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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 172. Sitzung Bonn, den 12. März 1965 Inhalt: Wahl des Abg. Merten als Mitglied des Europäischen Parlamentes 8615 A Erweiterung der Tagesordnung . 8615 A, 8628 B Fragestunde (Drucksachen IV/3152, IV/3155) Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Entlastung des Raumes München Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8616 A, 8617 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 8616 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 8616 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 8617 A Spies (CDU/CSU) 8617 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zeitgerechte Vorlage der gemeinsamen Berichte der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr und des Kraftfahrtbundesamtes Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8617 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verlegung der Bundesbahndirektion München nach Augsburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8618 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 8618 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 8619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zebrastreifen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8619 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8619 C Rademacher (FDP) 8620 A Fragen des Abg. Regling: Lotsengeld für das Traverevier . . . 8620 A Fragen des Abg. Dr. Stecker: Zunahme der schweren Verkehrsunfälle in Grenzgebieten . . . . . . 8620 B Fragen des Abg. Seifriz: Kühlmotorschiff „Polarlicht" — Bestimmungen für die Besetzung von Seeschiffen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8620 C Fragen des Abg. Rehs: Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8621 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . 8621 B Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 8621 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 Fragen des Abg. Werner: Weiterer Ausbau der BundesbahnRegiebetriebe — Leistungsfähigkeit der privaten Industrie Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8622 A Wendelborn (CDU/CSU) . . . . . 8622 C Dr. Frede (SPD) 8622 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbilligte Familienheimfahrt für Doktoranden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8623 A Mertes (FDP) . . . . . . . . . 8623 A Frage des Abg. Dröscher: Unzulänglichkeiten in der Flugsicherung — Personalpolitik Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8623 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8623 C Rademacher (FDP) . . . . . . . 8623 D Spies (CDU/CSU) . . . . . . . 8624 A Frage des Abg. Lautenschlager: Bundesbahndirektion Regensburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8624 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 8624 D Frage des Abg. Lautenschlager: Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8625 B Lautenschlager (SPD) 8625.0 Frage des Abg. Lemper: Haltestelle der Deutschen Bundesbahn in Kaster (Strecke Düren—Neuß) . . 8626 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Einführung der „Als-ob"-Tarife für die Pfalz an Stelle eines Saar-Pfalz-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8626 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 8626 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 8627 A Drachsler (CDU/CSU) 8627 B Rademacher (FDP) 8627 C Jacobs (SPD) 8627 D Frage des Abg. Felder: Beirat für Psychologie Gumbel, Staatssekretär 8628 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/3182) Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 8628 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. 10. 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Drucksache IV/2787) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/3075) — Zweite und dritte Beratung 8629 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. 12. 1964 mit dem Königreich der Niederlande über die seitliche Abgrenzung des Festlandsockels in Küstennähe (Drucksache IV/3087) — Erste Beratung — 8629 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache IV/3085) 8630 A Beratung der Zehnten` Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/3098) in Verbindung mit Beratung der Zwölften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/3144) mit Beratung der Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/3145) und mit Beratung der Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/3146) . . . . 8630 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Trag der Abg. Dr. Tamblé, Frau Dr. Heuser, Dr. Jungmann u. Gen. betr. Eintragung der niedergelassenen Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern (Drucksachen IV/1969, IV/3096) 8630 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Änderung der Bestimmungen des Zweiten Titels Kapitel VI des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Versorgung) (Drucksachen IV/2886, VI/3121) 8630 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats auf Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirt- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 III schaftliche Pachtverträge auf die Landwirte, die Angehörige anderer Mitgliedstaaten sind, sowie für eine Richtlinie des Rats auf Anerkennung des Rechts der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, auf Betriebswechsel (Drucksachen IV/3021, IV/3022, IV/3131) 8630 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über eine gemeinsame Begriffsbestimmung des Warenursprungs (Drucksachen IV/2994, IV/3159) van Delden (CDU/CSU) . . . . . 