenze von Passau bis Hof vollzogen haben? Herr Abgeordneter, ich konnte schon unlängst dem Hohen Hause eine Anfrage dahin beantworten, daß das Zonenrandgebiet nach den bestehenden Vorschriften von Flensburg bis nach der Südostecke von Bayern reicht. Selbstverständlich gibt es keinen Unterschied zwischen dem Zonenrandgebiet im engeren Sinne und dem Gebiet an der tschechischen Grenze. Eine zweite Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ist damit zu rechnen, daß die Ansiedlung von Industriebetrieben noch in diesem Jahr in dem von Ihnen erwähnten Gebiet eine Besserung erfährt und daß noch mehr Betriebe hinkommen? Herr Abgeordneter, mein Prophetenmut geht nicht so weit, um eine Aussage über dieses Jahr zu. machen. Aber ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß die Untersuchung, die ich soeben erwähnen durfte, ganz deutlich zeigt, daß die Zahl der angesiedelten Betriebe laufend gestiegen ist, und zwar in den Zeiträumen, die ich genannt habe, um 98, 232 und 358 Betriebe. Ich habe keinen Grund, anzunehmen, daß diese Entwicklung Staatssekretär Dr. Langer unterbrochen wird, allerdings mit einer großen Einschränkung, Herr Abgeordneter, auf die ich ausdrücklich hinweisen will: daß auch in den Zonenrandgebieten die Arbeitsmarktlage sich fundamental gewandelt hat. Ich erinnere nur an die Bezirke Cham und Passau, über die wir öfter hier gesprochen haben. Das war schon die zweite Zusatzfrage. Aber es gibt ja noch weitere Fragen, zu denen man Zusatzfragen stellen kann. Bitte, Herr Abgeordneter Fritsch! Herr Staatssekretär, sind Sie mit den Ergebnissen, die Sie zum Gegenstand Ihrer Antwort gemacht haben, zufrieden in bezug auf die wirtschaftliche Wirksamkeit der im Zonenrandgebiet und damit auch im Grenzgebiet angesiedelten Betriebe? Herr Abgeordneter, vielleicht darf ich die Frage philosophisch beantworten. Ich glaube, es wäre schlecht, wenn Menschen in der Bundesregierung, die sich permanent um die Besserung der Verhältnisse in den Zonenrandgebieten — uns ist das ein Herzensanliegen — zu bemühen haben, jemals zufrieden wären — es sei denn, wir wären in den Himmel versetzt. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch! Herr Staatssekretär, würden Sie nicht bei aller Philosophie doch in Ihre Betrachtungsweise mit einbeziehen, daß die Ansiedlung und die Verlagerung von Betrieben hauptsächlich auf dem Gebiet der Beschäftigung von Frauen vor sich ging und insoweit die Wirksamkeit dieser Ansiedlung sehr in Frage gestellt war und auch in Zukunft in Frage gestellt sein wird? Herr Abgeordneter, wenn ich die Philosophie weglasse, möchte ich aber darauf hinweisen, daß die Förderung der Zonenrandgebiete insgesamt recht wirksam gewesen ist. Denken Sie bitte an die Ausgangssituation und auch noch an die Lage in den fünfziger Jahren. Ich weiß, daß man diese Dinge sehr differenziert sehen muß. Wir haben ja im Gesamtdeutschen Ausschuß wiederholt darüber diskutiert und werden in der nächsten Woche in der Berliner -Sitzung dieses Ausschusses wieder diese Fragen erörtern. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Huys. Herr Staatssekretär, können Sie etwas darüber aussagen, ob unter diesen angesiedelten Betrieben auch Betriebe sind, die die Erzeugnisse der Urproduktion des Zonenrandgebiets verarbeiten? Herr Abgeordneter, ich möchte hier natürlich auf die Nahrungsmittelbetriebe verweisen. Davon gibt es unter den genannten angesiedelten Betrieben eine ganze Reihe. Ich bin aber gern bereit, diese Frage schriftlich zu beantworten und Ihnen eine Aufgliederung der Betriebe zu übermitteln. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Junghans. Herr Staatssekretär, Sind Sie auch bereit, eine Übersicht darüber zu geben, wieviel Betriebe in dem gleichen Zeitraum eingegangen bzw. abgewandert sind? Herr Abgeordneter, da bin ich nicht ganz sicher. Man müßte das aus der Konkursstatistik herausziehen. Aber dann ist eine Aussage nur im Rahmen einer umfassenden Untersuchung über Konkurse und Zwangsvergleiche im ganzen Bundesgebiet — vielleicht bezogen auf die Zahl der Beschäftigten — möglich. Ich weiß aber nicht, ob das eine vernünftige Aussage wird. Vielleicht kann die Anregung im Gesamtdeutschen Ausschuß gegeben werden. Wenn Sie eine solche Untersuchung wünschen, wollen wir uns dann gern darum bemühen. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Junghans. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man die Neuansiedlungen den Abwanderungen oder Konkursen oder dem Eingehen von Betrieben gegenüberstellen muß? Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Wir machen ja die Arbeit der Industrieansiedlung im engsten Zusammenhang mit den Ländern, und ich betone hier, daß der Gesamtsaldo selbstverständlich positiv ist. Es sieht also keineswegs so aus, daß zahlreiche Betriebe eingehen und dann nur einige nachgeschoben werden. Davon kann keine Rede sein. Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe auf die Frage VII/6 — des Herrn Abgeordneten Höhmann Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Betriebsumsiedlungen aus den Ballungsräumen in das Zonenrandgebiet zu lenken? Die Hilfen des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung und die weiteren Präferenzen, die die Wirtschaft im Zonenrandgebiet genießt, dienen nicht zuletzt dem Ziel, das Zonenrandgebiet für die Ansiedlung neuer Industrie attraktiver zu machen. Auch wird der mit Staatssekretär Dr. Langer 3 1/2 % Zinsen und 15jähriger Laufzeit besonders günstige Industrieansiedlungskredit, der bis vor kurzem den Bundesausbaugebieten vorbehalten war, heute im ganzen Zonenrandgebiet gewährt, wenn dies von der zuständigen Landesregierung im Einzelfall für zweckmäßig und im Hinblick auf die ansässige Wirtschaft für vertretbar gehalten wird. Bei der Verlagerung von Betrieben aus Ballungsgebieten in wirtschaftsschwache Räume kommt es neben diesen Anreizen auch darauf an, daß die Vergünstigungen, die der Industrie in den Ballungsräumen von wohlhabenden Kommunen geboten werden, ein vertretbares Maß nicht übersteigen. Die Fachleute wissen, was hier gemeint ist. Ich brauche nur das Stichwort „Bürgermeisterwettbewerb" in Erinnerung zu rufen. Da die Länder Niedersachsen, Hessen und Bayern sowohl über Ballungsräume, nämlich Hannover, Frankfurt, München, Nürnberg, als auch über Zonenrandgebiete verfügen, können sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einen gewissen Ausgleich unmittelbar herbeiführen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung ständig auf alle Landesregierungen ein, daß die Priorität der Fördergebiete beachtet wird. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, wenn es schon so ist, daß in den vergangenen drei Jahren — im Zeitraum von 1961 bis 1963 — nur für 12 600 Beschäftigte Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, daß dann der Anreiz, Betriebe im Zonenrandgebiet anzusiedeln, etwas stärker sein müßte, und welche Anreize könnten nach Ihrer Vorstellung zusätzlich gegeben werden? Herr Abgeordneter, darf ich darauf hinweisen, daß die Zahl von 12 600 Beschäftigtenstellen bzw. Arbeitsplätzen keineswegs identisch ist mit der Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze in den Zonenrandgebieten. Die Entwicklung der Abnahme der Arbeitslosigkeit weist natürlich ganz, ganz andere, nämlich viel höhere Zahlen auf. Im übrigen, Herr Abgeordneter, muß ich leider darauf hinweisen, daß es mir kaum gestattet ist, eine Aussage über den Etat des Jahres 1966 zu machen. Die Mittel für das Zonenrandgebiet sind selbstverständlich, wie Sie bestens wissen, Bestandteil des Haushaltsplans, und das Hohe Haus hat den Haushaltsplan verabschiedet. Vielleicht darf ich ergänzend hinzufügen, daß es durchaus die Meinung des Herrn Bundeswirtschaftsministers ist, daß hier mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Aber eine Aussage darüber ist natürlich erst nach Abschluß der Etatberatung bzw. nach Billigung des Etats durch das Hohe Haus möglich. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihnen entgangen, daß die Verbesserungen für das Zonenrandgebiet im Haushaltsjahr 1965 auf Initiative des Gesamtdeutschen Ausschusses vorgenommen und von seiten der Bundesregierung keine Verbesserungsvorschläge gemacht worden sind? Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie kennen die Dinge so intim, daß Sie wissen, daß das Bundeswirtschaftsministerium diese Verbesserung sehr lebhaft 'begrüßt hat, daß kein Vertreter der Bundesregierung auch nur mit irgendeinem Wort sich gegen diese Verbesserung gewandt hat. Wir waren dankbar, daß das Hohe Haus diesen Beschluß gefaßt hat. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerlach. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Betriebe es vielfach ablehnen, sich in den Zonenrandbzw. Bundesausbaugebieten anzusiedeln, weil die Frachtenbelastung zu hoch ist? Herr Abgeordneter, wir haben hier das Problem der Frachtmehrbelastung in den Zonenrandgebieten. Wir versuchen ja, diese Frachtmehrbelastung durch die Frachthilfen für die im laufenden Jahr, wenn ich es recht in Erinnerung habe, 25 Millionen DM zur Verfügung stehen, soweit es irgendwie geht, soweit es im Rahmen des Haushalts möglich ist, auszugleichen. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, gilt das auch für die Bundesausbaugebiete? Nein, Herr Abgeordneter, nur wenn Bundesausbaugebiete in den Zonenrandgebieten liegen, werden selbstverständlich Frachthilfen gewährt. Aber ich möchte doch sehr davor warnen, daß wir dazu übergehen, generell in einzelnen Gebieten der Bundesrepublik Frachthilfen zu gewähren. Ich glaube, die Situation der Deutschen Bundesbahn würde dadurch noch weniger transparent werden, als sie es ohnehin schon ist. Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich in diesem Zusammenhang an meine kürzlich gestellte Frage bezüglich der Übersiedlung von Einrichtungen des Bundes in das Zonenrandund Grenzgebiet erinnern und darf ich in diesem Zusammenhang fragen — diese Fragen hängen ja zusammen —, ob seitens der Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt worden sind, Einrichtungen des Bundes wie z. B. Erholungswerke, Schulen und anderes mehr in das Zonenrandgebiet zu verlegen. Denn ich glaube, Fritsch man müßte doch hier mit gutem Beispiel vorangehen und versuchen, auch in dieser Weise durch die Präsenz des Bundes dem Zonenrandgebiet nicht nur wirtschaftliche Auftriebe zu geben, sondern zu beweisen, daß man die Gebiete nicht vergessen hat. Herr Abgeordneter, der Bundeskanzler hat kürzlich wieder in einem Erlaß alle Bundesbehörden auf diese Notwendigkeit und darauf hingewiesen, daß es wünschenswert sei, bei irgendwelchen Neugründungen oder Verlagerungen die Zonenrandgebiete zu berücksichtigen. Aber ich muß Ihnen gestehen, daß ich im Moment überfragt bin. Ich kann Ihnen hier jetzt keine Liste der Bundesanstalten oder der Bundestätigkeiten im Zonenrandgebiet geben. Ich habe sie nicht parat. Ich kann Ihnen hier auch nicht die Zahl der Anstalten, Behörden usw. nennen. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Fritsch. Herr Staatssekretär, bietet sich, nachdem Sie die Frage der Zuständigkeit und der doch etwas vorhandenen Schwerfälligkeit des Apparats angeführt haben, nicht die Frage an, ob man im Zuge der Bemühungen um das Zonenrandgebiet die Einrichtungen vereinfachen kann, um schneller voranzukommen? Denn IMNOS und ähnliche Einrichtungen haben — das ging aus Ihrer Antwort hervor — in diesen Dingen doch sicher eine gewisse Schwerfälligkeit gezeigt. Herr Abgeordneter, ich glaube, man sollte dieses globale Urteil über den IMNOS nicht fällen. Ich habe den Eindruck, daß der IMNOS ganz vorzüglich funktioniert. Im übrigen sind wir permanent darauf bedacht, die Arbeiten des IMNOS zu vereinfachen. Sie wissen ja, daß wir mit den Ländern Vereinbarungen getroffen haben, wonach Kredite bis zu 250 000 DM aus eigener Zuständigkeit der Länder erledigt werden und der IMNOS damit nicht befaßt wird. Im übrigen muß ich aber auch in dieser Frage auf die Zuständigkeit der Länder verweisen. Wir haben vom Bund aus nicht die Möglichkeit, diese Zuständigkeit der Länder zu überspringen, abgesehen davon, daß wir es nicht wollen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl. Herr Staatssekretär, liegen Ihrem Hause Vorschläge aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium zur Verbesserung der Frachthilfe für das Zonengrenzgebiet vor, und kann diese Frachthilfe trotz der von Ihnen bereits zitierten Misere der Bundesbahn endlich auch auf LKW-Transporte ausgedehnt werden? Herr Abgeordneter, nun müssen Sie mir doch eine allgemeine Bemerkung gestatten. Der Bundeswirtschaftsminister als der für die wirtschaftliche Zonenrandförderung federführende Minister würde — wie, ich glaube, das ganze Bundeskabinett — sehr gern noch mehr für die Zonenrandgebiete tun. Herr Abgeordneter, wir stehen aber doch überall bei der Abwägung des Wünschenswerten, des Idealzustands in der Situation, daß wir es in Einklang mit dem Möglichen bringen müssen. Das Hohe Haus hat den Etat für die Ausbaugebiete und das Zonenrandgebiet mit dem Ansatz von insgesamt 139 Millionen DM verabschiedet. Da sind natürlich Grenzen gegeben. Zu Ihrer speziellen Frage, Herr Abgeordneter! Solange es die Frachthilfe gibt, gibt eis Anträge auf ihre Erweiterung. Da bin ich genau bei dem Punkt, den ich eben erwähnt habe. Es stehen nun einmal nur die 139 Millionen DM und in deren Rahmen 25 Millionen DM für Frachthilfe zur Verfügung. Theoretisch wäre es sicherlich besser, wenn wir den Betrag verdreifachen oder verfünffachen könnten. Aber dann stünden wir vor einer fundamental anderen Haushaltssituation. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl. Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, müßte dieses Problem zunächst einmal den Haushaltsausschuß beschäftigen. Nein, Herr Abgeordneter. Ich glaube, da der Haushalt 1965 verabschiedet ist, kann ich mich auf eine Erklärung von Herrn Minister Schmücker beziehen, die er kürzlich in Bremen abgegeben und in der er gesagt hat, daß der Bundeswirtschaftsminister beabsichtigt, für das Jahr 1966 — sofern darüber eine Aussage erlaubt ist — höhere Beträge zu beantragen. Er hofft, mit diesem Wunsch im Bundeskabinett, aber auch in diesem Hohen Hause durchzukommen. Herr Abgeordneter Unertl, Sie müssen dem Herrn Staatssekretär besonders dankbar sein, daß er aus Ihrem letzten Satz noch ein Fragezeichen herausgehört hat. Ich habe es nicht gehört. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Huys. Herr Staatssekretär, in letzter Zeit ist immer wieder Klage geführt worden, die Richtlinien für die Frachthilfe seien nicht gut; glauben Sie nicht, daß die Richtlinien überprüft werden sollten? Herr Abgeordneter, seit ich im Bundeswirtschaftsministerium mit den ZonenrandStaatssekretär Dr. Langer gebieten zu tun habe — das sind nunmehr fast sieben Jahre —, werden die Richtlinien für Frachthilfen laufend zur Diskussion gestellt. Zur Zeit sind wir gerade mit einer Überprüfung der Richtlinien beschäftigt. Die Lauterkeit gebietet aber, zu sagen, daß die Überprüfung der Richtlinien mit dem Ziel, jemanden neu aufzunehmen, dazu führt, daß die Hilfen an anderer Stelle reduziert werden müssen, womit wir wieder bei dem allgemeinen Etatproblem sind, zu dem ich mich geäußert habe. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Hellige. Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Politik der Förderung der Zonengrenzgebiete die Absicht der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, das im Zonengrenzgebiet liegende Ausbesserungswerk Göttingen zu schließen? Herr Abgeordneter, jetzt bin ich glücklich, darauf verweisen zu können, daß diese Frage an den Herrn Bundesverkehrsminister gerichtet werden muß. Ich komme zu der von dem Abgeordneten Höhmann gestellten Frage VII/7: Wie erklärt sich das Mißverhältnis zwischen Betriebsansiedlungen in den sogenannten Ausbaugebieten und dem Zonenrandgebiet? Bitte, Herr Staatssekretär! Die Antwort, die sich auch aus meiner Antwort zu Ihrer ersten Frage ergibt, ist: Ein Mißverhältnis zwischen Betriebsansiedlungen im Zonenrandgebiet und solchen in den Bundesausbaugebieten ist nicht zu konstatieren. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Höhmann. Herr Staatssekretär, sollte Ihnen entgangen sein, daß es sich bei den neu angesiedelten Betrieben im Zonenrandgebiet vorwiegend um Textilbetriebe — häufig spöttisch „Nähstuben" genannt — handelt und daß in diesen Betrieben 7106 Frauen beschäftigt sind? Herr Abgeordneter, die Tatsache, daß immerhin — man mag sagen „nur", bitte, je nach Geschmack — 12 600 neue Arbeitsplätze in dem genannten kurzen Zeitraum geschaffen worden sind, zeigt, daß das in dem Wort „Nähstubenbetriebe" zum Ausdruck kommende Urteil in genereller Form ganz gewiß nicht zutreffend ist. Ich würde auch nicht sagen, daß es einen prinzipiellen Unterschied in der Güte eines Arbeitsplatzes gibt, je nachdem, ob es sich um einen Frauenoder einen Männerarbeitsplatz handelt, zumal wir alle die Gleichberechtigung der Damen bejahen. Meine Frage ist noch nicht beantwortet. Wieso sind das vorwiegend Textilbetriebe, Herr Staatssekretär? Herr Abgeordneter, ich vermag Ihnen aus dem Stegreif nicht zu sagen, ob man von einem allgemeinen Übergewicht der Textilbetriebe sprechen kann. Ich hatte vorhin auf eine Zusatzfrage bereits zugesagt, daß ich schriftlich eine branchenmäßige Aufgliederung geben werde. Aber ich würde meinen, auch wenn es Textilbetriebe sind, sollte das keineswegs eine schlechte Qualifizierung bedeuten. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl. Herr Staatssekretär, ist in den sogenannten Ausbaugebieten wieder mit der Errichtung von zentralen Orten zu rechnen, und wieweit ist nun das Programm zu Errichtung von zentralen Orten in diesem Jahr gediehen? Herr Abgeordneter, wir vertreten im Bundeswirtschaftsministerium entschieden 'die Meinung, daß mit den zentralen Orten ein sehr vernünftiges und — ich will es in Beantwortung Ihrer Frage unterstreichen — zukunftsträchtiges Instrument der Regionalpolitik gegeben ist. Im übrigen muß ich angesichts des Endes dieser Legislaturperiode auf unsere Absichten für 1966 verweisen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gerlach. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die niederländische Regierung einen Beauftragten für mehrere Monate nach Schweden entsandt hat, um dort zu recherchieren, welche Betriebe aus dem EFTA-Land Schweden in den EWG-Raum umgesiedelt werden können bzw. von welchen der dortigen Betriebe Neuansiedlungen in den niederländischen Entwicklungsgebieten durchgeführt werden können? Herr Abgeordneter, die Frage, ob mir dieser konkrete Vorfall oder Vorgang bekannt ist, muß ich verneinen. Ich möchte aber darauf verweisen, daß wir uns im Rahmen der mittelfristigen Wirtschaftspolitik, die wir in Brüssel in einem Ausschuß sehr genau verfolgen, gerade auch mit den Ergebnissen und Methoden der Regionalpolitik beschäftigen werden. Wir haben von der EWG-Kommission, anknüpfend an sehr intensive Arbeiten, einen ausführlichen Bericht zugesagt bekommen, den wir auf einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für mittelfristige Wirtschaftspolitik in Brüssel diskutieren werden. Ich kenne die Dinge sehr genau, weil ich Vorsitzender dieses Ausschusses bin. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerlach. Herr Staatssekretär, hielten Sie es in diesem Falle auch vom Bundeswirtschaftsministerium aus für richtig, in Schweden festzustellen, ob für die deutschen Entwicklungsgebiete in gleichem Sinne gearbeitet werden kann? Herr Abgeordneter, es wäre wohl nicht richtig, wenn ich hier aus dem Stegreif, wo ein Beispiel aus einem anderen Land genannt wird, sofort bejahend antwortete und zusagte, daß eine Delegation nach Schweden fährt. Das scheint mir nicht so ganz angemessen zu sein. Wir wollen das aber gern prüfen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ravens! Herr Staatssekretär, im Anschluß an die Frage des Herrn Kollegen Unertl frage ich: Halten Sie es für ausreichend und vertretbar, daß von den 34 zentralen Orten in der Bundesrepublik lediglich acht im Gebiet des Eisernen Vorhanges und davon wiederum nur zwei im Zonenrandgebiet liegen? Herr Abgeordneter, es wäre nach meiner Meinung nicht sinnvoll, wenn wir zu einer unlimitierten Kumulierung der Förderungsmaßnahmen kämen. Es hat doch wohl seinen guten Grund, daß wir die Zonenrandgebiete mit dem 40km-Streifen haben, der z. B. 70 0/o des Landes Schleswig-Holstein erfaßt, sowie die Bundesausbaugebiete und die zentralen Orte. Es scheint mir nicht ein Ziel zu sein, möglichst viele zentrale Orte in diesem 40-km-Streifen noch hineinpressen zu wollen. Aber Sie sehen ja schon, daß wir uns keineswegs dem Einsatz dieses Instruments versagen. Ich will darauf hinweisen, daß die zentralen Orte nicht nur im engsten Einvernehmen mit den Ländern, sondern auf Antrag der Länder ausgewählt werden, Herr Abgeordneter. Ich will mich nicht um die Verantwortung drücken, aber man kann hierbei nicht von einer primären Verantwortung der Bundesregierung sprechen. Aber ich billige das Ergebnis, das bei diesen Verhandlungen herauskommt. Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ravens. Herr Staatssekretär, sind Sie nach meinen Ausführungen und den von mir genannten Zahlen nicht auch der Meinung, daß die Zahl der zentralen Orte im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung geprüft werden sollte? Herr Abgeordneter, ich habe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Unertl bereits geantwortet, daß ich das Instrument der zentralen Orte für ein sehr zukunftsträchtiges Instrument der wirtschaftlichen Förderungsmethoden unter dem Gesichtspunkt der Regionalpolitik halte. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch. Herr Staatssekretär, würden Sie mir beipflichten, wenn ich der Auffassung bin, daß entscheidende Ursache für die geringe Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung der Zonenrandgebiete und zur Ansiedlung von Betrieben bis jetzt die Verkehrsverhältnisse in diesen Räumen sind und daß es daher Bestandteil jedes Förderungsprogrammes sein müßte, die Verkehrsverhältnisse zu ordnen? Ich könnte als Beispiel anführen, daß im Landkreis Wegscheid Betriebsansiedlungen einfach nicht möglich sind, weil die Straßen völlig unzulänglich sind. Ich bitte, bei der Frageform zu bleiben. Ich wollte nur meine Frage begründen. Herr Abgeordneter, ich darf auf die sehr eingehenden Ausführungen des Herrn Bundesverkehrsministers im Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen verweisen. Herr Minister Seebohm hat dort ausgiebig über diesen Bereich der Zonenrandförderung berichtet. Ich pflichte Ihnen im übrigen nur bei. Ganz selbstverständlich ist wesentlicher Bestandteil regionaler Förderungspolitik Verkehrspolitik. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kiep-Altenloh. Ist der Bundesregierung klar, daß die in der Aufstellung genannten zwei zentralen Orte nicht ausreichen dürften, und ist es vielleicht so, daß Städte, die schon jetzt zentralen Charakter haben, zusätzlich als solche betrachtet werden? Frau Abgeordnete, wir werden sehr gerne die Länder bei der nächsten Sitzung des IMNOS über die Meinung, die hier zum Ausdruck gekommen ist, unterrichten. Ich hatte darauf verwiesen, daß die zentralen Orte auf Antrag der Länder ausgewählt werden. Wir befinden uns hier in vollkommenem Einvernehmen mit den Ländern. Mir ist nicht bekannt, daß wir hier in irgendeinem Falle einen Streit haben. Aber ich werde es nicht unterlassen, dafür zu sorgen, daß die Länder über die Gedanken, die hier zum Ausdruck gekommen sind, unterrichtet werden. Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kiep-Altenloh. Ist vorgesehen, daß sich auch die Verkehrsplanung nach den zentralen Orten zu richten hat? Selbstverständlich, Frau Abgeordnete. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Berger-Heise. Herr Staatssekretär, ist denn den Anträgen der Länder immer Rechnung getragen worden, wenn sie an Sie herangetreten sind und in den Zonenrandgebieten solche zentralen Orte einrichten wollten? Ich glaube, ja, Frau Abgeordnete. Mir ist kein Streitfall bekannt. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Zusammenarbeit gerade in diesen Fragen recht gut ist, soweit es sich darum handelt, die Mittel des Bundes sinnvoll einzusetzen. Schwieriger ist die Zusammenarbeit — vielleicht nicht mit den Zonenrandländern, sondern mit den Ländern insgesamt, wenn es sich um den Komplex handelt, den ich vorhin erwähnte, als ich den Bürgermeisterwettbewerb andeutete. Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Berger-Heise. Dann darf ich also annehmen, Herr Staatssekretär, daß die Länder nur in zwei Fällen zentrale Orte im Zonenrandgebiet einrichten wollten? Frau Abgeordnete, ich glaube, es ist keine Aussage für die Zukunft möglich. Ich habe ja in Beantwortung von Fragen zweimal hier betont, daß das Instrument der zentralen Orte — verzeihen Sie, daß ich mich nunmehr wiederhole — ein zukunftsträchtiges Instrument ist. Vielleicht haben wir in wenigen Jahren mehr zentrale Orte im Zonenrandgebiet. Das will ich nicht ausschließen. Zu den drei letzten Fragen hat es 31 Zusatzfragen gegeben; sie wurden überdurchschnittlich beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz und rufe zunächst die Frage V/1 — des Abgeordneten Dröscher — auf: Wird die Bundesregierung prüfen, wie es dazu kommen konnte, daß der Fall des US-Soldaten Jennings in Baumholder nicht vor einem deutschen Gericht, sondern vor einem US-Militargericht verhandelt und der Soldat freigesprochen wurde, obwohl er nachweislich einen deutschen Taxifahrer mit der Waffe angriff und dadurch dessen schwere Körperverletzung verursachte? Herr Staatssekretär, darf ich bitten! Herr Abgeordneter, ich glaube, wir können