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    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Bundesre- publik Osterreich Dr. Adolf Schärf . . 8503 A Erweiterung der Tagesordnung 8504 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Busch 8516 B Fragestunde (Drucksachen IV/3152, IV/3160) Frage des Abg. Dr. Kohut: Entscheidungen der Bundesregierung ohne Anhörung des Parlaments . . . 8504 B Frage des Abg. Fritsch: Förderungswürdiges Gebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 C Fritsch (SPD) 8504 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8504 C Frage des Abg. Fritsch: Ausländisches Zellstoffwerk im bayerischen Grenzland Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 D Fritsch (SPD) 8505 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8505 C Frage des Abg. Regling: Befreiung von Altenheimen usw. von Ton- und Fernsehrundfunkgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 8505 C Regling (SPD) ... . . . . . . . 8505 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Inbetriebnahme von Fernsehfrequenzumsetzern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8506 A Dröscher (SPD) 8506 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Hilfe für junge Familien Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8506 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ferienverschickungsaktion Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8506 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8507 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Lehrer an deutschen Schulen in Argentinien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 B Kahn-Ackermann (SPD) 8507 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Begrüßung Ulbrichts durch Schiffe der Bundesrepublik im Hafen von Alexandria Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 D Dr. Mommer (SPD) 8507 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 A Dr. Kohut (FDP) 8508 B Vogt (CDU/CSU) 8508 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anspruch der Bundesregierung auf Alleinvertretung des deutschen Volkes Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 D Dr. Kohut (FDP) 8509 A Frage des Abg. Unertl: Eigene Fahrpraxis von Richtern in Verkehrsstrafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8509 B Unertl (CDU/CSU) 8509 C Frage des Abg. Kaffka: Feststellungsgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8509 D Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8510 A Frage des Abg. Dr. Wahl: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8510 A Fragen des Abg. Langebeck: Gefährdung des Waldbestandes und des Wasserhaushalts im Gebiet um Schweinfurt Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8510 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 8510 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wahlmöglichkeit von steuerpflichtigen Vertriebenen bei der Wiederbeschaffung von Hausrat Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8511 A Frage des Abg. Schultz: Prämienberechtigte Bausparverträge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8511 B Schultz (FDP) 8511 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8512 A Strohmayr (SPD) 8512 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einheitliche . Bewertung halbfertiger Bauten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8512 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 8512 C Frage des Abg. Unertl: Zollbehandlung privater Warensendungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8513 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 8513 B Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Erweiterung der dänischen Hoheitsgewässer — Regelung für Krabbenfischer Schwarz, Bundesminister . . . . . 8513 D Frage des Abg. Varelmann: Arzthonorare und Krankenhauspflegesätze 8514 A Frage des Abg. Folger: Arbeitskräftepolitik als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums . . 8514 B Frage des Abg. Fritsch: Einmalige Sonderzuwendungen an über 90 Jahre alte Rentenempfänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8514 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8514 C Fragen des Abg. Dr. Hauser: Bekämpfung der Raubüberfälle auf Kreditinstitute 8514 D Frage des Abg. Dröscher: Verzögerung bei der Neuberechnung der Berufsschadensrente Dr, Claussen, Staatssekretär . . . 