8631 A Große Anfrage betr. Preissteigerungen im Berufsverkehr (SPD) (Drucksache IV/2518) in Verbindung mit Antrag betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau (SPD) (Drucksache IV/2517), mit Antrag betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle (SPD) (Drucksache IV/2592), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff u. Gen., Abg. Jacobi [Köln] u. Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2751) — Erste Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abg. Lemmrich, Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Eisenmann u. Gen. betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drucksachen IV/1978, IV/2794); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3122), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Sinn, Dr. Höchst, Adorno, Lemmrich, Wagner u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Ramms u. Gen.) (Drucksache IV/2417) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3123) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2792) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschifffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs (Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/3083) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Mannheimer Akte (Abg. Dr. Löbe, Dr. Imle und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/3084), mit Antrag betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten (Abg. Dr. Löbe, Rademacher u. Gen.) (Drucksache IV/3095), mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/2793, Umdruck 358 [neu]), mit Entwurf eines Gesetzes zum Schiffssicherheitsvertrag vom 17. 6. 1960 (Drucksache IV/2542) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3097) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache IV/2549) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3180) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3133) —Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnnenschiffahrt (Drucksache IV/2548) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3134) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. 3. 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/3136) — Zweite und dritte Beratung —, mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Adorno, Bauknecht, Maucher, u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 betr. Fernschnellstraße Ulm—Lindau (Drucksache IV/3135, Umdruck 437), mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Josten, Buchstaller, Dr. Danz u. Gen. betr. Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf dem Rhein, der verkehrsreichsten Wasserstraße Europas (Drucksachen IV/2020, IV/3137) und mit Antrag betr. Erstversorgung für Unfallverletzte (Abg. Dr. Pohlenz u. Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3163) Seibert (SPD) 8632 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8634 D, 8642 C, 8646 A, 8656 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 8636 C, 8659 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 8638 B, 8645 C Rademacher (FDP) . . . 8640 C, 8655 C Seifriz (SPD) . . . . . . . . . 8646 D Drachsler (CDU/CSU) . . 8650 B, 8661 C Lemmrich (CDU/CSU) . . 8653 B, 8660 C, 8661 A Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 8654 D Müller (Nordenham) (SPD) 8655 B, 8660 A, 8660 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 8658 A Jacobi (Köln) (SPD) . . 8659 D, 8661 B Mengelkamp (CDU/CSU) 8660 B, 8662 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur zweiten Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 85/63/EWG über die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge sowie der Übergangsbestimmungen für Teilstücke von Schweinen sowie Schweinefleisch enthaltende Zubereitungen und Konserven (Drucksachen IV/3158, IV/3176) 8663 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, für Verordnungen der Räte der EWG/EAG zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EAG und der EWG; zur Bestimmung der Höhe und des Umfangs der in Art. 3 a des Anhangs VII des Statuts vorgesehenen Pauschalzulage; zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten sowie zur Änderung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der in Art. 12 Abs. 1 der Protokolle über die Vorrechte und Befreiungen der EAG und der EWG vorgesehenen Steuer zugunsten der Gemeinschaft (Drucksachen IV/2748, IV/3148, IV/3149, IV/3177) . . 8663 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren, die vom 1. 4. bis zum 30. 6. 1965 getätigt werden (Drucksachen IV/3157, IV/3179) . . . . . . . . 