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    1948. zügig: 1
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    1950. verabschieden.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache IV/3186).

    (Erste Beratung 151. Sitzung)

    Zunächst Punkt 8 a: Bericht des Haushaltsausschusses. Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Brese, ob er dazu das Wört wünscht. — Der Berichterstatter verzichtet.
    Änderungsanträge liegen zu keinem Artikel vor. Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
    Dritte Beratung!
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist auch in dritter Beratung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu Punkt 8 b: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Gibbert, ob er das Wort wünscht.

    (Abg. Gibbert: Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

    — Der Herr Berichterstatter verweist auf den Schriftlichen Bericht. Ich bedanke mich.
    Punkt 9 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Werbesendungen in Rundfunk und Fernsehen (Drucksache IV/3156).
    Zusätzlich ist hier der Antrag der Fraktionen der FDP, CDU/CSU betreffend Neuverteilung der Fernsehgebühren — Drucksache IV/3169 — auf die Tagesordnung gesetzt worden.
    Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Das Wort zur Einbringung hat der Herr Abgeordnete Blumenfeld.


Rede von Erik Bernhard Blumenfeld
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Initiativgesetz-entwurf .der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP über Werbesendungen in Rundfunk und Fernsehen begründen.
Am 15. November 1963, also vor fast eineinhalb Jahren, debattierte dieses Haus über die Drucksache



Blumenfeld
IV/1400: Untersuchung über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk, Fernsehen und Film. Es würde sich für manchen der kritischen Kommentatoren, der ironischen Gegner unserer gesetzgeberischen Initiative ebenso wie für die ARD-Intendanten und auch die 'Bundesländer verlohnen, die Debatte dieser 97. Sitzung einmal nachzulesen. Sie würden unsere Sorge um die 'Entwicklung in den Massenmedien und die sich immer klarer abzeichnende Wettbewerbsungleichheit und unsere Sorge um die Unabhängigkeit der Presse deutlicher herauslesen, als sie es seinerzeit zur Kenntnis oder nicht zur Kenntnis nahmen. Wir, die Initiatoren des Koaliitonsantrages, den wir heute behandeln, können uns des Eindrucks nicht erwehren, als hätten die Ministerpräsidenten der Länder, insbesondere aber die Intendanten der Rundfunk- und Fernsehanstalten, die politische Warnung vor möglichen gesetzgeberischen Konsequenzen, die hier im Bundestag ausgesprochen wurde, nicht nur überhört, sondern
insbesondere die Anstaltsintendanten — mit einer selbstgefälligen Handbewegung beiseite gewischt. Anders ist jedenfalls die Reaktion, die wir von den Anstalten in eigener Sache vom Bildschirm
ertönen hören, nicht zu begreifen.