8514 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8515 A Frage des Abg. Kaffka: Zunahme der Berufsdermatozoen in der metallverarbeitenden Industrie Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8515 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8515 C Fragen des Abg. Deneke: Förderung der beruflichen Fortbildung der Angehörigen freier Berufe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8516 A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten (Drucksache IV/3124) ; in Verbindung mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl u. Gen. (Drucksache IV/2965 [neu]) — Erste Beratung —; mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 III Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8516 C Benda (CDU/CSU) 8519 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 8523 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 8526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8530 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8537 C Dr. Dehler (FDP) . . . . . . 8541 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 8545 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 8547 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8553 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8553 C Metzger (SPD) . . . . . . . 8556 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Busse (FDP) . . . . . . . . 8562 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8564 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 8566 B Erler (SPD) . . . . . . . . 8568 D Antrag betr. Bildung eines Sonderausschusses „Parteiengesetz" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3164) Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 8571 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . • . 8572 A Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2853) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (SPD) (Drucksache IV/3112) — Erste Beratung — Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8572 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8578 B Schoettle, Vizepräsident 8583 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/ CSU) 8583 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 8585 D Dorn (FDP) 8588 D Nächste Sitzung 8592 Anlagen 8593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8503 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 169. Sitzung Seite 8474 A Zeile 1 statt „würden": können; Zeile 3 statt „Es empfiehlt" : Ich empfehle. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8593 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 12. 3. Bazille 12. 3. Berlin 19. 3. Berkhan 12. 3. Blachstein 10. 4. Biechele 15. 3. Dr. Bieringer 12. 3. Dr. Birrenbach 10. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Felder 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Gaßmann 12. 3. Gräfin vom Hagen 12. 3. Hammersen 12. 3. Dr. Kempfler 13. 3. Dr. Kliesing (Honnef) * 12. 3. Klinker * 11. 3. Kriedemann * 12. 3. Dr. Krümmer 12. 3. Krug 10. 3. Kulawig 15. 4. Kuntscher 12. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Leukert 12. 3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) * 10. 3. Dr. Löbe 12. 3. Maier (Mannheim) 12. 3. Mauk * 12. 3. Mick 12. 3. Müller (Worms) 12. 3. Dr. Preiß 10. 3. Sander 10. 3. Seidl (München) ' 11. 3. Schlick 12. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Dr. Schwörer 12. 3. Dr. Starke 12. 3. Strauß 12. 3. Weber (Georgenau) 10. 3. Wehner 20. 3. Weinkamm 13. 3. Wienand 12. 3. b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 31. 3. Bäumer 3. 4. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Marx 26. 3. Ritzel 23. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Wilhelm 10. 4. t) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift 53 Bonn a. Rh., 5. März 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Februar 1965 verabschiedeten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld in Familien mit mehr als zwei Kindern nach diesem Gesetz entfallen wird. Er hält es jedoch für sozialpolitisch unbefriedigend, daß die Einkommensgrenze für den Bezug von Zweitkindergeld für Familien mit zwei Kindern nur unzureichend angehoben wird. Besonders unbefriedigend erscheinen ihm die in der Novelle gesetzten sozialpolitischen Akzente: Einerseits begnügt sich das Gesetz mit einer unzureichenden Anhebung der Einkommensgrenze auf 7800 DM, während andererseits die Ausbildungszulage