8663 C Nächste Sitzung 8663 D Berichtigung 8663 Anlagen 8665 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 8615 172. Sitzung Bonn, den 12. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 170. Sitzung Seite 8571 C Zeile 6 statt „Punkte b), c) und d) " : Punkte a) , b), c) und d) ; Zeile 9 statt „drei": vier. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 12. 3. Frau Albertz 12. 3. Dr. Aschoff 12. 3. Bading * 12. 3. Dr.-Ing. Balke 31. 3. Bauer (Wasserburg) 12. 3. Bäumer 3. 4. Bazille 12. 3. Dr. Bechert 12. 3. Bergmann * 12. 3. Berlin 19. 3. Berkhan 12. 3. Biechele 15. 3. Dr. Bieringer 12. 3. Blachstein 10. 4. Busse 12. 3. Deringer 12. 3. Diekmann 12. 3. Dr. Dörinkel 12. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Ehnes 12. 3. Dr. Eckhardt 12. 3. Etzel 12. 3. Faller 12. 3. Felder 12. 3. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 3. Gaßmann 12. 3. Gscheidle 12. 3. Haage (München) 12. 3. Gräfin vom Hagen 12. 3. Hammersen 12. 3. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Herold 12. 3. Dr. Hesberg 12. 3. Hesemann 12. 3. Hufnagel 12. 3. Illerhaus * 12. 3. Dr. Imle 12. 3. Kalbitzer 12. 3. Dr. Kempfler 12. 3. Dr. Kliesing (Honnef) * 12. 3. Kohlberger 12. 3. Dr. Kreyssig * 12. 3. Kriedemann * 12. 3. Dr. Krümmer - 12. 3. Kulawig 15. 4. Kuntscher 12. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lenz (Brühl) ** 12. 3. Leukert 12. 3. Dr. Löbe 12. 3. Lücker (München) * 12. 3. Dr. Martin 12. 3. Maier (Mannheim) 12. 3. Marx 26. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mattick 12. 3. Mauk * 12. 3. Dr. Menne (Frankfurt) 12. 3. Metzger 31. 3. Michels * 12. 3. Mick 12. 3. Murr 12. 3. Müller (Worms) 12. 3. Reichmann 12. 3. Richarts * 12. 3. Ritzel 23. 3. Rollmann 12. 3. Schlee 12. 3. Schlick 12. 3. Dr. Schmid (Franfkurt) 12. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Frau Schroeder (Detmold) 12. 3. Schulhoff 12. 3. Dr. Schwörer 12. 3. Seidl (München) 12. 3. Seuffert 12. 3. Sühler 12. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Starke 12. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Storch * 12. 3. Strauß 12. 3. Strohmayer 12. 3. Unertl 12. 3. Verhoeven 12. 3. Wehner 20. 3. Weinkamm 12. 3. Wienand 12. 3. Wilhelm 10. 4. Dr. Zimmermann (München) 12. 3. b) Urlaubsanträge Deneke 19. 3. Dr. Jungmann 12. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Jacobi (Köln) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache IV/2751). Aus technischen Gründen läßt es sich nicht vermeiden, daß die Versorgungsunternehmen - darunter sind die Elektrizitätswerke, die Gaswerke und nicht zuletzt auch die Wasserwerke zu verstehen - die öffentlichen Straßen mit ihren Leitungen kreuzen oder diese Straßen zur Verlegung der Leitungen benutzen. Die Rechtsgrundlage für diese unerläßliche Straßenbenutzung bilden bürgerlich-recht- 8666 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 liche Verträge, die sogenannten Gestattungsverträge oder bei den Gemeinden die Konzessionsverträge. Für den Bereich der Bundesfernstraßen, der uns heute hier beschäftigt, ist maßgebend § 8 Abs. 10 des Bundesfernstraßengesetzes. Er bestimmt, daß sich die Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigentums der Bundesfernstraßen nach bürgerlichem Recht richtet, wenn sie den Gemeingebrauch nicht beinträchtigt. Dabei bleibt eine Beeinträchtigung von nur kurzer Dauer für Zwecke der öffentlichen Versorgung außer Betracht. Damit ist die seit jeher übliche Praxis der bürgerlichrechtlichen Regelung dieser Frage durch Verträge zwischen der Straßenbauverwaltung und den Versorgungsunternehmen ausdrücklich gesetztlich sanktioniert worden. In den Verträgen ist ausnahmslos vereinbart, daß das Versorgungsunternehmen, wenn die Straße geändert oder verlegt wird, seine Anlagen ebenfalls entsprechend verändern oder verlegen muß. Diese Verpflichtung nennt man die „Folgepflicht". Sie ist natürlich unabdingbar; denn es liegt auf der Hand, daß ein notwendiger Umbau oder eine notwendige Verbreiterung der Straße nicht an dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen scheitern darf. Die Kosten, die sich für das zur Folge verpflichtete Versorgungsunternehmen ergeben, nennt man „Folgekosten". Um diese Folgekosten geht es hier. Die Tatsache, daß die Benutzung der Straßen sich nach bürgerlichem Recht richtet, hat zur Folge, daß die Eigentümer des Sraßenraumes auf Grund ihres bürgerlich-rechtlichen Eigentums in der Lage sind, die Bedingungen für die Straßenbenutzung in den Verträgen festzulegen. Dazu gehört auch die Regelung der Frage, wer die Folgekosten zu tragen hat bzw. wie die Folgekosten gegebenenfalls zwischen den beiden Vertragspartnern aufzuteilen sind. Nach der bisherigen Praxis wurde — mit verhältnismäßig wenigen Ausnahmen — die Frage so geregelt, daß das Versorgungsunternehmen alle Folgekosten zu übernehmen hat, und zwar ganz gleich, ob es sich um eine alte Leitung handelt, die vor vielen Jahren verlegt wurde, oder ob der Rohr- bzw. Kabelgraben erst vor einem Jahr zugeschüttet wurde. Für die Bundesstraßen dürften Ausnahmen von diesem Prinzip bisher nicht gemacht worden sein. Der Antrag, der Ihnen