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ID0417418500

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    Deutscher Bundestag 17.4. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8693 A, 8706 C Fragestunde (Drucksachen IV/3191, IV/3192) Fragen des Abg. Strohmayr: 90-DM-Pauschale für einen neuen Fernsprechanschluß Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8693 B Strohmayr (SPD) 8694 A Berkhan (SPD) 8694 C Frage des Abg. Ertl: Zweites Fernsehprogramm im Raum Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und Oberammergau Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8694 C Ertl (FDP) 8694 D Fragen des Abg. Kurlbaum: Deutsche Gesellschaft für Gastransport Dr. Neef, Staatssekretär . . . . 8695 A Kurlbaum (SPD) 8695 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8696 A Frage des Abg. Ertl: Mittel für die Förderung von Maschinengemeinschaften und Futterbaubetrieben Schwarz, Bundesminister . . . . 8696 C Ertl (FDP) 8697 A Dröscher (SPD) 8697 B Frage des Abg. Fritsch: Urteil des BVG vom 8. 3. 1965 betr. § 65 Abs. 2 AVAVG Dr. Claussen, Staatssekretär . . 8697 D Strohmayr (SPD) 8698 A Gerlach (SPD) . . . . . . . 8698 A Fragen des Abg. Matthöfer: Private Betriebsgerichte Dr. Clausen, Staatssekretär 8698 C, 8699 A Matthöfer (SPD) . . . . 8698 D, 8699 A Frage des Abg. Kaffka: Heilfürsorge für französische und deutsche Kriegsopfer Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8700 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsche Schule in London Lahr, Staatssekretär 8700 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8700 C Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Harmonisierung des Stellenkegels in der Bundeswehrverwaltung von Hassel, Bundesminister 8700 D, 8701 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8701 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8701 D Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 8702 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Waffenlieferungen an Israel . . . . 8702 B Fragen des Abg. Fritsch: Auflösung des US-Standortes Straubing von Hassel, Bundesminister . . . 8702 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8702 D Frage des Abg. Dröscher: Truppenübungsplatz Baumholder . . 8703 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unterrichtung der Bundeswehr über die Wehrdebatte am 20./21. Januar 1965 von Hassel, Bundesminister . . . 8703 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . 8703 D Berkhan (SPD) 8704 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8704 C Cramer (SPD) . . . . . . . 8705 B Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Unparteiische und objektive Unterrichtung der Truppe von Hassel, Bundesminister . . . 8705 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8705 C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 8706 A Berkhan (SPD) 8706 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8706 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Glukose und Laktose (Drucksachen IV/3141, IV/3211) . . . . 8706 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Drucksache IV/3183) Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8706 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksache IV/3184) Kuntscher (CDU/CSU) 8708 B Dr. Schäfer (SPD) 8708 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185) Dr. Schäfer (SPD) 8710 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache IV/3142) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8710 D Bading (SPD) 8711 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 8711 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 8712 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der juristischen Ausbildung sowie zur Kürzung der Ausbildungszeiten für Richter, Staatsanwälte und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes (SPD) (Drucksache IV/3110) — Erste Beratung — Frau Kleinert (SPD) . . . . . . 