von monatlich 40 DM ohne Rücksicht auf Einkommensgrenzen gezahlt werden soll. Die weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld ist vor allem auch deshalb als Sofortmaßnahme erforderlich, weil Familien mit einem niedrigen Einkommen in der Regel ihre Kinder nur mit Ausbildungshilfen weiterführende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen besuchen lassen können. Für viele dieser Familien bringt die Ausbildungszulage nach § 14 a des Gesetzes keine nennenswerte Verbesserung, weil diese Ausbildungszulage auf die Ausbildungsbeihilfen z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Honnefer Modell angerechnet werden muß. Wirtschaftlich besser gestellten Familien jedoch, die für die Ausbildung ihrer Kinder nicht auf Ausbildungsbeihilfen öffentlich-rechtlicher Träger angewiesen sind, werden nach diesem Gesetz für jedes in Ausbildung befindliche Kind zusätzlich monatlich 40 DM gezahlt. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Ausmaß dieser Anrechnungen zu prüfen und in einer Novelle zum Bundeskindergeldgesetz im Rahmen der an anderer Stelle eingesparten Beträge eine weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das 8594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Zweitkindergeld in Familien mit zwei Kindern einzuleiten." Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 5. März 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Februar 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache IV/3101, Fragen VI/1 und VI/2) : Welche Staaten haben bisher das Brüsseler Abkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ratifiziert? Beabsichtigt die Bundesregierung dem in Frage VI/1 genannten Abkommen beizutreten? Nach Fühlungnahme mit dem Auswärtigen Amt und dem Herrn Bundesminister für Verkehr, Abteilung Seeverkehr, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Das internationale Übereinkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ist von folgenden Staaten ratifiziert worden: Peru am 23. November 1961, Norwegen am 24. Mai 1962, Schweden am 27. Juni 1962, Italien am 24. Mai 1963, Dänemark am 16. Dezember 1963. Außerdem ist das Königreich Marokko dem Abkommen am 22. Januar 1959 beigetreten. 2. Die Bundesregierung hat ebenso wie eine Reihe anderer Staaten das Abkommen lediglich mit dem Vorbehalt „ad referendum" gezeichnet und damit Bedenken gegen einige Bestimmungen des Abkommens zum Ausdruck gebracht. Zum Inkrafttreten des Abkommens sind 10 Ratifikationen erforderlich. Bislang haben jedoch nur 5 Staaten das Abkommen ratifiziert. Einige der großen Schiffahrt treibenden Nationen haben sich bislang nicht zur Ratifikation entschlossen. Bei dieser Sachlage halte ich es nicht für angebracht, z. Z. dem Bundestag ein Zustimmungsgesetz zum Abkommen vorzulegen. M. E. sollten zunächst die Entschließungen der Mehrzahl der anderen Signatarstaaten abgewartet werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/3101, Frage XI/9) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, mit der Automobil industrie die obligatorische Ausstattung aller neu zu liefernder Personenkraftwagen zu besprechen? Es werden bereits mit der Automobilindustrie Verhandlungen geführt, die darauf abzielen, alle neu zu liefernden Personenkraftwagen mit den Halterungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze auszurüsten. Eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten in Personenkraftwagen ist nicht vorgesehen. Anlage 5 Schriftliche 'Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/3101, Fragen XI/10, XI/11 und XI/12): Kann die Bundesregierung die Vorwürfe entkräften, die in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache?" in der Zeitschrift „Kristall", Heft 4 1965, gegen die Flugsicherung in der Bundesrepublik erhoben worden sind? Sind die in dem in Frage XI/10 erwähnten Artikel gemachten Angaben über die Besetzung der Radarkontrollen Frankfurt (Main), Hannover und München richtig? Was ist unternommen worden, um ähnliche Vorfälle, wie sie am Schluß des in Frage XI/10 erwähnten Artikels im Hinblick auf Gefährdung von Passagierflugzeugen durch Militärflugzeuge geschildert werden, künftig zu verhindern? Herr Kollege Börner, bevor ich auf die Vorwürfe gegen die Flugsicherung in *dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" in Nr. 4 der Illustrierten „Kristall" eingehe, erscheint mir ein Hinweis auf die Aufmachung der Bildseite vor dem