vorgelegt wird, bezweckt, bestimmte Modalitäten der über .die Benutzung von Buadesstraßen abzuschließenden Gestattungsverträge gesetzlich neu festzulegen. Ich möchte hier auf diejenigen Bestimmungen ides Antrages nicht naher eingehen, 'die im wesentlichen mit !der bisherigen Vertragspraxis übereinstimmen und die diese lediglich nur noch einmal gesetzlich fixieren. Den Kern des Antrags bildet Abs. 3 Nr. 2 des vorgeschlagenen neuen § 8 a des Bundesfernstraßengesetzes, der im Gegensatz zu der soeben geschilderten, heute üblichen Praxis vorsieht, daß im Fall der Änderung oder Beseitigung einer Anlage eines Beteiligten — in der Regel dürfte dies wohl die Straße sein, da von Änderungen der Straße im allgemeinen der Anstoß für die Änderungen der anderen Anlagen ausgeht — die Kosten für die Änderung oder Beseitigung der Versorgungsleitungen in den ersten 10 Jahren von dem Veranlasser der Maßnahme, später von den Beteiligten je zur Hälfte zu tragen sind. Sind mehrere Veranlasser vorhanden, so sollen die Kosten nach Maßgabe der Veranlassung verhältnismäßig geteilt werden. Hier wird also eine Regelung vorgeschlagen, die von der bisherigen Praxis abweicht und die Organe des Bundes, d. h. die Straßenbauverwaltung, veranlassen soll, den bereits abgeschlossenen und den neu abzuschließenden Gestattungsverträgen in diesem Punkt einen anderen Inhalt 'zu geben. Auf die rechtlicheSeite des Problems werde ich in meinen weiteren Ausführungen noch kurz zu sprechen kommen. Rechtliche Gesichtspunkte mögen wichtig sein, sie können jedoch nicht den Ausschlag geben. Ausschlaggebend sind vielmehr volkswirtschaftliche, energiepolitische und verkehrspolitische Gesichtspunkte, mit denen sich der 'Bundestag in diesem Zusammenhang zu befassen hat. Die bisherige Regelung dürfte auf die Tatsache zurückzuführen sein, daß der Eigentümer kraft bürgerlichen Rechts die Möglichkeit hatte, die Benutzung seines Eigentums nach eigenem Belieben vertraglich zu regeln, zum anderen darauf, daß auch sachlich durchaus etwas für die Erwägung sprach, daß die Versorgungsunternehmen die Bundesstraßen unentgeltlich benutzten und infolgedessen, falls an den Straßen eine Änderung vorgenommen werden mußte, auch auf ihre Kosten zu weichen hatten. Die Herren des Bundesverkehrsministeriums pflegen auf diese Ratio der bestehenden Regelung immer wieder hinzuweisen. Zur Zeit, als die Straßen nur von Fußgängern und Pferden und Pferdefuhrwerken benutzt wurden, mag diese Regelung auch durchaus vernünftig gewesen sein. Die Versorgungsunternehmen haben sie demgemäß ohne Widerstand hingenommen. Straßenänderungen waren in dieser Zeit verhältnismäßig selten, sie hielten sich in relativ bescheidenen Grenzen, und sie dienten ohne Ausnahme dem Wohl der Allgemeinheit im eigentlichen Sinn dieses Wortes. Es wäre nicht richtig gewesen, der Allgemeinheit Kosten für die Benutzung der Straßen etwa durch ein Elektrizitätswerk oder durch ein Wasserwerk aufzubürden, vielmehr war es richtig, daß diese Kosten der Elektrizitätsverbraucher, der Wasserverbraucher oder der Gasverbraucher trug. Im übrigen waren die Kosten für die Unternehmen zwar gelegentlich unangenehm, aber im ganzen gesehen jedoch so geringfügig, daß sie nicht nennenswert für die Preiskalkulation ins Gewicht fielen. An diesem Zustand hat sich — und darauf möchten die Antragsteller besonders Gewicht legen - Entscheidendes geändert. Der zur Zeit durchgeführte und für die Zukunft noch geplante Um- und Ausbau des deutschen Straßennetzes — der von Jahr zu Jahr in beschleunigtem Tempo durchgeführt werden muß — erfolgt nicht mehr wie in früheren Zeiten im Interesse der Allgemeinheit im weitesten Sinne des Wortes, sondern ausschließlich im Interesse und unter dem Zwang des ständig anwachsenden Kraftverkehrs. Er wird durch einen ganz bestimmten Verkehrsteilnehmer verursacht. Die Kosten für diese Straßenbauten müssen daher auch, wie in der öffentlichen Diskussion wohl heute allgemein anerkannt Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 8667 wird, vom Kraftverkehr aufgebracht werden. In der Tat bringt er, wie allgemein bekannt ist, diese Kosten auch auf, ja er bringt sogar mehr auf, als für den Straßenbau tatsächlich verwendet wird. Die hierin liegende Problematik ist Ihnen aus anderen Zusammenhängen bekannt. Der Kraftverkehr ist es, der Verlegung, Umbau und Verbreiterung der Straßen erzwingt und damit auch zugleich die außerordentlich kostspielige Verlegung der Versorgungsleitungen. Es ist daher volkswirtschaftlich richtig, auch die Kosten für diese Änderungen an den Versorgungsleitungen dem Kraftverkehr anzulasten. Denn wenn man dies nicht tut und die Kosten die Versorgungsunternehmen tragen läßt, dann müssen diese Kosten auf die Preise der Versorgungsgüter abgewälzt und letztlich von den Verbrauchern der Versorgungsgüter getragen werden. Die Fragestellung ist, ob dies unter den heutigen Verhältnissen dem Erfordernis der Gerechtigkeit entspricht, und vor allem, ob es volkswirtschaftlich unter dem Gesichtspunkt einer sauberen Zurechnung der volkswirtschaftlichen Kosten richtig ist. Dabei wird man zu