Lassen Sie mich zu dem uns vorgehaltenen Argument, wir sollten doch die Ergebnisse der von uns selbst geforderten und eingesetzten Untersuchungskommission abwarten, sofort etwas sagen.
Erstens. Die Berufung der Kommission und ihre Arbeitsaufnahme sind bedauerlicherweise, aus welchen Gründen auch immer, verzögerlich erfolgt, so
daß wir weder mit vorläufigen Zwischenergebnissen noch vor dem Jahre 1966 — bestenfalls! — mit endgültigen Resultaten oder Vorschlägen rechnen können.
Zweitens. Wir haben in der Begründung und der Debatte anläßlich der Einsetzung einer Untersuchungskommission am 15. November 1963 von allen Fraktionen des Hauses unüberhörbar herausgestellt, daß der Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen folgen lassen könnte oder auch folgen lassen würde, um eine Neuordnung von Rundfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik herbeizuführen, gleichzeitig aber auch, um eine unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung entsprechende, unter fairen und gleichgewichtigen Wettbewerbsverhältnissen sich abspielende Konkurrenz der publizistischen Organe sicherzustellen und somit die im Grundgesetz verankerte unabhängige, freie öffentliche Meinungsbildung zu garantieren.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Drittens. Seit diesem Zeitpunkte haben sich eine Reihe neuer Tatbestände vollzogen, so u. a. eine weitere Ausdehnung der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Einführung des sogenannten Dritten Programms und die Aufnahme eines vorläufig noch zu Übungszwecken deklarierten Regionalprogramms in verschiedenen Teilen des Bundesgebiets einschließlich Berlin.
Viertens. Das Werbefernsehen der öffentlich-rechtlichen Anstalten — neuerdings auch des ZDF — hat sich, was die Einnahmeseite angeht, im Verlauf
der letzten zwei Jahre so stark entwickelt, daß es in der Tat zu einer bedrohlichen Situation kommen muß, wenn jetzt nicht an die Grundsätze unserer Wirtschaftsordnung, also die Trennung von Aufgaben gemeinnützig-öffentlich-rechtlicher Anstalten einerseits und privatwirtschaftlicher Tätigkeit andererseits, erinnert wird und daraus Schlußfolgerungen gezogen werden.
Fünftens. Der Beschluß des Bundestages, der zur Grundlage der Arbeit der Kommission gemacht wurde, hat auch heute noch wie für die Zukunft Gültigkeit und erhebliche Bedeutung. Denn die Kommission soll die Wirtschaftsentwicklung der drei Medien Rundfunk-Fernsehen, Film und Presse untersuchen, die zweigleisige Tendenz bei den einzelnen rechtlich würdigen, die Auswirkungen der verschiedenen staatlichen Privilegien auf die freie Meinungsbildung feststellen, das Verhältnis der privatwirtschaftlich arbeitenden Produktionsfirmen zu den Fernsehanstalten prüfen, ebenso wie das Eindringen der Anstalten mittels Übernahme in die Ateliers, Synchronbetriebe, Kopieranstalten, Filmvertriebs- und -exportgesellschaften, Einkaufsgesellschaften usw. Ebenso soll die Kommission die Verhältnisse in der Bundesrepublik mit denen im Ausland vergleichen.
Für alle Beteiligten wäre es sehr nützlich — ich sage das in vollem Freimut —, wenn die Kommission sehr bald aussagen könnte, ob die Wettbewerbsverzerrung zwischen den Medien etwa dadurch beseitigt werden kann, daß der Presse der Fernsehschirm eröffnet wird. Der vorliegende Gesetzentwurf über das Verbot von Werbesendungen bei öffentlich-rechtlichen Anstalten hat mit der Fülle der Untersuchungsaufträge der Kommission nichts zu tun, denn der Gesetzentwurf soll einen wichtigen staats- wie wirtschaftspolitischen Grundsatz verwirklichen bzw. wieder verwirklichen. Wir wünschen nicht, daß die öffentliche Hand im Wirtschaftswettbewerb tätig wird, soweit nicht besondere hoheitliche Aufgaben ein solches Tätigwerden erfordern.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung hat die soziale Marktwirtschaft von Anfang an zum Grundpfeiler ihrer Politik gemacht und dabei das Prinzip des freien Wettbewerbs in den Vordergrund gerückt. Es muß mit zunehmender Sorge festgestellt werden, daß sich die öffentliche Hand im Laufe der Jahre nicht nur einen ständig wachsenden Anteil an der Vermögensbildung in der Bundesrepublik wie auch am jährlichen Sozialprodukt zu Lasten der arbeitenden Bürger und der unternehmerischen Wirtschaft angeeignet hat, sondern daß auch der Staat in den wirtschaftlichen Wettbewerb der Bürger durch die Betätigung der Gebietskörperschaften, der Anstalten des öffentlichen Rechts usw. ebenso wie unter Benutzung der Form von Gesellschaften des privaten Rechts massiv eingetreten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unbestritten, daß der Staat, der sich wettbewerbswirtschaftlich gegenüber seinen Bürgern betätigt, dem allgemeinen Wirtschaftsrecht und Wettbewerbsrecht unterliegt. Der Staat darf aber darüber