Textteil dieses Artikels wichtig. Sie zeigt unter der Überschrift „Die Flugsicherung ist ihrer Aufgabe nicht gewachsen" drei unbesetzte Radar-Arbeitsplätze der Flugsicherung in Frankfurt und darüber, jedem leeren Radarschirm zugeordnet, eine Phase eines Flugzeugzusammenstoßes. Daß diese Radargeräte im Zeitpunkt der Aufnahme unbesetzt waren, bestreite ich nicht; sie waren nämlich, wie die Abbildung bei näherem Hinsehen zeigt, noch im Aufbau. Diese unsachliche und dazu wahrheitswidrige Montage ist meiner Auffassung nach für den anschließenden Textteil kennzeichnend. Inzwischen habe ich die neue Anflugkontrolle Frankfurt, zu der diese Geräte gehören und die mit den modernsten Einrichtungen ausgestattet ist, am 12. November 1964 dem Betrieb übergeben — und seit dem 2. Dezem- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8595 ber 1964 sind diese Geräte besetzt. Die Entwicklung der Flugsicherung ist also bereits über die gezeigte Darstellung hinweggegangen. Das gleiche gilt auch für den anschließenden Bericht über das angebliche Chaos am deutschen Himmel. Die einzelnen Vorwürfe gegen die Flugsicherung in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" sind genau die gleichen wie in dem Artikel „Ist Fliegen bei uns gefährlich", den die „Frankfurter Rundschau" am 21. April 1964 gebracht hat. Ich habe seinerzeit ausführlich im Bulletin der Bundesregierung vom 29. April 1964 dazu Stellung genommen. Auch in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 29. April 1964 zu den Behauptungen in dem gleichen Artikel habe ich die Lage der Flugsicherung eingehend dargelegt. Ich darf dazu auf Bundestagsdrucksache IV/2264 verweisen. Schließlich habe ich in der Fragestunde in der 128. Sitzung dieses Hohen Hauses am 4. Juni 1964 Fragen zu Vorwürfen beantwortet, die in dem vorliegenden Artikel wiederholt werden. In dem Artikel werden u. a. auch Differenzen mit der DAG erwähnt. Diese sind in einem vor mir mit Herrn Spaethen am 19. August 1964 geführten Gespräche bereinigt. Der Inhalt des Artikels ist also veraltet. Ich habe auch die Frage der Radar-Besetzungszeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach beantwortet. Bei geringem Verkehrsanfall bzw. zur Nachtzeit, wenn nur wenige Luftfahrzeuge das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überfliegen, das von den drei Bezirkskontrollstellen Frankfurt, Hannover und München kontrolliert wird, ist die Besetzung sämtlicher Radar-Arbeitsplätze betrieblich nicht notwendig. Zu diesen Zeiten geringer Verkehrsdichte ist die erforderliche Flugsicherheit durch Anwendung der herkömmlichen Kontrollverfahren ebenso gewährleistet. Die technische Wartung der Anlagen erfolgt planmäßig in den betriebsschwachen Zeiten. Um den oft gegensätzlichen Forderungen des zivilen und des militärischen Luftverkehrs zu genügen, wurde das Konzept einer gemeinsamen zivil/ militärischen Luftraumnutzung entwickelt, wobei die Verkehrskontrolle bei der Bundesanstalt für Flugsicherung liegt. Heute wird bereits die Anflugkontrolle von mehr als 1/3 der militärischen Flugplätze von der Bundesanstalt für Flugsicherung wahrgenommen. Die Integrierung schreitet in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland planmäßig fort. Sie wird noch in diesem Jahre für den süddeutschen Raum durch Inbetriebnahme einer im Aufbau befindlichen integrierten Anflugkontrolle in München verwirklicht. Die bei der Bundesanstalt für Flugsicherung errichtete Verbindungsstelle der Bundeswehr hat bei der Planung und Durchführung der zivil/militärischen Integrierung erfolgreich mitgewirkt und sich hervorragend bewährt. In der Zwischenzeit ist von allen dazu berufenen Stellen hart gearbeitet worden, um die deutsche Flugsicherung auf allen ihren Teilgebieten fortzuentwickeln und zu verbessern. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einen 10-Jahresplan für den weiteren Ausbau der Flugsicherung aufgestellt, der von mir in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 5. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3101, Frage XII/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß trotz des Rundschreibens des Bundeswohnungsbauministeriums vom 28. März 1963 betreffend die Anwendung des § 35 des Bundesbaugesetzes an die zuständigen Länderminister die Bautätigkeit im niederbayerischen Raum durch die häufig zu enge Auslegung des Bundesbaugesetzes erheblich eingeschränkt wird? Dem Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist nicht bekannt, daß die Bautätigkeit in Niederbayern auch heute noch durch eine zu enge Auslegung der Vorschrift des § 35 des Bundesbaugesetzes behindert wird. Nach den vorliegenden Berichten sind sowohl durch mein Rundschreiben vom 28. März 1963 als auch durch die von mehreren Ländern, auch von Bayern, veröffentlichten Runderlasse die anfänglich verschiedentlich aufgetretenen Schwierigkeiten immer mehr verringert worden. Das gilt nach Auskunft der Bayerischen Obersten Baubehörde auch für Niederbayern. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 26. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3101, Frage XIII/4): Wie hoch sind die haushaltsmäßigen Belastungen, die auf den Bund zukommen, wenn alle Forderungen erfüllt werden müssen, die die Stadt Bonn in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf des Gronau-Stadions für die geplanten Parlamentsneubauten genannt hat? Die Frage kann ich heute noch nicht beantworten. Die vom Bundesschatzministerium im letzten Jahr mit der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bürogebäudes für den Deutschen Bundestag in der Gronau geführten Verhandlungen wurden durch die Kommunalwahlen des vergangenen Herbstes und den Wechsel im Amt des Oberstadtdirektors unterbrochen. Sie sollen nunmehr wieder aufgenommen werden. Auf Wunsch des Herrn Oberstadtdirektors Dr. Hesse habe ich den Herrn Bundesminister der Finanzen und den Herrn Bundesminister des Innern zu einem Gespräch eingeladen, bei dem Oberstadtdirektor Dr. Hesse selbst die Bedingungen darlegen will, unter denen die Stadt Bonn zum Verkauf des vom Bund in der Gronau benötigten Baugeländes bereit ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eines wollen Sie in jedem Fall: die lästige jährliche Kontrolle durch die deutsche Öffentlichkeit loswerden.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich habe dieses Gespräch zwischen den beiden Herren laufen lassen, obwohl es nicht der Form der Debatte entspricht, die wir im allgemeinen in diesem Hause pflegen.

(Abg. Dr. Burgbacher: Ich bitte um Entschuldigung!)

Ich werde in Zukunft aber in diesem Punkt die Augen nach keiner Seite zudrücken.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Herr Präsident, ich danke Ihnen!)

Was im übrigen die Frage der Ausschußüberweisung betrifft, so schreibt § 96 der Geschäftsordnung dieses Hauses für Finanzvorlagen — und zweifellos handelt es sich um solche — die Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. Beide Gesetzentwürfe wären also auch an den Haushaltsausschuß zu überweisen.
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Zimmermann.

(Lachen und Zurufe von der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Herren Kollegen von der SPD, ich freue mich natürlich, daß Sie auch mir gegenüber den freundlichen Tonfall der letzten Stunde beibehalten wollen, und es soll nicht an mir liegen, daß das Gespräch jetzt etwa ernstere Formen annimmt, wenngleich ich natürlich sehr davon beeindruckt war, wie ernsthaft der Kollege Schmitt-Vockenhausen versucht hat, zur Würde des Parteiengesetzes, zur verfassungsmäßigen Stellung dieses Werks, das da vor uns liegt, in adäquater Weise, dem Grundgedanken gemäß zurückzukehren.
    Damit wären wir bei einem Punkt, der mir schon ein wenig am Herzen liegt. Ich sage Ihnen ganz offen: es wäre auch mir lieb gewesen, wenn wir nicht nach dieser unerhört erregenden Debatte von heute vormittag und nachmittag nachher noch als Anhängsel ein Gesetz wie dieses in der ersten Lesung miteinander hätten erörtern müssen. Aber



    Dr. Zimmermann (München)

    da sind wir schon, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, beim Zeitablauf, zu dem Sie eine Reihe von Ausführungen gemacht haben. Sie sagten, 15 Jahre stünden jetzt die Dinge, ohne verabschiedet zu werden. Nun, den Bundesinnenminister — ich brauche ihn sicher nicht in Schutz zu nehmen; er kann selbst das Nötige sagen — trifft daran wohl keine Schuld; denn er hat schon in der letzten Periode den Entwurf vorgelegt, und er hat ihn diesmal ja dem Parlament nur deshalb nicht vorgelegt, weil er erreichen wollte, daß die Fraktionen über ihr Gesetz, daß die Parteien über i h r Gesetz in erster Linie selbst die Übereinstimmung untereinander finden, und weil er wohl mit Recht hier die Initiative des Hauses vor die Initiative der Regierung gestellt hat.