8712 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8715 B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 8716 B Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Abg. Dr. Süsterhenn, Gibbert, Leicht, Schultz, Dr. Danz, Dr. Hamm [Kaiserslautern], Seither, Dröscher, Bauer [Würzburg] u. Gen.) (Drucksache IV/3115) — Erste Beratung — Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 8716 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8717 D Schultz (FDP) 8719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Drucksache IV/2813) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3187); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 8720 C Entwurf eines Gesetzes über Werbesendungen im Rundfunk und Fernsehen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3156) — Erste Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 8720 D Moersch (FDP) 8727 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . 8729 C, 8737 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/CSU) 8732 D Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg . . 8734 C Dr. Martin CDU/CSU 8736 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 8739 C Nächste Sitzung 8740 Anlagen 8741 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8693 174. Sitzung Bonn, den 19. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 19. 3. Arendt (Wattenscheid) 19.3. Dr. Aschoff 19.3. Dr. Dr. h. c. Baade 15.4. Dr.-Ing. Balke 31.3. Bäumer 3. 4. Bauer (Wasserburg) 19.3. Bauer (Würzburg) 19.3. Berlin 27. 3. Dr. Besold 19.3. Biechele 19. 3. Dr. Birrenbach 19.3. Fürst von Bismarck 19. 3. Blachstein 10. 4. Dr. Bleiß 19.3. Burgemeister 19. 3. van Delden 19.3. Deneke 19. 3. Diebäcker 19. 3. Dr. Dörinkel 19.3. Dopatka 26. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 19.3. Dr. Eckhardt 19.3. Eisenmann 19.3. Frau Dr. Elsner * 19. 3. Etzel 19.3. Felder 23. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 19.3. Fritsch 19. 3. Dr. Gradl 19.3. Gscheidle 19.3. Frhr. zu Guttenberg 19. 3. Haage (München) 30.4. Häussler 19. 3. Dr. Dr. Heinemann 26.3. Hermsdorf 19. 3. Herold 19. 3. Hilbert 19. 3. Hörmann (Freiburg) 19.3. Illerhaus * 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. Kalbitzer 19. 3. Killat 19. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 3. Koenen (Lippstadt) 19.3. Kraus 19. 3. Dr. Krümmer 30.3. Kulawig 15. 4. Kurtz 19. 3. Langebeck 19. 3. Leber 19. 3. Lenz (Bremerhaven) 29.3. Leukert 9. 4. Logemann 19.3. Lücker (München) * 19. 3. Dr. Mälzig 19.3. Maier (Mannheim) 31.3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx 26. 3. Mauk * 19. 3. Frau Meermann 19. 3. Mengelkamp 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 19. 3. Metzger 31. 3. Michels 19. 3. Mick 19. 3. Mischnick 19.3. Neumann (Allensbach) 19.3. Rademacher 19. 3. Rasner 24. 3. Reichhardt 2. 4. Ritzel 23. 3. Dr. Roesch 19.3. Rohde 19.3. Roß 19. 3. Scheuren 19. 3. Schlüter 19.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.3. Frau Schröder (Detmold) 19. 3. Schulhoff 19. 3. Seuffert 19.3. Soetebier 19. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 19.3. Strauß 19. 3. Theis 3. 4. Unertl 19.3. Wegener 19. 3. Wehner 2. 4. Weinkamm 20. 3. Welke 19. 3. Welslau 19. 3. Frau Welter (Aachen) 19. 3. Werner 19. 3. Wienand 31.3. Wilhelm 10. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 19. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/3191, Frage XII/3): Ist die Bundesregierung bereit, die seit vielen Jahren bereits trassierte Autobahn Hamburg-Berlin im Bereich der Bundesrepublik herzustellen und bis an die Zonengrenze zu führen? Nach den bisherigen Überlegungen zum weiteren Bau neuer Bundesautobahnen im 3. Vierjahresplan (1967-1970) ist als erste Teilstrecke der Bundesautobahn von Hamburg in Richtung Berlin der 5,5 km lange Abschnitt Barsbüttel (Autobahnkreuz . Ham- 8742 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 burg/Ost) — Schönningstedt (Landesstraße 122) mit rund 12,5 Mio DM Baukosten vorgesehen; dieser Abschnitt, für den 1939-1941 schon bemerkenswerte Investitionen geleistet sind, hat für den starken Verkehr im Vorfeld Hamburg Bedeutung. Wenn irgend möglich, sollen im 3. Vierjahresplan darüber hinaus Mittel für die Fortsetzung von Schönningstedt nach Osten bis zur B 207 nördlich Schwarzenbek bereitgestellt werden. Diese 21 km lange Teilstrecke hat für den von Hamburg ausstrahlenden Verkehr — vor allem den Wochenend- und Ausflugsverkehr — Bedeutung. Die Baukosten sind allerdings mit rund 85 Mio DM anzusetzen. Weitere 85 Mio DM sind nötig für den Bau der rund 20 km langen Teilstrecke von der B 207 bis zur Demarkationslinie. Diese Teilstrecke zu bauen ist verkehrlich nur sinnvoll, wenn die Autobahn jenseits der Demarkationslinie fortgesetzt oder doch mindestens ein Anschluß an die Fernstraße 5 in Richtung Hagenow, mindestens aber nach Boizenburg im Bereich der sowjetischen Besatzungszone hergestellt werden würde, andernfalls würde dieses Autobahnstück ohne Verkehr bleiben. Die Gesamtkosten des Autobahnbaues Barsbüttel bis Zonengrenze sind also mit fast 200 Mio DM zu veranschlagen (rund 4 Mio DM je km im Flachland bei schlechtem Untergrund; Erfahrungswert beim Bau Hansalinie). Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/3191, Frage XII/6) : Wann wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, um den vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 41 zwischen Weierbach und Idar-Oberstein so zügig vorwärtszutreiben, wie es die Kapazität der vorhandenen Baufirmen ermöglichen würde? Die für den Neu-, Um- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes .des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes reichen nicht aus, alle dringlichen Baumaßnahmen zur gleichen Zeit und in kürzester Frist durchzuführen. Der Bau der Umgehungsstraße Idar-Oberstein im Zuge der B 41, wohl das dringendste Bauvorhaben nach Fertigstellen der Umgehung Kirn in diesem Raum, erfordert jährlich allein einen Betrag von 4 bis 5 Mio DM. Es ist daher schwer möglich, jetzt schon weitere Schwerpunktsmaßnahmen in der Nähe von Idar-Oberstein zu beginnen. Die Verlegung der B 41 zwischen Weierbach und Nahbollenbach mit einem Gesamtkostenaufwand von rd. 10, Mio DM kann daher leider noch nicht in dem gewünschten Umfange gefördert werden. Voraussichtlich wird aber trotz der schwierigen Haushaltsmittellage 1965 der Grunderwerb durchgeführt werden können. Von dem Fortschritt dieser Maßnahme hängt es ab, wann mit dem eigentlichen Bau dieser Verlegungsstrecke begonnen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wächter (Drucksache IV/3191, Frage XII/7): Was veranlaßt die Deutsche Bundesbahn — unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl des Landkreises Wesermarsch, seiner Städte und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung —, bisher auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen keine Personenwagen mit Abteilen 1. Klasse