Blumenfeld
hinaus keine Vorzugsstellung im freien Wettbewerb genießen und muß sich, wenn unsere Verfassungsgrundsätze erhalten bleiben sollen, im Einzelfall auch die Beseitigung dieser Vorzugsstellung gegenüber dem Bürger gefallen lassen. Ausgenommen bleibt — wie ich schon gesagt habe — die Betätigung des Staates bzw. öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Bereich rein hoheitlicher Aufgaben. Dies ist auch alles schon in der Rechtsprechung angeklungen. Sie hat ausgesprochen, daß die öffentlichen Aufgaben des Staates nicht in unsachlicher Weise mit eigenwirtschaftlichen Interessen und Erwägungen verquickt werden sollen. Nach unserer Auffassung kann es nicht Sache der Gerichte sein, die Grenzen des erlaubten Wettbewerbs der öffentlichen Hand festzusetzen. Dies ist vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers im Rahmen seiner Schutzpflicht für den freien Wettbewerb seiner Bürger.
Veranlassung für uns zum nunmehrigen Eingreifen des Gesetzgebers bietet der Fall der öffentlichrechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. Sie wurden durch hoheitlichen Akt geschaffen und besitzen — bei der ARD noch aus der Besatzungszeit — ein geschütztes und seither weit ausgebautes Monopol. Ihre ursprünglich nur aus politischen Gründen eingeräumte Sonderstellung im Informationsbereich haben sie dann ausgenutzt, sich auch erwerbswirtschaftlich in Konkurrenz mit anderen Werbeträgern auf dem Gebiete der Wirtschaftswerbung gewinnstrebend zu betätigen.
Die Aktivität und das Vordringen der mit Gebührenhoheit sowie Privilegien verschiedenster Art — vor allem steuerlichen — ausgestatteten derzeitigen Monopolanstalten auf das privatwirtschaftliche Gebiet gegenüber den uneingeschränkt der Steuer unterliegenden Mitbewerbern ist eigentlich für jedermann sichtbar. Es handelt sich hier nicht nur der Presse gegenüber um einen Verdrängungswettbewerb, den die Anstalten schon heute betreiben, sondern auch gegenüber allen anderen, die ich schon im Zusammenhang mit dem Punkt 5 am Anfang meines Berichtes genannt habe. Dem Bundestag muß allerdings besonders daran gelegen sein, für die im Grundgesetz festgelegte unabhängige Meinungsbildung der Öffentlichkeit im demokratischen Staatswesen in ihrer ganzen Breite zu sorgen.
Würde man den Trägern öffentlicher Befugnisse zubilligen, sich wie bisher erwerbswirtschaftlich zu betätigen, zumeist über die Rechtskonstruktion von Personengesellschaften in Mehrheits- oder Alleinbesitz der ARD, so vergrößerte sich die Gefahr, daß die ihnen zugebilligten Privilegien zum Vorteil einer eigenwirtschaftlichen Betätigung und zum Nachteil der im freien Wettbewerb stehenden Bürger ausgenutzt werden. Diese latente Gefahr einer zu mißbilligenden Verquickung beider Tätigkeitsbereiche kann wirksam nur dadurch vermieden werden, daß die öffentliche Hand von jeder selbständigen, nicht im Interesse eines konkreten Verwaltungszweckes stehenden gewinnbezogenen erwerbswirtschaftlichen Betätigung ausgeschlossen wird.
Diesen Gedanken haben im übrigen die deutschen Gemeindeordnungen im kommunalen Bereich bereits Rechnung getragen und den Gemeinden ausnahmslos die erwerbswirtschaftliche, nur auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit untersagt. Durch unseren Gesetzentwurf soll auf Bundesebene eigentlich nur erreicht werden, daß die Kommunikationsmittel nunmehr das nachvollziehen, was die Gemeindeordnungen bereits vorgeschrieben haben.
Ein Eintreten der öffentlichen Hand in den Wettbewerb ist im Falle der Wirtschaftswerbung auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil nach unserer Auffassung übergeordnete Rücksichten, etwa Daseinsvorsorge nicht angeführt werden können.
Meine Damen und Herren, ein Wort noch zur Werbung! Einer der Motoren unserer Volkswirtschaft, die Werbung, ist unseren Prinzipien entsprechend, ein Betätigungsfeld der Staatsbürger. Tritt durch ein neues Medium ein neuer Werbeträger auf, gehört dieser zum Markt der Werbewirtschaft und unterliegt den gleichen Grundsätzen, die auch für die anderen Werbemittel gelten.
Nun zur Gesetzgebungszuständigkeit! Wir meinen, daß die Gestzgebungszuständigkeit des Bundes für den Gesetzentwurf nach Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes eindeutig gegeben ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff „Recht der Wirtschaft" im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm in einem weiten Sinne aufzufassen. Es sind darunter alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen zu verstehen. Vor allem sind diejenigen Vorschriften dazuzurechnen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verteilung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen. Diese Zuständigkeitsnorm ermöglicht auch Gesetze, die ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben eingreifen, und zwar auch dann, wenn Motiv für dieses Gesetz nicht oder nicht ausschließlich wirtschaftliche Gesichtspunkte sind. Die Veranstalter von Rundfunk- und Fernsehsendungen, und zwar sowohl öffentlich-rechtliche als auch mögliche private Unternehmungen, betätigen sich im Bereich der Wirtschaft, wenn und soweit sie Werbesendungen ausstrahlen und ihre Sendezeit wirtschaftlichen Unternehmungen zur Verfügung stellen, gewissermaßen verkaufen. Auch ein Gesetz, das etwa allen Anstalten und Unternehmen die Ausstrahlung von Werbesendungen untersagen oder beschränken würde, wäre hiernach Recht der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes. Als Parallele sei auf das Gesetz über Bausparkassen hingewiesen, das in seine Regelung auch die in öffentlich-rechtlicher Form organisierten Kreditinstitute einbezieht. Die Beschaffung von Werbeaufträgen und die Verteilung der Werbespots ist ein einheitlicher Vorgang des Wirtschaftsbereichs und hat mit kulturell abgestützten Aufgaben von Funk und Fernsehen nach unserer Auffassung nichts zu tun.

(Abg. Haase [Kassel] : Sehr richtig!)

Diese unsere Auffassung wird auch, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, vom Bundeskartellamt vertreten.
In der Beurteilung der Gesetzgebungskompetenz ändert sich nichts dadurch, daß unser Entwurf ein Verbot der Ausstrahlung von Werbefernsehsendun-