    Aber wenn ich mir so das letzte Jahr betrachte, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, wo wir, die Schatzmeister und die Vertreter der Parteien und der Fraktionen, in einer so überaus angenehmen Weise diesen Entwurf beraten haben, so muß ich doch sagen: Eine Zeitlang schien es so, als kämen wir nicht nur gut voran in den Formulierungen, in der Abstimmung, in dem gegenseitigen Entgegenkommen, sondern als kämen wir auch wirklich zu Rande. Und dann auf einmal erschienen — Sie werden sich daran erinnern — ein paar andere Gesichter aus Ihrer Fraktion, und wir mußten feststellen: Wir kommen nicht mehr zu Rande, es geht nicht mehr vorwärts, die Divergenzen und die Differenzen türmen sich, und wir alle haben sehr schnell sehen müssen, daß es zu einer gemeinsamen Einbringung des Entwurfs, daß es zu einem gemeinsamen Entwurf
    offenbar nicht mehr kommen konnte.
    Seither, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen — und damit bin ich auch schon beim Sonderausschuß —, mußte es uns leider so scheinen, als legten Sie in dieser Periode nicht mehr den gleichen Wert auf die Verabschiedung dieses Gesetzes, den Sie früher vielleicht einmal auf sie gelegt haben. Wir mußten den Eindruck gewinnen, als komme es Ihnen jetzt eigentlich darauf an, das Gesetz auf die nächste Periode zu verschieben.
    Und sehen Sie, es ist eben kein Gesetz zur Wahlkampffinanzierung. Denn — das wissen Sie so gut wie ich — nach unserem Entwurf ist das Inkrafttreten dieses Gesetzes für den 1. Juli 1966 vorgesehen. Daher kann das Gesetz nichts, aber auch gar nichts mit diesem Wahlkampf und mit der Finanzierung dieses Wahlkampfes zu tun haben.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    Warum haben wir uns für einen Sonderausschuß entschieden? Lieber Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ja doch nur, um Sie, den vielgeplagten und -geprüften Vorsitzenden des Innenausschusses, bei dem so wesentliche Gesetzesvorlagen wie der Notstand ruhen, zu entlasten, um damit die Gewißheit zu bekommen, daß nicht in Ihren vielbeschäftigten, enervierend arbeitenden Ausschuß in diesen Monaten auch noch das Werk Parteiengesetz hineinkommt und dann vielleicht nicht mehr herauskommt.
    Da war es uns lieber und da hielten wir es bei der Bedeutung dieses Gesetzes für adäquater, daß ein Sonderausschuß gebildet wird. Sonderausschüsse
    hat es in diesem Hause bei anderen Aufgabestellungen auch schon gegeben, und die Frage der Parteienfinanzierung ist sicher keine geringe. Denn das Grundgesetz selbst ist es ja, das den Parteien den verfassungsmäßigen Platz zuweist. Sehen Sie, gerade da möchte ich jetzt den Haken einschlagen, weil Sie so sehr betont haben, dies sei doch eigentlich nur ein Gesetz zur Beschaffung von Wahlgeldern. Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, in § 1 dieses Gesetzes steht:
    Die Parteien erfüllen bei ihrer Mitwirkuung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen vom Grundgesetz übertragene öffentliche Aufgabe.
    Das ist der entscheidende Punkt, wenn wir schon in diesem Gesetz auch über Finanzierung zu reden haben. Es ist in der Tat die öffentliche Aufgabe.
