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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Bundesre- publik Osterreich Dr. Adolf Schärf . . 8503 A Erweiterung der Tagesordnung 8504 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Busch 8516 B Fragestunde (Drucksachen IV/3152, IV/3160) Frage des Abg. Dr. Kohut: Entscheidungen der Bundesregierung ohne Anhörung des Parlaments . . . 8504 B Frage des Abg. Fritsch: Förderungswürdiges Gebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 C Fritsch (SPD) 8504 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8504 C Frage des Abg. Fritsch: Ausländisches Zellstoffwerk im bayerischen Grenzland Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 D Fritsch (SPD) 8505 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8505 C Frage des Abg. Regling: Befreiung von Altenheimen usw. von Ton- und Fernsehrundfunkgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 8505 C Regling (SPD) ... . . . . . . . 8505 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Inbetriebnahme von Fernsehfrequenzumsetzern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8506 A Dröscher (SPD) 8506 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Hilfe für junge Familien Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8506 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ferienverschickungsaktion Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8506 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8507 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Lehrer an deutschen Schulen in Argentinien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 B Kahn-Ackermann (SPD) 8507 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Begrüßung Ulbrichts durch Schiffe der Bundesrepublik im Hafen von Alexandria Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 D Dr. Mommer (SPD) 8507 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 A Dr. Kohut (FDP) 8508 B Vogt (CDU/CSU) 8508 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anspruch der Bundesregierung auf Alleinvertretung des deutschen Volkes Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 D Dr. Kohut (FDP) 8509 A Frage des Abg. Unertl: Eigene Fahrpraxis von Richtern in Verkehrsstrafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8509 B Unertl (CDU/CSU) 8509 C Frage des Abg. Kaffka: Feststellungsgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8509 D Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8510 A Frage des Abg. Dr. Wahl: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8510 A Fragen des Abg. Langebeck: Gefährdung des Waldbestandes und des Wasserhaushalts im Gebiet um Schweinfurt Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8510 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 8510 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wahlmöglichkeit von steuerpflichtigen Vertriebenen bei der Wiederbeschaffung von Hausrat Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8511 A Frage des Abg. Schultz: Prämienberechtigte Bausparverträge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8511 B Schultz (FDP) 8511 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8512 A Strohmayr (SPD) 8512 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einheitliche . Bewertung halbfertiger Bauten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8512 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 8512 C Frage des Abg. Unertl: Zollbehandlung privater Warensendungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8513 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 8513 B Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Erweiterung der dänischen Hoheitsgewässer — Regelung für Krabbenfischer Schwarz, Bundesminister . . . . . 8513 D Frage des Abg. Varelmann: Arzthonorare und Krankenhauspflegesätze 8514 A Frage des Abg. Folger: Arbeitskräftepolitik als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums . . 8514 B Frage des Abg. Fritsch: Einmalige Sonderzuwendungen an über 90 Jahre alte Rentenempfänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8514 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8514 C Fragen des Abg. Dr. Hauser: Bekämpfung der Raubüberfälle auf Kreditinstitute 8514 D Frage des Abg. Dröscher: Verzögerung bei der Neuberechnung der Berufsschadensrente Dr, Claussen, Staatssekretär . . . 8514 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8515 A Frage des Abg. Kaffka: Zunahme der Berufsdermatozoen in der metallverarbeitenden Industrie Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8515 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8515 C Fragen des Abg. Deneke: Förderung der beruflichen Fortbildung der Angehörigen freier Berufe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8516 A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten (Drucksache IV/3124) ; in Verbindung mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl u. Gen. (Drucksache IV/2965 [neu]) — Erste Beratung —; mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 III Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8516 C Benda (CDU/CSU) 8519 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 8523 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 8526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8530 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8537 C Dr. Dehler (FDP) . . . . . . 8541 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 8545 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 8547 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8553 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8553 C Metzger (SPD) . . . . . . . 8556 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Busse (FDP) . . . . . . . . 8562 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8564 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 8566 B Erler (SPD) . . . . . . . . 8568 D Antrag betr. Bildung eines Sonderausschusses „Parteiengesetz" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3164) Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 8571 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . • . 8572 A Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2853) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (SPD) (Drucksache IV/3112) — Erste Beratung — Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8572 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8578 B Schoettle, Vizepräsident 8583 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/ CSU) 8583 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 8585 D Dorn (FDP) 8588 D Nächste Sitzung 8592 Anlagen 8593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8503 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 169. Sitzung Seite 8474 A Zeile 1 statt „würden": können; Zeile 3 statt „Es empfiehlt" : Ich empfehle. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8593 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 12. 3. Bazille 12. 3. Berlin 19. 3. Berkhan 12. 3. Blachstein 10. 4. Biechele 15. 3. Dr. Bieringer 12. 3. Dr. Birrenbach 10. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Felder 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Gaßmann 12. 3. Gräfin vom Hagen 12. 3. Hammersen 12. 3. Dr. Kempfler 13. 3. Dr. Kliesing (Honnef) * 12. 3. Klinker * 11. 3. Kriedemann * 12. 3. Dr. Krümmer 12. 3. Krug 10. 3. Kulawig 15. 4. Kuntscher 12. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Leukert 12. 3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) * 10. 3. Dr. Löbe 12. 3. Maier (Mannheim) 12. 3. Mauk * 12. 3. Mick 12. 3. Müller (Worms) 12. 3. Dr. Preiß 10. 3. Sander 10. 3. Seidl (München) ' 11. 3. Schlick 12. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Dr. Schwörer 12. 3. Dr. Starke 12. 3. Strauß 12. 3. Weber (Georgenau) 10. 3. Wehner 20. 3. Weinkamm 13. 3. Wienand 12. 3. b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 31. 3. Bäumer 3. 4. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Marx 26. 3. Ritzel 23. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Wilhelm 10. 4. t) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift 53 Bonn a. Rh., 5. März 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Februar 1965 verabschiedeten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld in Familien mit mehr als zwei Kindern nach diesem Gesetz entfallen wird. Er hält es jedoch für sozialpolitisch unbefriedigend, daß die Einkommensgrenze für den Bezug von Zweitkindergeld für Familien mit zwei Kindern nur unzureichend angehoben wird. Besonders unbefriedigend erscheinen ihm die in der Novelle gesetzten sozialpolitischen Akzente: Einerseits begnügt sich das Gesetz mit einer unzureichenden Anhebung der Einkommensgrenze auf 7800 DM, während andererseits die Ausbildungszulage von monatlich 40 DM ohne Rücksicht auf Einkommensgrenzen gezahlt werden soll. Die weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld ist vor allem auch deshalb als Sofortmaßnahme erforderlich, weil Familien mit einem niedrigen Einkommen in der Regel ihre Kinder nur mit Ausbildungshilfen weiterführende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen besuchen lassen können. Für viele dieser Familien bringt die Ausbildungszulage nach § 14 a des Gesetzes keine nennenswerte Verbesserung, weil diese Ausbildungszulage auf die Ausbildungsbeihilfen z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Honnefer Modell angerechnet werden muß. Wirtschaftlich besser gestellten Familien jedoch, die für die Ausbildung ihrer Kinder nicht auf Ausbildungsbeihilfen öffentlich-rechtlicher Träger angewiesen sind, werden nach diesem Gesetz für jedes in Ausbildung befindliche Kind zusätzlich monatlich 40 DM gezahlt. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Ausmaß dieser Anrechnungen zu prüfen und in einer Novelle zum Bundeskindergeldgesetz im Rahmen der an anderer Stelle eingesparten Beträge eine weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das 8594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Zweitkindergeld in Familien mit zwei Kindern einzuleiten." Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 5. März 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Februar 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache IV/3101, Fragen VI/1 und VI/2) : Welche Staaten haben bisher das Brüsseler Abkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ratifiziert? Beabsichtigt die Bundesregierung dem in Frage VI/1 genannten Abkommen beizutreten? Nach Fühlungnahme mit dem Auswärtigen Amt und dem Herrn Bundesminister für Verkehr, Abteilung Seeverkehr, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Das internationale Übereinkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ist von folgenden Staaten ratifiziert worden: Peru am 23. November 1961, Norwegen am 24. Mai 1962, Schweden am 27. Juni 1962, Italien am 24. Mai 1963, Dänemark am 16. Dezember 1963. Außerdem ist das Königreich Marokko dem Abkommen am 22. Januar 1959 beigetreten. 2. Die Bundesregierung hat ebenso wie eine Reihe anderer Staaten das Abkommen lediglich mit dem Vorbehalt „ad referendum" gezeichnet und damit Bedenken gegen einige Bestimmungen des Abkommens zum Ausdruck gebracht. Zum Inkrafttreten des Abkommens sind 10 Ratifikationen erforderlich. Bislang haben jedoch nur 5 Staaten das Abkommen ratifiziert. Einige der großen Schiffahrt treibenden Nationen haben sich bislang nicht zur Ratifikation entschlossen. Bei dieser Sachlage halte ich es nicht für angebracht, z. Z. dem Bundestag ein Zustimmungsgesetz zum Abkommen vorzulegen. M. E. sollten zunächst die Entschließungen der Mehrzahl der anderen Signatarstaaten abgewartet werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/3101, Frage XI/9) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, mit der Automobil industrie die obligatorische Ausstattung aller neu zu liefernder Personenkraftwagen zu besprechen? Es werden bereits mit der Automobilindustrie Verhandlungen geführt, die darauf abzielen, alle neu zu liefernden Personenkraftwagen mit den Halterungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze auszurüsten. Eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten in Personenkraftwagen ist nicht vorgesehen. Anlage 5 Schriftliche 'Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/3101, Fragen XI/10, XI/11 und XI/12): Kann die Bundesregierung die Vorwürfe entkräften, die in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache?" in der Zeitschrift „Kristall", Heft 4 1965, gegen die Flugsicherung in der Bundesrepublik erhoben worden sind? Sind die in dem in Frage XI/10 erwähnten Artikel gemachten Angaben über die Besetzung der Radarkontrollen Frankfurt (Main), Hannover und München richtig? Was ist unternommen worden, um ähnliche Vorfälle, wie sie am Schluß des in Frage XI/10 erwähnten Artikels im Hinblick auf Gefährdung von Passagierflugzeugen durch Militärflugzeuge geschildert werden, künftig zu verhindern? Herr Kollege Börner, bevor ich auf die Vorwürfe gegen die Flugsicherung in *dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" in Nr. 4 der Illustrierten „Kristall" eingehe, erscheint mir ein Hinweis auf die Aufmachung der Bildseite vor dem Textteil dieses Artikels wichtig. Sie zeigt unter der Überschrift „Die Flugsicherung ist ihrer Aufgabe nicht gewachsen" drei unbesetzte Radar-Arbeitsplätze der Flugsicherung in Frankfurt und darüber, jedem leeren Radarschirm zugeordnet, eine Phase eines Flugzeugzusammenstoßes. Daß diese Radargeräte im Zeitpunkt der Aufnahme unbesetzt waren, bestreite ich nicht; sie waren nämlich, wie die Abbildung bei näherem Hinsehen zeigt, noch im Aufbau. Diese unsachliche und dazu wahrheitswidrige Montage ist meiner Auffassung nach für den anschließenden Textteil kennzeichnend. Inzwischen habe ich die neue Anflugkontrolle Frankfurt, zu der diese Geräte gehören und die mit den modernsten Einrichtungen ausgestattet ist, am 12. November 1964 dem Betrieb übergeben — und seit dem 2. Dezem- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8595 ber 1964 sind diese Geräte besetzt. Die Entwicklung der Flugsicherung ist also bereits über die gezeigte Darstellung hinweggegangen. Das gleiche gilt auch für den anschließenden Bericht über das angebliche Chaos am deutschen Himmel. Die einzelnen Vorwürfe gegen die Flugsicherung in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" sind genau die gleichen wie in dem Artikel „Ist Fliegen bei uns gefährlich", den die „Frankfurter Rundschau" am 21. April 1964 gebracht hat. Ich habe seinerzeit ausführlich im Bulletin der Bundesregierung vom 29. April 1964 dazu Stellung genommen. Auch in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 29. April 1964 zu den Behauptungen in dem gleichen Artikel habe ich die Lage der Flugsicherung eingehend dargelegt. Ich darf dazu auf Bundestagsdrucksache IV/2264 verweisen. Schließlich habe ich in der Fragestunde in der 128. Sitzung dieses Hohen Hauses am 4. Juni 1964 Fragen zu Vorwürfen beantwortet, die in dem vorliegenden Artikel wiederholt werden. In dem Artikel werden u. a. auch Differenzen mit der DAG erwähnt. Diese sind in einem vor mir mit Herrn Spaethen am 19. August 1964 geführten Gespräche bereinigt. Der Inhalt des Artikels ist also veraltet. Ich habe auch die Frage der Radar-Besetzungszeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach beantwortet. Bei geringem Verkehrsanfall bzw. zur Nachtzeit, wenn nur wenige Luftfahrzeuge das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überfliegen, das von den drei Bezirkskontrollstellen Frankfurt, Hannover und München kontrolliert wird, ist die Besetzung sämtlicher Radar-Arbeitsplätze betrieblich nicht notwendig. Zu diesen Zeiten geringer Verkehrsdichte ist die erforderliche Flugsicherheit durch Anwendung der herkömmlichen Kontrollverfahren ebenso gewährleistet. Die technische Wartung der Anlagen erfolgt planmäßig in den betriebsschwachen Zeiten. Um den oft gegensätzlichen Forderungen des zivilen und des militärischen Luftverkehrs zu genügen, wurde das Konzept einer gemeinsamen zivil/ militärischen Luftraumnutzung entwickelt, wobei die Verkehrskontrolle bei der Bundesanstalt für Flugsicherung liegt. Heute wird bereits die Anflugkontrolle von mehr als 1/3 der militärischen Flugplätze von der Bundesanstalt für Flugsicherung wahrgenommen. Die Integrierung schreitet in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland planmäßig fort. Sie wird noch in diesem Jahre für den süddeutschen Raum durch Inbetriebnahme einer im Aufbau befindlichen integrierten Anflugkontrolle in München verwirklicht. Die bei der Bundesanstalt für Flugsicherung errichtete Verbindungsstelle der Bundeswehr hat bei der Planung und Durchführung der zivil/militärischen Integrierung erfolgreich mitgewirkt und sich hervorragend bewährt. In der Zwischenzeit ist von allen dazu berufenen Stellen hart gearbeitet worden, um die deutsche Flugsicherung auf allen ihren Teilgebieten fortzuentwickeln und zu verbessern. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einen 10-Jahresplan für den weiteren Ausbau der Flugsicherung aufgestellt, der von mir in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 5. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3101, Frage XII/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß trotz des Rundschreibens des Bundeswohnungsbauministeriums vom 28. März 1963 betreffend die Anwendung des § 35 des Bundesbaugesetzes an die zuständigen Länderminister die Bautätigkeit im niederbayerischen Raum durch die häufig zu enge Auslegung des Bundesbaugesetzes erheblich eingeschränkt wird? Dem Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist nicht bekannt, daß die Bautätigkeit in Niederbayern auch heute noch durch eine zu enge Auslegung der Vorschrift des § 35 des Bundesbaugesetzes behindert wird. Nach den vorliegenden Berichten sind sowohl durch mein Rundschreiben vom 28. März 1963 als auch durch die von mehreren Ländern, auch von Bayern, veröffentlichten Runderlasse die anfänglich verschiedentlich aufgetretenen Schwierigkeiten immer mehr verringert worden. Das gilt nach Auskunft der Bayerischen Obersten Baubehörde auch für Niederbayern. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 26. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3101, Frage XIII/4): Wie hoch sind die haushaltsmäßigen Belastungen, die auf den Bund zukommen, wenn alle Forderungen erfüllt werden müssen, die die Stadt Bonn in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf des Gronau-Stadions für die geplanten Parlamentsneubauten genannt hat? Die Frage kann ich heute noch nicht beantworten. Die vom Bundesschatzministerium im letzten Jahr mit der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bürogebäudes für den Deutschen Bundestag in der Gronau geführten Verhandlungen wurden durch die Kommunalwahlen des vergangenen Herbstes und den Wechsel im Amt des Oberstadtdirektors unterbrochen. Sie sollen nunmehr wieder aufgenommen werden. Auf Wunsch des Herrn Oberstadtdirektors Dr. Hesse habe ich den Herrn Bundesminister der Finanzen und den Herrn Bundesminister des Innern zu einem Gespräch eingeladen, bei dem Oberstadtdirektor Dr. Hesse selbst die Bedingungen darlegen will, unter denen die Stadt Bonn zum Verkauf des vom Bund in der Gronau benötigten Baugeländes bereit ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es ist sehr gut, daß Sie mir das Stichwort „Mittel für politische Bildung" zurufen; ich hätte es wahrscheinlich vergessen. Ich weiß nicht, ob es noch kommt. Das trifft nämlich zu. Ich habe mich mit vielen meiner Freunde immer gegen diese Formel gewehrt.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Als Schatzmeister?)