Blumenfeld
gen nur für die öffentlich-rechtlichen Anstalten aussprechen will. Aus dem Grundrechtskatalog sind unseres Erachtens Bedenken gegen den Entwurf nicht zu erheben. Die Grundrechte als subjektiv öffentliche Rechte können in der Regel weder der Staat noch seine Einrichtungen in Anspruch nehmen, da sie nicht gleichzeitig Träger und Adressat von Grundrechten sein können. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können daher nicht geltend machen, sie seien durch die beabsichtigte Regelung in ihrer Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 des Grundgesetzes verletzt.
Ich führe dies hier aus, meine Damen und Herren, weil die ARD mit Schreiben vom 8. März dieses Jahres den Fraktionen dieses Hauses eine Reihe von Gesichtspunkten zur Berücksichtigung vorgelegt hat und weil auch die sozialdemokratischen Kollegen in Äußerungen, die bisher an unser Ohr gedrungen sind, diese Frage besonders herausheben und wahrscheinlich nachher auch noch dazu Stellung nehmen werden. Deswegen müssen wir auf diese einzelnen Punkte eingehen.
In diesem Schreiben vom 8. November trägt nun aber die ARD eine Reihe von Punkten vor, die sich neben anderen völlig am Kern der Sache vorbeigehenden Argumenten insbesondere mit verfassungsrechtlichen Bedenken beschäftigen. So trägt die ARD vor, daß der Gesetzentwurf der Koalition lediglich die Werbung in Rundfunk und Fernsehen herausgreife und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz — Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes — verstoße und willkürlich die Werbung in den Anstalten diskriminiere, insbesondere gegenüber der Werbetätigkeit bei Bundespost, Bundesbahn und Städten. Der Gleichheitsgrundsatz ist — und ich glaube, der Justizminister wird mir da beipflichten — nicht dadurch verletzt, daß unser Gesetzentwurf nur die öffentlich-rechtlichen Anstalten dem Verbot unterwirft, nicht aber private Unternehmen, die künftig eine Erlaubnis zum Betrieb von Fernsehanlagen und Fernsehprogrammen erhalten. Die Werbetätigkeit etwa der Bundespost, der Bundesbahn und der Städte läßt sich nämlich nicht nur der Größenordnung nach, sondern insbesondere der Art nach nicht mit der der Rundfunk- und Fernsehwerbung vergleichen. Es kann daher nicht als willkürlich bezeichnet werden, wenn von den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nur den Rundfunk- und Fernsehanstalten die Werbetätigkeit untersagt wird. Der Bundesgesetzgeber ist also nicht durch den Gleichheitsgrundsatz verpflichtet — so argumentieren wir —, in Zukunft, wenn etwa auch private Unternehmen eine Erlaubnis haben und erhalten und dann vielleicht auch öfters vornehmlich Werbesendungen ausstrahlen, das Verbot auch auf diese Unternehmen zu erstrecken.
Die ARD, die Zusammenfassung der Rundfunkanstalten, meint weiter, daß das 'Verbot der Werbesendungen zu einer Beseitigung des Rechtes der Wirtschaft führen würde, Hörfunk und Fernsehen zur Werbung für ihre Erzeugnisse zu nutzen, und daß damit gegen Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes verstoßen werde. Hierauf ist folgendes zu antworten. Das vorgesehene Verbot richtet sich unmittelbar nur gegen die Anstalten, nicht aber gegen die Wirtschaft. Diese ist also nicht unmittelbar betroffen. Darüber hinaus gilt folgendes. Die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes besteht nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, hier der verfassungsmäßigen Rechtsordnung. Sie wird legitim eingeschränkt durch jede formell verfassungsgemäße Norm. Die für ihre Erzeugnisse werbenden Wirtschaftsunternehmen werden durch das Verbot nicht in ihrem Grundrecht der freien Berufsausübung oder -wahl betroffen. Allenfalls stellt das Verbot für sie — mittelbar — eine Regelung der Berufsausübung dar. Solche Regelungen aber sind für jede sachgerechte Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt.
Die ARD bestreitet rundweg dem Bundesgesetzgeber eine Kompetenz zum Verbot der Werbung im Funk und Fernsehen. Hierauf bin ich schon eingegangen, möchte aber mit allem Nachdruch erklären, daß die Rundfunkanstalten keinesfalls die Ausstrahlung von Werbesendungen als einen Teil der ihnen obliegenden öffentlichen Aufgaben ansehen können. Auf alle Fälle, meinen wir, hat der Bundesgesetzgeber das Recht, die Veranstaltung von Werbesendungen durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nach Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes zu erfassen und zu regeln — ebenso wie die sonstige wirtschaftliche Betätigung aller öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.
Die Anstalten haben dann noch versucht, aus Darlegungen des Bundeswirtschaftsministers in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Februar 1962 eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu konstruieren, nach der diese, nämlich die Bundesregierung, die verfassungsrechtliche Auffassung der ARD teile.
Eine solche Auffassung kann der Nachprüfung nicht standhalten, insbesondere, wenn sie dahin zu verstehen sein sollte, daß der Bund keine Befugnisse habe, Vorschriften über die Veranstaltung von Werbesendungen durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu erlassen. Ich möchte hinzufügen, daß auch bei den seinerzeitigen Ausführungen des Ministers die Möglichkeit des Einschreitens bejaht wurde, wenn die Anstalten ihre wirtschaftliche Macht mißbrauchen würden. Da es sich nach Auffassung der Koalitionsparteien eindeutig um eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes handelt, besteht die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates nicht.
Ich könnte zur Begündung unseres Vorhabens, die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Staates zu beschränken, auch die linke Seite dieses Hauses zitieren. Sie hat in ihrem Godesberger Programm die Grundsätze einer sozialen Marktwirtschaft anerkannt. Mit einer Einmütigkeit, der ich allerdings manchmal einen etwas nachhaltigeren Hauch von Verbindlichkeit wünschen möchte, hat sich die Sozialdemokratie seinerzeit von Kopf bis Fuß auf Marktwirtschaft eingestellt. Es heißt dort — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einige Grundsätze —:
Freie Konsumwahl und freie Arbeitsplatzwahl
sind entscheidende Grundlagen. Freier Wettbewerb und freie Unternehmerinitiative sind



Blumenfeld
wichtige Elemente sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik. Leistungsfähige mittlere und kleinere Unternehmen sind zu stärken. Die SPD bejaht den freien Markt, wo wirklicher Wettbewerb herrscht. Wo aber Märkte unter die Vorherrschaft von einzelnen oder von Gruppen geraten, bedarf es vielfältiger Maßnahmen, um die Freiheit in der Wirtschaft zu erhalten.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Jede Zusammenballung wirtschaftlicher Macht,
auch die in Staatshand, birgt Gefahren in sich.