    Wenn diese Aufgabe unserer Parteien in der Bundesrepublik Deutschland eine öffentliche Aufgabe ist — und das ist hier wohl nicht streitig —, vermag ich allerdings nicht einzusehen, warum Sie um jeden Preis in der öffentlichen Finanzierung den Teufel und den Beelzebub erblicken wollen, warum Sie die Parteien, die eine öffentlich Aufgabe erfüllen, schlechter stellen wollen als Zehntausende von Vereinen und Vereinigungen oft kleiner und kleinster Art, die von Staats wegen den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt erhalten haben und täglich neu zuerkannt erhalten, ohne daß sie auch nur ein Jota von öffentlichen Aufgaben auf sich nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deswegen, finde ich, sollte man bei dem Range dieser Aufgabe nicht so tun, als wären — bei der Bedeutung dieser Aufgabe und der Bedeutung der Parteien — 38 Millionen DM Steuergelder etwas, das die deutschen Parteien auch nur in etwa, auch nur im geringsten in eine Abhängigkeit vom Staat bringen könnte.
    Sie haben sehr oft die innerparteiliche Demokratie zitiert. Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, wir alle wissen, wie diszipliniert, wie straff organisiert und geführt Ihre Partei, die Sozialdemokratische Partei, ist — manschmal beneiden wir Sie darum — und daß Sie im Recht des Mitglieds, bei der Möglichkeit des Ausschlusses und bei vielen anderen Dingen viel härter und schärfer und disziplinierter und straffer vorgehen, als sich das andere Parteien leisten, die sehr viel individueller sind. Ich würde sagen: nach diesen Maximen ist die innerparteiliche Demokratie wahrscheinlich bei den Freien Demokraten am größten, aber doch sicher nicht bei Ihnen. Wenn Sie vorhin gesagt haben, Parteien mit einer schwach entwickelten innerparteilichen Demokratie seien dann ganz besonders in der Gefahr, vom Staate abhängig zu werden, so glaube ich nicht, daß dieser Vergleich zulässig ist, daß er uns zu irgend etwas führen kann.
    Darf ich Sie weiter daran erinnern, daß wir — die Schatzmeister und die Vertreter der Parteien — ganz ausführlich über den Begriff „staatspolitische und staatsbürgerliche Bildung" geredet haben und und daß Sie niemand in der Bundesrepublik Deutsch-



    Dr. Zimmermann (München)

    land finden können, nicht bei uns und vielleicht auch nicht bei dem noch größeren Sachverstand von Professoren der politischen Wissenschaften — dem größeren theoretischen Sachverstand, möchte ich ergänzen —, der Ihnen glasklare Definitionen geben kann, was denn eigentlich die Begriffe „politische Bildung", „staatsbürgerliche Bildungsarbeit" ausfüllt, wie weit, wie eng sie auszulegen sind.
    Wir sollten es uns auch selbst — als verfassungsmäßige Parteien, die eine öffentliche Aufgabe haben — nicht zu schwer machen und bei uns die Aufgaben differenzieren wollen, die wir in dem breiten Bereich der Parteiarbeit jeden Tag vor uns sehen, differenzieren wollen, was denn davon staatsbürgerliche oder parteibürgerliche Bildung und Erziehung ist. Wie kann man das differenzieren, wie kann man das definieren? Sind wir nicht dazu da, in diesem Staat für diesen Staat als demokratische Parteien mit dem demokratischen Wahlverfahren die Willensbildung zu vollziehen, mit allen Mitteln, die uns dafür zur Verfügung stehen? Da kann man nicht anfangen, mit der Elle zu messen, und kann nicht sagen: Das ist staatsbürgerlich und staatspolitisch, da stimmt die SPD zu, und hier wird es auf einmal parteipolitisch, hier können wir nicht mehr mitmachen. Ich glaube, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, Sie machen es nicht nur uns, Sie machen es auch sich selbst unnötig schwer, wenn Sie hier eine Unterscheidung einführen wollen. Und noch mehr: diese Parteien haben es auch nicht verdient, daß man hier mit der Elle etwa des Bundesrechnungshofes mißt und daß jemand feststellt: Das ist noch staatsbürgerlich und das ist es nicht mehr.