    Wissen Sie, was darin steckt? Geben wir eigentlich in den Parteien Geld aus, das nicht in irgendeinem Sinne der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit dient? Haben wir zwei Etats, einen für politische Bildungsarbeit und einen anderen für — was weiß ich? —
    Unfug? Ist nicht das ganze Leben der politischen Parteien nach Art. 21 des Grundgesetzes darauf ausgerichtet, im weitesten Sinne des Wortes politische Bildungsarbeit zu leisten?
    Ich bin der Auffassung, daß wir auf Art. 21 des Grundgesetzes und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf einer festen, nicht anzuzweifelnden Basis stehen, die den Beschluß über 1 DM pro Wahlberechtigten und Jahr im Haushalt juristisch vollkommen rechtfertigt.
    Natürlich ist die Verabschiedung des Parteiengesetzes, nachdem öffentliche Mittel in dieser Höhe beansprucht werden, sehr dringend geworden, und die Rechenschaft muß jetzt natürlich noch strenger aufgefaßt werden, als sie im Wortlaut des Art. 21 GG enthalten ist. Wir sind zu dieser größeren Strenge bereit.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir wollen mal sehen, ob Sie auch zu dieser größeren Strenge der Rechenschaftslegung bereit sind.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Fangen wir doch einmal bei der Offenlegung an!)