einzusetzen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Nachfrage nach Sitzplätzen der 1. Wagenklasse auf der Strecke Hude—Nordenham—Blexen außerordentlich gering. Dies ergeben die laufenden Beobachtungen und Verkehrszählungen. Die Einrichtung von Abteilen 1. Klasse wird deshalb von der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht für vertretbar gehalten. Sie 'hat darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Deutsche Bundesbahn weist außerdem darauf hin, daß auf dieser Strecke überwiegend Schienenomnibusse eingesetzt sind. Aus technischen Gründen können bekanntlich hei dieser Fahrzeugart keine Abteile 1. Klasse eingerichtet werden. Früher gab es in Personenzügen auch nur sehr selten Abteile 1. Klasse. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 19. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache IV/3192, Frage III) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Basis der Gegenseitigkeit die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit Moskau bzw. anderen Hauptstädten des Ostblocks zu betreiben? Die Antwort lautet: Ja. Zur Vorbereitung eines Fluglinienverkehrs zwischen der Bundesrepublik und Moskau haben im Oktober und Dezember vorigen Jahres Sachverständige der Lufthansa und der Aeroflot eine Marktuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, daß die Eröffnung dieses Verkehrs wirtschaftlich vertretbar ist. In Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden nunmehr Schritte unternommen werden, um im Vorgriff auf ein etwaiges späteres Luftverkehrsabkommen mit der UdSSR eine vorläufige Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Luftfahrtbehörden über einen gemeinsamen Betrieb der Fluglinie durch Lufthansa und Aeroflot ohne Überfliegen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu treffen. Von den anderen Fluglinienunternehmen der Ostblockstaaten fliegen die ungarische MALEV, die bulgarische TABSO, die rumänische TAROM und die tschechoslowakische CSA Flughäfen im Bundesgebiet an. Die dazu durch die deutsche Luftfahrtbehörde erteilten vorläufigen Genehmigungen sind jeweils für die Dauer einer Flugplanperiode (6 Monate) befristet und jederzeit widerruflich. In allen diesen Fällen liegt eine schriftliche Erklärung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörden vor, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 174. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. März 1965 8743 daß die Lufthansa zu gegebener Zeit entsprechende Verkehrsrechte ausüben kann. Sobald wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Lufthansa über das erforderliche Fluggerät verfügt, wird die Aufnahme von Luftverkehrsverbindungen mit weiteren Hauptstädten des Ostblocks betrieben werden. Die polnische LOT überfliegt das Bundesgebiet ohne Landung. Ein Flugdienst nach einem Flughafen im Bundesgebiet wurde bisher nicht aufgenommen, weil die polnische Luftfahrtbehörde eine Gegenrechtserklärung zugunsten der Lufthansa nicht abgegeben hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für die SPD-Bundestagsfraktion folgendes vortragen.
    Wir stimmen dem vorliegenden Antrag des Vermittlungsausschusses zu. Für die Wertung der in dem Vorschlag enthaltenen Frage ist entscheidend, welchen Charakter man dem Flüchtlingshilfegesetz zu geben hat.
    Es ist nicht ausreichend, wenn Herr Kollege Kuntscher sagt: Es ist eine gesamtstaatspolitische Aufgabe, und deshalb haben es beide zu tragen. Diese Frage beurteilt sich nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten.
    Erstens. Die Regierungsvorlage vom Mai 1963 ging von den Grundlagen der sozialen Fürsorge aus