    Nun zum letzten Punkt des Vermögens, der Finanzen überhaupt! Ich möchte ungern, daß Sie von der Sozialdemokratie sich so als die Säulenheiligen, als die Finanzheiligen hinstellen und sagen: Wir, die große Mitgliederpartei, können es uns leisten, ganz andere, hehre Grundsätze zu vertreten als die CDU und CSU und als die FDP.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das habe ich gar nicht gesagt!)

    Vom April bis zum Dezember 1964 haben Sie nach den sorgfältigen Errechnungen von Fachleuten in den Wahlkämpfen — Landtagswahlen Baden-Württemberg, Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen —, für die Kongresse in dieser Zeit, für Ihre allgemeinen Werbemittel, den TokioProspekt usw., für Broschüren und für Ihre großherzige Bücherspende an die Volksschulen etwa 10,75 Millionen DM ausgegeben, bei Einnahmen aus Ihren Mitgliedsbeiträgen, die Ihr Schatzmeister Alfred Nau für den gleichen Zeitraum mit rund 14 Millionen DM beziffert hat. Für jeden ist also klar, daß natürlich auch Sie sich nicht aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren können, daß auch Sie bei den hohen Kosten Ihres gewaltigen Apparates sehr, sehr viele Millionen über die Mitgliedsbeiträge hinaus brauchen, und für die Wahlkämpfe natürlich noch mehr.
    Wir kennen Ihre Hilfstruppen. Wir kennen die mächtigen Organisationen, die hinter Ihnen stehen. Wir wissen, daß Sie eine Partei mit Vermögen, mit Zeitungen, mit Druckereien sind. Und, Herr Kollege
    Schmitt-Vockenhausen, die Pfennige Ihrer Mitglieder aus den Jahren vor 1933 natürlich in Ehren — aber waren es nicht auch die Zeitungslizenzen der Besatzungsmächte nach 1945, die Ihnen zu diesem Vermögen verholfen haben?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nichts Schlechtes! Aber man darf, man muß es sagen, wenn man an Ihre Druckhäuser, an Ihre Zeitungen, an Ihre Betriebe denkt.
    Wenn Sie hier die öffentliche Aufgabe darin sehen wollten, daß man den Parteien in Deutschland die öffentlichen Mittel verweigert, würden Sie ja beinahe zwangsläufig CDU, CSU und FDP dahin treiben — was in Österreich und vielleicht auch in anderen Ländern ein wenig in der Mode ist —, daß sie sich nun auch wirtschaftlich betätigen, Betriebe gründen und sich ein Vermögen anzulegen versuchen. Ist denn das etwa im Sinne des Erfinders? Wäre es gut für die öffentliche Aufgabe der Parteien, wenn sie gezwungen wären, sich selbst aus Wirtschaftsbetrieben zu finanzieren und eigene wirtschaftliche Konzerne aufzubauen? Ich glaube, das wäre noch viel schlechter als das, was hier legal, legitim und nach dem Bundesverfassungsgericht zulässig von uns beabsichtigt ist.
    Sie wissen auch ganz genau, daß die Höhe der Spendengutscheine wirklich nur ein Rahmen, aber in der Ausfüllung eine Schimäre ist. Denn jeder weiß, daß diese Beträge nicht erreicht werden können. Und über die Höhe dieser Spendengutscheine kann man ja durchaus reden.
    Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, trotz der mißglückten Versuche der letzten Monate wollen wir im Ausschuß gern noch einmal unseren und Ihren Entwurf nebeneinanderlegen. Aber ich sage Ihnen auch mit genauso großer Deutlichkeit und Klarheit: Wir wollen und wir werden dieses Parteiengesetz in dieser Periode entscheiden und verabschieden, weil wir das für notwendig halten, weil der Rang danach ist, weil die öffentliche Aufgabe danach ist, und wir werden uns in dieser Beratung nicht mehr leichtgläubig durch kleine Manöver der Verzögerung, mögen sie auch noch so gut gemeint sein, von unserem Vorhaben abbringen lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)