den Fall, der sehr traurig ist, als bekannt voraussetzen. Ich darf hinzufügen, daß auch die amerikanischen Militärbehörden diesen Fall außerordentlich bedauern. Zur Sache selbst: Die Entscheidung, ob in diesem Falle die deutsche Gerichtsbarkeit hätte ausgeübt werden sollen oder ob die Aburteilung dem amerikanischen Militärgericht überlassen werden sollte, wie es geschehen ist, oblag dem zuständigen Staatsanwalt in Bad Kreuznach, also einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz. Nach dem NATO-Truppenstatut in Verbindung mit dem Zusatzabkommen — ich glaube, ich kann darauf verzichten, die einzelnen Paragraphen zu zitieren, sie sind Ihnen sehr wohl bekannt — hat die Staatsanwaltschaft einen gewissen Ermessensspielraum. Wir von der Bundesregierung können nun zu unserem Bedauern nicht diese Entschließung der Staatsanwaltschaft, einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz, nachprüfen. Wenn die Staatsanwaltschaft damals geglaubt hat, erwarten zu können, daß das zuständige Militärgericht alsbald eine angemessene Strafe verhängen würde, so wird man ihr wohl keinen Vorwurf machen können. Die Entwicklung ist anders gegangen, wie Ihnen bekannt ist. Das mit fünf militärischen Richtern, die nicht Juristen waren, besetzte amerikanische Militärgericht ist am 12. März 1965 zu einem Freispruch gekommen, weil sich offenbar die für einen Schuldspruch erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht ergeben hatte. Diese Entscheidung ist nach amerikanischem Recht unabänderlich und muß hingenommen werden, auch wenn wir überzeugt sind, daß ein deutsches Gericht anders entschieden hätte. Die amerikanischen Militärbehörden haben Ihre Anfrage hat dazu Anlaß gegeben, Verbindung aufzunehmen, Herr Abgeordneter — erklärt, sie würden dafür Sorge tragen, daß der verletzte Taxifahrer in vollem Umfang und schnellstens entschädigt werde. Die strafrechtliche Seite ist, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen wollen, irreparabel. Es ist aber sehr zu hoffen, daß der andere Teil, der Entschädigungsteil, angemessen erledigt wird. Was in unserer Kraft steht, werden wir dazu tun. Wir haben auf Grund Ihrer Anfrage gerade heute unseren zweiten Besuch beim Headquarter in Heidelberg angekündigt. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher. Herr Staatssekretär, ist untersucht worden, aus welchem speziellen Grunde in diesem Falle die Erklärung über die Zurücknahme des automatischen Verzichts nicht ausgesprochen wurde? Ich glaube, ich bin ermächtigt, die Information, die wir aus dem Landesjustizministerium bekommen haben, Ihnen hier 'bekanntzugeben. Staatssekretär Dr. Bülow In dem Zusatzabkommen ist vorgesehen, daß die Ermächtigung z. B. bei Raub zurückgenommen werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Grund der Vernehmungen Zweifel, ob es ein Raubfall sei. Offenbar hatte der Soldat nur aussteigen und seinen freien Abgang, ohne zu zahlen, erzwingen wollen; deshalb hatte die Staatsanwaltschaft geglaubt, es bei der Zuständigkeit der amerikanischen Behörden belassen zu können, in der Erwartung — wie ich bereits ausgeführt habe —, daß ein angemessenes Urteil gesprochen werde. Wir haben über die strafrechtlichen Auswirkungen mit dem Headquarter in Heidelberg Fühlung aufgenommen. Es gibt zwei Gerichte, eine kleines, den Special Court-Martial, und ein größeres. Die amerikanische Militärbehörde hat bedauert, daß in diesem Falle nicht der General Court-Martial zuständig war; dann wäre wohl ein Freispruch vermieden worden. Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher. Herr Staatssekretär, sollte nicht dieser Fall, der doch das Rechtsempfinden unserer Bevölkerung wegen des wirklich schweren Verbrechens auf schwerste verletzt hat, Anlaß sein, vielleicht eine Grundsatzänderung des Art. 19 des Zusatzabkommens anzustreben, so daß nicht mehr gewissermaßen automatisch der Verzicht auf die Behandlung vor deutschen Gerichten entsteht? Herr Abgeordneter, es wird sehr schwierig sein, eine Änderung dieses Abkommens — es ist ja ein internationales Abkommen — zu erzielen. Ich kann Ihnen aber etwas anderes, das, glaube ich, ebenso wichtig und auch wirksam ist, zusichern. Die grundsätzliche Frage war schon einmal Gegenstand einer Anfrage; ich darf mich auf die 134. Sitzung vom 26. Juni 1964 beziehen, in der die Fragen wegen der Auswirkung dieser Ermächtigung erörtert worden sind. Damals haben wir bereits 'den ersten Rechenschaftsbericht zu geben versucht. Jetzt ist .dieser Fall hinzugekommen. Deshalb glaube ich Ihnen zusichern zu können — ich werde das anregen —, daß wir zusammen mit den Landesjustizverwaltungen die Frage der Auswirkung der Rücknahme des Verzichts einmal grundsätzlich prüfen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert. Herr Staatssekretär, zeigt nicht der Fall Jennings, über den wir uns soeben unterhalten haben, daß Revisionsverhandlungen wirklich dringend notwendig sind, und zwar deshalb, weil sich ganz offenbar deutlich herausstellt, daß die Bundesrepublik Deutschland in einer unerträglichen Weise auf ihre Souveränitätsrechte verzichtet hat, sogar so weitgehend, 'daß eine fast ausschließliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte auf 'deutschem Boden besteht in Fällen, wo man wirklich zweifeln kann, ob nicht die deutsche Souveränität erfordert, daß die deutschen Gerichte zuständig sind? Herr Abgeordneter, ich würde meinen, daß es sich empfiehlt, mit dieser Frage, ob wir eine Revision anstreben sollten, etwas zu warten, bis wir geklärt haben, welche Erfahrungen die Landesjustizverwaltungen gemacht haben. Wir hatten bisher nur einen Fall, den damals Herr Minister Bucher mit Ihnen erörtert hat. Jetzt ist uns der zweite Fall bekanntgeworden, der sehr traurig ist. Deshalb habe ich in Aussicht genommen, bei den Landesjustizverwaltungen anzuregen, die Frage grundsätzlich zu erörtern. Ich möchte es von diesem Erfahrungsaustausch abhängig machen, was wir unternehmen. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, würden Sie nicht besonders dafür sorgen, daß der Fall Jennings eingehend untersucht wird, damit es in Zukunft nicht mehr vorkommen kann, daß solche schwerwiegenden Fälle .der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen werden? Jawohl, das kann ich zusichern. Gerade das soll auch Gegenstand der Besprechungen mit der Landesjustizverwaltung sein. Noch eine Zusatzfrage? — Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf die Fragen V/2 und V/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider Sind der Bundesregierung die Dokumentationen über Morde, Kriegsverbrechen. bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Millionen Deutschen bekannt, die im Jahre 1945 in der Tschechoslowakei begangen worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Zusammenstellung der in Frage V/2 genannten Dokumentationen an die Tschechoslowakei zu übergeben mit dem Antrag, die Schuldigen in gleicher Weise zu bestrafen, wie dies im umgekehrten Fall in der Bundesrepublik geschieht? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zuerst die Frage VIII/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer —: Was tut die Bundesregierung gegen die drohende Brotpreiserhöhung? Herr Bundesminister, ich darf bitten. Die Bundesregierung hatte Bundesminister Schwarz durch eine Stabilisierung der Mehlpreise mit Hilfe öffentlicher Mittel versucht, Einfluß auf die Brotpreisgestaltung zu nehmen. Das Ergebnis war, daß sich die Mehlpreise 1961 nicht mehr erhöht haben. Diese Subventionen wurden ab Januar 1965 eingestellt, nachdem der Bundestag die Bereitstellung der dafür benötigten Mittel abgelehnt hatte. Daß sich in der Zwischenzeit die Brotpreise trotzdem wiederholt erhöht haben, ist auf Fakten zurückzuführen, auf die die Bundesregierung keinen Einfluß nehmen kann. Der Brotgetreidepreis hat sich nicht erhöht. Es haben aber Lohnerhöhungen, Investitionskosten für Rationalisierungsmaßnahmen, die durch den Arbeitskräftemangel bedingt waren, Vervollkommnung der technischen Einrichtungen und Preiserhöhungen für sonstige Rohund Hilfsstoffe zu Kostensteigerungen im Backgewerbe geführt. Jeder Backbetrieb hat die Preise für seine Erzeugnisse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kosten in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Im übrigen würden behördliche Preisregelungen, wie die Verhältnisse während der Zwangsbewirtschaftung gezeigt haben, immer weitere Zwangsmaßnahmen und Eingriffe erforderlich machen, ohne daß dadurch ein Nutzen für den Verbraucher entstünde. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer. Herr Minister, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß der Brotpreis ein besonderer Preis ist und seine Erhöhung eine Lawine ins Rollen bringen kann und dies dann doch der Politik der Bundesregierung widersprechen würde, die angeblich die Preise stabilisieren will? Herr Kollege Dr. Mommer, die Bundesregierung ist sich durchaus bewußt, daß der Brotgetreidepreis eine Rolle spielt. Wir wissen aber auch, daß er nicht mehr die Rolle spielt, die er einmal gespielt hat. Daß das Anhalten des Brotgetreidepreises in irgendeiner Form von uns gewünscht wird, ist unbestritten. Die Möglichkeiten sind aber so eng, daß wir nichts weiter in der Angelegenheit tun können. Herr Minister, wie hoch war die Mehlsubvention im abgelaufenen Jahr? Ich darf so antworten, daß rein rechnerisch der Wegfall der Zuwendungen eine Verteuerung bei Weizenmehl um 3 DM, bei Roggenmehl um 50 Pf je Doppelzentner ausmachen würde. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ehnes. Herr Minister, darf ich Ihre Antwort so auffassen, daß sich der Brotpreis, der sich bei gleichgebliebenem Getreidepreis erhöht hat, anders gestalten würde, wenn die Getreidepreise gesenkt würden? Ich meine, wird sich der Brotpreis senken, wenn der Brotgetreidepreis sinkt? Herr Kollege Ehnes, ich darf hier ein Beispiel anführen, den Preis für die Brötchen. Hier beträgt der Wertanteil des Mehls etwa 2,5 Pf. Wenn am 1. Juli 1967 der Weizenpreis von 475 auf 425 DM heruntergeht, also um rund 10 % gesenkt wird, dürfte sich der Wertanteil des Mehls am Brötchen um 0,25 Pf ermäßigen. Ich glaube nicht, daß das zu einer Herabsetzung der Brötchenpreise führen wird. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeorneter Matthöfer. Herr Minister, wie hoch ist der Lohnanteil am Brotpreis? Ich kann Ihnen hierüber keine detaillierten Auskünfte geben, Herr Kollege. Ich darf es schriftlich machen. Eine zweite Zusatzfrage? — Bitte sehr! Herr Minister, würden Sie in Ihre schriftliche Antwort die Produktivitätsentwicklung bei der Broterzeugung und den Zusammenhang von Lohnerhöhung und Produktivitätsentwicklung sowie deren Verhältnis zur Preissteigerung mit einbeziehen? Wir werden versuchen, Ihnen eine möglichst genaue Kalkulation des derzeitigen Brotpreises an die Hand zu geben. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Anders. Herr Minister, ich habe Sie doch richtig verstanden: bei der Senkung des Getreidepreises von 4,75 auf 4,25 DM macht der Anteil für ein Brötchen 0,25 Pf aus? Ja. Halten Sie es dann für vertretbar, daß heute bei einer Erhöhung des Getreidepreises um 3 DM pro Doppelzentner — das sagten Sie wohl eben — der Brötchenpreis um 1 Pf in die Höhe geht, nämlich von 9 auf 10 Pf, also um mehr als 10 %, und daß der Brotpreis für ein Drei-Pfund-Brot von 1,05 auf 1,20 DM, also um mehr als 10 %, erhöht wird? Ich darf zunächst einmal feststellen, daß der Fortfall der Subvention auf Bundesminister Schwarz Wunsch des Parlaments erfolgt ist, so daß der Fortfall dieser Verbilligungsaktion nicht im Sinne des Wollens der Bundesregierung gelegen hat. Weiter darf ich aber darauf hinweisen, daß die weiteren Kostensteigerungen die Brotpreiserhöhung hervorgerufen haben. In jedem Falle hat sich aber bisher durch den Fortfall der Subvention keine Mehlpreiserhöhung ergeben. Das war eine rechnerische Auswertung, die sich auf Grund des Fortfalls der Subvention theoretisch ergeben würde. Sie ist in der Praxis aber bisher nicht wirksam geworden, weil die Konkurrenz der Mühlen untereinander so groß ist. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Minister, dann sind Sie anscheinend nicht darüber im Bilde, daß die Brotund die Brötchenpreise ab Montag dieser Woche wieder in die Höhe gegangen sind, und zwar um die Beträge, die ich Ihnen genannt habe, wenigstens bei uns in Nordrhein-Westfalen. Wäre es Ihnen möglich, uns einmal demnächst hier eine Kalkulation für ein Drei-Pfund-Brot vorzulegen, oder sollen wir deswegen eine besondere Anfrage stellen? Ich bin gern bereit, eine solche Kalkulation vorzulegen. Ich danke Ihnen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller. Herr Minister, wenn ich Sie recht verstanden habe, legten Sie bzw. die Bundesregierung Wert darauf, daß die Subventionen zur Verbilligung des Getreides auch über den 31. Dezember 1964 hinaus gezahlt werden. Ich frage deshalb: Aus welchem Grund hat die Regierung davon abgesehen, in den neuen Etat entsprechende Mittel einzusetzen? Nachdem die Frage sehr eingehend geprüft worden war und auch im Haushaltsausschuß sehr stark Meinungen gegen eine weitere Verlängerung der Subvention laut geworden waren, hat die Bundesregierung davon abgesehen, ihrerseits weitere Anstrengungen zu unternehmen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Peters. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß im Haushaltsausschuß die Abgeordneten der Sozialdemokratie der Entschließung zugestimmt haben, daß die Subvention Ende 1964 auslaufen sollte? Das ist mir bekannt. Zweite und letzte Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller Herr Bundesminister, ist nicht in Ihrer Antwort ein gewisser Widerspruch insofern festzustellen, als Sie einmal sagten, die Bundesregierung habe Wert darauf gelegt, die Subventionen weiter zu zahlen, und als auf der anderen Seite im Etat keine entsprechenden Mittel vorgesehen worden sind? Herr Kollege, dieser Widerspruch ist in meiner Aussage nicht so zum Ausdruck gekommen, wie Sie es jetzt darstellen. Ich habe gesagt, daß die Bundesregierung ihrerseits keine Anstrengungen unternehmen wollte, nachdem der Haushaltsausschuß so entschieden hatte. Meine Damen und Herren, die Fragestunde ist beendet. Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung: Eidesleistung des Bundesministers der Justiz. Ich gebe dem Hause bekannt, daß mir der Herr Bundespräsident mit Schreiben vom 29. März 1965 mitgeteilt hat, daß er auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers den Herrn Abgeordneten Dr. Karl Weber Ich bitte den Herrn Bundesminister, zur Eidesleistung heranzutreten und den nach Art.56 des Grundgesetzes für die Übernahme des Amtes vorgeschriebenen Eid zu leisten. — Herr Bundesminister, ich spreche den Eid vor und bitte Sie, ihn mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu bekräftigen: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Sind Sie bereit, den Eid zu leisten? — Jawohl! — Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. Ich danke Ihnen. Ich spreche Ihnen den Glückwunsch des Hauses aus und wünsche Ihnen Gottes Segen zu Ihrer Amtsführung. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß der Herr Bundesminister der Justiz damit den im GrundPräsident D. Dr. Gerstenmaier I Besetz für die Übernahme seines Amts vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet hat. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Härten in den gesetzlichen Rentenversicherungen a)