    Außerdem war notwendig ein Abkommen über die Wahlkampfkostenbegrenzung. Das ist uns ja Gott sei Dank mehr oder weniger gut — ich hoffe, gut — gelungen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Und über die Bundesregierung machen Sie es dann trotzdem mit doppeltem Aufwand!)

    — Wieso denn über die Bundesregierung?

    (Abg. Dr. Schäfer: Ach so! Haben Sie noch einen Weg? — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Darüber haben wir in privaten Gesprächen ja gesprochen. Soll ich Ihnen jetzt sagen: Und wie ist es mit den Gewerkschaften? Oder soll ich sagen: Wie ist es mit den Mitarbeiterstäben der Konsumgenossenschaften und all dem?

    (Widerspruch bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Was Sie uns alles anrechnen!)

    — Wenn Sie es noch nicht haben, sind das vielleicht wertvolle Anregungen für Sie.
    Aber wogegen wir uns ganz klar wehren, ist, daß Sie den Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der das Verbot der Abzugsfähigkeit der Spenden betrifft — während man in der Bundesrepublik Spenden für Kaninchenzüchtervereine und Gott weiß was steuerfrei abziehen kann —, diese Methode, immer noch für richtig halten. Dann bestehen wir auf dem anderen Teil des Urteils, nämlich der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln.
    Übrigens gibt es noch in acht Ländern, in kleinerem Umfang natürlich, öffentliche Mittel für Parteien. Wenn meine Unterlagen richtig sind — und ich glaube das —, hat die SPD in sieben von den acht Ländern zugestimmt, daß aus Landesetats öffentliche Mittel an die Parteien gehen.
    Ich habe schon einmal gesagt und wiederhole es auf die Gefahr hin, erneut Ihr Mißfallen zu erregen: Es geht Ihnen nicht um das Prinzip, es geht Ihnen



    Dr. Burgbacher
    um die Quantität. Ihre Buchspende ist genau der Betrag, der 20 Millionen DM übersteigt.

    (Abg. Dr. Schäfer: Na sehen sie?!)

    — Ja natürlich, da sehe ich zweierlei, einmal, daß Sie konsequent sind und mit dem Betrag über 20 Millionen DM die Buchspende machen. Bitte sehr, das wird anerkannt. Ich sehe aber auch, daß Sie die 20 Millionen DM für laufende Zwecke brauchen. Wenn Sie sie nicht brauchten, hätten Sie doch die Buchspende bei Ihrer Gewissenhaftigkeit höher gemacht.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch nicht das einzige, was wir damit tun!)

    Wir haben auf Ihren dringenden Wunsch im Wahlkampfabkommen auch ein Fairneßabkommen abgeschlossen. Fairneß ist eigentlich sozusagen selbstverständlich. Ich werfe jetzt nur die Frage auf, ob es nicht auch zur Fairneß gehört, den anderen im Hause vertretenen politischen Parteien die Existenzmittel in angemessenem Umfang nicht zu verweigern.

    (Abg. Dr. Schäfer: Aber!)

    — Überlegen Sie, schlafen Sie doch einmal darüber! Ich werfe die Frage auf, ob zur politischen Fairneß nicht auch der Respekt vor der unbedingt notwendigen Existenzbasis der in diesem Hohen Haus durch Wählerwillen vertretenen Parteien gehört.

    (Beifall in der Mitte.)

    Warten wir die Beratungen ab! Es gibt Leute bei uns, die würden jetzt sagen: Das ist ein unverbesserlicher Optimist. Ich habe immer noch die Hoffnung, daß unsere wertvolle Arbeit, die wir bei anderen Fragen mit Erfolg zu Ende geführt haben, auch noch in den Zweifelsfragen zum Erfolg führen wird; denn — und das meine ich nun in tiefem Ernst — ich würde es der parlamentarischen Demokratie für würdig halten, wenn das Gesetz, das die Parteien betrifft, das Parteiengesetz, von diesem Hohen Hause im Einvernehmen verabschiedet werden könnte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD: Das liegt doch bei Ihnen!)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die politischen Parteien hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Burgbacher, es ist doch ein bißchen zuviel verlangt, daß es zum Fairneß-Abkommen gehören soll, zu überlegen, wie wir die Sorgen des Schatzmeisters der CDU beseitigen. Da müssen Sie sich schon selbst etwas mehr auf die Hosen 'setzen und sich darum kümmern.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Ich habe natürlich Verständnis dafür, daß Sie, statt den unbequemen Weg über Mitgliederwerbung und Aktivierung von Kräften in der Gesellschaft
    und in der Bevölkerung zu gehen, hier den leichten Weg der Mehrheitsentscheidungen über Steuergelder ,geien wollen. Was Sie heute abend hier gemacht haben, ist doch nichts anderes: Sie haben einen Sonderausschuß zur Beschaffung von Wahlgeldern gebildet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich muß Ihnen auch sagen: Sie haben trotz der geringen Zahl von Mitgliedern sicher viel mehr finanziell potente Mitglieder als die SPD.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt nicht!)