bedenken haben, daß auch die Versorgungsunternehmen eine öffentliche Aufgabe erfüllen, woraus sich ja übrigens erklärt, daß sie im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen einer besonderen öffentlichen Kontrolle unterliegen. Sie gehören zur Infrastruktur eines Gebiets und sind durch ihre Energieleitungen dem öffentlichen Straßennetz, von der Aufgabenstellung und von der Funktion für das Gemeinschaftsleben aus gesehen, verbunden. Ferner sind sie in der Regel gar nicht in der Lage, etwa die Benutzung der öffentlichen Straßen zu vermeiden. Von diesen Erwägungen muß man, so glaube ich, ausgehen, wenn man sich über die Berechtigung des vorliegenden Antrags ein Bild machen will. Juristische Prinzipien, wie z. B. das so häufig genannte „Veranlassungsprinzip", sind eine gute Kurzformel für die angestrebte Regelung, sie geben aber natürlich als solche keine Begründung. Diese Begründung muß vielmehr aus den soeben nur ganz knapp skizzierten volkswirtschaftlichen Erwägungen entnommen werden. Ein kurzer Hinweis zur Frage nach der Höhe der Folgekostenbelastung. Statistische Berechnungen ergeben, daß in den Jahren 1960 bis 1966 im Durchschnitt etwa 33 Millionen DM Folgekostenbelastung bei den Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsunternehmen angefallen sind bzw. nach sorgfältiger Vorausschätzung anfallen werden. Diese Kosten würden bei der vorgesehenen Regelung natürlich nicht im vollen Umfang den Bund belasten, da man davon ausgehen kann, daß wohl in der Masse der Fälle die Leitungen wenigstens 10 Jahre lang unverändert im Boden liegen bleiben werden und der Umbau in die Periode der hälftigen Kostentragung der beiden Vertragspartner fallen wird. Die Belastung des Bundes dürfte also etwa bei 16 bis 18 Millionen DM im Jahr liegen. Der Betrag mag im absoluten Betrag zunächst nicht sehr groß erscheinen; es muß aber bedacht werden, daß die Folgekosten nicht etwa alle Versorgungsunternehmen gleichmäßig belasten — dann könnte man das Problem überhaupt zu den Akten legen —, sondern daß der Anfall äußerst unregelmäßig ist und auch keinerlei Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens nimmt. Die Leidtragenden sind die Unternehmen, die im Bereich der jeweils für den Ausbau vorgesehenen Bundesstraßen liegen. Dabei kann es vorkommen, daß ein relativ kleines Wasserwerk mit sehr großem Kostenaufwand Hauptleitungen verlegen muß und damit Kosten aufzuwenden hat, die ihm keinerlei wirtschaftlichen Nutzen bringen, aber so beträchtlich sind, daß sie die Tarifhöhe empfindlich beeinflussen können. Zahllose Fälle solcher ungewöhnlichen, rein von äußeren Umständen abhängigen Kostenbelastungen einzelner Unternehmen sind in den letzten Jahren bekanntgeworden. Hier muß unter allen Umständen Abhilfe geschaffen werden. Der Antrag sieht vor, daß innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstellung der Kreuzung derjenige Beteiligte die entstehenden Kosten einer Änderung tragen soll, der sie veranlaßt hat. Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß eine Zeitspanne von 10 Jahren sich in der Regel entwicklungsmäßig und planerisch übersehen läßt, so daß bereits bei der Herstellung der Kreuzung die Belange der Beteiligten aufeinander abgestimmt und die sich anbahnenden Entwicklungen berücksichtigt werden. Andererseits muß derjenige, der eine neue Anlage erstellt, darauf vertrauen dürfen, daß ihr unveränderter Fortbestand während der ersten 10 Jahre nach Herstellung zumindest gesichert ist. Sind seit Herstellung der Kreuzung mehr als 10 Jahre vergangen, dann solllen die Kosten für eine erforderlich werdende Änderung oder Beseitigung der Anlage, die durch den Vertragspartner verursacht ist, von den beiden Beteiligten je zur Hälfte getragen werden. Wenn man sich nicht an das formale Recht hält, sondern die von mir skizzierte volkswirtschaftliche und verkehrstechnische Entwicklung berücksichtigt, so kann gegen den Antrag nicht eingewendet werden, die Versorgungsunternehmen benutzten die Straßen unentgeltlich, sie genössen die Vorteile dieser Straßen und müßten daher auch die Kosten für die Folgepflicht übernehmen. Dem liegt gewissermaßen die Vorstellung zugrunde, der Straßeneigentümer könne diese Straßenbenutzung auch untersagen. Eine solche Untersagung mag rechtlich vielleicht denkbar und auch im einen oder anderen Falle durchführbar sein, im großen und ganzen aber muß man sich der Tatsache bewußt sein, daß die Versorgungsunternehmen, die die Aufgabe der öffentlichen Versorgung durchzuführen haben, auf die Benutzung der Straßen schlechterdings angewiesen sind. Das heißt aber nichts anderes, als daß die Allgemeinheit auf die Benutzung der Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung angewiesen ist. Ich wies schon darauf hin, daß der Antrag eine Reihe von Rechtsfragen aufwirft, die bei den Ausschußberatungen gründlich geprüft werden müssen. Über einige rechtliche Aspekte der Wegebenutzungsverträge halbe ich mich eingangs schon geäußert. Ich möchte mich an dieser Stelle nur mit einem möglichen Einwand auseinandersetzen, nämlich dem, die Benutzung von Bundesstraßen