(Zuruf von der Mitte: Sehr klug!) So die SPD in ihrem Godesberger Programm.


(Beifall.)

Es wäre vielleicht nützlich, von unseren SPD-Kollegen, insonderheit jenen, die sich in den letzten Wochen mit Vorwürfen in der Öffentlichkeit an unsere Adresse gewandt haben, es handle sich — so auch Sie, Herr Kollege Erler — um ein durchsichtiges Wahlmanöver, es gehe uns in Wahrheit überhaupt nicht um die Sache, unser Gesetzentwurf sei nicht zu Ende gedacht — als seien wir so tumbe Toren —, nachher zu hören: Ist das Godesberger Programm nun wirklich in seiner ganzen Anlage ernst gemeint oder ist es nur ein Lippenbekenntnis gewesen? In seiner Anlage erweckt es ohnehin Zweifel, ob die Übertragung auf die Praxis des Wirtschaftslebens genügend durchdacht ist. Denn es finden sich in ihm doch erhebliche Widersprüche zwischen den alten staatswirtschaftlichen Vorstellungen der SPD und den neuen Ideen der Wettbewerbswirtschaft, wie sie vornehmlich von meinem langjährigen Kontrahenten — und dennoch persönlichen Freund —, dem Berliner Wirtschaftssenator Professor Schiller verkündet worden sind.
Ich meine überhaupt, daß die SPD, wenn sie sich bei ihren Zeitungsverlegern in Berlin und bei der Konzentrations-GmbH etwas eingehender erkundigte, durchaus in der Lage wäre, unserem Gesetzentwurf schnell und entschlossen zuzustimmen.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Die Interessengemeinschaft der sozialdemokratischen Verlags- und Wirtschaftsunternehmungen hat in einer öffentlichen Stellungnahme festgestellt, daß ein großer Teil der Abonnementszeitungen in der Bundesrepublik und Berlin durch andere Massenkommunikationsmittel in ihrer Existenz bedroht werden, vornehmlich aber durch Rundfunk und Fernsehen, die deshalb eine Sonderstellung einnehmen, weil sie wettbewerbsmäßig auf steuerlichen und anderen Gebieten gegenüber der Presse bevorzugt sind. Diese Bevorzugung ist nicht zu rechtfertigen, sie muß beseitigt werden. Besondere Gefahren sind den Abonnementszeitungen durch das Werbefernsehen, insbesondere in der Form des lokalen Werbefernsehens, wie es in Berlin begonnen worden ist, entstanden. So der Aufsichtsrat der Konzentrations-GmbH.
Wir bedauern, daß die Sprecher der SPD, an ihrer Spitze unverständlicherweise Bürgermeister Brandt, der die Berliner Situation eigentlich am besten kennen sollte, aber auch der SPD-Fraktionsvorsitzende,
Kollege Erler, wie der stellvertretende Vorsitzende, Kollege Möller, nichts Besseres gewußt haben, als uns parteipolitische Akzente zu unterstellen.

(Zurufe von der SPD: Na, na!)

Was wir vorgeschlagen haben, geschieht nicht im Interesse einer Partei, sondern im Interesse einer vernünftigen und ,gerechten Ordnung. Es geht hier nicht um Taktik, meine Damen und Herren von der SPD, es geht hier nicht darum, zu überlegen, welche Möglichkeiten es gäbe, auf dem Wege der Verzögerungstaktik dieses Gesetz niemals wirksam werden zu lassen, sondern es geht ausschließlich um die von uns dargelegten Grundsätze, um die Sache, um das Gesamtproblem.
Lassen Sie mich es noch einmal für Sie zusammenfassen:
1. Seit vielen Jahren ist eine Neuordnung des Rundfunk- und Fernsehwesens fällig, ja überfällig.

(Beifall in der Mitte.)

2. Diese Neuordnung muß angepackt werden, seitdem die technische und wirtschaftliche Entwicklung in den Massenmedien und in den übrigen Publikationsmedien so rasante Veränderungen erlebt hat. Unser Koalitionsantrag stellt einen ersten, allerdings gewichtigen Schritt dar.
3. Werbefernsehen ist keine Aufgabe der halbstaatlichen Gesellschaften,

(Sehr gut! in der Mitte)

sondern Werbesendungen im Fernsehen gehören in den privatwirtschaftlichen Bereich, d. h. zu privaten Produktions- oder Programmgesellschaften.
4. Damit ist ganz klar ausgesagt, daß wir mit diesem Gesetzentwurf Werbesendungen als solche nicht verbieten wollen, sondern nur ihre Ausstrahlung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
5. Die werbende Wirtschaft, die einen legitimen Anspruch auf das Medium Fernsehen für ihre Markt- und Verkaufstätigkeit hat, wird den Zugang zum Medium Fernsehen weiter behalten.
6. Wir wünschen, klarzustellen, daß mit unserem Antrag keinerlei Gebührenerhöhung gekoppelt oder herbeigeführt werden soll. Eine Gebührenerhöhung ist nach unserer Auffassung weder notwendig noch verantwortbar, wohl aber eine Gebührenneuaufteilung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