    Trotzdem können wir mit Stolz sagen, daß die Hunderttausende von Sozialdemokraten dreimal so viel Mitgliedsbeiträge wie die drei Parteien zusammen aufbringen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Stecker.)

    — Herr Stecker, zahlen Sie zuerst einmal die Beträge in angemessener Form, ,dann 'können Sie hier mit uns wieder reden.

    (Abg. Dr. Stecker: Wir haben ,den Kapitalismus als Gesellschaftsordnung, und Sie haben Anteil daran!)

    Herr Kollege Burgbacher, ich will nicht über die Moralgrenze mit Ihnen reden. Ihre Moralgrenze liegt nach dem, was Sie heute abend hier zur Begründung der Gesetzesvorlage vorgetragen haben, offensichtlich bei fast hundert Millionen.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Für wen?) — Für die Parteifinanzierung!

    Meine Damen und Herren, ich will auch die etwas
    — ich bitte um Nachsicht — abwegigen Vergleiche mit dem Jordanwasser hier nicht in Gang bringen.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Ist gar nicht so abwegig!)


    (hier einen Vortrag gehalten, der mich an bestimmte Methoden beim Gebrauchtwagenverkauf erinnert. Nach dieser Einführung zur Sache selbst. Ich bin mir darüber klar, daß es Ihnen, Herr Professor Burgbacher, zunächst sehr paßt, daß diese Debatte in der „windstillen Zeit" des Parlamentes geführt wird, damit die deutsche Öffentlichkeit 'möglichst wenig über die Probleme erfährt, die 'hier debattiert sind. Aber ich glaube, meine Damen und Herren, wir werden in den nächsten Wochen noch Gelegenheit genug haben, auf ;die ganze Tragweite der Probleme einzugehen. (Zuruf von der CDU/CSU: 'Dafür wird der SPD-Pressedienst sicher sorgen! — Gegenruf von der SPD: Nicht nur 'der!)


    (Heiterkeit bei der SPD. 'Abg. Dr. Burgbacher: Ich habe nichts gegen Gebrauchtwagenhändler!)

    — Da können Sie sicher sein. Übrigens interessieren sich Gott sei dank viel mehr Bürger dafür, wie sich die Parteien finanzieren, als ich bisher gedacht habe. Das ist sehr erfreulich.

    (Abg. Zoglmann: Das Bild wird sich erst abrunden, wenn Sie beantragen, aus diesen Mitteln auch dotiert zu werden!)




    Schmitt-Vockenhausen
    — Ach, Herr Kollege Zoglmann, Ihre „Abrundungen" in Ehren; aber so, wie Sie das glauben, wird es sicher nicht.

    (Abg. Zoglmann: Das ist schon eine ganz runde Sache!)

    Nun, wir sollten zunächst einmal feststellen: Wenn die politischen Parteien in eigener Sache entscheiden müssen, Herr Professor Burgbacher, haben wir eine besondere Sorgfaltspflicht und eine besonders große Verantwortung.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Zweifellos!)

    Meine Damen und Herren, wenn man in eigener Sache entscheiden muß — und es bleibt ja gar kein anderer Weg —, dann ist diese Pflicht doppelt so groß wie bei jeder anderen Sache. Ich möchte Sie herzlich bitten, doch nicht vom Finanzbedarf her an die Dinge heranzugehen, sondern von der Sache her zu den Problemen Stellung zu nehmen. Deswegen bitte ich freundlichst um Genehmigung dafür, daß ich zu dem Gesamtkomplex des Parteiengesetzes und zu den Grundlagen unseres Antrages einiges sage.
    Das deutsche Verfassungsrecht hat ja nur sehr zögernd von der Existenz der politischen Parteien Kenntnis genommen. Ich will es mir in dieser Stunde ersparen, im Hinblick .auf Lehre und Rechtsprechung in der Weimarer Republik hier noch einmal deutlich zu machen, wie gering in Deutschland oft genug das Verständnis für Aufgaben und Ziele der politischen Parteien war. Ich meine, es gibt gar keinen Zweifel darüber, meine Damen und Herren, daß mancher Erfolg Hitlers bei den sogenannten Unpolitischen in unserem Lande auch dadurch erzielt werden konnte, daß in weiten Kreisen der deutschen Öffentlichkeit Ziele und Aufgaben der politischen Parteien nicht verstanden worden sind.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Sehr richtig!)