    Dr. Schäfer
    und entsprach, so wie es auch der Berichterstatter des Finanzausschusses im Bundesrat gesagt hat, einer Harmonisierungsnovelle auf dem Gebiet der Sozialhilfe. Der Schwerpunkt liegt auf der Feststellung: Sozialhilfe. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen ist es insbesondere unter dem Einfluß des von unserer Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfs eines Flüchtlingsgesetzes, der dem Hause in der Bundestagsdrucksache IV/694 zugeleitet wurde, erfreulicherweise gelungen, den materiellen Inhalt des Flüchtlingshilfegesetzes zu verbessern. Damit wandelte sich sein Charakter, was für die Kostentragung von entscheidender Bedeutung ist.
    Wir haben uns durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuß davon überzeugen lassen müssen, daß die vom Bundestag am 27. Januar 1965 beschlossene Gesetzesfassung den Charakter eines Gesetzes zur Regelung von Kriegsfolgelasten hat und kein Sozialhilfegesetz darstellt, so daß die Kostentragung anders zu regeln ist. Wir müssen insoweit, den Verfassungsbestimmungen folgend, unsere eigene Auffassung revidieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

    — Haben Sie etwas dagegen, daß man sich der Verfassung gemäß verhält? — Nach Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes ist der Bund grundsätzlich verpflichtet, die Kosten zu tragen. Dem trägt der Vorschlag des Vermittlungsausschusses Rechnung.
    Zweitens. Es ist ist weiterhin festzustellen, daß das Gesetz in den Bereich der Bundesauftragsverwaltung gehört. Damit entfällt aus rechtlichen Gründen die Kostenbeteiligungspflicht der Länder. Der Bund hat im Rahmen der Auftragsverwaltung ausreichende Möglichkeiten, die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwaltung der Bundesmittel sicherzustellen. Es bedarf deshalb also nicht der Festsetzung von Interessenquoten, wobei ein Anteil von 25 % zweifellos nicht mehr als Interessenquote bezeichnet werden kann. In landeseigener Verwaltung wird lediglich Abschnitt V des Gesetzes, nämlich die Anwendung des Bundesvertriebenengesetzes, durchgeführt werden. Die Länder haben sich deshalb auch bereit erklärt — und das entspricht wiederum den Verfassungsbestimmungen —, auf der Grundlage des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 28. April 1955 20 % der Aufwendungen zu übernehmen. Der Vermittlungsausschuß hat in seinem Vorschlag dieses Angebot der Länder übernommen.
    Drittens. Wir sind der Auffassung — und dem messen wir besondere Bedeutung bei —, daß die durch den Bundestagsbeschluß vom 27. Januar vorgesehene Kostenverteilung angesichts des von mir soeben erläuterten gewandelten Charakters des Gesetzes nicht mit dem sogenannten Dürkheimer Abkommen vereinbart werden . kann. Dieses Dürkheimer Abkommen ist in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses über die Neufestsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zugunsten des Bundes revidiert worden. Es geht deshalb nicht an, daß man entgegen diesen damals getroffenen Vereinbarungen, die zur Heraufsetzung des Bundesanteils von 35 auf 39 % geführt haben, den Ländern nun neue Lasten auferlegen will. Man war sich damals auch einig, daß solche Versuche nicht unternommen werden sollten. Man war sich ferner darüber einig, daß eine endgültige Kostenbereinigung an Hand der Aufgabenbereinigung durchgeführt werden sollte. Es ist deshalb unverständlich, daß man hier einen Nebenfinanzausgleich sucht, d. h. daß man auf einzelnen Sachgebieten einen Finanzausgleich eigener Art zwischen Bund und Ländern durchführen will, und dies in einem Zeitpunkt, in dem wir auf allen Seiten des Hauses erklärt haben, daß wir für eine Bereinigung der Bundes- und Länderfinanzen sind.
    Gestatten Sie mir, daß ich nach diesen Bemerkungen zur Finanzierungsseite und zur verfassungsrechtlichen Seite des Problems noch einige weitere Bemerkungen mache. Bereits in der Regierungserklärung vom 29. November 1961 hat die Bundesregierung versprochen, in einem Gesetzentwurf die Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf allen sozialen Gebieten herbeizuführen. Dieses Versprechen hat sie in ihrer Regierungserklärung vom 6. Februar 1963 wiederholt. Mit dem Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat die Bundesregierung dieses Versprechen erfüllen wollen. Dieser Entwurf entsprach aber in seinem Inhalt in keiner Weise dem von der Bundesregierung angekündigten Ziel. Deshalb hat dieser Entwurf auch damals schon in der Öffentlichkeit eine ablehnende Kritik erfahren.
    Es ist den sozialdemokratischen Mitgliedern im Lastenausgleichsausschuß gelungen, sich mit einer Reihe wesentlicher Verbesserungen zu diesem Gesetzentwurf durchzusetzen.