für 8668 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 Zwecke der Versorgungsunternehmen beruhe auf privatrechtlichen Verträgen, die ihrerseits wieder ein Ausfluß des Eigentumsrechtes des Straßeneigentümers seien. Ein Eingriff in dieses Recht würde einer Enteignung gleichkommen. Ein solcher Eingriff in das Eigentum ohne eine Entschädigung sei dem Gesetzgeber versagt. Ich will hier auf lange juristische Ausführungen verzichten. Nur soviel sei gesagt, daß in keiner Weise einzusehen ist, daß es dem Bund rechtlich versagt sein soll, für seine eigenen Straßen eine bestimmte Regelung zu treffen und sich dabei selbst zu binden. Der Einwand könnte doch nur dann allenfalls eine gewisse Berechtigung haben, wenn in das Eigentum anderer Straßeneigentümer eingegriffen würde. Im Kreuzungsrecht ist ja eine solche Selbstbindung in ,bestimmter Weise schon vorhanden. Aber auch das Bundesfernstraßengesetz selbst hat bestimmte Aspekte des Straßeneigentums bereits geregelt. So hat der Gesetzgeber in diesem Gesetz in der Frage der Zuordnung der Benutzungsrechte der Versorgungsunternehmen zum bürgerlichen Recht eine Bindung ausgesprochen. Ebenso ist dies in der Frage der Einschränkung des Gemeingebrauchs durch die Bestimmung geschehen, daß eine Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs von nur kurzer Dauer im Zusammenhang mit der Verlegung von Versorgungsleitungen außer Betracht bleiben soll. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das Eigentum bereits durch den Vorgang der Widmung für den öffentlichen Verkehr beschränkt ist. Auch darin ist schließlich ein Vorgang der Selbstbindung des Eigentümers zu sehen, denn durch den Akt der Widmung wird die Straße dem Gemeingebrauch geöffnet. Der Gesetzgeber hat sich auch nicht gescheut, in § 6 des Bundesfernstraßengesetzes einen gesetzlichen Eigentumsübergang festzulegen, sobald der Träger der Straßenbaulast wechselt, und hier sogar einen entschädigungslosen Übergang des Eigentums auf den neuen Träger der Straßenbaulast vorgeschrieben. Aus alledem geht hervor, daß Idas Eigentum ohnehin bei Straßenflächen einer besonderen Bindung unterliegt, eine Tatsache, auf die der Bundesgerichtshof in einem Urteil bereits 1954 aufmerksam gemacht hat. Der Gesetzesantrag führt diese Linie weiter, und zwar zugunsten der Benutzung der Straße durch bestimmte Anlagen, die zweifellos ebenfalls im öffentlichen Interesse unterhalten werden. Er bezweckt nichts anderes, als für einen bestimmten Sachverhalt die Modalitäten festzulegen, unter denen der Bund die Benutzungsrechte an seinen Straßen für versorgungsrechtliche Zwecke einräumen soll, und zwar keinesfalls nur zu Lasten, sondern in gleichem Maße auch zugunsten des Bundes. Im übrigen sei bemerkt, daß man bei bösem Willen über rechtliche Zwirnsfäden stolpern und daß man bei gutem Willen — ohne das Recht zu verletzen — vernünftige Regelungen verwirklichen kann. Abschließend darf ich noch auf folgendes aufmerksam machen. Der Gesetzesantrag begünstigt keineswegs nur kommunale Versorgungsunternehmen, obwohl er besonders für die kommunalen Wasserversorgungsunternehmen von erheblicher praktischer, finanzieller Bedeutung ist, zumal im Hinblick auf die ohnehin schwierige Lage der Wasserversorgung. Bei den Erörterungen über die Aufhebung der Umsatz- und Vermögensteuerfreiheit der Unternehmen der öffentlichen Hand ist sowohl im Wirtschaftsausschuß als auch im kommunalpolitischen Ausschuß die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung ausdrücklich mit der Forderung verknüpft worden, daß für die Versorgungsunternehmen in der Folgekostenfrage eine für sie befriedigende Lösung gefunden werde, so daß auch den Gemeinden für die sie auf diesem Gebiet treffenden besonderen Lasten ein gewisser Ausgleich entstehen würde. Ich glaube, heute an diese Beschlüsse erinnern zu sollen. Der Aufwand für den Bundeshaushalt ist nicht sonderlich groß, die Entlastung für die einzelnen betroffenen Versorgungsunternehmen kann jedoch von ganz entscheidender Bedeutung sein. Alle diese Erwägungen sollten bei den Ausschußberatungen unter dem Gesichtspunkt der Gemeininteressen geprüft werden — wie die Antragsteller hoffen, mit einem positiven Ergebnis. Anlage 3 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Eisenmann und Genossen betreffend Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drucksachen IV/2794, IV/1978). Der Bundestag wolle beschließen: Im Antrag des Ausschusses — Drucksache IV/2794 — wird unter 1. I. die Nummer 2 gestrichen. Bonn, den 12. März 1965 Brand und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Pohlenz zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Erstversorgung für Unfallverletzte (Drucksache IV/3163). Es hieße Eulen nach Athen tragen, würde ich in aller Breite die Bedeutung des vorliegenden Antrages behandeln. Wohl alle Mitglieder dieses Hohen Hauses wissen ebenso wie jeder Bürger um die erschreckenden Unfallzahlen und die Zahl der Verkehrsopfer. Trotz vielerlei Bemühungen, trotz Verkehrssicherheitskonferenzen und Vorschlägen steigt von Jahr zu Jahr die Zahl der Verkehrstoten. Was