7. Mit unserem Antrag wird keinerlei Vorstellung verbunden, etwa einseitig neue Monopole zu schaffen. Wir wollen nur das faktische Monopol der jetzigen Anstalten entsprechend auflockern. Wir sprechen hier nicht für die Zeitungsverleger oder gar einzelne Gruppen. Wir setzen uns für die Allgemeinheit ein und wünschen gleiche Startbedingungen und gleiche Chancen für private Produzenten von Fernsehprogrammen bzw. innerhalb des Fernsehens und der Presse, Zeitschriften und anderer Gruppen, die an diesem Geschäft beteiligt sind.
8. Durch unseren Gesetzentwurf wird kein Vakuum entstehen, denn wir werden die Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes so weit fassen wie not-



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wendig, um entsprechende sowohl wirtschaftlich wie organisatorisch, rechtlich und technisch notwendige Übergangslösungen zu ermöglichen. Als früheste Frist sehen wir, die Antragsteller, den 1. Januar 1967.
Nun wird uns die Frage entgegengehalten: Warum wartet ihr nicht auf die Untersuchungsergebnisse der Kommission? Wieso macht ihr euch zum Fürsprecher einiger Zeitungsverleger? Vor allem aber wird uns entgegengehalten, daß wir mit diesem Gesetz die Finanzierung der Anstalten praktisch zum Erliegen brächten und damit sowohl das Erste wie das Zweite Programm hinsichtlich seiner Qualität, seiner Zukunftsentwicklungen, z. B. des Farbfernsehens, auf das schwerste gefährdeten. Millionen deutscher Hörer und Seher werden mobilisiert, und es wird ihnen erklärt durch Selbstdarstellung der Intendanten —, daß wir doch ganz böse Buben wären, daß wir ganz schlimme Absichten hätten.
Nun, ich muß mich hier und heute mit Herrn Hess, dem Vorsitzenden und Sprecher der ARD, beschäftigen. Insbesondere deshalb, weil Herr Hess es für richtig befunden hat, mehrfach in eigener Sache am Bildschirm vor einem Millionenpublikum zu erscheinen. Bisher war die Vokabel „Monopol" ein allgemeiner Begriff. Es ist Herrn Hess vorbehalten geblieben, sie mit lebendiger Aktualität zu füllen, mit seiner Art von Diktion und Polemik. Das ist keine Qualifikation für den Sprecher der Intendanten öffentlich-rechtlicher Anstalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß das mit allem Nachdruck ansprechen, insbesondere die Art und Weise, wie er versucht hat, Abgeordnete dieses Hauses vor dem Bildschirm abzuqualifizieren und ihnen noch nicht einmal die faire Chance gegeben hat, am selben Ort, d. h. am Bildschirm zu antworten

(Abg. Haase [Kassel] : Der „Moralist" Hess!)

wie Herr Hess dem Bundestag unbekümmert die Legitimation abspricht, gesetzgeberisch tätig zu werden, und die Gewaltenteilung zwischen Funk-Fernsehen und übriger Publizistik wie ein Staatssouverän postuliert.
Nun sind wir allerdings auch in der Vergangenheit selten durch besonders einfallsreiche Äußerungen des Herrn Hess verwöhnt worden.

(Abg. Haase [Kassel] : Sehr schön!)

Die Beharrlichkeit, mit der er unrichtige oder halbrichtige Tatbestände und Informationen von sich gibt, bestätigt die Kritik, die auch von anderen an ihm geübt wird. Dieser Mißbrauch allerdings mit Zahlen und Argumenten in eigener Sache kann nicht unwidersprochen bleiben. Herr Hess behauptet, daß wir ein Verbot des Werbefernsehens schlechthin anstreben. Ich habe das schon zur Genüge widerlegt. Wir sind keine Bilderstürmer gegen das Fernsehen, auch nicht gegen das Werbefernsehen. Wir meinen nur, daß Herr Hess, bevor er wirtschaftliche Vergleiche zieht, die er naturgemäß bei seiner Berufsausbildung besonders hervorragend überblickt, zunächst einmal bei sich selber, d. h. bei der ARD, anzusetzen hat.
Ein Trugschluß ist z. B. ,die Behauptung der ARD, ein Steigen der Brutto-Umsätze von Anzeigen ziehe verbesserte Ertragslagen der Objekte automatisch nach sich. Für die ARD stimmt ,das natürlich genau. Denn sie braucht sich z. B. um ,die Ausweitung des Anzeigenumsatzes wie auch um die Ausweitung ihrer Teilnehmerzahl nicht nur nicht zu kümmern, sondern braucht auch keinen Pfennig dafür auszugeben.

(Zustimmung des Abg. Haase [Kassel].)