    (Abg. Eichelbaum: Das stimmt natürlich nicht!)

    — Ach, Sie wollen das nicht haben, Herr Eichelbaum? Das ist bemerkenswert. — Insofern konnten wir mit Genugtuung feststellen, daß sich der Gesetzentwurf in einigen Punkten unseren Vorstellungen angenähert hat. Nun hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt — Herr Kollege Kuntscher —, daß den Zonenflüchtlingen grundsätzlich die gleichen Rechte und die gleichen Leistungen wie den Vertriebenen zustehen. Sie hat sich in dieser und in verschiedenen anderen Erklärungen dahingehend festgelegt, daß das Flüchtlingshilfegesetz als eine erste Stufe zur Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen anzusehen sei.

    (Abg. Kuntscher: Jawohl!)

    — Da sind Sie ja wohl mit mir einig. — Wir ermahnen die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion,

    (Abg. Stingl: Seien Sie nicht so überheblich!)

    diese Regelung zu finden, Herr Stingl, im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen, — denn andere Regelungen können Sie nicht finden.

    (Abg. Stingl: Sie haben ja die Verfassung erst nach dem Antrag durchgelesen!)

    Sie wissen ganz genau, daß dieses Gesetz ein Zustimmungsgesetz ist. Wenn Sie es heute ablehnen,
    kann es nicht. in Kraft treten. Sie wissen ganz ge-



    Dr. Schäfer
    nau, daß Ihre eigenen Versprechungen heute hier eingelöst werden müssen,

    (Abg. Kuntscher: Ach so, darauf wollen Sie hinaus! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ihre eigenen Versprechungen, die wir verbessert haben, heute hier eingelöst werden müssen. Sie wissen auch ganz genau, daß Sie mit einem ablehnenden Beschluß dazu beitragen, daß auf dem Rücken der Flüchtlinge der Streit zwischen Bund und Ländern

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört! — Weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

    über die Kostentragungspflicht ausgetragen wird.

    (Beifall bei der SPD. — Fortgesetzte Zurufe und Unruhe bei der CDU/CSU.)

    — Meine Damen und Herren, aus Ihrem Widerspruch darf ich schließen, daß Sie das nicht wollen. Wenn Sie das nicht wollen, dann ziehen Sie bitte die Konsequenzen und stimmen Sie dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Eichelbaum: Sie machen es kaputt! — Anhaltende Unruhe.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort wird weiter nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, ') den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag des Vermittlungsausschusses ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Ausländergesetz (Drucksache IV/3185).
Das Wort als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses darf ich folgendes vortragen.
    Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung vom 12. Februar 1965 auf Grund des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Inneres den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Aufenthalt der Ausländer, das sogenannte Ausländergesetz, Drucksachen IV/868, IV/3013, angenommen. Der Bundesrat hat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 11. März 1965 den in der Drucksache IV/3185 Ihnen vorliegenden Vorschlag gemacht. Im einzelnen darf ich dazu in aller Kürze folgendes bemerken.
    Zu den Punkten 1 und 2: Die vorgeschlagenen Änderungen der §§ 6 und 9 entsprechen der Anregung des Bundesrates. Sie dienen der Klarstellung.
    Zu Nr. 3: Die vorgeschlagene Änderung ist eine redaktionelle Richtigstellung.
    Zu Nr. 4: Der Vorschlag folgt der Anregung des Bundesrates. Es soll klargestellt werden, daß der Bundesminister oder eine von ihm zu bestimmende Bundesoberbehörde, aber nicht irgendeine andere Bundesstelle die Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder anordnen kann.
    Zu Nr. 5: Die Ersetzung des Wortes „Sichtvermerk" durch das Wort „Aufenthaltserlaubnis" entsprechend der Anregung des Bundesrates dient der folgerichtigen Durchführung des § 5 Abs. 2 des Gesetzes.
    Zu Nr. 6: Es handelt sich um redaktionelle Klarstellungen.
    Zu Nr. 7: Die Änderung entspricht der Anregung des Bundesrates. Danach wird vermieden, daß eine verfassungsrechtlich nicht zulässige Mischverwaltung entsteht. Die Bundesregierung kann erforderlichenfalls von ihrer Weisungsbefugnis nach § 25 des Gesetzes Gebrauch machen.
    Zu Nr. 8: Durch den an § 44 angefügten neuen Abs. 4 wird sichergestellt, daß die Regelungen der §§ 11 und 14 den als asylberechtigt anerkannten politischen Verfolgten gesichert sind.
    Zu Nr. 9: Mit der vorgeschlagenen Streichung der Worte „als Ausländerflüchtlinge" soll deutlich gemacht werden, daß der gesamte Personenkreis des § 28 zu erfassen ist.
    Auf die Anregungen des Bundesrats, die vom Vermittlungsausschuß nicht übernommen wurden, bin ich nicht eingegangen.
    Ich darf namens des Vermittlungsausschusses als Berichterstatter bitten, dem Vorschlag zuzustimmen.