    Das Grundgesetz hat hierzu — mindestens soweit es die verfassungsrechtlichen Grundlagen betrifft — —

    (Zuruf des Abg. Moersch.)

    — Herr Moersch, wenn ich Ihnen dazu noch ein Privatissime geben müßte, was ich eigentlich nicht hoffe, wäre ich dazu gern bereit.

    (Abg. Moersch: Wir können lesen!)

    — Ich habe nichts zu Protokoll dazu zu geben. Ich habe nur einige Grundsätze der Vorlage vorzutragen. Ich werde es aber gern ausführlicher machen, wenn es notwendig ist.
    Das Grundgesetz hat hier eine Änderung geschaffen, und es hat durch die Aufnahme der Bestimmungen über die politischen Parteien deren Bedeutung und Aufgaben in der demokratischen Staatsordnung sichtbar gemacht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat diese Stellung verdeutlicht und positiv weiterentwickelt.

    (Zuruf des Abgeordneten Ertl.)

    — Ja, Herr Ertl, solche Schlagworte, wie man sie in Bauernversammlungen in kleiner Münze gelegentlich um den Aschermittwoch verkaufen kann, habe ich nicht.
    Das in Art. 21 des Grundgesetzes geforderte, zur Klärung der Rechtsstellung, zur Festigung der innerparteilichen Demokratie und zur Rechenschaftslegung über die Herkunft der Mittel der Parteien vorgesehene Parteiengesetz ist leider 15 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes immer noch nicht ergangen. Ich will nun hier nicht auf die Gründe und auf die Hintergründe dieser Verzögerung im einzelnen eingehen. Ich will auch nicht erörtern, warum die Regierungsparteien auf die Verabschiedung dieses Gesetzes, -das ja eigentlich mehr den Namen „Gesetz zur Finanzierung von Wahlkämpfen" verdient, so drängen.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Das sagen Sie als Vorsitzender des Innenausschusses!)

    Ich will mich darauf beschränken, ein paar kurze Worte zur Vorgeschichte der Entwürfe der CDU/CSU, FDP und der SPD zu sagen.
    Die Schatzmeister der drei Parteien

    (Zuruf von der Mitte: der vier Parteien!)

    — der vier Parteien; das ist bei Ihnen immer sehr unterschiedlich; es kommt je nach der Interessenlage darauf an, ob Sie zu dritt oder zu viert auftreten — und die Vertreter der Bundestagsfraktionen haben in eingehenden Beratungen versucht, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Das ist leider an der Frage der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln und an der Frage der Rechenschaftslegung gescheitert, Herr Kollege Burgbacher. Wir haben nun in unserem Entwurf diejenigen Abschnitte, über die bei den Vorberatungen eine weitgehende Übereinstimmung erzielt werden konnte, übernommen, um das gemeinsame Wollen aller im Bundestag vertretenen Parteien auch nach außen hin zu dokumentieren. Es handelt sich vor allem um den Ersten und Zweiten, sowie den Sechsten und Siebenten Abschnitt, um die innere Ordnung und den Vollzug des Verbotes verfassungswidriger Parteien. Meine Damen und Herren, wir behalten uns natürlich vor, auf dieser gemeinsam erarbeiteten Grundlage, bei der die dankenswerte Hilfe Ihres Hauses, Herr Minister Höcherl, in den Beratungen erwähnt werden muß, weitere Anträge zu stellen.
    Es ist nun aber die Frage, von welchen Grundsätzen wir uns bei unserem Entwurf haben leiten lassen. Meine Damen und Herren, der Entwurf der SPD berücksichtigt in angemessener Form die Stellung der Parteien zwischen Staat und Gesellschaft. Ich glaube, dem kann niemand widersprechen. Sicher sind der Erste und Zweite Abschnitt in den beiden Entwürfen weitgehend identisch. Unser Entwurf unterscheidet sich aber in sehr wesentlichen Punkten von Ihrem Entwurf. In § 1 wird die Mitwirkung der politischen Parteien bei der politischen Willensbildung in den Gemeinden stärker betont. Gerade die Arbeit in den Gemeinden ist eine hohe Schule der Politik, die Kenntnis und Hilfe für größere Aufgaben im politischen Leben bringt. Ich glaube, es ist gut und billig, daß gerade dieser große Aufgabenbereich der politischen Parteien in einem solchen Parteiengesetz verdeutlicht wird.