Es ist im übrigen eine Milchmädchenrechnung, wenn man steigende Umsätze mit steigenden Gewinnen gleichsetzt. Heute können nur schärfste Rationalisierung und genaueste Beobachtung ,des Kostenpegels Ertragslagen herbeiführen, die die Mittel für die Bewältigung der zukünftigen Aufgaben schaffen, jedenfalls überall da, wo sich der private Unternehmer am Wirtschaftsleben beteiligt. Die gewählte Argumentation der ARD zeigt nur, wie wirklichkeitsfremd Intendanten, Verwaltungsdirektoren und Rundfunkjuristen mit volkswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen umzugehen belieben.
Herr Hess hat es u. a. fertiggebracht, heute vor einer Woche über die deutschen Fernsehsender der ARD zu erklären und seinen Teilnehmern zu versichern, ,daß jede Mark, 'die die Fernseh- und Rundfunkanstalten aus der Werbung vereinnahmen, im Interesse des Gemeinwohls und der Entwicklung des Fernsehens und zum Wohle der Fernsehzuschauer angelegt würde; es würde sich keiner daran bereichern, und es sei notwendig, zu erklären, daß sie auf diese Werbeeinnahmen nicht verzichten könnten, wenn sie weiterhin ein gutes Programm machen wollten.

(Abg. Haase [Kassel] : Hat er gut gesagt!)

Kein Wort, meine Damen und Herren, haben wir bisher von Herrn Hess oder seinen Kollegen über die Anstalten und vor allen Dingen über die Einsparungsmöglichkeiten bei diesen Anstalten einerseits oder ,gar die übersetzte Aufwendigkeit auf der anderen Seite gehört. Möge doch Herr Hess das Hauptbuch einmal für die Öffentlichkeit aufschlagen! Dann wird man staunen.

(Abg. Haase [Kassel] : Sehr gut!)

Aber ein wenig wollen wir den Schleier heute schon lüften, damit einmal sichtbar wird, was sich hinter dieser ganzen Problematik verbirgt. Die Anstalten haben Einnahmen aus Gebühren für Funk und Fernsehen, aus Werbefunk und Werbefernsehen, Kostenerstattungen, eigenen Veranstaltungen, Beteiligungen, Zinsen und Skonti, Auflösungen von Rückstellungen, Kostenverrechnungen mit den Werbe-GmbHs und außerordentliche Erträge. Bei dem inzwischen auf weit über 1 Milliarde DM veranschlagten Vermögen der ARD-Anstalten sind auch diese Posten, die ich soeben erwähnt habe, neben Gebühren und Werbeeinnahmen recht beachtlich.
Ich möchte aber noch deutlicher werden und fragen — nicht nur die ARD, sondern auch die deutschen Bundesländer —, ob wir es uns eigentlich angesichts der Tatsache, daß wir ein kleines oder mittelgroßes, aber geteiltes Land sind, in unserem Deutschland leisten können, über so viele Fernseh-



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und Rundfunkanstalten mit dazugehörigen Programmausstrahlungen zu verfügen, wie es tatsächlich der Fall ist.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Die Intendanten und Programmdirektoren unserer Sender erklären, das Fernsehen sei in Deutschland aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht anders zu machen als in einem zentralen Programm, und die ARD ist ja so eine Art Versuch in der Richtung. Wenn wir über diese Fragen offen sprechen, müssen wir auch den Mut haben, unverblümt zu sagen, daß die für die Rundfunkanstalten gedachte Struktur, wie sie seinerzeit in der Besatzungszeit erdacht wurde, für das Fernsehen total ungeeignet ist. Weil die Rundfunkanstalten selber erkannt haben, daß es so nicht geht, haben sie sich eine Art eigene Bundesebene mit dem Koordinationsbüro der ARD selber geschaffen und haben dann allerdings einen geradezu unsinnigen Programmschlüssel aufgestellt, der die kleinen Anstalten nicht leben läßt und die größeren und großen zu gigantischen Mammutbetrieben mit einem haarsträubenden Vermögenszuwachs im Laufe weniger Jahre hat aufsteigen lassen.
Trotz dieser völligen Disproportionalität und eines seit Jahren andauernden wenig schönen Streites innerhalb der Anstalten und mit dem ZDF andererseits über einen gerechten Finanzausgleich geht das Spiel mit Gewinnen und hohen Einnahmen über Werbesendungen munter weiter und verleitet zu einem geradezu grotesken Aufwand und Fehlinvestitionen in verschiedensten Richtungen. Da werden Studiokapazitäten errichtet, die weit über das hinausgehen, was wirklich gebraucht wird. Da wird gerade von den Anstalten investiert, die ihren Kollegen ständig in den Ohren liegen, weil sie mit ihrem Finanzanteil aus Gebühren und Werbung nicht auskommen zu können glauben, investiert in Größenordnungen, die sich ein normales, gesundes kaufmännisches Unternehmen mittlerer bis größerer Ordnung sehr, sehr lange überlegen würde. Die Studioinvestitionen in Bremen, in Berlin — um nur einige zu nennen — sind indiskutabel und nicht, wie Herr Hess behauptet, mit jeder Mark zum Nutzen des deutschen Gemeinwohls angelegt.
Aber noch mehr! Wieso ist eigentlich Sparen ein völlig unbekannter Begriff bei unseren Rundfunkanstalten? Nicht nur, daß sie zusätzliche Atelierkomplexe neben den schon vorhandenen neu errichten, Synchronbetriebe, Filmbetriebe usw. sich zulegen, nein! Man nehme doch nur einmal das von der ARD veranstaltete Programm, dessen Herstellung prozentual auf die Anstalten verteilt worden ist! Wir halben neun Rundfunkanstalten, die alle wesentlichen Abteilungen und Unterabteilungen neunmal voll besetzt haben. In jeder Anstalt befindet sich ein kompletter Organisationsrahmen von oben bis unten.

