Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Vorarbeiten zu einer Novellierung des Lebensmittelstrafrechts sind bereits vor mehreren Jahren aufgenommen worden. Zu diesen Arbeiten, die zu einer Reihe von Vorentwürfen geführt haben, sind später auch Vertreter des Handels, der Industrie und der Lebensmittelüberwachung hinzugezogen worden. Eine kritische Uberprüfung der Beratungsergebnisse hat jedoch gezeigt, daß eine wirklich durchgreifende und sachgerechte Losung der zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten nur im Rahmen der inzwischen in Angriff genommenen Gesamtreform des Lebensmittelrechts gefunden werden kann. Es hat sich insbesondere herausgestellt, daß es nicht möglich ist, Verstöße gegen den gleichen gesetzlichen Tatbestand, je nach Unrechtsgehalt entweder mit Strafe oder mit Geldbuße zu ahnden. Auch stehen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem vom Herrn Bundesminister der Justiz vorbereiteten Entwurf eines neuen Ordnungswidrigkeitengesetzes, mit dem u. a. die verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten beseitigt werden sollen, die der Einführung von Bußgeldtatbeständen im Lebensmittelrecht z. Z. noch entgegenstehen.