aber leider nicht genügend bekannt ist, ist die Tatsache, daß viele der Unfallopfer nicht zu sterben Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 8669 brauchten, wenn ihnen rechtzeitig sachgemäße Hilfe zuteil geworden wäre. Es ist nicht meine Erkenntnis, daß im letzten Jahr allein annähernd 2000 Menschen am Leben geblieben wären, wenn am Unfallort die ersten, lebensrettenden Maßnahmen eingeleitet worden wären. Und das allein bei Straßenverkehrsunfällen. Dies ist der Grund dafür, daß meine Fraktion den Antrag betreffend die Erstversorgung für Unfallverletzte eingebracht hat. Wir befinden uns dabei mit unserer Zielsetzung, die im Antrag zum Ausdruck kommt, in Übereinstimmung mit dem DRK, das erst in der letzten Woche zum Großeinsatz gegen den Unfalltod aufgerufen hat. Wir können uns nicht dieser verpflichtenden Aufgabe entziehen, wir können auch nicht warten, bis andere Organisationen und Gremien das beginnen, worauf unsere Bürger seit Jahren warten und worauf sie ein Recht haben. Es ist mir unfaßbar, daß es trotz der Bemühungen des Herrn Bundesverkehrsministers, wie ich einem mit ihm geführten Briefwechsel entnehmen konnte, nicht möglich war, auch nur einen Anfangsbetrag für diesen Zweck bereitzustellen. Wir verkennen durchaus nicht, daß die Schaffung eines Unfallrettungs- und Krankenhilfsdienstes in erster Linie eine Aufgabe der Länder ist; auch nicht, daß das Problem dadurch erschwert wird, daß sich zwei verschiedene Gebiete, nämlich die des Verkehrs und der Medizin, überschneiden. Wir meinen aber, daß die Bundesregierung durch Verhandlungen mit den Ländern und durch Bereitstellung von Mitteln im nächsten Jahr — dann liegen ja die Wahlen hinter uns — eine Initialzündung schaffen sollte, um einen überregionalen Unfalldienst aufzubauen. Ohne die Kompetenz der Länder zu bestreiten, hat der Bund ja auch für andere Zwecke Mittel bereitgestellt, wie beim Honnefer Modell oder bei den Zuschüssen zur Förderung des Blutspendewesens. Die Zurverfügungstellung von Bundesmitteln wird uns um so leichter fallen, als große Organisationen wie das DRK, der ADAC und der Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftversicherer zu erkennen gegeben haben, daß auch sie sich finanziell an einem solchen Unfallrettungsdienst beteiligen würden, wenn eine Grundfinanzierung aus öffentlichen Mitteln aufgebracht würde. Meine Fraktion hat bewußt bei der diesjährigen Haushaltsplandebatte darauf verzichtet, einen Entschließungsantrag einzubringen, der darauf abzielt, den Titel Parteienfinanzierung um ein paar Millionen zu kürzen und sie für einen Unfallrettungsdienst einzusetzen. Die Sache, um die es hier geht, ist uns aber zu ernst, als daß wir sie durch politische Überlegungen gefährdet sehen wollten, wenngleich ich persönlich der Auffassung bin, daß der Bürger, den wir ja hier schließlich vertreten, nicht einen Augenblick bei der Beantwortung der Frage zögern würde, für welchen Verwendungszweck er mehr Verständnis aufbringt, für Parteienfinanzierung oder für Unfallrettungsdienst. Ich will hier nicht auf Einzelheiten des Unfallrettungs- und Krankenhilfsdienstes eingehen, dessen tragendes Element sogenannte Notfallarztwagen sind und auf dessen überregionale Schaffung unser Antrag letztlich hinausläuft. Ich möchte Ihnen nur sagen, daß nach einhelliger Auffassung der Unfallchirurgen, der Wissenschaft und der mit diesem Gebiet befaßten Organisationen nur auf diesem Wege vielen Menschen das Leben gerettet werden kann. Hierfür sollten wir Klinomobile nicht nur in die Entwicklungsländer schicken, sondern sie auch zum Wohle unserer eigenen Bevölkerung einsetzen. Ich bitte, den Antrag dem Ausschuß für Verkehr — federführend — und dem Ausschuß für Gesundheitswesen — mitberatend — zu überweisen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 11. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache IV/3152, Frage XI/2) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Empfehlung des Rats der OECD über die Arbeitskräftepolitik als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums (angenommen in seiner 67. Sitzung am 21. Mai 1964) in nächster Zeit ziehen? Der größte Teil der empfohlenen Maßnahmen ist seit langen Jahren in der Bundesrepublik verwirklicht, insbesondere durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und die durch dieses Gesetz geschaffene Arbeitsverwaltung. Insoweit richtet sich die Ratsempfehlung der OECD in erster Linie an die Länder, die nicht über eine Organisation wie die deutsche Arbeitsverwaltung verfügen. Die Bundesregierung überprüft dem Geist und dem Wortlaut der Empfehlung entsprechend ihre Maßnahmen auf dein Gebiet der Arbeitskräftepolitik. Hierbei hält sie enge Verbindung mit den Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, mit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und dem Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft. Wir haben diese Organisationen und Stellen gebeten, uns mitzuteilen, inwieweit die Empfehlung in ihrem Arbeitsbereich bereits praktisch durchgeführt wird, und uns gegebenenfalls Anregungen zu geben. Welche Konsequenzen die Bundesregierung im einzelnen ziehen wird, kann ich daher heute noch nicht sagen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 12. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache IV/3152, Fragen XIII/8 und XIII/9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Grenzbevölkerung in den letzten Monaten zunehmend über schwere Verkehrsunfälle klagt, die durch vorschriftswidrig ausgerüstete und rücksichtslos fahrende ausländische Fahrzeuge verursacht werden? 8670 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. März 1965 Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten der Abhilfe für die in Frage X1II/8 genannten Mißstände durch Fühlungnahme mit den Verkehrsministern der Nachbarländer und Einschaltung der Zoll- und Polizeidienststellen im Grenzgebiet? Daß ausländische Kraftfahrzeuge in letzter Zeit in zunehmendem und auffälligem Maße an Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik beteiligt gewesen seien, ist nicht bekannt. Auch die Verkehrs- und Innenministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, bei denen ich habe nachfragen lassen, haben in dieser Hinsicht keine Feststellungen getroffen. Das Innenministerium von Niedersachsen hat mir insbesondere bestätigt, daß in den an die Niederlande angrenzenden Gebieten Niedersachsens, also Ostfrieslands und des Emslandes, in den letzten Monaten keinerlei Häufung von Fällen rücksichtslosen Verhaltens niederländischer Fahrer oder von technischen Mängeln niederländischer Kraftfahrzeuge zu verzeichnen gewesen sei. So bedauerlich auch Einzelfälle des Versagens ausländischer Fahrer sind, so glaube ich doch, daß wir ausländische Fahrer und Fahrzeuge in der Bundesrepublik über das normale Maß der Verkehrsüberwachung hinaus auf Fahrweise und Beschaffenheit nicht besonders überprüfen sollten. Wir beobachten die Entwicklung, und sollte jedoch künftig die Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge an Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik über Gebühr zunehmen, so wird die Bundesregierung selbstverständlich alle geeigneten Mittel ergreifen, eine solche Entwicklung einzudämmen. In Verhandlungen der letzten Zeit haben wir die Niederlande gebeten, Genehmigungen für den Grenzüberschreitenden Verkehr nur an solche Unternehmer zu erteilen, die nachweisen, daß ihre Fahrzeuge während des letzten Jahres auf verkehrssicheren Zustand überprüft worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 12. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/3155, Frage II/1): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das Fehlen von Fahrtrichtungsanzeigern an älteren Truppenfahrzeugen der amerikanischen Stationierungs-Streitkräfte die Straßenverkehrssicherheit beeinträchtigt wird? Die amerikanischen Stationierungsstreitkräfte haben sich auf entsprechende Vorstellungen des Bundesministers für Verkehr durch die amerikanische Botschaft bereit erklärt, ihren Fahrzeugpark mit Fahrtrichtungsanzeigern auszurüsten, soweit dies noch nicht geschehen ist. Sie haben aber um Verständnis dafür gebeten, daß eine solche Umrüstung einige Zeit erfordert. Es läßt sich daher nicht ausschließen, daß bei einigen Kraftfahrzeugen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte die Umrüstung noch nicht durchgeführt ist. Ich werde deshalb in dieser Frage erneut an die amerikanische Botschaft herantreten mit der Bitte, die Umrüstungsaktion beschleunigt abzuschließen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 12. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/3155, Frage 1I/2): Veranlaßt der bedauerliche Unfall an der höhengleichen Kreuzung Lahntalbahn /B 260 in Nassau (Lahn) das Bundesverkehrsministerium, darauf hinzuwirken, daß das seit 1962 auf der Lahnstrecke zur - besseren Zugsicherung vorgesehene „Frankfurter System" nunmehr eingeführt wird? Zum Zeitpunkt des von Ihnen angeführten Unfalles — ich nehme an, Sie beziehen sich auf den Zusammenprall am 26. Juni 1964 auf dem Bahnübergang im Bahnhof Nassau (Lahn), wo der Schrankenwärter die ortsbediente Schranke nicht geschlossen hatte, — war das Mithören der Zugmeldungen durch den Schrankenwärter (früher als „Frankfurter Verfahren" bezeichnet) bereits seit mehreren Jahren eingeführt. In diesem besonderen Fall ist aber darüber hinaus noch zusätzlich sichergestellt, daß der Schrankenwärter über jede Zugfahrt unterrichtet wird. Er ist in die Fahrwegprüfung einbezogen und somit unmittelbar an jeder Zugfahrt beteiligt. Das bedeutet, daß er auf besondere Anforderung des Fahrdienstleiters den ihm zugeteilten Gleisbereich überprüfen muß, ob die angekündigte Zugfahrt stattfinden kann. Der Schrankenwärter erfährt hierbei auch, um welchen Zug es sich handelt und in welches Gleis der Zug fährt. Erst wenn er blockelektrisch seine Zustimmung gegeben hat, kann der Fahrdienstleiter die jeweilige Zugfahrt ermöglichen und die Signale stellen. Der Schrankenwärter wußte also damals genau, wann die Zugfahrt stattfand und um welchen Zug es sich handelte.

    Rede von Walter Schmidt
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)