Rede von
Dr.
Friedrich
Schäfer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses darf ich folgendes vortragen.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung vom 12. Februar 1965 auf Grund des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Inneres den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer, das sogenannte Ausländergesetz, Drucksachen IV/868, IV/3013, angenommen. Der Bundesrat hat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 11. März 1965 den in der Drucksache IV/3185 Ihnen vorliegenden Vorschlag gemacht. Im einzelnen darf ich dazu in aller Kürze folgendes bemerken.
Zu den Punkten 1 und 2: Die vorgeschlagenen Änderungen der §§ 6 und 9 entsprechen der Anregung des Bundesrates. Sie dienen der Klarstellung.
Zu Nr. 3: Die vorgeschlagene Änderung ist eine redaktionelle Richtigstellung.
Zu Nr. 4: Der Vorschlag folgt der Anregung des Bundesrates. Es soll klargestellt werden, daß der Bundesminister oder eine von ihm zu bestimmende Bundesoberbehörde, aber nicht irgendeine andere Bundesstelle die Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder anordnen kann.
Zu Nr. 5: Die Ersetzung des Wortes „Sichtvermerk" durch das Wort „Aufenthaltserlaubnis" entsprechend der Anregung des Bundesrates dient der folgerichtigen Durchführung des § 5 Abs. 2 des Gesetzes.
Zu Nr. 6: Es handelt sich um redaktionelle Klarstellungen.
Zu Nr. 7: Die Änderung entspricht der Anregung des Bundesrates. Danach wird vermieden, daß eine verfassungsrechtlich nicht zulässige Mischverwaltung entsteht. Die Bundesregierung kann erforderlichenfalls von ihrer Weisungsbefugnis nach § 25 des Gesetzes Gebrauch machen.
Zu Nr. 8: Durch den an § 44 angefügten neuen Abs. 4 wird sichergestellt, daß die Regelungen der §§ 11 und 14 den als asylberechtigt anerkannten politischen Verfolgten gesichert sind.
Zu Nr. 9: Mit der vorgeschlagenen Streichung der Worte „als Ausländerflüchtlinge" soll deutlich gemacht werden, daß der gesamte Personenkreis des § 28 zu erfassen ist.
Auf die Anregungen des Bundesrats, die vom Vermittlungsausschuß nicht übernommen wurden, bin ich nicht eingegangen.
Ich darf namens des Vermittlungsausschusses als Berichterstatter bitten, dem Vorschlag zuzustimmen.