(Abg. Haase [Kassel] : Das sind doch Pfründen!)

Diese neun Anstalten mit neunmal gleichen Organisationsformen machen aber ein Programm. Sender, die nur wenige Prozent zum Programm beitragen, haben dasselbe Organisationsschema und denselben
Organisationskörper wie andere, die mehr als 20 % beisteuern. Alle Anstalten bauen, bauen Studios oder Verwalltungslbauten; ob Sommer oder Winter, die anstaltseigenen Architektenbüros und Baustäbe sind, ob Baustopp oder nicht, das ganze Jahr über voll beschäftigt.
Das muß einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden, wenn Herr Intendant Hess glaubt, unangefochten über alle Sender verbreiten zu können, daß er und seine Kollegen mit den Finanzmitteln nicht auskommen.

(Abg. Haase [Kassel] : Sie verludern das Geld!)

Wer bei dieser totalen Überorganisation behauptet, daß dies mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, einer sparsamen Haushaltsführung zu vereinbaren sei, der sagt entweder die Unwahrheit oder er hat keine Ahnung.

(Abg. Haase [Kassel] : Er hat keine Ahnung!)

Und dabei schauen, mindestens in ein paar Anstalten, die Programmdirektoren und ihre Mannen die meiste Zeit nur zu, nämlich wenn die anderen senden. Sie tun also nicht mehr als das, meine Damen und Herren, was Sie und ich als Fernsehabonnenten auch tun, nämlich in die Röhre gucken.
Einzelne Intendanten haben schon so große Produktionskapazitäten erreicht — Herr Kollege Möller, Sie wissen davon —, daß sie sich mit dem Gedanken befassen müssen, sehr bald neben dem Dritten noch ein Viertes, ja Fünftes und vielleicht sogar ein Sechstes Programm zu machen, damit die Hallen nicht ständig leerstehen.
Daneben gibt es Privatbetriebe, private Fernsehproduzenten, denen zugesagt war, daß man jede Mark, die man aus der Werbung einnahm, in die private Wirtschaft zurückfließen lassen würde für Aufträge, für unpolitische Unterhaltungssendungen usw. Das waren immerhin erfahrene, aus der Filmwirtschaft kommende private Fernsehproduzenten. Man hat sie einfach — jedenfalls soweit es die ARD anlangt — mit einem kümmerlichen Auftragsanteil abgespeist und stellt in eigener Regie her. Da macht allerdings das ZDF eine rühmliche Ausnahme. Die haben ihr Wort gehalten und einen sehr ansehnlichen Teil ihres Programms an private Produktionsgesellschaften vergeben.
Kein privatwirtschaftlich betriebenes Unternehmen in der Bundesrepublik oder in Europa könnte es sich leisten, mit einem so hohen finanziellen Aufwand, mit einem so übersetzten Personalstab und Versorgungsdenken zu arbeiten wie die ARD in Deutschland. Deswegen ist ihre ganze Argumentation, daß bei Fortfall der Werbeeinnahmen sie sich nicht mehr in der Lage sehen würde, ein Fernsehprogramm auszustrahlen, bis in die letzte Position seitens der Anstalten beweispflichtig, und ich füge hinzu: nicht beweiskräftig.
Wir sehen deswegen mit großer Ruhe der Entwicklung entgegen. Unser Antrag wird den öffentlich-rechtlichen Anstalten sicherlich eine augenblicklich noch ersprießlich fließende Quelle ableiten, und



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zwar endgültig ableiten, aber wir glauben, daß die Anstalten bei einem Aufkommen von 600 bis 700 Millionen DM netto in Zukunft ohne weiteres, so wie es in England die BBC auch kann, auskommen werden und keineswegs in der Qualität abzusinken brauchen. Ein Blick nach England — insbesondere von der linken Seite des Hauses, meine Damen und Herren — verlohnt sich, und man will bei uns doch nicht behaupten, daß dort weniger Demokratie, weniger Meinungsfreiheit .als bei uns herrsche. Man wird auch nicht behaupten können, daß die englischen, die französischen oder italienischen Fernsehproduktionen, die sich ohne Werbeeinnahmen aus der privaten Wirtschaft betätigen, schlechtere Programme als .die deutschen machen. Manchmal halbe ich den Eindruck, daß es umgekehrt ist.

(Abg. Erler: Aber sehr selten!)

Wir bitten, unseren Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und den Rechtsausschuß — mitberatend — 2u überweisen. Die Ausschußberatungen werden noch vieles von dem bestätigen, was wir hier angesprochen und was wir vorausgesagt halben. Sie werden uns somit in die Lage versetzen, das Gesetz noch vor Ende dieser Legislaturperiode hier im Bundestag in zweiter und dritter Lesung zügig zu beraten und zu verabschieden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Moersch.