    Schmitt-Vockenhausen
    Es fehlt bei uns die Lex specialis für die besonderen Interessen des Koalitionspartners der FDP in § 5. Meine Damen und Herren, wo Sie soviel inneren Ärger in der Koalition haben, haben wir Verständnis, daß Sie dort ein kleines Trostpflaster geben mußten. Sie werden verstehen, daß wir auf eine solche Spezialbestimmung verzichtet haben.
    Nach unserem Entwurf werden sämtliche Mitglieder eines Vorstandes gewählt. Es ist nach unserer, Meinung eine unzulässige Ausweitung der sogenannten Organisationsfreiheit, wenn den Vorständen kraft Satzung so viele nicht gewählte Parteimitglieder angehören. Wir haben deshalb besonderen Wert darauf gelegt, daß die unmittelbare Wahl ein entscheidendes Kriterium für politische Parteien ist. — Ich würde mich sehr freuen, wenn ich aus Ihrem Nicken entnehmen darf, daß wir da auf Zustimmung von dieser Seite des Hauses rechnen können.
    Sie wissen, daß in der Satzung der SPD eine über 100 Jahre alte Tradition innerparteilicher Demokratie ihren Niederschlag gefunden hat. Um diese gefestigte innerparteiliche Demokratie ist die SPD schon oft beneidet worden. Die Satzung der SPD kann geradezu als ein Modell, als Vorbild für die innere Ordnung politischer Parteien gelten.
    Wir sind der Meinung, daß die Einzelbestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern in den Wahlgesetzen verbleiben können, weil diese Fragen gesetzlich gut und ausreichend geregelt sind. Allerdings glauben wir, daß es wichtig ist, auf die Wahlgesetze in dem vorliegenden Gesetz hinzuweisen und daß die Notwendigkeit der geheimen Abstimmung bei der Aufstellung der Wahlbewerber besonders hervorgehoben werden sollte, weil das ein unverzichtbarer Grundsatz für die Durchführung der Aufstellung von Wahlbewerbern ist.
    Die Verhandlungen über einen gemeinsamen Entwurf — es sind wesentliche Punkte, über die wir uns erfreulicherweise haben einigen können — sind gescheitert an der Frage der Finanzierung und der Rechenschaftslegung. Sie wissen, daß die unerfreulichen Erfahrungen in der Weimarer Zeit zu dem Verlangen des Verfassungsgebers geführt haben, daß die Parteien Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel geben. Der Gedanke, daß die Parteien aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollten, stand dabei in keiner Weise zur Debatte. Er ist erst später aufgekommen und heute abend durch Herrn Professor Burgbacher in so freundlicher Weise noch einmal deutlich geltend gemacht worden.
    Grundsatz muß doch sein — das muß hier ganz klar gesagt werden —, daß die Parteien ihre Aufwendungen selber zu decken haben.

    (Beifall 'bei der SPD.)

    Das ist ein so wesentlicher Grundsatz des politischen Lebens, daß man ihn nicht verlassen sollte. Das setzt natürlich voraus, Herr Professor Burgbacher, daß das Interesse des Bürgers an den Parteien stärker als bisher geweckt wird, und das setzt wiederum eine lebendige innerparteiliche Demokratie voraus.
    Die SPD ist eine Mitgliederpartei. Meine Damen und Herren, wir sind stolz darauf! 'Die Opferbereitschaft unserer Mitglieder finanziert diese große Partei in sehr entscheidender Weise. Wie sehr uns die Werbung neuer Mitglieder Herzenssache ist, will ich Ihnen nur an einem Beispiel zeigen. Allein im Jahre 1964 ist es der SPD gelungen, 70 000 neue Mitglieder in der Bundesrepublik zu gewinnen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich darf hier auf die Ausführungen des Herrn Schatzmeisters meiner Partei, Alfred Nau, verweisen, die er auf dem' Parteitag in Karlsruhe gemacht hat — ich darf mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Nach einer von uns vorgenommenen Marktforschung wäre etwa jeder 9. Wähler unter Umständen bereit, in eine Partei einzutreten. Das wären rund 4 Millionen. Selbst wenn man vorsichtig davon ausginge, daß davon nur jeder Dritte sich zum Eintritt in eine Partei bewegen ließe, könnte sich die Mitgliederzahl aller Parteien verdoppeln.
    Meine Damen und Herren, außer ein paar „schneidigen" Attacken des Herrn Dufhues — „schneidig" jedenfalls gegen die SPD und gelegentlich auch gegen die FDP — ist doch die Parteireform bei Ihnen gescheitert. Herr Dufhues hat doch in dieser Aufgabe Konkurs anmelden müssen. Hätten Sie ihn damals an dieser Aufgabe festgehalten, dann brauchten wir heute nicht über so große Beträge aus Steuermitteln zu reden. Es wäre seine Aufgabe gewesen, wenn er die Parteirefom durchzuführen gehabt hätte, mehr Mitglieder zu gewinnen.